ibn uthaymin wurde über das Urteil einer Frau gefragt die ihre haare in irgendeiner anderen Farbe außer schwarz färben will, wie z.b braun oder blond. Er antwortete:
Das Grundprinzip lautete, dass es erlaubt ist, solange es nicht dazu führt ungläubige oder sittenlose Frauen zu ähneln, weil dies haram ist.
Majmoo’ Fataawa al-Shaykh Ibn ‘Uthaymeen (11/120).

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sagte (sinngemäß): "Wer einem Volke ähnelt, so ist er von ihnen." (Abu Dawud)
