Hajj ohne die Erlaubnis des Ehemannes
(Übersetzt von Umm Djumâna – Muslima.de.ms)
Frage:
Es gibt da eine verheiratete Frau, deren Mann ihr versprach, sie zur Hajj mitzunehmen,
aber er hielt sein Versprechen nicht. Ihre Familie kam auf ihrem Weg nach Makkah zu ihr
und nahm sie mit, ohne die Kenntnis oder das Einverständnis des Ehemannes. Ist ihre
Hajj gültig?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allâh.
Sheikh Muhammad ibn Sâlih al-‘Uthaymîn (möge Allâh barmherzig mit ihm sein) sagte:
„Bevor ich auf die Frage antworte, möchte ich darauf hinweisen, dass es einer Frau nicht erlaubt ist, ohne die Erlaubnis ihres Ehemannes wegzugehen, selbst wenn es in derselben Stadt ist; wie kann sie also ohne seine Erlaubnis zur Hajj gehen? Dies ist harâm, und es ist ihr nicht erlaubt, dies zu tun. Der Mann, der versprach, seine Frau zur Hajj mitzunehmen, muss sein Versprechen erfüllen und sie zur Hajj mitnehmen, besonders, da dieses Versprechen als eine Bedingung im Ehevertrag festgesetzt wird. Der Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) sagte: „Die Bedingungen, um deren Erfüllung ihr vorrangig Sorge tragen sollt, sind solche, unter denen euch die Schamteile (der Frauen durch Heirat) erlaubt geworden sind.“Berichtet von al-Bukhâri, 2729; Muslim,1418.
Wenn dieses Versprechen nach dem Ehevertrag gemacht wurde, so unterschieden sich
die Gelehrten bezüglich dessen, ob es erfüllt werden muss. Die richtige Ansicht ist, dass
es erfüllt werden muss, solange es demjenigen, der das Versprechen machte, keinen
Schaden verursachen wird, weil der Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm)
das Brechen von Versprechen als eine der Eigenschaften der Heuchler beschrieb, als
Warnung gegen das Brechen von Versprechen.
Siehe Dalîl al-Akhta’ allati yaqa’ fiha al-Hajj wa’l-Mu’tamir
Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 36595)

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