Wie man in dieser Fatwā lesen kann, ist es von der Sunnah unseres geliebten Propheten Muḥammad, dass 'Īd Gebet außerhalb der Masjid zu verrichten.
Ich habe eine spezielle Frage hierzu:
Kennt einer von euch Geschwistern Urteile, die das Verrichten des 'Īd Gebets in geschlossen, großen Hallen betreffen? Zählt das noch als zulässige Musallā, wie in der Fatwā beschrieben?
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