Imam Muhammad Ibn Ismail al-Sana’ani – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Wenn du fragst: „Werden diejenigen, die bezüglich der Gräber und der Heiligen zu weit gehen zu Mushrikun, wie jene, die die Götzen anbeten?“ Dann erwidere ich darauf folgendes: „Ja, sie werden wie sie zu den Mushrikun. Denn sie haben dasselbe getan, wie sie. Sie sind sogar hinsichtlich des Glaubens, der Unterwerfung und Dienerschaft noch weiter gegangen. Deshalb gibt es zwischen ihnen und den Götzendienern keine Differenz. Falls, du sagst, dass die Götzendiener behaupten: „Wir stellen Allah nichts zur Seiten. Wir stellen Ihm nichts gleich. An Heilige zu glauben und bei ihnen Zuflucht zu suchen ist kein Shirk.“ Dann antworte ich dir folgendermaßen: „Ja. Sie sprechen mit ihren Zungen aus was nicht in ihrem Herzen steckt Dies kommt daher, dass sie die Bedeutung des Shirk nicht kennen. Es ist Shirk bezüglich der Heiligen zu übertreiben und für sie zu opfern. Allah sagt hierzu: „Bete zu deinem Herrn und Opfere für Ihn.“ (Sure al-Kauthar, Vers.2) D.h. Opfere für niemanden außer zu Allah. Allah sagt: „Wahrlich die Gebetsstädte gehören Allah. So ruft zu niemanden außer zu Allah.“ (Sure al-Dschinn, Vers.18) Aus den zuvor gesagten hast du gelernt, dass der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – den Schein (Riya) als Shirk bezeichnet hat. Ihr Verhalten gegenüber den Gräbern und ihren Heiligen ist viel schlimmer als das. Sie übertreiben im Bezug auf ihre Heiligen, wie die Götzendiener gegenüber ihren Götzen. Es sind dieselben Taten. Somit werden sie ebenso zu Götzendiener. Die Aussage: „Wir stellen Allah nichts zur Seite“, nützt ihnen nix. Denn ihre Handlungen verleumden ihre Worte. Wenn du sagst: „Sie wissen nicht, dass sie dadurch in den Shirk fallen“, dann sage ich dir: „Die Fuqaha meinen in ihren Büchern im Kapitel „Ridda“ eindeutig: Jemand, der ein Kufr-Wort sagt hat Kufr begangen, auch wenn er seine Bedeutung nicht bezwecken wollte. Ihre Unwissenheit über den begangenen Shirk zeigt, dass sie die Wahrheit über den Islam und die Beschäftigung des Tawhid nicht kennen. Aus diesem Grund sind sie keine Muslime und gehören deshalb zu den Kuffar.“ Wenn du sagst: „Wenn sie zu Götzendienern geworden sind, dann ist es Pflicht gegen sie zu kämpfen und sich ihnen gegenüber so zu verhalten, wie der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – sich gegenüber den Ungläubigen verhalten hat.“ Dann gebe ich dir folgende Antwort: „Die Gelehrten haben diese Entscheidung getroffen und gesagt: „Bevor ihnen der Kampf angesagt wird, muss man sie zuerst zum Tawhid einladen.“[1]
Für denjenigen der diese Form des Shirk begeht, gibt es keinerlei Entschuldigung – ausgenommen man steht unter Ikrah (Zwang unter der unmittelbaren Androhung des Totes) oder ist nicht bei Sinnen, d.h. klaren Verstand. Darin stimmt die gesamte islamische Gemeinschaft überein – das der Shirk begehende nicht durch Unwissenheit entschuldigt ist und es ist obligatorisch auf den Götzendienst betreibenden den Takfir zu sprechen. Denn Allah, gepriesen sei Er, sagt
Und als dein Herr aus den Kindern Adams - aus ihren Lenden - ihre Nachkommenschaft hervorbrachte und sie zu Zeugen gegen Sich Selbst machte (indem Er sprach): "Bin Ich nicht euer Herr?", sagten sie: "Doch, wir bezeugen es." (Dies ist so,) damit ihr nicht am Tage der Auferstehung sprecht: "Siehe, wir wussten nichts davon. Oder (damit ihr nicht) sprecht: "Es waren bloß unsere Väter, die vordem Götzendiener waren; wir aber waren ein Geschlecht nach ihnen. Willst Du uns denn vernichten um dessentwillen, was die Verlogenen taten? (Sure al-Ar’af, Vers.172-173)
Imam Abu Dschafar Muhammad Ibn Dscharir al-Tabari – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – kommentierte die Worte„Es waren bloß unsere Väter, die vordem Götzendiener waren; wir aber waren ein Geschlecht nach ihnen“
, folgendes: „D.h. aufgrund dessen weil wir die Wahrheit nicht kannten (also aus Unwissenheit), befolgten wir ihrem Weg.“[2]
Imam Abu Abdullah al-Qurtubi al-Maliki – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – kommentierte dazu: „Tartuschi sagte: „Selbst wenn die Menschen sich nicht an diese Begebenheit erinnern, ist es für sie verbindlich und sie müssen ihr Wort halten. Gleichermaßen wie jemand, der sich von seiner Frau scheidet und sich nicht mehr daran erinnert. Trotz dessen ist die Scheidung rechtskräftig…“ Ibn Abbas und Ubay Bin Ka’b sagten: „Die Worte„Doch, wir bezeugen es“
in diesem Vers, stammen von Menschen. D.h. „Wir sind Zeuge geworden, dass Du unser Herr und Gott bist.“
„Willst Du uns denn vernichten um dessentwillen, was die Verlogenen taten?“
D.h. du wirst so etwas nicht tun. Jedoch im Tawhid ist der blinde Befolger nicht Entschuldigt.“[3]
Auch sagt Allah, der Allwissende, hinsichtlich der Unentschuldbarkeit des Shirk begehenden:
Und wenn einer der Götzendiener bei dir Schutz sucht, dann gewähre ihm Schutz, bis er Allahs Worte vernehmen kann; hierauf lasse ihn den Ort seiner Sicherheit erreichen. Dies (soll so sein), weil sie ein unwissendes Volk sind. (Sure at-Tawba, Vers.6)
Imam Abu Muhammad al-Farra al-Baghawi – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – kommentierte dazu:„[...]bis er Allahs Worte vernehmen kann[…]
Bis sie lernen was für Belohnungen sie von Allah bekommen werden, wenn sie den Islam akzeptieren und lernen, was für eine Strafe sie erwartet, wenn sie den Islam nicht akzeptieren sollten[…]
„Dies (soll so sein), weil sie ein unwissendes Volk sind.“
D.h. sie kennen die Religion Allahs und Sein Tawhid nicht[…] Hasan sagte: „Dieser Vers ist bis zum Weltuntergang Muhkam (Eindeutig/Klar).“[4]
Jedoch entschuldigen die heutigen Mushrikun, die sich selber fälschlicherweise den Islam zuschreiben, den Götzendienstbegehenden. Haben sie denn nicht Allahs Worte vernommen? Wahrlich, sie sind schlimmer als die Jahmiyyah, Karamiyyah und Ghulat al-Murji’ah; denn in der Schafiitischen, Hanafitischen, Malikitischen, Hanbalitischen und Zaharitischen Rechtschulen, sowie unter den Mu’tazila, Murjiah, Karamiyyah und Jahmiyyah herrscht Übereinstimmung diesbezüglich. Diese Götzendiener die heutzutage behaupten, dass der Shirk begehende „Muslim“ vor der Hujja – vor dem Erhalt der Botschaft – noch ein Muslim ist und erst nach dem Erhalt der Hujja zum Götzendiener wird, sind gewiss schlimmer als die damaligen Jahmiyyah, Karamiyyah und Murji’ah. Obwohl die lauteren Altvorderen die Jahmiyyah aufs übelste bekämpft und verflucht haben, haben sie (die Jahmiyyah) nicht das gesagt, was heutzutage sog. Gelehrte und „Musime“ behaupten – das der Shirk Entschuldbar ist. Denn für die Jahmiyyah war die Erkenntnis und das Wissen (Marifah) der gesamte Islam, d.h. dass man Seinen Schöpfer zwingend kennen muss, wozu die alleinige Anbetung und der Kufr gegen den Taghut gehört, wodurch sie auf jene den Takfir sprachen der keine Kenntnis besaß. Nimmer haben sie behauptet, man müsse den Islam und Seinen Herrn nicht kennen, um ein Muslim zu sein und das man durch die Unwissenheit darüber entschuldigt wäre. Obwohl der Takfir von den Altvorderen über die Jahmiyyah berichtet wurden, so beruhte diese Entscheidung nicht auf ihre Unwissenheit über den Islam, denn sie wussten genau dass derjenige, der äußerlich Kufr/Shirk verübt, äußerlich kein Muslim mehr ist. Auch denjenigen, der im Herzen Kufr/Shirk begeht, betrachten sie nicht als Mu'min. Ihr Fehler, aufgrund dessen die Gelehrten Takfir machten, ist ihre Aussage über den Iman, dass er nur die Bestätigung (Tasdiq) oder lediglich die Kenntnis (Marifah) ist. Auch wegen der fehlenden Relation von äußeren zum innerlichen wurde der Takfir gesprochen – also wurde der Takfir nicht gesprochen aufgrund ihrer fehlenden Kenntnis über die Realität des Islams, sondern aufgrund ihrer Zuwiderhandlung der eindeutigen Texte, die den Iman als I’tiqad, Iqrar und Amal definieren und ihrer Negierung der Eigenschaften Allahs. Gewiss, sind diese sog. Gelehrten welche dem Shirk entschuldigen, schlimmer als die Jahmiyyah und Karamiyyah.
Niemand unter ihnen behauptete jemals etwas, was den heutigen Aussagen gleicht, denn jeden Menschen ist es durch die Ratio möglich zu diesem Wissen zu erlangen, nämlich das Allah, der Allmächtige, der alleinige Anbetungswürdige ist und das jemand der einen anderen als Allah, dem Allmächtigen, anbetet ein Götzendiener ist – denn nimmer kann zugleich Iman und Shirk in einem Menschen sein. Darin stimmen alle Gruppen und Gelehrten des Islams überein. Der einzige Disput welcher damit in Relation steht, ist ob diese Götzendiener, welche die Hujja nicht erreicht hat, am Jüngsten Tag geprüft werden oder nicht. Es gab Gelehrte, die die Meinung vertraten, dass jeden Menschen die Botschaft Allahs zur Genüge erreicht hat. Die andere Meinung, der überwiegenden Mehrheit, meinte, dass durchaus Menschen existieren, die die Botschaft gar nicht, oder nicht ausreichend erreicht hat. Diese sind insoweit nicht verantwortlich, dass ihrem Fehler eine Bestrafung folgt – erst wenn die Hujja sie erreicht hat, treten die Bestrafungen in Kraft. Stirbt jemand in seiner völligen Unwissenheit wird er am Tag der Auferstehung einer Prüfung unterzogen, die in seinem Fall nicht im Diesseits stattfand.
Diese Meinungsverschiedenheit hat jedoch mit der eigentlichen Angelegenheit nix zu tun, also ob der Shirk begehende ein Muslim ist oder nicht – denn beide sind sich einig dass der Shirk nimmer in dem Sinne entschuldigt ist, dass derjenige ein Muslim bleibt, eher bezieht es sich auf die Prüfung am Tag des Gerichts eines unwissenden Götzendiener. Jene Gelehrten, wie bspw. manche unter der Hanafitischen Rechtschule, wie Abu Mansur al-Maturidi welche die Prüfung bestritten, meinten das es Grundsätzlich keinen durch Unwissenheit entschuldigten Mushrik gibt. Dies, weil Abu Mansur die Meinung vertrat dass jemand unabdingbar gezwungen ist Allah zu kennen, selbt wenn ihm die Botschaft des Islams nicht erreicht hat – denn die Ratio (Aql) ist unabhängig von der Botschaft dazu Fähig Allah zu kennen. Ebenso, wie sie annahmen das die Botschaft der Propheten jedem Menschen erreicht hat und jemand der Shirk begeht in jedem Fall auf ewig im Höllenfeuer verweilen wird. Imam Umar Nasruhi Bilmen al-Hanafi – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – legte den Stand von Abu Mansur al-Maturidi, wie folgt dar: „Gegenwärtig ist keine einzige Nation aufgrund von Unwissenheit zu entschuldigen. Dies, weil Allah den Menschen Gesandte entsandt hat und auf diese Weise ist die Hujja erbracht; niemand kann sagen: „Was soll ich bloß machen, ich habe Allah doch nicht gekannt, ich war nicht dazu Fähig Wissen über Ihn zu finden.“[5]Ebenso meinen sie, dass auf der ganzen Welt heute Unwissenheit kein Entschuldigungsgrund ist; sei es im Kennen und Wissen von Iman und Kufr, oder sei es in der richtigen Ausführung der Gottesdienstlichen Handlungen. Wer die Religion nicht kennt und deshalb verirrt wird sich aus der Hölle nicht erretten können. Allah hat von Seiner Religion auf der ganzen Welt hören lassen; es ist sehr leicht, Halal, Haram, Iman und die Pflichten zu erlernen. Es ist Pflicht diese Dinge zu lernen, soviel wie davon notwendig ist. Falls nun jemand durch diese Meinungsverschiedenheit seine falsche und törichte Ansicht rechtfertigen will, so ist dies auf seine Ignoranz und Unwissenheit diesbezüglich zurückzuführen. Die Gelehrten waren sich darüber Einig, dass derjenige der im Götzendienst fällt, kein Muslim ist, wobei auf ihn – vor dem Erhalt der Hujja – nicht die Ahkam der Bestrafungen zutreffen.
Imam Allauddin Abu Bakr al-Kasani al-Hanafi – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – berichtete: „Abu Yusuf berichtete folgenden Text von Abu Hanifa: Abu Hanifa sagte: „Keiner der Geschöpfe besitzt in Bezug der Unwissenheit über Allah eine Entschuldigung. Dies, weil jedes einzelne Geschöpf verpflichtet ist ihren Herrn und Seinen Tawhid zu kennen. Wenn jemand die Himmel, die Erde, sich selbst und alle anderen Geschöpfe Allahs betrachtet, so werden ihm diese Gedanken dazu bringen an das Wesen Allahs und an Seine Einzigartigkeit zu glauben. Die Unkenntnis über die Pflichten Allahs ist nicht von dieser Art. Diese kann man ausschließlich dann wissen, wenn es einem mitgeteilt wird. Dass jemand die Pflichten nicht kennt bedeutet, dass ihm die deutlichen Beweise nicht erreicht haben. Deshalb wird er dafür nicht zur Rechenschaft gezogen.“[6]
Scheich al-Islam al-Mujaddid Taqiyyudin Abu’l Abbas Ahmad Ibn Taymiyyah al-Hanbali – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Nach der Kenntnis darüber, womit der Gesandte gekommen ist, so müssen wir dringend wissen, dass er seiner Nation nicht auferlegt hat irgendeinen von den Toten, den Rechtschaffenen oder anderen zu bitten, weder mit dem Ausdruck Istighathah, noch mit einem anderen, noch mit dem Ausdruck Isti'adhah, noch mit einem anderen (Ausdruck). Genauso wie er seiner Nation nicht auferlegt hat sich für oder vor einem Toten und anderen niederzuwerfen. Doch wissen wir, dass er all diese Dinge verboten hat und dass dies zum Götzendienst (Shirk) gehört, den Allah und Sein Gesandter verboten haben. Jedoch auf Grund der vorherrschenden Unwissenheit und dem mangelndem Wissen über die Spuren der Botschaft bei vielen von den Späteren ist man nicht in der Lage den Takfir über sie auszusprechen, bis ihnen dargelegt wird, womit der Gesandte gekommen ist und was diesem widerspricht."[7]
Diese Aussage legt dar, dass man auf jemanden der aus Unwissenheit Shirk begeht, man nicht den Takfir spricht, jedoch bedeutet dies nicht, dass er ein Muslim ist, wie heutzutage einige irrsinnige behaupten, indem sie meinen, dass der Shirk entschuldbar wäre und man erst aus den Islam tritt, wenn man die Hujja diesbezüglich bekommen hat. Wie Unwissend diese Leute doch sind, indem sie die Aussagen der ehrenwerten Gelehrten für ihre abscheuliche Ansicht missbrauchen und sie gänzlich – wissentlich oder unwissentlich – falsch auslegen. Die Wahrheit ist, dass mit der Aussage von Scheich al-Islam: „jedoch auf Grund der vorherrschenden Unwissenheit und dem mangelndem Wissen über die Spuren der Botschaft bei vielen von den Späteren ist man nicht in der Lage den Takfir über sie auszusprechen, bis ihnen dargelegt wird, womit der Gesandte gekommen ist und was diesem widerspricht“ der Kufr der Bestrafung (Kufr al-Tadhib) gemeint ist, d.h. die diesbezüglichen Rechtsprüche werden nicht auf jene Person angewendet. Die Rechtsgelehrten meinten also mit der Aussage: „Wir schreiben dieser Person nicht den Hukm des Kufr zu“, keinesfalls das sie ihn damit als Muslim ansehen, eher drückt es aus dass ein Mensch in dieser Situation ihrer Ansicht nach nichts gemacht hat, aus dem sich die direkte Strafe ergibt. Wenn sie also über einen Mushrik sagen „Wir machen keinen Takfir auf ihn“ bedeutet dies „Wir meinen dieser Mushrik ist entschuldigt und wird in dieser Situation nicht bestraft.“ Nur weil sie also meinten, der Kufr der Bestrafung ereilt ihn nicht, heißt dies nicht, dass sie ihn in kleinster Weise als Kafir ansahen. Dies, weil der Kufr ja prinzipiell das Gegenteil des Iman darstellt und der Mushrik den Iman an Allah mit Sicherheit nicht erfüllt hat. Also ist jemand der aus Unwissenheit Shirk begeht ein Mushrik, auf den jedoch nicht die Ahkam der Bestrafung angewendet werden – erst nach dem Erhalt der Hujja. Scheich al-Islam al-Mujaddid Taqiyyudin Abu’l Abbas Ahmad Ibn Taymiyyah al-Hanbali – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Und Allah hat vor und nach dem (Erhalt der Botschaft) zwischen Namen und Urteilen (Ahkam) unterschieden und vereinte sie in Namen und Urteile[...] So wurde der Name Mushrik vor dem (Erhalt) der Botschaft bestätigt, denn er gesellt etwas seinem Herrn bei, schweift von Ihm ab und nimmt neben Ihn andere Götter und Gleichgestellte (Andad) vor der – Ankunft – des Gesandte. Und diese Namen werden schon davor bestätigt. Genauso wie die Bezeichnung „Jahl“ und „Jahiliyyah“. So sagt man: "Jahiliyyah" und "Jahl" bereits vor der Ankunft eines Propheten. Die Bestrafung (für all dies) bleibt jedoch aus (solange die Botschaft nicht erhalten wurde)." [8]
Die lauteren Altvorderen sind übereinstimmend der Meinung, dass wer auch immer in den Shirk gefallen ist, auch ein Götzendiener (Mushrik) ist, obgleich ihn die Existenz der Hujja erreichte oder in ihrer Abwesenheit. Und die Meinungsverschiedenheit bei ihnen bestand lediglich darin, ob diesem Mushrik dadurch die Bestrafung zusteht, selbst wenn ihn nicht die Hujja überbracht wurde oder die Erbringung der Hujja notwendig ist. Die Mehrheit unter ihnen, entsprechend Ibn Taymiyyah’s Aussage ist der Meinung dass die Bestrafung auf ihnen nur nach der Ankunft der Hujja zu trifft.
___________________________________________
[1] Tathir al I'tiqad an Adran al-Ilhad, S.22
[2] Dschami al-Bayan an Ta’wil ay al-Quran, Sure al-Ar’af, Vers.172-173
[3] Al-Jami' li Ahkam il-Qur'an, Sure al-Ar’af, Vers.172-173
[4] Ma'alim at-Tanzeel, Sure at-Tawba, Vers.6
[5] Büyük İslam Ilmihali
[6] Badai'u al-Shana'i fi Tartib al-Syara'I, 7:132
[7] Al-Istighath al-Kubra, 1:629
[8] Majmoo al-Fatawa, 20:37f




Und:
Antworten