Kheir- und Ansar-Verein
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Thema: Mut'a und der Koran

  1. #11
    Erweitertes Mitglied Avatar von Big Mollah
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    الاسلام دين الحق
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    2.080

    Dummer Rafidhi, nichts ausser Lügen und verdrehen....erst recht, wenn man nicht mal arabisch kann...Typisch für dich.
    Siehe all die anderen Threads...Immer die gleiche Masche.

    Wie der Bruder schon schrieb:

    Ich finde es echt lustig, das grade solche Kranken Rawafid mit solch einem Thema ankommen. Für sie eigentlich ein sehr, sehr harmloses Thema sein sollte. Grade jene die jede Art von Kranken Perversion erlaubt ansehen, von Prostitution bis hin zu Säuglinge Sexuell zu missbrauchen, Anal Verkehr als Makruh ansehen. Sogar seine eigene Mutter die eine Witwe ist Sexuell anzumachen, außer Geschlechtsverkehr mit ihr zu haben. Und viele andere abartige Handlungen die man als Gegner der Rawafid nicht einmal erwähnen kann.

    Der Perfekte Din für Psychopathen.

    Und dann auch noch solche - bekannterweise - Verfälschten Auszüge. Etwas anderes kann man gar nicht erwarten von einem Rafidhi.

  2. #12
    Abu Dharr al-Ghaffari
    Nicht registriert

    Zitat Zitat von Big Mollah Beitrag anzeigen
    Dummer Rafidhi, nichts ausser Lügen und verdrehen....erst recht, wenn man nicht mal arabisch kann...Typisch für dich.
    Siehe all die anderen Threads...Immer die gleiche Masche.

    Wie der Bruder schon schrieb:
    Interessant!

  3. #13
    Malik al-Hanbali
    Nicht registriert

    Ich habe gerade nicht soviel Zeit um auf alles zu Antworten, doch wollte ich jetzt schonmal etwas erwähnt haben...

    Zitat Zitat von 7mar
    [70:29-31] und die, die ihre Scham bewahren, außer bei ihren Gattinnen oder denen, die sie von Rechts wegen besitzen; denn da sind sie nicht zu tadeln. Diejenigen aber, die darüber hinaus etwas suchen, das sind die Übertreter.

    Dein Gelehrter Allamah al-Alousi erteilt dir eine Lehrstunde und sagt in seinem Buch Ruh ul-Ma'ani, Kapitel 9, Seite 10:
    ,,Dieser Vers ist mekkanisch und wurde vor der Hijrah offenbart. Da die Zeitehe (Mut'a) erst nach der Hijrah 'halal' war, ist es schwierig dies als Beweis für das Verbot der Zeitehe (Mut'a) zu nehmen."

    Da dieser Vers mekkanisch ist und die Zeitehe (Mut'a) gemäß euren "authentischen" Überlieferungen erst später verboten wurde, wie kann es dann sein, dass der Vers über die Aufhebung der Zeitehe (Mut'a) vor dem Vers über die Erlaubnis der Zeitehe (Mut'a) offenbart wurde? Kann mir ein wahabitischer Bruder dies mal logisch erklären?

    Erstens: Imam Mahmud al-Alusi al-Baghdadi erwähnte dies in seinem Tafsir zu den Ayat 5-7 der Sure al-Mu'minun und nicht in der Sure al-Ma'arej.

    Zweitens: Wer hat denn von diesen Ayat überhaupt gesprochen? Ich erwähnte lediglich, dass der Erbvers den Vers 24 aus der Sure an-Nisa abrogierte. Wie kommst du jetzt auf die Sure al-Mu'minun? Weißt du etwa nicht, dass sich der Erbvers auch in der Sure an-Nisa befindet und nicht in der Sure al-Mu'minun?

    Drittens: Der Erbvers abrogierte den Vers 24 aus der Sure an-Nisa.

    Viertens: Du solltest besser erst selbst Qur'anunterricht nehmen bevor du jemanden eine Lehrstunde geben willst خخخخخخخ
    Geändert von Malik al-Hanbali (28.02.2012 um 20:07 Uhr)

  4. #14
    Abu Dharr al-Ghaffari
    Nicht registriert




    Ich habe gelesen, wie einige diesen Vers als Beweis für die Aufhebung genannt haben und deswegen diese Klarstellung. Was deine Behauptung angeht, so erteilen dir die Schüler von Malik eine Lehrstunde.

    Wir lesen in 'Umdat al-Qari Sharh al-Bukhari, Kapitel 17, Seite 246, geschrieben von Allamah Badruddin al-A'ini:
    ,,Sollte man bestraft werden, wenn man durch die Zeitehe (Mut'a) Geschlechtsverkehr hat? Die Schüler von Malik sagten, dass keine Bestrafung erfolgen müsse, da der Vertrag der Zeitehe zweifelhaft ist und es besteht Uneinigkeit darüber (ob haram oder halal) und aufgrund der Tatsache, dass es im Quran nicht verboten wurde."

    Wir lesen auch in Tafhim al-Quran, Kapitel 8, Seite 12, geschrieben von Sayyid Abul 'Ala Maududi:
    ,,Die richtige Ansicht daher ist, dass das Verbot der Zeitehe (Mut'a) nicht auf ein bestimmtes Gebot aus dem Quran basiert, sondern aus der Sunnah des Propheten (s.) basiert."

  5. #15
    Malik al-Hanbali
    Nicht registriert

    Bevor du diese Aussage geschrieben hast, hättest du dir vorher nochmal überlegen sollen was du da sagst. Ibn 'Abbas hat bis zu seinem Tod die Erlaubnis der Zeitehe (Mut'a) bestätigt und sich nicht davon abgesprochen. Wenn du etwas anderes behauptest, dann bring deinen Beweis dafür!

    Die Überlieferung aus Sahih al-Bukhari weist viele Probleme auf:

    1. Der Hadith in Sahih al-Bukhari beschreibt wie Imam Ali (a.) zu Ibn 'Abbas sagt, dass der Prophet Muhammad (s.) die Zeitehe am Tag von Khaybar verboten hat.
    2. Andere authentische Überlieferungen beschreiben wie Ibn 'Abbas bis zu seinem Tod den Leuten die Erlaubnis der Zeitehe erklärte.
    3. Ibn 'Abbas lebte nach dem Ableben von Imam Ali (a.) noch einige Jahre. Warum hat Ibn 'Abbas sich bis zu seinem Tod für die Zeitehe ausgesprochen, obwohl Imam Ali (a.) ihm angeblich das Gegenteil bewiesen hat?
    Wenn du noch zehnmal schreiben würdest, dass Ibn 'Abbas radiallahu 'anhu die Genussehe als erlaubt ansah, so würde es dennoch nicht stimmen. Zuerst einmal muss man wissen, dass nicht alle Sahaba direkt von dem Verbot der Genussehe hörten und es weiterhin als erlaubt ansahen. Somit waren sie in der Zeit entschuldigt, da sie nichts von dem Verbot mitbekommen haben.

    Als Imam 'Ali radiallahu 'anhu dann Ibn 'Abbas radiallahu 'anhu hörte, wie die Genussehe erlaubte - da er nichts von dem Verbot mitbekommen hatte - wieß er ihm auf das Verbot der Genussehe hin. Al-Bayhaqi überlieferte von Ibn Shihab, der sagte: "Ibn 'Abbas starb nicht bevor er von dieser Fatwa zurücktrat." Imam al-Baghawi erwähnte dies ebenfalls in seinem Tafsir, dass Ibn 'Abbas seine Meinung danach änderte.

    Al-Qadi 'iyadh sagte: "Danach fiel ein Konsens bei allen 'Ulama über das Verbot der Genussehe außer bei den Rawafidh."

    Es wäre auch falsch zu sagen, dass alle Schiiten die Genussehe als erlaubt ansehen. Die Ismailiten und Zaiditen sehen die Genussehe auch als verboten an. Selbst die Nusairier erlauben es nicht.

    4. Außer Ibn 'Abbas haben sich andere große Leute von den Tabi'een für die Zeitehe ausgesprochen, wie Ta'wuus, Ataa' und die anderen Gefolgsleute von Ibn 'Abbas. Was für einen Grund haben sie um die Zeitehe weiter für erlaubt anzusehen, obwohl Imam Ali (a.) ihnen sagte, dass der Gesandte Allahs (s.) sie verboten hat?
    Die Meinung von 'Ataa habe ich schon erwähnt. Er rahimahuAllah sagte: "Die Genussehe ist verboten sowie das tote (Tier), das Blut und das Schweinefleisch."


    Überlieferungen aus den Werken der Ahlu-Sunnah, die die Erlaubnis der Zeitehe (Mut'a) bestätigen

    Wir lesen in Tafsir Durr al-Manthur, unter seinem Kommentar zum Vers 24:
    Ibn Abbas sagte: ,,Die Zeitehe (Mut'a) ist ein Segen Allahs an die Ummah von Muhammad und hätte Umar die Zeitehe (Mut'a) nicht verboten, würde niemand (die Sünde) der Unzucht begehen außer dem Erbärmlichen."

    Wir lesen im Mustaghraj von Abu 'Awanah, Kapitel 4, Seite 255, Hadithnummer 2697:
    Es wird von Yazid bin Sinan, von Maki bin Ibrahim, von Malik, von Nafi', von Ibn Umar berichtet, dass Umar sagte: ,,Zwei Arten der Mut'a existierten zur Zeit des Propheten und ich verbiete sie beide, die Mut'a al-Hajj und Mut'a al-Nisa'." (Gemäß Ibn Hajar sind alle Überlieferer vertrauenswürdig!)

    Wir lesen in Al-Muhazraat, Kapitel 3, Seite 14:
    ,,Abdullah ibn Zubair verspottete Ibn 'Abbas dafür, dass er glaubte die Mut'a sei erlaubt. Ibn 'Abbas sagte: ,,Geh und frag deine Mutter wie sie und dein Vater sie zuerst praktizierten." Er fragte seine Mutter und sie antwortete: ,,Wahrlich! Ich empfing dich durch Mut'a."

    Wir lesen im Musnad von Imam Ahmad ibn Hanbal, Kapitel 5, Seite 288:
    Ibn 'Abbas überliefert: ,,Der Gesandte Allahs (s.) gab uns die Anweisung die Mut'a zu praktizieren, es existiert. 'Urwah ibn Zubair sagte: ,,Abu Bakr und Umar stoppten (verboten) dies." Ibn 'Abbas antwortete: ,,Ich erzähle dir was der Gesandte Allahs (s.) für erlaubt erklärt hat und du erzählst mir was Abu Bakr und Umar getan haben? Ich sehe, dass du vernichtet wirst."

    Die Stellung von Ibn 'Abbas kann man aus euren Büchern entnehmen und Ibn Kathir beschreibt ihn als meistwissenden unter den Leuten, weil er das Wissen für die Auslegung des Quran erlangte und Ibn Kathir zitiert auch, dass Umar ihn (Ibn 'Abbas) für sein Wissen lobte und ihn als Experte des Quran's bezeichnete. Siehe Al-Bidayah wal-Nihayah, Kapitel 8, Seite 299-300.

    Wir lesen in Tafsir Mazhari, Kapitel 3, Seite 19:
    Ibn Hajar al-Asqalani erwähnte die Tabi'een, die Fatawaa für die Erlaubnis der Zeitehe (Mut'a) gaben, wie Ibn Jurrayj, Ta'wuus, 'Ataa', die Schüler von Ibn 'Abbas, Sa'id bin Jubair und die Fuqaha von Mekka.

    Wir lesen in Zad al-Maad von Ibn Qayyim, Kapitel 2, Seite 190:
    Abdul-Razaq sagt: Mu'ammar berichtete von Ayub, dass Urwah zu Ibn 'Abbas sagte: ,,Fürchtest du Allah nicht dafür, die Zeitehe (Mut'a) zu erlauben? Er (Ibn 'Abbas) antwortete: ,,Oh Urwah! Frag deine Mutter."
    MashaAllah. Das hast du wirklich sehr schön geschrieben. Aber leider war das alles umsonst, da niemand hier leugnet, dass die Genussehe eine Zeitlang erlaubt war. Ich würde dich bitten alle Überlieferungen auch auf arabisch zu posten, da allein die erste Überlieferung so nicht stimmt.



    Warum erwähnst du eigentlich nicht, dass du einfach blind alles aus dieser Seite abschreibst? http://www.answering-ansar.org/
    Geändert von Al-Faris (01.03.2012 um 05:27 Uhr)

  6. #16
    Malik al-Hanbali
    Nicht registriert

    Derjenige der lügt bist du und nicht unser Imam!

    In der Kette der Überlieferung befindet sich Hussein bin 'Alwan und dieser wird in Rijal al-Kashi und Rijal al-Kabir wie folgt beschrieben: ,,Er war ein 'Aam' Kufi." Unter 'Aam' versteht man, dass er kein Schiite war und zu den Sunniten gehörte. Ein anderer Überlieferer ist 'Amro bin Khalid der ebenfalls zu den Sunniten gezählt wird (Wasa'il ul-Shi'a, Kapitel 30, Seite 438). Wenn man den Status von 'Amro bin Khalid aus sunnitischen Quellen analysiert, so stellt man fest, dass er als Lügner und Erfinder von Überlieferungen bezeichnet wird und Ibn Hajar sagte zu ihm: ,,matruk"

    Außerdem sagte Ayatoullah Abul-Qasim al-Kho'i (r.) in seinem Werk Al-Bayan fi Tafsir al-Quran, Seite 313 folgendes zum Hadith:
    Erstens: Die Aufhebung kann durch eine 'ahad' Überlieferung nicht bestehen, wie wir bereits mehrfach erwähnten.
    Zweitens: Diese Überlieferungen stehen im Widerspruch zu den 'muttawatir" Überlieferungen der Ahlul-Bayt (a.), welche sich auf die Gültigkeit der Zeitehe beziehen und der Prophet (s.) hat sie nie verboten."


    und auf Seite 322 desselben Buches sagt er:
    ,,Was von 'Ali (a.) über das Verbot der Zeitehe (Mut'a) überliefert wurde ist durchaus gelogen."
    Tayyib, dann schauen wir uns doch mal die Überlieferung genauer an. Alle Überlieferer sind vertrauenswürdig gemäß deinen 'Ulama. Und wenn du kein Arabisch kannst, dann ist das nicht mein Problem. Dann solltest du es besser erst lernen bevor du dein Mund weit aufmachst.

    في تهذيب الأحكام - للشيخ الطوسي - ج 7 - ص 251
    محمد بن يحيى عن أبي جعفر عن أبي الجوزا عن الحسين بن علوان عن عمرو بن خالد عن زيد بن علي عن آبائه عن علي عليهم السلام قال :
    (( حرم رسول الله صلى الله عليه وآله يوم خيبر لحوم الحمر الأهلية ونكاح المتعة ))
    و إليكم الإسناد بشكل مختصر :
    محمد بن يحيى :
    قال النجاشي [ 946 ] : ( شيخ أصحابنا في زمانه ثقة عين )
    أبو جعفر :
    في المفيد من معجم رجال الحديث - محمد الجواهري - ص 690
    14047 - 14043 - 14072 - أبو جعفر النحوي : روى رواية في التهذيب ج 2 ح 535
    أقول هذه الرواية في الاستبصار ج 1 ح 1321 أبو جعفر من غير تقييد بالنحوي وعليه فالظاهر أنه أحمد بن محمد بن عيسى " الثقة 899 " بقرينة الراوي والمروي عنه .
    أبو الجوزاء :
    هو : المنبه بن عبدالله التيمي
    في المفيد من معجم رجال الحديث - محمد الجواهري - ص 619
    وهو ملخص لكلام الخوئي .
    12634 - 12629 - 12658 - المنبه بن عبد الله أبو الجوزاء التميمي :
    صحيح الحديث ، له كتاب . قاله النجاشي - ووثقه العلامة أيضا والظاهر أنه أخذ التوثيق من كلام النجاشي
    واعترض عليه بان صحة الحديث اعلم من الوثاقة ، ولكن الظاهر أن ما فهمه العلامة هو الصح .
    الحسين بن علوان :
    وثقه أحمد عبدالرضا البصري في فائق المقال ( ص 104 ) برقم [ 321 ]
    ووثقه النوري الطبرسي في خاتمة المستدرك - ج 4 - ص 314 - 316
    و المفيد من معجم رجال الحديث مختصر كتاب الخوئي - محمد الجواهري - ص 173
    3500 - 3499 - 3508 - الحسين بن علوان : الكلبي عامي – ثقة .
    وفي كتاب مشايخ الثقات - غلام رضا عرفانيان - ص 63
    68 - الحسين بن علوان ، ثقة .

    وعمرو بن خالد الواسطي :
    وثقه الخوئي حيث قال : ( الرجل ثقة بشهادة بن فضال ) المعجم 14/ 103
    وقال الشيخ علي النمازي الشاهرودي في - مستدركات علم رجال الحديث - ج 6 - ص 36
    ( إنه إمامي اثنا عشري بحكم نقله هذين الخبرين ، ثقة بشهادة ابن فضال ، كما اختاره المامقاني . والقدر المسلم كونه موثقا )
    وقال المامقاني : ( موثق ) 1/113
    وأما زيد بن علي فهو من أئمة أهل البيت ويروي عن آبائه
    Geändert von Malik al-Hanbali (01.03.2012 um 01:24 Uhr)

  7. #17
    Malik al-Hanbali
    Nicht registriert

    Zitat Zitat von Abu Dharr
    Wir lesen in Talkhis al-Habir von Ibn Hajar al-Asqalani, Kapitel 3, Seite 159:
    ,,Wir (die Massen der Sahabah und Tabi'een) gingen vor Asma bint Abu Bakr und fragten sie über die Mut'a al-Nisaa (Zeitehe). Sie antwortete: ,,Ich praktizierte die Zeitehe während der Lebzeiten des Gesandten Allahs (s.)."

    Diese Überlieferung bestätigt die Erlaubnis der Zeitehe nach den Lebzeiten des Propheten (s.), da die Sahabah und Tabi'een zu Asma, der Tochter von Abu Bakr gingen und sie über die Erlaubnis fragten, worauf sie sich für die Erlaubnis ausgesprochen hat und von einem Verbot keine Rede war.
    In dieser Überlieferung ist die Rede von der Mut'ah al-Hajj und nicht der Genussehe. Hier kann man die Erklärung dieser Überlieferung nachlesen: http://anti-rafeda.com/shi3a/shubohat/sh109.htm
    Geändert von Malik al-Hanbali (01.03.2012 um 02:30 Uhr)

  8. #18
    Malik al-Hanbali
    Nicht registriert

    Abu Ja'far (a.) sagte: ,,'Ali (a.) pflegte zu sagen: ,,Hätte der Sohn von Khattab sie nicht verboten, so würde niemand Unzucht begehen außer eine elende Person."
    Diese Überlieferung ist erlogen sowohl bei den Ahlu Sunnah als auch bei den Shi'a http://www.islamweb.net/fatwa/index....atwaId&Id=9243
    Geändert von Malik al-Hanbali (01.03.2012 um 15:34 Uhr)

  9. #19
    Malik al-Hanbali
    Nicht registriert

    Ich habe gelesen, wie einige diesen Vers als Beweis für die Aufhebung genannt haben und deswegen diese Klarstellung. Was deine Behauptung angeht, so erteilen dir die Schüler von Malik eine Lehrstunde.

    Wir lesen in 'Umdat al-Qari Sharh al-Bukhari, Kapitel 17, Seite 246, geschrieben von Allamah Badruddin al-A'ini:
    ,,Sollte man bestraft werden, wenn man durch die Zeitehe (Mut'a) Geschlechtsverkehr hat? Die Schüler von Malik sagten, dass keine Bestrafung erfolgen müsse, da der Vertrag der Zeitehe zweifelhaft ist und es besteht Uneinigkeit darüber (ob haram oder halal) und aufgrund der Tatsache, dass es im Quran nicht verboten wurde."

    Wir lesen auch in Tafhim al-Quran, Kapitel 8, Seite 12, geschrieben von Sayyid Abul 'Ala Maududi:
    ,,Die richtige Ansicht daher ist, dass das Verbot der Zeitehe (Mut'a) nicht auf ein bestimmtes Gebot aus dem Quran basiert, sondern aus der Sunnah des Propheten (s.) basiert."
    Wieso lenkst du denn immer ab und kommst mit neuen Aussagen von denen du nichteinmal weißt, ob sie so stimmen, da du die einfach blind hier einfügst? Nichteinmal das arabische Orginal kannst du dazu posten. Fakt ist, dass Allah im Qur'an die Genussehe nicht erlaubte. Wenn ja, dann bring doch den Vers wo Allah sagt: Erlaubt ist euch die Genussehe...

    Und diese Aussagen bitte auch auf Arabisch posten, damit man es auch nachprüfen kann, denn ich habe keine Lust mehr jedesmal es selber rauszusuchen und dann festzustellen, dass dort eigentlich etwas ganz anderes steht.

    Was den Vers 24 aus der Sure an-Nisa angeht, so bezieht er sich auf den Ehevertrag und nicht anders und wurde zudem durch den Erbvers abrogiert.

    Shaykh ash-Shanqite sagte: "Der Vers bezieht sich auf den Ehevertrag und nicht auf die Nikah al-Mut'ah wie diejenigen sagten, die die Bedeutung (des Verses) nicht kannten."


    Leider habe ich auch noch keine Antwort zu der folgenden Frage bekommen, die ich dir jetzt zum dritten mal stelle:

    Wenn die Genussehe doch erlaubt ist, warum erlaubt sie Imam 'Ali dann nicht während seiner Amtszeit als Kalif? Wenn du jetzt sagst, dass er sich aber dagegen ausgesprochen hat und sagte, dass 'Umar sie verboten hatte, warum erlaubte er sie dann nicht wieder? Ihr unterstellt damit Imam 'Ali nicht mit Allahs Gesetzen regiert zu haben und schlimm ist doch eure Behauptung!

    Falls du die Frage jetzt nicht beantwortest, dann erübrigt sich auch eine weitere Diskussion mit dir, die sich eigentlich sowieso erübrigt, da du ein Verfälscher und Lügner bist, der hier alles einfach blind einfügt.

    Und wenn du mal keine Antworten mehr hast, dann flüchtest du einfach aus dem Thread und suchst dir ein neues Thema wie z.B. bei diesen hier:

    http://www.ahlu-sunnah.com/threads/3...ses-Buch/page3

    http://www.ahlu-sunnah.com/threads/3...-(saas)!/page3

    http://www.ahlu-sunnah.com/threads/4...und-ausserhalb

    http://www.ahlu-sunnah.com/threads/43196-Lügen-über-Syrien-Der-Beweis

    http://www.ahlu-sunnah.com/threads/42708-Welche-Ungläubige-wurden-damals-von-bestimmten-Sahabah-in-den-Kriegen-getötet

    http://www.ahlu-sunnah.com/threads/41758-Ist-dieser-Hadith-nun-glaubhaft-oder-nicht

    Geändert von Malik al-Hanbali (01.03.2012 um 15:41 Uhr)

  10. #20
    Abu Dharr al-Ghaffari
    Nicht registriert




    Falls du dich fragst wo meine Antwort bleibt, so wisse, dass ich noch auf die Beantwortung meiner restlichen Beweise warte.

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