+ Antworten
Seite 1 von 8 1 2 3 ... LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 74

Thema: [Sammelthread] Nutzvolle Perlen der Gelehrten aus ihren Unterrichten

  1. #1
    Erweitertes Mitglied Avatar von Abu Saeed Al-Afghaani
    Religion
    Al-Islaam
    Richtung
    Ahlul Hadiith
    Geschlecht
    Männlich
    Registriert seit
    Jun 2011
    Beiträge
    581

    [Sammelthread] Nutzvolle Perlen der Gelehrten aus ihren Unterrichten




    Ich werde hier, in shaa'a Allaah, versuchen nutzvolle Aussagen der Gelehrten zu posten und bitte die ehrenwerten Geschwister darum, dass sie hier nicht antworten, nur wenn sie auch etwas haben, was sie mit den Geschwistern hier teilen möchten, in shaa'a Allaah.

    Es beschränkt sich hier nicht um Herzergreifendes, 'Aqidah oder sonst was, in shaa'a Allaah.

    Baarakallaahu fiikum

    (Wenn es eine bessere Bezeichnung für den Titel gibt, wäre ich den Geschwistern dankbar, es zu erwähnen. Und wenn der Thread im falschen Forum ist, dann bitte ich darum, dass dies geklärt wird. Baarakallaahu fiikum)


    لَوْ لَا أَنْتَ مَا اهْتَدَيْنَا
    وَلَا تَصَدَّقْنَا وَلَا صَلَّيْنَا
    فَأَنْزِلِنْ سَكِينَةً عَلَيْنَا
    وَثَبِّتِ الْأَقْدَامَ إِنْ لَاقَيْنَا
    إِنَّ الْأُلَى قَدْ بَغَوْا عَلَيْنَا
    إِذَا أَرَادُوا فِتْنَةً أَبَيْنَا


  2. #2
    Erweitertes Mitglied Avatar von Abu Saeed Al-Afghaani
    Religion
    Al-Islaam
    Richtung
    Ahlul Hadiith
    Geschlecht
    Männlich
    Registriert seit
    Jun 2011
    Beiträge
    581


    Das Transportieren des Zakaah von einem Land zum Anderen:


    Der Shaikh Sulaimaan bin Naasir Al-'Alwaan, möge Allaah ihn befreien, sagte: „Die Aussage von dem, der von den Fuqahaa‘ sagte, dass es nicht erlaubt ist die Zakaah von einem Land zum Anderen zu transportieren hat keinen Beweis. Und es ist mir nicht verborgen, dass dies die Aussage einer großen Gruppe der Leute des Wissens ist. Doch dies hat keinen Beweis und kein Fundament seitens des Shar‘. Mu’aadh, möge Allah mit ihm zufrieden sein, nahm die Zakawaat (mehrz. Von Zakaah) von den Bewohnern Jemens und brachte sie nach Al-Madiinah. Und dies überlieferte Al-Bukhaarii als Mu’allaq. Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihn, pflegte die Sammler (Jubaah) zu schicken und diese brachten dem Propheten, Allaahs Segen und Heil auf ihn, die Zakawaat, während er in Al-Madiinah war. Und genauso der Hadith von Ma’bad, von Ibn Abbas in den zwei Sahih-Werken, als der Prophet, Allaahs Segen und Friede auf ihn, Mu’aadh nach Jemen sandte, sagte er ihm: „So soll das Erste, wozu du sie rufst das Zeugnis, dass es niemanden anbetungswürdigen außer Allaah gibt, und dass ich der Gesandte Allaahs bin, sein. Wenn sie dir darin gehorchen, so lehre sie, dass Allaah ihnen fünf Gebete Tag und Nacht vorschreibt. Wenn sie dir darin gehorchen, so lehre sie, dass Allaah ihnen eine Spende vorschreibt, die von ihren Reichen genommen wird und ihren Armen gegeben wird.“ Das heißt von den reichen Muslimen und es wird den armen Muslimen gegeben.

    Und wer über diesen Khabar sagt, dass die Bedeutung von „tu’khadhu min Aghniyaa´ihim (es wird von ihren Reichen genommen)“, heißt: „Die Reichen des (jeweiligen) Landes“, so hat er einen Fehler begangen, weil dieser Hadiith der Entschluss eines kompletten Befehls, in dem Entschluss der Aqaa´id und den Grundlagen, ist. Und nicht im Entschluss von Einzelheiten. Und weil der Mu’min für den Mu’min wie ein Bauwerk ist, jeder stärkt sich gegenseitig.“
    Geändert von Abu Saeed Al-Afghaani (01.08.2011 um 00:59 Uhr)

    لَوْ لَا أَنْتَ مَا اهْتَدَيْنَا
    وَلَا تَصَدَّقْنَا وَلَا صَلَّيْنَا
    فَأَنْزِلِنْ سَكِينَةً عَلَيْنَا
    وَثَبِّتِ الْأَقْدَامَ إِنْ لَاقَيْنَا
    إِنَّ الْأُلَى قَدْ بَغَوْا عَلَيْنَا
    إِذَا أَرَادُوا فِتْنَةً أَبَيْنَا


  3. #3
    Erweitertes Mitglied Avatar von Abu Saeed Al-Afghaani
    Religion
    Al-Islaam
    Richtung
    Ahlul Hadiith
    Geschlecht
    Männlich
    Registriert seit
    Jun 2011
    Beiträge
    581



    Wer das Witr-Gebet zuhause beten will

    Ash-Sheykh Ahmad ibn 'Umar Al-Haazimii hafizahullaah wurde über den gefragt, der nach dem Taraawiih das Witr-Gebet zuhause beten will. So sagte der Sheykh hafizahullaah:

    "Wie auch immer … Wer alleine beten will, also das Witr-Gebet, im letzten Teil der Nacht und (trotzdem) in der Gemeinschaft mit den Muslimen beten will, so obliegen ihm zwei Dinge oder Lagen:

    Entweder, dass man nicht mit dem Imam im Shaf‘- und Witr-Gebet reinkommt. Das heißt, man verlässt sie, nachdem man das Qiyaam gebetet hat. Wenn also der Imaam Shaf‘-Gebet beten will, geht man aus der Moschee raus.
    Oder man betet mit ihm das Witr-Gebet, dann, wenn der Imam Taslim macht, betet man eine (weitere) Rak’ah und man beabsichtigt nicht, dass man Witr betet. Vielmehr beabsichtigt man, dass es Shaf‘ ist, oder ein Gebet von zwei Rak’ah, weil, wenn man beabsichtigt Witr zu beten, muss man (wajaba) mit dem Imaam Tasliim machen.
    Also, entweder kommt man nicht mit dem Imaam im Shaf‘- und Witr-Gebet rein, oder man kommt mit ihm rein und wenn er den Taslim macht, betet man noch eine Rak’ah. Und das Beste ist, dass man nicht mit dem Imaam reinkommt, weil das Witr-Gebet eine ganze Rak’ah ist. Wenn man also mit ihm reinkommt, so ist der Asl (das Fundament), dass man folgt (Mutaaba'ah), so wie es in den prophetischen Sunan überliefert wurde. So muss man mit dem Imaam Tasliim machen. Doch die Fuqahaa‘ erlaubten, dass, wenn das Gebet von dem, der hinten betet, mehr als das des Imaams sein soll, soll er, wenn der Imaam Tasliim macht, aufstehen und mit dem aufkommen, was ihm obliegt. Doch dies hat keinen Asl in der Sunnah. Vielmehr, ist das, was überliefert wurde, der Hadiith von Mu’aadh radiyallaahu anhu; Dass er mit dem Propheten (sallallaahu 3aleyhi wa sallama) das Ishaa-Gebet in der Propheten-Moschee betete, dann ging er und betete mit seinem Volk. Und dies ist das Ishaa-Genet und das ist (auch) das Ishaa-Gebet (gewesen). Also, wenn das Pflichtgebet (Fard) und das freiwillige Gebet (Nafl) gleich (o. einig, vereinig; muttahidain) in der Form sind (Also: 4 Raka’aat und 4 Raka’aat oder 2 Raka’at und 2 Raka’at), so ist es kein Problem. Doch wenn die Form anders ist, also, dass der Imaam 3 (Raka’at) betet und du willst 4 (Raka’at), oder, dass der Imaam eine (Rak’ah) betet und willst 2 (Raka’at) beten, so sagen wir, dass es besser ist nicht mit dem Imaam (im Gebet) reinzukommen, weil das auf den ijtihaad aufgebaut ist und es hat keinen klaren Beweis aus der Sunnah."
    Geändert von Abu Saeed Al-Afghaani (01.08.2011 um 02:07 Uhr)

    لَوْ لَا أَنْتَ مَا اهْتَدَيْنَا
    وَلَا تَصَدَّقْنَا وَلَا صَلَّيْنَا
    فَأَنْزِلِنْ سَكِينَةً عَلَيْنَا
    وَثَبِّتِ الْأَقْدَامَ إِنْ لَاقَيْنَا
    إِنَّ الْأُلَى قَدْ بَغَوْا عَلَيْنَا
    إِذَا أَرَادُوا فِتْنَةً أَبَيْنَا


  4. #4
    Erweitertes Mitglied Avatar von Abu Saeed Al-Afghaani
    Religion
    Al-Islaam
    Richtung
    Ahlul Hadiith
    Geschlecht
    Männlich
    Registriert seit
    Jun 2011
    Beiträge
    581


    Das Folgen des Mu'adhin im Adhan, während des Fastenbrechens

    Sheykh Suleymaan bin Naasir Al-'Alwaan, möge Allaah ihn schnell befreien, sagte über diese Angelegenheit:

    "Viele Muslime sind in der Zeit des Iftaars darüber unachtsam dem Mu’adhin (im Adhan) zu folgen. Und dies ist das Falsche, welchem viele Menschen folgen. So soll dich das Fastenbrechen nicht vom Folgen des Mu’adhin beschäftigen, weil das Folgen des Mu’adhin eine Sunnah Mu’akkadah, nach der Aussage der Mehrheit (Jumhuur) ist. Es wird (auch) gesagt Waajib und dies sagte Abuu Yuusuf und eine Gruppe (Jamaa’ah). Der Prophet (salla Allaahu 3aleyhi wa sallama) sagte bereits: „Wenn der Mu’adhin den Adhan ausruft, so sagt das Gleiche, was er sagt!“ (Sahih) Und es ist kein Problem, dass man isst und dem Mu’adhin folgt. Wenn (jedoch) das Fastenbrechen ihn von dem Folgen (Mutaaba’ah) beschäftigt, soll man sich auf das Folgen (des Mu’adhin im Adhan) beschränken, danach isst man nach dem Folgen. Einige Mu’adhinuun brechen ihr Fasten, dann gehen sie und rufen den Adhan aus. Doch das, was wir den Mu’adhinin raten ist, dass sie den Adhan ausrufen sollen bevor sie ihr Fasten brechen, denn die Menschen warten auf ihn, so soll er sich selbst nicht vor den Anderen vorziehen.

    Doch wenn die Menschen jemand anderen als ihn hören, was ist also dann der Nutzen von seinem Adhan?
    Ich meine, dass, wenn die Zeit eingetroffen ist, soll er sich mit dem Adhan beeilen, dann soll er nach dem Adhan das Fasten brechen.
    Und das Beeilen im Fastenbrechen ist geliebt (Mustahabb). Das Beeilen im Fastenbrechen (At-Ta’jiilu bil Iftaar) ist nicht gemeint, dass man sich beeilt zu essen. Vielmehr (ist damit gemeint), dass man zum Fastenbrechen eilt bevor die Nacht eingetroffen oder eingewurzelt ist. Der Prophet (sallaallaahu 3aleyhi wa sallama) sagte: „Den Menschen geht es solange gut, solange sie sich zum Fastenbrechen beeilen.“"
    Geändert von Abu Saeed Al-Afghaani (01.08.2011 um 13:29 Uhr)

    لَوْ لَا أَنْتَ مَا اهْتَدَيْنَا
    وَلَا تَصَدَّقْنَا وَلَا صَلَّيْنَا
    فَأَنْزِلِنْ سَكِينَةً عَلَيْنَا
    وَثَبِّتِ الْأَقْدَامَ إِنْ لَاقَيْنَا
    إِنَّ الْأُلَى قَدْ بَغَوْا عَلَيْنَا
    إِذَا أَرَادُوا فِتْنَةً أَبَيْنَا


  5. #5
    Erweitertes Mitglied Avatar von Abu Saeed Al-Afghaani
    Religion
    Al-Islaam
    Richtung
    Ahlul Hadiith
    Geschlecht
    Männlich
    Registriert seit
    Jun 2011
    Beiträge
    581



    Al-Bukhaarii und At-Tirmidhii überlieferten durch Abu Husain Uthmaan ibn Aasim, von Abu Saalih Dhakwaan As-Samaan, von Abu Hurairah (radiyallaahu 3anhu), dass ein Mann dem Propheten (sallallaahu 3aleyhi wa sallama) sagte: „Ordne mir etwas an!“ Er sagte: „Werde nicht wütend (o. zornig)!“ Und er wiederholte dies mehrmals. Er sagte: „Werde nicht wütend (o. zornig)!“


    Und in diesem Hadiith ist viel Nutzen. Dazu gehört:
    1. Gemeint ist mit dem Lassen des Zorns: Das man sich von dessen Ursachen und den Dingen, die dazu führen vernhält.
    2. Darin ist der Befehl, dass man die Mittel nehmen soll (Al-Akhdh bil Asbaab).
    3. Darin ist eine Widerlegung gegen die Jabriyah und den Qadariyah.
    4. Darin ist die Regel vom Abwehren (sadd) der Ausreden (dharaa'i3) und, dass der Schutz besser als die Behandlung ist.
    5. Darin ist die Wichtigkeit, dass der Mufti (der Fatwa gibt) zwischen Wissen und Verstand vereinen soll. So soll er jeder Angelegenheit ihr Recht geben und jedem Fragenden, was ihm von Nutzen ist.
    6. Der Anstand im Fragen und Streben nach Wissen (Talabul 3ilm).
    7. Darin ist, dass man das Wissen nicht vor dem, der danach strebt, verbergen darf, außer für eine zutreffendes Wohl (Maslaha).
    8. Darin ist, dass der Zorn die Gerechtigkeit in Wort und Tat hindert.
    9. Darin ist, dass die Taten und Aussagen desjenigen, der nicht zornig ist, im Zustand seiner Zufriedenheit und seines Zorns, diszipliniert sind.
    10. Darin ist das Anspornen zum guten Charakter.
    11. Darin ist der Ansporn, dass man mit der Vorbestimmung und dem Schicksal (Al-Qadaa‘ wa Al-Qadar) zufrieden sein soll.
    12. Darin ist, dass der fehlende Zorn ein Beweis für den großen Verstand und dessen Vollständigkeit ist.
    13. Darin ist die Bedeutung von Allaahs (ta’ala) Aussage: {Aber die Sünde in ihnen (beiden) ist größer als ihr Nutzen.} [2:219] Und der Entschluss des Vergleichsprinzips zwischen Nutzen und Schaden.
    14. Darin ist, dass dies von der Schönheit der Shari’ah und dessen Vollständigkeit ist.
    15. Der Eifer der Sahaabah die Religion zu erlernen.
    16. Darin ist die Aussage des Propheten (sallallaahu 3aleyhi wa sallama): „Kommt mit den Taten so auf, wie ihr es aushaltet!“
    17. Dass das ganze Übel im Zorn ist.
    18. Das es vom Zorn den Gelobten und den Gehassten gibt.
    19. Das gewaltige Verständnis der Sahaabah, wo sie die Allgemeinheit dieser Nachricht nicht verstanden, doch waren sie im gelobten Zorn zornig und ließen den Gehassten nach dem, was ihnen der Gesandte (sallallaahu 3aleyhi wa sallama) lehrte.
    20. Das der Zorn zu den Ursachen gehört, die zum Kufr führen.
    21. Die Pflicht sich zu bemühen den Muslimen guten Rat zu geben.
    22. Die Wichtigkeit der Nasiiha und dessen Auswirkung in den Gesellschaften.
    23. Darin ist, dass die Person wenig mit sich selbst, aber viel mit seinen Gefährten sein soll, denn der Mu’min ist der Spiegel seines Bruders, dem Mu’min, zumeist sieht er die Makel von sich selbst nicht.
    24. Das die Lehre durch den Nutzen des Wortes kommt, nicht durch dessen Vielfalt und Reimen.
    25. Die Erlaubnis, dass der Gelehrte in der Angelegenheit mit Anstand und schönem Charakter wiederholt.
    26. Das das Lassen des Zorns und dessen Beherrschung eine sich anzueignende Charaktereigenschaft ist.
    27. Die Verteidigung der Sunnah Kauniyah Qadariyah mit der Sunnah Qadariyah Shar’iyah (Hoffe das kann jemand übersetzen. Ich leider nicht)
    28. Das der Zorn vom Shaitaan ist.
    29. Das der Starke der ist, der sich selbst im Zorn beherrscht.
    30. Der Vorteil (o. Tugend) der Geduld und der Nachsicht.
    31. Die Gesetzmäßigkeit der Nasiiha in einer gekürzten, umfassenden und schützenden Art.
    32. Darin ist die Bedeutung von: „Ich bekam Jawaami‘ Al-Kalim.“ (D.h. wenige Worte mit viele Bedeutungen)
    33. Die Menschen in ihrer Stellung bzgl. der Nasiiha zu schicken.
    34. Darin ist, dass der Verbot einer Sache, der Befehl des Gegenteils ist. Das heißt: Du musst Geduld und Nachsicht haben.
    35. Aufrichtigkeit im Geben einer Nasiiha.
    36. Das Ersuchen einer Nasiiha soll vielmehr zu den Leuten des Verstandes, der (richtigen) Meinung (Ra’i) und der Religion sein.
    37. Das die Nachfolgebedingung der Aussage im Qur’aan und in der Sunnah klar sind im Gegensatz zu den Worten der Menschen, denn sie sollen nicht von der Nachfolgebedingung ihrer Aussage nehmen.
    38. Darin ist, dass das Bitten nach Anordnung o. Anweisung (Wasiyyah) und Nasiiha für den 'Abd eine Erhöhung für ihn ist. Und dies beinhaltet weder Verminderung noch Diffamierung.
    39. Das das Akzeptieren der Nasiiha zur Vollständigkeit des Iimaan gehört.
    40. Darin ist, dass die Menschen nach ihren Charaktereigenschaften gemessen werden, nicht nach ihrer Gestalt.
    41. Darin ist die Erlaubnis den guten Rat und die Ermahnung zu wiederholen, solange dies nicht die Grenze der Langeweile erreicht.
    42. Darin ist die Bedeutung des Gesandten Allaahs (sallallaahu 3aleyhi wa sallam): „Die geliebtesten Taten bei Allaah sind die am stetigsten, auch wenn sie klein sind.“
    43. Dass der Verbot einer Sache, erst recht der Verbot zu dessen Ursachen und Einleitungen ist.
    44. Dass derjenige, der etwas für Allaah lässt, so gibt ihm Allaah etwas besseres als diese. Wer also den Zorn lässt, dem gibt Allaah die Nachsicht.
    45. Der Beweis für den Vorzug des Zurückhaltens des Grimms (Kazm Al-Ghaiz).
    46. Der Ansporn zum Vergeben und Rat geben.
    47. Die Weite der Brust des Gelehrten für die Angelegenheiten (Masaa'il) und Wiederholungen (o. Überprüfungen).
    48. Die Demut des Propheten (sallallaahu 3aleyhi wa sallam) und seine umfassende Nachsicht und sein schöner Charakter.
    49. Dass das Lassen (Tark) als Tat (3amal) gilt.
    50. Dass die Tat zum Iman gehört.
    51. Dass der Abd für die Taten des Lassens (Turuuk) belohnt wird.
    52. Dass der Prophet in seinen Worten nicht mehr als drei benutzte.
    53. Die Standhaftigkeit des Gelehrten auf seinen Aussagen und Prinzipien soweit er auf der Wahrheit ist, egal wie oft die Menschen ihn drängen oder die Realität auf ihn drückt.
    Und Allaah weiß es besser.

    Euer Bruder
    Sulaimaan bin Naasir Al-Alwaan.

    Wenn die Geschwister Fehler sehen, oder was Verbessern wollen, dann bitte per PN, in shaa'a Allaah.

    Assalaamu 3aleykum wa Rahmatullaahi wa Barakaatuh


    Geändert von Abu Saeed Al-Afghaani (22.08.2011 um 21:21 Uhr)

    لَوْ لَا أَنْتَ مَا اهْتَدَيْنَا
    وَلَا تَصَدَّقْنَا وَلَا صَلَّيْنَا
    فَأَنْزِلِنْ سَكِينَةً عَلَيْنَا
    وَثَبِّتِ الْأَقْدَامَ إِنْ لَاقَيْنَا
    إِنَّ الْأُلَى قَدْ بَغَوْا عَلَيْنَا
    إِذَا أَرَادُوا فِتْنَةً أَبَيْنَا


  6. #6
    Abu-Ja'far
    Nicht registriert



    Möge Allah swt. dich lieben und möge Allah swt. deine Dua annehmen ( immer ) amiin.

    diese erklärung ist mehr wert als die ganze Dunya MashaAllah alaik.


    Barak Allahu feek akhil aziz und mögen wir zu viel nutzen draus ziehen amiin

  7. #7
    Erweitertes Mitglied Avatar von Abu Saeed Al-Afghaani
    Religion
    Al-Islaam
    Richtung
    Ahlul Hadiith
    Geschlecht
    Männlich
    Registriert seit
    Jun 2011
    Beiträge
    581

    Assalaamu 3aleykum wa Rahmatullaahi wa Barakaatuh

    Ich werde versuchen hier weiter zu machen, aber da ich manchmal nicht da bin kann es sein, dass es für 1-2 Tage nichts neues gibt. Deshalb bitte ich um Verständnis, in shaa'a Allaah.
    Geändert von Abu Saeed Al-Afghaani (03.08.2011 um 02:20 Uhr)

    لَوْ لَا أَنْتَ مَا اهْتَدَيْنَا
    وَلَا تَصَدَّقْنَا وَلَا صَلَّيْنَا
    فَأَنْزِلِنْ سَكِينَةً عَلَيْنَا
    وَثَبِّتِ الْأَقْدَامَ إِنْ لَاقَيْنَا
    إِنَّ الْأُلَى قَدْ بَغَوْا عَلَيْنَا
    إِذَا أَرَادُوا فِتْنَةً أَبَيْنَا


  8. #8
    Erweitertes Mitglied Avatar von Abu Saeed Al-Afghaani
    Religion
    Al-Islaam
    Richtung
    Ahlul Hadiith
    Geschlecht
    Männlich
    Registriert seit
    Jun 2011
    Beiträge
    581



    Wertvolle Worte des Sheykhs Suleymaan bin Naasir Al-'Alwaan über den Madhhab des Laien

    "Und der Madhhab des Laien ('Aammii) ist der Madhhab seines Muftis. Wir zwingen keinen dazu auf, dass wir ihn fragen: "Bist du ein Hanbal?i" So geben wir ihm eine Fatwa nach dem Madhhab Ahmad, oder, dass wir dem Anderen sagen: "Bist du ein Hanafi?" So geben wir ihm eine Fatwa nach dem Madhhab Abi Hanifas, oder dem Anderen: "Bist du ein Maalikii?" Sodass wir ihm eine Fatwa nach der Aussage Maaliks geben, oder dem Anderen: "Bist du ein Shaafi'ii?" sodass wir ihm nach der Aussage Ash-Shaafi'ifis eine Fatwa geben. Nein, wenn der Laie nach einer Fatwa bittet, so soll er gemäß des Madhhabs seines Muftis sein, weil der Laie ('Aammii) keinen Madhhab hat, weil der, der einen Madhhab hat der ist, der Wissen über die Grundlagen (Usul) dieser Madhhab hat. Doch wenn ein Mann kommt und nach Fatwa bittet, so ist der Mufti verpflichtet Allaah (jalla wa 'alaa) zu fürchten) und ihm eine Fatwa gemäß dem zu geben, was er seiner Ansicht nach als richtig sieht. Es kann sein, dass ihm Andere widersprechen, doch es ist kein Problem. Aber er soll nach dem Fatwa geben, wonach er seiner Ansicht nacht sieht, dass es richtig ist. So soll er seinen Tag nachholen (Es geht im Dars ums Fasten). Wenn wir ihn jedoch nach seinem Madhhab fragen, so ist dies nicht richtig. Das, was nötig ist, ist die Vereinigung der Meinung nach dem Stand der Kraft und, dass man keine Probleme, Streitigkeiten und Fanatismus auffindet u.ä., weil diese Imaame nicht erlaubten, dass man ihnen blind folgt (Taqliid) und mit ihnen fanatisch ist. Vielmehr haben sie dies gehasst und pflegten zu sagen: "Nehmt von wo wir genommen haben!" Der Laie, ja, er kann nicht von da nehmen, von wo die Imaame nahmen, so sagte Allaah ihm und den Anderen: "So fragt die Leute der Ermahnung, wenn ihr nicht wisst!" (An-Nahl: 43) Wenn er also die Leute der Ermahnung fragt, so ist seine Schuld losgesagt. Und die Leute der Erhmahnung geben nach dem Fatwa, wonach sie glauben, dass dies zutreffend und richtig ist. Und von dem Schönen, was von einigen Ahnaaf erzählt wird, als er fanatisch (Muta'assib) zu einer Madhhab war, danach doch den Ta'assub (Fanatismus) ließ und sagte:

    ... (Wird in shaa'a Allaah die Tage weiter übersetzt)

    Aus: "Sharhu Kitaabis Siyaam min Jaami'i Abii 'Iisaa At-Tirmidhii von Sheykh Suleymaan bin Naasir Al-'Alwaan"
    Geändert von Abu Saeed Al-Afghaani (13.08.2011 um 18:40 Uhr)

    لَوْ لَا أَنْتَ مَا اهْتَدَيْنَا
    وَلَا تَصَدَّقْنَا وَلَا صَلَّيْنَا
    فَأَنْزِلِنْ سَكِينَةً عَلَيْنَا
    وَثَبِّتِ الْأَقْدَامَ إِنْ لَاقَيْنَا
    إِنَّ الْأُلَى قَدْ بَغَوْا عَلَيْنَا
    إِذَا أَرَادُوا فِتْنَةً أَبَيْنَا


  9. #9
    Erweitertes Mitglied Avatar von Abu Saeed Al-Afghaani
    Religion
    Al-Islaam
    Richtung
    Ahlul Hadiith
    Geschlecht
    Männlich
    Registriert seit
    Jun 2011
    Beiträge
    581

    Zitat Zitat von Abu 'Abdillaah Beitrag anzeigen



    Wertvolle Worte des Sheykhs Suleymaan bin Naasir Al-'Alwaan über den Madhhab des Laien

    "Und der Madhhab des Laien ('Aammii) ist der Madhhab seines Muftis. Wir zwingen keinen dazu auf, dass wir ihn fragen: "Bist du ein Hanbal?i" So geben wir ihm eine Fatwa nach dem Madhhab Ahmad, oder, dass wir dem Anderen sagen: "Bist du ein Hanafi?" So geben wir ihm eine Fatwa nach dem Madhhab Abi Hanifas, oder dem Anderen: "Bist du ein Maalikii?" Sodass wir ihm eine Fatwa nach der Aussage Maaliks geben, oder dem Anderen: "Bist du ein Shaafi'ii?" sodass wir ihm nach der Aussage Ash-Shaafi'ifis eine Fatwa geben. Nein, wenn der Laie nach einer Fatwa bittet, so soll er gemäß des Madhhabs seines Muftis sein, weil der Laie ('Aammii) keinen Madhhab hat, weil der, der einen Madhhab hat der ist, der Wissen über die Grundlagen (Usul) dieser Madhhab hat. Doch wenn ein Mann kommt und nach Fatwa bittet, so ist der Mufti verpflichtet Allaah (jalla wa 'alaa) zu fürchten) und ihm eine Fatwa gemäß dem zu geben, was er seiner Ansicht nach als richtig sieht. Es kann sein, dass ihm Andere widersprechen, doch es ist kein Problem. Aber er soll nach dem Fatwa geben, wonach er seiner Ansicht nacht sieht, dass es richtig ist. So soll er seinen Tag nachholen (Es geht im Dars ums Fasten). Wenn wir ihn jedoch nach seinem Madhhab fragen, so ist dies nicht richtig. Das, was nötig ist, ist die Vereinigung der Meinung nach dem Stand der Kraft und, dass man keine Probleme, Streitigkeiten und Fanatismus auffindet u.ä., weil diese Imaame nicht erlaubten, dass man ihnen blind folgt (Taqliid) und mit ihnen fanatisch ist. Vielmehr haben sie dies gehasst und pflegten zu sagen: "Nehmt von wo wir genommen haben!" Der Laie, ja, er kann nicht von da nehmen, von wo die Imaame nahmen, so sagte Allaah ihm und den Anderen: "So fragt die Leute der Ermahnung, wenn ihr nicht wisst!" (An-Nahl: 43) Wenn er also die Leute der Ermahnung fragt, so ist seine Schuld losgesagt. Und die Leute der Erhmahnung geben nach dem Fatwa, wonach sie glauben, dass dies zutreffend und richtig ist. Und von dem Schönen, was von einigen Ahnaaf erzählt wird, als er fanatisch (Muta'assib) zu einer Madhhab war, danach doch den Ta'assub (Fanatismus) ließ und sagte:




    Und nach der Aussage der Führer der Rechtleitung wird nicht, *** durch unserer Aussage, ohne Text, der akzeptiert wird, gehandelt.

    Darin ist der Beweis für das Nehmen des Hadiiths. *** Und dies früher und heute!

    Abu Hanifah, der Imam, sagte: *** „Es steht keinem zu, der einen Islaam hat

    meine Aussagen zu nehmen, bis sie *** dem Buch und dem Hadith vorgelegt werden!“

    Und Maalik, Imaam des Hauses der Hijrah *** sagte, und zeigte in Richtung des Raumes.

    Jede seiner Aussagen wird akzeptiert *** und zurückgewiesen, außer die des Gesandten.

    Und Ash-Shaafi’ii sagte: „Wenn ihr seht, *** dass meine Aussage abweichend zu dem, was ihr …

    … vom Hadith überliefert, ist, so schlagt gegen die Wand *** meine Aussage, die abweichende Nachrichten beinhaltet!“

    Und Ahmad sagte ihnen: „Schreibt nicht *** was ich sagte! Vielmehr nach dem Ursprung davon sollt ihr streben!“

    So höre den Beitrag der vier Rechtgeleiteten! *** Und handle danach, denn sie sind von Nutzen.

    Geändert von Abu Saeed Al-Afghaani (13.08.2011 um 18:40 Uhr)

    لَوْ لَا أَنْتَ مَا اهْتَدَيْنَا
    وَلَا تَصَدَّقْنَا وَلَا صَلَّيْنَا
    فَأَنْزِلِنْ سَكِينَةً عَلَيْنَا
    وَثَبِّتِ الْأَقْدَامَ إِنْ لَاقَيْنَا
    إِنَّ الْأُلَى قَدْ بَغَوْا عَلَيْنَا
    إِذَا أَرَادُوا فِتْنَةً أَبَيْنَا


  10. #10
    Erweitertes Mitglied Avatar von Abu Saeed Al-Afghaani
    Religion
    Al-Islaam
    Richtung
    Ahlul Hadiith
    Geschlecht
    Männlich
    Registriert seit
    Jun 2011
    Beiträge
    581



    Von den Dingen, die das Fasten ungültig machen:

    1. Das Essen und Trinken

    „Wer gesund, sesshaft und mit Absicht isst und sein Fasten nicht vergessen hat, dessen Fasten ist ungültig. Und dies, so erwähnten wir, gehört zu den Grundlagen der Dinge, die das Fasten brechen. Und darin sind sich die Gelehrten einig, wegen dem Beweis aus dem Qur’aan, der Sunnah und des Ijmaa’s.

    Was den Qur’aan angeht, so erwähnten wir bereits den Vers und dieser ist: {Und esst und trinkt, bis sich für euch der weiße vom schwarzen Faden der Morgendämmerung klar unterscheidet! Hierauf vollzieht das Fasten bis zur Nacht!“} [2:187] Ibn Taimiyah –rahimahullaahu- und Andere sagten: „Daraus wurde geschlossen“, also von diesem Befehl: {„Esst und trinkt.“} Dies ist für die Erlaubnis (Ibaaha). Bis Er (ta’ala) sagte: {Hierauf vollzieht das Fasten bis zur Nacht!}Von dieser allgemeinen Bedeutung wurde geschlossen, dass damit gemeint ist: „Das Fasten (Enthalten) vom Essen und Trinken“, weil er nur diese beiden Arten erwähnte.“
    {Und esst und trinkt, bis sich klar unterscheidet…“ }Wenn es da ein Drittes geben würde, würde es in der Stelle erwähnt werden, außer dem Beischlaf, denn dieser hat einen speziellen Beweis und darin ist Ijmaa‘. Wenn es da also eine dritte Sache geben würde, die das Fasten ungültig macht, oder es eine Pflicht ist sich davon zu enthalten, so wäre diese Stelle die beste in der es erwähnt werden würde. Als er es jedoch ließ und es nicht erwähnt, beweist dies, dass das Urteil hier eingeschränkt (Muqayyad) ist. Wodurch? Durch das Enthalten vom Essen und Trinken! Und dies ist eine klare Bedeutung von dem Verständnis dieses Verses. Daraus wird also geschlossen, dass damit gemeint ist: Das Fasten (Enthalten) vom Essen und Trinken, denn Er (Ta’ala) erlaubte dies, doch dann befahl er, dass man sich davon bis zur Nacht enthalten soll.
    {„Hierauf vollzieht das Fasten bis zur Nacht!“} Also, das Enthalten vom Essen und Trinken, dies ist das Fasten und was dem übersteigt, so ist dies eine andere Sache und braucht einen neuen Beweis.
    Und (der Beweis) im Hadiith: „Er lässt sein Essen und Trinken wegen Mir.“ Ash-Sheykh, Al-Wazir und Al-Muwaffaq u. a. überlieferten den Ijmaa‘ darüber. Und es gibt keinen Unterschied zwischen wenig und viel, und zwischen dem Entschuldigten und Unentschuldigten bis zu den Menschen und Gezwungenen usw.
    Also sagen wir, dass das Fundament (Asl) im Essen und Trinken ist, dass sie das Fasten brechen (Mufattiraan, Singular: Mufattir), egal ob das Essen wenig, ein kleiner Bissen oder mehr ist. Und egal ob das Getränk wenig oder viel ist. Warum? Wegen Seiner (ta’ala) Aussage: {Und esst und trinkt, bis sich klar unterscheidet…“} Wenn es sich dann klar unterscheidet (der weiße vom schwarzen Faden), so esst und trinkt nicht mehr! So ist es ein Verbot von allem Essen und Trinken. Und dies umfasst das Trinken, ob mehr oder weniger und das Essen, ob mehr oder weniger.“


    Von Sheykh Ahmad ibn 'Umar Al-Haazimii
    Geändert von Abu Saeed Al-Afghaani (04.08.2011 um 13:01 Uhr)

    لَوْ لَا أَنْتَ مَا اهْتَدَيْنَا
    وَلَا تَصَدَّقْنَا وَلَا صَلَّيْنَا
    فَأَنْزِلِنْ سَكِينَةً عَلَيْنَا
    وَثَبِّتِ الْأَقْدَامَ إِنْ لَاقَيْنَا
    إِنَّ الْأُلَى قَدْ بَغَوْا عَلَيْنَا
    إِذَا أَرَادُوا فِتْنَةً أَبَيْنَا


+ Antworten

Stichworte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein