Das Feststellen des Anfangs des Fastenmonats:
Es gibt drei Methoden, das Eintreten des Ramadan zu ermitteln:
1. Die Sichtung der Mondsichel: Allah sagt: „Wer von euch den Neumond sieht und in diesem Monat anwesend ist, der soll in ihm fasten.“, und der Prophet, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, sagte: „Fastet erst bei ihrer Sichtung (der Mondsichel).“ Wer also den Neumond selber sieht, der muss fasten. Es ist erwünscht, dass die Menschen in der Nacht des dreißigsten Tags des Monats sha‘bān nach der Sichel Ausschau halten, dann ihre Vorkehrungen für das Fasten treffen und sich von Streitigkeiten freihalten. Wer den Neumond sieht, der soll nachsprechen, was uns von Ibn ‘Umar, Allahs Wohlgefallen auf ihm, überliefert wurde: „Der Prophet, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, pflegte zu sagen, wenn er den Neumond sah: „Allahu akbar. Allāhumma mach, dass uns der Monat Sicherheit und Glauben, Wohlbehaltensein und Islam, und gute Führung, zu dem, was Du liebst und dem, was Dir gefällt, bringt. Mein Herr und dein Herr ist Allah.““ [al-Athram] An dieser Stelle soll jedoch darauf aufmerksam gemacht werden, dass nicht jeder Muslim den Neumond vom Ramadan sehen muss, wie dies in einer fatwā einer Gruppe großer Gelehrten festgehalten ist.
Frage: Welches Urteil trifft den, der nicht mit der ersten Sichtung der Mondsichel des Ramadan fastet, bis er sie selbst sieht, und dabei das Hadīth zugrunde legt: „Fastet erst bei ihrer Sichtung (der Sichel) und brecht das Fasten erst bei ihrer Sichtung!“, und ist es gerechtfertigt, dieses Hadīth zu verwenden?
Antwort: Lob gebührt Allah. Das Fasten wird zur Pflicht, sobald die Sichtung der Mondsichel gesichert ist, wenn auch nur durch einen der vertrauenswürdigen Muslime. Wie auch der Prophet, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, das Fasten befohlen hat, als der Beduine bezeugte, dass er den Neumond gesehen habe. Was nun die Beweisführung mit dem genannten Hadīth betrifft, so ist es nicht richtig, dass der Einzelne nicht fastet, bis er selbst den Neumond sieht, denn das Hadīth ist eine allgemeine Aufforderung zum Fasten bei vollzogener Sichtung, wenn auch von nur einem vertrauenswürdigen Muslim. [Rechtsgutachten des Dauerausschusses, 10/94]
Zu den Beweisen dafür, dass die Sichtung der Mondsichel durch einen einzigen vertrauens- und glaubwürdigen Muslim ausreicht, um das Fasten für alle Muslime zu beginnen, ist das Hadīth von Ibn ‘Umar, Allahs Wohlgefallen auf ihm: „Die Leute hielten Ausschau nach der Mondsichel, und ich berichtete dem Gesandten Allahs, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, dass ich sie gesehen hatte. Daraufhin begann er, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, das Fasten und befahl auch den Leuten zu fasten.“ [Abū Dawūd in seinen sunan, Buch des Fastens, Kapitel: „Das Zeugnis eines Einzigen über die Sichtung der Mondsichel zu Beginn des Ramadan“]
Einige, die Erfindungen in die Religion geführt haben, verzögern das Fasten im Verhältnis zum Rest der Muslime, weil sie den irrigen Glauben hegen, dass der Mensch nicht zum Fasten verpflichtet ist, solange er den Neumond nicht selbst sieht, doch die Ahadīth weisen das zurück, und außerdem was soll dann der Blinde oder der Sehbehinderte machen? Auf solche Leute trifft zu, was Allah sagte: „Nicht die Augen sind blind. Blind ist vielmehr das Herz in der Brust.“ [sūrat al-hağğ:46] Und Allah führt auf den rechten Weg.
2. Das Zeugnis über die Sichtung bzw. die Mitteilung darüber, d.h. es wird bei der Sichtung eines vertrauenswürdigen Beauftragten gefastet und seine Mitteilung genügt, nach den Worten von Ibn ‘Umar, Allahs Wohlgefallen auf ihm: „Die Leute hielten Ausschau nach der Mondsichel, und ich berichtete dem Gesandten Allahs, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, dass ich sie gesehen hatte. Daraufhin begann er, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, das Fasten und befahl auch den Leuten zu fasten.“
3. Die Vollendung der dreißig Tage des Monats sha‘bān: Wenn der Neumond in der dreißigsten Nacht des sha‘bān nicht gesehen wird, ohne dass die Sicht durch Wolken oder Regen behindert wird oder auch in einem solchen Fall, nach den Worten des Propheten, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm: „Der Monat hat 29 Tage, also fastet nicht, bis ihr den Neumond seht und brecht das Fasten nicht, bis ihr sie seht. Wenn sie bedeckt ist, dann rechnet den Monat aus.“ - „ausrechnen“ heißt in diesem Fall, dreißig Tage des sha‘bān zu vollenden, nach dem, was durch ein Hadīth von Abū Huraira deutlich wird: „Wenn er (der Neumond) bedeckt ist, so zählt dreißig (Tage).“ [Von al-Albānī zu sahīh erklärt, in sahīh al-ğāmi‘, Nr. 3744] Daraus ersehen wir, dass der Ramadan mit der Sichtung eines vertrauenswürdigen Muslims mit durchschnittlicher Sehkraft beginnt, dafür ist keine besondere Sehschärfe erforderlich.
Al-Tirmidhī sagt: „Und die meisten Gelehrten halten sich daran, dass das Zeugnis eines Einzigen zum Fasten genügt. Dieser Meinung schließen sich ebenfalls Ibn al-Mubārak, al-Shāfi‘ī und Ahmad an, und das ist das Richtigste.“ Die Gemeinschaft der Gelehrten sagt, dass die Meinungsverschiedenheit über den Mondaufgang keine Berechtigung hat, dass nämlich nicht jedes Land nach seiner eigenen Sichtung fastet, sondern dass es ausreicht, wenn die Sichtung in einem der islamischen Länder feststeht, damit die ganze Ummah fastet. In dem sahīh Hadīth heißt es: „Fastet erst nach ihrer Sichtung und brecht das Fasten erst nach ihrer Sichtung.“ Das ist eine allgemeine Aufforderung an die gesamte Ummah, wer auch immer an welchem Ort auch immer den Neumond sichtet, so gilt seine Sichtung für sie alle. Einige Gelehrte, u. a. die hanafitische Rechtsschule und einige der Schāfi‘īten vertreten die Ansicht, dass jedes Land seine eigene Sichtung hat und dass die Sichtung von anderen für sie nicht verpflichtend ist. Doch Ersteres ist passender, da die Mehrheit der Gelehrten sich daran hält. Hierin liegen Einheit und Schutz vor Meinungsverschiedenheiten.
An dieser Stelle muss darauf aufmerksam gemacht werden, dass der Islam vorschreibt, dass die Taten, die mit der Sichtung der Mondsichel zusammenhängen, wie z. B. das Fasten, die Pilgerfahrt, die Wartezeit bei der Scheidung, die Aufhebung der Ehe durch den Eid des Mannes, mindestens vier Monate den ehelichen Verkehr unterlassen zu haben u. a. nicht aufgrund von Berechnungen vollzogen werden dürfen. Unter Berechnung versteht man hier nicht die Sichtung der Sichel, sondern die astronomische Berechnung und die Festlegung des ersten Fasttages bereits Jahre im Voraus, wie dies z. B. heutzutage in der Türkei geschieht. Dies ist nicht erlaubt. Zu diesem Thema gibt es mehr als genug Texte, die uns vom Gesandten Allahs, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, überliefert wurden.
Die Muslime stimmen darüber überein, es ist weder eine Meinungsverschiedenheit von damals, noch von heute bekannt. Shaikh al-Islām Ibn Taimiya, Allah sei ihm gnädig, erwähnt dies in dem 25. Band seiner fatāwā-Sammlung auf den Seiten 132/133:„(...) Und der Beweis dafür sind die Worte Allahs: „Sie fragen dich nach den Neumonden. Sag: sie sind feste Zeiten für die Menschen und für die Pilgerfahrt.“ [sūrat al-baqara:189] Der Erhabene teilt uns also mit, dass die Neumonde feste Zeiten für die Menschen sind, und dies für all ihre Angelegenheiten. Weiter sagt Er: „Und für den Mond haben wir Stationen bestimmt, (die er durchläuft), bis er schließlich (schmal und gekrümmt) wird, wie ein alter Dattelrispenstiel.“ [sūrat yāsīn:39], und sagt: „Er ist es, der die Sonne zur Helligkeit (am Tag) und den Mond zu Licht (bei Nacht) gemacht und Stationen für ihn bestimmt hat, damit ihr über die Zahl der Jahre und die Berechnung (der Zeit) Bescheid wisst. Allah hat dies wirklich geschaffen.“ [sūrat yūnus:5] - Seine Worte „damit ihr Bescheid wisst“ sind verbunden mit „für ihn (den Mond) bestimmt hat“, nicht mit „gemacht hat (die Sonne)“ - und Allah weiß es besser, denn die Tatsache, dass Er die Sonne zu Helligkeit und den Mond zu Licht gemacht hat, hat keinen Einfluss auf das Wissen um die Zahl und die Berechnung der Jahre. Vielmehr ist es ihre Bewegung von einem (Tier)- Kreiszeichen zum nächsten, von der die Berechnung abhängt. Hinzu kommt, dass die Sonne für uns nicht Grundlage der Berechnung eines Monats und auch nicht eines Jahres ist, sondern vielmehr der Neumond, wie auch der folgende edle qur’anische Vers ganz eindeutig zeigt: „Zwölf gilt bei Allah als die Zahl der Monate. (Das ist) in der Schrift Allahs (bereits) am Tag, als er Himmel und Erde schuf (festgelegt worden). Davon sind vier heilig.“ [sūrat al- tawba:36] Hier heißt es also, dass die Monate als zwölf Monate gezählt werden, und der Monat beginnt notwendigerweise mit dem Neumond. Die Berechnung des Monats durch den Neumond ist für jeden Menschen ersichtlich und für Wissenschaftler wie Laien gleichermaßen leicht, denn er wird ja gese- hen.“ [fatāwā-Sammlung, Bd. 25]
„Aufgrund der Errechnung des Neumonds ist es unter Umständen möglich, dass ein Fasttag des Ramadan ausgelassen würde oder dass ein Tag gefastet würde, der schon gar nicht mehr zum Ramadan gehörte. Das ist eine Sünde und Ungehorsam, und es gibt keine Macht und keine Gewalt außer bei Al- lah.“ [multaqā al-’abhur, Bd. 1, S. 197]
Aufgrund dessen wird die Zugrundelegung der Berechnung für den Beginn des Ramadan von den Gelehrten als bid‘a erachtet, weil es ein Hadīth des Propheten, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, zu diesem Thema gibt: „Fastet erst nach seiner Sichtung und brecht das Fasten erst nach seiner Sichtung.“ Wenn also ein volljähriger, zurechnungsfähiger und vertrauenswürdiger Muslim (aufgrund seiner Zuverlässigkeit und seiner Sehkraft) meldet, dass er mit eigenen Augen den Neumond gesehen habe, so wird sich daran gehalten. Hierzu gab der Dauerausschuss des Gelehrtengremiums folgende fatwā ab:
Frage: Ist es dem Muslim erlaubt, den Beginn des Fastens sowie das Ende nach astronomischer Berechnung zu richten oder muss unbedingt der Neumond gesehen werden?
Antwort: Lob gebührt Allah. Die islamische sharī‘a ist eine großmütige Gesetzgebung. Sie ist allgemein und ihre Regeln umfassen sowohl die Welt der Menschen als auch der Ğinn unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Stellung, ob Wissenschaftler oder Analphabet, Sesshafter oder Nomade. Deshalb hat Allah ihnen den Weg zum Wissen um die richtigen Zeiten der gottesdienstlichen Handlungen erleichtert und hat ihnen zum Beginn und Ablauf dieser Zeiten Merkmale gesetzt, die sie alle kennen. So hat er z. B. den Sonnenuntergang als Zeichen für den Beginn des Abendgebetes gesetzt und gleichzeitig als Ablauf des Nachmittagsgebetes sowie das Verblassen der Abendröte als Zeichen für den Beginn des Nachtgebetes. Er machte die Sichtung des Neumondes zum Zeichen für den Anbruch eines neuen und zum Zeichen des Ablaufs des alten Mondmonats, nachdem der Mond in den letzten Tagen eines Monats verborgen ist. Er hat uns nicht auferlegt, den Beginn des Mondmonats durch eine Methode zu ermitteln, die nur ganz wenige Leute kennen, nämlich durch Astronomie oder astronomische Berechnung. So brachten uns die Qur’an- und Sunnah-Texte die Sichtung des Neumondes mit bloßen Augen als Merkmal für den Anbruch des muslimischen Fastmonats Ramadan sowie die Sichtung des Neumondes von shawwāl als Merkmal für das Ende des Fastens. Dasselbe gilt für die Festsetzung des Opferfestes und den Tag ‘arafa. Der Erhabene sagt: „Und wer von euch den Neumond sieht und in diesem Monat anwesend ist, der soll in ihm fasten.“ [sūrat al-baqara:185] Ebenso sagte Er: „Sie fragen dich nach den Neumonden. Sag: sie sind feste Zeiten für die Menschen und für die Pilgerfahrt.” [sūrat al-baqara:189] Und der Gesandte Allahs, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, sagte: „Wenn ihr ihn (den Neumond) seht, so fastet, und wenn ihr ihn seht, so beendet das Fasten. Und wenn er verdeckt ist, so vollendet die dreißig Tage.“ Er, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, machte also das Fasten von der Sichtung des Neumondes vom Ramadan abhängig sowie das Fastbrechen von dem sicheren Anbruch des shawwāl. Dies wurde nicht mit der Berechnung des Laufs der Planeten verknüpft. Auf dieser Grundlage wurde das Fasten zur Zeit des Propheten, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, vollzogen und zur Zeit der rechtgeleiteten Kalifen, der vier Imame und der drei Generationen, denen der Prophet, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, die Gunst und das Gute bezeugte. Der ausschließliche Rückgriff auf die Astronomie zur Bestimmung der Mondmonate und des Beginns der gottesdienstlichen Handlungen, ohne den Mond zu sichten, ist eine dieser Erfindungen, in denen nichts Gutes liegt und die sich nicht auf die sharī‘a stützt. Das Beste alles Guten liegt in dem Befolgen des Weges derjenigen, die uns vorangegangen sind in den religiösen Angelegenheiten, und das Schlechteste des Schlechten liegt in den Erfindungen, die seit neustem in der Religion aufgetaucht sind – möge Allah uns und euch und alle Muslime vor den offensichtlichen und latenten Versuchungen bewahren. [fatāwā des Daueraus- schusses, 10/106]
Frage: Es gibt eine große Meinungsverschiedenheit unter den muslimischen Gelehrten, was die Festsetzung des Fastbeginns im Ramadan und des Festes des Fastbrechens angeht. Einige halten sich an die Sichtung, auf Basis des Hadīths „Fastet erst nach seiner Sichtung und beendet das Fasten erst nach seiner Sichtung“, andere stützen sich auf die Meinung der Astronomen und sagen: „Die Astronomen sind auf dem Höhepunkt ihrer Wissenschaft angelangt, so dass sie inzwischen den Beginn der Mondmonate voraussagen können.“ Was ist nun richtig?
Antwort: Lob gebührt Allah.
Erstens: Die richtige Aussage, welche dann auch die Handlung verpflichtet, ist, worauf der Prophet, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, hinwies: „Fastet erst nach seiner Sichtung und beendet das Fasten erst nach seiner Sichtung und wenn er bedeckt ist, so vollendet die Anzahl der Tage.“, was deutlich macht, dass sich der Beginn sowie das Ende des Ramadan nach der Sichtung (mit bloßem Auge) des Neumondes richten. Die islamische sharī‘a, mit der unser Prophet Muhammad, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, gesandt wurde, ist allgemeingültig, ewig und hält an bis zum Tag der Auferweckung. (Sie ist gültig zu allen Zeiten und an allen Orten, egal, ob es sich um weltliche Wissenschaften, fortschrittlich oder nicht, handelt und ungeachtet dessen, ob es Geräte gibt oder nicht oder ob es in dem Land jemanden gibt, der sich auf die astronomische Berechnung versteht oder nicht.) Die Menschen zu jeder Zeit und in jeder Stadt halten sich an die Sichtung, entgegen der Berechnungen, die eventuell von Spezialisten durchgeführt werden oder auch nicht. Gleiches gilt für die Geräte, die vielleicht vorhanden sind oder aber auch nicht.
Zweitens: Allah weiß, was war und was sein wird am Fortschritt der Astronomie und anderer Wissenschaften und trotzdem sagt Er: „(...) und wer von euch den Neumond sieht und in diesem Monat anwesend ist, der soll in ihm fasten“ [sūrat al-baqara:185], was der Prophet, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, mit seinen Worten erläuterte: „Fastet erst nach seiner Sichtung und beendet das Fasten erst nach seiner Sichtung.“ Er machte also das Fasten im Ramadan sowie das Ende des Fastens abhängig von der Sichtung des Neumondes und nicht von der astronomischen Berechnung, denn Allah wusste bereits, dass die Astronomen in ihrer Wissenschaft Fortschritte machen werden. Daher ist es für die Muslime Pflicht, sich an das zu halten, was ihnen Allah vorgeschrieben hat durch die Worte Seines Gesandten, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, mit dem Beschluss, nach Sichtung des Neumondes zu fasten und das Fasten zu beenden. Und das ist es, worauf sich auch die Gelehrten geeinigt haben, und wer dem widerspricht und die astronomische Berechnung zur Grundlage macht, der verstößt gegen die Gesetze und folglich richtet man sich nicht nach ihm. Und Allah weiß es besser. [fatāwā des Dauerausschusses, 10/106]
Die Antwort auf die Argumente derjenigen, die behaupten, man solle den Neumond mit astronomischen Berechnungen festlegen und nicht durch die Sichtung des Neumondes, z.B. das europäische Komitee für fatwā, deren Präsident Herr Yūsuf al-Qaradāwī ist:
Als erstes gibt es ein iğmā‛ (Einigkeit der islamischen Gelehrten) über die Sichtung des Neumondes als Zeichen für die Bestimmung des Anfangs und Endes des Monates. Dieses iğmā‛ hat Ibn al-Mundhir in (seinem Buch) „al-’ishrāf“ erwähnt. Imam Malik, Allah möge ihm gnädig sein, sagte: „Derjenige, der nach astronomischen Brechungen fastet, gilt nicht als Regel und soll nicht nachgemacht werden.“ Shaikh al-Islām Ibn Taimiya sagte: „Keiner kennt diesbezüglich eine Meinungsverschiedenheit zwischen den Gefährten des Propheten, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, im Gegenteil herrschte darüber ein Einigkeit.“
Erstes Argument: Die astronomischen Berechnungen seien genauer. Die Fehlerquote betrage 1/100000
Antwort: Darauf antwortete der Gelehrte Abdul-Muqsit Shaltūt: Es gibt zwei große Fehler bei der Bestimmung des Anfangs des Neumondes mittels astronomischer Berechnungen. Erster Fehler ist die Vernachlässigung der religiösen Regel des Fastens und dessen Abbruchs, nämlich die Sichtung mit
den Augen. Diese Art der Vernachlässigung ist eine falsche Erfindung. Zweiter Fehler ist Erfindung einer neuen religiösen Regel zum Bestimmen des Fastens und dessen Abbruchs, was Allah nicht vorgeschrieben hat - diese sind die astronomischen Berechnungen. Das ist auch eine Erfindung, weil sowohl jede neue zur Religion zugefügte Erfindung als auch jede von der Religion ausgelassene Lehre gilt als Erfindung.
Zum ersten Fehler: Der Prophet, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, sagte: „Fastet erst bei ihrer Sichtung (der Sichel) und brecht das Fasten erst bei ihrer Sichtung. Wenn er (der Neumond) bedeckt ist, so zählt dreißig (Tage).“ Er, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, sagte: „Ihr sollt den Anfang des Monats nicht bestimmen, bis ihr den Neuenmond seht oder den Monat (dreißig Tage) vollendet. Ihr sollt mit dem Fasten erst anfangen, wenn ihr den Neuenmond seht oder den Monat vollendet.“ Er, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, außerdem sagte: „Wenn ihr den Neuenmond seht, dann sollt ihr fasten. Wenn ihr den (nächsten) Neuenmond seht, dann beendet euer Fasten. Wenn ihr aber den Neuenmond nicht sichten könnt, dann vollendet dreißig Tage.“ In dieser Bedeutung gibt es viele Überlieferungen. Die weisen alle darauf hin, dass nur die Sichtung des Neunmondes oder das Vollenden von dreißig Tagen für die Bestimmung des Anfangs des Monats gelten. Dabei ist nicht gemeint, dass jeder den Neumond sichten muss. Gemeint ist die Sichtung eines vertrauenswürdigen Muslims. Es wurde von Ibn ‘Umar, Allahs Wohlgefallen auf ihm, überliefert: „Die Leute hielten Ausschau nach der Mondsichel, und ich berichtete dem Propheten, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, dass ich sie gesehen hatte. Daraufhin begann er, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, das Fasten und befahl auch den Leuten zu fasten.“ Außerdem sind bei der Verwendung der astronomischen Berechnungen eine Vernachlässigung der religiösen Regeln und Zurückweisung der Regel der von der Religion befohlenen Sichtung und der juristischen Beweisführung vor den Gerichten; eine Einführung einer Regel, die von der sharī’a abgewiesen wurde und ein Widerspruch zu der von den islamischen Gelehrten vertretenen Meinung, dass man die astronomischen Berechnungen nicht berücksichtigen darf.
Wenn die astronomische Berechnung mit der Sichtung des Neunmondes nicht übereinstimmt, folgen diese Fehler: Der erste Tag in Ramadan wird (wahrscheinlich) verpasst oder an dem Festtag (al-‛īd) wird das Fasten nicht gebrochen. Dabei verletzt man die Heiligkeit des qur’anischen Texts: „Wer also von euch in dem Monat zugegen, der soll in ihm fasten.“, der Sunnah: „Fastet erst bei ihrer Sichtung (der Sichel) und brecht das Fasten erst bei ihrer Sichtung.“, des Fastens, indem man die Muslime den Anfang des Monats Ramadan verpassen lässt und des Festtags, indem die Muslime davon gehalten werden, das Fasten zu beenden. So verhindert man die Gesetze Allahs, verbreitet Unsicherheit und Uneinigkeit unter den Muslimen.
Zum zweiten Fehler: Die Erfindung einer neuen Regel, der astronomischen Berechnung, die Allah nicht vorgeschrieben hat, zum Bestimmen des Fastens und dessen Abbruchs und die Prägung dieser erfundenen Regel mit einer Religiosität und Gültigkeit. Allah, der Erhabene, verbindet Seine Gesetze mit Ursachen und religiösen Gründen. Wenn eine Ursache existiert, gibt Allah ein Gesetz (Lehre, Regel); wenn nicht, dann auch nicht. Keiner hat Befugnis, diese Ursachen zu ändern oder durch andere zu ersetzen.
Es wurde nach dem Qur’an und der Sunnah bewiesen, dass die Bestimmung des Anfangs und des Ende des Fastens von der Sichtung des Neumondes abhängig ist. Der Monatsanfang wird also nicht durch eine theoretische rechnerische Existenz des Neumonds im Himmel bestimmt, ohne den zu sichten. Allah sagte: „Wer also von euch in dem Monat zugegen, der soll in ihm fasten.“ Der Prophet, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, sagte: „Fastet erst bei ihrer Sichtung (der Sichel) und brecht das Fasten erst bei ihrer Sichtung.“ Daraus ergibt sich die Abhängigkeit des Fastensanfangs und -endes von der Sichtung des Neumondes mit den Augen, nicht vom Wissen über die Existenz des Neumondes im Himmel ohne Augensichtung.
Der Gesandte Allahs, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, sagte nicht „Fastet nach der Existenz des Neumondes oder dessen Feststandes.“, damit die astronomische und sinnliche Feststehung des Neumondes verallgemeinert wird, sondern sagte „Fastet erst bei ihrer Sichtung.“ Die Sichtung ist genauer als die astronomische Feststehung, denn es ist möglich, dass der Neumond astronomisch existiert aber mit den Augen wegen vieler Gründe nicht gesichtet wird, dann soll nicht gefastet werden. Darüber hinaus weist die zweite Hälfte des Hadīths entscheidend darauf hin, dass die Existenz des Neumondes im Himmel nicht der (entscheidende) Grund ist, sondern es ist die sinnliche konkrete Sichtung.
Der Gesandte Allahs, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, sagte danach: „Wenn er (der Neumond) bedeckt ist“ (oder in einer anderen Überlieferung: „oder eine Wolke ihn verhüllt“). Daraus ergibt sich, dass beim Vorhandensein des Neumondes hinter den Wolken oder was anders nicht gefastet und darauf dreißig Tage vollendet werden soll. Es ist also festzustellen, dass der Grund (oder die Ursache) nicht das bloße Vorhandensein des Neumondes ist, sondern ist er genauer und spezifischer, und zwar die Vergewisserung der sinnlichen Sichtung. Der weise Gesetzgeber schaffte die Berücksichtigung des wissenschaftlichen Vorhandenseins des Neumondes als Grund für das Fasten oder den Fastensbruch ab und bestätigte, dass die sinnliche Sichtung der Grund ist und nicht deswegen, weil die Genauigkeit der astronomischen Berechnungen in der Bestimmung des Neumondes größer wäre als bei der sinnlichen Sichtung oder weil die Theorien und Angaben der Astronomie nicht richtig wären, sondern deswegen, weil die Barmherzigkeit Allahs Seinen Dienern gegenüber es erforderte, dass Er ihren Gottesdienst und dessen Gründe von sinnlichen, konkreten und allen Verpflichteten zugänglichen Angelegenheiten abhängig machte, damit die Menschen nicht in Schwierigkeit und Bedrängnis geraten und die Gründe und Ursachen der Gesetze fest, konkret, allgemein und von allen Verpflichteten leicht und ohne Anstrengung fassbar werden und nicht von geistlichen, wissenschaftlichen, abstrakten und weder von allen Menschen noch von jedem, der sie zu kennen versucht, fassbaren Angelegenheiten abhängen. Auf diese Weise verwirklicht sich die Allgemeinheit der Gründe mit der Allgemeinheit der Verpflichtung und erleichtert sich die Fassbarkeit und die Verrichtung der Anbetungen. Allah weiß bescheid, welches entwickeltes Niveau die Astronomie in der Zukunft erreichen wird, aber Er schaffte die Berücksichtigung der Astronomie in der Begründung der Gründer des Gottesdiensts ab. Er offenbarte es Seinem Gesandten, indem dieser sagte: „Wir sind eine unalphabete Ummah, wir schreiben nicht und berechnen nicht, der Monat ist so und so, und zeigte mit seiner Hand.“, d.h. neunundzwanzig oder dreißig Tage. Das ist ein klarer Be- weis für die Zurückweisung der Berücksichtigung der astronomischen Berechnung in der Feststellung der Neumonde, da er uns damit beauftragte, mit dieser Angelegenheit so zu verfahren, als wären wir Analphabeten und weder schreiben noch berechnen könnten. Darin liegt kein Abschätzen oder Missachten der Astronomie, sondern der Sinn ist, dass die Astronomen ein breites Gebiet in einigen Lebensbereichen haben außerhalb der (religiösen) gesetzlichen Angelegenheiten. Sie spielen keine Rolle bei der Begründung der Gründe und Ursachen der Gottesndienste, deren Gründe der Gesetze Allah, der Erhabene, von sinnlichen und konkreten Ursachen abhängig machte.
Die Gelehrten sind darüber einig, dass der religiös-gesetzliche Grund die sinnliche Sichtung des Neumondes als einzige Regel angenommen soll. Sie sind auch darüber einig, dass der Neumond nicht durch astronomische Berechnungen, gleich ob es bewölkt oder unbewölkt ist, zu bestimmen ist. Es gibt eine Gruppe von den nachkommenden Gelehrten, die die astronomische Berechnung als ein Mittel zur Neumondsbestimmung nehmen; aber diese Meinung ist eine weite Abweichung von der Einigkeit der muslimischen Gelehrten; deshalb kommt diese Meinung nicht in Betrachtung. In der glorreichen Zeiten der islamischen Gesichte, wo die Astronomie großen Fortschritt erlebte und viele Sternwarten gebaut wurden, haben die Gelehrte die Berechnung nicht im Betracht, als religiös-gesetzlichen Grund, gezogen. Sogar kein einziger Richter - seitdem islamische Gerichte gibt - machte ein Urteil nach astronomischen Berechnungen. Sie haben sogar selber die Sichtung des Neunmondes gesucht oder nach den Aussagen der vertrauenswürdigen Muslime geschaut. Die islamischen Gerichte in Ägypten, bis sie aufgelöst wurden, haben nie erlaubt, die astronomische Berechnung als Bewesmittel zu akzeptieren.
Der Imam al-Dhahabī, möge Allah ihm gegenüber gnädig sein, erzählte in der Biographie von dem Imam, dem Richter der Stadt burqa, Muhammad ibn al- Hublā, dass der Herrscher zu ihm kam und sagte: „Morgen ist Festtag!?“ Er antwortete: „Bis wir den Neumond sichten. Ich lasse nicht die Menschen das Fasten brechen, so dass ich ihre (dadurch begangenen) Sünden selber trage.“ Der Herrscher sagte: „So hat al-Mansūr (der damalige Kalif) in seiner Schrift angeordnet.“ - Das war die Meinung der ‛Ubaidīten Fatimīten: Sie brachen das Fasten nach den astronomischen Berechnungen und berücksichtigten keine Sichtung. Der Neumond wurde aber nicht gesichtet. Am folgenden Tag feierte der Herrscher mit Trommeln, Truppen und Festvorbereitungen. Der Richter sagte: „Ich gehe nicht raus und bete nicht vor!“ Der Herrscher beauftragte darauf einen Mann, den Festtagsvortrag zu halten, und schickte einen Brief mit der ganzen Geschichten an al-Mansūr, welcher anordnete, den Richter zu ihm hinzubringen. Als der Richter vor ihm stand, sagte ihm al-Mansūr: „Zieh deine Meinung zurück, und ich vergebe dir.“ Der Richter verweigerte sich. Darauf ließ al-Mansūr ihn in der Sonne aufhängen, bis er starb. Der Richter flehte vor Durst, aber keiner gab ihm zu trinken. Dann wurde er über ein Holzstück gekreuzt. - Möge Allah die Ungrechten verfluchen.
Zweites Argument: Sie sagten, dass der Prophet, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, sagte: „Wir sind ein unalphabetische Ummah.“ Diese Aussage wäre begrenzt auf der Zeit des Propheten, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm. Jetzt gelte die nicht mehr.
Die Antwort darauf ist, dass diese Aussage des Propheten an seine Ummah (alle Muslime) war; Er, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, sagte in dem richtigen Hadīth, das von Abū Huraira überliefert wurde: „Es wurden die Kinder Israels von ihren Propheten geführt; wenn ein Prophet starb, folgte ihm ein anderer. Nach mir aber gibt es keinen Propheten.“ - „Nach mir aber gibt es keinen Propheten“ weist darauf hin, dass keiner etwas an seiner shari‛a' nach ihm ändern darf. Seine shari‛a' hat doch alle vorherigen shari‛a's (Religionen) ersetzt. Hierzu ist die Ummah einig, dass der Neumond mittels der Sichtung zu bestimmen ist und nicht mittels astronomischer Berechnungen. Außerdem hat der Gelehrte Abdul-Karīm Zaidān eine Antwort auf die Frage, wie man den Neumond feststellen kann, gegeben: „Der Grund, warum der Anfang und das Ende vom Ramadan mittels der Sichtung und nicht mittels astronomischer Berechnung festzustellen ist, ist, dass die Gottesdienste, wie das Gebet, das Fasten und die Pilgerfahrt, durch fassbare Zeichen feststellbar sind. So kann jeder, ob Gelehrter oder Unalphabeter, ob Stadtbewohner oder Beduine, durch diese Zeichen, wie Sonnenaufgang und -untergang, fağr- Anfang und die Sichtung des Neunmondes, seine Pflichtgottesdienste feststellen.“
Zusammenfassend sagen wir, dass es sich aus alldem ergibt, dass die Bestimmung des Anfangs des Monats Ramadan nicht mittels astronomischer Berechnungen sondern mittels der konkreten Augensichtung stattfinden soll. Sonst ist dies eine Erfindung in der Religion und jede Erfindung in der Religion ist ein Irreweg und jeder Irreweg führt ins Feuer. Allah führt den, den Er will, zum Rechtweg.