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Thema: Madhhab oder nicht Madhhab?

  1. #1
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    Madhhab oder nicht Madhhab?

    Assalamu alaikum wa rahmatullahi wa barakatuh,

    ich bin seit 2 Jahren Muslim und hatte seit meiner Konversion keine Madhhab, da ich, auch aufgrund der sehr vereinfachenden Darstellung mancher Prediger, die Meinung hatte, es reiche dem stärkeren Beweis zu folgen.
    Je mehr ich jedoch lernte, desto mehr wurde mir meine Unfähigkeit bewusst dem stärkeren Beweis zu folgen. Oft änderte sich meine Meinung, weil ein neuer Beweis zu mir kam, von dem ich vorher nicht gehört hatte, oder weil ich eine Sache aus einem anderen Blickwinkel betrachtete.
    In letzter Zeit habe ich mich etwas mit Taqlid beschäftigt und bin mir inzwischen ziemlich sicher, dass dies der richtige Weg ist. Die Frage ist nur, ob ich einer der großen Madhahib oder einem speziellen Sheikh, der nicht zu diesen gehört , folgen soll. Könnt ihr mir diesbezüglich einen Ratschlag geben?
    Auch wäre ich dankbar, wenn ihr mir eine Lektüre empfehlen könntet , in der die grundlegenden Prinzipien, nach denen die Madhahib Beweise verstehen, verglichen werden. Es sollte nicht zu kompliziert sein. Eben etwas, was mir die Wahl der richtigen Madhhab für mich leichter machen könnte. Auch Tipps aus eurer eigenen Erfahrung sind Willkommen. Beachtet bitte inshallah auch die Erreichbarkeit von Wissen der jeweiligen Madhhab auf deutscher und englischer Sprache
    Barak allahu fiekum

  2. #2
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    Je mehr ich jedoch lernte, desto mehr wurde mir meine Unfähigkeit bewusst dem stärkeren Beweis zu folgen. Oft änderte sich meine Meinung, weil ein neuer Beweis zu mir kam, von dem ich vorher nicht gehört hatte, oder weil ich eine Sache aus einem anderen Blickwinkel betrachtete.
    Ja dies ist oft so bei jenem die denken sie würden den stärkeren Beleg folgen. Das Problem dabei hast du ja selbst nach einiger Zeit bemerkt hamdulillah. Wir Laien sind nicht dazu in der Lage die Belege einzuordnen, aufgrund der Fehlenden Prinzipen und Grundlagen und noch vieler anderer Dinge, wie unsere Unwissenheit in der arabischen Sprache, Nask wal Mansukh, Am, Khass usw.

    In letzter Zeit habe ich mich etwas mit Taqlid beschäftigt und bin mir inzwischen ziemlich sicher, dass dies der richtige Weg ist. Die Frage ist nur, ob ich einer der großen Madhahib oder einem speziellen Sheikh, der nicht zu diesen gehört , folgen soll. Könnt ihr mir diesbezüglich einen Ratschlag geben?
    Ja und das ist auch die Meinung der großen Gelehrten das der Muqallid bzw. Laie den Taqlid vollziehen Muss. Jedoch ist es keine Pflicht einer der vier Madhhab zu folgen, eher ist es eine Pflicht einem Mujtahid zu befolgen. Doch sollte man sich als Laie eher an eine Rechtschule orientieren, da man ansonsten mit dem Thema des Khilaf in starker Berührung kommen könnte, was uns nur noch mehr Verwirren würde, da jede Madhhab bzw. jeder Mujtahid seine Belege und Prinzipen hat, womit er jedem Laien sich von sich Überzeugen würde. Deshalb sollte man sich auf jemanden Beschränken, dem man am meisten Vertraut. Hujjatul Islam al-Ghazali (Rahimuallah) gibt diesbezüglich ein schönes Beispiel, im Fall von jenem wenn er zwei unterschiedliche Rechtsgutachten vor sich hat und nicht weiß welchem er davon befolgen soll: Er vergleicht dies mit jemanden der in einer Stadt lebt, wo es zwei Ärzte gibt (und als Laie in der Medizin hat man nicht viel Wissen davon, wie der Laie im Fiqh) und das man zu jenem Arzt gehen sollte, denen man aufgrund verschiedener Faktoren Vertraut, wie z.B. seinen guten Ruf usw.

    Und die Gelehrten erklärten die Pflicht des Taqlid für den Laien:

    mam Ibn Rajab al-Hanbali (rh) sagt in seinem Buch Widerlegung jeder, die einer/m außer den vier Schulen folgen” (Seite 6):

    “…das ist der Mujtahid, sein Dasein angenommen, seine Pflicht (Farduhu) ist es zu folgen was ihm als die Wahrheit erscheint. Was den nicht Mujtahid betrifft, so ist seine Pflicht Taqlid.”

    Imam al-Qurtubi (rh) sagt in seinem Werk “Al-Jami’ li Ahkam il-Qur’an” (Band 11, Seite 181):

    “Die Gelehrten waren sich nicht uneinig, dass es für die nicht Gelehrten (al-’Aamah) verpflichtend ist Taqlid ihrer Gelehrten zu machen und sie sind gemeint in dem Vers: Fragt die Leute der Erinnerung, wenn ihr nicht wisst. Und die Gelehrten haben mit Konsens (Ajma’u) verkündet, dass es für denjenigen, der nicht sehen kann, notwendig ist (laa budda) jemanden seine Taqlid zu machen, der ihm die Richtung der Qiblah zeigt, wenn es schwierig wird für ihn. Gleichermaßen, wenn jemand nicht über das Wissen oder die Einsicht verfügt was der Deen lehrt, ist es dann für ihn notwendig (laa budda) Taqlid eines Gelehrten zu machen, der darüber verfügt.”

    Sheikh Ibn ´Uthaymin (rh) sagt in seinem Buch “Al-Usul min ‘ilm al-Usul” (Seite 68)

    “Taqlid findet an zwei Stellen statt: Die erste ist in der die Person die Taqlid macht ein Laie – unfähig die Rechtssprüche selber festzustellen - ist, also ist es seine Pflicht (Farduhu) aufgrund Allah Subhanahu wa Ta’ala Seiner Aussage “Frag die Leute der Erinnerung, wenn ihr nicht wisst” Taqlid zu machen.”

    Imam Muhammd Ibn Idris asch-Shafi (Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein) sagte in ar-Risala auf der Seite.511: „Jeder Mukallaf (Rechtsfähige) ist zu Qiyas über Idschtihad oder einem Mudjtahid zu folgen verpflichtet. Mehr als über diese zwei Zustände hinaus gibt es nichts.“

    Al-Shafis Zitat ist zwar kurz, aber sehr Aussagekräfigt, jemand der nicht über Qiyas und Ijtihad verfügt, dem bleibt nichts anderes übrig als einem Mujtahid zu befolgen.

    Die sog. Gegner des Taqlid bringen oft die Aussage al-Shafi's; إذا صح الحديث فهو مذهبي Wenn ein Hadith authentisch ist, so ist dies mein Madhhab.”Ähnliche Aussage sind von den anderen Imamen vorhanden, doch sollte man immer den Sharh dazu lesen. Hier kannst du den Sharh zu Shafis Aussage lesen:

    http://at-tanzil.de/usul-al-fiqh/kom...-mein-madhhab/

    Auch wäre ich dankbar, wenn ihr mir eine Lektüre empfehlen könntet , in der die grundlegenden Prinzipien, nach denen die Madhahib Beweise verstehen, verglichen werden. Es sollte nicht zu kompliziert sein. Eben etwas, was mir die Wahl der richtigen Madhhab für mich leichter machen könnte. Auch Tipps aus eurer eigenen Erfahrung sind Willkommen. Beachtet bitte inshallah auch die Erreichbarkeit von Wissen der jeweiligen Madhhab auf deutscher und englischer Sprache
    Auf diese Methode wirst du dich sehr schwer damit tun, dich Entscheiden zu können, wenn du gleich mit den Vergleichbaren Fiqh anfängst. Dies sind Sachen für Talib al-Illm welche schon ein Grundwissen haben und Wissen wie sie damit umzugehen haben. Wenn ein Laie soetwas sich ohne die richtigen Grundlagen reinziehen würde, dann würde er erstmal den Ahnaf folgen wollen, dann wenn er die Shafi Belege sieht, den Shafis folgen wollen, dann die Malikis und dann die Hanbalis oder die Zahiris.

    Ich würde dir Empfehlen jener Madhhab zu folgen, zur der du am leichtesten Zugang besitzt, also jene wo du schnell antworten auf die Fragen bekommst und nicht erst warten musst solange. Wenn du in einer Umgebung lebst, wo viele Hanbaliten wohnen, dann folge dieser Rechtschule, oder wenn bei dir viele Ahnaf wohnen, dann folge den Ahnaf. So ist es am einfachsten und Allah macht es seinen Dienern nicht schwer, sondern leicht. Wenn du auch Englisch verstehst, so stehen dir eigentich alle Tür offen, da es zu jeder Madhhab wirklich viel Material gibt und auch Fatawa Seiten gibts, die sich nur mit der jeweiligen Schule befassen.

    Wenn du den Hanbaliten folgen willst, dann würde ich dir auf Englisch Umdah al-Fiqh empfehlen, was sehr gut für den Einsteiger ist, da dort hauptsächlich die Mutamad Meinung in der Hanbali Madhhab gezeigt wird und die Khilaf Sachen nicht erwähnt werden, auch werden keine Belege erwähnt, sondern nur das Urteil. Das ist sehr gut für den Laien, und schnell zu Lernen.

    Für die Shafis gibt es eine Fatawa Seite dafür und auch gute Bücher darüber im Englischen.

    Für die Ahnaf gibt es denke ich mal das meiste, wie al-Hidaya oder andere gute Bücher.

    Bei den Malikiten gibt es Bücher von Qadi Iyyad, Ibn Rushd, Al-Qairawani.

    Wenn du dich inshallah entschieden hast, dann kann man dir die diesbezügliche Lektüre zukommen lassen.



  3. #3
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    Gelehrte sind es, die einer Rechtsschule angehören und nicht wir Laien. Bei Gelehrten ist es wichtig, dass sie nicht einfach willkürlich nach Gutdünken Rechtsgutachten ausgeben, sondern über Quelle und Methode Rechenschaft ablegen. Das Zugehörigkeit zu einer Rechtsschule stellt eine Auskunft über die Methode des Gelehrten dar, denn Rechtsschulen sind im Großen und Ganzen Methodenlehren des Fiqh. Es ist oftmals sehr sinnvoll sich bei Urteilen auf Gelehrte einer Rechtsschule festzulegen, da man hierdurch die Gewissheit einer gemeinsamen Methode hinter den Urteilen der verschiedenen Gelehrten besitzt. Das blinde Folgen von Gelehrten ist hingegen schädlich, man muss auch als Laie stets die Sinnhaftigkeit der Beweisführung hinterfragen.

    Abū Hurayrah (ra) berichtet, dass Rasūl Allah (sas) sprach:

    ~

    "Wenn Allah (swt) einen Menschen begünstigen will, macht Er (swt) dies, indem Er (swt) ihm eine Härte auferlegt."

    ~

    ( Überliefert in Ṣaḥiḥ al-Buḫārī )


  4. #4
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    Das blinde Folgen von Gelehrten ist hingegen schädlich, man muss auch als Laie stets die Sinnhaftigkeit der Beweisführung hinterfragen.
    Geehrter Bruder, könntest du mir dafür einige Beispiele nennen? Und wie das in der Praxis aussieht? Und wie man die Beweisführung hinterfragt und wie man das Richtige dann feststellt?



  5. #5
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    Ich meinte damit eigentlich nur, dass man nicht alles unhinterfragt schluckt. Es gibt viele Palastgelehrte, die gegen die eindeutigen Bestimmungen in Qur'an und Sunnah Fatâwâ ausgeben.

    Abū Hurayrah (ra) berichtet, dass Rasūl Allah (sas) sprach:

    ~

    "Wenn Allah (swt) einen Menschen begünstigen will, macht Er (swt) dies, indem Er (swt) ihm eine Härte auferlegt."

    ~

    ( Überliefert in Ṣaḥiḥ al-Buḫārī )


  6. #6
    Abū Muḥammad
    Nicht registriert



    Die Mehrheit der Gelehrten ist der Ansicht, dass der Laie keinen Madhhab hat, sondern auf dem Madhhab seines Mufti ist. Abu al-Fath al-Harawi von den Shāfi'īs sagte: “Die Madhhab der Allgemeinheit der Befolger (von ash-Shafi’ī) ist, dass der Laie keine Madhhab hat. Wenn er daher einen Mujtāhid findet, dann macht er Taqlīd bei ihm; und wenn er nicht in der Lage ist einen zu finden, aber wenn er stattdessen jemanden findet, der mit einem Madhhab gut vertraut ist, dann macht er Taqlīd bei ihm.” Al-Imām an-Nawāwī sagte: “Was durch die Beweise bestimmt ist, ist, dass eine Person nicht verpflichtet ist an einer Madhhab festzuhalten, vielmehr sollte er fragen, wen auch immer er wünscht."
    Mullā ʿAlī al-Qārī al-Ḥanafī sagte: “Es ist für niemanden der Ummah verpflichtend ein Ḥanafī, Mālikī, Shāfiʿī oder Ḥanbalī zu sein. Vielmehr ist es für jeden verpflichtend, wenn er kein Gelehrter ist, jemanden von den Ahl al-Dhikr (Leute des Wissens) zu fragen und die vier A'immah sind von den Ahl al-Dhikr." Ibn Mufliḥ al-Ḥanbalī sagte in al-Furūʿ, während er die Meinungsverschiedenheit unter den Mālikīs und Shāfiʿīs erwähnte: "Es ist nicht verpflichtend nach der berühmten Meinung." Al-Mardāwī kommentierte dies: "Und es ist die korrekte Ansicht." Und Ibn al-Qayyim sagte: “Dies ist definitiv die korrekte Ansicht, denn es gibt nichts Verpflichtendes, außer das, was Allāh und Sein Gesandter verpflichtend gemacht haben. Und niemals hat Allāh oder Sein Gesandter jemanden verpflichtet, an irgendeiner Madhhab der A'immah festzuhalten, den Taqlīd bei einem zu machen und die anderen zu lassen." Und Allāh weiß es am besten.

  7. #7
    Ibn Rainer
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    Zitat Zitat von Abu_Taymiyyah Beitrag anzeigen



    Geehrter Bruder, könntest du mir dafür einige Beispiele nennen? Und wie das in der Praxis aussieht? Und wie man die Beweisführung hinterfragt und wie man das Richtige dann feststellt?
    As-salamu alaykum wa rahmatullahi wa barakatuh

    Ich bringe bezüglich dieser Frage immer gern das Beispiel vom Urteil Imam Schafiis über den Verzehr von Elefantenfleisch. Imam Schafii -Allah sei ihm gnädig- vertrat die Ansicht, dass Elefantenfleisch haraam ist, da es sich um ein Raubtier handele. Grund für dieses Urteil waren die Stoßzähne des Elefanten, die Imam Schafii -Allah sei ihm gnädig- als Reißzähne kategorisierte.

    In solchen Angelegenheiten ist ein Zweifel am Urteil nicht sonderlich schwerwiegend, da es sich um kein theologisches Urteil handelt, sondern um ein zoologisches. Wir wissen heute, dass die Stosszähne des Elefanten mitnichten zum reissen von Beute gedacht sind, sondern eher als Werkzeug bei der Beschaffung von pflanzlichem Futter.
    Zudem ist Elefantenfleisch auch bei den anderen Madhahib nicht verboten, ... soweit ich informiert bin.


    Ibn Rainer

  8. #8
    Administrator Avatar von Tariq
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    Zitat Zitat von Al-Fitra
    Das blinde Folgen von Gelehrten ist hingegen schädlich, man muss auch als Laie stets die Sinnhaftigkeit der Beweisführung hinterfragen.
    Sehr richtig, und dies allen Unkenrufen zum trotz, die den Menschen einreden wollen, sie dürften ihren Verstand abschalten und würden dann nicht mehr zur Verantwortung gezogen, oder die - was noch schlimmer ist - es gar zur Pflicht in der Religion erklären wollen, dass man blind irgendwelchen Menschen folgt.

    Schaykh al-Islām Ibn Taymiyyah sagte: „Niemand ist dazu verpflichtet irgendeinem Mann in allem was er befiehlt, für gut befindet oder verbietet zu folgen, außer dem Gesandten Allahs . Nach wie vor fragen die Muslime ihre Gelehrten und folgen mal dem einem und mal dem anderen. Und wenn der Muqallid (!) in einer Frage das befolgt, was er als das Beste für seine Religion erachtet oder für die korrekteste Ansicht hält oder dergleichen, so ist dies nach dem Konsens der Mehrheit der Gelehrten der Muslime erlaubt und keiner hat es für verboten erklärt, weder Abū Ḥanīfah, noch Mālik, noch Al-Schafiʿī, noch Aḥmad.“ (Majmūʿ al-Fatāwā 23/382)

    Wer seine Aussagen nicht mit dem Buche Allahs und Aussagen seines Gesandten rechtfertigen kann, kann gerne 100 Titel tragen und 1000 Jahre studiert haben. Seine Aussage hat dennoch keine eigenständige Autorität, und dies ist das Schöne an dieser wunderbaren Religion: Wir sind keine willigen Spielzeuge eines Klerus der die Wahrheit für sich gepachtet hat, sondern wir gehorchen allein den Befehl Allahs und seines Gesandten.

    So manche Mär schon ist entsprungen,
    der wilden Turbanträger Phantasie.
    Fast möchte man sie hören,
    der Torheit schrille Melodie:
    Wäre ich ein Mensch, so feixt sie schallend,
    dann gewiss ein Rafidi!


  9. #9
    Ibn Rainer
    Nicht registriert

    Zitat Zitat von Ibn Rainer Beitrag anzeigen
    As-salamu alaykum wa rahmatullahi wa barakatuh

    Ich bringe bezüglich dieser Frage immer gern das Beispiel vom Urteil Imam Schafiis über den Verzehr von Elefantenfleisch. Imam Schafii -Allah sei ihm gnädig- vertrat die Ansicht, dass Elefantenfleisch haraam ist, da es sich um ein Raubtier handele. Grund für dieses Urteil waren die Stoßzähne des Elefanten, die Imam Schafii -Allah sei ihm gnädig- als Reißzähne kategorisierte.

    In solchen Angelegenheiten ist ein Zweifel am Urteil nicht sonderlich schwerwiegend, da es sich um kein theologisches Urteil handelt, sondern um ein zoologisches. Wir wissen heute, dass die Stosszähne des Elefanten mitnichten zum reissen von Beute gedacht sind, sondern eher als Werkzeug bei der Beschaffung von pflanzlichem Futter.
    Zudem ist Elefantenfleisch auch bei den anderen Madhahib nicht verboten, ... soweit ich informiert bin.


    Ibn Rainer
    Ich möchte gerne folgenden Einwand eines Bruders auf meinen Beitrag hier posten:

    Salaamun alaykum!

    Bruder, ich habe gesehen was du bei ahlu-sunnah.com geschrieben hast über Elefanten und die SChafi Rechtsschule. Was du schreibst ist nicht richtig. Bei den Hanafis ist Elefant auch haram. Der Grund ist, auch wenn sie keine Raubtiere per se sind, so fallen sie dennoch in die Definition von Raubtieren nach der SCharia, denn diese lautet (nach den Hanafiyya):

    "Ein Raubtier ist jedes Tier, dass gewöhnlich andere Tiere (oder Menschen) jagen, erbeuten, verwunden, töten und verletzen würde." (al-Hidaya, 2/440)

    Siehe hier für die ganze Erklärung von einem Hanafi Mufti samt Quellangaben aus den Hanafi-Werken:
    http://www.shariahprogram.ca/eat-hal...t-haraam.shtml

    Scheich Ibn Uthaymin und www.islam-qa.com sind auch dieser Meinung. Siehe:
    http://islam-qa.com/en/ref/1695/elephant

    "As for the skins of animals whose meat we cannot eat, such as dogs, wolves, lions, _elephants_ and the like, it is impure (naajis)"

    Es ist also wie du siehst doch nicht immer so einfach eine "falsche Meinung" zu entdecken...
    Vielleicht solltest du das als Nachtrag bei ahlu-sunnah.com schreiben, denn so wie es da jetzt steht wirkt es fehlerhaft.

    sallam
    Zudem möchte ich noch aufzeigen wo ich dieses Beispiel mit dem Elefantenfleisch aufgetan habe, nämlich in einem Text von Sheikh Bubenheim:

    Ein Madhhab ist ein komplexes Gebilde, an dem Generationen von Gelehrten gebaut haben, um immer kompliziertere Fragen zu lösen, wobei sie verschiedene Grundrichtungen eingeschlagen und verschiedene Prinzipien angewandt haben. Meines Wissens ist der schafi´itische Madhhab sehr nahe an dem, was man als Fiqh as-Sunna bezeichnen kann. Allerdings gibt es auch hier einige Dinge, die ich nicht befürworte, und Regeln deren Befolgung einem unnötige Härten auferlegen. So sollte z.B. die Klassifizierung derjenigen Tiere, deren Genuß erlaubt, verwerflich oder verboten ist, die rituell rein oder unrein sind, völlig neu, an den modernen wissenschaftlichen Erkenntnissen orientiert erfolgen.


    Im Arabischen wird für "Reißzahn" und "Stoßzahn" dasselbe Wort verwendet, was dazu geführt hat, daß der Elephant von den Schafi´iten als unrein betrachtet wird, was bedeutet, daß der Genuß seines Fleisches verboten ist (obwohl es sich um einen reinen Pflanzenfresser handelt), und daß ein Stück von ihm, z.B. von seinen Stoßzähnen, ein Stück Elfenbein, als rituell unrein betrachtet wird. Dieser Meinung kann ich mich nicht anschließen. Jemandem, der nicht die rituelle Reinheit besitzt, ist es bei ihnen nicht nur nicht erlaubt, ein Qur'an-Exemplar zu berühren, sondern sogar das Pult, auf dem es liegt.

    (http://www.tauhid.net/mazhab.html)

    Für Interessierte lohnt es übrigens den ganzen Artikel zu lesen.

    Ibn Rainer
    Geändert von Ibn Rainer (16.09.2011 um 20:20 Uhr)

  10. #10
    Abū Muḥammad
    Nicht registriert



    Allerdings gibt es auch hier einige Dinge, die ich nicht befürworte, und Regeln deren Befolgung einem unnötige Härten auferlegen-
    Was Frank Bubenheim befürwortet oder nicht, ist irrelevant, da er kein Gelehrter ist. Vielmehr ist er ein ṣūfistischer Jāhil. Auf seiner Seite propagiert er das Hören von Musik, Mawlīd feiern, Werke vom Extremṣūfī Nuḥ Keller, usw. Auch wie er über die Daʿwah Salafiyyah schreibt ist katastrophal (kleine Kostprobe):
    Man kann die Feststellung machen, daß der (nicht wirkliche) Salafismus darauf ausgelegt ist, die gottesdienstlichen Handlungen (´ibâdât) auf ein Mindestmaß zu reduzieren, weil alles, was darüber hinaus geht, als „Bid´a“ diffamiert wird.
    Daran erkennt jeder, der sich ein wenig mit Fiqh beschäftigt hat, dass Bubenheim nicht verstanden hat, was eine Bidʿah ist. Weiterhin schreibt er:
    Der "Wahhabismus" ist nicht nur ein Rasenmäher, sondern ein Elephant im Porzenlanladen, der u.a. beschuldigt wird, Terrorismus zu produzieren, und zumindest die Herzen verhärtet. Ein indischer Professor erzählte mir, daß sie bei ihnen in Indien unter dem Druck des Wahhabismus darauf verzichteten, sich nach dem ´Id-Gebet gegenseitig zu beglückwünschen, die Hände zu geben und zu umarmen. Beim folgenden ´Id kehrten sie wieder zu dieser Gewohnheit zurück, weil sie fanden, daß das so doch besser wäre.
    Achso, irgendein indischer Professor hat ihm da mal was erzählt. Höchst interessant, denn das Beglückwünschen am ʿĪd wird von keinem "Wahhabiten" als Bidʿah bezeichnet. Das reicht schon aus, um sich von Bubenheim und seinen geistigen Ergüssen fernzuhalten. Übrigens ist die Daʿwah Salafiyyah keine Fiqh-Schule, sondern eine Bewegung des Aufrufes zur reinen ʿAqīdah. Dies nur nebenbei und das zu verstehen, würde den Horizont von Herrn Bubenheim gewaltig erweitern.
    Geändert von Abū Muḥammad (16.09.2011 um 20:35 Uhr)

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