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Thema: @das gebet drausen bei der arbeit und etc beten

  1. #1
    Benutzer Avatar von Muslim96
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    @das gebet drausen bei der arbeit und etc beten



    Zitat Zitat von saladin544
    das gebet drausen bei der arbeit und etc beten

    selam liebe geschwister ich bete elhamdulilah 5 mal am tag aber ich merk langsam auch wie die versuchung und die einflüsterun merh werden elhamdulilah ich kämpfe es wird besser ich hab ein paar fragen

    1 darf man in einer kappele beten weil ich bin im altenheim am arbeiten und bete in ein raum aber wollte wissen ob man das darf der raum wo ich bin ist keine kappele

    2 geht mein gebet kaputt wen ein hund auf mich springt mich berührt wen ich bete also drausen ist mir noch ncith passiert aber was soll man in der situation tun

    das waren meine frage

    wa selam

    http://www.ahlu-sunnah.com/threads/4...-und-etc-beten

    1 darf man in einer kappele beten weil ich bin im altenheim am arbeiten und bete in ein raum aber wollte wissen ob man das darf der raum wo ich bin ist keine kappele
    Es gibt 6 Orte, an denen man nicht beten darf:
    1) Friedhöfe
    2) Toiletten
    3) Badezimmer
    4) (Kamel-/Pferde-/etc.-)Stall
    5) Auf einem unrechtmäßig erworbenen Ort
    6) In Mitten eines Weges
    Außerdem noch unreine Orte und an Orten, an denen man sowieso nicht beten darf, weil sie die Gebetsvorraussetzungen nicht erfüllen (wie z.B. die Reinheit). Da eine Kriche nichts von diesen Orten ist, ist es erlaubt dort zu beten, und Allāh weiß am besten. Allāh sagt im Quran:
    {So fürchtet Allāh, so viel ihr nur könnt [...]} [Sūrah 64: Vers 16]. So ist meine Meinung, und Allāh weiß am besten. Frag aber lieber nochmal einen Gelehrten.
    [QUOTE][COLOR=#333333][FONT=Verdana]2 geht mein gebet kaputt wen ein hund auf mich springt mich berührt wen ich bete also drausen ist
    Geändert von Muslim96 (28.01.2012 um 20:13 Uhr)

    {56. Und Ich habe die Dschinn und die Menschen nur darum erschaffen, damit sie Mir dienen. 57. Ich will keine Versorgung von ihnen, noch will Ich, daß sie Mir Speise geben. 58. Wahrlich, Aḷḷāh allein ist der Versorger, der Stärke und Festigkeit besitzt.} [Sūrah Sūrah Aḏ-Ḏāriyāt, Verse 56 - 58]


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  2. #2
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    Es gibt 6 Orte, an denen man nicht beten darf:
    Akhī, bitte immer mit Beweisen antworten. Bārakallāhu fīka.

    Da eine Kriche nichts von diesen Orten ist, ist es erlaubt dort zu beten
    Bitte auch hierfür einen Beweis erbringen, denn wie Muḥammad al-ʿArabī al-Qarawī in seinem Werk "al-Khulāṣah al-fiqhīyah ʿala madhhab as-sādah al-Mālikīyah" erwähnt, ist es makrūh in einer Kirche zu beten. wa Allāhu aʿlam.
    Geändert von DienerDesBarmherzigen (28.01.2012 um 20:39 Uhr)

    قُلْ أَطِيعُوا اللَّهَ وَالرَّسُولَ ۖ فَإِنْ تَوَلَّوْا فَإِنَّ اللَّهَ لَا يُحِبُّ الْكَافِرِينَ


  3. #3
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    Shaykh al-Islam Ibn Taymiyya war der Ansicht, dass es verboten ist in einer Kirche zu beten wenn es dort Bilder gibt. Zudem sagte er, dass dies die richtige Ansicht und die Meinung von 'Umar ibn al-Khattab und Imam Ahmad ist. Wenn es dort aber keine Bilder gibt, so beteten die Sahaba in diesen Kirchen. (al-Fataawa al-Kubra, 2/59)
    Geändert von Malik al-Hanbali (29.01.2012 um 03:40 Uhr)



  4. #4
    Benutzer Avatar von Muslim96
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    Man muss ja auch nicht unbedingt in einer Kirche beten; aber wenn man keine andere Möglichkeit hat, so wie ich es von dem Bruder verstanden habe, so ist es verpflichtend dort zu beten.

    So fürchtet Allāh, so viel ihr nur könnt“ (Sūrah 64, Vers 16)

    Und der Gesandte Allāhs sagte:
    Wenn ich euch mit etwas beauftrage, dann führt es aus, soweit ihr könnt!“ (Überliefert bei Buḫāryy 6744 und Muslim 2380)

    Neil bin Radhan schrieb, in Bezug auf die Ersatzwaschung (Tayammum) nach diesem Ḥadīṯ:

    Insofern sind die erwähnten Situationen nur ein paar Beispiele aus der Realität. Alle Situationen, die eine Inanspruchnahme [...] als Darūrah (Notwendigkeit) oder Ḥāǧah (Erfordernis) bezeichnen würden, erlauben den Tayammum.

    (Neil bin Radhan, Fiqh Band 1- Reinigung)
    Dies ist eine allgemeingültige Definition von Qurʾān und Sunnah diesbezüglich.


    Ich wollte damit keinesfalls eure Aussage schmähen, aber diese Sache wollte ich doch noch erwähnt haben.

    Möge Allāh euch all eure Sünden vergeben.

    {56. Und Ich habe die Dschinn und die Menschen nur darum erschaffen, damit sie Mir dienen. 57. Ich will keine Versorgung von ihnen, noch will Ich, daß sie Mir Speise geben. 58. Wahrlich, Aḷḷāh allein ist der Versorger, der Stärke und Festigkeit besitzt.} [Sūrah Sūrah Aḏ-Ḏāriyāt, Verse 56 - 58]


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  5. #5
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    Zitat Zitat von Muslim96 Beitrag anzeigen


    Man muss ja auch nicht unbedingt in einer Kirche beten; aber wenn man keine andere Möglichkeit hat, so wie ich es von dem Bruder verstanden habe, so ist es verpflichtend dort zu beten.

    So fürchtet Allāh, so viel ihr nur könnt“ (Sūrah 64, Vers 16)

    Und der Gesandte Allāhs sagte:
    Wenn ich euch mit etwas beauftrage, dann führt es aus, soweit ihr könnt!“ (Überliefert bei Buḫāryy 6744 und Muslim 2380)

    Neil bin Radhan schrieb, in Bezug auf die Ersatzwaschung (Tayammum) nach diesem Ḥadīṯ:



    Dies ist eine allgemeingültige Definition von Qurʾān und Sunnah diesbezüglich.


    Ich wollte damit keinesfalls eure Aussage schmähen, aber diese Sache wollte ich doch noch erwähnt haben.

    Möge Allāh euch all eure Sünden vergeben.

    Es gibt 6 Orte, an denen man nicht beten darf:
    1) Friedhöfe
    2) Toiletten
    3) Badezimmer
    4) (Kamel-/Pferde-/etc.-)Stall
    5) Auf einem unrechtmäßig erworbenen Ort
    6) In Mitten eines Weges
    Außerdem noch unreine Orte und an Orten, an denen man sowieso nicht beten darf, weil sie die Gebetsvorraussetzungen nicht erfüllen (wie z.B. die Reinheit). Da eine Kriche nichts von diesen Orten ist, ist es erlaubt dort zu beten, und Allāh weiß am besten. Allāh sagt im Quran:
    So fürchtet Allāh, so viel ihr nur könnt [...] [Sūrah 64: Vers 16]. So ist meine Meinung, und Allāh weiß am besten.


    Zuerst einmal wäre es angebracht, wenn du eine Fatwa diesbezüglich posten würdest und nicht deine eigene Meinung erzählst.

    Des Weiteren erwähnte ich, dass Shaykh al-Islam ibn Taymiyya رحمه الله es für verboten ansah in einer Kirche zu beten, wenn es dort Bilder gibt (und dies ist heutzutage in fast jeder Kirche der Fall).

    وهو الصحيح المأثور عن عمر ابن الخطاب وغيره ، وهو منصوص عن أحمد وغيره : أنه إن كان فيها صور لم يصلّ فيها ؛ لأن الملائكة لا تدخل بيتاً فيه صورة ، ولأن النبي صلى الله عليه وسلم لم يدخل الكعبة حتى محي ما فيها من الصور ، وكذلك قال عمر : إنا كنا لا ندخل كنائسهم والصور فيها
    وهي بمنزلة المسجد المبني على القبر ، ففي الصحيحين أنه ذكر للنبي صلى الله عليه وسلم كنيسة بأرض الحبشة، وما فيها من الحسن والتصاوير، فقال : ( أولئك إذا مات فيهم الرجل الصالح بنوا على قبره مسجداً، وصوروا فيه تلك التصاوير، أولئك شرار الخلق عند الله يوم القيامة ) [البخاري (427) ومسلم (528)] ، وأما إذا لم يكن فيها صور فقد صلى الصحابة في الكنيسة ، والله أعلم " انتهى من "الفتاوى الكبرى" 2/
    59


    Falls aber jemand keinen anderen Ort zum beten findet außer in einer Kirche, so sagte ibn 'Uthaimin رحمه الله :

    قال الشيخ ابن عثيمين رحمه الله : " ... وأما الصلاة فصحيحة ، ولكن يكره الصلاة في المحل الذي فيه تصاوير ، إلا عند الحاجة ، أما إذا لم تيسر غيره فلا بأس

    "[...] Das Gebet an sich ist Gültig, aber es ist dennoch verpönt an einem Ort zu beten, in dem sich Bilder befinden außer wenn es sich um eine Notwendigkeit handelt und nichts anderes Verfügbar ist, so ist nichts falsches daran."


    http://islamqa.info/ar/ref/147007


    والله أعلم




    Geändert von Malik al-Hanbali (03.02.2012 um 19:25 Uhr)

  6. #6
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    akhī, ich möchte damit lediglich betonen, dass ich die Informationen so aufgenommen habe. Meine Quelle ist zum Einen das hanbalitische Rechtsbuch ʿUmdah al-Fiqh, und zum Anderen das von Neil bin Radhan verfasste Werk "Fiqh Band 2 - Gebet". Bitte verstehe mich nicht falsch Bruder, meine Worte sollten lediglich die Distanz darstellen, sollte ich die Informationen anders verstanden haben als vom Verfasser gewollt. Und es wäre schön, wenn man wenigstens den Geschwistern vertrauen könnte, die zumindest eine (authentische) Quelle angeben. Möge Allāh uns alle rechtleiten.

    {56. Und Ich habe die Dschinn und die Menschen nur darum erschaffen, damit sie Mir dienen. 57. Ich will keine Versorgung von ihnen, noch will Ich, daß sie Mir Speise geben. 58. Wahrlich, Aḷḷāh allein ist der Versorger, der Stärke und Festigkeit besitzt.} [Sūrah Sūrah Aḏ-Ḏāriyāt, Verse 56 - 58]


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  7. #7
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    Zitat Zitat von Muslim96 Beitrag anzeigen



    akhī, ich möchte damit lediglich betonen, dass ich die Informationen so aufgenommen habe. Meine Quelle ist zum Einen das hanbalitische Rechtsbuch ʿUmdah al-Fiqh, und zum Anderen das von Neil bin Radhan verfasste Werk "Fiqh Band 2 - Gebet". Bitte verstehe mich nicht falsch Bruder, meine Worte sollten lediglich die Distanz darstellen, sollte ich die Informationen anders verstanden haben als vom Verfasser gewollt. Und es wäre schön, wenn man wenigstens den Geschwistern vertrauen könnte, die zumindest eine (authentische) Quelle angeben. Möge Allāh uns alle rechtleiten.



    Das Problem aber dabei ist:

    In deinen (authentischen) Quellen ging es garnicht um das Gebet in einer Kirche, Bruder. Vielmehr hast du diese Urteile auf das Gebet in einer Kirche bezogen und somit das Gebet in einer Kirche für erlaubt erklärt (wozu du kein Recht hast, da dies einer Fatwa gleicht).
    Geändert von Malik al-Hanbali (04.02.2012 um 03:14 Uhr)

  8. #8
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    Zitat Zitat von Malik al-Hanbali Beitrag anzeigen


    Das Problem aber dabei ist:

    In deinen (authentischen) Quellen ging es garnicht um das Gebet in einer Kirche, Bruder. Vielmehr hast du diese Urteile auf das Gebet in einer Kirche bezogen und somit das Gebet in einer Kirche für erlaubt erklärt (wozu du kein Recht hast, da dies einer Fatwa gleicht).


    akhī, ich habe lediglich das Argument, das für die Erlaubnis des Tayammum verwendet wurde, für das Gebet in der Kirche benutzt: Man soll sein bestes geben, alle Gebetsbedingungen zu erfüllen. Selbst der "Laie" hat die Möglichkeit von Allāh bekommen, seinen Verstand einzusetzen. Somit sollte meine "Fatwā" auf relativ gute Belege gestützt sein. Und meine Aussage war lediglich, dass es besser ist in einer Kirche zu beten, als garnicht zu beten.

    {56. Und Ich habe die Dschinn und die Menschen nur darum erschaffen, damit sie Mir dienen. 57. Ich will keine Versorgung von ihnen, noch will Ich, daß sie Mir Speise geben. 58. Wahrlich, Aḷḷāh allein ist der Versorger, der Stärke und Festigkeit besitzt.} [Sūrah Sūrah Aḏ-Ḏāriyāt, Verse 56 - 58]


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  9. #9
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    Zitat Zitat von Muslim96 Beitrag anzeigen






    akhī, ich habe lediglich das Argument, das für die Erlaubnis des Tayammum verwendet wurde, für das Gebet in der Kirche benutzt: Man soll sein bestes geben, alle Gebetsbedingungen zu erfüllen. Selbst der "Laie" hat die Möglichkeit von Allāh bekommen, seinen Verstand einzusetzen. Somit sollte meine "Fatwā" auf relativ gute Belege gestützt sein. Und meine Aussage war lediglich, dass es besser ist in einer Kirche zu beten, als garnicht zu beten.




    Also könnte man nach deiner "Fatwa" auch in einem Buddhisten oder Sikh-Tempel beten und es ist kein Problem? Die Gegebenheiten sind ja die Selbe. Oder liege ich falsch?

    :قال العلامة إبن القيم
    أتحب اعداء الحبيب وتدَّعي ::: حبا له !! ما ذاك في الإمكان
    وكذا تُعادي جاهداً أحبابه ::: أين المحبة ؟! يا أخا الشيطان


    Liebst du etwa die Feinde des Geliebten und behauptest (gleichzeitig) --- ihn zu lieben, obwohl dies nicht geht?
    Genauso verfeindest du dich, mühevoll, mit seinen Geliebten! --- Wo ist die Liebe, o Bruder des Shaitaan?!


  10. #10
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    Zitat Zitat von Mu'aawiyah Beitrag anzeigen



    Also könnte man nach deiner "Fatwa" auch in einem Buddhisten oder Sikh-Tempel beten und es ist kein Problem? Die Gegebenheiten sind ja die Selbe. Oder liege ich falsch?

    Genau. Allerdings nur, wenn man keine andere Möglichkeit hat. Genauso wie man in den "verbotenen/unerwünschten Zeiten" ein Gebet nachholen muss, wenn man bis zu diesem Zeitpunkt beispielsweise verschlafen hat etc. (vlg. Fiqh Band 2 - Gebet, von Neil bin Radhan). Aber man darf/sollte ja auch nicht das Gebet extra bis zu dieser Zeitspanne hinausschieben, und genauso darf man auch nicht diese Möglichkeit nutzen, wenn man eine andere Möglichkeit hat. Eine Regel lautet:

    Was aufgrund einer Erfordernis erlaubt wurde, ist nicht mehr erlaubt, wenn die Erfordernis nicht mehr gegeben ist.

    Und wer die Quellen haben möchte kann mich dannach fragen.

    Geändert von Muslim96 (04.02.2012 um 21:00 Uhr)

    {56. Und Ich habe die Dschinn und die Menschen nur darum erschaffen, damit sie Mir dienen. 57. Ich will keine Versorgung von ihnen, noch will Ich, daß sie Mir Speise geben. 58. Wahrlich, Aḷḷāh allein ist der Versorger, der Stärke und Festigkeit besitzt.} [Sūrah Sūrah Aḏ-Ḏāriyāt, Verse 56 - 58]


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