Das Amtsgericht Köln hat heute mitgeteilt, dass das Verfahren gegen Ibrahim Abou-Nagie wegen der “Öffentlichen Aufforderung zu Straftaten” (§ 111 StGB) sowie der “Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen” (§ 166 StGB) verschoben werden muss. Ursprünglich sollte sich Abou-Nagie, der für viele Ermittlungsbehörden einer der wichtigsten islamistischen Prediger (andere sagen weniger zurüc
khaltend: Demagoge) ist, am kommenden Montag vor der Amtsrichterin verantworten.