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Thema: Fatāwā fr die muslimischen Frauen von Shaykh al-Islām Ibn Taymiyah

  1. #11
    Abū Muḥammad
    Nicht registriert



    Wenn eine Frau Geld bentigt, soll sie es von ihrem Ehemann oder ihrer Brautgabe nehmen?

    Frage: Wenn eine verheiratete Frau Geld bentigt, soll sie es von ihrem Ehemann oder ihrer Brautgabe nehmen?

    Antwort: Ein Ehemann ist dazu verpflichtet, seine Frau finanziell von seinem Geld zu untersttzen und nicht von ihrer Brautgabe.

    Bezglich ihres aufgeschobenen Teils der Brautgabe, es ist fr sie erlaubt, darauf Anspruch zu erheben. Wenn der Ehemann es ihr gibt, dann ist dies vielmehr besser. Wenn er es ablehnt, dann sollte er nicht dazu verpflichtet werden, auer sie werden entweder durch den Tod oder die Scheidung getrennt. Und Allāh wei es am besten.

  2. #12
    Abū Muḥammad
    Nicht registriert



    Privates Treffen eines Mannes mit einer Frau

    Frage: Ist es einem Mann erlaubt, sich privat mit der Frau seines Bruders oder seinen weiblichen Kusinen zu treffen?

    Antwort: Es ist einem Mann nicht erlaubt, sich mit der Frau seines Bruders oder seinen weiblichen Kusinen zu treffen. Wie auch immer, wenn er von anderen bei diesem Treffen begleitet wird und kein Argwohn/Verdchtigung befrchtet wird, dann ist es erlaubt.

  3. #13
    Abū Muḥammad
    Nicht registriert



    Die Ehe einer Frau, dessen Walī ein Fāsiq (Snder, Frevler) ist

    Frage: Ein Mann heiratete eine Frau, dessen Walī ein Fāsiq war, der verbotenes Geld verdient und Alkohol trinkt. Die Zeugen, welche beim Ehevertrag anwesend waren, waren wie er (sndig). Kann der Ehemann seine Frau zurckholen, nachdem er sie bereits dreimal geschieden hatte, basierend darauf, dass der Vertrag nicht fehlerfrei war (aufgrund der Tatsache dass der Walī und die Zeugen Fāsiqūn waren)?

    Antwort: Wenn der Ehemann sie dreimal geschieden hat, dann ist die Scheidung gltig. Der Versuch die Frau zurckzuholen, aufgrund dass der Ehevertrag nicht korrekt gewesen sei, ist eine Art der Manipulation, um die gesetzten Grenzen Allāhs zweimal zu berschreiten, einmal vor der Scheidung und einmal danach. Das Urteil ber die Scheidung der ungesunden Ehe ist unter Imām Mālik und anderen Gelehrten strittig. Der abgeschlossene Ehevertrag eines Fāsiq Walī ist nach der Mehrheit der Gelehrten gltig.

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