Geehrte Schwester, das soll nicht heißen, dass die Frau eine Gefangene ist und Tag ein und Tag aus im Haus bleiben muss. Dir ist erlaubt, in die Moschee zugehen, Einkäufe erledigen, Leute des Wissens befragen etc. Dir ist es auch erlaubt, Deine eigenen Bedürfnisse zu erfüllen, es sein denn Du haltest Dich an die Vorschriften des Islams (Hijab, keine Schminke, Parfüm etc.: Du kannst reisen mit einem Mahram oder wenn Du in Deiner eigenen Stadt beziehungsweise Umgebung bist, kannst Du rausgehen (, wenn der Weg sicher ist). Und begebe Dich immer an Orte, wo Du kein Haram findest.
Hier ist die Fatwa.
Und Allah weiß am Besten.

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