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Thema: Das Übel das Taqlīds und der Entmündigung des „Laien“

  1. #41
    Administrator Avatar von Tariq
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    Zitat Zitat von Salman al-Farsi
    man muss sich an einen Mufti/Imam/Mujtahid halten und solange er kein Wissen und keine Usul hat sollte er auch nicht hin und herhüpfen
    Das mag mit obiger Aussage nicht gemeint sein, doch sollte man deswegen nicht denken, dass es eine gesunde Einstellung ist. Vielmehr ist es eine Offenkundige Abweichung vom Weg der Salaf, welche mal den einen und mal den anderen zu fragen pflegten, und dies obwohl sie keine formalisierten „Uṣūl“ vor sich hatten, sondern sich mit ihrem natürlichen Verständnis begnügen mussten.

    So manche Mär schon ist entsprungen,
    der wilden Turbanträger Phantasie.
    Fast möchte man sie hören,
    der Torheit schrille Melodie:
    Wäre ich ein Mensch, so feixt sie schallend,
    dann gewiss ein Rafidi!


  2. #42
    Abu-Ja'far
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    Dieser Ijmāʾ der Ṣaḥāba, von dem du redest, wird von Shaykh ibn ʿUthaymīn, Ibn Taymiyyah und al-Maruzi berichtet. Doch muss man fairerweise sagen, dass die meisten Gelehrten diese Ansicht nicht teilen. Die meisten Gelehrten sind der Ansicht, dass es kein Ijmāʾ in dieser Sache gibt.
    Ibn Hazm z.B. berichtete z.B. von nur 17 Ṣaḥāba, welche sagten, dass derjenige der nicht betet ein Kāfir ist.



    Ich denke, dass Bruder Muaawiyah schon die Genugtuung erbracht hat. Dennoch muss noch auf eine wichtige Sache in dieser Thematik hingewiesen werden. Ich sage - und bei Allāh liegt der Erfolg:

    ʿAbdullāh bin Shaqīq al-ʿUqailī (رحمه الله) sagte: "Die Gefährten [des Propheten] Muḥammads (صلى الله عليه وسلم) pflegten nichts von den unterlassenen Handlungen als Kufr zu betrachten, außer das Gebet."

    Diesen Ḥadīth verzeichnete al-Tirmiḍī (2622), sowie auch Ibn Abī Shaibah (6/172) in seinem Muṣannif und Muḥammad bin Naṣr in Taʿḍhīm Qadr al-Ṣalāh (2/904). Imām al-Nawawī sagte in al-Maḍmūʿ (3/16): "Sein Isnād ist authentisch."

    Ibn Ḥaḍar (رحمه الله) sagte in al-Tahḍīb über ʿAbdullāh bin Shaqīq: "Er überlieferte von seinem Vater [...], ʿUmar, ʿUthmān, ʿAlī, Abī Ḍarr, Abī Hurairah, ʿĀ'ishah, Ibn ʿAbbās, Ibn ʿUmar, ʿAbdullāh bin Abī al-Ḍadʿā', ʿAbdullāh bin Surāqah und Aqraʿ, dem Mu'aḍḍin von ʿUmar, sowie auch von anderen. [...] Al-Haiṭam bin ʿAdyy und Muḥammad bin Saʿd sagten: Er ist gestorben, als al-Ḥaḍḍāḍ über den Irak regierte. Abu Khalīfah sagte: Er ist nach dem ersten Jahrhundert gestorben. Andere sagten: Er ist im Jahre 108 gestorben. [...]"

    Al-Ḍahabī (رحمه الله) sagte in al-Kāshif: "ʿAbdullāh bin Shaqīq al-Baṣrī [überlieferte] von ʿUmar, Abī Ḍarr und den Großen."

    Dadurch, dass ʿAbdullāh bin Shaqīq von ʿUmar und anderen großen Gefährten des Propheten (صلى الله عليه وسلم) überlieferte. Darüber hinaus verstarb er im Jahre 108 n.H. gemäß der überlieferten Angaben. Ist es da nicht irrsinnig zu behaupten, dass ʿAbdullāh bin Shaqīq (رحمه الله) nur von 17 Ṣaḥābah überlieferte? Darauf werde ich - in shā'a Allāh - später näher eingehen.

    Des Weiteren überlieferte ʿAbdullāh bin Shaqīq von Abī Hurairah, der sagte: "Die Gefährten des Gesandten Allāhs (صلى الله عليه وسلم) pflegten nichts von den unterlassenen Handlungen als Kufr zu betrachten, außer das Gebet."

    Diesen Ḥadīth verzeichnete al-Ḥākim (1/48) und sagte: "Dieser [Ḥadīth] erfüllt die Kriterien der Shaykhain [also: Buchārī und Muslim]." Und al-Ḥākim genügt als Indiz für die Richtigkeit dieser Überlieferung. Sollte jemand al-Ḥākim zurückweisen wollen, so möge er wissen, dass er ein erbärmlicher Diener ist.

    Der Gesichtspunkt in dieser Beweisführung ist, dass in diesem Fall nicht ʿAbdullāh der Berichtende ist, sondern Abū Hurairah (رضي الله عنه), und niemand leugnet seine Vertrauenswürdigkeit, außer die abscheulichen Rawāfiḍh. Möchte hiernach jemand behaupten, dass Abū Hurairah behauptet hat, dass ein Konsens unter den Gefährten existiert, während er niemals existiert hat? Möchte jemand behaupten, dass Abū Hurairah nur wenige Gefährten getroffen hat? Niemand würde es behaupten, außer ein wahnsinniger Mensch.

    Auch wenn ʿAbdullāh bin Shaqīq alleinig den Konsens übermitteln würde, wie man in seinen Worten sieht, so besteht immer noch der Fall, dass er niemanden traf, der den Gefährten - die den Takfīr aussprachen - widersprach. Somit ist das Schweigen der Gefährten ein Indiz dafür, dass sie mit den Worten der Gefährten, die den Takfīr aussprachen, einverstanden waren. Somit sind sich alle Gefährten einig, dass das ledigliche Unterlassen des Gebetes als Kufr gilt.

    Betrachten wir einmal die Worte von ʿUmar bin al-Khaṭṭāb (رضي الله عنه), der sagte: "Keinen Anteil am Islām hat jener, der das Gebet unterlassen hat.", und in einer anderen Überlieferung heißt es: "Keinen Islām für den, der nicht betet."

    Diesen Ḥadīṭh überlieferte Ibn ʿAbdilbarr (رحمه الله) in al-Istiḍkār. Bevor wir auf den Ḥadīth zu sprechen kommen, möchte ich hier die Stellung von ʿUmar (رضي الله عنه) sprechen. Es genügt alleinig, dass ʿUmar dieses Urteil sprach, da uns anbefohlen wurde unter anderem ʿUmar nach dem Gesandten zu folgen, wie im Ḥadīth: "Folgt den beiden nach mir: Abū Bakr und ʿUmar." Des Weiteren sprach der Gesandte Allāhs (صلى الله عليه وسلم): "Nun, wenn sie Abū Bakr und ʿUmar gehorchen, dann werden sie rechtgeleitet." Des Weiteren sagte der Gesandte Allāhs (صلى الله عليه وسلم): "Euch ist meine Sunnah und die Sunnah der rechtgeleiteten, rechtleitenden Khalīfen nach mir aufgetragen worden. Beißt euch an ihr mit euren Eckzähnen fest." Und der Gesandte Allāhs (صلى الله عليه وسلم) sagte: "In den vergangenen Nationen vor euch verweilten unter ihnen Muḥaddaṭhūn. Wahrlich, wenn es in meiner Nation einen von ihnen geben sollte, dann ist es ʿUmar bin al-Khaṭṭāb."

    Des Weiteren sprach al-Muḥadditḥ Sulaimān bin Nāṣir al-ʿUlwān (فك الله أسره) über die Stellung ʿUmars in seiner Schrift "Muhimmāt ul Masā'il fī Masḥi ʿalā al-Khuffain" folgende Worte: "Wie dem auch sei. Durch al-Aṭhrām entsteht ein Argument, so ist es nicht bekannt, dass einer von den Gefährten ʿUmar und ʿUqbah widersprochen hat. Und die Handlung von ʿUqbah weist darauf hin, dass dieser Sachverhalt bekannt unter den Gefährten war. [...] Und wenn seine Handlung durch seinen [eigenen] Ijtihād entstanden ist, so hat ihn ʿUmar darin bekräftigt. Und er ist ein rechtleitender Khalīf, der Eingebungen erhalten hat, und der Prophet (صلى الله عليه وسلم) befal uns ihm zu folgen."

    Fest steht aber auch, dass ʿUmar diese Worte in der Nacht tätige, als er ermordert wurde, und man zu ihm sagte: "Bist du in der Lage zu beten?". Wenn dies feststeht, dann ist es auch offenkundig, dass niemand ʿUmar hierin widersprach.

    Shaikh ul Islām Ibn Taimiah (رحمه الله) sagte: "Und weil dies der Konsens der Gefährten ist. ʿUmar sagte, als als man ihn ansprach, während er auf dem Weg zum Gebet war: Ja, keinen Anteil am Islām hat jener, der das Gebet unterlässt. Und seine Geschichte ist im Ṣaḥīḥ. Und in einer anderen Version lautet es: Keinen Islām hat jener, der nicht betet. Dies verzeichnete al-Naḍḍād. Und dies sagte er in Anwesenheit der Gefährten."

    Bekräftigt wird dies auch dadurch, was Ibn Masʿūd sagte: "Kein Muslim ist jemand, der das Gebet unterlässt." Diesen Ḥadīth überlieferte unter anderem Ibn ʿAbdilbarr in al-Istiḍkār.

    Es genügt schon, dass Ibn Masʿūd dies gesagt hat, da der Gesandte Allāhs (صلى الله عليه وسلم) sagte: "Folgt der Rechtleitung von 'Ammar und haltet daran fast, was euch Ibn Mas'ud berichtet hat."

    Möchte man denn nicht ʿUmar allen voran und Ibn Masʿūd, sowie auch Abū Hurairah folgen, während der Gesandte Allāhs (صلى الله عليه وسلم) explizit befehligte den beiden Ersteren zu folgen, und worüber hinaus jedem bekannt sein sollte, dass niemand von den Gefährten ihnen widersprach?

    Und Allāh weiß am Besten

    Euer Bruder Abu al-Qaa-Qaa

  3. #43
    Moderator Avatar von Al-Faris
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    Von einem Bruder (جزاه الله خيرا):

    Al-Muhaddith 'Abdul-'Aziz al-Tarifi (حفظه الله) wurde gefragt:

    Frage [Nr.] 28: Was ist Ihre Meinung hinsichtlich des Fiqh-Studiums gemäß einer bestimmten Rechtsschule? Ist diese Methode vernünftig?

    Antwort: Das Studieren des Fiqh (Rechtslehre) gemäß einer der vier Rechtsschulen - der Schule von Abū Ḥanīfah, Mālik, Al-Shāfiʿī und Aḥmad -, um das Wissen über die Rechtsfragen und die Betrachtungsweisen der Beweisführungen zu erlangen, während man sich an den Beweisen - wenn diese authentisch sind - hält, und nicht um den Taqlīd zu praktizieren, ist eine konventionelle Methode, die bekannt bei den Leuten des Wissens ist. Des Weiteren ist dies die Methode, zu der geraten wird. Wenn man aber beabsichtigt den Fiqh gemäß einer Rechtsschule zu erlernen, um den Taqlīd zu praktizieren, während man die Möglichkeit hat das Wissen über die Beweise und die Betrachtungsweisen der Beweisführungen zu erlangen, so wird verlangt sich davon zu entfernen. Tatsächlich haben die Leute des Wissens - damals und heute - diese [Methode] scharfer Kritik ausgesetzt.

    http://www.saaid.net/leqa/6.htm
    Ebenso vom edlen Shaykh:

    Wie verfährt der Muqallid, wenn die Gelehrten sich uneinig waren?

    (1) Er löst sich von seinen Trieben und Gelüsten
    (1.1) Zu den Folgen dieser Handlung gehört auch, dass er nicht nach den Fehlern einiger und den guten Dingen anderer strebt.
    (1.2) Dazu gehört ebenfalls, dass er nicht die Meinung eines Gelehrten bevorzugt, nur weil sie dem Willen seiner Triebe und Gelüste entspricht.
    (2) Er wählt einen Gelehrten aus, den er am meisten vertraut.

    http://www.altarefe.com/cnt/thoughts/527

    قول الحقّ قد يُفقدك كثيراً من الأصحاب، ولكنه يُبقي لك الله وكفى به حسيباً
    [المحدث عبد العزيز بن مرزوق الطريفي]


  4. #44
    Erweitertes Mitglied Avatar von ابن عمار
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    Hier eine wörtliche Übersetzung des Videos[http://www.altarefe.com/cnt/thoughts/527] welches vom Bruder al-Faris - möge Allah ihn belohnen - gepostet wurde:

    Was das angeht, dass die Gelehrten in einem Teil der Angelegenheiten verschiedene Meinungen hatten, so dass gesagt wird, dass Person So und so es als ḥalāl erklärt hat und Person So und so es als ḥarām erklärt hat, was musst du tun?


    Wir sagen: Der Mensch soll – bevor er sich eine Figh Angelegenheit zuwendet – sich von seinen Gelüsten entfernen. Denn wenn der Mensch von seinen Gelüsten befreit ist, so ist er auch von den Folgen(der Gelüste) befreit.

    Und von den Folgen ist, dass der Mensch die unsicheren Dinge(bin mir bei diesem Wort unsicher) befolgt. Oder, dass der Mensch das befolgt, was seine Nafs sättigt und gefällt. So folgt er in einer Angelegenheit die Meinung eines Gelehrten und in einer anderen Angelegenheit auch. Deshalb sagen wir: Wenn der Mensch sich von seinen Gelüsten befreit, so wird er Erfolg und Lohn bekommen.


    Was das angeht, wen er von den Gelehrten folgen soll, sagen wir:

    Wenn der Mensch ein blinder Befolger ist und er die Beweise nicht kennt, so sucht er einen Gelehrten dem er in seinem Wissen und seiner Religion¹ vertraut und befolgt ihn dann blind.
    Aber, dass er in jeder Angelegenheit forscht wer es als Ḥalāl erklärt - in den Angelegenheiten in denen eine Meinungsverschiedenheit herrscht – und zu jeder Angelegenheit sucht, wer es als ḥalāl erklärt hat und was seine Religion und Frömmigkeit angeht, so sagen wir: das ist von seinen Gelüsten wodurch der Mensch möglicherweise sündigt.

    __________________________________________________ ____________________

    ¹ mit Vertrauen in die Religion ist Vertrauen in die Frömmigkeit und Gottesfurcht gemeint.
    Das muss aber nochmal durchgecheckt werden von den Brüdern inshallah. Möge Allah euch belohnen.

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