Ich hätte dieses Thema gerne nochmals aufgegriffen. Einiges konnte man dazu schon lesen, doch scheinen noch einige Fragen offen zu sein, waAllahu a'lam.
Links:
http://www.ahlu-sunnah.com/threads/2...ght=standesamt
http://www.ahlu-sunnah.com/threads/2...ght=standesamt
Was mich interessiert ist, was sagten die Gelehrten, welche der Ansicht waren, dass es verboten sei? Sagten sie es sei Kufr oder Haram?
Ebenso würde ich gerne wissen, ob es Geschwister gibt, welche sich mit diesem Thema noch weiter beschäftigt haben und z.B. andere Shuyukh dazu befragt haben. Eventuell welche, welche sich mit der Lage in Deutschland bzw. Europa gut auskennen.
Die Probleme, welche auftreten können bzw. aufgetreten sind (bei einigen Geschwister) sind, dass man z.B. für seine Kinder keine Geburtsurkunde erhält, so diese im Ausland geboren wurden. Was ebenso geschieht ist, dass Kinder überhaupt nicht registriert werden, so sie zu einem Elternpaar gehören, welche keine standesamtliche Ehe vorweisen können. Daraus resultiert, dass die Kinder in einigen Ländern als Unzuchtskinder betrachtet werden. Dies mag in Deutschland kein Problem darstellen, doch in arabischen Ländern spielt dies durchaus eine Rolle. Gerade für jene Geschwister, welche beabsichtigen ihren Lebensabend außerhalb von Deutschland zu verbringen, ist dies sehr wichtig, waAllahu a'lam.
Deswegen würde mich eine weitere Beweisführung zu diesem Thema interessieren.
Auch Nummern von Shuyukh und Gelehrten würden mich erfreuen. Gegebenenfalls könnte man diese mir bei PN zukommen lassen.![]()
قول الحقّ قد يُفقدك كثيراً من الأصحاب، ولكنه يُبقي لك الله وكفى به حسيباً
[المحدث عبد العزيز بن مرزوق الطريفي]
Eine Schwester übersetze diese Fatwa damals und ein Bruder verbesserte die Übersetzung.
Das Urteil über die Zivilehe
Frage 113867:
Ist die Zivilehe im Islam erlaubt?
Antwort:
Gepriesen sei Allah.
Die Ehe hat im Islam hat essentielle „Säulen“ und Bedingungen. Wenn diese erfüllt werden ist die Ehe gültig. Diese „Säulen“ sind der Antrag und die Annahme. Der Antrag ist dann, wenn der Wali (Vormund) der Frau sagt: „Ich gebe dir so und so (oder meine Tochter, meine Schwester) zur Ehe“. Die Annahme erfolgt, wenn der Mann sagt: „Ich akzeptiere die Ehe mit so und so.“
Die Bedingungen der Ehe beinhalten: Der Name des Bräutigam und der Braut müssen genannt werden, ihre Einwilligung, der Vertrag wird von dem Wali oder seinem Stellvertreter gemacht und die Anwesenheit zweier Muslime von gutem Charakter, denn der Prophetsagte: „Es gibt keine Ehe ohne einen Wali“ Überliefert bei Abu Dawood (2085), al-Tirmidhi (1101), Ibn Majaah (1881), von dem Hadith von Abu Moosa al-Ash’ari; als sahih eingestuft von al-Albaani in Saheeh al-Tirmidhi.
Es wurde auch von al-Bayhaqi von dem Hadith von Imraan und ‘Aa’ishah (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) mit dem Wortlaut: „Es gibt keine Ehe außer mit einem Wali und zwei Zeugen mit gutem Charakter“ überliefert. Als sahih eingestuft von al-Albaani in Saheeh al-Jaami’ Nr. 7557.
Manche Gelehrten sind der Meinung, wenn die Ehe öffentlich gemacht wird, benötigt man keine zwei Zeugen für den Ehevertrag.
Was die Zivilehe angeht, die in einem Gericht geschlossen wird, welches menschliche Gesetze anwendet, wenn damit gemeint ist, dass die Ehe dokumentiert und aufgezeichnet wird, so ist dies nötig, um damit die Rechte der Leute zu schützen und dem Einmischen in die Ehe vorzubeugen. Aber wenn die Bedingungen der Ehe nicht der Shari'a entsprechen oder konträr zur Shari'a sind z. B. in Bezug auf auf Scheidung usw., dann ist es nicht erlaubt dies zu tun, außer die Dokumentation der Ehe kann nicht anders vollbracht werden, oder die Person hat keine andere Wahl als dies zu tun. In dem Fall kann er eine korrekte Eheschließung gemäß der Shari'a in einem islamischen Center machen und dann die Zivilehe in einem Gericht schließen. Im Falle eines Streits aber, soll er sich an die Lösungen des Shari'a Gesetzes wenden und die falschen Rituale die mit der Eheschließung in manchen Ländern einhergehen nicht anerkennen.
Die Muslime in westlichen Ländern sollten versuchen ihre Ehen in offiziell in islamischen Centern zu schließen, ohne dabei zum Standesamt gehen zu müssen.
Und Allah weiß es am besten.
Islam Q&A http://www.islam-qa.com/en/ref/113867/Weitere Anmerkungen wären Hilfreich,Tut mir Leid, dass ich einen neuen Thread starte.... aber ich wollte eine wichtige Bemerkung noch machen:
Auf Englisch steht in der Fatwa von Islam Q&A (nur letzter Satz):
"The Muslims who live in western countries should strive to have their marriages recorded officially in Islamic centres, with no need to go to the civil marriage office."
Die Schwester Umm Turab hat es folgendermaßen übersetzt:
"Die Muslime in westlichen Ländern sollten versuchen ihre Ehen in offiziellen islamischen Centern zu schließen, ohne zu einem Standesamt zu gehen."
Aber ich finde das ist nicht richtig übersetzt (vor allem der Part mit offiziell)... ich hätte es so übersetzt:
"Die Muslime in westlichen Ländern sollten sch bemühen ihre Ehen offiziell in Islamischen Zentren eintragen zu lassen, ohne dabei zum Standesamt gehen zu müssen"
Denn das würde ja die Bedeutung deutlich ändern.... schaut euch das Englische an..... (falls ich mich irre bitte Bescheid sagen)
Außerdem sollte man noch folgendes bei der Fatwa bedenken (die unterstrichenen Abschnitte):
"Was die Zivilehe angeht, die in einem Gericht geschlossen wird, welches menschliche Gesetze anwendet, wenn damit gemeint ist, dass die Ehe dokumentiert und aufgezeichnet wird, so ist dies nötig, um damit die Rechte der Leute zu schützen und dem Einmischen in die Ehe vorzubeugen. Aber wenn die Bedingungen der Ehe nicht der Shari'a entsprechen oder konträr zur Shari'a sind z. B. in Bezug auf auf Scheidung usw., dann ist es nicht erlaubt dies zu tun, außer die Dokumentation der Ehe kann nicht anders vollbracht werden, oder die Person hat keine andere Wahl als dies zu tun. In dem Fall kann er eine korrekte Eheschließung gemäß der Shari'a in einem islamischen Center machen und dann die Zivilehe in einem Gericht schließen. Im Falle eines Streits aber, soll er sich an die Lösungen des Shari'a Gesetzes wenden und die falschen Rituale die mit der Eheschließung in manchen Ländern einhergehen nicht anerkennen."![]()
قول الحقّ قد يُفقدك كثيراً من الأصحاب، ولكنه يُبقي لك الله وكفى به حسيباً
[المحدث عبد العزيز بن مرزوق الطريفي]
Selam Aleykum,
*push*
wsalama
"Die Zeit der Belehrungen ist vorbei. Es gab mal eine ungewöhnliche Epoche, in der der Westen die Welt dominiert hat, sie kolonialisiert, sie kontrolliert hat. Diese Epoche ist jetzt vorbei. Endgültig. Hört endlich auf, uns zu erzählen, wie wir unsere Gesellschaften organisieren sollen!"
(Kishore Mahbubani; Interview im Spiegel)
„Das Problem ist klar: die Fremden müssen verschwinden. Bilden wir eine gemeinsame Front gegen den Unterdrücker und verstärken wir diese Front durch den bewaffneten Kampf.“
(Frantz Fanon; Die Verdammten dieser Erde, S. 112)
"Wenn seine Sprache ein Gewehr ist, nehmt ein Gewehr. Ja, ich sagte, wenn er nur die Sprache eines Gewehrs versteht, nehmt ein Gewehr."
(Malcolm X)
"Only blind people will integrate with the enemy"
(Malcolm X)
Ich habe mit Hilfe von Brüdern eine E-Mail verfasst wo die Angelegenheit etwas ausführlicher angesprochen wird. Diese E-Mail habe ich an mehrere Gelehrten gesendet doch leider kam bis jetzt keine Antwort. Sobald ich mehr erfahre, werde ich dies hier, in sha Allah, bekanntgeben. Möge Allah unser Wissen mehren, Amin.
قول الحقّ قد يُفقدك كثيراً من الأصحاب، ولكنه يُبقي لك الله وكفى به حسيباً
[المحدث عبد العزيز بن مرزوق الطريفي]
Leider wurden die E-Mail's nicht beantwortet.
Es gibt jedoch einige Brüder, welche sich mit diesem Thema befasst haben und sodann die Shuyukh oder Gelehrten diesbezüglich kontaktiert haben. Es scheint verschiedene Ansicht zu geben und daher sollte jeder der betroffen ist oder an einer Antwort interessiert ist, selbst die Gelehrten und Shuyukh kontaktieren um ihnen so seine ganz spezielle Situation ausführlich schildern zu können, waAllahu a'lam.![]()
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