و عليكم السلام و رحمة الله وبركاته
Insha'Allāh reicht die folgende Fātwa aus um dir dies zu beantworten.
Frage (Nr. 37706):
Ist es empfohlen, im Ramadān Parfüm zu verwenden?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Es ist erlaubt, Parfüm im Ramadān zu tragen, und dies macht das Fasten nicht ungültig.
In Fatāwa al-Lajnah al-Dā’imah (Fatwas des Beständigen Komitees) heißt es: „Alle Gerüche und Düfte im Allgemeinen, seien es Parfüms oder andere, machen das Fasten im Ramadān oder zu anderen Zeiten nicht ungültig, unabhängig davon, ob das Fasten obligatorisch oder nāfil ist.“
Das Komitee sagte außerdem: „Wer an einem Tag im Ramadān während des Fastens Parfüm aufträgt, dessen Fasten wird nicht beeinträchtigt. Doch er sollte keinen Rauch oder pulverisierte Düfte wie Moschus einatmen.“ (Fatāwa al-Lajnah al-Dā’imah 10/271).
Scheikh ibn `Uthaymīn sagte: „Es ist dem Fastenden gestattet, Parfüm zu Beginn des Tages und am Ende aufzutragen, sei es Parfüm in Form von Räuchermitteln, Öl oder etwas anderem, doch es ist nicht erlaubt, Räuchermittel einzuatmen, denn Rauch enthält Partikel, die, wenn sie eingeatmet werden, durch die Nase den Magen erreichen können. Daher sagte der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) zu Laqīt ibn Sabrah `Spüle deine Nase gründlich, es sei denn du fastest.`“ (Fatāwa Arkān al-Islam, S. 46).
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