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Thema: Fataawasammlung von www.Muslima.de.ms

  1. #41
    UmmJuwairiya
    Nicht registriert

    Frauen, die den Schwarzen Stein küssen
    (Übersetzt von Umm Djumâna – Muslima.de.ms)

    Frage:
    Ist es einer Frau erlaubt, ihr Gesicht zu entblößen, um den Schwarzen Stein zu küssen,
    wenn Männer in der Nähe sind?

    Antwort:
    Alles Lob gebührt Allâh.
    Das Küssen des Schwarzen Steins während des Tawâf ist Sunnah mu’akkadah (eine
    bestätigte Sunnah). Es ist eine der Sunnahs des Tawâf – solange es möglich ist, es zu
    tun, ohne zu drängeln oder irgendjemanden durch sein Handeln zu belästigen – dem
    Beispiel des Gesandten Allâhs (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) darin zu folgen.

    Wenn es nur getan werden kann, indem man drängelt und andere belästigt, dann sollte
    man es nicht tun; in diesem Fall ist es genügend, wenn man mit seiner Hand darauf
    zeigt, besonders für Frauen, weil die Frau ‘Aurah ist und weil das Drängeln für Männer
    nicht vorgeschrieben ist, so dass dies umso mehr für Frauen gilt. Wenn es einer Frau
    möglich ist, den Schwarzen Stein zu küssen, ohne zu drängeln, dann ist es ihr nicht
    erlaubt, ihr Gesicht zu entblößen, während sie es tut, weil es an diesem Ort Männer gibt,
    die nicht ihre Mahrams sind.

    Fatâwa al-Lajnah al-Dâ’imah, 11/229
    Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 21644)

  2. #42
    UmmJuwairiya
    Nicht registriert

    Hajj ohne die Erlaubnis des Ehemannes
    (Übersetzt von Umm Djumâna – Muslima.de.ms)

    Frage:
    Es gibt da eine verheiratete Frau, deren Mann ihr versprach, sie zur Hajj mitzunehmen,
    aber er hielt sein Versprechen nicht. Ihre Familie kam auf ihrem Weg nach Makkah zu ihr
    und nahm sie mit, ohne die Kenntnis oder das Einverständnis des Ehemannes. Ist ihre
    Hajj gültig?

    Antwort:
    Alles Lob gebührt Allâh.
    Sheikh Muhammad ibn Sâlih al-‘Uthaymîn (möge Allâh barmherzig mit ihm sein) sagte:
    „Bevor ich auf die Frage antworte, möchte ich darauf hinweisen, dass es einer Frau nicht erlaubt ist, ohne die Erlaubnis ihres Ehemannes wegzugehen, selbst wenn es in derselben Stadt ist; wie kann sie also ohne seine Erlaubnis zur Hajj gehen? Dies ist harâm, und es ist ihr nicht erlaubt, dies zu tun. Der Mann, der versprach, seine Frau zur Hajj mitzunehmen, muss sein Versprechen erfüllen und sie zur Hajj mitnehmen, besonders, da dieses Versprechen als eine Bedingung im Ehevertrag festgesetzt wird. Der Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) sagte: „Die Bedingungen, um deren Erfüllung ihr vorrangig Sorge tragen sollt, sind solche, unter denen euch die Schamteile (der Frauen durch Heirat) erlaubt geworden sind.“Berichtet von al-Bukhâri, 2729; Muslim,1418.

    Wenn dieses Versprechen nach dem Ehevertrag gemacht wurde, so unterschieden sich
    die Gelehrten bezüglich dessen, ob es erfüllt werden muss. Die richtige Ansicht ist, dass
    es erfüllt werden muss, solange es demjenigen, der das Versprechen machte, keinen
    Schaden verursachen wird, weil der Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm)
    das Brechen von Versprechen als eine der Eigenschaften der Heuchler beschrieb, als
    Warnung gegen das Brechen von Versprechen.
    Siehe Dalîl al-Akhta’ allati yaqa’ fiha al-Hajj wa’l-Mu’tamir
    Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 36595)

  3. #43
    UmmJuwairiya
    Nicht registriert

    Hijrah


  4. #44
    UmmJuwairiya
    Nicht registriert

    Ein Rat an die Muslime im Westen
    (Übersetzt von Umm Djumâna – Muslima.de.ms)

    Frage:
    Welchen Rat können Sie den Muslimen im Westen in der gegenwärtigen Situation, in der
    sich die muslimische Ummah befindet, erteilen? Wie können wir unsere islamischen
    Pflichten erfüllen und das Wohlgefallen Allâhs erlangen?

    Antwort:
    Alles Lob gebührt Allâh.
    1. Unser Rat an unsere muslimischen Geschwister, die – heutzutage – im Westen leben,
    ist derselbe wie der Rat, den Allâh den Ersten und den Letzten (Generationen)
    erteilte, und zwar Allâh zu fürchten und das zu tun, was uns von Allâh und Seinem
    Gesandten (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) befohlen wurde, und das zu
    unterlassen, was von Allâh und Seinem Gesandten verboten wurde.

    2. Bleibt nicht an diesem Ort, abgesehen von denjenigen unter Euch, die dazu
    gezwungen sind, dort zu bleiben, oder die es tun müssen, weil sie keinen anderen Ort
    haben, wohin sie gehen können, oder weil sie krank sind und ärztliche Behandlung
    benötigen, oder weil sie in der Da’wah aktiv sind und die Leute zum Islam einladen;
    oder wenn Ihr Einheimische dieses Landes seid und Eure Religion öffentlich ausüben
    könnt.
    Ihr kennt Eure Situation besser, als wir es tun und Ihr habt selber gesehen,
    wie der Westen sein wahres Gesicht bzgl. der so genannten religiösen Freiheit und
    der Freiheit der Selbstverwirklichung gezeigt hat. Dies ist allen Religionen außer dem
    Islam und allen Leuten außer den Muslimen erlaubt. Die Staatsoberhäupter von
    einigen dieser Länder haben es sogar gewagt, Gesetze zu erlassen, die es
    muslimischen Frauen verbieten, an öffentlichen Schulen ihren Hijâb zu tragen.

    3. Wenn Ihr keine andere Wahl habt, als in jenen Ländern zu bleiben, dann bemüht
    Euch, Eure Kinder nicht dort zu erziehen; schickt sie in ein muslimisches Land zu
    ihren Familien oder islamischen Einrichtungen, die auf sie aufpassen und sie erziehen
    werden. Egal wie groß die Verdorbenheit in muslimischen Ländern ist, es ist mit dem
    Kufr und der Freizügigkeit, die im Westen herrschen, nicht zu vergleichen (außer in
    einigen seltenen Fällen).

    4. Ihr müsst ein korrektes Bild des Islam präsentieren, indem Ihr dessen Rituale, Sitten
    und Wege befolgt. Viele Länder wurden von muslimischen Händlern erobert, die auf
    gute und freundliche Weise mit den Leuten umgingen, so dass sie ein gutes und
    richtiges Bild des Islam präsentierten und diese Länder, deren Einwohner mehrere
    zehn Millionen zählen, in ihren Händen muslimisch wurden.

    5. Es ist Euch nicht erlaubt, nach Wegen zu suchen, um die Regeln des Islam zu
    umgehen und Kompromisse einzugehen, um dem Westen und dessen Leuten zu
    gefallen. Vielmehr solltet Ihr stolz auf Eure Religion sein und an der Rechtleitung Eures Propheten (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) festhalten – ganz gleich,
    wer nicht mit Euch einverstanden ist. Ihr seht, wie stolz die Anhänger abweichender
    Ideen und Verdrehungen auf ihre Grundsätze und Ideen sind und diese öffentlich und
    ohne Hemmungen kundtun. Die Anhänger der Wahrheit haben mehr Anspruch darauf,
    dies zu tun.

    6. Haltet zusammen an der Wahrheit fest und verteidigt die Wahrheit gemeinsam;
    zersplittert Euch nicht, damit Ihr nicht an Kraft verliert, sodass Ihr es Eurem Feind
    ermöglicht, Euch zu vernichten. Und zeigt Eure Unstimmigkeiten niemals offen vor
    den Kuffâr. Ermahnt Euch gegenseitig unter vier Augen und nicht vor den Augen
    Anderer.

    7. Zögert nicht, an Zeitungen, Zeitschriften, Rundfunk und jeglichen Arten der Medien –
    innerhalb der islamischen Richtlinien – mitzuarbeiten und verleiht Eurer Teilnahme
    einen Zweck, nämlich das wahre Gesicht des Islam zu zeigen. Verteidigt die Ehre
    Eures Propheten (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm), denn viele Kuffâr könnten
    empfänglich sein und auf ein freundliches Wort reagieren oder sich von starken
    Beweisen überzeugen lassen.

    8. Ihr müsst mit den Gelehrten und Sheikhs, deren Wissen vertrauenswürdig ist, mit
    allen verfügbaren Mitteln eine feste Bindung entwickeln. Befreit Euch aus der
    Unwissenheit über Euren Glauben, so dass Ihr wiederum die Unwissenheit von
    Anderen beseitigen könnt. Stellt den Islam der Öffentlichkeit vor, frei von allen
    Verunreinigungen.

    9. Besucht das Heilige Land Allâhs – Makkah al-Mukarramah – zur Hajj und ‘Umrah, um
    Euren Glauben zu stärken und feste Bindungen mit den Gelehrten und Sheikhs zu
    entwickeln. Wir sehen häufig Muslime aus allen Teilen der Erde, aber selten aus dem
    Westen. Daher bemüht Euch, dies zu tun und arbeitet zusammen an der Organisation
    von Reisen, und Ihr werdet sehr viel Gutes sehen in shâ’ Allâh.

    10. Schlussendlich: Strebt danach, Allâh zu gehorchen und Ihm zu dienen, und gebt gut Acht auf Eure Söhne und Töchter; bemüht Euch, starke Bindungen zwischen den
    Familienmitgliedern zu schaffen.

    Wir bitten Allâh, Euch zu helfen, das zu tun, was Ihm gefällt und Euch zu helfen, Ihm zu
    gehorchen und Ihm auf vollkommene Weise zu dienen.
    Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 22309)

  5. #45
    UmmJuwairiya
    Nicht registriert

    Die Katastrophen, denen Muslime im Westen
    gegenüberstehen
    (Übersetzt von Umm Djumâna – Muslima.de.ms)

    Frage:
    Ich bin mir sicher, dass Sie über die Ausbreitung des segensreichen islamischen
    Erwachens, vor allem unter muslimischen Mädchen, gut bescheid wissen. Da wir in einem
    nichtmuslimischen (europäischen) Land leben, haben wir Schwierigkeiten damit, die
    Regeln des Islam anzuwenden. Hin und wieder gibt es Probleme, wie Spott über den
    Qur’ân oder Aufkleber, die an öffentlichen Plätzen angebracht sind, mit einem Bild eines
    muslimischen Mädchens und den Worten „Willst du deinen Kopf bedecken? Wir denken,
    dass du es nicht willst!“. Und schließlich gibt es die von der Regierung erlassene
    Verordnung, die das Tragen des Niqâb (Gesichtsschleier) gänzlich verbietet und
    diejenige, die es trägt, hat eine Geldstrafe von 150 Euro zu zahlen. In letzter Zeit ist die
    Situation für die Schwestern sehr schwierig geworden, da diese Sache eine bloße
    Geldstrafe überschritten hat und man bei manchen Polizisten ein rassistisches Verhalten
    bemerkt. Dies äußert sich in Formen des Spotts und dass sie sich über sie lustig machen,
    und manchmal zwingen sie sie, den Niqâb vor Männern abzunehmen. Sie können
    sicherlich die Verlegenheit der Frau nachempfinden, die Niqâb trägt, wenn sie von den
    Leuten und der Polizei umzingelt wird, als ob sie ein Verbrechen begangen hätte – es gibt
    keine Macht noch Kraft außer durch Allâh. Als Reaktion auf diese Verordnung haben sich
    einige Schwestern mit Sheikhs in Verbindung gesetzt, in der Hoffnung, eine Fatwa zu
    bekommen, die es ihnen erlaubt, ihre Gesichter zu entblößen, und sie haben tatsächlich
    Sheikhs gefunden, die Fatwas erlassen haben, die besagen, dass, weil es eine
    Meinungsverschiedenheit unter den Gelehrten gäbe und weil es eine Notwendigkeit
    darstellen würde, nichts Falsches daran sei, wenn sie den Niqâb ablegen. Andere sind
    immer noch an ihre Häuser gebunden und warten auf die Gnade ihres Herrn.
    Ich wurde hier geboren und habe mein ganzes Leben in diesem Land verbracht, daher
    erlauben Sie mir bitte, offen zu sprechen und zu sagen, dass das Leben in einem Kâfir-
    Land verborgene Dinge beinhaltet, von denen niemand weiß außer derjenige, der dort
    lebt.
    Bei Allâh, außer Dem es keinen Gott gibt – die Muslime leben in den Kâfir-Ländern in
    einem Zustand der Erniedrigung und Ungewissheit, die niemand außer Allâh allein kennt.
    Wie viele Familien wurden zerstört, wie viele Kinder wissen nichts über den Glauben
    außer seinem Namen. Es ist so schlimm, dass muslimische Mädchen zur Sklaverei
    verkauft und um als Prostituierte zu arbeiten nach Osteuropa verschleppt worden sind –
    es gibt keine Macht noch Kraft außer durch Allâh. Eines Tages hörte ich den Chef einer
    Magenklinik – welcher arabischer Abstammung ist – sagen, dass es viertausend
    muslimische Mädchen unterschiedlichen Alters gibt, die gemäß amtlicher Aufzeichnungen
    als Prostituierte arbeiten, und dies ist nur in einer Stadt! Leider befinden sich sogar
    diejenigen, die behaupten, religiös zu sein, in den Klauen des Löwen, da ihr Reichtum mit
    Riba vermischt ist, ihre Kinder können kein Arabisch sprechen, das Jumu’ah Gebet wird
    als Zuhr in den Fabriken verrichtet usw. Ich sage dies nicht aufgrund von Gerüchten,
    sondern wir sehen es mit unseren eigenen Augen, und dies ist nur die Spitze des
    Eisbergs. Bei Allâh, unsere Herzen zerbrechen an dem, was wir hören und sehen, und die
    Dinge haben nur deshalb solch ein Ausmaß angenommen, weil wir gegen die Gesetze
    unseres Herrn verstoßen und darin eingewilligt haben, wegen ein paar Dollars mit ihnen zusammen zu leben – außer diejenigen, denen Allâh Gnädig ist, die eine Entschuldigung
    dafür haben, zu bleiben. Auf der anderen Seite gibt es etliche Familien, die sich
    bemühten, in muslimische Länder auszuwandern, und jetzt leben sie ein Leben der
    Ungezwungenheit, und Allâh ist Der Beste Versorger.
    Möge Allâh Sie für den Tag belohnen, an dem Sie uns lehrten, optimistisch und nicht
    pessimistisch zu sein, aber dies ist die bittere Wahrheit, vor der es kein Entrinnen gibt.
    Aber um fair zu sein – alles Lob gebührt Allâh – finden viele Leute zum Islam, besonders
    neue Muslime (Konvertierte), und wir lobpreisen Allâh für Seinen Segen und Seine
    Freigiebigkeit.
    Um was wir Sie bitten möchten – möge Allâh Sie belohnen – ist Folgendes:

    1. Ein Rat an die muslimischen Frauen, ihren Hijâb zu befolgen und sich nicht auf
    schwache Fatwas zu verlassen, die der Sünde Tür und Tor öffnen.

    2. Ermutigung der jungen Männer, auszuwandern und sich nicht auf weltliche Dinge zu
    konzentrieren, denn viele von ihnen – oder die meisten von ihnen – sind der Grund
    dafür, warum ihre Frauen und Kinder bleiben müssen und diesem Elend ausgesetzt
    sind. Viele junge Leute sind immer noch nicht ausgewandert, weil sie genug Geld
    sparen wollen, um in dem Land, in das sie auszuwandern planen, ein Geschäft
    eröffnen zu können. Wie lange wollen sie denn noch sparen, und wann denken sie,
    dass sie genug gespart haben?

    3. Ein Rat an die Schwestern, die ohne einen triftigen Grund häufig das Haus verlassen,
    besonders unter diesen schwierigen Gegebenheiten.

    4. Ein Rat an die Brüder, die ihren Frauen sagen, dass sie ihre Gesichter entblößen
    sollen, auf der Basis, dass dies ein notwendiger Fall sei. Wie lautet das Urteil
    darüber, dem Mann in dieser Sache zu gehorchen?

    Antwort:
    Alles Lob gebührt Allâh.
    Erstens:
    Zweifellos sind die Probleme, denen die Muslime – sowohl Männer als auch Frauen – in
    den Ländern der Kuffâr gegenüberstehen, zahlreich; ihre Situation in jenen Ländern
    zerbricht einem das Herz und treibt einem die Tränen in die Augen.

    Wir haben alle von den Bedrängnissen gehört und gelesen, denen sie – besonders die
    Frauen – ausgesetzt sind. Wir haben die Falschheit dieser Länder gesehen, die
    behaupten, zivilisiert und frei zu sein, aber sie erlegen den Muslimen an ihren
    Arbeitsplätzen und in ihren Häusern und den Frauen bzgl. ihres Hijâb und ihrer Arbeit
    Mühsal und Beschwernis auf. Sie gewähren homosexuellen Ehen, sexuellen Abartigkeiten
    und der Beschimpfung des Islams und der Muslime komplette Freiheit, aber den
    Muslimen erlegen sie hinsichtlich ihrer Gewohnheiten und Rituale Beschränkungen auf.

    Jeder, der dazu in der Lage ist, solche Länder zu verlassen, sollte es nicht versäumen,
    dies zu tun, bevor ein Tag kommt, an dem er seine verpassten Chancen bedauern und
    keine Kontrolle über die Angelegenheiten seiner Familie oder seiner Selbst haben oder
    dazu im Stande sein wird, auszuwandern, nachdem er seine Kinder in dieser freizügigen
    Gesellschaft verloren hat, die frei von jeglichen Sitten und Tugenden ist, wo er sein
    Leben in Arbeit und weltlicher Bestrebung verbringt und seine Kinder der Straße und
    Kirche überlässt und somit in dieser Welt als auch im Jenseits verliert.

    Sheikh Muhammad ibn Sâlih al-‘Uthaymîn (möge Allâh barmherzig mit ihm sein) sagte:
    Das Niederlassen in einem Kâfir-Land stellt eine große Gefahr für das religiöse
    Engagement, die Sitten, Verhaltensweisen und Etiketten der Muslime dar. Wir und
    andere haben gesehen, wie viele von denjenigen, die sich dort niederließen, vom Rechten
    Weg abgekommen sind und wie verändert sie waren, als sie wieder zurückkehrten; sie
    kamen als Sünder zurück, und einige sind abtrünnig geworden und glauben nun weder
    an ihre eigene Religion noch an irgendeine andere Religion – wir suchen Zuflucht bei
    Allâh – sie leugnen es komplett und spotten über die Religion und ihre Anhänger, in
    Vergangenheit und Gegenwart. Daher müssen wir Maßnahmen ergreifen, um
    Vorkehrungen zu treffen und Bedingungen festzusetzen, die die Leute davon abhalten
    werden, diesem Pfad zu folgen, der zu Unheil und Zerstörung führt.
    Wie kann der Gläubige damit zufrieden sein, in einem Land der Kuffâr zu leben, wo die
    Rituale des Kufr öffentlich kundgetan werden und die Herrschaft jemand anderem gehört
    als Allâh und Seinem Gesandten? Er sieht es mit seinen eigenen Augen, hört es mit
    seinen eigenen Ohren und billigt es und fängt sogar an zu glauben, er gehöre dort hin.
    Und er lebt dort mit Frau und Kindern und fühlt sich dort ebenso wohl wie in den
    muslimischen Ländern, obwohl er und seine Frau und Kinder solch einer großen Gefahr
    ausgesetzt sind und ihr religiöses Engagement und Sitten solch einer Gefahr ausgesetzt
    sind? Zitat-Ende

    Für das vollständige Zitat des Sheikhs (möge Allâh barmherzig mit ihm sein) siehe die
    Antwort zu Frage Nr. 27211, in der sich eine ausführliche Abhandlung bzgl. des Themas,
    sich in Kâfir-Ländern niederzulassen, befindet.

    Es ist einer muslimischen Frau nicht erlaubt, ihre Keuschheit und ihren Hijâb angesichts
    dieser Versuchungen abzulegen. Die Teufel unter den Menschen und Jinn versuchen
    immer, die Frauen dazu zu verleiten, sich den Irregeleiteten anzuschließen. Wer auch
    immer ihnen folgt, dem wird diese Welt attraktiv erscheinen und er wird davon
    abgelenkt, an das Grab, das Jenseits und die Begegnung mit Allâh – Hocherhaben ist Er –
    zu denken.

    Leider haben einige der Muftis, die auf Satellitenkanälen zu sehen sind, dazu
    beigetragen, dass die Frauen ihren Hijâb aufgrund des Studiums oder der Arbeit ablegen.
    Es liegt nichts Gutes in einem Studium oder einer Arbeit, die den Zorn und die Wut des
    Herrn – Gepriesen und Hocherhaben ist Er – mit sich bringt. Was für weltliche Vorteile
    kann eine Frau mit ihrem Diplom oder Gehalt erlangen, wenn man in Betracht zieht, dass
    es auf Kosten der Belohnung im Jenseits und das Wohlgefallen Allâhs geht? Niemand
    würde sich darauf einlassen, außer jemand, dem die Sünde attraktiv gemacht wurde,
    sodass er denkt, dass dies gut sei.

    Es ist einer muslimischen Frau nicht erlaubt, ihr Gesicht zu entblößen, ganz zu schweigen
    von ihrem Haar, auch wenn es zum Zweck des Studiums oder der Arbeit ist. Das, was
    mit Allâh ist, ist besser und beständiger. Jeder Muslim muss sich bemühen, diese
    Finsternis schnellstens zu verlassen, und die Gelehrten sollten den muslimischen Familien
    helfen, ihre Religion zu befolgen und ihrem Herrn zu gehorchen, anstatt ihnen zu helfen,
    Reichtum anzuhäufen und Dirhams und Dollars anzubeten.

    Sheikh ‘Abd al-‘Azîz ibn Bâz (möge Allâh barmherzig mit ihm sein) sagte:
    Es ist sowohl Ihnen als auch allen anderen Frauen nicht erlaubt, sich in den Ländern der
    Kuffâr zu entblößen, so wie es auch in den Ländern der Muslime nicht erlaubt ist. Es ist
    Pflicht, den Hijâb vor nicht-mahram Männern zu befolgen – ganz gleich, ob sie Muslime
    oder Kuffâr sind, und tatsächlich ist es im Fall der Kuffâr noch notwendiger, weil sie
    keinen Glauben haben, der sie davon abhält, das zu tun, was Allâh verboten hat.
    Es ist weder Ihnen noch irgendjemandem sonst erlaubt, den Eltern oder anderen Leuten
    in dem zu gehorchen, was Allâh und Sein Gesandter verboten haben. Allâh sagt in Seinem Buch (ungefähre Bedeutung):
    „Und wenn ihr sie (seine Frauen) um irgendetwas zu bitten habt, so bittet sie
    hinter einem Vorhang (arab. Hijâb). Das ist reiner für eure Herzen und ihre
    Herzen.“ [al-Ahzâb 33:53]
    In diesem Vers verdeutlicht Allâh, dass das Befolgen des Hijâb vor nicht-mahram
    Männern für die Herzen aller Beteiligten reiner ist. Und Er sagt (ungefähre Bedeutung):
    „Und sprich zu den gläubigen Frauen, dass sie ihre Blicke zu Boden schlagen
    (vor dem Ansehen verbotener Dinge) und ihre Keuschheit wahren (vor
    unrechtmäßigen sexuellen Akten) und ihren Schmuck nicht zur Schau tragen sollen
    – bis auf das, was davon sichtbar ist (wie beide Augen, um den Weg zu sehen oder
    die äußeren Handflächen oder ein Auge oder Kleidung wie Handschuhe, Kopfbedeckung,
    Umhang), und dass sie ihre Tücher um ihre Juyûbihinna (d.h. ihre Körper,
    Gesichter, Hälse und Brüste) schlagen und ihren Schmuck vor niemand (anderem)
    enthüllen sollen als vor ihren Gatten…“ [al-Nûr 24:31]
    Fatâwa ‘Ulama’ al-Balad al-Harâm (S. 529)

    Drittens:
    Die Männer sollten ihren Frauen dabei helfen, keusch, bedeckt und sittsam zu bleiben. Es
    ist ihnen nicht erlaubt, ihren Frauen zu befehlen, ihren Hijâb aufgrund weltlicher Dinge
    wie Studium und Arbeit abzulegen. In Fällen, wo sie keine Wahl haben und es nicht leicht
    bzw. unmöglich ist, dass die Frauen ihren kompletten Hijâb aufbehalten, ist es ihnen
    erlaubt, das Gesicht für diese Notwendigkeit zu entblößen, wie z.B. in Flughäfen und zur
    Passkontrolle, aber sie sollten sicherstellen, dass derjenige, der sie untersucht, eine Frau
    ist.

    Bezüglich derjenigen, die wollen, dass ihre Frauen den Hijâb komplett oder
    unnötigerweise ablegen, so ist es ihnen nicht erlaubt, dies zu tun. Sie sollten stolz darauf
    sein, zu dieser Religion zu gehören, und sie sollten stolz darauf sein, dass ihre Frauen
    und Töchter bedeckt sind – vor allem, wenn sie sehen, wie sich die kâfir Frauen
    anziehen, indem sie alles entblößen und damit übertreiben, alle Arten von Moden und
    Farben zu tragen.

    Es ist einer Frau nicht erlaubt, ihrem Mann zu gehorchen, wenn er ihr befiehlt, gegen die
    Regeln bzgl. der Bedeckung und des Hijâb zu verstoßen. Der Prophet (Frieden und Segen
    Allâhs seien auf ihm) sagte: „Kein Gehorsam einem Geschöpf gegenüber in einer Sünde gegen den Schöpfer; Gehorsamkeit ist nur in dem, was gut und richtig ist.“(Berichtetvon al-Bukhâri, 4085 und Muslim, 1840)

    Sheikh Muhammad ibn Sâlih al-‘Uthaymîn (möge Allâh barmherzig mit ihm sein) wurde
    gefragt:
    Es gibt einen Mann, der verheiratet ist und Kinder hat, und seine Frau möchte Hijâb
    tragen, aber er ist dagegen. Welchen Rat können Sie ihm erteilen? Möge Allâh Sie
    segnen.

    Er antwortete:
    Wir raten ihm, Allâh – Gepriesen und Hocherhaben ist Er – zu fürchten und Allâh dafür zu
    loben, ihm solch eine Frau gegeben zu haben, die sich so anziehen will, wie Allâh es ihr
    befohlen hat, mit Kleidung, die sie vor Versuchung schützen wird. Allâh hat Seinen
    gläubigen Dienern befohlen, sich und ihre Familien vor dem Feuer zu schützen, indem Er
    sagt (ungefähre Bedeutung): „O ihr, die ihr glaubt, rettet euch und die Euren vor einem Feuer, dessen Brennstoff Menschen und Steine sind, worüber strenge, gewaltige Engel gesetzt sind, die Allâh nicht ungehorsam sind in dem, was Er ihnen befiehlt, und die alles vollbringen, was ihnen befohlen wird.“ [al-Tahrîm 66:6]

    Und der Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) erklärte, dass die Männer für
    ihre Familien verantwortlich sind, indem er sagte: „Der Mann ist der Hirte seiner Familie und ist für seine Herde verantwortlich.“ Wie kann es dann für einen Mann angemessensein, zu versuchen, seine Frau dazu zu zwingen, keinen Hijâb zu tragen und sich auf eineharâm Weise anzuziehen, was eine Ursache der Versuchung für sie und andere sein wird?

    Er soll Allâh hinsichtlich seiner Selbst und seiner Familie fürchten und Allâh dafür
    lobpreisen, ihn mit dieser rechtschaffenen Frau gesegnet zu haben.
    Was seine Frau angeht, so ist es ihr nicht erlaubt, ihm zu gehorchen, indem sie Allâh
    ungehorsam ist, weil es keinen Gehorsam einem Geschöpf gegenüber gibt, wenn es
    Ungehorsam gegenüber dem Schöpfer einschließt.
    Fatâwa al-Mar’ah al-Muslimah (1/442, 443)

    Siehe auch die Antwort zu Frage Nr. 45672, die eine ausführliche Abhandlung über das
    Urteil bzgl. Länder, die muslimische Frauen dazu zwingen, den Hijâb abzulegen, enthält.

    Viertens:
    Bezüglich einer Frau, die das Haus verlässt, so sollten unsere Schwestern beachten, dass
    das Grundprinzip bzgl. Frauen ist, dass sie geehrt werden sollen, und ein Teil ihrer
    Ehrung ist, dass ihr Mann und ihre Kinder sie umsorgen sollen. Dem Mann ist es
    vorgeschrieben, sie finanziell zu versorgen. Das Konzept bzgl. des zuhause Bleibens ist
    nur, damit sie eine großartige Arbeit verrichten kann, die keine Gruppe von Männern
    übernehmen könnte, nämlich die Erziehung der Kinder und die Versorgung ihres Mannes
    und des Hauses. Dies sind großartige Taten. Daher sollte sie nicht hinausgehen, außer im
    Fall von Notwendigkeit oder einem dringenden Bedürfnis, besonders wenn sie in einem
    Kâfir-Land lebt oder in einem Land, das nicht sicher ist.

    Sheikh Muhammad ibn Sâlih al-‘Uthaymin (möge Allâh barmherzig mit ihm sein) sagte:
    Zweifellos ist es für eine Frau besser und weiter von Fitnah (Versuchung) und Sünde
    entfernt, in ihrem Haus zu bleiben. Wir sind uns alle dessen bewusst, was geschieht,
    wenn Frauen sich auf Marktplätzen tummeln und Fitnah verursachen und selbst verleitet
    werden. Wenn es ihr möglich ist, nicht hinauszugehen, so ist dies vorzuziehen. Wenn sie
    hinausgehen muss, dann sollte sie so hinausgehen, wie es der Prophet (Frieden und
    Segen Allâhs seien auf ihm) befahl, indem er sagte: „Lasst sie marode hinausgehen.“
    d.h. ungeschmückt und ohne Parfüm. Aber sie sollten nicht hinausgehen außer im Fall
    einer Notwendigkeit. … Was ich bzgl. dieser Angelegenheit denke, ist, dass Frauen
    grundsätzlich zuhause bleiben und nicht hinausgehen sollten, außer in Fällen der
    Notwendigkeit, und wenn sie in Fällen der Notwendigkeit hinausgehen, sollen sie kein
    Parfüm tragen noch auf irgendeine Art und Weise geschmückt sein.
    Was das Mitnehmen eines Mahrams angeht, so ist dies zweifellos besser, aber es ist nicht
    notwendig, so lange es sich um keine Reise handelt. Aber leider sieht man einige Männer
    ihre Familien zum Schneider oder Ladenbesitzer bringen, dann bleibt der Mann im Auto
    und die Frau ist diejenige, die hinausgeht und mit den Männern spricht, und
    infolgedessen könnte seine Familie von Fitnah betroffen werden. Der Mann sollte ein
    echter Mann sein, der seine Familie beschützt, und solche Situationen vermeiden. Wenn
    es notwendig ist, dann sollte er mit ihr gehen und bei ihr bleiben, während sie mit dem
    Mann spricht oder der Mann mit ihr spricht, oder er spricht mit seiner Frau und leitet es
    dann an den Mann weiter.Liqâ’ât al-bâb il-Maftûh (117/Frage Nr. 2)

    Siehe auch die Antworten zu den Fragen Nr. 6742 und 9937.

    Fünftens:
    Für denjenigen, der einen aufrichtigen Rat möchte, besteht das islamische Urteil darin,
    dass man nicht in den Ländern der Kuffâr bleiben sollte. Siehe die Antworten auf die
    Fragen Nr. 70256 und 4237, die viele gute Ratschläge enthalten.
    Und Allâh ist die Quelle der Kraft.
    Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 91401)

  6. #46
    UmmJuwairiya
    Nicht registriert

    Er ist Muslim geworden, möchte jedoch sein Heimatland
    nicht verlassen
    (Übersetzt von Umm Mahdi Al-Muslimah – Muslima.de.ms)

    Frage:
    Ein Mann ist Muslim geworden und liebt den Islam und die Muslime, und er hasst den
    Shirk und die Mushrikûn. Jedoch ist er in seinem Land geblieben, dessen Einwohner den
    Islâm hassen und Krieg gegen ihn (den Islâm) führen und die Muslime bekämpfen. Es ist
    zu schwer für ihn, sein Heimatland zu verlassen, daher ist er nicht ausgewandert. Wie
    lautet das Urteil diesbezüglich?

    Antwort:
    Alles Lob gebührt Allâh.
    Sheikh Muhammad Ibn ‘Uthaymîn (möge Allâh barmherzig mit ihm sein) sagte:
    Es ist für diesen Mann harâm, in diesem Land zu bleiben, und er muss auswandern.
    Wenn er dies nicht tut, dann lasst ihn auf die Strafe Allâhs warten, denn Allâh sagt
    (ungefähre Bedeutung):
    „Diejenigen, die die Engel abberufen, während sie sich selbst Unrecht tun, (zu
    jenen) sagen sie: ‚Worin habt ihr euch befunden?‘ Sie sagen: ‚Wir waren
    Unterdrückte im Lande.‘ Sie (die Engel) sagen: ‚War Allâhs Erde nicht weit, so
    dass ihr darauf hättet auswandern können?‘ Jene aber, – ihr Zufluchtsort wird
    die Hölle sein, und (wie) böse ist der Ausgang!
    Ausgenommen die Unterdrückten unter den Männern, Frauen und Kindern, die
    keine Möglichkeit haben auszuwandern und auf dem Weg nicht rechtgeleitet
    sind.“ [al-Nisâ’ 4:97-98]

    Wenn dieser Mann dazu in der Lage ist, auszuwandern, dann muss er in ein islâmisches
    Land einwandern, und dann wird die Liebe zu dem Land, aus dem er ausgewandert ist,
    aus seinem Herzen verschwinden und er wird das islâmische Land lieben. Aber wenn er
    das Land, welches den Islâm und dessen Leute bekämpft, nicht verlassen kann, nur weil
    es sein erstes Heimatland ist, so ist dies harâm und es ist ihm nicht gestattet, dort zu
    verweilen.
    Aus Majmû’ Fatâwa Ibn ‘Uthaymîn (möge Allâh barmherzig mit ihm sein); 3/32
    Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 34687)

  7. #47
    UmmJuwairiya
    Nicht registriert

    Wird das Du‘â’ eines Sünders nicht erhört?
    (Übersetzt von Umm Djumâna – Muslima.de.ms)

    Frage:
    Der Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) sagte, dass das Du‘â’ desjenigen,
    der harâm Dinge isst oder trägt, nicht erhört wird. Wird das Du‘â’ eines Sünders nicht
    erhört?

    Antwort:
    Alles Lob gebührt Allâh.
    Das Erhören eines Du‘â’ von jemandem, der Allâh anruft, ist im Prinzip ein Hinweis auf
    die Rechtschaffenheit und Frömmigkeit dieser Person, aber nicht immer ist dies
    zutreffend. Das Du‘â’ eines Sünders kann beantwortet werden, als Mittel, um ihn zu
    locken oder aufgrund einer anderen Weisheit. Allâh beantwortete das Gebet des Shaytân,
    als dieser sagte:
    „‚Mein Herr, so gewähre mir Aufschub bis zu dem Tag, da sie auferweckt
    werden.’
    Er sagte: ‚Gewiss, du gehörst zu denjenigen, denen Aufschub gewährt wird.’“
    [al-Hidschr 15:36-37]

    Diese Antwort war keine Ehre für ihn, sondern es war eine Demütigung, um seine
    Sünden zu vermehren, damit seine Strafe größer wird – wir suchen Zuflucht bei Allâh.
    Und es wurde bestätigt, dass der Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm)
    sagte: „Das Bittgebet des Unterdrückten wird beantwortet, auch wenn er ein Sünder ist,
    und seine Sünden lasten auf ihm.“(Berichtet von Ahmad, siehe Sahîh al-Jâmi‘, 3382)

    Ebenso bedeutet die Tatsache, dass ein Du‘â’ nicht beantwortet wird, nicht immer, dass
    der Bittende ein Sünder ist. Es gibt einige Gebete, die Allâh unserem Propheten
    Muhammad (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) nicht gewährte. Er (Frieden und
    Segen Allâhs seien auf ihm) sagte: „Ich bat meinen Herrn um drei Dinge, von denen Er
    mir zwei gewährte…“(Berichtet von Muslim, 2890)

    Allâh beantwortete einige der Gebete Seines Propheten (Frieden und Segen Allâhs seien
    auf ihm) aus einem wichtigen Grund nicht, und zwar um die Menschen zu lehren, dass
    sie keine Kontrolle über irgendetwas besitzen, sondern dass alles unter der Kontrolle
    Allâhs steht.
    Siehe Sharh al-Arba‘în li’l-‘Allâmah al-Nawawi und Kitâb al-Du‘â’von Sheikh Muhammad al-Hamad
    Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 41114)

  8. #48
    UmmJuwairiya
    Nicht registriert

    Rituelle Reinheit & Menstruation


  9. #49
    UmmJuwairiya
    Nicht registriert

    Die Beschreibung des islamischen Ghusl
    (Ganzkörperwaschung)
    (Übersetzt von Umm Djumâna – Muslima.de.ms)

    Frage:
    Dies ist eine leichte Frage. Ich wollte nur wissen, was die beste Art und Weise ist, Ghusl
    zu vollziehen. Alle Fards (Pflichten) und Sunnahs. Bitte beschreiben Sie es.

    Antwort:
    Alles Lob gebührt Allâh.
    Es folgt eine kurze Zusammenfassung der Bedingungen für den Ghusl:
    Zuerst muss der Muslim seine Absicht für die Reinigung fassen, dann den Intimbereich
    waschen. Dann vollzieht man Wudû’ so, wie er für das Gebet vollzogen wird, dann gießt
    man Wasser über die rechte Körperhälfte, dann über die linke Körperhälfte. Anschließend
    gießt man Wasser über den Kopf, sodass der gesamte Körper mit Wasser bedeckt ist.

    Es wird außerdem in der Sunnah berichtet, dass das Waschen der Füße bis zum Ende des
    Ghusl hinausgezögert werden sollte. Es wurde von ‘Â’ishah (möge Allâh mit ihr zufrieden
    sein) berichtet, dass der Gesandte Allâhs (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm), wenn
    er Ghusl aufgrund von Janâba vollzog, (zuerst) seine Hände und dann seinen
    Intimbereich mit seiner linken Hand wusch. Anschließend vollzog er Wudû’, so wie er für
    das Gebet vollzogen wird. Als nächstes nahm er etwas Wasser und fuhr mit seinen
    Fingern durch seine Haarwurzeln, bis er insgesamt drei Hände voll Wasser für seinen
    Kopf verwendete. Dann fuhr er damit fort, Wasser über den Rest seines Körpers zu
    gießen und wusch seine Beine. (Berichtet von Muslim, Nr. 479)
    In der Überlieferung von Al-Bukhâri steht, dass er (Frieden und Segen Allâhs seien auf
    ihm) sich dann abwandte und seine Beine wusch.
    Und Allâh weiß es am besten.
    Sheikh Muhammed Salih Al-Munajjid
    Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 415)

  10. #50
    UmmJuwairiya
    Nicht registriert

    Wie soll eine Frau ihr Haar waschen, wenn sie aufgrund
    von Janâbah Ghusl vollzieht?
    (Übersetzt von Umm Djumâna – Muslima.de.ms)

    Frage:
    Was ist das Urteil über eine Frau, die ihre Kopfbedeckung überzieht, wenn sie aufgrund
    von Janâbah Ghusl vollzieht? Frauen in fremden Ländern könnten es mühsam finden, ihre
    Köpfe jedes Mal nach Janâbah zu waschen und es könnte für sie ein Stein im Weg sein,
    der sie davon abhält, Muslim zu werden, weil sie ihr Haar auf eine spezielle Art du Weise
    befestigen, die beim Waschen beschädigt werden könnte.

    Antwort:
    Alles Lob gebührt Allâh.
    Es ist von der Sharî’ah und den Worten der Rechtsgelehrten weithin bekannt, dass das
    Überziehen von Dingen, die die Haut bedecken, wie z.B. Socken, Turban und
    Kopfbedeckung, nicht zulässig ist, wenn man aufgrund von Janâbah Ghusl vollzieht,
    gemäß dem Konsens der Rechtsgelehrten. Vielmehr ist es nur bei Wudû’ zulässig, wegen
    des Hadîth von Safwân ibn ‘Assâl (möge Allâh mit ihm zufrieden sein), der sagte: „Der
    Gesandte Allâhs (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) befahl uns, als wir reisten,
    unsere Socken für drei Tage und Nächte nicht auszuziehen, außer im Fall von Janâbah,
    aber nicht im Fall der Darmentleerung, des Urinierens oder des Schlafens.“ Zweifellos ist
    die islamische Sharî’ah die Sharî’ah der Toleranz und Bequemlichkeit. Es ist mit keiner
    großen Schwierigkeit verbunden, den Kopf im Fall von Janâbah zu waschen, denn als
    Umm Salamah den Gesandten Allâhs (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) über die
    Verrichtung des Ghusl aufgrund von Janâbah und der Menstruation befragte, sagte sie:
    „O Gesandter Allâhs, ich habe geflochtenes Haar, muss ich es trotzdem jedes Mal tun,
    wenn ich aufgrund von Janâbah und Menstruation Ghusl vollziehe?“ Er (Frieden und
    Segen Allâhs seien auf ihm) sagte zu ihr: „Eigentlich ist es für dich genügend, drei mal
    Wasser über deinen Kopf zu gießen und dann drei mal Wasser über deinen gesamten
    Körper zu gießen und du wirst tâhir (rein) sein.“Berichtet von Muslim in seinem Sahîh.

    Darauf basierend sollte Frauen, die es schwierig finden, ihre Köpfe zu waschen, wenn sie
    aufgrund von Janâbah Ghusl vollziehen, gesagt werden, dass es ausreichend für sie ist,
    ihre Köpfe dreimal zu übergießen, sodass das Wasser das gesamte Haar erreicht, ohne
    dass sie ihre Zöpfe öffnen müssen oder irgendetwas an ihrer Frisur verändern müssen,
    das schwierig wieder zurechtzumachen sein würde. Ihnen sollte außerdem von der
    großen Belohnung erzählt werden, die sie von Allâh erhalten werden und die guten
    Konsequenzen und das angenehme Leben, das sie für immer im Paradies genießen
    werden, wenn sie geduldig dabei sind, sich an die Regeln der Sharî’ah zu halten.

    Aber im Fall von Dingen, die die Haut bedecken, die eine Person benötigt, im Falle eines
    gebrochenen Glieds oder einer Verletzung, ist es zulässig, über sie zu streichen, sowohl
    bei der Verrichtung von Ghusl wie auch beim Wudû’, weil dies eine Sache von
    Notwendigkeit ist, und es gibt kein zeitliches Limit in diesem Fall, so lange ein Bedarf
    daran besteht. Jâbir überlieferte einen Hadîth über einen Mann, der sich über eine Kopfwunde beklagte, und der Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) ordnete
    an, dass ein Stück Kleidung über seiner Wunde platziert werden solle und er solle
    darüber streichen und anschließend den Rest seines Körpers waschen. Dies wurde
    berichtet von Abu Dawûd in seinem Sunan.

    Es wäre eine gute Idee, diejenigen, die am Islam interessiert sind, wenn sie einige Dinge
    schwer verständlich finden oder sie einige Regeln zu schwer zu akzeptieren finden,
    darauf hinzuweisen, dass das Paradies mit Schwierigkeiten umgeben ist und die Hölle mit
    Begierden umgeben ist, und dass Allâh Seinen Dienern Seine Befehle erteilt hat, um sie
    zu prüfen und zu sehen, ob sie das Richtige tun. Das Wohlgefallen des Herrn zu erlangen
    und das Gewinnen der Ehre des Eintritts in Sein Paradies ist nichts, was in allen Aspekten
    leicht ist oder etwas, das eine Person ohne jede Schwierigkeit erreichen kann. So ist es
    ganz und gar nicht. Vielmehr müssen wir geduldig sein und uns bemühen, unser Nafs
    (Selbst) zu überwinden und es mit einer Menge Schwierigkeiten auf uns nehmen, um
    unseren Herrn zu erfreuen, von Ihm belohnt zu werden und vor Seinem Zorn sicher zu
    sein. Allâh sagt (ungefähre Bedeutung):
    „Wahrlich, Wir machten alles, was auf der Erde ist, zu einem Schmuck für sie,
    auf dass Wir sie prüften, wer unter ihnen der Beste im Wirken sei. [d.h.
    diejenigen, die gute Taten auf die vollkommenste Weise tun, das heißt, diese (Dinge)
    ausschließlich für Allâh zu tun und in Übereinstimmung mit den legalen Wegen des
    Propheten][al-Kahf 18:7]
    „(Er,) Der den Tod erschaffen hat und das Leben, auf dass Er euch prüfe, wer
    von euch die besseren Taten verrichte“ [al-Mulk 67:2]
    „Und Wir wollen euch sicherlich prüfen, bis Wir diejenigen von euch
    ausscheiden, die kämpfen (für die Sache Allâhs) und As-Sâbirûn (die Standhaften).
    Und Wir wollen eure Verhaltensweise bekannt geben (d.h. derjenige, der ein
    Lügner ist und derjenige, der ehrlich ist).“ [Muhammad 47:31]
    Und es gibt eine Menge ähnlicher Verse.
    Wir bitten Allâh, uns und Dich zu denjenigen gehören zu lassen, die andere zur wahren
    Rechtleitung rufen, die die Muslime zum geraden Pfad zurückführen, und uns alle mit
    Scharfsinnigkeit für den Zweck, zu dem wir erschaffen wurden, zu segnen, und die
    Vielzahl der Dâ’iyahs unter uns zu vergrößern, denn Er ist dazu im Stande, alles zu tun.
    Majmû’ Fatâwa wa Maqâlât li’l-Sheikh Ibn Bâz, 6/237
    Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 34776)

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