Ist es erlaubt, als Zeitungsverteiler in Amerika zu arbeiten?
Frage (Nr. 87788):
Ich bin ein muslimischer Student in den Vereinigten Staaten, verheiratet und arbeite vorübergehend im Verteilungszentrum einer lokalen Tageszeitung, bis ich meinen Abschluss habe und in mein Heimatland zurückkehren kann. Meine Familie und ich brauchen das Geld dringend und es gibt nur wenige Möglichkeiten zur halāl Arbeit in diesem Land. Ist es mir erlaubt, Zeitungen zu verteilen?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allāh.
Erstens:
Das durch Beweise belegte Grundprinzip lautet, dass es nicht erlaubt ist, bei irgendetwas zu helfen, das harām ist, sei es durch Verkauf, Transport, Verteilung usw. Denn Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): „Helft einander zur Güte (al-Birr)und Gottesfurcht (al-Taqwa), aber helft einander nicht zur Sünde und feindseligem Vorgehen, und fürchtet Allāh! Allāh ist streng im Bestrafen.“ (5:2).
Und es gibt einen Beweis dafür, dass es obligatorisch ist, das Übel zu verurteilen, und derjenige, der schweigt oder es billigt, muss zurechtgewiesen werden. Was also ist erst mit demjenigen, der dabei hilft?
Daher sagte eine ganze Anzahl an Gelehrten, dass es harām ist, etwas zu verkaufen, das beim Begehen einer Sünde hilft. Ibn Qudāmah sagte: „Zusammengefasst heißt das, dass der Verkauf von Saft an jemanden, von dem man erwarten kann, dass er daraus Alkohol herstellt, harām ist.“ Dann sagte er: „Das gleiche Urteil gilt für alles, was für harām Zwecke genutzt werden soll, wie der Verkauf von Waffen an diejenigen, die sich im Kriegszustand mit den Muslimen befinden, oder die sie für Räuberei verwenden wollen oder um Ärger zu verursachen. Oder der Verkauf von versklavten Frauen, die als Sängerinnen arbeiten oder gemietet werden sollen. Oder das Vermieten eines Hauses, damit dort Alkohol verkauft oder es als Kirche oder als Tempel genutzt werden kann usw. Das ist harām und der Vertrag ist ungültig.“ (al-Mughni, 4/154).
Es heißt in al-Mausū`ah al-Fiqhiyyah (9/213): „Die Mehrheit ist der Ansicht, dass alles, was für harām Zwecke gedacht ist, und alles, was für eine Sünde verwendet werden soll, harām ist. Es ist verboten, irgendetwas zu verkaufen, wenn bekannt ist, dass der Käufer damit etwas zu tun beabsichtigt, das nicht erlaubt ist.“
Zweitens:
Es ist wohl bekannt, dass die Zeitungen in dem Land einige erlaubte Dinge beinhalten, wie z. B. Nachrichten oder Artikel oder wissenschaftliche Informationen, doch sie beinhalten auch viele harām Dinge, wie z. B. unanständige Bilder und Werbung für Bordelle, Nachtclubs, Alkohol, Glücksspiel etc. Diese harām Dinge sind zahlreich und für viele Leute der Grund, diese Zeitungen überhaupt zu kaufen, daher ist es nicht erlaubt, dabei zu helfen, sie zu verteilen.
Du solltest daran denken, dass Allāh jeden, der etwas um Allāhs willen aufgibt, mit etwas Besserem entschädigt. Bemühe dich deshalb um eine halāl Versorgung und du wirst sie mit Allāhs Erlaubnis auch finden.
Siehe außerdem in der Antwort zu Frage #89737.
Möge Allāh uns und dir helfen, das zu tun, was Er liebt und was Ihm gefällt.
Und Allāh weiß es am besten.
Islam Q&A