Was sollte für ihn Priorität haben – die `Umrah oder das Begleichen seiner Schulden?


Frage (Nr. 114534):

Ich würde gern die `Umrah machen und habe geschworen, dass ich dies tun werde, sobald ich eine Gehaltserhöhung bekomme. Doch ich muss auch noch Schulden abbezahlen. Ist es mir erlaubt, jetzt die `Umrah zu vollziehen, oder muss ich warten, bis meine Schulden beglichen sind? Möge Allāh euch belohnen!

Antwort:

Alles Lob gebührt Allāh.

Die Rechte anderer Menschen haben Vorrang vor der Pflicht zu Hajj und `Umrah. Somit ist es dem Muslim nicht erlaubt, zur Hajj oder `Umrah zu gehen, solange es noch jemanden gibt, der die Rückzahlung eines Kredits einfordert, den er ihm gewährt hat. Das ist so, weil der Islam mit Nachdruck den Schutz der Rechte anderer Leute betont und Wert auf den Geist der Liebe und Freundschaft unter ihnen legt, sodass keiner von ihnen das Vermögen anderer verzehrt oder ihnen gegenüber die Grenzen überschreitet.

Scheikh ibn `Uthaymīn (möge Allāh ihm barmherzig sein) wurde die folgende Frage gestellt: „Ich schulde mehreren Leuten Geld. Kann ich nach Makkah gehen, um dort mit meinen Kindern zu fasten, wobei ich die Kosten der Miete mit ihnen teilen kann?“

Seine Antwort lautete wie folgt: „Ich frage dich: Ist die freiwillige Spende besser oder die obligatorische Zakāh? Die Zakāh ist besser.


Ist eine freiwillige Handlung besser oder eine obligatorische? Die obligatorische ist besser.

Ist es logisch, mit der obligatorischen Tat vor der freiwilligen zu beginnen oder andersherum? Der Verstand verlangt, dass man mit der obligatorischen Tat vor der freiwilligen beginnt. Daher ist es nicht erlaubt, nach Makkah zu einer freiwilligen `Umrah aufzubrechen, wenn man Schulden hat. Eine Schuld muss beglichen werden, doch ist eine freiwillige `Umrah obligatorisch? Nein, ist sie nicht. Selbst die obligatorische Hajj ist im Falle von Schulden aufgehoben.

Die Religion basiert nicht auf Emotionen. Sogar die Pflicht, die Allāh Seinen Dienern auferlegt hat, nämlich die Hajj zur Ka`bah und die `Umrah, wird im Falle eines Verschuldeten aufgehoben und dieser wird seinem Herrn ohne Sünden begegnen. Hat jemand Schulden und geht nicht zur Hajj und es heißt, dass er die obligatorische Hajj nicht vollzogen hat, dann sagen wir: Die Behauptung, er habe seine Pflicht nicht erfüllt, ist falsch. Warum ist sie falsch? Weil die Hajj für ihn keine Pflicht war und es besteht bis jetzt keine Pflicht für ihn. Die Hajj ist nur eine Pflicht für denjenigen, der schuldenfrei ist.

Daher sagen wir zu diesem Bruder: Sei nicht streng mit dir selbst, behalte dein Geld, bleib in deinem Land und spare, damit du deine Schulden abbezahlen kannst. Sei nicht wie derjenige, der einen Palast errichtete und ein Land zerstörte.

Wir denken, dass dieser Bruder in seinem Land bleiben muss.

Wenn es so ist, dass jemand ihm Geld anbietet, um alle Ausgaben zu begleichen, und er möchte es auch nicht zurückhaben, dann sagen wir: Solange seine Reise zur `Umrah die Arbeit zur Finanzierung seines Lebensunterhaltes nicht beeinträchtigt, sollte er gehen. Denn in diesem Fall wird es seinen Kreditgeber nicht beeinträchtigen.

Wenn jemand zu ihm beispielsweise sagt: „Ich weiß, dass du 10.000 Riyal schuldest, und ich weiß, dass Schulden vorrangig vor freiwilligen gottesdienstlichen Taten beglichen werden müssen. Du und deine Familie, ihr könnt mit mir kommen, kostenlos, hin und zurück.” – Kann er dann mitfahren? In diesem Fall sagen wir: Wenn er einen Job hat und seine Abwesenheit von der Arbeit zu einem Einkommensverlust führt, dann darf er nicht gehen. Doch wenn er keinen Job und seine Reise keine Auswirkungen hat, dann ist nichts Falsches daran, wenn er mit ihm geht.

Es macht keinen Unterschied, ob die Schuld jetzt fällig ist oder später. Doch wenn sie erst später fällig ist und er weiß, dass er zum Fälligkeitszeitpunkt in der Lage sein wird, sie zu begleichen, dann macht es nichts. Dies ist z. B. der Fall bei einem Mann, der Geld schuldet, das in zwei Monaten fällig ist, und er weiß, dass er zu diesem Zeitpunkt in der Lage sein wird, die Schuld zu begleichen. In diesem Fall sagen wir: Geh, denn es wird keinen Unterschied für den Kreditgeber machen, wenn du zu Hause bleibst.“ (al-Liqa‘ al-Schahri, #33, Frage #4)

Dies wurde bereits in den Antworten auf die Fragen #11771, 36868 und 36852 erklärt.

Du musst warten, bis du die gesamte Schuld beglichen hast.

Was du als Schwur gelobt hast, musst du erfüllen, denn es ist eine Pflicht, einen Eid zur Erfüllung einer gottesdienstlichen Tat einzuhalten.

Doch wenn es nur die Absicht zur `Umrah aus Dankbarkeit Allāh gegenüber war, ohne einen Schwur zu leisten, dann ist es mustahabb, das Versprechen zur `Umrah zu erfüllen. Die `Umrah ist eine der großartigsten gottesdienstlichen Handlungen, durch die der Muslim sich seinem Herrn annähert.

Und Allāh weiß es am besten.

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