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Abū Muḥammad
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Bedingungen für die Heirat einer Frau von den Leuten der Schrift
Frage:Ist es erlaubt, eine Frau von den Leuten der Schrift (eine Jüdin oder Christin) zu heiraten?
Antwort:
Lob und Preis gebührt Allah.
Im Grunde sind die keuschen Frauen der Leute der Schrift (Juden und Christen) für Muslime erlaubt und darin gibt es keinen Meinungsunterschied.
Der Beweis dafür ist die Rede Allahs (ungefähre Bedeutung): Und die Speise derer, denen die Schrift gegeben wurde, ist euch erlaubt, wie auch eure Speise ihnen erlaubt ist. Und ehrbare gläubige Frauen und ehrbare Frauen unter den Leuten, denen vor euch die Schrift gegeben wurde, wenn ihr ihnen die Brautgabe gebt, und nur für eine Ehe und nicht für Unzucht und heimliche Liebschaften. Und wer den Glauben verleugnet, dessen Tat ist ohne Zweifel zunichte geworden; und im Jenseits wird er unter den Verlierern sein. 5/5
Jedoch gibt es einen wichtigen Zusatz, den viele Muslime nicht wissen, nämlich dass diese Erlaubnis über die Heirat der Leute der Schrift Bedingungen hat.
1. Die Frau von den Leuten der Schrift muss keusch sein.
Diese Bedingung wird durch die Ayah aufgestellt und so haben dies die edlen Vorfahren (Salaf as-Salih) verstanden.
Imam Ibnu Jarir at-Tabari überliefert von Ibnu Abbas, dass er über das Wort „al-Muhsanat“ sagte: „D.h. bescheidene und vernünftige Frauen aus der Zahl der Muslime oder den Leuten der Schrift.“ Tafsir at-Tabari 8998
Weiter überliefert er von Hasan al-Basri (Tabiyin), dass er gefragt wurde: „Darf ein Mann eine Frau von den Leuten der Schrift heiraten?“ Er antwortete: „Warum will er eine Frau von ihnen heiraten, wenn Allah die Anzahl der Muslime vergrössert hat?! Wenn er aber dies tun muss, so soll er eine bescheidene und keusche Frau nehmen und nicht eine Unzüchtige." Der Fragende fragte ihn: „Und was bedeutet Unzüchtige?" Er antwortete: „Es ist so eine die, wenn ihr der Mann mit den Augen angedeutet hat, läuft sie ihm hinterher.“ Tafsir at-Tabari 11289
2. Ihr Wali (gesetzlicher Vertreter/Vormund) muss seine Zustimmung für diese Heirat geben und es müssen die restlichen Bedingungen (Mahr, 2 Zeugen usw.) eingehalten werden.
Der Prophet sagte صلى الله عليه و سلم: „Es gibt keine Heirat (Niqah) ohne den Wali (gesetzlicher Vertreter/Vormund).“ at-Tirmizi 1/203, Ahmad 4/394. Schaich al-Albani stufte den Hadith als authentisch ein.
Imam Ibnu Qudamah sagte: „Wenn ein Muslim eine Frau (Ahlul Dhimmah) heiratet, so verheiratet sie ihr Wali (Vormund, ein Kafir). Dies hat Abu al-Khattab erwähnt. Diese Meinung hat auch Imam Abu Hanifa, asch-Schafi. Da er ihr Vormund ist, ist sein Verheiraten der Frau richtig (sahih), genauso wenn er sie einem Ungläubigen verheiraten würde.
Und auch weil für diese Frau ein herankommender Vormund sein soll und es nicht erlaubt ist, dass ihr Vormund jemand anderes ist!" al-Mughni 14/402
3. Der Ort, in dem das Heiraten stattfinden soll, muss unter der Herrschaft der Muslime stehen (und diese Bedingung ist die wichtigste).
Ibnu Abbas sagte: „Es ist nicht erlaubt, eine Frau von den Leuten der Schrift zu heiraten, wenn sie zu den Leute der Harb (d.h. kein Vertrag mit Darul Islam) gehört.“ Ibn Abi Schayba 16431. Die Kette ist authentisch.
Imam al-Qurtubi al-Maliki sagte: „Die Heirat mit einer Frau von den Leuten der Harb ist nicht gültig." Dann zitierte er die Überlieferung von Ibnu Abbas und sagte: „Malik hatte es für verachtenswert angesehen, die Frauen von den Leuten der Harb zu heiraten, weil das Kind in Darul harb bleibt und ihre Taten mit dem Trinken des Alkohols und dem Konsumieren des Schweinefleisches verbunden sind.“ Tafsir al-Qurtubi 3/69
Imam ibnu Muflih al-Hanbali sagte: „Und Ahmad begründete dies wegen der Kinder, da im Darul Harb die Wahrscheinlichkeit besteht, dass das Kind zu ihrer Religion übergeht.“ Al-Mubdi 7/64
Imam Qadi Iyad al-Maliki sagte: „Das stärkste Argument für das Verbot ist, dass er mit ihr in Darul-Harb lebt und auf ihn ihre Gesetze angewendet werden.“ Al-Muwahib 5/134
Aus diesen Gründen ist es nicht erlaubt, die Frauen der Schrift in ihren Ländern zu heiraten, d.h. wo die Scharia nicht herrscht bzw. in dem Land, das nicht zu den Ahlu Dhimmah gehört.
Es ist kein Geheimnis, dass in Europa die Frau einfache Meldungen bei den Behörden (Jugendamt, Scheidung usw.) einreichen muss, um einen entsprechenden Antrag zu stellen, so dass dem Mann die Rechte gegenüber seiner Kinder (vor allem in Fragen wie: Erziehung, Religionsbestimmung) entzogen werden, so dass er keinen Einfluss mehr auf sie hat.
Aus diesem Grund ist es nicht erlaubt, solche Heiraten zu vollziehen. Die Beispiele sind genug für diejenigen, die Verstand besitzen.
Zum Schluss erwähnen wir die Worte des Propheten صلى الله عليه و سلم (ungefähre Bedeutung): „Das Diesseits ist ein kurzfristiges Vergnügen und das Beste dieser Vergnügung ist eine rechtschaffene Frau.“ Muslim 2668
Weiterhin sagte er صلى الله عليه و سلم : „Eine Frau wird wegen vier Eigenschaften geheiratet: Wegen ihrem Vermögen, ihrer Abstammung, ihrer Schönheit und ihrer Religion. So nimm dir diejenige, die Religion besitzt (Islam).“ Al-Buchari und Muslim.
Und Allah weiß es am besten.
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