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Thema: Ebay Auktionspreis pushen!

  1. #1
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    Ebay Auktionspreis pushen!





    Es geht mir, wie das Topic schon sagt, um das Preise-pushen bei ebay!

    Es gibt einige Sachen die ich loswerden möchte. Wenn man einen Startpreis angibt, werden Kostenaufschläge durch Ebay gemacht. Das möchte ich nicht. Andererseits wenn ich die Auktion bei Null starten möchte, habe ich angst, dass es für Lau verkauft wird.

    Was denkt ihr? Ist es Haram den Preis durch Freunde etc. pushen zu lassen?


  2. #2
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    Ich habe von zwei Brüdern, eine Antwort erhalten, wobei beide die selbe Fatwa waren!

    Ich möchte diese hier veröffentlichen, da die Brüder hier nicht posten können, damit auch andere davon gebrauch machen können !

    Dafür nehme ich das fertig übersetzte von einem Bruder, möge der andere Bruder mir vergeben .

    Möge Allah euch dafür reichlich belohnen, Amin!


    Alles Lob gebührt Allah.
    Wenn eine Person den Preis eines Artikels, der zum Verkauf angeboten wird, hochtreibt, ohne vorzuhaben, ihn zu kaufen, so ist diese Handlung harâm, weil es Betrug und Täuschung des Käufers beinhaltet, da der Käufer denkt, dass die andere Person diesen Preis aus dem Grunde bot, weil die Sache es wert war, was jedoch nicht der Fall ist. Dies ist die künstliche Preishochtreibung, die vom Gesandten (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) verboten wurde, da sie haram ist. Es steht in einem Hadith von Ibn Umar (möge Allah mit ihm zufrieden sein), dass der Gesandte Allahs (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) es verbot, Preise künstlich hochzutreiben. Und es wurde von Abu Huraira (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtet, dass der Gesandte Allahs (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) sagte: „Geht nicht hinaus, um die Reiter (für den Handel) abzufangen, überbietet euch nicht gegenseitig, treibt die Preise nicht künstlich in die Höhe, und kein Stadtbewohner soll im Auftrag eines Beduinen verkaufen.“ (Berichtet von al-Bukhari und Muslim)

    Wenn bewiesen ist, dass der Preis künstlich hochgetrieben wurde und eine Täuschung im Verkauf involviert war, die unüblich ist (d.h. ein Betrug im Preis), dann hat der Käufer die Wahl, das Geschäft entweder zu annullieren oder sich darauf einzulassen, weil dies unter die Regel fällt, im Fall eines Betrugs die Wahl zu haben. Zitat-Ende


    Fatawa al-Lajna ad-Daima li-l-Buhuth al-Ilmiyya wa-l-Ifta (13/119)

    Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 81997)

    Geändert von Nurun Ala Nur (09.09.2010 um 12:17 Uhr)

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