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Die Taten und der Iman
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Die Rechtsschule des ehrenwerten Schaich AbdulAziz bin Baz (möge Allah sich seiner erbarmen) in der Angelegenheit des al-Imans (Glaube)[/h]
Posted in Aqida - Iman
بسم الله الرحمن الرحيم
Frage: Ich habe auf einem Forum gelesen, dass der ehrenwerte Schaich AbdulAziz bin Baz möge Allah sich seiner erbarmen der Meinung war, dass die Taten durch den Körper (الاعمال الجوارح) für die Gültigkeit des al-Imans notwendig sind, jedoch sah er die Meinung (die Taten sind Bedingung für Vollkommenheit des Imans) als legitime Meinung innerhalb der Ahlu Sunnah wal Jamaah.
Stimmt die Position des Schaichs? Ich bitte Sie um Aufklärung in dieser Angelegenheit.
Antwort:Lob und Preis gehört nur Allah dem Herrn der Welten und Frieden und Segen auf seinen Gesandten, seiner Familie, seinen Gefährten und all denen, die seine Sunnah folgen.
So dann,
das ist eine entweder bewusste oder unbewusste Lüge über den ehrenwerten Schaich AbdulAziz bin Baz.
Mit Sicherheit diese Schlussfolgerung des Sagenden entstand entweder aus seiner absoluten Unwissenheit in der Rechtsschule der Ahlu Sunnah wal Jamaah und besonders dieses Imams oder gehört er zu den Murjia dieses Jahrhunderts und versucht absichtlich und gezielt durch solche Unterstellung sowie Methoden seine ungültige und schmutzige Glaube zu legitimieren.
Schaich AbdulAziz ibnu Faysal arRojihi sagte: „Ich fragte unsern Schaich den Imam Ibnu Baz über Taten, sind diese als Bedingung für die Gültigkeit des Imans oder sind sie als Bedingung für die Vollkommenheit des Imans?
Er antwortete: „Von den Taten sind welche, die als Bedingung für die Gültigkeit des Imans, ohne sie ist der Iman ungültig wie das Gebet. Wer diese unterließ, so ist er Ungläubig. Genauso von den Taten sind welche, die als Bedingung für die Vollkommenheit des Imans sind, ohne sie seine Glaube gültig jedoch nicht vollkommen.
Ich fragte ihn: „Diejenigen (von Salaf), die kein Takfir wegen der Unterlassung des Gebets vornehmen, werden bei ihnen die Taten als Bedingung für die Gültigkeit des Imans oder als Bedingung für die Vollkommenheit des Imans gezählt?
Er antwortete: „Nein, jedoch die Taten sind bei ihnen allen die Bedingung für die Gültigkeit des Imans. Sie haben aber verschiedene Meinungen ausgesagt, welche Taten sind für die Gültigkeit des Imans. So sagte eine Gruppe (der Konsens der Gefährten) von ihnen, dass es das Gebet ist. Andere Gruppe sagte, dass die Gültigkeit des Imans durch andere Taten festgestellt wird.
Jedoch die Taten als eine Art (الجنس الاعمال) ist bei allen Salaf die Bedingung für die Gültigkeit des Imans, deshalb der Iman bei ihnen ist, Aussage, Tat und Überzeugung. Der Iman wird nicht gültig, wenn eine von diesen drei Punkten fehlen.“ Zeitung al-Djazira Nr. 12506
Imam Ibnu Hajar sagte: Die Taten sind Bedingung für die Gültigkeit des Imans. Die Mu´tazilah sagten, dass al-Iman ist Tat, Aussage und Glaube.
Und der Unterschied zwischen ihnen und Salaf besteht darin, dass der Salaf die Taten für die Vollkommenheit des Imans aufstellten, währen die Mu´tazilah für die Gültigkeit.
Antwort des eherenwerten Schaich AbdulAziz bin Baz auf die diese Aussage des Imams Ibnu Hajar: „Nein, nein. Die Taten sind für die Gültigkeit des Imans (sie sind Teil des Imans). Al-Iman ist Aussage, Tat und Überzeugung. Der Iman bei Ahlu Sunnah ist Tat, Aussage und Überzeugung.“ Zeitung al-Mischkat Nummer 280. 2/279
Genauso wurde der Schaich Bin Baz gefragt: „Derjenige, der das Glaubensbezeugnis aussprach und in seinem Herz ist die Überzeugung vorhanden, jedoch unterließ er die Taten. Ist so eine Person Muslim?
Antwort: "Nein, so eine Person wird nicht Muslim, bis er seine alle Taten allein und einzig Allah richtet. Er macht Allah allein und einzig in Furcht, Liebe, Gebet. Er wird glauben, dass Allah ihn mit etwas verpflichtete und etwas verbat. Und es ist unvorstellbar, dass der Mensch (Muslim) glaubt an Allah und verlässt Taten (d.h. verrichtet keine Taten). Diese These hat keine Grundlage und sie ist schwer vorstellbar. Denn wahrhaftige Glaube zwingt jemanden zu den Taten." Scharhu Fathil Majid li Scharhi Kitabi atTohid sowie al-Imanu inda asSalaf 2/58
Durch die erbrachten Aussagen sehen wir die klare Rechtsschule des ehrenwerten Schaichs AbdulAziz bin Baz.
Und Allah weiß es am besten.
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Mehr über die Rechtsschule der Ahlu Sunnah wal Jamaah in der Angelegenheit al-Iman (Glaube) und al-Kufr (Unglaube) kann man in diesem Buch erfahren: التوسط والاقتصاد في أن الكفر يكون بالقول أوالفعل أوالاعتقاد.
Dieses Buch wurde vom Schaich AbdulQodir aSaqaaf (ein Schüler des Schaich AbdulAziz bin Baz) geschrieben und wurde von vielen Großgelehrten gebilligt. Selbst Schaich AbdulAziz bin Baz schrieb das Vorwort.
Quelle:http://www.dar-ul-huda.de/aqida/iman...l-imans-glaube
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Shaykh Salih Al Fauzan sagte :" Zusammendfassend, diejenigen die Kufr begehen, gehen nicht ausserhalb dieser vier Situationen(tuen dies nicht ausserhalb dieser vier Situationen):
Erstens: Er glaubt in seinem Herzen daran was er sagt, und es ist(besteht) kein Zweifel an seinem Kufr(Unglauben, Apostasie, Abtrünnigkeit)
Zweitens: Er glaubt in seinem Herzen nicht daran, was er sagt, jedoch wurde er nicht (dazu) gezwungen es(Kufr) zusagen. Vielmehr sagte er dies(Kufr) aufgrund von dem Begehren des weltlichen Lebens oder die Menschen zufrieden zustellen und um in Harmonie mit ihnen zusein.
Und in der Tat, diese Person ist ein Kafir, laut dem Vers im Quran : "Dies (wird sein), weil sie das diesseitige Leben mehr lieben als das Jenseits"
Und genauso ist das Urteil über die Person, welche Kufr oder Shirk tut, so dass er in Harmonie mit seinem Menschen sein kann - sogar wenn er Kufr weder Shirk mag, und nicht daran glaubt, jedoch tut er dies, aufgrund seiner Liebe zu seinem Land,Besitz oder seinen Verwandten.
Drittens: Er äussert Wörter des Kufrs aus Spass(spass machend), wie es von der vorher erwähnten Truppe gesehen wurde(berichtet wurde)(Schau dafür Tafseer von den Versen 65-66 in Sura Tauwba)
Viertens: Er sagt(oder begeht) Kufr, weil er gezwungen wurde, (und) nicht aus seinem eigenen Willen heraus(eigenen Wahl), whärend sein Herz fest auf Iman und Tauhid ist.
Dies ist derjenige der Entschuldigt sein wird, den er war unter Zwang.
Was die ersten drei Situationen angeht,(so) wird die Person ein Kafir,(wie) es klar(ersichtlich) ist von den Versen. Und die wiederlegt, diejenigen die sagen, das niemand als ein Kafir deklariert werden kann, sogar wenn er mit Kufr spricht oder Taten des Kufrs tut, solange das, was in seinem Herzen ist nicht gewusst wird(bekannt ist).
Und dies ist eine böse Aussage, welche dem Quran und der Sunnah wiederspricht. Vielmehr ist es die Aussage der ketzerichen Murjiaa
(Quelle:Sharh Kashf Ash Shubuhat (163-164))
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Die Fitna des Ghulu und Irjia von Allamah Bishr ibn Fahd al Bishr.
http://www.ukhti.net/1.islam/1.aqida...uluundirja.pdf
Sprache: Deutsch
Sehr wichtiger Text!!
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Ich bin mir bei zwei Sätzen nicht komplett sicher, ob die Übersetzung komplett richtig ist, so bitte ich die Brüder die englisch verstehen, es zu korriegieren, falls man es besser übersetzen kann. Barak Allahu feekum
Frage an Allamah Sulayman al Ulwaan hafidhullah
Frage: Wenn es einen Mann gibt der sagt, dass (der) "Iman steigt und sinkt" und das " die Taten vom Iman sind", so kann dieser ein Murji genannt werden, wenn er sagt, dass Taten die Person nicht ausserhalb des Islams bringen ?
Antwort: Wir wissen das die Murjiah aus (verschiedenen) Sekten bestehen. Von diesen sind diejenigen, welche sagen, dass Iman aus den Aussagen und dem Glauben, (jedoch) ohne die Taten besteht. Und von denen sind diejengigen, welche sagen, dass Iman aus Aussagen und den Taten und dem Glauben besteht, dennoch begeht derjenige der sich von den "Jins al Amal" abwendet keinen Unglauben - dies bedeutet das derjenige der die Taten des Körpers unterlässt keinen Unglauben begeht. Und dies ist die Aussage von Jahm bin Safwan, so wie Ibn Hazm, rahimullah, dies von ihm berichtete (erwähnte). Und dies wird den Ghulat al Murjiah zugeschrieben. Wenn die Person die dies sagt von den Leuten des Ijtihats ist, so wird dann seine Aussage abgelehnt, jedoch wird er nicht zu den Leuten des Irjiah zugeordnet, denn nich jeder der in den Irjiah fällt wird zum Murji. Jedoch gibt es keinen Zweifel daran, dass die Aussage Iman besteht aus Aussagen und Glauben und Taten für ihn keine Entschuldigung (Führsprache) (1) sind, denn es ist ein Muss, dass er Takfir auf denjenigen machen muss der sich von den Jins al Amal abwendet, genauso wie dies ein Ijmaa von der Ahlu Sunnah ist. Ihr Ijmaa wurde von Al Ajuri in "Ach Schariah" und von Imam Ibnu Buttah in "Al Ibanah" und von Shaykh ul Islam Ibn Taymiya, rahimullah, in " Kitab al Iman", in dem siebten Band der Fatawa überliefert. Und wir wissen, dass einige der Gruppen des Irjiah in dieser Zeit sagen, dass Iman aus Aussagen und Glauben und Taten besteht, jedoch trennten (entfernten) sie den Kufr von den Taten (2) - und dies ist in Wirklichkeit der Madhab von Jahm bin Safwan und den Ghulat der Leute des Irjiah und Allah alim.
(1) But there is no doubt that his saying that Eemaan is sayings and beliefs and actions does not intercede for him
(2) And we know that some of the groups from the people of Irjaa’ in this time say that Eemaan is sayings and beliefs and actions but they remove the Kufr from the label of actions
Geändert von BodenDerEhre2011 (15.04.2012 um 02:16 Uhr)
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