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Sollte er dem Telefonmann ein Trinkgeld geben, obwohl dieser ein festes Gehalt erhält? 83590
Frage:
Wie lautet das Urteil darüber, jemandem ein Trinkgeld zu geben, der mir eine Leistung erbringt, wie beispielsweise der Angestellte eines Telefonanbieters, welcher mir das Telefon repariert, obwohl dieser ein festes Gehalt für seine Arbeit bekommt? Ist es erlaubt (oder nicht) ihm ein Trinkgeld zu geben?
Antwort:
Alles Lob gebührt ALLAH.
Es ist nicht zulässig Trinkgelder oder Geschenke an Arbeiter zu geben, welche ein Gehalt für ihre Leistung beziehen. Der Beweis dafür ist, was bei al-Bukhaary (6578) und Muslim (1832) von Abu Humayd al-Saa’idi berichtet wird, welcher sagte:
Der Gesandte ALLAHs (Frieden und Segen auf ihm) setzte einen Mann von al-Asad ein, welcher Ibn al-Lutbiyyah genannt wurde. Als dieser kam, sagte er (d.h. Ibn al-Lutbiyyah): ´Das ist für dich und dies (d.h. das andere) wurde mir gegeben.´ Der Gesandte ALLAHs (Frieden und Segen auf ihm) stieg auf die Minbar, lobte und pries ALLAH und sagte: „Was ist mit einem Beauftragten, den ich entsandt habe und der sagt: ´Das ist für dich und dies wurde mir gegeben´. Warum setzt er sich nicht ins Haus seines Vaters oder ins Haus seiner Mutter und schaut, ob ihm etwas gegeben wird oder nicht? Bei dem Einen, in dessen Hand die Seele Muhammads ist; niemand von euch bekommt (unrechtmäßig) etwas davon, außer dass er es am Tage der Auferstehung auf seinen Schultern tragen wird, selbst wenn es ein ächzendes Kamel, eine muhende Kuh der ein blökendes Schaf ist.“ Dann hob er seine Arme, bis wir das Weiße seiner Achseln sehen konnten und er sagte zweimal: „Oh ALLAH, habe ich die Botschaft überbracht?“
Al-Nawawy (möge ALLAH ihm barmherzig sein) sagte: „ Dieser Hadiith zeigt an, dass das Geben von Geschenken an Arbeitskräfte haraam ist. Aus diesem Grund wird in dem Hadiith die Strafe erwähnt und der Umstand, dass (der Betroffene) am Tag der Auferstehung das tragen wird, was ihm gegeben wurde. Der Prophet (Frieden und Segen auf ihm) erwähnt im selben Hadiith den Grund, weshalb es haraam ist ihm Geschenke zu geben, nämlich weil er ihn (d.h. den Beauftragten) bestimmt hat, diese Arbeit zu machen, anders als wenn man jemandem anderen als einem Arbeiter Geschenke gibt, was vielmehr mustahabb (d.h. erwünscht) ist. Die Regelung bezüglich dessen, was ein Arbeiter als Geschenk angenommen hat lautet, dass es an den Schenkenden zurückgegeben werden muss und, falls dies nicht möglich ist, so soll es an das bait al-maal gegeben werden.“ Sharh Muslim (6/462)
Es wird vom Vater von ‘Abd-Allaah ibn Buraydah berichtet, dass der Prophet (Frieden und Segen auf ihm) sagte: „Wen immer wir für eine Aufgabe bestimmen und ihm seinen Lohn dafür geben, so ist das, was er darüber hinaus nimmt Ghuluul (d.h. gestohlenes Beute).“ Dieser Hadiith bedeutet: Wen auch immer wir mit einer Aufgabe betrauen und ihm Geld dafür geben, so ist es ihm nicht erlaubt etwas darüber hinaus anzunehmen. Wenn er doch etwas nimmt, so gilt dies als Ghuluul, was sich auf von der Kriegsbeute und dem Bait al-Maal der Muslime gestohlenes Gut bezieht. Überliefert von Abu Dawuud (2943) und von Shaykh al-Albani in Sahiih Abi Dawuud als sahiih eingestuft.
Diese beiden Ahaadiith zeigen, dass es für einen Angestellten, der ein festes Gehalt von seinem Arbeitgeber bezieht, nicht zulässig ist, Geld oder Geschenke von jemand anderem für seine Arbeit anzunehmen. Wenn er dies dennoch tut, so ist dies Ghuluul.
Shaykh Muhammad ibn Saalih al-‘Uthaymeen (möge ALLAH ihm barmherzig sein) wurde gefragt: ´Wir sind Regierungsangestellte und wir erhalten während des Ramadaan Trinkgelder und Zakaah von einigen Geschäftsleuten, und wir können nicht zwischen den Trinkgeldern und der Zakaah unterscheiden, da wir nicht wissen, was was ist. Unsere Frage ist: Wenn wir das Geld nehmen, obwohl wir es nicht brauchen und wir spenden es an Witwen, Waisen und Arme – wie lautet das Urteil dazu? Wenn wir etwas davon für unsere Familien ausgeben und es verbrauchen – wie lautet das Urteil dazu?´
Er antwortete: Das Geben von Geschenken an Arbeitskräfte ist eine Form des Ghuluul. D.h. wenn jemand für die Regierung arbeitet und jemand, der mit ihm geschäftlich zu tun hat gibt ihm ein Geschenk, so ist dies Ghuluul und es ist ihm nicht erlaubt etwas davon anzunehmen, selbst wenn (der Gebende) es ihm freiwillig gibt.
Nehmen wir beispielsweise an, sie haben es mit einer Abteilung zu tun und sie geben dem Chef dieser Abteilung oder einem seiner Angestellten ein Geschenk. So ist es haraam für ihn es anzunehmen, da der Prophet (Frieden und Segen auf ihm) ‘Abd-Allaah ibn al-Lutbiyyah beauftragte die Zakaah einzusammeln und dieser bei seiner Rückkehr (von dieser Aufgabe) sagte: „ Dies wurde mir als Geschenk gegeben und dies ist für dich.“ Der Prophet (Frieden und Segen auf ihm) stand auf und wandte sich zu den Menschen und sagte: „Was ist mit einem von euch, den wir mit einer Aufgabe betrauen und der dann kommt und sagt:´ Dies ist für dich und das ward mir gegeben.´ Warum setzt er sich nicht ins Haus seines Vaters oder das Haus seiner Mutter und schaut, ob ihm etwas gegeben wird oder nicht?“
Es ist für einen Angestellten einer Regierungsabteilung nicht zulässig, bei Geschäften, die mit dieser Abteilung zu tun haben, ein Geschenk anzunehmen. Wenn wir diese Tür öffnen und sagen, dass es für Angestellte zulässig wäre, dieses Geschenk anzunehmen, so würden wir damit das Tor zur Bestechung öffnen und Bestechung ist eine äußerst ernste Angelegenheit und eine große Sünde.
Wenn Angestellten um ihrer Arbeit willen Geschenke angeboten werden, so sollten sie diese Geschenke ablehnen und es ist ihnen nicht erlaubt, diese anzunehmen, egal ob sie im Namen von Geschenken, Almosen oder Zakaah kommen, besonders wenn sie (d.h. die Angestellten) wohlhabend sind, da die Zakaah bekanntermaßen für diese (d.h. die Reichen) nicht erlaubt ist.
Fataawa al-Shaykh al-‘Uthaymeen (18/ Frage Nr. 270)
Und ALLAH weiß es am Besten.
Islam Q&A