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Thema: Der Glaube an den Tag der Auferstehung

  1. #11
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    Die Strafe im Grab ist eine unumstößliche Wahrheit und gewiss ein Bestandteil der Aqida. Außerdem wurde uns darüber Konsens der Prophetengefährten (Ijma as-Sahaba), der Altvorderen und allgemein von Ahlu Sunnah Wal Jammah berichtet.

    Imam Abu Muhammad Abdallah Ibn Qutaybah (gest. 276 n.H.) – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Die Leute des Hadith stimmen auf die Tatsachen überein[…] Iman an die Bestrafung im Grab zu haben.“[1]

    Imam Abu’l Hasan Ali al-Ashari (gest. 324 n.H.) – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Und die Mu’tazila weisen die Strafe im Grab zurück… und es wurde vom Propheten – Allahs Segen und Friede auf ihm – durch viele Wege berichtet und von den Gefährten und nix kam von ihnen dass sie die Sache leugneten oder negierten, aus diesem Grund ist es dafür obligatorisch das es zum Idschma al-Sahaba des Propheten wird.“[2]

    Imam Abu Mansur Abdul-Qahir al-Baghdadi (gest. 429 n.H.) – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Die Muslime haben sich geeinigt das die Strafe im Grab Wahr ist und wer auch immer es negiert, wird im Grab bestraft, dies weil er sich von Schar der Muslime absondert[…]“[3]

    Imam Ali Ibn Khalaf Ibn Battal al-Maliki (gest. 444 n.H.) – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Abu Bakr al-Mujahid sagte: „Es besteht Konsens das die Strafe im Grab Wahr (Haqqan) ist.“[4]

    Imam Sayf al-Din Abu’l Hasan Ali al-Amidi (gest. 630 n.H.) – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Die Salaf dieser Ummah stimmen überein… und (sie stimmen) über die endgültige Feststellung der Strafe im Grab für die Verbrecher und Ungläubigen (überein).“[5]

    Imam Shihabuddin Ahmad Ibn Muhammad al-Qastalani (gest. 923 n.H.) – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Die Beweise dafür (der Strafe im Grab) sind im Koran und der Sunnah für seine Feststellung eindeutig etabliert und es existiert Idschma darüber bei Ahlu Sunnah[…] Es sind etliche Ahadithe über die Strafe im Grab vorhanden, sodass nicht gesagt werden kann es sei Wahid (Einzel-Überliefert); wahrlich es ist Mutawatir.“[6]

    Die Gelehrten wiesen streng und kompromisslos jene ab, welche den Iman daran negierten, nicht als Tawatur betrachteten und als etwas Zweifelhaften betrachteten. Der Takfir und Tabdi wird sogar von den Gelehrten über solche berichtet; denn solch jemand leugnet eine eindeutig gewissenhafte Tatsache, worüber nicht der geringste Khilaf unter den Gefährten des Propheten existierte und die zudem auf dem Weg des Tawatur zu uns gelangte. Allesamt haben sich dafür ausgesprochen dass der Iman obligatorisch ist und die Negierung des Iman Unglauben und Ketzerei nach sich zieht.

    Imam Abu Hanifa al-Nu’am al-Thabit al-Kufi (gest. 150 n.H.) – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte in seinem Kompendium über die Aqida: „Die Befragung im Grab durch Munkar und Nakir ist wahr. Dass die Seele im Grab wieder in den Körper zurückgebracht wird, ist wahr. Die Einengung des Grabes und die Strafe für die Kuffar und den sündhaften Mu’minun sind wahr.“[7]

    Imam Abu Muhammad Sufyan Uyayna (gest. 197 n.H.) – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Die Sunnah ist Zehn. Wer auch immer sie Akzeptiert, hat die Sunnah vervollständigt und wer auch immer irgendetwas von diesem verlässt, hat die Sunnah verlassen... zu diesem zählt auch die Strafe im Grab.“[8]

    Imam Muhammad Ibn Idris ash-Shafi’i (gest. 204 n.H.) – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm – sagte in seinem letzten Testament: „Und das sie Strafe im Grab, die Rechenschaftsablegung, die Waage und die Brücke sind Realität.“[9] Und seine Aussage: „Wahrlich, die Strafe im Grab ist eine wahre Tatsache. Die Befragung jener im Grab ist eine wahre Tatsache.“[10]

    Imam Abu Abdullah Ahmad Ibn Hanbal (gest. 241 n.H.) – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Die grundlegenden Prinzipen der Sunnah mit uns sind: […] Der Iman an die Strafe im Grab, und das die Ummah im Grab Geprüft und über Iman und Islam gefragt wird. Darüber wer sein Herr und Prophet ist. Und das Munkar und Nakir kommen werden, so wie Allah es will und wünscht, dass sie kommen. Der Glaube daran und das Bestätigen dieser Wahrheit.“[11]

    Imam Abu Muhammad Abdallah Ibn Qutaybah (gest. 276 n.H.) – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Wenn ihre Differenzen in den Bereichen des Furu und Sunan (Abzweigungen) sind, werden sie unserer Meinung nach, freigesprochen von der Schuld, selbst wenn es keine Entschuldigung für sie in der Ansicht, die sie für sich selbst Beanspruchen, genauso wie die Juristen in ihren Differenzen von ihrer Schuld entbunden werden. Die Juristen würden ein Vorbild für sie sein. Aber ihre Differenzen sind von den Angelegenheiten des Tawhid und den Eigenschaft Allahs und Seiner Macht und den Segen von den Leuten des Paradieses und der Bestrafung der Leute des Höllenfeuers und der Bestrafung im Barazakh und über die Tafel, und andere (Sachen) als dies, welche selbst ein Prophet nix darüber wissen würde, außer Er erhält Offenbarung von Allah. Und wenn wir die Leute des Hadith (Ashaabul-Hadith) aufgeben würden und sich von ihnen abwenden zu den Leuten der Scholastik (Ashaab-Kalam) und ihnen zu folgen, dann würden wir von der Einheit zur Uneinigkeit, von den Anordnung zu Disputen, vom Anstand zu Unmenschlichkeit, von der Übereinkunft zu Unterschieden gehen, (denn) die Leute des Hadith sind vereinigt über die folgenden (Angelegenheiten): was auch immer Allah will das wird und was Allah auch immer nicht will, wird nicht, und das Er der Erschaffer des Guten und Schlechten ist und das der Koran die Rede Allahs und nicht Erschaffen ist und das Allah am Tag der Auferstehung gesehen wird und die Überlegenheit der zwei Shaykhs und den Iman an die Strafe im Grab; sie unterscheiden sich nicht hinsichtlich dieser Fundamente. Wer auch immer von diesen Angelegenheiten abweicht ist (dem) entgegengesetzt, (und) verachtet der Ketzerei und des Verlassens angeklagt. […] Weil wenn ein Mensch in den Plätzen des Treffens und Marktplätzen aufsteht und proklamiert die Madhab das die Leute des Hadith einen Konsens über die zuvor erwähnten (Sachen) haben (die oben genannten Punkte), so würden keine Gegner in ihrer Mitte existieren, um diesen Glauben zu bestreiten.“[12]

    Imam Abu Bakr Abdullah Ibn Abi Dawud as-Sijistani (gest. 275 n.H.) – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Und weise aus Ignoranz (den Glauben) an Nakir und Munkar nicht zurück.“[13]

    Imam Abu Bakr Ibn Abi Asim (gest. 287 n.H.) – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Und die Überlieferungen die in Relation mit der Angelegenheit, die das Grab (und) Munkar und Nakir betreffen, sind Überlieferungen auf welche es obligatorisch ist (entschiedenes) Wissen zu haben. […] Und die Überlieferungen vom Gesandten Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – hinsichtlich des Zuflucht Ersuchens von der Strafe im Grab… und sie sind Überlieferungen die auf eine Weise Etabliert sind, die (Entscheidende) Kenntnis verpflichtet.“[14]

    Imam Abu Muti Makhul al-Nasafi (gest. 318 n.H.) – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte in seinem Kompendium über die Aqida: „Die Bestrafung im Grab und die Fürsprache des Propheten sind realität.“[15]

    Imam Abu’l Qasim Ishaq al-Hakim as-Samarqandi (gest. 342 n.H.) – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Wer auch immer die Strafe im Grab zurückweist ist ein irregeleiteter Innovator.“[16] Und seine Aussage: „Die Strafe im Grab ist Realität. Das negieren nur die Mutazila. Ebenso ist die Befragung durch Munkar und Nakir eine Realität. Dies negieren nur Qadariten.“[17]

    Imam Abu Dschafar al-Tahawi (gest. 321 n.H.) – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte in seinem Kompendium über den Glauben der Altvorderen: „„Wir Glauben an die Strafe im Grab, für diejenigen die es Verdient haben und an der Befragung in Grab durch Munkar und Nakir.“[18]

    Imam Abu’l Hasan Ali al-Ashari (gest. 324 n.H.) – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „[…]und sie stimmen über die Strafe im Grab überein das sie Wahr ist.“[19] „Es besteht Konsens, dass die Strafe im Grab eine wahre Tatsache ist und das die Menschen geprüft und befragt werden im Grab.“[20]

    Imam Abu Muhammad Ibn Abi Hatim ar-Razi (gest. 327 n.H.) – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: Unser Weg ist der des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm), den Gefährten, denen die nach ihnen kamen und allen zu folgen die ihrem Weg gehen und sich von den neu eingeführten Sachen fernhalten und sich auf die Ahlal-Athar (Leute der Überlieferung) wie z.B. Ahmad Ibn Hanbal, Ishaq Ibn Ibrahim, Abu Ubaid al-Qassim Ibn Salam und Imam Schafi (Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein) die sich auf das Buch, die Sunnah und auf diejenigen von den Imamen stützten die den Salaf folgen. Sie nehmen das an was die Ahlu Sunnah Wal Jammah annimmt. Bis sie sagen: „Der Glaube nimmt sowohl zu als auch ab und wir haben Iman an die Strafe im Grab“.“[21]

    Imam Abu Muhammad al-Hasan al-Barbahari (gest. 329 n.H.) – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Wir haben Iman an die Bestrafung im Grab.“[22]

    Imam Abu Bakr Muhammad Ibn Ismail an-Naisaburi (gest. 371 n.H.) – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Wisse das der Weg der Ahlal-Hadith und Ahlu Sunnah Wal Jammah ist der bekräftigende glaube an Allah, Seine Engel, Seine Gesandten und alles zu akzeptieren was im Buch Allahs berichtet wurde und was authentisch vom Gesandten Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihn – berichtet wurde, bis man sagt: „Die Bestrafung im Grab ist eine wahre Tatsache.“[23]

    Imam Abu Abdullah Muhammad Ibn Khafif al-Shirazi (gest. 371 n.H.) – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Die Strafe im Grab ist Wahr und die Befragung durch die zwei Engel Munkar und Nakir ist wahr.“[24]

    Imam Abdallah Ibn Abi Zayd al-Qayrawani (gest. 386 n.H.) – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Iman ist die Überzeugung im Herzen und die Bestätigung mit der Zunge, dass Allah der einzig Anbetungswürdige ist und niemand anderes das Recht hat angebetet zu werden außer Allah. Bis an die Stelle: Und die Bestrafung im Grab ist eine Wahre Tatsache und die Gläubigen werden in ihren Grab geprüft.“[25]

    Imam Abu Abdullah Ibn Abi Zamanayn al-Maliki (gest. 399 n.H.) – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Die Ahlu Sunnah Wal Jammah haben Iman an die Bestrafung im Grab, möge Allah uns und euch davor bewahren.“[26]

    Imam Abu’l Qasim al-Lalika’i (gest. 418 n.H.) – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Die Berichte vom Gesandten Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – hinsichtlich der Tatsache das wenn die Muslime in ihr Grab hineingelegt werden, von Munkar und Nakir befragt werden und Bestraft werden im Grab ist eine Wahre Tatsache und der Iman daran ist obligatorisch.“[27]

    Hodschatul Islam Abu Hamid Muhammad al-Ghazali (gest. 505 n.H.) – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Und wahrlich (wa innahu), der Iman eines Dieners wird nicht eher akzeptiert (laa Yaqbal Iman abd),bis er Iman an alles hat, was der Prophet – Allahs Segen und Friede auf ihm – bezüglich nach dem Tot berichtete (Hatta Yuminuu Bimaa Akhbarabihi Ba'ad al-Mawt) und das erste davon ist die Befragung durch Munkar und Nakir ist (Wa awalahu su'al Munkar wa Nakir)[…] und bis er an die Strafe im Grab Iman hat (wa ana Yu’minu bi adhabul qabr) und Wahr ist (wa innahu haqq).“[28] Nachdem al-Ghazali die Liste der Glaubensartikel beendete, sagte er: „Also wer auch immer an all dies glaubt – mit Gewissheit – (fa-man i'tiqaad jamee' dhalik mowquna bihi) ist unter den Leuten der Wahrheit und den Leuten der Sunnah (kaana min ahl haq wa asaabatus-sunnah) und ausgenommen von dem Herr des Dajjal und den Partein der Bid’a (Hizb al-Bid’a).“

    Imam Najm ad-Din Abu Hafs Umar al-Nasafi (gest. 537 n.H.) – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte in seinem Kompendium über die islamische Aqida: „Die Strafe im Grab ist für die Ungläubigen und für einen Teil der Gläubigen und die Befragung durch Munkar und Nakir wird durch Definitive Beweise belegt.“[29]

    Imam Muwaffaq al-Din Abdallah Ibn Qudumah al-Maqdisi (gest. 620 n.H.) – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm ein – sagte: „Wir sind Verpflichtet Iman an alles zu haben, über was der Prophet – Allahs Segen und Friede auf ihm – uns Informierte und was authentisch Ihm zugeschrieben wird durch Berichte[…] Wir wissen das es Realität und Wahr ist[…] Die Prüfung im Grab ist wahr. Die Befragung von Munkar und Nakir ist wahr.“[30]

    Imam Najm al-Din Mankubaras al-Nasiriy (gest. 652 n.H.) – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Die Berichte über die Strafe und Glückseligkeit im Grab vom Propheten, in der Er sie bestätigt, sind Mutawatir… und dies ist der Weg der Ahlu Sunnah Wal Jammah, also ist es obligatorisch an seine Bestätigung zu glauben (Fa Yajibu al-I'tiqaad bi Thuboot Dhaalik).“[31]

    Imam Abu Abdullah al-Qurtubi al-Maliki (gest. 671 n.H.) – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Iman zu haben an die Strafe im Grab und seiner Prüfung ist Obligatorisch… Dies ist der Glaube der Ahlu Sunnah Wal Jammah.“[32]

    Imam Muhyid-Din Abu Zakariyya Yahya Ibn Scharaf an-Nawawi (gest. 676 n.H.) – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Sie sollten wissen, dass die Leute der Ahlu Sunnah Wal Jammah an die Strafe im Grab glauben. Der Koran erwähnt es an vielen Stellen. Außerdem wurde es von mehr als einen Gefährten, des Gesandten Allahs berichtet, was ein weitere Beweis für die Existenz ist.“[33]

    Scheich al-Islam al-Mujaddid Taqiyyudin Abu’l Abbas Ahmad Ibn Taymiyyah al-Hanbali (gest. 728 n.H.) – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Zum Glauben an den jüngsten Tag gehört all jenes, das der Prophet – Allahs Segen und Friede auf ihm – über die Geschehnisse nach dem Tode erzählt hat, so der Glaube an die Prüfung, an die Bestrafung und die Glückseligkeit im Grab.“[34]

    Imam Shamssuddin Abu Abdullah Ibn al-Qayyim al-Dschauzijja al-Hanbali (gest. 751 n.H.) – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Dies – die Strafe im Grab – ist unter Ahlu Sunnah Wal Jammah eine gut akzeptierte Tatsache. Al-Marwazi berichte von Imam Ahmad das nur eine äußert stark abweichende Person die Strafe im Grab und andere Sachen ablehnt.“[35]

    Al-Hafidh Ahmad Ibn Hadschar al-Asqalani (gest. 856 n.H.) – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm – sagte: „[…] entgegen jenen die darin nichtübereinstimmen (über die Strafe im Grab) von den Kharawij und den Mu’tazila, wie Darrar Ibn Amr und Bashir al-Marisee und jenen die ihnen folgen und sie stehen (in dieser Angelegenheit) der Mehrheit der Mu’tazila und der GESAMTEN Ahlu Sunnah entgegen (wa khilafahuma fi dhalika ikthar al- Mu’tazila wa jamee'an Ahl Sunnah)[…]“[36]

    Allamah Muhammad Ibn Ahmad al-Saffarini al-Hanbali (gest. 1114 n.H.) – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Die ersten welche die Strafe im Grab zurückwiesen waren die al-Mulahid und Zandaqah[…] Davon ist die Befragung der zwei Engel Munkar und Nakir für den Iman obligatorisch, bestimmt durch die Beweise vom Propheten – Allahs Segen und Friede auf ihm – dessen Überlieferungen die Gesammelt wurden den (Status) den Tawatur erreicht haben[…] Und der Iman daran ist Wajib und gewiss ist es wahr (Haqqan)[…] Und al-Hafidh Ibn Radschab al-Hanbali sagte das die Ahadithe vom Propheten – Allahs Segen und Friede auf ihm – über die Strafe im Grab den Status des Tawatur erreicht haben[…] Die erste welche die Strafe im Grab zurückwiesen waren die al-Mulahid und Zandaqah[…]“[37]

    Imam Ibrahim al-Laqqani al-Maliki (gest. 1078 n.H.) – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Unsere Befragung (im Grab), dann die Bestrafung im Grab, die Glückseligkeit in den Gräbern ist feststehend, wie die Widerauferstehung und die Zusammensetzung der Körper.“[38]

    Shaykh Hafidh Ahmad Bin Hakami (gest. 1377 n.H.) – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „In der Feststellung dieser Angelegenheit und in der Feststellung der Befragung im Grab und der Qual, Strafe und dem Segen darin und die überwältigenden klaren textuellen Beweise (darüber) in dem Buch, der Sunnah und dem Konsens darüber von den Gelehrten der Sunnah unter den Gefährten und den Tabi’in und von denjenigen nach ihnen unter ihnen von Ahlu Sunnah Wal Jammah. Und es wurde zurückgewiesen von Bishr al-Marisee und Adrabahu und jenen die ihnen folgten von den Mu’tazila[…] Die textuellen Beweise aus der Sunnah in der Feststellung der Strafe im Grab, so haben die Ahadithe darüber den Status des Tawatur erreicht[…]“[39]

    ______________________________________________
    [1] Ta’wil Mukhtaliful-Hadith, S.18

    [2] Al-Ibanah an Usul al-Diyanah, S.166

    [3] Al-Farq Bayn al-Firaq

    [4] Sharh Ibn Battal alaa Sahih al-Bukhary, 5:80ff

    [5] Abkar Al-Afkar fi Usul al-Din, 3:253

    [6] Irshad al-Sari li Sharh Sahih al-Bukhary, 3:468

    [7] Al-Fiqh al-Akbar

    [8] Abu’l Qasim al-Lalika’i: Sharh Usul al-I'tiqad Ahlu Sunnah

    [9] Zu dem Testament ist der Isnad:Shaykh az-Zaki Abu Ali al-Hasan Ibn Salamah Ibn Muhammad al-Harrani, der sagte: wir wurden informiert von Abu Ishaq Ibrahim bin Muhammad bin Nahbaan al-Qanawi ar-Riqqi , der sagte: wir wurden informiert von Shaykhu'l-Islam Abu al-Hasan Ali bin Ahmad bin Yusuf al-Qurashi al-Hakkaari, der sagte: wir wurden informiert von az-Zaahid Ahmad bin Aasim al-Musili, der sagte: wir wurden informiert von Abu al-Fath Ali bin al-Qaasim al-Muqri in „Musil“, dass er sagte: „Ich berichte aus dem Werk von Ibn Hashim al-Baladi: ‚Dies ist das letzte Testament von Muhammad Ibn Idris ash-Shafi’i[…]‘“; 2.

    [10] Ahmad al-Baihaqi: Manaqib al-Shafi’i, 1:415

    [11] Usul al-Sunnah, Nr.32, 33

    [12] Ta’will Mukhtaliful-Hadith, S.15f f

    [13] Al-Mandhumah al-Haiyyah fis-Sunnah, Nr.22

    [14] Kitab al-Sunnah, S.207, 209

    [15] Kitab al-Radd Alaa Ahl al-Bidah wa’l Ahwa

    [16] Salam al-Ahkam, S.67

    [17] Sa’wad al-Azam, Nr.13, 14

    [18] Al-Aqida al-Tahawiyyah

    [19] Risala Ilaa Ahlith Thaghr, Kapitel.3, „Sachen worüber die Salaf in Übereinstimmung sind“, S.90

    [20] Risala Ilaa Ahlith Thaghr, S.279

    [21] Asl as-Sunnah wa I’tiqad ad-Din, Nr.14

    [22] Sharh as-Sunnah, Nr.18

    [23] I’tiqad Ahl us-Sunnah, Nr.22; Dieses wird authentisch Abu Bakr zugeschrieben und es wurde bei Abu Uthman as-Sabuni in Aqidat’ul Salaf Ashaabul-Hadith verzeichnet, sowie bei Ibn Radschab in Jami al-Ulum wal-Hikam, welcher es als „die Botschaft von Abu Bakr al-Ismaili an die Leute auf den Bergen“ bezeichnet. Muhammad adh-Dahabi sagte über dessen Authentizität: „Und dieses Bekenntnis (al-Mu’taqad) haben wir von ihm gehört mit einem Sahih Isnad (authentische Überlieferungskette).“ [Al-Arba'in Fi Siffati Rabbil-Aalamin, S.118]

    [24] Al-Aqida al-Sahiha, Nr.83

    [25] Ibn al-Qayyim al-Dschauzijja: Ijtimaa ul-Juyooshil Islamiyyah, S.153

    [26] Usul al-Sunnah

    [27] Sharh Usul al-I'tiqad Ahlu Sunnah, 6:1127

    [28] Ihya Ulum al-Din: Kitab al-Qaw’id al-Aqa’id, Kapitel. Die Bedeutung des zweiten Wortes des Bekenntnisses (al-Shahadah)

    [29] Al-Aqida al-Nasafiyyah

    [30] Luma Tul Itiqadah, Kapitel. „Iman an das worüber uns der Prophet informierte“

    [31] An-Nur al-Laami wa al-Burhan, Nr.110

    [32] At-Tadhikrat, S.137

    [33] Sharh Nawawi alaa Muslim, 17:200f

    [34] Al-Aqida al-Wasitiyyah

    [35] Kitab al-Ruh

    [36] Fath al-Bari, 2:600

    [37] Lawami al-Anwar al-Bahiyyah wa Sawaati al-Israr al-Athriyyah, 2:2, 5, 12, 13

    [38] Al-Bajuri: Sharh Jawhara al-Tawhid, S.167

    [39] Ma’arij al-Qabul bi-Sharh Sulamil Wusool Ila Illm al-Usul fi Tawhid, 2:110, 117

  2. #12
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    Im Angesicht dieser überwältigenden Beweise aus dem Koran, der Mutawatir Sunnah und dem Ijma as-Sahaba bleibt einem nicht die geringste Wahl als mit Gewissheit den Iman daran zu vollziehen, sowie es als Obligatorisch zu betrachten, mit Ausnahme derjenigen die ihren Gelüsten, Parteien und Führern fanatisch verfallen sind und dem Ijma der Gefährten im Vergleich mit dem Worten ihrer Führer geringschätzen. Dazu sind die Darlegungen von den großen und leuchtenden Sternen dieser Ummah offensichtlich in ihrer Ausführung – und wer ist Irregeleiter als jemand, der sich dem Wiedersetzt, worin sich die Gelehrten unter den Salaf und Khalaf vollkommenen einig waren? Allesamt bestätigten sie mit großem Eifer dem Iman an die Strafe im Grab und gegenüber dem Verleugner sprachen sie allgemein den Takfir – aufgrund des Unglaubens ein Teil der Offenbarung geleugnet zu haben. Es nicht als Bestandteil der Aqida zu betrachten und den Iman daran zu negieren stellt entsprechend den Gelehrten der Sunnah eindeutigen Unglauben dar, wie u.a. in „Tabsirat Adilah“ von Abu Mu’in al-Nasafi, in „al-Farq Bayn al-Firaq“ von Abu Mansur al-Baghdadi und in „Kitab al-I’tiqad“ von Qadi Abu Ya’la verzeichnet wurde.



    Imam Abu Abdullah Ahmad Ibn Hanbal (gest. 241 n.H.) – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Die Bestrafung im Grab ist ein wahrer Fakt und niemand negiert dies, außer ein Dhall Mudhil (ein Irregeleiter Abweichler)."[1]

    Al-Hafidh Abu Bakr Muhammad al-Ajuri (gest. 360 n.H.) – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Wie ist daher der Zustand jener, die diese Überlieferungen (über die Strafe im Grab) leugnen, außer dass sie sehr abgewichen und in großen Verlust sind.“[2]

    Imam Abu Abdullah Ibn Battah al-Akbari al-Hanbali (gest. 387 n.H.) – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „[…] wer auch immer es zurückweist (d.h. kein Iman an die Strafe im Grab und die zwei Engel hat), so dann ist er ein Ungläubiger (Man ankara dhalik kaana bihi Kafiran).“[3]

    Imam Abu Mansur Abdul-Qahir al-Baghdadi (gest. 429 n.H.) – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Und die Fuqaha stimmen darin überein[…] auf denjenigen den Takfir zu sprechen, der das Sehen Allahs (Ru’ya), das Becken (al-Hawd), die große Fürsprache (ash-Shifaah) und die Strafe im Grab (Adhabul Qabr) ablehnt (d.h. kein Iman daran macht).“[4]

    Al-Qadi Abu Ya’la Muhammad al-Hanbali (gest. 458 n.H.) – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Iman an die Strafe im Grab und Munkar und Nakir… (und) wer auch immer es zurückweist (d.h. die Strafe im Grab und andere Sache die in Relation zum Leben nach dem Tot stehen) ist ein Ungläubiger (Man Ankara dhalik fahuwa Kafir).“[5]

    Das Hanafitische Komitee der Gelehrten aus Süd-Afrika (Majlis al-Ulamah) sagten: „Die Leugnung des Stadiums im Barazakh und der Peinigung und Belohnung des Grabes (Qabr) ist Kufr.“[6]

    Mufti Ebrahim Desai – Möge Allah ihn bewahren – sagte: „Überdies ist die Strafe im Grab von weitaus mehr Ahadithe und auch dem Koran etabliert. Deshalb führt die Zurückweisung dieser Sachen eine Person in die Falte des Kufr.“[7]

    Aus diesen Darlegungen wird unmissverständlich erkennbar das die Negierung des Iman an die Strafe im Grab an sich Unglauben darstellt, welcher einem aus der Gemeinschaft exkommuniziert. Obwohl die Gelehrten der Ahlu Sunnah Wal Jammah den Takfir gegenüber jene, welche den Iman daran negierten aussprachen, sollte man vorsichtig sein ein Individuum deshalb als Ungläubigen zu deklarieren. Denn die Gelehrten unterschieden nämlich zwischen zwei Formen des Takfir; Takfir al-Mutlaq (Allgemeiner Takfir) und Takfir al-Mu‘ayyin (Takfir auf ein spezifisches Individuum). Wenn die Gelehrten sagten das dies und jenes Kufr al-Akbar ist, oder das man durch dies und jenes in die Spalte des Kufr al-Akbar fällt, so müssen wir zwischen der Aussage/Tat und dessen Ausführer unterscheiden. Denn ein Grundprinzip im Takfir ist: „Der allgemeine Unglaube bedeutet nicht immer den individuellen Unglauben.“ Nicht jeder, der Kufr begeht, wird auch zum Ungläubigen. Denn eine Person fällt bspw. in den Kufr aus Unwissenheit oder einer falschen Interpretation und in diesem Fall wird er nicht zum Kafr. Dies ist einer der Unterschiede zwischen den allgemeinen Takfir und den spezifischen Takfir. Bspw. ist die Aussage des Imam der Ahlu Sunnah Ahmad Ibn Hanbal: „Wer auch immer sagt, der Koran sei Erschaffen ist ein Ungläubiger“, ein allgemeiner Takfir, womit gemeint ist, dass nicht jeder ein Ungläubiger ist, der diesen Kufr vertritt. Denn um auf ein spezifisches Individuum den Takfir auszusprechen müssten strikte Bedingungen (Shurut) und Hindernisse (Mawani) Eingehalten werden. Jene die leichtfertig und ohne die Shurut und Mawani einzuhalten, den Takfir auf jemanden ausspricht, läuft Gefahr in die Aussage des Gesandten Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – hineinzurutschen: „Wer zu seinem Bruder sagt, du Ungläubiger, so fällt dies auf einen von beiden zurück.“[8]

    Also wenn ein Muslim einen anderen ungerechtfertigt als Ungläubigen oder Heuchler deklariert in Anbetracht seiner Auslegung eines Textes und aus Wut für Allah, so wird eher dadurch weder zum Ungläubigen noch zum Heuchler, eher wird er – so Allah will – dafür Belohnt und um Vergebung wird für ihn gehofft, jedoch nur wenn er dies aus reiner Liebe zu Allah und Seinem Gesandten tat. Ansonsten erwartet ihn eine schmerzvolle Strafe. Imam Shamssuddin Abu Abdullah Ibn al-Qayyim al-Dschauzijja al-Hanbali (gest. 751 n.H.) – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sage bezüglich des fehlerhaften Takfir: „Wenn jemand auf jemand anderen Takfir macht, jedoch nicht aus seiner eigenen Hawa sondern er macht Takfir und beschuldigt den (anderen), ein Munafiq zu sein, weil er erzürnt ist um den Willen Allahs, den Gesandten Allahs und den Din, so fällt er aus diesem Grund nicht in den Kufr und er wird nicht einmal der Sünde bezichtigt. Er erlangt sogar Lohn für sein Bestreben und seine Niyya.“[9]

    Gegenwärtig sind etliche über den Vollzug des Takfir sehr verwirrt und die irregegangen; einige Menschen mutmaßen auf Basis ihrer Unwissenheit, dass ein Individuum nimmer als Ungläubig deklariert werden kann. Dies ist definitiv Falsch und entsprießt lediglich ihrer Unwissenheit bezüglich der Quellen und den Aussagen der Gelehrten. Denn sobald ein eindeutiger Beweis ergangen ist, dass jenes Individuum eine Aussage oder Handlung des Kufr al-Akbar getätigt hat, wodurch er aus der Gemeinschaft exkommuniziert wird und die eindeutige Beweislast (Hujja) gegen ihn entrichtet wurde und alle Hindernisse von den Hinderungsgründen beseitigt wurden, dann besteht kein Zweifel darin, dass man über solch jemanden den Takfir spricht. Andere wiederrum übertrieben in dieser Angelegenheit und betrachteten jeden als Ungläubigen, ohne auch nur im Geringsten die Bedingungen und Hindernisse dafür zu beachten. Dies ist ebenso eine nichtige Herangehensweise, denn Allah, gepriesen sei Er, Bestraft niemanden, bis die Hujja ihnen überbracht wurde. Außerdem widerspricht dies, die Herangehensweise des Propheten Muhammad – Allahs Segen und Friede auf ihm – und seinen Gefährten – Allahs Wohlgefallen auf ihm. Ein Beispiel, um die Falschheit jener darzulegen, ist eine Begebenheit zur Zeit des Propheten Muhammad – Allahs Segen und Friede auf ihm –: Manche unter den Gefährten fragten nach Malik Ibn al-Dakhshan, worauf einer unter ihnen sprach: „Er ist ein Heuchler und liebt nicht Allah und Seinem Gesandten.“ Der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – hörte dies, worauf Er sprach: „Sagt so was nicht. Habt ihr denn nicht gehört, dass er ausschließlich aus Liebe zu Allah sagte „Niemand hat das recht angebetet zu werden außer Allah“?“ Ererwiderte: „Allah und Sein Gesandter wissen es besser. Wir haben gesehen, dass Hilfreich und Beratend zu den Heuchlern war.“ Der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – sagte: „Allah verbot das Höllenfeuer für jenen, der ausschließlich aus Liebe zu Allah sagt „niemand das Recht angebetet zu werden außer Allah.“[10] Al-Hafidh al-Imam Ahmad Ibn Ali Ibn Hadschar al-Asqalani (gest. 856 n.H.) – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – kommentierte diese Situation, wie folgt und wiederlegt gleichzeitig die Übertreiber: „Zu den Vorzügen dieser Überlieferung, worin die Aussage desjenigen über Malik Ibn al-Dakhshan ist: „Er ist ein Heuchler und argumentiert für die Heuchler (dies ist ein anderer Wortlaut)“, gehört: Und wahrlich, wer demjenigen, der den Islam von sich zeigt, Heuchelei oder ähnliches (wie Unglauben oder Frevel) vorwirft, mit einem Beweis, welcher dies stütz, der wird damit nicht zum Ungläubigen, noch wird er zu einem Frevler, denn er wird durch dem Ta’wil (Auslegung) entschuldigt.“[11]Und hier legt der Imam einer der Mawani fest, nämlich den Ta’wil; weitere sind u.a. Unwissenheit (Jahil), Zwang (Ikrah), Fehler im Gegensatz zu Absicht und Vorsatz. Die Wahrheit darüber ist, dass der Takfir gegenüber jene Person vollzogen wird, der eine offenkundige Kufr Aussage oder Handlung begeht, nachdem gegen ihn die eindeutige und offene Beweislast entrichtet wurde und alle Hindernisse beseitigt sind. Scheich al-Islam al-Mujaddid Taqiyyudin Abu’l Abbas Ahmad Ibn Taymiyyah al-Hanbali (gest. 728 n.H.) – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Es ist nicht vorschriftsgemäß für eine Person jemand anderen unter den Muslimen als Ungläubig zu deklarieren, selbst wenn er sich irrte oder Fehler hat, bis die Beweise gegenüber ihm etabliert sind, die Methode ihn dargelegt wurde, und wessen Islam auch immer mit Gewissheit bestätigt wurde, so wird es (der Islam) nicht entfernt von ihm aufgrund von Zweifeln. Tatsächlich wird es ihm nicht entzogen (also sein Islam), außer nach der Etablierung der Beweise und der Beseitigung der Zweifel[…]In der Tat hat der Takfir auf ein Individuum Bedingungen und Hindernisse die Beseitigt werden müssen. Tatsächlich verlangt der Takfir al-Mutlaq (Allgemeiner Takfir) nicht zwangsläufig den Takfir al-Mu’ayyin (spezifisch Individueller Takfir), ausgenommen die Bedingungen sind erfüllt und die Hindernisse wurden beseitigt. Dies erklärt, das Imam Ahmad und der Rest der Imame, die diese allgemeine Aussage tätigten, nicht auf die Mehrheit, die diese Wörter des Unglaubens aussprachen den Takfir Individuell aussprachen.“[12]

    Ein Beispiel dafür ist als ash-Schafi’i zu Hafs al-Fard sagte: „Der Koran ist Erschaffen? Du hast den Iman an Allah, dem Majestätischen, zurückgewiesen.“ Er erklärte ihm dass diese Aussage Kufr ist, jedoch Urteilte er über ihn nicht mit Apostasie, weil die Beweise ihn nicht eindeutig dargelegt wurden. Falls ash-Schafi’i dachte er sein ein Murtad, dann hätte er ihn gewiss getötet.[13] Desweiteren beinhaltet das Leben und die darin enthaltenden Begebenheiten von Imam Ahmad Ibn Hanbal etliche Beispiel, wie die Gelehrten zwischen den Takfir al-Mutlaq und den Takfir al-Mu’ayyin am Beispiel der Mu’tazila und Jahmiyyah unterschieden. Ahmad Ibn Hanbal, Yahya Ibn Ma’in, Ibn Idris ash-Shafi’i, Abu Hanifa, Ishaq Ibn Rahaway und die anderen Imame machte auf die Mutazila und Jahmiyyah den Takfir aufgrund ihrer Negierung der Attribute Allahs und wegen ihrer Ansicht über den Koran, das er Erschaffen wäre. Dies ist von Takfir al-Mutlaq und sie bezeichneten nicht jeden der Mu’tazila und Jahmiyyah als Ungläubig und von Ahmad Ibn Hanbal wird sogar berichtet, dass er jene unter den Hanbaliten kritisierte die voreilig im Takfir über sie waren. Ahmad Ibn Hanbal vollzog bspw. den Individuellen Takfir auf Ibn Abi Du’ad, Bishr Bin al-Marisi und Jahm Ibn Safwan, wohingegen er bspw. den Kalifen al-Mau’m als Kalifen und Muslim betrachtete, ja sogar während er Gefoltert wurde für ihn Du’a machte, ebenso wie er für al-Mutasim Dua machte. Obwohl beide zu den Mu’tazila gehörten und dasselbe über ihre Zunge geleitete, wie bei den anderen, waren sie keine Ungläubigen aufgrund ihrer Unwissenheit. Scheich al-Islam al-Mujaddid Taqiyyudin Abu’l Abbas Ahmad Ibn Taymiyyah al-Hanbali (gest. 728 n.H.) – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Aus diesem Grund würde ich zu den Jahmiyyah von den Hululiyyah und den Nufah (d.h. jene die Negieren) sagen, jene die Negieren das Allah, gepriesen sei Er, über seinem Thron ist[…]: ‚Wenn ich mit euch übereinstimmen würde, dann würde ich zum Ungläubigen werden, weil ich die Beweise kenne das eure Aussage Kufr ist. Aber für mich seid ihr keine Ungläubige, weil ihr Unwissende seid.“[14]

    Nach all dem genannten wissen wir nun, wie u.a. die Aussage von Abu Mansur al-Baghdadi zu verstehen ist: „Und die Fuqaha stimmen darin überein[…] auf denjenigen den Takfir zu sprechen, der das Sehen Allahs (Ru’ya), das Becken (al-Hawd), die große Fürsprache (ash-Shifaah) und die Strafe im Grab (Adhabul Qabr) ablehnt (d.h. kein Iman daran macht).“ Diese und die anderen Aussagen der Gelehrten über den Takfir auf jene die den Iman an die Strafe im Grab, das Becken, die große Fürsprache und das Sehen Allahs negieren, ist also ein allgemeiner Takfir (Mutlaq) und bedeutet nicht das jeder der kein Iman an die Sachen hat, auch zwangsläufig ein Ungläubiger ist. Auch ist aus den genannten Darlegungen zu entnehmen, dass jemand obwohl er weiß das die Strafe im Grab Mutawatir berichtet wurde und darüber Ijma herrscht, kein Iman daran macht zum Ungläubigen wird. Aber nicht jeder der kein Iman daran hat ist auch zwangsläufig ein Ungläubiger. Dies wird dadurch bedingt, weil jemand vielleicht aus reiner Unwissenheit die Strafe im Grab negiert, weil ihm darüber nichts erreicht hat, oder weil jemand aufgrund der Scheinargumente Zweifel darüber hegt, oder aber es lediglich bestätigt ,aber kein Iman daran vollzieht und es nicht als Bestandteil der Aqida betrachtet, aufgrund eines falschen Ta'wil das die Überlieferungen diesbezüglich nicht Mutawatir sind - die ersten welche die Strafe im Grab negierten taten dies nicht weil sie die Überlieferungen diesbezüglich leugneten oder einfach Unwissend waren, sondern aufgrund ihres Ta'wil, indem sie bspw. die Gesamtheit der Überlieferungen diesbezüglich falsch auslegten, oder aber meinten das dies der Ratio widerspricht, oder weil sie diesbezüglichen Ahadithe als Khabar al-Ahad ansahen und deshalb nicht Iman daran vollzogen - obwohl sie in Wahrheit Mutawatir sind. Diese Person muss über ihren Irreglauben aufgeklärt werden und der eindeutige Beweis muss ihnen erbracht werden, sowie die Hindernisse müssen vollkommen beseitigt werden.


    Und die Gelehrten der Sunnah haben die Thematik detailliert dargelegt und den Standpunkt der Sunnah offengelegt; Ahmad al-Baihaqi verfasste dazu eine umfassende Schrift mit dem Titel „Ihtbat Adhabil Qabr wa Su’alil Malikain“, worin er alle Ahadithe über die Strafe im Grab sammelte; ebenso Ibn Radschab al-Hanbali mit dem Titel mit den Titel „Ahwalul- Qubur“ worin er den Iman daran bestätigt; sowie Sayyid Muhammad al-Kattani, der Malikitische Gelehrte seiner Zeit in „Nadhm al-Mutanathirah“ den Iman daran bekräftigt.

    ___________________________________________
    [1] Ibn Abi Yala: Tabaqat al-Hanabila, 1:174; Ibn al-Qayyim al- Dschauzijja: Kitab ar-Ruh, S.77

    [2] Ash-Shari'ah, Kapitel. “Tasdiq und Iman an die Strafe im Grab”, S.358ff

    [3] Al-Ibanah as-Sugrah, S.126

    [4] Al-Farq Bayn al-Firaq, S.327

    [5] Kitab al-I’tiqad, S.17f

    [6] Kitab al-Iman, S.50

    [7] http://islam.tc/ask-imam/view.php?q=13376, Stand.2006

    [8] Muhammad Ibn Ismail al-Bukhary: al-Dschami as-Sahih, Kitab al-Adab, Nr.73; Abu’l Hussein Asakir ud-Din Muslim an-Naisaburi: al-Dschami as-Sahih, Kitab al-Iman, Nr.111; Abu Isa at-Tirmidhi: al-Dschami at-Tirmidhi, Kitab al-Iman, Nr.16; Malik Ibn Anas: al-Muwatta, Kalam, Nr.1

    [9] Zaad al-Ma’ad, 3.Kapitel

    [10] Muhammad Ibn Ismail al-Bukhary: al-Dschami as-Sahih, Kitab al-Salat, Nr.417

    [11] Fath al-Bari: 1:532

    [12] Majmoo al-Fatawa, 12:466, 487, 488

    [13] Ahmad Ibn Taymiyyah: Majmoo al-Fatawa, 23:348

    [14] Majmoo al-Fatawa, 23:326

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    Die Anzeichen des Jüngsten Tages


    Ein Essenzieller Aspekt der islamischen Aqida besteht darin, an jenem Tag Iman zu vollziehen, indem Allah, der Allmächtige, die Lebewesen wiederauferstehen lässt, ihre Verwesten und Verfallenen Körper und Knochen wie im Original zusammensetzt wird, dann ihre Seelen wieder in ihre Körper hineinhaucht, um sodann mit ihnen Abzurechnen. Denn die Gelehrten der Sunnah einigten sich auf folgendes Prinzip: Wenn zu einer Sache ein islamischer Beweis existiert, deren zukünftiges Stattfinden möglich ist, dann muss man daran glauben. Die Aspekte die damit verbunden sind und die Fragen die sich jeder Aufrichtige stellt, sind wann denn die Stunde der Abrechnung beginnt und ob irgendwelche Zeichen für dessen Beginn existieren.

    Das der Jüngste Tag eintreten wird ist zweifellos gewiss, sowie das es nicht Metaphorischer zu verstehen ist, sondern in Wirklichkeit (Haqiqatan) geschehen wird, aber die Zeit seines Anbruchs ist uns nicht bekannt und nur Allah, der Allwissende, kennt die Wahrheit darüber. Denn Allah, gepriesen sei Er, sagt:

    { Sie befragen dich (Muhammad) nach der Stunde, wann sie wohl eintreten werde. Sprich: „Das Wissen darum ist bei meinem Herrn. Keiner als Er kann sie (die Stunde) zu ihrer Zeit bekanntgeben. Schwer lastet sie in den Himmeln und auf der Erde. Sie soll über euch nur plötzlich hereinbrechen." Sie befragen dich, als ob du von ihr genaue Kenntnis besäßest. Sprich: "Das Wissen darum ist bei meinem Herrn; doch die meisten Menschen wissen es nicht." (Sure al-A’raf, Vers.187)}

    Die Begebenheit als der Erzengel Gabriel – Friede sei auf ihm – in Gestalt eines Mannes zum Propheten Muhammad – Allahs Segen und Friede auf ihm – kam, um Ihn über einige Aspekte des Din zu befragen ist ebenso ein Beweis dafür, dass niemand – nicht einmal der Prophet – das Wissen über den Anbruch der Stunde haben, ausgenommen von Allah, dem Allwissenden. So fragte Gabriel – Friede sei auf ihm – den Gesandten Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – folgendes: „Der Mann sagte: „Wann trifft die Stunde ein?“ Der Prophet – Allahs Segen und Friede auf ihm – sagte: „Der Befragte ist diesbezüglich nicht wissender als der Fragende selbst. Was aber deren Vorzeichen angeht, so werde ich dir folgendes nennen: (Die Stunde ist nah,) wenn die Sklavin ihren eigenen Herrn gebärt, und wenn die ungebildeten Kameltreiber Hochhäuser bauen.“[1]

    Al-Hafidh Zain ad-Din Ibn Radschab al-Hanbali – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – kommentierte dazu: „D.h. das alle geschaffenen Wesen in der Kenntnis über die Stunde allesamt gleich sind. Dies impliziert dass Allah, gepriesen sei Er, das exklusives Wissen darüber hat. Aus diesem Grund ist es üblich das wenn eine Person des Wissens über etwas gefragt wird, wovon er kein Wissen besitzt, sagen soll: „Ich weiß es nicht“, und dies vermindert ihn keinesfalls. Im Gegensatz (eher) ist es von seiner peniblen Genauigkeit und von seinem Din[…] In einer Überlieferung von Abu Huraira – Allahs Wohlgefallen auf ihm – wird berichtet das der Prophet – Allahs Segen und Friede auf ihm – über Fünf Dinge sprach, die ausschließlich Allah weis und dann rezitierte Er – Allahs Segen und Friede auf ihm: {Wahrlich, bei Allah allein ist die Kenntnis der Stunde. Er sendet den Regen nieder, und Er weiß, was in den Mutterschössen ist. Und niemand weiß, was er sich morgen zufügen wird, und niemand weiß, in welchem Lande er sterben wird. Wahrlich, Allah ist Allwissend, Allkundig. (Sure al-Luqman, Vers.34) }Allah, der Mächtige und Majestätische, sagt: {Sie befragen dich (Muhammad) nach der Stunde, wann sie wohl eintreten werde. Sprich: „Das Wissen darum ist bei meinem Herrn. Keiner als Er kann sie (die Stunde) zu ihrer Zeit bekanntgeben. Schwer lastet sie in den Himmeln und auf der Erde. Sie soll über euch nur plötzlich hereinbrechen." (Sure al-A’raf, Vers.187)} In Sahih al-Bukhary wird von Ibn Umar – Allahs Wohlgefallen auf ihm – berichtet, dass der Prophet – Allahs Segen und Friede auf ihm – sagte: „Es sind Fünf Schlüssel des Verborgenen, wovon niemand außer Allah weis“, dann rezitierte Er – Allahs Segen und Friede auf ihm – den Vers:{„Wahrlich, bei Allah allein ist die Kenntnis der Stunde“}.[2]

    Demgemäß besitzt niemand über den Beginn der Stunde Kenntnis, außer Allah, der Herrliche und Majestätische. Jedoch gaben Allah, gepriesen sei Er, und Sein Gesandter – Allahs Segen und Friede auf ihm – uns Zeichen für den Jüngsten Tag, welche die Vorboten des Beginns darstellen. Es sind sowohl kleine als auch große Anzeichen vorhanden; während Allah, gepriesen sei Er, lediglich von Zeichen sprach, gliederten die Gelehrten der Sunnah die Zeichen in Bereiche ein – große und kleine Anzeichen, um den Menschen diese Thematik näher und vereinfacht darzulegen. Die kleinen Zeichen bezeichnen die Gelehrten als Vorboten der Stunde, wohingegen die großen Zeichen den unmittelbaren Eintritt des Jüngsten Tag bedeuten. Der Tag der Auferstehung wird vom Engel Israfil – Friede sei auf ihm – über das Blasen des Horns eingeleitet und diesen Zeitpunkt hat Allah, gepriesen sei Er, festgelegt, wobei Er, gepriesen sei Er, uns Zeichen hinterließ, auf dass wir Gewarnt sein mögen.

    Die Anzeichen der Stunde sind definitiv wortwörtlich zu nehmen und nicht etwa, wie die Philosophen und Ungläubigen behaupten Metaphorisch zu verstehen; gleich der Gefolgschaft des Ungläubigen, Ketzer, Betrüger, Lügner und Witzfigur des falschen Propheten Mirza Ghulam Ahmad – Allahs Fluch auf ihn und Möge Allah ihn und seine gesamte Gefolgschaft in der tiefsten Forte des Feuers brennen lassen. Falls sie tatsächlich Sinnbildlich zu verstehen sind, müssten exakte Indizien (Qarina) dafür vorhanden sein; denn die Gelehrten einigten sich darauf das man immer den Wortwörtlichen bzw. Offenkundigen Sinn in Betracht zieht, außer wenn Beweise für seine Metaphorische Deutung vorhanden sind – welche in diesem Fall definitiv nicht existieren, sondern lediglich aus ihren Gelüsten und der Unkenntnis der arabischen Grammatik und den Regeln des Islams entsprießt.

    Die kleinen Zeichen behandeln allgemein den Zustand der Menschheit, sowie ihr Abirren vom rechten Weg und die Zwietracht zwischen ihnen, welche sich durch ungerechtfertigte Kriege, Betrügerei, Unzucht und allen anderen Unmoralischen Sitten äußert. In etlichen Überlieferungen wurde die sog. Vorboten der Stunde erwähnt, wie u.a. das viele Getötet werden, durch Krieg, Gewaltverbrechen, Selbstmorde und Mord und das viele Naturkatastrophen eintreten werden in kurzen Abständen mit verehrenden Folgen. Die Wissenszweige der islamischen Ideologie werden vergessen, vernachlässigt und der Korruption ausgesetzt sein, denn die Unwissenheit wird sich allerorts ausbreiten und das Wissen entsprechend des Islams wird von den verantwortlichen Personen – den Gelehrten – absichtlich verheimlicht oder verdreht. Auch werden Berauschende Getränke und andere Rauschmittel sich schnell verbreiten und es wird üblich sein diese zu sich zu nehmen. Die Anzahl der Männer wird schnell abnehmen und die Zahl der Frauen zunehmen. Die Unzucht wird öffentlich betrieben, ohne Moral und jegliches Schamgefühl – wie Gegenwärtig. Die Überlieferungen, die sich damit befassen sind Zahlreich, wie u.a. folgende:

    Hudhayfah Ibn Asid – Allahs Wohlgefallen auf ihm – berichtete das, der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – während wir am Diskutierten waren, plötzlich aus sein Zimmer kam und fragte uns: „Worüber Diskutiert ihr?“ Sie sagten: „Wir diskutieren über die letzte Stunde. Darauf sagte Er: „Die letzte Stunde wird nicht kommen, bevor du zehn Zeichen siehst; und er nannte in diesem Zusammenhang: den Rauch, Ad-Dajjal, das Tier, das Aufgehen der Sonne im Westen, das Kommen von Jesus, Sohn der- Maria, Gog und Magog, Erdrutsche an drei Stellen, im Osten, im Westen und auf der Arabischen Halbinsel und ein Feuer aus Adan (Jemen), welches die Leute zu ihrem Sammelplatz treibt.“[3]

    Das in der Überlieferung arabische Wort, welches mit Erdrutsch wiedergegeben wurde, kann auf unterschiedliche Weise interpretiert werden. Dies ist stets vom Kontext abhängig, so kann es manchmal auch mit Mond oder Sonnenfinsternis übersetzt werden. Die Auflistung dieser Zeichen impliziert jedoch nicht, dass sie auch in den genannten Ablauf eintreffen werden; wie aus anderen Ahadithe hervorgeht. So ist der große Exeget und Rechtsgelehrte des Malikitischen Rechts Abu Abdullah al-Qurtubi der Meinung, dass das erste Zeichen – von den vorab aufgezählten – der Erdrutsch ist und das letzte davon das Feuer aus Adan.

    Abu Huraira – Allahs Wohlgellen auf ihm – berichtete, dass der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – sagte: „Die Stunde wird nicht eintreffen, bis zwei große Scharen von Menschen gegenseitig bekämpfen, und ein großes Gemetzel unter ihnen stattfindet. Und beide Parteien werden dieselben Behauptungen aufstellen.“[4]

    Abu Bakr – Allahs Wohlgefallen auf ihm – berichtete, dass der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – sagte: „Die Stunde wird nicht eintreffen, bis zwei große Scharen von Menschen gegenseitig bekämpfen, und ein großes Gemetzel unter ihnen stattfindet. Und beide Parteien werden dieselben Behauptungen aufstellen.“[5]

    Abu Huraira – Allahs Wohlgellen auf ihm – berichtete, dass der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – sagte: „Die Stunde wird nicht eintreffen, bis Feuer aus dem Land von Hedschas herauskommt und die Kamelhälse in Busra (Palästina) beleuchtet!“[6]

    Abu Huraira – Allahs Wohlgellen auf ihm – berichtete, dass der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – sagte: „Die Stunde wird nicht eintreffen, bis der Mensch am Grab eines anderen vorbeigeht und sagt: Wenn ich an seiner Stelle wäre!“[7]

    Abu Huraira – Allahs Wohlgellen auf ihm – berichtete, dass der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – sagte: „Die Stunde wird nicht eintreffen, bis die Frauen des Stammes Daus um den Götzen Zul-Khalasa herumgehen. Zul-Khalasa war ein Götze, der sich an einem Ort namens Tabaala befand, und den die Angehörigen des Stammes Daus in der vorislamischen Zeit anzubeten pflegten.“[8]

    Abdullah Ibn Umar – Allahs Wohlgefallen auf ihm – berichtete, dass der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – sagte: „Ihr werdet gegen die Juden solange kämpfen und sie töten, bis der Stein sagt: „O Muslim, dieser ist ein Jude, so komm und töte ihn“.“[9]

    Abu Huraira – Allahs Wohlgellen auf ihm – berichtete, dass der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – sagte: „Die Stunde wird nicht eintreffen, bis fast dreißig Schwindler und Lügner auftreten, die alle sich als Allahs Gesandten ausgeben.“[10]

    Es sind weitaus mehr Überlieferungen vorhanden, welche als Vorboten der Stunde betrachtet werden; wer sich detailliert mit dieser Thematik befassen will sollte das Kompendium von Abu Abdullah al-Qurtubi „at-Tadhikrat“ zur Hand nehmen oder „al-Bidaya wa-n-Nihaya“ von Imad ad-Din Ibn Kathir, oder Muhammad al-Sha’rawai’s „Ahou al-Youm al-Qiyamah“. Einige dieser kleinen Zeichen sind also: das die Zahl der Frauen sich vermehren wird; daß es viel Handel und viele Geschäfte geben wird und auch viele Frauen daran beteiligt sein werden; das eine Frau ihren Platz in der Familie verlässt, weil entweder der Mann seine islamische Pflicht, die Versorgung der Familie nicht mehr oder nicht ausreichend wahrnimmt, oder weil sie nach einer Karriere aus Habgier und Selbstsucht strebt; das die Frauen sich bedecken und trotzdem wie nackt aussehen; das der Mensch zu dem Entschluss kommt, dass es besser ist, einen Hund aufzuziehen, als ein Kind zu haben; das eine Zeit kommen wird, wo der Mensch seinen Glauben wie ein Stück glühende Kohle in seiner Hand hält; (Dies kann bedeuten; das die Praktizierung des Glaubens sehr schwer gemacht wird, was durch die Ungläubigen - Kuffar - verursacht werden kann oder auch durch einen selbst; das es viele Krankheiten geben wird; das viele Leute Qur'an lesen und behaupten werden, das sie , die Besten sind und dabei nichts tun; das die Muslime untereinander unbarmherzig, hart und respektlos sind, wenn sie über bestimmte Dinge eine verschiedene Meinung haben oder sei es auch nur aus Antipathie; das die Zeit kürzer werden wird; das die Beduinen Hochhäuser bauen und reich sein werden; das die Wissenden benachteiligt und die Unwissenden bevorzugt werden und als wichtig und rühmenswert gelten, auch in der Religion wird die Unwissenheit vorherrschen; das es viel unerlaubten Geschlechtsverkehr geben wird; das die Versuchungen groß sein werden.

    Bezüglich des speziellen Ablaufs, in der die Anzeichen für die Stunde erscheinen, gibt es Meinungsverschiedenheiten unter den Gelehrten der Sunnah, weil eine Reihenfolge in der Sunnah nicht explizit angegeben wurde. Jedoch haben die Gelehrten nach gründlicher und kenntnisreicher Forschung den Ablauf der Begebenheiten herausgearbeitet.

    __________________________________________________

    [1] Abu'l Hussein Asakir ud-Din Muslim: al-Dschami as-Sahih: Kitab al-Iman, Nr.1

    [2] Jami al-Ulum wal-Hikam, Hadith Nr.2


    [3] Abu’l Hussein Asakir ud-Din Muslim an-Naisaburi: al-Dschami as-Sahih, Kitab al-Fitan, Nr.2901; Abu Isa at-Tirmidhi: Dschami at-Tirmidhi, Kitab al-Fitan, Nr.2183; Abu Abdullah Ibn Madscha: Sunan Ibn Madscha, Kitab al-Fitan, Nr.4055; Ahmad Ibn Hanbal: al-Musnad, 4:6;


    [4] Muhammad Ibn Ismail al-Bukhary: al-Dschami as-Sahih, Nr.1650


    [5] Muhammad Ibn Ismail al-Bukhary: al-Dschami as-Sahih, Nr.1649


    [6] Muhammad Ibn Ismail al-Bukhary: al-Dschami as-Sahih, Nr. 1653


    [7] Muhammad Ibn Ismail al-Bukhary: al-Dschami as-Sahih, Nr.1656


    [8] Muhammad Ibn Ismail al-Bukhary: al-Dschami as-Sahih, Nr. 1655


    [9] Muhammad Ibn Ismail al-Bukhary: al-Dschami as-Sahih, Nr.1659


    [10] Muhammad Ibn Ismail al-Bukhary: al-Dschami as-Sahih, Nr.1661



    Geändert von Abu_Taymiyyah (09.03.2011 um 02:52 Uhr)

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