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Das Verbot, am Freitag über in der Moschee sitzende Leute zu steigen

Frage (Nr. 41731):
Ich hoffe, dass ihr uns den Rechtspruch darüber nennen könnt, über sitzende Leute in der Moschee am Freitag zu steigen – ist es harām oder nicht?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allāh.
Abu Dawūd (#1118) und ibn Mājah (#1115) berichteten, dass `Abd-Allāh ibn Busr (möge Allāh mit ihm zufrieden sein) sagte: „Ein Mann kam und begann damit, über die Leute am Freitag zu klettern, während der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) die Khutbah hielt, und der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte zu ihm: „Setz dich, denn du hast die Leute verärgert.“ (von al-Albāni in Sahīh Abi Dawūd als sahīh eingestuft)
In diesem Hadīth ist das Verbot zu finden, über die Leute zu steigen, wenn man zum Freitagsgebet kommt.
Die Gelehrten waren unterschiedlicher Ansicht in dieser Angelegenheit und es gibt zwei Meinungen:
1. Dass es makrūh ist. Dies wurde von ibn al-Mundhir von der Mehrheit berichtet. Ibn Hajar sagte: „Die Mehrheit vertritt die Ansicht, dass es makrūh in dem Sinne ist, es besser nicht zu tun. Dies ist die bekannte Ansicht der Schāfi`is und die Meinung der Hanbalis.“
Siehe Fath al-Bāri, 2/392; Kaschschāf al-Qinā’, 2/44; al-Majmū`, 4/466.
Mālik und al-Auzā’i begrenzten den Zustand des Makrūh darauf, wenn der Khatīb auf der Minbar ist. Es heißt in al-Mudawwanah (1/159): „Vielmehr ist es makrūh, über die Leute zu steigen, wenn der Imām herausgekommen ist und sich auf die Minbar gesetzt hat. Wer dann über die Leute klettert, ist einer derjenigen, von denen der Hadīth handelt. Doch vorher ist nichts Falsches daran, wenn vor ihm eine Lücke ist, doch sollte er dabei höflich sein.“
2. Das Steigen über andere ist in allen Fällen harām, freitags und auch zu anderen Zeiten, aufgrund des Hadīth von `Abd-Allāh ibn Busr (möge Allāh mit ihm zufrieden sein), in dem es heißt: „Ein Mann kam und begann damit, über die Leute am Freitag zu klettern, während der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) die Khutbah hielt, und der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte zu ihm: „Setz dich, denn du hast die Leute verärgert.“ (Abu Dawūd #1118; ibn Mājah #1115; von al-Albāni in Sahīh Abi Dawūd als sahīh eingestuft)
Al-Tirmidhi sagte: „Das sollte gemäß der Gelehrten befolgt werden. Sie betrachteten es als makrūh, am Freitag über die Leute zu steigen, und sie waren sehr streng in dieser Angelegenheit.“
Das ist es, was eine Anzahl an Gelehrten als wahrscheinlich korrekt betrachtete, wie z. B. ibn al-Mundhir, ibn `Abd al-Barr, al-Nawawi und Scheikh al-Islam ibn Taymiyah, wie in al-Ikhtiyārāt al-Fiqhiyyah, S. 81, gesagt wurde, und andere. Zu den zeitgenössischen Gelehrten, die diese Ansicht vertreten, gehört Scheikh ibn `Uthaymīn.
Ibn al-Mundhir sagte, den Grund, aus dem er es als harām ansah, erklärend: „Das ist, weil es harām ist, Ärger zu verursachen, sei es wenig oder viel, und dies verursacht Ärger, wie es in dem sahīh Hadīth heißt, in dem der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) zu demjenigen, den er über die Leute steigen sah, sagte: „Setz dich, denn du hast die Leute verärgert.“ (al-Majmū`, 4/467)
Ibn `Abd al-Barr sagte in al-Tamhīd (1/316): „Die Worte des Gesandten Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) zu demjenigen, der an einem Freitag über die Leute kletterte, nämlich dass er Ärger verursachte, zeigen, dass das Steigen über die Leute ein Ärgernis ist, und es ist unter keinen Umständen erlaubt, einen Muslim zu verärgern, sei es am Freitag oder zu einer anderen Zeit.“
Al-Nawawi sagte in Raudat al-Tālibīn (11/224): „Die bevorzugte Ansicht besagt, dass das Steigen über die Leute harām ist, aufgrund der Ahādīth zu diesem Thema.“
Scheikh ibn `Uthaymīn sagte: „Über die Leute zu klettern ist harām während der Khutbah und zu anderen Zeiten, denn der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte zu einem Mann, den er über die Menschen steigen sah: `Setz dich, denn du verursachst Ärger.` Das ist noch strenger verboten, wenn es während der Khutbah geschieht, denn es verärgert die Menschen und lenkt sie von der Khutbah ab, selbst wenn man sich nur zu einer Lücke bewegt.“ (Fatāwa wa Rasā’il al-Scheikh ibn `Uthaymīn, 16/147)
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