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Fatāwā fr die muslimischen Frauen von Shaykh al-Islām Ibn Taymiyah

In diesem Thread werde ich in shā Allāh verschiedene Fatāwā fr die muslimischen Frauen von Shaykh al-Islām Ibn Taymiyah (mge Allāh sich seiner erbarmen) hereinstellen. Die Auszge stammen aus dem Buch فتاوى النساء (Fatāwā al-Nisā'i) von Ibn Taymiyah (mge Allāh sich seiner erbarmen).
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Frage: Was ist das Urteil ber die Beschneidung der Frau?
Antwort: Wie beim Mann sollte die Beschneidung bei den Frauen eingehalten werden. Die Beschneidung der Frau besteht aus dem Entfernen der Vorhaut der Klitoris (nicht die Klitoris selbst, wie einige behaupten). In Bezug hierzu sagte der Prophet
: "Mach es (Beschneidung) ein bisschen ohne ins Extreme zu gehen, denn dies ist gesund fr Mann und Frau." Dieser Hadith untersttzt, dass die Beschneidung nur dazu bestimmt ist, die Frau in der Lage sein zu lassen, ihre Lust zu kontrollieren, daher sollte es gemigt und nicht extrem sein. Bezglich der Beschneidung des Mannes, es beinhaltet die Entfernung der Vorhaut des Penis, um den Schmutz, der sich dahinter ansammeln kann, zu subern.
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Frage: Wie ist es mit dem Streichen ber die Kopfbedeckung?
Antwort: Das Lob gebhrt Allāh, wenn es eine Furcht vor der Klte gibt, dann kann sie ber den Schleier streichen. Es wurde berichtet, dass Umm Salamah gewohnt war, ber ihren Schleier zu streichen. Sie sollte etwas von ihren Haaren entlang ber ihren Schleier bestreichen. Aber wenn es keinen Bedarf fr das Bestreichen gibt, in diesem Fall unterscheiden sich die Gelehrten.
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Frage: Bricht das Berhren der Frauen den Wuḍū' oder nicht?
Antwort: Es gibt drei Ansichten bezglich des Berhrens der Frauen.
Die erste, welche die Ansicht von Imām ash-Shafiʿī ist, wird als die schwchste betrachtet und zwar, dass der Wuḍū' gebrochen ist, sogar wenn sie sich ohne sexuelles Begehren berhren. Diese Ansicht basiert auf der Āyah: "...oder wenn ihr die Frauen berhrt habt..."
Die zweite Ansicht ist, dass das Berhren den Wuḍū' nicht bricht, auch wenn es sexuelle Lust hervorruft. Dies war die Ansicht des Imām Aḥmad.
Die dritte, welche die Ansicht des Imām Mālik darstellt, ist, dass wenn die Berhrung aufgrund sexueller Lust geschieht, der Wuḍū' gebrochen wird, doch falls dies nicht so ist (ohne Lust), dann ist er gltig.
Hinsichtlich der Ansicht, dass der Wuḍū' durch das bloe Berhren der Frau gebrochen ist, dies widerspricht dem Konsens der Gefhrten und kein Text oder Qiyās (Analogieschluss) knnte diese Ansicht untersttzen. Bezglich der Āyah "...oder wenn ihr die Frauen berhrt habt..." sagte 'Umar, dass wenn Berhren das Berhren mit der Hand oder das Kssen bedeutet, sich dies auf die Berhrung aufgrund der sexuellen Lust bezieht, wie dies durch die folgende Āyah gezeigt wird: "Und pflegt keinen Verkehr mit ihnen, whrend ihr euch in die Moscheen zurckgezogen habt." Sich den Frauen ohne sexuelle Gelste zu nhern, ist nicht verboten, whrend man sich den Frauen in der Moschee annhert. Das Gleiche trifft ebenso auf die folgende Āyah zu: "...und euch dann von ihnen scheiden lasset, ehe ihr sie berhrt habt..." Nach der Mehrheit der Gelehrten besteht keine Wartezeit, Mitgift oder Verbot basierend auf der ehelichen Beziehung, wenn er seine Frau scheidet, bevor er sich seiner Frau mit sexueller Lust genhert hat. Aber wenn er sich ihr mit sexueller Lust genhert hat und eheliche Beziehungen praktizierte, dann ist dieses Thema anders und es gibt eine Meinungsverschiedenheit unter den Rechtsgelehrten in der Schule des Imām Aḥmad.
Im Lichte der vorangegangenen Āyāt und der Erklrung des Begriffs "berhren", widerspricht die Ansicht, welche behauptet, dass sich das Berhren in der Āyah: "...oder wenn ihr die Frauen berhrt habt..." auf die Berhrung ohne sexuelle Lust bezieht den eingebetteten Hinweisen im Qur'ān und geht gegen seine Bedeutung in der allgemeinen Sprache der Leute.
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Das Tragen des heiligen Qur'ān
Frage: Was ist mit dem Tragen des heiligen Qur'ān im Zustand der Unreinheit?
Antwort: Er sollte in etwas wie Kleidung oder hnlichem eingehllt getragen werden, sei es abgegrenzt zu ihm (der Person) oder nicht.
Gendert von Abū Muḥammad (11.08.2011 um 23:02 Uhr)
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Den Qur'ān whrend des Kindbetts (Nifās) lesen sowie Geschlechtsverkehr
Frage: Wie ist es mit einer Frau im Kindbett: Ist es ihr erlaubt, den Qur'ān whrend dieser Einschrnkung zu lesen? Darf sie vor dem Ende der 40 Tage Geschlechtsverkehr haben? Wenn die vierzig Tage vorbei sind, sie jedoch noch keinen Ghusl genommen hat, darf sie Geschlechtsverkehr haben?
Antwort: Die Gelehrten der vier Rechtsschulen haben einstimmig gesagt, dass es einer Frau nicht erlaubt ist, Geschlechtsverkehr zu haben, bevor ihre Blutung gestoppt ist. Wenn ihre Blutung vor den 40 Tagen endet, dann nimmt sie Ghusl und betet. Wie auch immer, ihr Ehemann ist nicht berechtigt, mit ihr Geschlechtsverkehr zu haben, bevor die 40 Tage vorbei sind. Bezglich des Lesens des Qur'āns, falls sie nicht befrchtet, seine Āyāt, welche sie auswendig lernte, zu vergessen, dann liest sie keinen Qur'ān.
Wenn sie allerdings das Vergessen befrchtet, dann ist ihr nach einigen Gelehrten erlaubt, den Qur'ān zu lesen. Es herrscht vollkommene bereinstimmung, dass wenn die Blutung aufhrt und die Frau Ghusl vollzieht, sie Qur'ān lesen und beten kann. Falls sie keinen Ghusl machen kann, weil kein Wasser vorhanden ist oder aufgrund einer Krankheit, dann vollrichtet sie stattdessen die Ersatzwaschung (Tayammum), welche dem reinigendem Bad gleichkommt.
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Unbedeckte Haare einer Frau whrend des Gebets
Frage: Ist das Gebet ungltig, wenn ein Teil ihrer Haare whrend des Gebets entblt wird?
Antwort: Wenn nur ein kleiner Teil ihrer Haare oder ihres Krpers unbedeckt war, dann muss sie das Gebet nach der Mehrheit der Gelehrten, nmlich Abū Ḥanīfa und Aḥmad, nicht wiederholen. Wenn jedoch viel von ihren Haaren oder Krper unbedeckt war, dann muss sie das Gebet nach allen Gelehrten, seien es die vier A'immah oder andere, wiederholen.
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Das Gebet einer Frau mit unbedeckten Fen
Frage: Ist es einer Frau erlaubt, barfu zu beten?
Antwort: Dieses Thema ist unter den Gelehrten umstritten. Abū Ḥanīfa behauptet, dass sie es kann, obwohl andere dies bestreiten.
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Die Beerdigung einer christlichen Ehefrau
Frage: Eine christliche Frau war mit einem Muslim verheiratet und war im siebten Monat schwanger, als sie starb. Wird sie auf einem muslimischen oder christlichen Friedhof beerdigt?
Antwort: Sie wird weder auf einem muslimischen noch auf einem christlichen Friedhof beerdigt, da beide -ein Muslim und eine Christin- beteiligt sind und ein Muslim wird nicht zwischen den Unglubigen begraben, noch wird ein Christ zwischen den Muslimen begraben.
Die christliche Frau wird alleine mit ihrem Rcken zur Qiblah, da das Gesicht des Babys in Richtung des Rckens der Mutter zeigt. Durch diese Art der Beerdigung wird das muslimische Baby zur Qiblah liegen. Ein Baby wird als Muslim geboren, wenn sein Vater ein Muslim war, sogar wenn seine Mutter es nicht war, so wie die Gelehrten darin einstimmig bereinstimmten.
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