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Thema: Fataawasammlung von www.Muslima.de.ms

  1. #31
    UmmJuwairiya
    Nicht registriert

    Wenn ein Fastender Siwâk benutzt und danach seinen
    Speichel schluckt
    (Übersetzt von Umm Djumâna – Muslima.de.ms)

    Frage:
    Wie lautet das Urteil bzgl. der Verwendung von Siwâk während des Tages im Ramadân?
    Ist es erlaubt, den Speichel nach dem Gebrauch von Siwâk zu schlucken?

    Antwort:
    Alles Lob gebührt Allâh.
    Es ist mustahabb, den Siwâk zu jeder Zeit zu benutzen – ob man fastet oder nicht, zu
    Tagesbeginn und am Abend. Die Beweise dafür sind folgende:

    1. Al-Bukhâri (887) berichtete von Abu Hurayrah (möge Allâh mit ihm zufrieden sein),
    dass der Gesandte Allâhs (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) sagte: „Wäre es
    keine Härte von mir für meine Ummah gewesen, hätte ich ihnen zur Pflicht gemacht, dass sie den Siwâk vor jedem Gebet benutzen.“

    2. Al-Nasâ’i berichtete von ‘Â’ishah (möge Allâh mit ihr zufrieden sein), dass der Prophet
    (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) sagte: „Der Siwâk reinigt den Mund und
    erfreut den Herrn.“(Berichtet von al-Nasâ’i, 5; von al-Albâni in Sahîh al-Nasâ’i (5) als
    sahîh eingestuft)

    Diese Ahâdîth weisen darauf hin, dass es mustahabb ist, den Siwâk zu jeder Zeit zu
    benutzen, und der Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) machte im Fall
    desjenigen, der fastet, keine Ausnahme – vielmehr schließt die allgemeine Bedeutung
    des Hadîth sowohl diejenigen ein, die fasten als auch diejenigen, die nicht fasten.
    Es ist erlaubt, den Speichel nach dem Gebrauch von Siwâk zu schlucken, aber wenn
    irgendetwas vom Siwâk in den Mund gelangt, sollten Sie es ausspucken und erst dann
    den Speichel schlucken, ebenso wie es dem Fastenden erlaubt ist, Wudû’ zu verrichten,
    wobei er das Wasser aus seinem Mund ausspucken sollte und anschließend seinen
    Speichel schlucken kann. Er muss seine Mundhöhle nicht vollkommen trocknen, nachdem
    er Wasser zum Ausspülen benutzt hat.

    Al-Nawawi sagte in al-Majmû’ (6/327):
    Al-Mutawalli und andere sagten: Wenn der Fastende seinen Mund ausspült, muss er
    lediglich das Wasser ausspucken; er braucht seine Mundhöhle nicht zu trocknen, indem
    er ein Stück Stoff oder Ähnliches benutzt. Es gibt in diesem Punkt keinen Unterschied
    zwischen den Meinungen der Gelehrten.

    Al-Bukhâri (möge Allâh barmherzig mit ihm sein) sagte: Kapitel: Die Verwendung von frischem oder getrocknetem Siwâk für den Fastenden …
    Abu Hurayrah berichtete vom Propheten (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm):
    „Wäre es keine Härte von mir für meine Ummah gewesen, hätte ich ihnen zur Pflicht gemacht, dass sie den Siwâk vor jedem Gebet benutzen.“Al-Bukhâri sagte: Es bestehtkein Unterschied zwischen demjenigen, der fastet und demjenigen, der nicht fastet.‘Â’ishah (möge Allâh mit ihr zufrieden sein) berichtete, dass der Prophet (Frieden undSegen Allâhs seien auf ihm) sagte: „Der Siwâk reinigt den Mund und erfreut den Herrn.“

    ‘Ata’ und Qutâdah sagten: Er darf seinen Speichel schlucken.
    Al-Hâfiz sagte in al-Fath: Durch die Verwendung dieser Überschrift widersprach er denjenigen, die behaupten, dass es für einen Fastenden makrûh ist, einen frischen Siwâk zu benutzen. Dies wurde durch Ibn Sirîns Vergleich zwischen frischem Siwâk und Wasser, das zum Ausspülen des Mundes (beim Wudû’) verwendet wird, bekräftigt.

    „Es besteht kein Unterschied zwischen demjenigen, der fastet und demjenigen, der nicht
    fastet“ bedeutet ebenso, dass es zwischen frisch und getrocknet keinen Unterschied gibt.
    Durch diese Darstellung wird ersichtlich, dass alles, was in diesem Kapitel berichtet
    wurde, zur Überschrift passt.
    Dies alles wird im Hadîth von Abu Hurayrah – „Wäre es keine Härte von mir für meine Ummah gewesen, hätte ich ihnen zur Pflicht gemacht, dass sie den Siwâk vor jedem Gebet benutzen“ zusammengefasst. Dies weist daraufhin, dass es zu jeder Zeit und in allen Situationen erlaubt ist.

    „‘Ata’ und Qutâdah sagten: Er darf seinen Speichel schlucken.“ Diese Anmerkung passt in
    dem Sinne zur Überschrift, als dass die schlimmste Sache, die durch die Benutzung von
    frischem Siwâk befürchtet werden kann, darin besteht, dass etwas davon in den Mund
    gelangen könnte. Dies ist wie bei der Benutzung von Wasser, um den Mund auszuspülen;
    wenn man es ausspuckt, ist es nicht schlimm, wenn man anschließend seinen Speichel
    hinunterschluckt.

    Sheikh Ibn ‘Uthaymîn sagte:
    Die korrekte Ansicht besteht darin, dass der Gebrauch des Siwâk vom Fastenden Sunnah
    ist – am Tagesanbruch und am Abend. Fatâwa Arkân al-Islam, S. 468
    Der Siwâk ist während des gesamten Tages für denjenigen, der fastet, Sunnah – selbst
    wenn er frisch ist. Wenn jemand den Siwâk während des Fastens benutzt und bemerkt,
    dass er ihn schmecken kann, und er verschluckt es, oder er spuckt es aus und es bleibt
    Speichel im Mund übrig und er schluckt ihn hinunter, dies schadet nicht. Al-Fatâwa al-
    Sa’diyyah, 245.

    Er sollte die Dinge vermeiden, die etwas enthalten, was sich herauslösen könnte, wie
    frischer Siwâk und diejenigen, denen Aroma beigefügt wurde, das sich herauslöst, wie
    Zitrone und Minze. Er muss alles ausspucken, was abreißt und in den Mund gelangt, und
    es ist nicht erlaubt, es absichtlich hinunterzuschlucken, aber wenn er es unabsichtlich
    hinunterschluckt, so ist es nicht schlimm.
    Aus Sab’ûna Mas’alah fi’l-Siyâm (70 Angelegenheiten des Fastens).
    Und Allâh weiß es am besten.
    Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 37745)

  2. #32
    UmmJuwairiya
    Nicht registriert

    Zahnbehandlungen während des Fastens
    (Übersetzt von Umm Djumâna – Muslima.de.ms)

    Frage:
    Können Sie mir bitte sagen, ob es erlaubt ist, zum Zahnarzt zu gehen, wenn man
    fastet? Denn ich benötige eine Zahnbehandlung, die sehr wichtig ist. Wie ist meine
    Situation, wenn ich faste (Ramadân) und etwas unabsichtlich in meine Kehle gelangt?

    Antwort:
    Alles Lob gebührt Allâh.
    Sheikh ‘Abd al-‘Azîz ibn Bâz (möge Allâh barmherzig mit ihm sein) wurde gefragt:
    Wenn jemand unter Zahnschmerzen leidet und zum Zahnarzt geht, der die Zähne reinigt
    oder eine Füllung einsetzt oder einen seiner Zähne zieht, beeinflusst dies sein Fasten?
    Wenn der Zahnarzt ihm eine Spritze gibt, um seinen Zahn zu betäuben, beeinflusst dies
    sein Fasten?

    Er antwortete:
    Die in dieser Frage erwähnten Dinge haben keine Auswirkung auf die Gültigkeit des
    Fastens und sie sind erlaubt. Aber er muss aufpassen, dass er keine Medizin oder Blut
    herunterschluckt. Ebenso hat die erwähnte Betäubungsspritze keinen Einfluss auf die
    Gültigkeit des Fastens, da es keine Nahrung oder Getränk ist, und das Grundprinzip ist,
    dass sein Fasten gültig ist. (Ajwabah Muhimmah tata’allaq bi Arkân der Al-Islam).

    Wenn Sie am Abend zum Zahnarzt gehen können, so ist dies vorzuziehen.
    Und Allâh weiß es am besten.
    Sheikh Muhammad Salih Al-Munajjid
    Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 13767)

  3. #33
    UmmJuwairiya
    Nicht registriert

    Das Urteil über die Benutzung von Kohl, Henna und
    Kosmetika während des Ramadân
    (Übersetzt von Umm Djumâna – Muslima.de.ms)

    Frage:
    Wie lautet das Urteil über Frauen, die während des Tages im Ramadân Kohl und
    Kosmetika benutzen? Brechen diese Dinge das Fasten oder nicht?

    Antwort:
    Alles Lob gebührt Allâh.
    Gemäß der korrekteren Meinung der Gelehrten bricht Kohl das Fasten nicht, weder von
    Frauen noch von Männern. Aber es ist für denjenigen, der fastet, vorzuziehen, es nachts
    zu benutzen. Dasselbe gilt für alle anderen Dinge, die verwendet werden, um das Gesicht
    zu verschönern, wie Seife, Cremes usw., was mit der Außenschicht der Haut zu tun hat.
    Dies schließt ebenso Henna, Make-up und Ähnliches ein, aber Make-up sollte nicht
    verwendet werden, wenn es dem Gesicht schadet.
    Sheikh Muhammad Salih Al-Munajjid
    Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 22922)

  4. #34
    UmmJuwairiya
    Nicht registriert

    Wann ist Lailat al-Qadr (die Nacht der Bestimmung)?

    Imâm al-Albâni und Imâm Ibn al-‘Uthaymîn

    (Übersetzt von Umm Djumâna – Muslima.de.ms)


    Lailat al-Qadr ereignet sich in den letzten zehn Nächten des Ramadhân während einer
    ungeradzahligen Nacht (d.h. 21., 23., 25., 27. oder 29.). Jedoch sind die Gelehrten
    unterschiedlicher Ansichten bezüglich dessen, ob sie jedes Jahr in einer bestimmten
    ungeradzahligen Nacht stattfindet, oder ob sie jedes Jahr in einer anderen
    ungeradzahligen Nacht stattfindet. Unten sind die Aussagen von zwei unserer
    Großgelehrten, Muhammad Ibn Sâlih al-‘Uthaymîn und Muhammad Nâsir-ud-Dîn al-
    Albâni (möge Allâh mit ihnen beiden Barmherzig sein), aufgeführt.

    Lailat al-Qadr hat ein festes Datum:
    Die beste Nacht im Ramadhân ist Lailat al-Qadr, basierend auf dem Ausspruch des
    Propheten (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm): „Wer immer in Lailat al-Qadr aus reinem Glauben und in der Hoffnung auf Allahs Lohn betet, dem werden alle seine vergangenen Sünden vergeben.“ ¹

    Sie ist in der siebenundzwanzigsten Nacht des Ramadhân, gemäß der stärksten
    Meinung. Eine Mehrheit der Ahâdîth stimmt damit überein, einschließlich des Hadîth von
    Zurr Ibn Hubaysh (möge Allâh mit ihm zufrieden sein), der sagte: „Ich hörte Ubay Ibn
    Ka‘ab (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) sagen, als zu ihm gesagt wurde, dass
    ‘Abdullâh Ibn Mas‘ûd (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) sagte: ‚Wer immer das
    Nachtgebet (jede Nacht) das ganze Jahr hindurch verrichtet, wird Lailat al-Qadr
    erreichen.’ Er (Ubay Ibn Ka‘ab) sagte: ‚Möge Allâh Barmherzig mit ihm sein, seine
    Absicht war, dass die Leute nicht faul werden und sich auf eine einzige Nacht fixieren.
    Bei Allâh, außer dem kein Gott da ist! Dies ist wahrlich im Ramadhân. Und durch Allâh
    weiß ich, in welcher Nacht es ist. Sie ist die Nacht, in der der Gesandte Allâhs (Frieden
    und Segen Allâhs seien auf ihm) uns das Eifern mit der Verrichtung des Gebetes ans
    Herz gelegt hat. Sie ist die Nacht zum siebenundzwanzigsten Ramadhân und ihr Zeichen
    ist dadurch zu erkennen, dass die Sonne am Morgen dieser Nacht weiß und ohne
    Strahlen aufgeht.’“

    In einem anderen Bericht wird dieser Ausspruch dem Propheten (Frieden und Segen
    Allâhs seien auf ihm) zugeordnet. ²
    Imâm al-Albâni (möge Allâh Barmherzig mit ihm sein) in seinem Buch Qiyâm
    Ramadhân, S. 18-19

    Lailat al-Qadr muss gesucht werden:
    Lailat al-Qadr ist in den letzten zehn Nächten des Ramadhân, basierend auf dem
    Ausspruch des Propheten (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm): „Erwartet Lailat al- Qadr in den letzten zehn Nächten des Ramadhân.“ (Al-Bukhâri und Muslim) Und sie fälltmit höherer Wahrscheinlichkeit auf eine der ungeradzahligen Nächte als auf die geradzahligen Nächte, beruhend auf dem Ausspruch des Propheten (Frieden und Segen
    Allâhs seien auf ihm): „Erwartet Lailat al-Qadr in den ungeradzahligen Nächten (Wittr) der letzten zehn Nächte des Ramadhân.“(Al-Bukhâri) Und sie ist mit höhererWahrscheinlichkeit in den letzten sieben Nächten, basierend auf dem Hadîth von Ibn‘Umar (möge Allâh mit ihnen beiden zufrieden sein): „Einige Männer unter den
    Gefährten des Gesandten Allâhs (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) sahen Lailat al-Qadr in einem Traum während der letzten sieben Nächte (des Ramadhân). Daraufhin sagte der Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm): ‚Ich sehe, dass alle eure Träume darin übereinstimmen, dass sie (Lailat al-Qadr) in den letzten sieben Nächten ist. Wer also danach suchen will, der soll sie in den letzten sieben Nächten suchen.’ (Al-Bukhâri und Muslim) Und ebenso heißt es im Hadîth im Muslim von Ibn ‘Umar, dass derProphet (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) sagte: „Erwartet sie in den letzten zehn Nächten. Wenn jedoch einer von euch schwach wird oder nicht dazu im Stande ist, dann soll er die restlichen (letzten) sieben Nächte ihn nicht überwältigen lassen.“
    Unter den ungeradzahligen Nächten der letzten sieben Nächte ist sie am
    wahrscheinlichsten in der siebenundzwanzigsten Nacht, aufgrund des Hadîth von Ubay
    Ibn Ka‘ab (möge Allâh mit ihm zufrieden sein), der sagte: „Bei Allâh, ich weiß, welche
    Nacht es ist. Es ist in der Nacht, in der der Gesandte Allâhs (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) uns befahl, das Nachtgebet zu verrichten. Es ist in der
    siebenundzwanzigsten Nacht.“ (Berichtet von Muslim)

    Lailat al-Qadr ist nicht jedes Jahr an einem bestimmten Datum, sondern sie wechselt
    ständig. Demnach könnte sie zum Beispiel in einem Jahr in der siebenundzwanzigsten
    Nacht stattfinden, und in einem anderen Jahr in der fünfundzwanzigsten Nacht, gemäß
    dem Willen und der Weisheit Allâhs. Was uns (zu dieser Annahme) führt, ist der
    Ausspruch des Propheten (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm): „Erwartet sie (d.h.
    Lailat al-Qadr) dann in den letzten sieben, neun und fünf (Tagen des Monats
    Ramadhân) (d.h. 21., 23., und 25. beziehungsweise ohne Erwähnung 27.).“

    Al-Hâfidh Ibn Hajr sagte in Fath-ul-Bâri: „Die stärkste Meinung ist, dass sie in einer
    ungeradzahligen Nacht innerhalb der letzten zehn Nächte stattfindet, und dass sich (ihr
    Datum) ständig ändert.“

    Allâh hat das Wissen ihres Ereignisses vor Seinen Dienern verborgen, aus
    Barmherzigkeit für sie, so dass sie ihre Taten in der Erwartung danach während dieser
    ehrenhaften Nächte vermehren können, indem sie beten, Dhikr machen und demütig
    bitten. Dadurch wachsen sie und steigern sich in der Nähe zu Allâh und Seiner
    Belohnung. Und Er hielt es außerdem vor ihnen verborgen als Prüfung für sie, um zu
    unterscheiden, wer von ihnen sich abmüht und sich anstrengt, sie (Lailat al-Qadr) zu
    finden, und wer faul und nachlässig ist. Dies ist so, da jemand, der ständig nach etwas
    strebt, sich in seiner Suche danach anstrengen wird und sich abmühen wird, es zu
    finden und zu erreichen.

    Und vielleicht gibt Allâh den Zeitpunkt ihres Ereignisses einigen Seiner Diener durch
    Zeichen und Signale bekannt, die man im Stande ist zu sehen, ebenso wie der Prophet
    (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) ihr Zeichen sah, dass er sich am Morgen
    danach im Schlamm niederwerfen würde. Und so regnete es dann in dieser Nacht und
    er betete am nächsten Morgen das (Fajr-)Gebet im Schlamm.
    Imâm Muhammad Ibn Sâlih al-‘Uthaimîn in seinem Buch Majâlis Shahr Ramadhân (S.
    106-107)
    ¹ Berichtet von al-Bukhâri, Muslim und anderen aus der Überlieferung von Abu Hurairah (möge Allâh mit ihm
    zufrieden sein) und von Ahmad (5/318) aus der Überlieferung von ‘Ubâdah Ibn as-Sâmit (möge Allâh mit ihm zufrieden sein). Die Hinzufügung dazu in […] gehört zu ihm und zu Muslim von Abu Hurairah.
    ² Berichtet von Muslim und anderen, und in Sahîh Abî Dawûd (1247) wird sich darauf bezogen.
    Quelle: Al-Ibaanah.com

  5. #35
    UmmJuwairiya
    Nicht registriert

    Ist es für eine Frau besser, zu den ‘Îd-Gebeten
    hinauszugehen oder zuhause zu bleiben?
    (Übersetzt von Umm Djumâna – Muslima.de.ms)

    Frage:
    Ich weiß, dass es für Frauen besser ist, zuhause zu beten, aber meine Frage bezieht
    sich auf das ‘Îd-Gebet. Ist es für Frauen besser, zum ‘Îd-Gebet hinauszugehen oder
    zuhause zu bleiben?

    Antwort:
    Alles Lob gebührt Allâh.
    Es ist für Frauen besser, zum ‘Îd-Gebet hinauszugehen. Dies wurde vom Propheten
    (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) befohlen.
    Al-Bukhâri (324) und Muslim (890) berichteten, dass Umm ‘Atiyyah (möge Allâh mit ihr
    zufrieden sein) sagte: „Der Gesandte Allâhs (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) befahl uns, sie (die Frauen) zum (‘Îd) al-Fitr und (‘Îd) al-Adha zu bringen und heranwachsende Mädchen, menstruierende Frauen und Jungfrauen zu bringen, jedoch sollten die menstruierenden Frauen dem Gebet fernbleiben, aber sie sollten den Segen und die Versammlung der Muslime bezeugen. Ich fragte: ‚O Gesandter Allâhs, was macht jemand, der keinen Jilbâb (Übergewand/Ganzkörperschleier) hat?’ Er sagte: ‚ Sie soll sich einen Jilbâb von ihrer Freundin ausleihen.’

    Al-Hâfiz sagte:
    Dies zeigt, dass es für Frauen mustahabb ist, herauszukommen und den ‘Îd-Gebeten
    beizuwohnen, ob sie jung sind oder nicht.

    Al-Shawkâni sagte:
    Dieser und ähnliche Ahâdîth zeigen an, dass es in der Sharî’ah für Frauen vorgeschrieben
    ist, zum Gebetsplatz herauszukommen, und dass kein Unterschied besteht zwischen
    Jungfrauen und Nichtjungfrauen, jung oder alt, menstruierend oder sonstiges, so lange
    sie nicht die ‘Iddah durchmachen (Wartezeit nach der Scheidung oder dem Tod ihres
    Ehemannes) oder ihr Hinausgehen eine Ursache für Fitnah sein würde oder sie eine
    Entschuldigung hat.

    Sheikh Ibn ‘Uthaymîn wurde gefragt: Was ist für eine Frau besser – zum ‘Îd-Gebet
    herauszukommen oder zuhause zu bleiben?

    Er antwortete:
    Es ist für sie besser, zum ‘Îd-Gebet hinauszugehen, weil der Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) befahl, dass die Frauen zum ‘Îd-Gebet hinausgehen sollen, selbst
    die heranwachsenden Mädchen und Jungfrauen – d.h. Frauen, die normalerweise nicht
    hinausgehen. Er befahl ihnen, hinauszugehen, und er befahl den menstruierenden
    Frauen, hinauszugehen, sich jedoch vom Gebetsplatz fernzuhalten. Daher sollten
    menstruierende Frauen mit anderen Frauen zum ‘Îd hinausgehen, aber sie sollten nicht
    den Platz betreten, wo das ‘Îd-Gebet verrichtet wird, weil der ‘Îd-Gebetsplatz eine
    Moschee ist und es einer menstruierenden Frau nicht erlaubt ist, dort zu verweilen, aber
    es ist ihr erlaubt, durchzugehen oder etwas von dort zu holen, was sie braucht, ohne dort
    zu bleiben. Darauf basierend sagen wir: Den Frauen wird befohlen, zum ‘Îd-Gebet
    hinauszugehen und sich den Männern in diesem Gebet anzuschließen, aufgrund des
    Segens, Dhikrs und Du‘â’, die sie dort erleben können.
    Majmû’ Fatâwa al-Sheikh Ibn ‘Uthaymîn, 16/210

    Er sagte außerdem:
    Aber sie müssen sittsam aussehend hinausgehen, ohne Schmuck, Make-Up oder Parfüm
    zu tragen, so dass sie das Befolgen der Sunnah mit dem Vermeiden von Fitnah verbinden
    können.
    Was einige Frauen tun, nämlich dass sie Schmuck, Make-Up und Parfüm tragen,
    geschieht aufgrund ihrer Unwissenheit und der Nachlässigkeit seitens ihrer Vormünder.
    Dies annulliert das allgemeine shar’i Urteil nicht, welches ist, dass den Frauen befohlen
    wird, zum ‘Îd-Gebet hinauszugehen.
    Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 49011)

  6. #36
    UmmJuwairiya
    Nicht registriert

    Es ist sowohl für die Pilger als auch für andere mustahabb,
    die ersten acht Tage des Dhu-l-Hijjah zu fasten
    (Übersetzt von Umm Djumâna – Muslima.de.ms)

    Frage:
    Wie lautet das Urteil bezüglich des Fastens in den ersten acht Tagen des Dhu-l-Hijjah
    für die Pilger? Ich weiß, dass es für sie makrûh ist, am Tag ‘Arafah zu fasten.

    Antwort:
    Alles Lob gebührt Allâh.
    Das Fasten in den ersten acht Tagen des Dhu-l-Hijjah ist mustahabb – für Pilger und
    andere gleichermaßen, da der Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) sagte:
    „Es gibt keine Tage, an denen Allâh die guten Taten lieber sind als diese zehn Tage.“ Sie (die Gefährten) sagten: „O Gesandter Allâhs, auch nicht der Jihâd auf dem Wege Allâhs?“ Der Gesandte Allâhs (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) sagte: „Auch nicht der Jihâd auf dem Wege Allâhs! Es sei denn, dass ein Mann mit seinem eigenen Leben und seinem Vermögen aufbricht und mit nichts davon zurückkehrt.“ (Berichtet von al-Bukhâri, 969, und al-Tirmidhi, 757; aus dem Hadîth von Ibn ‘Abbâs – möge Allâh mit ihmzufrieden sein)

    In al-Mawsû‘ah al-Fiqhiyyah (28/91) steht geschrieben: Die Fuqaha’ stimmen darin
    überein, dass es mustahabb ist, während der ersten acht Tage des Dhu-l-Hijjah, vor dem
    Tag ‘Arafah, zu fasten. Die Mâlikis und Shâfa‘is sagten, dass es auch für den Pilger
    Sunnah ist, an diesen Tagen zu fasten. Zitat-Ende

    In Nihâyat al-Muhtâj (3/207) heißt es: Es ist Sunnah, die acht Tage vor dem Tag ‘Arafah
    zu fasten, wie es in al-Rawdah dargelegt wurde, und dies gilt ebenso für Pilger als auch
    für andere. Aber es ist für den Pilger nicht Sunnah, am Tag ‘Arafah zu fasten, sondern es
    ist für ihn mustahabb, an diesem Tag nicht zu fasten – selbst wenn er dazu fähig ist – um
    dem Beispiel des Gesandten (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) zu folgen, und
    damit er mehr Kraft für Du‘â’ haben wird. Zitat-Ende
    Und Allâh weiß es am besten.
    Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 84271)

  7. #37
    UmmJuwairiya
    Nicht registriert

    Hajj & `Umrah


  8. #38
    UmmJuwairiya
    Nicht registriert

    Die Regeln bzgl. der Hajj für Frauen
    (Übersetzt von Umm Djumâna – Muslima.de.ms)

    Frage:
    Ich habe mich dazu entschlossen, dieses Jahr die Hajj zu vollziehen in sha’ Allâh. Ich
    hoffe, dass Sie mir einige Ratschläge erteilen können, die mir während der Hajj von
    Nutzen sein werden. Des Weiteren würde ich gern folgende Frage stellen: Gibt es
    irgendwelche Regeln während der Hajj, die speziell für Frauen gelten und nicht für
    Männer?

    Antwort:
    Alles Lob gebührt Allâh.
    Wir gratulieren Dir zu Deinem Entschluss, nach Makkah zu reisen, um die Pflicht der
    Hajj zu erfüllen, jene Verpflichtung, der viele muslimische Frauen nicht genügend
    Aufmerksamkeit schenken. Einige Frauen sind unwissend über die Tatsache, dass die
    Hajj für sie verpflichtend ist; einige wissen es, aber sie schieben es so lange auf, bis der
    Tod sie überrascht und sie es nicht geschafft haben, zur Hajj zu gehen; und einige von
    ihnen haben keinerlei Wissen über die Rituale der Hajj, so dass sie Dinge tun, die harâm
    sind und sogar ihre Hajj ungültig machen können, ohne dass sie es merken. Wir bitten
    Allâh, uns zu helfen.

    Hajj ist eine Pflicht, die Allâh Seinen Dienern auferlegt hat. Es ist die fünfte Säule des
    Islam und der Jihâd der Frauen, denn der Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien auf
    ihm) sagte zu ‘Â’ishah (möge Allâh mit ihr zufrieden sein): „Dein Jihâd ist die Hajj.“
    (Berichtet von al-Bukhâri)

    Es folgen einige Ratschläge und Regeln, die speziell für Frauen gelten, die die Hajj
    vollziehen wollen. Dies sind Dinge, die helfen werden, dass Deine Hajj angenommen
    wird, und für eine akzeptierte Hajj, wie der Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien auf
    ihm) sagte: „…gibt es keine andere Belohnung als das Paradies.“(Berichtet von al-
    Bukhâri und Muslim)

    1. Die Aufrichtigkeit gegenüber Allâh ist eine Bedingung für jede Tat der Anbetung
    einschließlich der Hajj, damit sie gültig ist und angenommen wird. Daher sei
    aufrichtig gegenüber Allâh mit Deiner Hajj und hüte Dich vor Angeberei, denn
    Angeberei macht gute Taten ungültig und bringt Strafe mit sich.

    2. Das Befolgen der Sunnah und das Ausführen von Handlungen in Übereinstimmung
    mit den Lehren des Propheten (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) ist die
    zweite Bedingung dafür, dass die Taten gültig sind und angenommen werden, weil
    der Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) sagte: „Jede Handlung, die
    nicht in Übereinstimmung mit unserer Sache ist, wird zurückgewiesen.“(Berichtet von Muslim, 1718)
    Dies bedeutet, dass Du die Regeln bzgl. der Hajj gemäß der Sunnah des
    Propheten (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) mit Hilfe von nützlichen
    Büchern, die auf sahîh Beweisen aus Qur’ân und Sunnah basieren, lernen musst.

    3. Hüte Dich vor dem großen und kleinen Shirk (Beigesellung Allâhs) und vor Sünden
    jeglicher Art. Großer Shirk bedeutet, dass jemand den Islam verlässt, dessen gute
    Taten ungültig werden er der Strafe (Allâhs) ausgesetzt ist. Kleiner Shirk
    bedeutet, dass die guten Taten derjenigen Person ungültig werden und er der
    Strafe (Allâhs) ausgesetzt ist. Sünde bedeutet, dass er der Strafe (Allâhs)
    ausgesetzt ist.

    4. Es ist einer Frau nicht erlaubt, ohne Mahram zur Hajj oder zu irgendeinem
    anderen Zweck zu reisen, weil der Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien auf
    ihm) sagte: „Keine Frau darf ohne Mahram reisen.“(Berichtet von al-Bukhâri und
    Muslim)
    Ein Mahram ist der Ehemann oder irgendein Mann, der einer Frau für immer zur
    Heirat verboten ist, aufgrund von Verwandtschaft, Radâ’ah (Verwandtschaft durch
    Milchgeschwisterschaft) oder Verwandtschaft durch Eheschließung. Dies ist eine
    der Bedingungen der Hajj, damit sie für Frauen verpflichtend ist. Wenn eine Frau
    keinen Mahram hat, der mit ihr reist, dann ist sie von der Pflicht der Hajj befreit.

    5. Eine Frau kann in jeglicher Kleidung, die sie mag, in den Ihrâm eintreten, z.B.
    schwarz oder irgendeine andere Farbe, so lange sie keine mutwillige
    Zurschaustellung (Tabarruj) veranstaltet und Kleidung des Ruhmes und des
    Hochmuts, wie enge, durchsichtige, kurze, dünne oder verzierte Kleidung, meidet.
    Frauen müssen außerdem darauf achten, Kleidung zu meiden, die der Kleidung
    der Männer oder der Kuffâr ähnelt.
    Von daher wissen wir, dass es keine Beweise für die Praxis von einigen Leuten
    gibt, dass sie eine spezielle Farbe für Frauen wählen, die sie im Ihrâm tragen soll,
    wie grün oder weiß; vielmehr ist dies eine Art der Bid’ah (Neuerung).

    6. Nachdem sie die Absicht für den Ihrâm gefasst hat, ist es für die Muhrimah (Frau
    in Ihrâm) harâm, jegliche Arten von Parfüm aufzutragen, ob auf dem Körper oder
    der Kleidung.

    7. Es ist für die Muhrimah unter allen Umständen harâm, jegliches Haar von ihrem
    Kopf oder Körper zu entfernen und die Nägel zu schneiden.

    8. Es ist für die Muhrimah harâm, eine Burqa’ oder Niqâb (Arten von
    Gesichtsschleiern) und Handschuhe zu tragen, weil der Prophet (Frieden und
    Segen Allâhs seien auf ihm) sagte: „Frauen im Ihrâm sollen keinen Niqâb und
    keine Handschuhe tragen.“(Berichtet von al-Bukhâri)

    9. Die Muhrimah darf ihr Gesicht oder ihre Hände nicht vor nicht-mahram Männern
    entblößen und ihre Tat damit rechtfertigen, dass Niqâb und Handschuhe zu den
    Dingen gehören, die im Ihrâm verboten sind, weil sie Gesicht und Hände
    stattdessen mit ihrer Kleidung, Tüchern usw. bedecken kann. Umm al-Mu’minîn
    ‘Â’ishah (möge Allâh mit ihr zufrieden sein) sagte: „Reiter kamen an uns vorüber,
    als wir den Gesandten Allâhs (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm)
    begleiteten, während wir uns im Ihrâm befanden. Wenn sie näher kamen, ließen wir unsere Jalabîb (Übergewänder, sing. Jilbâb) über das Gesicht fallen, und wenn sie vorbei waren, haben wir unsere Gesichter wieder enthüllt.“(Berichtet von AbuDawûd und von al-Albâni in Hijâb al-Mar’ah al-Muslimah als sahîh eingestuft.) 10. Manche Frauen, die in den Ihrâm eintreten, setzen etwas wie einen Turban oderBügel auf ihren Kopf, damit kein Teil des Khimâr oder Jilbâb ihr Gesicht berührt.Dies ist unnötige Mühe für etwas, wofür keine Notwendigkeit besteht, da nichts
    Falsches daran ist, wenn die Bedeckung das Gesicht der Muhrimah berührt.

    11. Es ist der Muhrimah erlaubt, ein Hemd, Hosen, Socken, Goldarmreifen und Ringe,
    Uhren usw. zu tragen, aber sie muss ihren Schmuck während der Hajj genauso
    wie zu anderen Zeiten vor nicht-mahram Männern verbergen.

    12. Manche Frauen, die die Mîqât mit der Absicht passieren, Hajj oder ‘Umrah zu
    vollziehen und plötzlich zu menstruieren beginnen, treten nicht in den Ihrâm ein,
    weil sie denken, dass es eine Bedingung des Ihrâm sei, nicht zu menstruieren.
    Und so passieren sie die Mîqât, ohne in dem Ihrâm einzutreten. Dies ist ein
    offenkundiger Fehler, da die Tatsache, dass eine Frau ihre Menstruation hat, nicht
    bedeutet, dass sie nicht in den Ihrâm eintreten kann. Daher muss eine
    menstruierende Frau in den Ihrâm eintreten und alles tun, was andere Pilger auch
    tun, abgesehen vom Tawâf um die Ka’bah. Den Tawâf muss sie so lange
    aufschieben, bis sie wieder rein ist (d.h. bis ihre Menstruation vorüber ist). Wenn
    sie den Ihrâm hinauszögert und die Mîqât passiert, ohne in den Ihrâm
    einzutreten, dann muss sie zurückkehren, um von der Mîqât aus in den Ihrâm
    einzutreten; wenn sie nicht zurückkehrt, dann muss sie ein Opfer bringen, weil sie
    etwas ausgelassen hat, was verpflichtend war.

    13. Wenn eine Frau befürchtet, dass sie es nicht schaffen könnte, die Rituale der Hajj
    zu vollenden, kann sie eine Bedingung festsetzen, während sie in den Ihrâm
    eintritt, indem sie sagt: „Wenn mich etwas daran hindert, (die Hajj zu vollenden),
    dann werde ich an jener Stelle aus dem Ihrâm austreten, an der ich verhindert
    werde.“ Wenn dann etwas geschieht, was sie davon abhält, die Hajj zu vollenden,
    wird sie aus dem Ihrâm austreten und es liegt keine Schuld auf ihr.

    14. Präge Dir die Handlungen der Hajj ein:

    (I)Wenn der al-Tarwiyah-Tag kommt, welcher der achte Tag des Dhu’l-Hijjah ist,
    vollziehe Ghusl und trete in den Ihrâm ein, und rezitiere die Talbiyah, indem
    du sagst: „Labbayk Allâhumma labbayk, labbayka lâ sharîka laka labbayk.
    Innal-hamda wan-ni’mata laka wal-mulk lâ sharîka lak (Hier bin ich zu Deinen
    Diensten, oh Allâh, hier bin ich zu Deinen Diensten. Du hast keinen
    Teilhaber, hier bin ich zu Deinen Diensten. Dir sei Lob und Preis und die
    (oberste) Herrschaft! Du hast keinen Teilhaber!).“

    (II)Gehe nach Mina und bete dort Zuhr, ‘Asr, Maghrib, ‘Isha’ und Fajr, indem Du
    die Vier-Rak’ah-Gebete zu zwei Rak’ahs verkürzt, ohne sie zusammenzulegen.

    (III)Wenn die Sonne am neunten Tag des Dhu’l-Hijjah aufgeht, dann gehe nach
    ‘Arafah und bete dort Zuhr und ‘Asr, indem du die Gebete verkürzt und sie zur
    Zeit des Zuhr zusammenlegst. Bleibe bis zum Sonnenuntergang in ‘Arafah,
    indem Du Du’â’ und Dhikr (Gedenken Allâhs) verrichtest, Allâh anflehst und
    vor Ihm bereust.

    (IV)Wenn die Sonne am neunten Tag untergeht, gehe von ‘Arafah nach Muzdalifah
    und bete dort Maghrib und ‘Isha’, indem du die Gebete verkürzt und
    zusammenlegst. Bleibe dort bis zum Fajr-Gebet und verrichte nach Fajr viel
    Dhikr und Du’â’ und sprich zu Allâh, bis es sehr hell geworden ist.

    (V) Brich am Tag des ‘Îd von Muzdalifah nach Mina auf, bevor die Sonne aufgeht.
    Wenn Du Mina erreichst, tue Folgendes:

    a) Steinige die Jamrat al-‘Aqabah mit sieben Kieselsteinen und sprich bei
    jedem Wurf den Takbîr (“Allâhu akbar”).

    b) Schlachte das Hadiy (Opfer), nachdem die Sonne aufgegangen ist.

    c) Kürze alle Enden Deiner Haare um eine Fingerspitzenlänge (etwa zwei
    Zentimeter).

    d) Kehre nach Makkah zurück und vollziehe den Tawâf al-Ifâdah und den Sâ’i
    zwischen al-Safa und al-Marwah, wenn Du Tamattu’ machst, oder wenn
    Du Ifrâd oder Qirân machst, aber nach dem Tawâf der Ankunft nicht den
    Sâ’i vollzogen hast.

    (VI) Steinige die Jamarât am 11., 12. und 13. des Dhu’l-Hijjah, nachdem die Sonne
    den Zenit passiert hat, wenn Du die Abfahrt hinauszögern willst; oder nur am
    11. und 12., wenn Du früher abreisen willst. Du musst außerdem während
    dieser Nächte in Mina bleiben.

    (VII) Wenn Du in Dein Land zurückkehren willst, dann vollziehe den Abschieds-
    Tawâf; damit werden die Handlungen der Hajj abgeschlossen sein.

    15. Frauen dürfen die Talbiyah nicht laut rezitieren, sondern sie müssen es leise
    sagen, so dass nur sie und die Frauen neben ihnen es hören können, und damit
    nicht-mahram Männer es nicht hören können, damit es keine Ursache für Fitnah
    (Versuchung) darstellt und keine Aufmerksamkeit erregt. Die Zeit für das
    Rezitieren der Talbiyah beginnt nach dem Eintritt in den Ihrâm der Hajj und endet
    mit der Steinigung der Jamrat al-‘Aqabah am Opfertag.

    16. Wenn die Periode einer Frau beginnt, nachdem sie den Tawâf vollzogen hat und
    bevor sie den Sâ’i vollzieht, sollte sie die Rituale vollenden, indem sie den Sâ’i
    vollziehen, selbst wenn sie menstruiert, weil Tahârah (Reinheit) keine Bedingung
    für den Sâ’i ist.

    17. Es ist einer Frau erlaubt, Pillen einzunehmen, die die Menstruation hinauszögern,
    damit es ihr möglich ist, die Rituale der Hajj durchzuführen, was der Bedingung
    unterliegt, dass es ihr keinen Schaden zufügen darf.

    18. Hüte Dich bei allen Ritualen der Hajj vor dem Zusammendrängen mit Männern,
    besonders während des Tawâf, am Schwarzen Stein, an der jemenitischen Ecke,
    während des Sâ’i und während der Steinigung der Jamarât. Wähle Zeiten, an
    denen dort weniger Gedränge ist. Umm al-Mu’minîn ‘Â’ishah (möge Allâh mit ihr
    zufrieden sein) pflegte ihren Tawâf in einem Bereich zu vollziehen, der weit von
    den Männern entfernt war, und sie berührte den Schwarzen Stein oder die
    jemenitische Ecke nicht, wenn es dort Gedränge gab.

    19. Frauen müssen während des Tawâf nicht schnell gehen (Raml) oder während des
    Sâ’i laufen (Rakd). Raml ist das Schnellgehen während der ersten drei
    Umkreisungen des Tawâf und Rakd ist das Laufen zwischen den zwei grünen
    Markierungen während jeder Strecke des Sâ’i. Diese Handlungen sind nur für
    Männer Sunnah.

    20. Hüte Dich vor diesem kleinen Büchlein, das neu eingeführte Du’â’s enthält, wie
    eine spezielle Du’â’ für jede Umkreisung des Tawâf und für den Sâ’i, für die es
    keine Beweise aus Qur’ân und Sunnah gibt. Es ist jedoch vorgeschrieben, während
    des Tawâf und des Sâ’i beliebige Bittgebete zu rezitieren, indem man für das Beste in dieser Welt und im Jenseits bittet. Wenn es sich dabei um eine vom
    Propheten (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) überlieferte Du’â’ handelt, so
    ist dies noch besser.

    21. Eine menstruierende Frau kann Bücher über Du’â’ und Dhikr lesen, die in der
    Sharî’ah vorgeschrieben sind, selbst wenn sie Verse aus dem Qur’ân enthalten. Es
    ist ihr ebenso erlaubt, Qur’ân zu rezitieren, ohne den Mus-haf zu berühren.

    22. Hüte Dich davor, irgendeinen Teil Deines Körpers zu entblößen, besonders an
    Orten, wo Männer Dich sehen könnten, wie an öffentlichen Wudû’-Plätzen.
    Manchen Frauen ist es völlig egal, dass die Männer an solchen Plätzen in
    unmittelbarer Nähe sind und sie entblößen während des Wudû’ Teile ihres
    Körpers, die nicht entblößt werden dürfen, wie das Gesicht, die Unterarme und die
    Waden. Manche nehmen sogar ihre Kopfbedeckung ab, so dass sie ihre Köpfe und
    Hälse freilegen. All diese Dinge sind harâm und nicht zulässig, weil es für sie und
    die Männer eine große Gefahr der Fitnah (Versuchung) darstellt.

    23. Es ist Frauen erlaubt, Muzdalifah vor Anbruch der Morgendämmerung zu
    verlassen, weil der Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) es einigen
    Frauen – vor allem denjenigen, die schwach waren – erlaubte, Muzdalifah zu
    verlassen, nachdem der Mond am Ende der Nacht untergegangen war, so dass sie
    Jamarât al-‘Aqabah steinigen konnten, bevor es überfüllt wurde. In al-Sahîhayn
    wurde von ‘Â’ishah (möge Allâh mit ihr zufrieden sein) berichtet, dass Saudah
    (möge Allâh mit ihr zufrieden sein) den Propheten (Frieden und Segen Allâhs
    seien auf ihm) in der Muzdalifah-Nacht um Erlaubnis zum vorzeitigen Aufbruch
    bat, bevor es zu überfüllt wurde, da sie eine schwergewichtige Frau war, und er
    erlaubte es ihr.

    24. Es ist erlaubt, das Steinigen des Jamrah bis zur Nacht aufzuschieben, wenn der
    Walî der Frau denkt, dass das Gedränge um die Jamrat al-‘Aqabah herum zu groß
    ist, und dass es eine Gefahr für die Frauen darstellen könnte, die mit ihm sind.
    Daher ist es erlaubt, das Steinigen des Jamrah aufzuschieben, bis das Gedränge
    weniger geworden ist oder aufgehört hat, und es ist nichts Falsches daran, wenn
    sie dies tun.
    Dasselbe gilt für das Steinigen der Jamarât während der drei Tashrîq-Tage, wo die
    Frauen die Jamarât nach ‘Asr steinigen können, da dies die Zeit ist, in der das
    Gedränge viel weniger ist, wie allgemein bekannt ist. Falls dies nicht möglich sein
    sollte, dann ist nichts Falsches daran, wenn sie es bis zur Nacht aufschieben.

    25. Nimm Dich vor folgendem Punkt in Acht: Es ist einer Frau nicht erlaubt, ihrem
    Mann zu gestatten, mit ihr Geschlechtsverkehr zu haben oder mit ihr intim zu
    sein, solange sie noch nicht vollständig aus dem Ihrâm ausgetreten ist. Das
    Heraustreten aus dem Ihrâm wird dadurch erreicht, indem drei Dinge erfolgen:
    (I) Das Steinigen des Jamarat al-‘Aqabah mit sieben Kieselsteinen.
    (II) Das Kürzen aller Haarenden um eine Fingerspitzenlänge, was etwa 2
    Zentimeter sind.
    (III) Das Vollziehen des Tawâf der Hajj (Tawâf al-Ifâdah).
    Sobald eine Frau diese drei Dinge getan hat, ist es ihr erlaubt, alles zu tun,
    was ihr während des Ihrâm verboten war, einschließlich des
    Geschlechtsverkehrs mit ihrem Ehemann. Wenn sie nur zwei von diesen
    Dingen getan hat, dann ist es ihr erlaubt, alles zu tun außer
    Geschlechtsverkehr. 26. Es ist einer Frau nicht erlaubt, ihr Haar vor nicht-mahram Männern zu zeigen,
    während sie die Enden ihres Haars abschneidet, wie es viele Frauen am Mas’â (Ort
    des Sâ’i) tun, weil das Haar ‘Aurah ist und es nicht erlaubt ist, es vor nichtmahram
    Männern zu zeigen.

    27. Hüte Dich vor dem Schlafen vor Männern. Dies ist etwas, was wir viele Frauen tun
    sehen, die mit ihren Familien Hajj machen, ohne ein Zelt oder irgendetwas, um
    sie vor den Augen der Männern zu verbergen, und so schlafen sie auf den Straßen
    oder auf den Gehwegen und unter Hochbrücken und in der Masjid al-Khîf zwischen
    Männern oder in der Nähe von Männern. Dies ist eines der größten Übel, dem ein
    Ende gemacht werden muss.

    28. Frauen, die menstruieren oder sich im Wochenbett befinden, müssen den
    Abschieds-Tawâf nicht vollziehen. Dies ist eine der Erleichterungen der Sharî’ah
    für die Frauen. Frauen, die menstruieren, können zu ihren Familien zurückkehren,
    selbst wenn sie den Abschieds-Tawâf nicht vollzogen haben, daher danke Allâh für
    diese Erleichterung und diesen Segen.

    Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 36619)

  9. #39
    UmmJuwairiya
    Nicht registriert

    Darf eine Frau die Hajj mit einer Frauengruppe ohne
    Mahram vollziehen?
    (Übersetzt von Umm Djumâna – Muslima.de.ms)

    Frage:
    Eine Frau sagt: Ich lebe im Königreich (Saudi-Arabien), weil ich hier arbeite. Ich war
    letztes Jahr auf Hajj, und mit mir waren zwei meiner Arbeitskolleginnen, aber es war
    kein Mahram mit uns. Wie lautet das Urteil diesbezüglich?

    Antwort:
    Alles Lob gebührt Allâh.
    Sheikh Muhammad Ibn ‘Uthaymîn (möge Allâh barmherzig mit ihm sein) sagte: Diese
    Handlung – Hajj ohne Mahram – ist harâm, aufgrund des Hadîth von Ibn ‘Abbâs (möge
    Allâh mit ihm zufrieden sein), der sagte: „Ich hörte, dass der Gesandte Allâhs (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm), während er eine Predigt hielt, sagte: ‚Eine Frau darf nurmit einem Mahram reisen.’ Ein Mann stand auf und sagte: ‚O Gesandter Allâhs, ich habe mich zur Teilnahme an den Schlachten von Soundso und Soundso gemeldet, und meine Frau ist bereits als Pilgerin aufgebrochen!’ Der Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) sagte zu ihm: ‚Gehe (ihr nach) und vollziehe die Pilgerfahrt mit deiner Frau!’
    (Berichtet von al-Bukhâri, 3006; Muslim, 1341)

    Daher ist es einer Frau nicht erlaubt, ohne Mahram zu reisen. Ein Mahram ist ein Mann,
    der ihr für immer zur Heirat verboten ist, aufgrund von Blutsverwandtschaft oder aus
    einem anderen zulässigen Grund. Dies ist auch der Bedingung unterworfen, dass er ein
    Erwachsener bei vollem Verstand ist. Ein minderjähriges Kind kann kein Mahram sein,
    und ebenso wenig derjenige, der nicht bei vollem Verstand ist. Der Grund dafür, dass die
    Anwesenheit eines Mahrams erforderlich ist, ist, damit er auf sie aufpassen und sie
    beschützen kann, so dass sie nicht von denjenigen belästigt wird, die Allâh nicht fürchten
    und den Dienern Allâhs gegenüber keine Barmherzigkeit zeigen.

    Es macht keinen Unterschied, ob andere Frauen bei ihr sind oder nicht, oder ob sie sicher
    ist oder nicht. Selbst wenn sie mit Frauen aus ihrer eigenen Familie geht und sie äußerst
    sicher ist, ist es ihr nicht erlaubt, ohne Mahram zu reisen; denn als der Prophet (Frieden
    und Segen Allâhs seien auf ihm) jenem Mann befahl, seiner Frau nachzugehen und die
    Hajj mit ihr zu vollziehen, fragte er nicht, ob andere Frauen bei ihr sind oder nicht, oder
    ob sie sicher ist oder nicht. Die Tatsache, dass er nicht danach fragte, weist darauf hin,
    dass es keinen Unterschied macht. Dies ist die korrekte Ansicht.

    Manche Leute heutzutage nehmen die Sache auf die leichte Schulter und erlauben
    Frauen, allein in einem Flugzeug ohne Mahram zu reisen. Dies geht zweifellos gegen die
    klare Bedeutung der Texte. Das Reisen mit dem Flugzeug ist wie jede andere Art des
    Reisens und birgt immer noch Gefahren.

    Wenn der Mahram einer Frau, die mit dem Flugzeug reist, sie zum Flughafen bringt, dann
    muss er sie verlassen, sobald sie die Abflughalle erreicht, und dann ist sie alleine ohne
    Mahram. Das Flugzeug kann rechtzeitig starten oder sich verspäten. Es könnte
    rechtzeitig starten, jedoch aus irgendeinem Grund zurückzukommen müssen, oder es
    könnte an einem anderen Flughafen landen als demjenigen, den sie angesteuert hat, und
    so weiter. Es könnte aus irgendeinem Grund nach der erwarteten Zeit an dem Flughafen
    landen, den sie angesteuert hat. Falls es rechtzeitig landet, könnte sich der Mahram, der
    sie abholen sollte, aus irgendeinem Grund verspäten, entweder weil er verschlief oder
    aufgrund eines Verkehrsstaus, oder weil sein Auto eine Panne hatte, oder aus
    irgendeinem anderen Grund. Und selbst wenn er dort rechtzeitig wäre und die Frau träfe,
    könnte es einen Mann gegeben haben, der im Flugzeug neben ihr saß, der sie getäuscht
    haben und sich zu ihr hingezogen fühlen könnte und zu dem sie sich hingezogen fühlen
    könnte.

    Es geht darum, dass die Frauen Allâh fürchten und nicht zur Hajj oder aus irgendeinem
    anderen Grund reisen sollen, außer mit einem Mahram, der ein Erwachsener bei vollem
    Verstand ist. Und Allâh ist Derjenige, Dessen Hilfe wir ersuchen.
    Dalîl al-Akhta‘ allatî yaqa‘a fîha al-Hâjj wa-l-Mu‘tamir (Fehler, die von Pilgern
    begangen werden, die die Hajj und ‘Umrah vollziehen)
    Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 34380)

  10. #40
    UmmJuwairiya
    Nicht registriert

    Es ist einer Frau nicht erlaubt, während des Tawâf oder des
    Sâ‘i zu laufen
    (Übersetzt von Umm Djumâna – Muslima.de.ms)

    Frage:
    Soll eine Frau während des Tawâf oder während des Sâ‘i zwischen den zwei grünen
    Markierungen zwischen al-Safa und al-Marwah laufen, so wie die Männer es tun?

    Antwort:
    Alles Lob gebührt Allâh.
    Ibn al-Mundhir sagte: Die Gelehrten sind sich darin einig, dass Frauen um die Ka’bah
    oder zwischen al-Safa und al-Marwah nicht laufen müssen, und dass sie ihre Schulter
    nicht entblößen müssen, da der Zweck hinter diesen beiden Handlungen ist, Stärke zu
    demonstrieren, und Frauen sind darin nicht eingeschlossen, weil das Grundprinzip für
    Frauen ist, dass sie sich verbergen sollen, aber beim Laufen und Freimachen einer
    Schulter würden sie sich entblößen.

    Und Allâh ist die Quelle der Kraft. Mögen Allâhs Segen und Frieden auf unserem
    Propheten Muhammad und seiner Familie und seinen Gefährten sein. Zitat-Ende
    Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und die Erlassung von Fatwas
    Sheikh ‘Abd al-‘Azîz Ibn ‘Abd-Allâh Ibn Bâz, Sheikh ‘Abd al-Razzâq ‘Afîfi, Sheikh ‘Abd-
    Allâh Ibn Ghadyân und Sheikh ‘Abd-Allâh Ibn Qa’ûd
    Fatâwa al-Lajnah al-Dâ’imah li’l-Buhûth al-‘Ilmiyyah wa-l-Iftâ’ (11/226, 227)
    Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 109286)

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