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Thema: Mehrehe in Deutschland

  1. #1
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    Mehrehe in Deutschland

    Salam aleikum Geschwister im Islam,

    ich möchte hier nochmal eine Frage stellen, die eine Schwester schon gestellt hat und auf die keine Antwort gab:


    Welche Rechte hat eine Zweitfrau eines Mannes hier in Deutschland wenn er mit der ersten standesamtlich verheiratet ist und die zweite als alleinerziehend gemeldet ist?

    Wie ist es mit dem Unterhalt, wenn er die erste Frau von seinem Gehalt finanzieren kann und die zweite Frau vom Staat leben muss?

    Und meine weiter Frage ist, die Erstfrau hat zur Bedingung gemacht, wenn er die Zweitfrau heiratet, dann will sie die standesamtliche Ehefrau sein, ist diese Bedingung islamsich erlaubt, darf sie überhaupt Bedingungen setzen und muss sich unser Mann jetzt daran halten, obwohl diese Bedingung nicht gerecht ist und die Zweitfrau erst zugestimmt hat und nun Zweifel daran hat?

    Geschwister es ist wirklich dringend bitte um schnelle Antwort..

    Barak allah fikum..

    wa salam aleikum

  2. #2
    Erweitertes Mitglied Avatar von Akhimedes
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    Welche Rechte hat eine Zweitfrau eines Mannes hier in Deutschland wenn er mit der ersten standesamtlich verheiratet ist und die zweite als alleinerziehend gemeldet ist?
    Gar keine. Sie ist nach deutschem Recht eine Fremde für ihn. Wenn sie ein Kind von ihm hat, dann hat sie ggf. Unterhaltsanspruch für das Kind.

    Wie ist es mit dem Unterhalt, wenn er die erste Frau von seinem Gehalt finanzieren kann und die zweite Frau vom Staat leben muss?
    Dann sollte der Vater der potentiellen zweiten Frau einen Stock in die Hand nehmen und den Spinner in die Wüste jagen.

  3. #3
    Erweitertes Mitglied Avatar von الفطرة
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    Folgendes sollte bedacht werden:

    Ein Mann kann nur dann heiraten, wenn er für die Versorgung der Frau aufkommen kann. Bei einer Mehrehe muss er zudem den weiteren Frauen u.a. die selbe finanzielle bzw materielle Zuwendung geben, wie der ersten, ohne diese dadurch zu benachteiligen. Ebenfalls darf keine der Frauen einer anderen gegenüber sonstig bevorzugt behandelt werden. Eine solche Bevorzugung ist aber bei der expliziten Forderung einer standesamtlichen Ehe offensichtlich der Fall, da dies den Status der Erstfrau gegenüber den nachfolgenden in der Ehe erhöhen soll.

    Allein der finanzielle Aspekt für sich genommen, lässt hier eine Mehrehe bereits garnicht zu.

    Abū Hurayrah (ra) berichtet, dass Rasūl Allah (sas) sprach:

    ~

    "Wenn Allah (swt) einen Menschen begünstigen will, macht Er (swt) dies, indem Er (swt) ihm eine Härte auferlegt."

    ~

    ( Überliefert in Ṣaḥiḥ al-Buḫārī )


  4. #4
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    Das Urteil über die Mehrehe und die Bedingungen hierfür


    Frage:

    Was ist das Urteil über die Mehrehe?

    Antwort:

    Alles Lob gebührt Allah. Und Lob und Heil seien auf seinen Gesandten.
    Der erhabene Allah hat es dem Mann erlaubt, mehr als eine Frau zu haben, indem Er sagte: "Und wenn ihr befürchtet, nicht gerecht hinsichtlich der Waisen zu handeln, dann heiratet, was euch an Frauen gut scheint, zwei, drei oder vier. Wenn ihr aber befürchtet, nicht gerecht zu handeln, dann (nur) eine oder was eure rechte Hand besitzt. Das ist eher geeignet, dass ihr nicht ungerecht seid." [an-Nisa` 4:3].

    Dies zeigt deutlich, dass die Mehrehe zulässig ist und dass nach der islamischen Rechtslehre (Shari’ah) ein Mann eine, zwei, drei oder vier Frauen heiraten darf. Ihm ist es jedoch nicht zulässig, mehr als vier Frauen zu heiraten. Dies ist die Ansicht der Mufassirun und der Gelehrten der Rechtsschulen. Außerdem herrscht in diesem Punkt Konsens unter den Muslimen.

    Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass die Mehrehe Bedingungen hat:

    Erstens: Gerechtigkeit und Fairness.
    Denn der erhabene Allah hat gesagt: "Wenn ihr aber befürchtet, nicht gerecht zu handeln, dann (nur) eine […]." [an-Nisa` 4:3]. Dieser Vers zeigt, dass Gerechtigkeit eine Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Mehrehe ist. Wenn ein Mann befürchten sollte, dass er nicht in der Lage ist, seine Frauen fair zu behandeln, wenn er mehr als eine heiratet, dann ist es ihm untersagt, mehr als eine zu heiraten. Das, was hier mit Gerechtigkeit gemeint ist, ist das alle Ehefrauen bezüglich des Unterhalts, der Kleidung, der Übernachtung und anderen materiellen Angelegenheiten, die in seiner Macht stehen und über die er Kontrolle hat, gleich behandelt.

    Im Hinblick auf Gerechtigkeit und Gleichbehandlung im Bereich der Liebe, so wird ein Mann diesbezüglich nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Dies wird von ihm nicht verlangt, da es nicht möglich ist, dies zu kontrollieren. Dies ist das, was durch die Worte Allahs gemeint ist: "Und ihr werdet zwischen den Frauen nicht gerecht handeln können, auch wenn ihr danach trachtet." [an-Nisa` 4:129] d. h., im Hinblick auf die Liebe des Herzens.

    Zweitens: Die Möglichkeit, den Unterhalt für alle Frauen zu gewährleisten.
    Der Beweis dafür ist der Vers, wo darin der erhabene Allah gesagt hat: "Diejenigen, die keine (Möglichkeit zum) Heirat(en) finden, sollen keusch bleiben, bis Allah sie durch Seine Huld reich macht." [an-Nur 24:33].

    Der erhabene Allah hat in diesem Vers demjenigen anbefohlen, der in der Lage ist, zu heiraten, jedoch nicht über die finanziellen Möglichkeiten dafür verfügt, keusch zu bleiben. Einer der Gründe, warum man sich eine Heirat nicht leisten kann, ist sind die nicht vorhandenen Möglichkeiten, den Mahr (Morgengabe) zu zahlen oder den Unterhalt der Frau zu garantieren.
    [„al-Mufassal Ahkam fi l-Mar`ah, Band 6, S. 286].

    Einige Gelehrte sind sogar der Ansicht, dass die Mehrehe besser ist als das sich lediglich Beschränken auf eine Frau. Shaikh Ibn Baz, möge Allah mit ihm gnädig sein, wurde gefragt: „Ist das Grundprinzip der Ehe die Mehrehe oder die Heirat mit einer einzigen Frau?"
    Er antwortete: „Das Grundprinzip in der Shari’ah ist die Mehrehe für diejenigen, die es sich leisten können, wenn sie keine Angst vor der Ungerechtigkeit haben, da dies viele Vorteile hat, wie etwa die Bewahrung der Keuschheit von einem selbst und denen, die man heiratet und das Produzieren von vielen Kindern, damit die Zahl der Ummah und derer, die Allah allein anbeten erhöht wird. Dies wird durch die Worte Allahs angegeben: "Und wenn ihr befürchtet, nicht gerecht hinsichtlich der Waisen zu handeln, dann heiratet, was euch an Frauen gut scheint, zwei, drei oder vier. Wenn ihr aber befürchtet, nicht gerecht zu handeln, dann (nur) eine oder was eure rechte Hand besitzt. Das ist eher geeignet, dass ihr nicht ungerecht seid." [an-Nisa` 4:3].

    Und weil der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, mehr als eine Frau heiratete und Allah gesagt hat: "Ihr habt ja im Gesandten Allahs ein schönes Vorbild […]." [al-Ahzab 33:21].

    Einige der Gefährten des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, haben gesagt: „Was mich betrifft, so werde ich kein Fleisch essen", und ein anderer sagte, „Was mich betrifft, so werde ich (die ganze Nacht) beten und (darin) niemals schlafen", ein anderer sagte, „Was mich betrifft, so werde ich (jeden Tag) fasten und nie brechen" und ein anderer sagte, „Was mich betrifft, so werde ich nie Frauen heiraten." Als diese Nachricht von ihnen zum Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, gelangt war, hielt er den Menschen eine Predigt. Er lobpreiste Allah und sagte dann: „Seid ihr es, die das und das gesagt haben? Bei Allah! Was mich betrifft, so fürchte ich Allah mehr als alle und ich habe mehr Wissen als alle, aber ich faste und breche es, und ich bete in der Nacht und schlafe, und ich esse Fleisch und heirate Frauen. Derjenige, der meiner Sunnah nicht folgt, ist nicht von mir.“
    Diese großen Worte des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, umfassen sowohl die Ehe mit einer Frau und die Mehrehe.

    [„Madjallat al-Balag”, Frage: 1015; „Fatawah ’Ulama` al-Ballad al-Haram”, S. 386].



  5. #5
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    Zitat Zitat von Abu Jafar Beitrag anzeigen



    Das Urteil über die Mehrehe und die Bedingungen hierfür


    Frage:

    Was ist das Urteil über die Mehrehe?

    Antwort:

    Alles Lob gebührt Allah. Und Lob und Heil seien auf seinen Gesandten.
    Der erhabene Allah hat es dem Mann erlaubt, mehr als eine Frau zu haben, indem Er sagte: "Und wenn ihr befürchtet, nicht gerecht hinsichtlich der Waisen zu handeln, dann heiratet, was euch an Frauen gut scheint, zwei, drei oder vier. Wenn ihr aber befürchtet, nicht gerecht zu handeln, dann (nur) eine oder was eure rechte Hand besitzt. Das ist eher geeignet, dass ihr nicht ungerecht seid." [an-Nisa` 4:3].

    Dies zeigt deutlich, dass die Mehrehe zulässig ist und dass nach der islamischen Rechtslehre (Shari’ah) ein Mann eine, zwei, drei oder vier Frauen heiraten darf. Ihm ist es jedoch nicht zulässig, mehr als vier Frauen zu heiraten. Dies ist die Ansicht der Mufassirun und der Gelehrten der Rechtsschulen. Außerdem herrscht in diesem Punkt Konsens unter den Muslimen.

    Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass die Mehrehe Bedingungen hat:

    Erstens: Gerechtigkeit und Fairness.
    Denn der erhabene Allah hat gesagt: "Wenn ihr aber befürchtet, nicht gerecht zu handeln, dann (nur) eine […]." [an-Nisa` 4:3]. Dieser Vers zeigt, dass Gerechtigkeit eine Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Mehrehe ist. Wenn ein Mann befürchten sollte, dass er nicht in der Lage ist, seine Frauen fair zu behandeln, wenn er mehr als eine heiratet, dann ist es ihm untersagt, mehr als eine zu heiraten. Das, was hier mit Gerechtigkeit gemeint ist, ist das alle Ehefrauen bezüglich des Unterhalts, der Kleidung, der Übernachtung und anderen materiellen Angelegenheiten, die in seiner Macht stehen und über die er Kontrolle hat, gleich behandelt.

    Im Hinblick auf Gerechtigkeit und Gleichbehandlung im Bereich der Liebe, so wird ein Mann diesbezüglich nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Dies wird von ihm nicht verlangt, da es nicht möglich ist, dies zu kontrollieren. Dies ist das, was durch die Worte Allahs gemeint ist: "Und ihr werdet zwischen den Frauen nicht gerecht handeln können, auch wenn ihr danach trachtet." [an-Nisa` 4:129] d. h., im Hinblick auf die Liebe des Herzens.

    Zweitens: Die Möglichkeit, den Unterhalt für alle Frauen zu gewährleisten.
    Der Beweis dafür ist der Vers, wo darin der erhabene Allah gesagt hat: "Diejenigen, die keine (Möglichkeit zum) Heirat(en) finden, sollen keusch bleiben, bis Allah sie durch Seine Huld reich macht." [an-Nur 24:33].

    Der erhabene Allah hat in diesem Vers demjenigen anbefohlen, der in der Lage ist, zu heiraten, jedoch nicht über die finanziellen Möglichkeiten dafür verfügt, keusch zu bleiben. Einer der Gründe, warum man sich eine Heirat nicht leisten kann, ist sind die nicht vorhandenen Möglichkeiten, den Mahr (Morgengabe) zu zahlen oder den Unterhalt der Frau zu garantieren.
    [„al-Mufassal Ahkam fi l-Mar`ah, Band 6, S. 286].

    Einige Gelehrte sind sogar der Ansicht, dass die Mehrehe besser ist als das sich lediglich Beschränken auf eine Frau. Shaikh Ibn Baz, möge Allah mit ihm gnädig sein, wurde gefragt: „Ist das Grundprinzip der Ehe die Mehrehe oder die Heirat mit einer einzigen Frau?"
    Er antwortete: „Das Grundprinzip in der Shari’ah ist die Mehrehe für diejenigen, die es sich leisten können, wenn sie keine Angst vor der Ungerechtigkeit haben, da dies viele Vorteile hat, wie etwa die Bewahrung der Keuschheit von einem selbst und denen, die man heiratet und das Produzieren von vielen Kindern, damit die Zahl der Ummah und derer, die Allah allein anbeten erhöht wird. Dies wird durch die Worte Allahs angegeben: "Und wenn ihr befürchtet, nicht gerecht hinsichtlich der Waisen zu handeln, dann heiratet, was euch an Frauen gut scheint, zwei, drei oder vier. Wenn ihr aber befürchtet, nicht gerecht zu handeln, dann (nur) eine oder was eure rechte Hand besitzt. Das ist eher geeignet, dass ihr nicht ungerecht seid." [an-Nisa` 4:3].

    Und weil der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, mehr als eine Frau heiratete und Allah gesagt hat: "Ihr habt ja im Gesandten Allahs ein schönes Vorbild […]." [al-Ahzab 33:21].

    Einige der Gefährten des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, haben gesagt: „Was mich betrifft, so werde ich kein Fleisch essen", und ein anderer sagte, „Was mich betrifft, so werde ich (die ganze Nacht) beten und (darin) niemals schlafen", ein anderer sagte, „Was mich betrifft, so werde ich (jeden Tag) fasten und nie brechen" und ein anderer sagte, „Was mich betrifft, so werde ich nie Frauen heiraten." Als diese Nachricht von ihnen zum Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, gelangt war, hielt er den Menschen eine Predigt. Er lobpreiste Allah und sagte dann: „Seid ihr es, die das und das gesagt haben? Bei Allah! Was mich betrifft, so fürchte ich Allah mehr als alle und ich habe mehr Wissen als alle, aber ich faste und breche es, und ich bete in der Nacht und schlafe, und ich esse Fleisch und heirate Frauen. Derjenige, der meiner Sunnah nicht folgt, ist nicht von mir.“
    Diese großen Worte des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, umfassen sowohl die Ehe mit einer Frau und die Mehrehe.

    [„Madjallat al-Balag”, Frage: 1015; „Fatawah ’Ulama` al-Ballad al-Haram”, S. 386].




    djaka allah cheiran
    und wie ist es mit der frage, ob die erstfrau bedingungen stellen darf....sind diese gültig?

    eine frage an das forenteam, möchte mich im schwesternbereich anmelden, komme aber nicht rein woran liegt das ?
    Habe eine Email an die Schwestern geschrieben, krieg jedoch keine antwort.

    wa salam

  6. #6
    Erweitertes Mitglied Avatar von الفطرة
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    Zitat Zitat von Umasia Beitrag anzeigen
    djaka allah cheiran
    und wie ist es mit der frage, ob die erstfrau bedingungen stellen darf....sind diese gültig?

    eine frage an das forenteam, möchte mich im schwesternbereich anmelden, komme aber nicht rein woran liegt das ?
    Habe eine Email an die Schwestern geschrieben, krieg jedoch keine antwort.

    wa salam


    Das fällt unter die Richtlinien des ersten Teils der Fatwa. Er darf keine der Frauen in seinem Verhalten vorziehen und dazu gehört - wie ich bereits angemerkt habe - auch die standesamtliche Ehe.

    Abū Hurayrah (ra) berichtet, dass Rasūl Allah (sas) sprach:

    ~

    "Wenn Allah (swt) einen Menschen begünstigen will, macht Er (swt) dies, indem Er (swt) ihm eine Härte auferlegt."

    ~

    ( Überliefert in Ṣaḥiḥ al-Buḫārī )


  7. #7
    Moderator Avatar von Salman al-Farsi
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    Wodurch wird bitte der Status der Frau durch die standesamtliche Ehe denn erhöht? Und wie wird die eine Frau gegenüber den anderen denn vorteilhaft behandelt, wenn die anderen Frauen damit auch einverstanden sind, da es islamisch gesehen nichts Wert ist, es ist keine Bedingung, kein Hindernis und die standesamtliche Scheidung hat keine Auswirkungen auf die islamische Ehe.

    Jazāka Allāhu Khayran.

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  8. #8
    Erweitertes Mitglied Avatar von الفطرة
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    Zitat Zitat von Salman al-Farsi Beitrag anzeigen

    Wodurch wird bitte der Status der Frau durch die standesamtliche Ehe denn erhöht? Und wie wird die eine Frau gegenüber den anderen denn vorteilhaft behandelt, wenn die anderen Frauen damit auch einverstanden sind, da es islamisch gesehen nichts Wert ist, es ist keine Bedingung, kein Hindernis und die standesamtliche Scheidung hat keine Auswirkungen auf die islamische Ehe.

    Jazāka Allāhu Khayran.


    Das ist eigentlich ganz einfach: Vor dem deutschen Gesetz ist die islamische Ehe nichts weiter als eine lose Beziehung und eine standesamtliche Ehefrau gilt als die eigentliche Lebensgefährtin. Somit hat sie gegenüber der zweiten Frau ein höheres Maß an Absicherung und gilt - ich erwähne es nochmal - im Zweifelsfalle als die eigentliche Ehefrau. Dass sie damit ihren Status gegenüber der anderen erhöhen möchte, ist zudem durch die Gebundenheit der Forderung an den Fall einer Zweitheirat ersichtlich - hieraus kann die Absicht einer Abhebung vom Status der anderen Ehefrau gefolgert werden. Da ein Ehemann keiner der Frauen einen besonderen Status innerhalb der Ehe zuordnen darf, kann dieser somit auch nicht der Forderung seiner Erstgeheirateten nachkommen.

    Abū Hurayrah (ra) berichtet, dass Rasūl Allah (sas) sprach:

    ~

    "Wenn Allah (swt) einen Menschen begünstigen will, macht Er (swt) dies, indem Er (swt) ihm eine Härte auferlegt."

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    ( Überliefert in Ṣaḥiḥ al-Buḫārī )


  9. #9
    Erweitertes Mitglied Avatar von Mohammed Isa
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    Selam Aleykum,

    Wie ist die Lage über eine Muslima die in einem islamischen Land legal Zweitfrau wird und dann nach Deutschland einreist? Soweit ich weiss wird das dann akzeptiert.

    waslama
    "Die Zeit der Belehrungen ist vorbei. Es gab mal eine ungewöhnliche Epoche, in der der Westen die Welt dominiert hat, sie kolonialisiert, sie kontrolliert hat. Diese Epoche ist jetzt vorbei. Endgültig. Hört endlich auf, uns zu erzählen, wie wir unsere Gesellschaften organisieren sollen!"
    (Kishore Mahbubani; Interview im Spiegel)

    „Das Problem ist klar: die Fremden müssen verschwinden. Bilden wir eine gemeinsame Front gegen den Unterdrücker und verstärken wir diese Front durch den bewaffneten Kampf.“
    (Frantz Fanon; Die Verdammten dieser Erde, S. 112)

    "Wenn seine Sprache ein Gewehr ist, nehmt ein Gewehr. Ja, ich sagte, wenn er nur die Sprache eines Gewehrs versteht, nehmt ein Gewehr."
    (Malcolm X)

    "Only blind people will integrate with the enemy"
    (Malcolm X)

  10. #10
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    salam aleikum...

    Zitat Zitat von Salman al-Farsi Beitrag anzeigen


    Wodurch wird bitte der Status der Frau durch die standesamtliche Ehe denn erhöht? Und wie wird die eine Frau gegenüber den anderen denn vorteilhaft behandelt, wenn die anderen Frauen damit auch einverstanden sind, da es islamisch gesehen nichts Wert ist, es ist keine Bedingung, kein Hindernis und die standesamtliche Scheidung hat keine Auswirkungen auf die islamische Ehe.

    Jazāka Allāhu Khayran.
    die standesamtliche Ehefrau hat hier in Deutschland alle Rechte, wogegen Zweitfrau als "Geliebte" zählt und gar keine Rechte hat. Die standesamtliche Ehefrau hat Anspruch auf seine Rente, sein Erbe, sein Vermögen...uvm. sie und ihre Kinder sind die Erben in erster Linie..die Zweitfrau hat von dem nichts...sie muss sich verstecken, damit keiner etwas von ihr offiziell weiss..

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