Bitte bringe für diese Aussage einen Beweis. Deine eigenen Analogieschlüsse sind kein Beweis.Genau. Allerdings nur, wenn man keine andere Möglichkeit hat.
Und wo ist der Beweis, dass sich diese Regel auf das Beten in einer Kirche anwenden lässt?Eine Regel lautet:
„Was aufgrund einer Erfordernis erlaubt wurde, ist nicht mehr erlaubt, wenn die Erfordernis nicht mehr gegeben ist.“
Bitte bedenke, dass einige Gelehrte schon das Betreten einer Kirche für ḥarām erklärten und manche betrachteten dies sogar als ein Zeichen des Kufr. wallāhu aʿlam.
Geändert von DienerDesBarmherzigen (04.02.2012 um 21:43 Uhr)
قُلْ أَطِيعُوا اللَّهَ وَالرَّسُولَ ۖ فَإِنْ تَوَلَّوْا فَإِنَّ اللَّهَ لَا يُحِبُّ الْكَافِرِينَ
akhī, es geht um folgendes: Was ist besser - in der Kirche zu beten oder garnicht zu beten? Guck mal, eine Grundregel ist eine Grundregel, und eine Grundregel lässt sich auf alle Situationen anwenden... Denn sonst wäre sie keine Grundregel; sie ist das Fundament des Handelns. Weil es ist ja dann eine Notwendigkeit, in dieser Kirche zu beten, und der Prophetsagte:
„Um meinetwillen übersieht Allāh das Vergehen meine Ummah, das Vergessen (ihrerseits) und das, wozu sie genötigt waren.“ Überliefert bei ibn Māğah, Baihaqī und andere.
Aber wenn es Gelehrte gibt, die es als besser erachten, das Gebet nachzuholen, dann ist es eine Meinungsverschiedenheit, bei der man sich einfach die Beweislage anschauen muss.
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Geändert von Muslim96 (05.02.2012 um 12:22 Uhr)
56. Und Ich habe die Dschinn und die Menschen nur darum erschaffen, damit sie Mir dienen. 57. Ich will keine Versorgung von ihnen, noch will Ich, daß sie Mir Speise geben. 58. Wahrlich, Aḷḷāh allein ist der Versorger, der Stärke und Festigkeit besitzt.
[Sūrah Sūrah Aḏ-Ḏāriyāt, Verse 56 - 58]
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