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Thema: Das Fasten - as-Saum

  1. #1
    Muuuslim
    Nicht registriert

    Das Fasten - as-Saum

    {يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا كُتِبَ عَلَيْكُمُ الصِّيَامُ كَمَا كُتِبَ عَلَى الَّذِينَ مِن قَبْلِكُمْ لَعَلَّكُمْ تَتَّقُونَ}
    O die ihr glaubt, vorgeschrieben ist euch das Fasten, so wie es denjenigen vor euch vorgeschrieben war, auf daß ihr gottesfürchtig werden möget. [2:183]

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    1. Das Fasten und sein Wert

    a. Allah der Erhabene, unser Schöpfer, weiß am besten, was gut für uns ist und was nicht. Er hat uns die Dienerschaft Ihm gegenüber vorgeschrieben. Im Qur’an 51/56 heißt es: {„Und Ich habe die Dschinn und die Menschen nur darum erschaffen, damit sie Mir dienen (sollen).“}Das Fasten ist eine gottesdienstliche Handlung, die dem Fastenden sowohl im Diesseits als auch im jenseits Gutes bringt. Zweifelsohne ist das Fasten gesund. Nichtsdestotrotz fasten wir Muslime nicht deswegen,
    weil das Fasten gesund ist, sondern um Allah (s.w.t.) zu dienen, indem wir das ausführen, was Er uns befohlen hat. Das Fasten ist eine Pflicht und die unentschuldigte Unterlassung bewirkt eine große Sünde. Durch das Fasten beabsichtigt der Muslim seine Gottesfurcht zu stärken und sich von Sünden fernzuhalten. Er erinnert sich an die Armen und Bedürftigen. Und er behält dadurch die Kontrolle über die menschlichen Triebe.

    Vorgeschrieben ist dem Muslim das Fasten im Monat Ramadan. {„Und wer von euch in dem Monat zugegen ist, der soll in ihm fasten.“} (Qur’an 2/185) Im Übrigen kann der Muslim aber auch freiwillig fasten, wobei es Zeiten gibt, zu denen fasten erwünscht ist, zu denen es erlaubt ist und zu denen es missbilligt oder verboten ist.

    b.
    Abu Huraira (r.a.) berichtete, dass der Gesandte Allahs sagte: „Das Fasten ist (für den Menschen) ein Schutz, so soll er (während des Fastens) weder Schändlichkeit noch Torheit begehen und wenn jemand ihn zum Zweikampf auffordert oder beschimpft, soll er ihm zweimal sagen: „Ich faste.“ Ich schwöre bei Dem, in Dessen Hand mein Leben ist, dass der Geruch aus dem Mund eines Fastenden bei Allah besser ist als Moschus. Allah sagte: „Er (der Fastende) stellt Meinetwegen sein
    Essen und Trinken sowie seine Begierde ein. Das Fasten ist Mir gewidmet und Ich belohne entsprechend und jede gute Tat wird gleichermaßen zehnfach belohnt.“
    [1]

    Sahl (r.a.) berichtete, dass der Prophet sagte: „Es gibt im Paradies ein Tor, das Ar-Rayyan heißt, durch das die Fastenden am Tage der Auferstehung eintreten werden und kein anderer außer ihnen wird hindurch eintreten. (An jenem Tage) wird ausgerufen: „Wo sind die Fastenden?“ Da stehen diese dann auf und sonst kein anderer außer ihnen wird hineintreten. Wenn sie darin sind, wird das Tor geschlossen und danach tritt keiner mehr durch dieses ein.“ [2]

    c. Fasten bedeutet Enthaltung; sich von etwas fernzuhalten, auf etwas zu verzichten, insb. auf Essen, Trinken und Geschlechtsverkehr. Der Muslim muss sich von allem fernhalten, was das Fasten „bricht“ und zwar zwischen der Morgendämmerung und dem Sonnenuntergang jener Tage, an denen das Fasten vorgeschrieben ist. {„Und esst und trinkt, bis der weiße Faden vom schwarzen Faden der Morgendämmerung für euch erkennbar wird.“} (Qur’an 2/187) Adyy Ibn Hatim (r.a.) berichtete: „Als der Qur`an –Vers „..., bis der weiße Faden von dem schwarzen Faden der Morgendämmerung für euch erkennbar wird...“, offenbart wurde, nahm ich einen weißen und einen schwarzen Strick und legte die beiden unter mein Kopfkissen. In der Nacht verglich ich laufend die beiden gegeneinander und habe den Farbunterschied nicht erkannt. Als der Morgen anbrach, suchte ich den Gesandten Allahs auf und erzählte ihm dies. Er sagte zu mir: „Damit ist nur die Finsternis der Nacht und die Helligkeit des Tages gemeint!“ [3] `Umar (r.a.) berichtete: Der Gesandte Allahs sagte: „Wenn die Nacht hereinbricht und der Tag dahinschwindet und die Sonne untergeht, dann bricht der Fastende das Fasten.“ [4]
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    [1] Bukhari (1894)

    [2] Buhari (1896)

    [3] Buhari (1916)

    [4]
    Muslim (1841)

    FORTSETZUNG FOLGT INSHa'ALLAH

    Geändert von Muuuslim (08.08.2010 um 01:14 Uhr)

  2. #2
    Muuuslim
    Nicht registriert

    d. Erforderlich ist aber jedenfalls auch die Absicht zu fasten, da die Taten nach den Absichten beurteilt werden. Für die Hanafiten und die Hanbaliten ist die Absicht eine Voraussetzung für das Fasten, für die Malikiten und die Schafi’iten ist sie hingegen eine Säule des Fastens selbst.[5] Man kann die Absicht auch fassen, während man sich im Zustand großer ritueller Unreinheit befindet und die Reinigung erst nach Einsetzen der Morgendämmerung vornehmen. Aischa (r.a.) berichtete:

    „Der Prophet erlebte manchmal im Ramadan, dass die Zeit zum Morgengebet fällig wurde, während er sich noch im Dschanaba -Zustand befand, der nicht auf Grund eines Traumes verursacht worden war. Er vollzog dann eine Gesamtwaschung (Ghusl) und fastete.“ [6] Beim Pflicht-Fasten fasst man die Absicht zwischen dem Abend des Vortages und der Morgendämmerung des zu fastenden Tages,[7] beim freiwilligen Fasten kann die Absicht auch später, nach Sonnenaufgang, gefasst werden, wenn man vorher nichts getan hat, das das Fasten annullieren würde.[8] Als der Prophet einmal nach Hause kam und fragte, ob es etwas zu essen gäbe, sagte er, als sich nichts fand: „So werde ich fasten.“ (Muslim)

    e. Vor dem Fasten ist es besonders erwünscht, ein Mahl (Suhur) zu sich zu nehmen (zumindest ein wenig Wasser[9]) und zwar in der zweiten Hälfte der Nacht bis kurz vor der Morgendämmerung.[10] Anas Ibn Malik (r.a.) berichtete, dass der Prophet sagte: „Nehmet (im Ramadan) eine Mahlzeit vor der Morgendämmerung ein, denn diese ist eine segensvolle Mahlzeit.“[11]

    f.
    Sobald die Zeit des Fastenbrechens angebrochen ist, soll man sich mit dem Brechen des Fastens beeilen. Sahl Ibn Sa`d berichtete, dass der Gesandte Allahs sagte: „Es wird den Menschen immer wohlergehen, wenn sie bei Fälligkeit des Fastenbrechens alsbald essen.“[12] Dabei soll man beim Iftar (Fastenbrechen) ein Bittgebet sprechen. [13] Es ist am besten das Fasten mit einer ungeraden Zahl an Datteln zu beenden oder zumindest mit Wasser.[14] Anas ibn Malik berichtete: „Der Prophet pflegte das Fasten mit reifen Datteln zu brechen,bevor er betete. Wenn er keine fand, dann mitgetrockneten Datteln und wenn es auch davon keine gab, so nahm er ein paar Schlucke Wasser.“ (Tabarani) Nach dem Beenden des Fastens sollte man das Gebet verrichten und dann die Mahlzeit zu sich nehmen.[15] „Dauerfasten“ ist keine religiöse Tugend. Abdullah Ibn `Umar (r.a.) berichtete: „Der Gesandte Allahs verbot uns das Dauerfasten und die Leute sagten zu ihm: „Du fastest doch ununterbrochen!“ Der Prophet erwiderte: „Meine Lage ist von der euren verschieden denn ich werde von (Allah) ernährt und mein Durst wird (von Ihm) gestillt.“ [16] Wenn jemand darauf besteht, über den Sonnenuntergang hinaus zu fasten, so kann er das aber bis zu Suhur (Mahl in der zweiten Hälfte der Nacht) tun.[17] Beim Essen sollte man allgemein, aber gerade auch im Ramadan, darauf achten, Maß zu halten und nicht zu übertreiben bzw. verschwenderisch zu sein.[18] Der Prophet sagte: „Der Sohn Adams füllt kein schlimmeres Gefäß als seinen Magen, so genügt ihm eine beschränkte Anzahl an Ernährung um seinen Körper zu ernähren; falls ihm jedoch dies nicht genügt, sollte er ein Drittel fürs Essen, ein Drittel fürs Trinken und ein Drittel fürs Atmen aufbewahren.[19]
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    [5] Al-Jaziri, Al-Fiqh ‘Ala al-Madhahib al-Arba’ah, S. 725.

    [6]
    Bukhari (1930)

    [7] Vgl. Scheich Ibn Baz, Fatawa Islamiyah Bd. 3, S. 240

    [8] Den Hanafiten und Schafiiten zufolge kann die Absicht bei freiwilligem Fasten bis Mittag gefasst werden, Ibn Mas’ud und Ahmad zufolge kann man die Absicht auch nach Mittag fassen. Siehe Al-Jaziri, Al-Fiqh ‘Ala al-Madhahib al-Arba’ah, S. 734; Sayyid Saabiq, Fiqh-us-Sunnah 3, 113 c. Vgl. auch Prof. Salih al-Fawzan, S. 398; Zaidan, Fiqh-ul-’Ibadat, S. 110; El-Dzezairi, Minhadschu-l- Muslim Band I, S. 407.

    [9] Vgl. Sayyid Saabiq, Fiqh-us-Sunnah 3, 130 a

    [10] Dr. Abdul Karim Awad, Fasting in Ramadan, S. 30

    [11] Bukhari (1923)

    [12] Bukhari (1957)

    [13] Einem bei Ibn Madscha verzeichneten Hadith zufolge wird dieses nicht abgelehnt. Insb. „Der Durst ist gestillt, die Adern sind durchflossen und die Belohnung ist sicher, so Allah der Erhabene es will“ oder „O Allah, segne uns in dem, was Du uns geschenkt hast, und bewahre uns vor dem Höllenfeuer.“

    [14] Vgl. Dr. Saalih al-Sadlaan, Fiqh made easy, S. 90

    [15] Vgl. Prof. Salih al-Fawzan, S. 383 f

    [16] Buhari (1962)

    [17] Bukhari berichtet einen entsprechenden Hadith von Abu Sa’id al-Hudrij. Vgl. Scheich Ibn Uthaimin, Fatawa Islamiyah Bd. 3, S. 329.

    [18] Vgl. Scheich Ibn Uthaimin, Fatawa Islamiyah Bd. 3, S. 244 f

    [19]
    Ahmad, authentisch nach Scheich al-Albani. Siehe zum Essen im Ramadan z.B. Muhammad Ibn Ibrahim al-Hamd, Essen und Trinken im Ramadan, E-Broschüre auf www.salaf.de in der Rubrik Ibada & Fiqh.

    FORTSETZUNG FOLGT INSHA'ALLAH

  3. #3
    Muuuslim
    Nicht registriert

    2. Die Arten des Fastens

    Das Fasten kann in verschiedene Kategorien eingeteilt werden:

    a.
    Das verpflichtende Fasten.[20] Die Gelehrten stimmen darin überein, dass das Fasten im Monat Ramadan vorgeschrieben ist. Wer dies leugnet, tritt damit aus dem Islam aus, weil er einen Pfeiler des Islams abstreitet.[21]

    Das Fasten wurde im Monat Scha’ban im 2-ten Jahr nach der Hidschra vorgeschrieben.[22]
    Ibn Al-Akwa` (r.a.) berichtete: „Als der Koranvers {‚Und denen, die es mit großer Mühe ertragen können, ist als Ersatz die Speisung eines Armen auferlegt...’} [Quran 2:184] offenbart wurde, durfte jeder, der nicht fasten wollte, das Fasten brechen und die Speisung eines Armen als Ersatz dafür auferlegen. Als aber der nächste Koranvers offenbart wurde, abrogierte er diesen.“[23] Im Qur’an-Vers 2/185 heißt es dann aber: {„Wer also in dem Monat zugegen ist von euch, der soll in
    ihm fasten. Und wer krank oder auf einer Reise ist, soll eine Anzahl anderer Tage fasten.“
    }

    Weiters wurde festgelegt, dass das Essen, Trinken und der Geschlechtsverkehr bis zur Morgendämmerung erlaubt sind. Davor war es bis zum ’Ischa-Gebet bzw. bis zum (früheren) Schlafen erlaubt.[24]{ „Es ist euch in der Nacht des Fastens erlaubt, euch euren Frauen zu nähern, sie
    sind Geborgenheit für euch und ihr seid Geborgenheit für sie. …“
    } (Qur’an 2/187) In bestimmten Fällen ist Sühne-Fasten (Kaffara) vorgesehen. Zur Sühne für einen Schwur siehe Qur’an 5/89; zur Sühne für versehentlichen Totschlag siehe Qur’an 4/92; zur Sühne, wenn man während der Pilgerfahrt kein Tier opfern kann siehe Qur’an 2/196. Des Weiteren kann es sein, dass jemand ein Fasten
    gelobt hat und dieses daher einhalten muss.[25]
    --------------

    [20] Vgl. Sayyid Saabiq, Fiqh-us-Sunnah 3, 108; Al-Jaziri, Al-Fiqh ‘Ala al-Madhahib al-Arba’ah, S. 727 ff.

    [21] Ständiges Komitee/ Ibn Baz/ al-Uthaimin/ al-Munagid, Das Buch des Fastens – Rechtsgutachten, S. 7; Sayyid Saabiq, Fiqh-us- Sunnah 3, 109.

    [22]
    El-Dzezairi, Minhadschu-l-Muslim Band I, S. 396.

    [23] Muslim (1931).

    [24] Prof. Salih al-Fawzan, S. 382.

    [25] Vgl. dazu z.B. Vgl. Sardarevic, Fikh-ul-Ibadat, S. 161 f.

    FORTSETZUNG FOLGT INSHA'ALLAH

  4. #4
    Muuuslim
    Nicht registriert

    b. Fasten mit Verankerung in der Sunna.

    - Alle, die sich nicht auf der Pilgerfahrt befinden, sollten am Tag von ’Arafat (9. Tag des Monats Dhu’l-
    Hidscha) fasten. Der Prophet sagte: „Das Fasten am Tag von ‘Arafat tilgt die Sünden zweier
    Jahren: des Vorigen und des Nächsten, und das Fasten am Tag ‘Aschura’ tilgt das vergangene Jahr.“
    (Muslim)

    - Das Fasten am Aschura-Tag und einen zusätzlichen Tag (davor).[26] Salim berichtete, dass sein
    Vater (r.a.) sagte: „Der Prophet sagte: „Am Tage der `Aschura (10. Muharram) kann jeder fasten, der fasten will.“[27] Ibn `Abbas (r.a.) berichtete: „Als der Gesandte Allahs nach Madina kam, sah er, dass die Juden am Tag von Aschura fasteten. Sie wurden darüber gefragt. Sie erwiderten: Es ist der Tag, an dem Allah Moses und die Kinder Israel vor Pharao errettete! So fasten wir an diesem Tag, um ihn zu verherrlichen. Der Prophet sagte: Wir haben ein größeres Anrecht auf Moses als ihr! Darauf hielt er (die Muslime) an diesem Tag zu fasten an.“[28]

    - Abu Ajjub al-Ansari berichtete, dass der Gesandte Allahs gesagt hat: „Wenn jemand den Ramadan fastet und daraufhin noch 6 (Tage) im (darauf folgenden Monat) Schawwal, so ist es, als ob er auf
    Ewigkeit fastet.“
    [29] Es ist auch richtig, wenn man die 6 Tage nicht hintereinander fastet (am Stück).[30]

    - Der Prophet fastete vermehrt im Monat Scha’ban.[31] Und er pflegte am Montag und am Donnerstag zu fasten.[32] Der Prophet sagte: „Die Werke der Menschen werden jeden Montag und Donnerstag Allah vorgestellt und ich möchte, dass meine Werke Allah vorgestellt werden, während ich faste.“ (Tirmidhi). Auch ist das Fasten von Anfang bis zum 19. Tag von Dhul-Hidscha
    empfehlenswert.[33]

    - Das Fasten jeden zweiten Tages – bekannt als das Fasten des Propheten Dawud (a.s.).[34] Ebenso das Fasten an drei Tagen jeden Monats, am besten am 13., 14. und 15. des Monats.[35] Der Gesandte Allahs sagte: „Das Fasten an drei Tagen im Monat gleicht dem lebenslangen Fasten.“ (Buhari, Muslim). Ebenso sagte er : „Fastet an einem Tag und am nächsten nicht, denn das ist das Fasten des Propheten Dawud, und dies ist das beste Fasten.“ (Buhari, Muslim)

    - Das häufige Fasten in den Monaten Muharram, Radschab, Dhul-Qada und Dhul-Hidscha gehört ebenfalls zum sunna-gemäßen Fasten.[36]
    -------------------

    [26] Der Tag davor beruht auf einem Hadith von Abu Ghatafan ibn Tarif al-Murri, bei Muslim und Abu Dawud, sahih nach al-Albani.

    [27] Bukhari (2000)


    [28] Muslim (1910)

    [29]
    Verzeichnet bei Muslim. Imam Malik hält das Fasten an 6 Tagen in diesem Monat für verpönt. Ibn Abd al-Barr meint, das könnte daran liegen, dass er den Hadith nicht kannte.

    [30] Scheich Ibn Baz, Fatawa Islamiyah Bd. 3, S. 335.

    [31] Berichtet von Aischa (r.a.), Hadith bei Buhari, Muslim, Abu Dawud

    [32] Hadith von Usama ibn Zayd bei Abu Dawud, sahih nach al-Albani.

    [33] Gute Taten an diesen Tagen sind besonders erwünscht. Buhari verzeichnet einen entsprechenden Hadith. Siehe El-Dzezairi, Minhadschu-l-Muslim Band I, S. 398.

    [34] Hadith von Abdullah ibn Amr, bei Buhari, Muslim, Nasa’i, Abu Dawud und Ibn Madscha. Vgl. Sardarevic, Fikh-ul-Ibadat, S. 145.

    [35] Hadith von Abdullah ibn Amr, bei Buhari, Muslim, Abu Dawud, an-Nasa’i. Hafith von Abu Dharr über die bestimmten Tage bei an-Nasa’i, sahih nach Ibn Hibban.

    [36] Vgl. Zaidan, Fiqh-ul-’Ibadat, S. 123.

    FORTSETZUNG FOLGT INSHA'ALLAH

  5. #5
    Muuuslim
    Nicht registriert

    c. Das verpönte und das verbotene Fasten.[37]

    - Für den Pilger ist es unerwünscht am Tag von ’Arafat zu fasten.[38] Abu Huraira (r.a.) sagte: „Der
    Gesandte Allahs
    hat es verboten, am Tag von ’Arafat zu fasten.“ (Ahmad)

    - In der zweiten Hälfte des Monats Scha’ban sollte man nicht fasten, wenn man nicht gewohnheitsmäßig (z.B. jeden Montag und Donnerstag) fastet. In einer von Ibn Hibban als sahih eingestuften Überlieferung sagte der Prophet : „Wenn die Mitte des Monats Scha‘ban überschritten ist, so fastet nicht.“

    - Ebenso ist das Fasten am Zweifelstag (ob der Ramadan begonnen hat oder nicht - am 30. Scha’ban) zu unterlassen. [39] Abu Huraira (r.a.) berichtete, dass der Prophet sagte: „Keiner von euch darf vor Beginn des Ramadans einen Tag oder zwei Tage vorsorglich fasten, es sei denn, dass er gewöhnlich vorher mit Fastentagen beginnt, dann kann er diesen einen Tag fasten.“[40]

    Der Prophet sagte auch: „Die Taschriq-Tage sind Tage des Essens, des Trinkens und der Lobpreisung Allahs.“ (Muslim)

    - Man soll nicht nur am Freitag fasten, wenn man nicht zusätzlich auch entweder am Donnerstag oder am Samstag fastet. Abu Huraira (r.a.) berichtete, dass der Prophet sagte: „Keiner von euch darf am Freitag fasten, es sei denn, er fastet einen Tag davor oder danach.“ [41] Fällt aber der Aschura-Tag (10. Muharram) oder der Arafat-Tag auf den Freitag, dann ist das Fasten nicht missbilligt. Auch am Samstag alleine soll man nicht fasten,[42] wie etwa aus einem Hadith von Basr al-Salmi berichtet wird: „Fastet nicht am Samstag, außer wenn es Pflicht ist; sogar wenn ihr nur einen
    Rebstock oder einen Ast zum Kauen findet.“
    (Ahmad)

    - Man darf nicht an den zwei Feiertagen des Fastenbrechens (’Id al-Fitr) und des Opferfestes (’Id al-
    Adha), sowie den drei Taschrik-Tagen nach dem Opferfest, 11., 12., 13. Dhu-l-Hidscha [43] fasten.[44] Abu `Ubaid, Sklave des Ibn Azhar, berichtete: „Ich erlebte das Fest mit `Umar Ibn Al-Hattab (r.a.) als er sagte: „Das sind zwei Tage, an denen der Gesandte Allahs das Fasten verbot. Es handelt sich um den Tag, an dem ihr euer Fasten brechet und um den anderen Tag, an dem ihr von euren Opfertieren esset.“ [45] Nach den Schafi’iten darf man an den Taschrik-Tagen fasten, wenn das Fasten einen Grund hat und es sich nicht um gewöhnliches freiwilliges Fasten handelt.[46] Aischa und Ibn Umar (r.a.) berichten, dass von dieser Bestimmung des Verbotes an den Taschrik-Tagen zu fasten die Pilger ausgenommen sind, die kein Opfertier darbringen konnten und das Fasten als Ersatz dafür leisten.

    - Es ist unzulässig, das ganze Jahr durch zu fasten. Der Prophet sagte: „Derjenige, der dauerfastet, fastet nicht.“[47] Will man dauerhaft fasten, so soll man am besten jeweils einen Tag fasten und einen Tag auslassen.

    - Eine Frau darf nicht freiwillig fasten, wenn ihr Mann anwesend ist, außer mit seiner Zustimmung oder
    wenn er krank ist oder in einer Lage, in der kein Geschlechtsverkehr möglich ist. [48] Abu Huraira
    berichtete vom der Propheten : „Die Frau soll keinen einzigen Tag in Anwesenheit ihres Mannes fasten, ohne, dass er es ihr erlaubt – außer im Ramadan.“
    [49]
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    [37] Siehe zu den Details der Rechtsansichten der vier großenRechtsschulen Al-Jaziri, Al-Fiqh ‘Ala al-Madhahib al-Arba’ah, S. 745 ff.

    [38] Hadith bei Abu Dawud, sahih nach al-Hakim. Siehe Dr. Badawi, The Fiqh, S. 272 f.

    [39] Vgl. Sardarevic, Fikh-ul-Ibadat, S. 148. Siehe zu den im Detail unterschiedlichen Ansichten der vier großen Rechtsschulen Al-Jaziri, Al-Fiqh ‘Ala al-Madhahib al-Arba’ah, S. 742 f.

    [40] Bukhari (1914)

    [41] Bukhari (1985)

    [42] Vgl. Sardarevic, Fikh-ul-Ibadat, S. 145.

    [43] Darüber gibt es Ahadith, wie etwa von Aischa und Ibn Umar, verzeichnet bei al-Buhari, ebenso der Hadith über den Fastenden Abu Murra, den Amr ibn al-As darauf hinwies, dass diese Tage nicht zum Fasten da sind (Abu Dawud, sahih nach al-Albani)

    [44] Vgl. Sardarevic, Fikh-ul-Ibadat, S. 145

    [45] Bukhari (1990)

    [46] Sayyid Saabiq, Fiqh-us-Sunnah 3, 120 b.

    [47] Ahmad, Bukhari, Muslim.

    [48] Vgl. Sayyid Saabiq, Fiqh-us-Sunnah 3, 123a

    [49] Ahmad, Bukhari, Muslim

    FORTSETZUNG FOLGT INSHA'ALLAH


    Geändert von Muuuslim (10.08.2010 um 19:13 Uhr)

  6. #6
    Muuuslim
    Nicht registriert

    3. Beginn und Ende des Monats Ramadan[50]

    Abu Huraira (r.a.) berichtete, dass der Gesandte Allahs sagte: „Wenn der Monat Ramadan beginnt, werden die Tore des Paradieses geöffnet und die Tore der Hölle verschlossen. Und die Teufel werden in Ketten gelegt.“[51]

    a.
    Ibn ’Umar (r.a.) berichtete: „Ich hörte den Gesandten Allahs sagen: „Wenn ihr ihn gesehen habt, dann fastet und wenn ihr ihn gesehen habt, dann brecht das Fasten. Wenn er vor euch bedeckt wurde, dann setzt ihn fest“[52] Muslim berichtete auch: „Wenn er vor euch bedeckt wurde, dann setzt ihn fest auf dreißig.“ Bei al-Buchari heißt es auch: „dann macht die Frist voll mit dreißig.“ Und al-Bukhari verzeichnet in einem Hadith von Abu Huraira ebenso: „dann macht die Frist des Monats Scha’ban voll mit dreißig.“[53]

    Was im erstzitierten Hadith mit „ihn“ gemeint ist, ist der Neumond (hilal). Beginn und Ende des
    Fastenmonats Ramadan sind somit primär von der gesicherten Sichtung des Neumondes abhängig. Es ist ausreichend, wenn auch nur ein vertrauenswürdiger Muslim den Neumond (nach Sonnenuntergang [54]) gesichtet hat und dies bezeugt. Ibn ‘Umar (r.a.) berichtet: „Die Leute hielten Ausschau nach der Mondsichel und ich berichtete dem Gesandten Allahs , dass ich sie gesehen hatte. Daraufhin begann er, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, das Fasten und befahl auch den Leuten zu fasten.“[55] (Abu Dawud). Zulässig ist es,Teleskope als Hilfsmittel zu benutzen, um nach dem
    Neumond Ausschau zu halten.[56]


    b. Es muss allerdings überhaupt möglich sein, den Neumond in einem Gebiet zu sehen. Darauf weist der Europäische Fatwa-Rat [57] in seiner 3. regulären Konferenz (Köln vom 19. bis 22. Mai 1999) im
    Zusammenhang mit astronomischen Berechnungen hin. Unzulässig ist es hingegen auf die Sichtung zu verzichten und sich ausschließlich auf Berechnungen, die u.U. Jahre vorher bestimmt wurden, zu verlassen. [58] Die Anweisung des Propheten ist klar und für jeden verständlich, auch für denjenigen, der von Berechnungen nichts versteht. Mit der Sichtung beginnt das Fasten und mit der Sichtung endet das Fasten. Die Rechtsfolgen werden nicht durch das Vorhandensein des Neumondes
    ausgelöst, da den Menschen nicht befohlen wird, rechnerisch zu überprüfen, ob der Neumond sichtbar sein könnte, wenn ihn nicht etwas (eine Wolke) bedecken würden, sondern lediglich die Anzahl der Tage beim Monat, der dem Ramadan vorangeht, mit dreißig zu bestimmen – man fastet also an diesem Tag nicht, auch wenn es sein könnte, dass der Neumond sichtbar wäre, wenn ihn nichts bedecken würde.


    c.
    Wenn die Sichtung nicht möglich ist, dann setzt man den vorangehenden Monat Scha’ban entsprechend der Anweisung in den Ahadith mit dreißig Tagen fest und wartet das Verstreichen des 30. Scha’ban ab.[59]


    d.
    Es gibt Meinungsunterschiede unter den Gelehrten darüber, ob die ganze muslimische Gemeinschaft verpflichtet ist zu fasten, wenn die Neumondsichel irgendwo gesehen wurde (so die Mehrheit[60]) oder dies keine Verbindlichkeit auslöst und jedes Land auf seine eigene Sichtung abstellen soll. [61] Einige Gelehrte meinen nämlich, dass jedes Land von der eigenen Sichtung ausgehen soll und dies ist in der heutigen Realität vorherrschend. In einer Fatwa[62] des ständigen
    Komitees heißt es: „… und diese Meinung wird durchaus auch mit der Sunna begründet: „Es begab sich, dass die Mutter der Gläubigen Umm Salama (r.a.) Kuraib in einer Angelegenheit zu Mu’āwiya (r.a.) nach al-shām sandte. Seine Reise war in den letzten Tagen des Sha‘bān und er gelangte zu Beginn des Ramadans nach al-shām. Die Muslime sichteten dort den Neumond Freitagnacht. Kuraib erledigte seine Angelegenheit und kehrte gegen Ende des Ramadans nach Madīna zurück, wo er auf Ibn ‘Abbās traf. Er erzählte ihm, dass sie den Neumond in al- Shām am Freitag gesehen hätten. Daraufhin sagte Ibn ‘Abbās ihm, dass sie ihn erst am Samstag gesehen hätten. Kuraib fragte ihn, ob sie sich nicht an die Sichtung Mu‘āwiyas halten würden, mit ihnen das Fest begehen und die Nacht des Freitags, die sie verpasst hätten, nachholen wollten. Ibn ‘Abbās erwiderte, dass sie die dreißig Tage vollenden würden, es sei denn, sie würden den Neumond sichten. Das sei es, was der Prophet,
    Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, ihnen befohlen habe.“

    Am besten ist es aber auf die Sichtung durch die Muslime abzustellen, unabhängig davon, wo sie sich
    aufhalten, da der angeführte Hadith über das Erfordernis der Sichtung allgemeingültig ist. Dies ist im Sinne der Einheitlichkeit der Umma auch besser. Manche Gelehrte heben daher hervor, dass es zwar zulässig ist, auf dieSichtung in einem bestimmten Land bzw. einer spezifischen Zone abzustellen, dass es aber „besser“ sei,das Fasten mit der ersten Sichtung, egal wo sich dieseereignete, zu beginnen.[63] Falls man jedoch sein Fasten in Unkenntnis der Sichtung in einem anderen Land begonnen hat, kann man es allerdings auch dementsprechend zu Ende führen und muss es nicht
    nachträglich „anpassen“. Verreist man während des Ramadans und kommt in eine Gegend, wo die Leute erst 29 Tage gefastet haben und der Neumond noch nicht gesehen wurde, während man selbst schon 30 Tage gefastet hat, ist es nach einer Fatwa von Scheich Ibn Baz zulässig, noch einen Tag zu fasten, um das Fastenbrechen gemeinsam mit den dortigen Muslimen zu beginnen.[64] Dies aufgrund eines Hadithes, der besagt, dass das Fasten und das Fastenbrechen dann (fällig) sind, wenn alle
    fasten und wenn alle das Fasten brechen. [65] Unter Zugrundelegung dieser Regel, die dem Hadith
    entnommen werden kann, ist es im Sinne zumindest einer partiellen Einheit am besten, man fastet auch dann zur gleichen Zeit wie die Allgemeinheit der Leute im selben Land, wenn dieses Land auf die eigene Sichtung abstellt und nicht auf die erste Sichtung, unabhängig vom Ort und von der geographischen Zone.[66]


    e.
    Ergänzend sei im Zusammenhang mit dem Beginn des Ramadans erwähnt, dass nichts gegen das gegenseitige „Gratulieren“ zum Ramadanbeginn spricht, weil es sich dabei um einen Brauch handelt und solche Bräuche erlaubt sind, außer es gibt einen Hinweis aus den islamischen Quellen, der das Gegenteil belegt.[67] Daher ist nichts einzuwenden, wenn jemand beispielsweise sagt: „Möge Allah unsere und deine guten Taten annehmen!“


    f.
    Das Ende des Fastenmonats wird entsprechend dem eingangs zitierten Hadith ebenso mit der Sichtung des Neumondes bestimmt, wobei hier aber nach einem Teil der Gelehrten zumindest 2 Zeugen notwendig sind,[68] weil es Überlieferungen gibt, die allgemein gehalten sind und von zwei Zeugen sprechen und nur im Hinblick auf den Beginn (als Spezialfall) feststeht, dass jedenfalls eine
    Zeugenaussage akzeptabel ist.[69] Nach einem anderen Teil genügt auch ein Zeuge, hierbei wird eine Analogie zur Sichtung des Neumondes zu Beginn des Fastens gezogen. [70] Jedenfalls endet der Ramadan mit Vollendung des 30. Tages. [71]Hat man nur 28 Tage gefastet, wenn der Neumond gesichtet wird, dann muss man später einen Tag nachfasten, weil ein (Mond-) Monat nicht weniger Tage haben kann als 29.[72]
    ----------------------------


    [50] Zu den Ansichten der Hanafiten, Schafi’iten, Malikiten und Hanbaliten siehe Al-Jaziri, Al-Fiqh ‘Ala al-Madhahib al-Arba’ah, S. 735 ff.

    [51] Buhari. Es mag sein, dass damit gemeint ist, dass die Satane die Muslime nicht derart in Versuchung bringen können, da sie mit dem Fasten und mit dem Dhikr beschäftigt sind. Eventuell ist auch nur ein Teil der Satane gemeint, nämlich die besonders schlimmen bzw. starken. Siehe dazu Fatwa Nr. 39736 auf www.islam-qa.com und Nr. 0245 auf www.fataawa.de.

    [52] Dies berichten al-Bukhari und Muslim.


    [53] Siehe die Erläuterungen der angeführten Ahadith: Mourad, Ahadith al-Ahkam – Hadithe der rechtlichen Bestimmungen, S. 85 f.

    [54] Vgl. Das Ständige Komitee, Fatawa Islamiyah Bd. 3, S. 222.

    [55] Sieht eine Person den Neumond, so beginnt sie mit dem Fasten unabhängig davon, ob die Leute ihm mit dem Fasten folgen oder nicht. Einige Gelehrte sehen das allerdings anders und setzen als
    Voraussetzung, dass noch jemand den Neumond gesehen hat. Vgl. Sayyid Saabiq, Fiqh-us-Sunnah 3, 113.

    [56] Vgl. Zaidan, Fiqh-ul-’Ibadat, S. 107.

    [57] European Council for Fatwa and Research.

    [58] Vgl. Al-Jaziri, Al-Fiqh ‘Ala al-Madhahib al-Arba’ah, S. 739; Scheich Ibn Baz, Fatawa Islamiyah Bd. 3, S. 222 ff.

    [59] Vgl. El-Dzezairi, Minhadschu-l-Muslim Band I, S. 404.

    [60] Vgl. Sayyid Saabiq, Fiqh-us-Sunnah 3, 112.

    [61] Siehe Scheich Ibn Baz, Fatawa Islamiyah Bd. 3, S. 224 – 230.

    [62] Ständiges Komitee/ Ibn Baz/ al-Uthaimin/ al-Munagid, Das Buch des Fastens – Rechtsgutachten, S. 18, herausgegeben und übersetzt vom Islamischen Zentrum Münster e.V., E-Book zum herunterladen auf http://www.way-toallah.com/dokument/Buch_des_Fastens_Deutsch.pdf

    [63] So Dr. Saalih al-Sadlaan, Fiqh made easy, S. 87.

    [64] Fatawa Islamiyah Bd. 3, S. 235.

    [65] Tirmidhi (697)

    [66] Scheich Ibn Baz, Fatawa Islamiyah Bd. 3, S. 240 f. Dies bedeutet aber nicht, dass man mit den Leuten eines Landes zu fasten beginnen soll, welches lediglich auf astronomische Berechnungen abstellt und an keinem Ort der Welt die Sichtung bestätigt worden ist.

    [67] Ständiges Komitee/ Ibn Baz/ al-Uthaimin/ al-Munagid, Das Buch des Fastens – Rechtsgutachten, S. 19 f.

    [68] Vgl. El-Dzezairi, Minhadschu-l-Muslim Band I, S. 404.

    [69] Siehe Dr. Badawi, The Fiqh, S. 260.

    [70] Sayyid Saabiq, Fiqh-us-Sunnah 3, 111.

    [71] Siehe Sayyid Saabiq, Fiqh-us-Sunnah 3, 111.

    [72] Scheich Ibn Baz, Fatawa Islamiyah Bd. 3, S. 234.

    FORTSETZUNG FOLG INSHA'ALLAH
    Geändert von Muuuslim (11.08.2010 um 05:59 Uhr)

  7. #7
    Muuuslim
    Nicht registriert

    4. Die Vorzüge des Ramadans und Lailatu-l-Qadr


    a.
    In diesem Monat sollten die Gebete und Bittgebete, das Lesen des Qur’ans, die Freigiebigkeit im Hinblick auf Bedürftige sowie allgemein die guten Taten intensiviert werden. Besonderer Wert sollte auf das Gebet in der Nacht gelegt werden.[73] Siehe dazu die Ausführungen zum Tarawih-Gebet im zweiten Teil des Buches. Der Muslim muss sich beim Fasten vor Sünden hüten. Dies wird z.B. angesichts der folgenden Ahadith augenscheinlich: Abu Huraira (r.a.) berichtete, dass der Gesandte Allahs sagte: „Wer das falsche Wort und dessen tatkräftige Durchsetzung nicht unterlässt, von dem verlangt Allah nicht, dass er auf sein Essen und Trinken verzichtet.“[74]

    Und Abu Huraira (r.a.) berichtete auch: „Wenn einer von euch an einem Tag fastet, da soll er keine unzüchtige Rede führen und sich nicht törichtverhalten; und wenn jemand ihn beschimpft oder ihn
    bekämpft, soll er zweimal sagen: Ich bin ein fastender Mensch.“
    [75] Der Prophet sagte auch: „Es kann, vorkommen, dass ein Fastender nichts von seinem Fasten hat außer Hunger, und es kann sein, dass ein Betender nichts von seinem Gebet hat, außer Schlaflosigkeit.“[76]

    In diesem Sinne ist es augenscheinlich, dass jeder, der ohne seine täglichen Pflichtgebete zu verrichten fastet, ehest möglich Reue zeigen soll und sich dieser zentralen Pflicht im Islam bewusst werden soll, damit er auch für sein Fasten belohnt wird. [77] Ein Fastender, der das Gebet unterlässt, soll jedoch nicht vom Fasten abgehalten werden, denn dieses fördert seine Gottesfurcht und bewirkt so Allah will Furcht und Hoffnung in seinem Herzen, so dass er sich letztendlich entschließt, mit dem
    Erfüllen der täglichen Pflichtgebete zu beginnen.[78] Eine Fatwa des Ständigen Komitees besagt, dass das Fasten von jemandem, der in der Nacht Alkohol trinkt, gültig ist, da er sich ja tagsüber von allem, was das Fasten bricht, fernhält (d.h. er muss die gefasteten Tage nicht nachholen); er begeht aber jedenfalls eine große Sünde und muss hierfür bereuen und beabsichtigen, dies nicht mehr zu tun.[79]

    b. Abu Huraira (r.a.) berichtete, dass der Gesandte Allahs Folgendes über den Monat Ramadan sagte: „Wer immer - aus dem Glauben heraus und aus der Hoffnung auf den Lohn Allahs - diesen (Monat) im Beten verbringt, dem werden seine vergangenen Sünden vergeben.“[80] Abu Huraira (r.a.) berichtete auch, dass der Gesandte Allahs sagte: „Wenn Ramadan beginnt, werden die Tore des Himmels geöffnet, die Tore des Höllenfeuers geschlossen und die Satane in Ketten gefesselt.“[81]

    c.
    Besonders im letzen Teil des Ramadans soll man Wert auf viele gottesdienstliche Handlungen und Gebete legen. Aischa (r.a.) berichtete: „Der Gesandte Allahs (s.a.w.s.) pflegte sich an den letzten Tagen (des Ramadans) mit den religiösen Übungen weit intensiver als an den anderen Tagen zu beschäftigen.“ [82] Im letzen Teil des Ramadans soll man auch die Nacht al-Qadr erwarten. Das ist die Nacht, in der die Offenbarung des Qur’ans einsetzte. Abu Huraira (r.a.) berichtete, dass der Prophet (s.a.w.s.) sagte: „Wer immer - aus dem Glauben heraus und der Hoffnung auf den Lohn Allahs - im Ramadan fastet, dem werden seine vergangenen Sünden vergeben. Und wer immer - aus dem Glauben heraus und aus der Hoffnung auf den Lohn Allahs - Lailatu-l-Qadr im Beten verbringt, dem
    werden seine vergangenen Sünden vergeben.“
    [83]


    Ibn `Umar (r.a.) berichtete: „Einigen der Gefährten des Propheten wurden die Zeichen der Nacht der Macht (Lailatu-l-Qadr) in den letzten sieben Tagen (des Monats Ramadan) im Traum gezeigt. Der Gesandte Allahs sagte: ‚Ich sehe, dass eure Traumgesichter sich darüber einig sind, dass diese Nacht mit einer der letzten sieben Nächte (des Monats Ramadans) zusammenfällt.’ Wer sich darum bemüht, der kann sie in den letzten sieben Tagen (des Ramadans) erwarten.’“ [84] Aischa (r.a.) berichtete: „Der Gesandte Allahs sagte: „Erwartet Lailatu-l-Qadr (die Nacht der Macht) in den letzten zehn Tagen im Ramadan.“[85] Aischa (r.a.) berichtete, dass der Gesandte Allahs sagte: „Erwartet Lailatu-l-Qadr in den letzten zehn Tagen des Ramadans, die ungerade Zahlen (Witr) haben.“[86] In einer Überlieferung von Ibn Umar (r.a.), die Imam Ahmad verzeichnet, ist ein Hinweis auf den 27. Tag zu finden. Viele Gelehrte gehen davon aus, dass die Nacht vom 26. auf den 27. Tag Lailatu-l-Qadr ist. Empfehlenswert ist das Sprechen dieses Bittgebetes in der genannten Nacht: „Allahumma innaka ’afuw-wun tuhib-bul-’afwa fa’fu ’anni“ – O Allah, Du bist der Allvergebende und liebst die Vergebung, so vergibt mir. (Tirmidhi)
    ------------------------------

    [73] Vgl. Fatawa Islamiyah Bd. 3, S. 211 – 221.

    [74] Bukhari (1903)

    [75] Muslim (1941)

    [76] Hakim; Ibn Madscha

    [77] Scheich Ibn Uthaimin, Fatawa Islamiyah Bd. 3, S. 245 ff.


    [78] Fatwa des Ständigen Komitees, Fatawa Islamiyah Bd. 3, S.

    [79] Scheich Ibn Baz, Fatawa Islamiyah Bd. 3, S. 249 f.

    [80] Bukhari (2008)

    [81] Bukhari (1899)

    [82] Muslim (2009)

    [83] Bukhari (2014)

    [84] Muslim (1985)

    [85] Muslim (1998)

    [86] Bukhari (2017)


    FORTSETZUNG FOLGT INSHA'ALLAH

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