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Thema: Fataawasammlung von www.Muslima.de.ms

  1. #21
    UmmJuwairiya
    Nicht registriert

    Wie können wir mit Muslimen Da’wah machen, die im
    Ramadân nicht fasten?
    (Übersetzt von Umm Djumâna – Muslima.de.ms)

    Frage:
    Wie sollen wir mit Muslimen umgehen, die im Ramadân nicht fasten? Was ist die beste
    Art und Weise, sie zum Fasten zu bewegen?

    Antwort:
    Alles Lob gebührt Allâh.
    Was getan werden sollte, ist, diese Muslime zum Fasten aufzurufen und sie dazu zu
    ermuntern, es zu tun, und sie davor zu warnen, achtlos und nachlässig zu sein. Dies
    kann auf folgende Weisen getan werden:

    1 – Sie darüber zu informieren, dass das Fasten Pflicht ist und sie über dessen große
    Wichtigkeit im Islam aufzuklären, da es eine der großen Säulen darstellt, auf die der
    Islam aufgebaut ist.

    2 – Sie auf die riesige Belohnung hinweisen, die das Fasten mit sich bringt, wie der
    Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) sagte: „Wer auch immer im Ramadân in festem Glauben und in der Hoffnung auf Belohnung fastet, dem werden seine vergangenen Sünden vergeben.“Berichtet von al-Bukhâri, 38; Muslim, 760.

    Und er (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) sagte: „Wer an Allâh und Seinen
    Gesandten glaubt, das Gebet verrichtet und im Ramadân fastet, der hat gegenüber Allâh ein Recht darauf, dass Er ihn ins Paradies eintreten lässt, gleichwohl, ob er auf dem Weg Allâhs den Jihad unternahm oder in seinem Land daheim saß, wo er geboren wurde.“ Die Leute sagten: „O Gesandter Allâhs! Sollen wir nicht den Menschen diese frohe Botschaft verkündigen?“ Darauf fuhr der Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) fort: „Wahrlich, es gibt im Paradies einhundert Rangstufen, die Allâh für diejenigen vorbereitete, die auf dem Weg Allâhs den Jihad unternahmen, und zwischen der einen Stufe und der anderen ist eine Entfernung, wie zwischen Himmel und Erde. Wenn ihr also Allâh darum bittet, so bittet um den Al-Firdaus; denn dieser liegt mitten im Paradies und auf der höchsten Ebene des Paradieses. Und darüber befindet sich der Thron des Allerbarmers, und dort entspringen die Flüsse des Paradieses.“Berichtet von al-Bukhâri,7423.

    Und er (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) sagte: „Allâh sagt: ‚Das Fasten ist für Mich, und ich werde es belohnen. Der Mensch gibt seine Gelüste und sein Essen und Trinken um meinetwillen auf. Fasten ist ein Schutz, und der fastenden Person stehen zwei Freuden bevor: Wenn er sein Fasten bricht und wenn er seinen Herrn trifft. Und der Geruch aus dem Mund eines Fastenden ist bei Allâh besser als der Duft von Moschus.“
    Berichtet von al-Bukhâri, 7492; Muslim, 1151.

    3 – Denjenigen zu warnen, der nicht fastet, und ihm klar zu machen, dass dies eine
    Hauptsünde ist. Ibn Khuzaymah (1986) und Ibn Hibbân (7491) berichteten, dass Abu
    Umâmah al-Bâhili (möhe Allâh mit ihm zufrieden sein) sagte: „Ich hörte, dass der
    Gesandte Allâhs (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) sagte: „Während ich schlief, kamen zwei Männer zu mir, ergriffen meinen Oberarm und brachten mich zu einem rauen Berg. Sie sagten: ‚Klettere hinauf.’ Ich sagte: ‚Ich schaffe es nicht.’ Sie sagten: ‚Wir werden es dir leicht machen.’ So kletterte ich hinauf, bis ich mich auf dem Gipfel des Berges befand. Dort hörte ich laute Stimmen. Ich sagte: ‚Was sind das für Stimmen?’ Sie sagten: ‚Das ist das Schreien der Leute der Hölle.’ Dann wurde ich weitergeführt und ich sah Leute, die an ihren Füßen aufgehängt waren, mit aufgerissenen Mundwinkeln und von Blut überströmt. Ich sagte: ‚Wer sind sie?’ Sie sagten: ‚Dies sind die Leute, die ihr Fasten brachen, bevor es an der Zeit war.’“Von al-Albâni in Sahîh Mawârid al-Zam’ân(1509) als sahîh eingestuft.

    Al-Albâni (möge Allâh barmherzig mit ihm sein) kommentierte: „Ich sage: Dies ist die
    Strafe desjenigen, der fastete und dann absichtlich sein Fasten brach, bevor die Zeit für
    Iftâr gekommen war. Wie steht es dann erst mit demjenigen, der überhaupt nicht fastet?
    Wir bitten Allâh, uns in dieser Welt und im Jenseits heil und gesund zu lassen.“
    Siehe auch Frage Nr. 38747.

    5 – Zu erklären, wie leicht und unkompliziert das Fasten ist, und die Freude und
    Zufriedenheit, die darin steckt, und wie es Seelenfrieden schafft, sowie Freude und
    Vergnügen an der Anbetung während der Tage und Nächte des Fastens, indem man
    Qur’ân liest und Qiyâm betet.

    6 – Sie einzuladen, um einige Vorträge anzuhören und Bücher zu lesen, die vom Fasten
    und dessen Wichtigkeit handeln und verschiedene Angelegenheiten des Fastens zu
    besprechen.

    7 – Nicht dessen überdrüssig oder müde zu werden, sie aufzurufen und zu ermahnen; in
    einer freundlichen und sanften Weise zu sprechen, sowie aufrichtig für sie zu beten, dass
    sie rechtgeleitet werden und ihnen vergeben wird.
    Wir bitten Allâh, uns und Euch standhaft zu machen.
    Und Allâh weiß es am besten.
    Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 50745)

  2. #22
    UmmJuwairiya
    Nicht registriert

    In welchem Alter sollten wir unsere Kinder an das Fasten
    gewöhnen?
    (Übersetzt von Umm Djumâna – Muslima.de.ms)

    Frage:
    Ab welchem Alter sind Kinder dazu verpflichtet, zu fasten? Wie können wir sie zum
    Fasten ermutigen und zum Beten in der Moschee, vor allem das Tarâwîh-Gebet? Gibt es
    irgendwelche einfachen religiösen Ideen, um die Freizeit der Kinder im Ramadhân
    auszufüllen?

    Antwort:
    Alles Lob gebührt Allâh.
    Erstens:
    Das Fasten ist für Kinder nicht verpflichtend, solange sie ihre Reife noch nicht erlangt
    haben, da der Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) sagte: „Das Schreibrohr
    wurde für drei aufgehoben: Für den Verrückten, bis er wieder zu sich kommt; für den
    Schlafenden, bis er wieder aufwacht und für das Kind, bis es das Reifealter erlangt hat.“
    (Berichtet von Abu Dawûd, 4399; von al-Albâni in Sahîh Abi Dawûd als sahîh eingestuft)

    Dennoch sollten Kinder zum Fasten ermutigt werden, damit sie sich daran gewöhnen
    können, und weil die guten Taten, die sie verrichten, ihnen angerechnet werden.
    Das Alter, in dem die Eltern ihre Kinder zum Fasten anhalten sollten, ist das Alter, in dem
    sie zum Fasten in der Lage sind, was je nach der körperlichen Beschaffenheit des Kindes
    variiert. Einige Gelehrte haben das Alter von zehn Jahren festgelegt.
    Al-Kharqi sagte: „Wenn ein Kind zehn Jahre alt ist und zum Fasten im Stande ist, dann
    soll es dies tun.“

    Ibn Qudâmah sagte: „Dies bedeutet, dass es zum Fasten angehalten werden soll und
    dass man ihm befiehlt, es zu tun. Und es sollte bestraft werden, wenn es das nicht tut,
    um es zu trainieren und es sich daran gewöhnen zu lassen, ebenso wie es zum Gebet
    angehalten werden soll und man ihm befiehlt, es zu tun. Unter denen, die der Ansicht
    waren, dass einem Kind befohlen werden soll, zu fasten, wenn es dazu in der Lage ist,
    waren ‘Ata’, al-Hasan, Ibn Sirîn, al-Zuhri, Qatâdah und al-Shâfa‘î.“

    Al-Awzâ‘i sagte: „Wenn es dazu in der Lage ist, drei aufeinanderfolgende Tage zu fasten,
    ohne Unterbrechung und ohne zu schwächeln, dann soll es dazu angehalten werden, im
    Ramadhân zu fasten.“

    Ishâq sagte: „Wenn (ein Kind) das Alter von zwölf Jahren erreicht hat, denke ich, sollte
    es fasten, damit es sich daran gewöhnt.“

    Das Alter von zehn Jahren ist wahrscheinlicher, da der Prophet (Frieden und Segen auf
    Allâhs seien auf ihm) anordnete, die Kinder in diesem Alter zu bestrafen, wenn sie nicht
    beten, und es ist besser, das Fasten wie das Gebet zu betrachten, da sie nahe
    beieinander liegen, und weil beides körperliche Taten sind, die zu den Säulen des Islâm
    gehören. Aber das Fasten ist schwieriger, daher sollte man darauf achten, wann das Kind
    dazu in der Lage ist, denn einige könnten zum Beten im Stande sein, jedoch noch nicht
    dazu in der Lage, zu Fasten. Zitat-Ende
    Al-Mughni, 4/412

    Dies ist, was die Gefährten des Propheten (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) mit
    ihren Kindern getan haben; sie wiesen diejenigen zum Fasten an, die dazu in der Lage
    waren, und wenn eines von ihnen aus Hunger weinte, gaben sie ihm ein Spielzeug, um es
    abzulenken. Aber es ist nicht erlaubt, sie zum Fasten zu zwingen, wenn es ihnen
    aufgrund körperlicher Schwäche oder Krankheit schaden würde.

    Sheikh Ibn ‘Uthaymîn sagte:
    Ein junges Kind sollte nicht dazu gezwungen werden, zu fasten, bis es das Alter der Reife
    erlangt hat, aber man kann es zum Fasten auffordern, wenn es dazu in der Lage ist,
    damit es sich daran gewöhnt und es ihm leichter fällt, nachdem es die Pubertät erreicht
    hat.
    Die Sahâbah (möge Allâh mit ihnen zufrieden sein) – die die besten dieser Ummah
    sind – brachten ihre Kinder dazu, zu fasten, als sie noch jung waren. Zitat-Ende
    Majmû’ Fatâwa al-Shaikh Ibn ‘Uthaymîn, 19/28, 29

    Und der Sheikh (möge Allâh barmherzig mit ihm sein) wurde gefragt:
    Mein Sohn besteht darauf, im Ramadhân zu fasten, obwohl das Fasten für ihn schädlich
    ist, da er noch so jung und nicht ganz gesund ist. Soll ich ihn dazu zwingen, sein Fasten
    zu brechen?

    Er antwortete:
    Wenn er noch jung ist und die Pubertät noch nicht erlangt hat, dann ist er nicht zum
    Fasten verpflichtet, aber wenn er dazu in der Lage ist, ohne Erschwernisse, dann sollte
    man ihn dazu anhalten, es zu tun. Die Sahâbah (möge Allâh mit ihnen zufrieden sein)
    hielten ihre Kinder zum Fasten an, und wenn die jüngeren weinten, gaben sie ihnen
    Spielzeug, um sie abzulenken. Wenn jedoch nachgewiesen wurde, dass es für ihn
    schädlich ist, dann muss er vom Fasten abgehalten werden. Wenn Allâh uns verboten
    hat, den Kindern ihr Vermögen auszuhändigen, wenn die Befürchtung besteht, dass sie
    es missbrauchen werden, dann ist es umso angebrachter, dass sie davon abgehalten
    werden, etwas zu tun, wenn Angst vor körperlichem Schaden besteht. Aber dies darf
    nicht mit Gewalt geschehen, da dies in der Kindererziehung nicht angebracht ist. Zitat-
    Ende
    Majmû’ Fatâwa al-Shaikh Ibn ‘Uthaymîn, 19/83

    Zweitens:
    Die Eltern können ihre Kinder zum Fasten ermutigen, indem sie ihnen jeden Tag ein
    Geschenk geben, oder indem sie den Wettbewerbsgeist zwischen ihnen und ihren
    Kameraden oder denjenigen, die jünger sind als sie, ausnutzen. Sie können sie zum
    Beten anspornen, indem sie sie zum Beten in die Moschee mitnehmen, besonders wenn
    sie mit ihrem Vater hinausgehen und jeden Tag in einer anderen Moschee beten. Sie
    können sie ebenfalls ermutigen, indem sie sie dafür belohnen, z.B. indem sie sie loben
    oder indem sie sie hin und wieder auf Reisen mitnehmen oder mit ihnen Dinge einkaufen
    gehen, die sie mögen etc.

    Leider kümmern sich einige Väter und Mütter völlig unzureichend um die Förderung ihrer
    Kinder, und manche halten ihre Kinder sogar davon ab, diese Taten der Anbetung zu
    verrichten. Einige dieser Väter und Mütter sind der Meinung, dass Barmherzigkeit und
    Mitgefühl bedeuten, dass man die Kinder nicht zum Fasten oder Beten anhält. Dies ist
    völlig falsch, sowohl aus der shar‘i Sicht als auch aus pädagogischer Sicht.

    Sheikh Muhammad Ibn Sâlih al-‘Uthaymîn (möge Allâh barmherzig mit ihm sein)
    sagte:
    Allâh hat das Fasten jedem Muslim auferlegt, der rechenschaftspflichtig und dazu im
    Stande ist und sich nicht auf Reisen befindet. Was kleine Kinder anbelangt, die noch nicht
    das Alter der Reife erreicht haben, so ist das Fasten für sie nicht verpflichtend, denn der
    Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) sagte: „Das Schreibrohr wurde für drei
    aufgehoben“, und er erwähnte kleine Kinder, bis sie die Pubertät erlangt haben. Aber der
    Vormund des Kindes muss es zum Fasten anhalten, wenn es ein Alter erlangt hat, wo es
    dazu im Stande ist, denn dies gehört zu dessen Ausbildung zur Umsetzung der Säulen
    des Islâm. Wir sehen einige Leute, die ihre Kinder sich selbst überlassen und sie nicht
    anweisen, zu beten oder zu fasten, aber dies ist falsch, und sie werden dafür vor Allâh
    Rechenschaft ablegen müssen. Sie sagen, dass sie ihre Kinder aufgrund von Mitgefühl
    und Barmherzigkeit ihnen gegenüber nicht zum Fasten bringen, jedoch ist nur derjenige
    wirklich barmherzig und mitfühlend seinen Kindern gegenüber, der ihnen gute
    Eigenschaften anerzieht und sie dazu erzieht, gute Taten zu verrichten, und nicht
    derjenige, der es unterlässt, sie auf eine förderliche Art und Weise zu disziplinieren und
    auszubilden. Zitat-Ende
    Majmû’ Fatâwa al-Shaikh Ibn ‘Uthaymîn, 19/19, 20

    Drittens:
    Die Eltern können die Zeit ihrer Kinder damit ausfüllen, indem sie den Qur’ân lesen und
    jeden Tag einen kleinen Teil auswendig lernen, sowie mit dem Lesen von Büchern
    entsprechend ihres Niveaus, oder indem man sie Tonbänder hören lässt, die nützliche
    Inhalte mit Spaß verbinden, wie z.B. Anashîd, und indem man ihnen Videokassetten
    bringt, von denen sie einen Nutzen haben. Der „Al-Majd Kinderkanal“¹ vereint all diese
    Dinge, und man kann jeden Tag Zeit für die Kinder einplanen, damit sie ihn sehen und
    davon profitieren können.

    Wir möchten unsere Anerkennung für unsere Schwester ausdrücken, die sich um die
    Erziehung ihrer Kinder sorgt. Dies zeigt, dass es immer noch Gutes in muslimischen
    Familien gibt. Aber viele Menschen holen das geistige und körperliche Potenzial nicht
    richtig aus ihren Kindern heraus, sodass sie faul und von anderen abhängig werden. Sie
    kümmern sich ebenso wenig darum, sie zum Verrichten von Taten der Anbetung, wie das
    Fasten und das Gebet, zu ermutigen, und so wachsen viele Kinder auf diese Weise auf
    und wenn sie älter geworden sind, sind ihre Herzen frei von Anbetung, und es wird für
    ihre Eltern schwer sein, sie anzuweisen und zu ermahnen, wohingegen es, wenn sie
    dieser Angelegenheit von Anfang an Aufmerksamkeit gewidmet hätten, für sie nicht im
    Bedauern darüber geendet hätte.

    Wir bitten Allâh, uns zu helfen, unsere Kinder gut zu erziehen und sie den Gottesdienst
    lieben lassen, und uns zu helfen, unsere Pflichten ihnen gegenüber zu erfüllen.
    Und Allâh weiß es am besten.

    ¹ Al-Majd“ ist ein arabischsprachiger, islâmischer TV-Sender, der über Satellit zu empfangen ist; „Al-Majd al-
    Atfâl“ heißt das Kinderprogramm dieses Senders; nähere Infos unter www.almajdtv.net
    Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 65558)

  3. #23
    UmmJuwairiya
    Nicht registriert

    Wie kann sie ihre Zeit während des Kochens im Ramadân
    sinnvoll nutzen?
    (Übersetzt von Umm Djumâna – Muslima.de.ms)

    Frage:
    Ich wüsste gerne, welche Taten während dieses gesegneten Monats empfohlen werden,
    um seine Belohnung zu vergrößern, wie Dhikr, Taten der Anbetung und mustahabb
    Handlungen. Ich weiß vom Tarawîh Gebet, viel Qur’ân rezitieren, viel um Vergebung
    bitten und nachts beten. Aber ich würde gerne einige Worte wissen, die ich während
    meiner täglichen Aufgaben aufsagen kann, wenn ich koche oder Hausarbeit verrichte,
    weil ich mir die Belohnung nicht entgehen lassen will.

    Antwort:
    Alles Lob gebührt Allâh.
    Möge Allâh Sie mit Gutem belohnen für Ihr Interesse und Ihren Eifer, während dieses
    gesegneten Monats gute Taten zu verrichten.
    Zu den guten Taten, die Sie erwähnt haben, können – für diejenigen, die dazu im Stande
    sind – Wohltätigkeit, das Speisen der Armen, zur ‘Umrah gehen und I’tikâf zu verrichten,
    hinzugefügt werden.

    Bezüglich der Worte, die Sie aufsagen können, während Sie arbeiten, so schließen diese
    folgende ein: Tasbîh [Subhân Allâh (Preis sei Allâh) sagen], Tahlîl [Lâ ilâha ill-Allâh (Es
    gibt keine Gottheit außer Allâh) sagen] Takbîr [Allâhu akbar (Allâh ist am Größten)
    sagen], um Vergebung bitten, Du’â’ machen und dem Muezzin antworten.

    Halten Sie Ihre Zunge mit dem Gedenken Allâhs in Bewegung und ersuchen Sie eine große Belohnung mit nur ein paar Worten, die Sie aussprechen können. Für jedes Tasbîhah werden Sie (die Belohnung für) eine Wohltätigkeit bekommen, für jedes Tahmîdah [Alhamdulillâh (alles Lob gebührt Allâh) sagen] werden Sie (die Belohnung für) eine Wohltätigkeit bekommen, für jedes Takbîrah werden Sie (die Belohnung für) eine Wohltätigkeit bekommen und für jedes Tahlîlah werden Sie (die Belohnung für) eine Wohltätigkeit bekommen.

    Der Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) sagte: „Jedem Menschen obliegt ein Almosen für jedes Glied seines Körpers an jedem Tag. Jedes Tasbîhah ist ein Almosen, jedes Tahmîdah ist ein Almosen, jeder Tahlîlah ist ein Almosen, jeder Takbîrah ist ein Almosen, das Gute zu gebieten ist ein Almosen, das Schlechte zu verbieten ist ein Almosen, und wenn du während der Duha-Zeit (vormittags) zwei Rak’ah betest, so ist dies genügend.“(Berichtet von Muslim, 720)

    Und er (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) sagte: „Dies sind zwei Sätze, die leicht auf der Zunge und schwer auf der Waagschale sind, und die dem Allbarmherzigen am liebsten sind: Subhâna Allâh wa bihamdih, subhân Allâh il ‘Azîm (Preis und Lob sei Allâhund Preis sei Allâh dem Erhabenen).“(Berichtet von al-Bukhâri, 6682; Muslim, 2694)

    Und er (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) sagte: „Wer ‘Subhân Allâh il-‘Azîm wa bi hamdih (Preis und Lob sei Allâh dem Allmächtigen) sagt’, für den wird eine Palme im Paradies gepflanzt.“(Berichtet von al-Tirmidhi, 3465; von al-Albâni in Sahîh al-Tirmidhials sahîh eingestuft.)

    Und er (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) sagte: „Wer ‚Astaghfir Allâh ul-‘azîm
    alladhi lâ ilâha illa huwa al-hayy ul-qayyûm wa atûbu ilayh (Ich bitte Allâh um
    Vergebung, es gibt keine Gottheit außer Ihm, dem Lebendigen, dem Beständigen, und ich wende mich Ihm reumütig zu)’ sagt, dem wird Allâh vergeben, selbst wenn er vor einer nahenden Armee geflüchtet wäre.“ (Berichtet von Abu Dawûd, 1517; al-Tirmidhi,3277; von al-Albâni in Sahîh Abi Dawûd als sahîh eingestuft.)

    Und er (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) sagte: „Es gibt keinen Muslim auf der Erde, der Allâh um etwas bittet, ohne dass Allâh es ihm gewährt oder ein gleichwertiges Übel von ihm nehmen wird, so lange er nicht um Sünde oder die Trennung der Familienbande bittet.“ Ein Mann unter den Leuten sagte: „Dann werden wir Ihn vielbitten.“ Er sagte: „Allâh ist Der Großzügige.“(Berichtet von al-Tirmidhi, 3573; von al-Albâni in Sahîh al-Tirmidhi als sahîh eingestuft.)

    Und er (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) sagte: „Wenn ihr den Gebetsruf hört, so sprecht das gleiche, was der Muezzin sagt, danach sendet Segen auf mich, denn wer immer Segen auf mich sendet, den wird Allâh zehn mal segnen. Dann bittet Allâh, mir al- Wasîlah zu gewähren, welches eine Stufe im Paradies ist, die nur von einem der Diener Allâhs erreicht wird, und ich hoffe, dass ich derjenige sein werde. Wer auch immer um al- Wasîlah für mich bittet, dem steht meine Fürbitte (Schafa’a) am Tage des Jüngsten Gerichts zu.“(Berichtet von Muslim, 384)

    Und er (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) sagte: „Wer beim Hören des Gebetsrufs sagt: ‘Allâhumma rabba hadhhi’l-da’wat il-tâmmah wa’l-salât il-qâ’imah, âti Muhammadan al-wasîlah wa’l-fadîlah wab’athhu maqâman mahmûdan alladhi wa’adtahu (O Allah, Herr dieses vollkommenen Glaubens und des immerwährenden Gebets, gibMuhammad al-Wasîlah (eine Stufe im Paradies) und al-Fadîlah (eine Rankstellung überdem Rest der Schöpfung) und erwecke ihn (am Tage des Jüngsten Gerichts) zu einerruhmvollen Stellung, die Du ihm zugesprochen hast)’, dem steht meine Fürbitte (Schafa’a) am Tage des Jüngsten Gerichts zu.“(Berichtet von al-Bukhâri, 614)

    Siehe auch die Antwort zu Frage Nr. 4156.
    Möge Allâh uns und Ihnen dabei helfen, unser nützliches Wissen und rechtschaffene
    Taten zu vermehren.
    Und Allâh weiß es am besten.
    Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 65875)

  4. #24
    UmmJuwairiya
    Nicht registriert

    Sie möchte fasten, aber sie bedeckt weder Gesicht noch
    Haare
    (Übersetzt von Umm Djumâna – Muslima.de.ms)

    Frage:
    Ich faste zurzeit und würde gerne wissen, ob mein Fasten immer noch gültig ist, wenn
    ich keinen richtigen Hijâb trage. Wenn ich zur Arbeit gehe, lasse ich meinen Kopf, Hals
    und Hände unbedeckt, aber alles andere ist bedeckt.

    Antwort:
    Alles Lob gebührt Allâh.
    Wir raten Ihnen, vor nicht-mahram Männern den kompletten Hijâb einzuhalten, so dass
    Ihr Fasten akzeptiert und dessen Belohnung vervielfacht wird, und so dass dasselbe für
    Ihr Gebet und den Rest Ihrer guten Taten gilt. Wenn eine muslimische Frau fastet, aber
    keinen Hijâb trägt, ist ihr Fasten dennoch gültig, aber sie sündigt, indem sie den Hijâb
    vernachlässigt. Unbedeckt zu sein beeinflusst die Gültigkeit des Fastens nicht, aber
    derjenigen, die ihre Schönheit und ihren Schmuck (Tabarruj) zeigt, wird mit der Strafe
    Allâhs gedroht, da sie gegen Sein Gebot verstößt. Wir raten Ihnen, den Befehlen Allâhs
    zu gehorchen (ungefähre Bedeutung):

    „…sie sollen ihre Übergewänder (Schleier) reichlich über sich ziehen…“[al-
    Ahzâb 33:59]

    „…und ihren Schmuck nicht zur Schau tragen sollen…“[al-Nûr 24:31]

    „…und ihre Schleier über ihre Juyûbihinna ziehen (d.h. ihre Körper, Gesichter,
    Hälse und Busen)…“[al-Nûr 24:31]

    Sheikh Muhammed Salih Al-Munajjid
    Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 10394)

  5. #25
    UmmJuwairiya
    Nicht registriert

    Das Urteil über das Fasten für schwangere Frauen und
    stillende Mütter
    (Übersetzt von Umm Djumâna – Muslima.de.ms)

    Frage:
    Ist es meiner Frau, die meinen zehn Monate alten Sohn stillt, erlaubt, während des
    Ramadân nicht zu fasten?

    Antwort:
    Alles Lob gebührt Allâh.
    In Bezug auf stillende Mütter – und ebenso schwangere Frauen – können zwei Fälle
    zutreffen:

    -1- Wenn die Frau durch das Fasten nicht zu Schaden kommt, und das Fasten für sie nicht zu schwierig ist, und sie nicht um ihr Kind fürchtet, dann muss sie fasten, und es ist ihr nicht erlaubt, nicht zu fasten.
    -2- Wenn die Frau wegen des Fastens um sich selbst oder um ihr Kind fürchtet, und das
    Fasten für sie schwierig ist, dann ist es ihr erlaubt, nicht zu fasten, aber sie muss die
    Tage nachholen, die sie nicht fastet.
    In dieser Situation ist es für sie besser, nicht zu fasten, und es ist für sie makrûh, zu
    fasten. Einige der Gelehrten gaben an, dass, wenn sie um ihr Kind fürchtet, sie dazu
    verpflichtet ist, nicht zu fasten, und dass es für sie harâm ist, zu fasten.

    Al-Mirdâwi sagte in al-Insâf (7/382):
    Es ist für sie in diesem Fall makrûh, zu fasten… Ibn ‘Aqîl sagte: Wenn eine schwangere
    Frau oder eine stillende Mutter um ihre Schwangerschaft oder ihr Kind fürchtet, dann ist
    es ihr in diesem Fall nicht erlaubt, zu fasten, aber wenn sie nicht um ihr Kind fürchtet,
    dann ist es ihr nicht erlaubt, nicht zu fasten.

    Sheikh Ibn ‘Uthaymîn (möge Allâh barmherzig mit ihm sein) wurde in Fatâwa al-Siyâm
    (S. 161) gefragt:
    Wenn eine schwangere Frau oder stillende Mutter ohne Entschuldigung nicht fastet,
    obwohl sie stark und bei guter Gesundheit ist, und ihr das Fasten nicht schadet, was ist
    das Urteil darüber?

    Er antwortete:
    Es ist schwangeren oder stillenden Frauen nicht erlaubt, während des Tages im Ramadân
    nicht zu fasten, außer wenn sie eine Entschuldigung haben. Wenn sie nicht fasten, weil
    sie eine Entschuldigung haben, dann müssen sie die verpassten Fastentage nachholen,
    weil Allâh bezüglich desjenigen, der krank ist, sagt (ungefähre Bedeutung):
    „Und wer krank ist oder sich auf einer Reise befindet, soll eine Anzahl anderer
    Tage (fasten)“ [al-Baqarah 2:185]

    Schwangere Frauen und stillende Mütter fallen unter dieselbe Kategorie wie diejenigen,
    die krank sind. Wenn ihre Entschuldigung darin besteht, dass sie um das Kind fürchten,
    dann müssen sie gemäß einigen Gelehrten ebenso wie das Nachholen der verpassten
    Fastentage zusätzlich für jeden verpassten Tag eine arme Person speisen, indem sie
    Weizen, Reis, Datteln oder irgendwelche anderen Grundnahrungsmittel spenden. Einige
    der Gelehrten sagten, dass alles, was sie tun müssen, das Nachholen der verpassten
    Fastentage ist, ganz gleich, wie die Situation ist, weil es für das Spenden von Essen in
    diesem Fall keine Beweise aus Qur‘ân oder Sunnah gibt, und das Grundprinzip ist, dass
    es keine Verpflichtung gibt, solange es keinen Beweis gibt, der dies begründet. Dies ist
    die Meinung von Abu Hanîfah (möge Allah barmherzig mit ihm sein), und es ist eine
    starke Meinung.

    Sheikh Ibn ‘Uthaymîn (möge Allah barmherzig mit ihm sein) wurde ebenso in Fatâwa al-
    Siyâm (S. 162) über eine schwangere Frau befragt, die um sich selbst oder ihr Kind
    fürchtet, und nicht fastet – was ist das Urteil?
    Er antwortete, indem er sagte:
    Unsere Antwort darauf ist, dass einer von zwei Fällen im Fall einer schwangeren Frau
    zutreffen muss.
    Der Erste ist, wenn sie gesund und stark ist, und das Fasten nicht als schwierig
    empfindet, und es ihrem Fötus nicht schadet. In diesem Fall muss die Frau fasten, weil
    sie keine Entschuldigung dafür hat, es nicht zu tun.
    Der Zweite ist der, bei dem die schwangere Frau nicht dazu in der Lage ist, zu fasten,
    entweder weil die Schwangerschaft im fortgeschrittenen Stadium ist, oder weil sie
    körperlich schwach ist, oder aus einem anderen Grund. In diesem Fall sollte sie nicht
    fasten, besonders wenn ihrem Fötus wahrscheinlich dadurch geschadet wird, in welchem
    Fall es für sie verpflichtend sein kann, nicht zu fasten. Wenn sie nicht fastet, dann muss
    sie, wie andere, die aus einem gültigen Grund nicht fasten, die Tage nachholen, wenn
    diese Entschuldigung nicht mehr zutrifft. Wenn sie entbindet, muss sie diese Fastentage
    nachholen, nachdem sie vom Nifâs rein wird. Aber manchmal kann die Entschuldigung
    der Schwangerschaft aufgehoben werden, dann jedoch sofort von einer anderen
    Entschuldigung gefolgt werden, nämlich das Stillen. Die stillende Mutter könnte Essen
    und Trinken benötigen, besonders während der langen Sommertage, wenn es sehr heiß
    ist. Demnach könnte es für sie erforderlich sein, nicht zu fasten, damit sie ihr Kind mit
    ihrer Milch ernähren kann. In diesem Fall sagen wir auch ihr: Fasten Sie nicht, und wenn
    diese Entschuldigung nicht länger zutrifft, dann sollten Sie das Fasten nachholen, das Sie
    verpasst haben.

    Sheikh Ibn Bâz sagte in Majmû’ al-Fatâwa (15/224):
    In Bezug auf schwangere Frauen und stillende Mütter wird im Hadîth von Anas ibn Mâlik
    al-Ka’bi, der von Ahmad und den Autoren von al-Sunan mit einem sahîh Isnâd berichtet
    wurde, bestätigt, dass der Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) ihnen einen
    Dispens gewährte, indem er ihnen erlaubte, nicht zu fasten, und er betrachtete sie
    ähnlich wie Reisende. Daraus ist bekannt, dass es ihnen erlaubt ist, nicht zu fasten, aber
    sie müssen das Fasten später genau wie Reisende nachholen. Die Gelehrten gaben an,
    dass es ihnen nur dann erlaubt ist, nicht zu fasten, wenn das Fasten für sie zu schwierig ist, wie im Fall desjenigen, der krank ist, oder wenn sie um ihre Kinder fürchten. Und
    Allâh weiß am besten.

    In Fatâwa al-Lajnah al-Dâ’imah (10/226) heißt es:
    Die schwangere Frau muss während ihrer Schwangerschaft fasten, außer wenn sie
    fürchtet, dass das Fasten ihr oder ihrem Fötus schaden kann, in welchem Fall es ihr
    erlaubt ist, nicht zu fasten, und sie sollte das Fasten nachholen, nachdem sie entbindet
    und vom Nifâs rein wird.
    Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 50005)

  6. #26
    UmmJuwairiya
    Nicht registriert

    Nicht fasten aufgrund von Krankheit
    (Übersetzt von Umm Djumâna – Muslima.de.ms)

    Frage:
    Es gibt eine Frau, die unter Geisteskrankheit, hohem Fieber und Nervenleiden usw. litt,
    was darauf hinauslief, dass sie seit den letzten vier Jahren oder so nicht fastete. Können
    die Fastentage in solchen Fällen nachgeholt werden oder nicht? Wie lautet das Urteil in
    solch einem Fall?

    Antwort:
    Alles Lob gebührt Allâh.
    Wenn sie nicht gefastet hat, weil sie nicht dazu fähig war, dann muss sie die Fastentage,
    die sie in diesen vier Jahren verpasst hat, nachholen, sobald sie dazu in der Lage ist.
    Allâh sagt (ungefähre Bedeutung):
    „…Wer jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, eine (gleiche) Anzahl
    [von Tagen, die man nicht gefastet hat] von anderen Tagen (fasten). Allâh will für
    euch Erleichterung; Er will für euch nicht Erschwernis, – damit ihr die Anzahl
    [von Tagen] vollendet und Allâh als Den Größten preist [d.h. Takbîr sagen (Allâhu
    Akbar: Allâh ist am Größten)], dafür, dass Er euch rechtgeleitet hat, auf dass ihr
    dankbar sein möget.“[al-Baqarah 2:185]

    Wenn es – laut ihren Ärzten – keine Hoffnung gibt, dass sie jemals von ihrer Krankheit
    geheilt werden kann, oder dass ihre Unfähigkeit zu fasten jemals von ihr weicht, dann
    kann sie für jeden Tag, den sie verpasst, eine arme Person speisen, indem sie einen
    halben Sâ’ Weizen, Datteln, Reis oder was auch immer ihre eigene Familie regelmäßig in
    ihrem Haus isst, spendet. Dies ist wie im Fall der Greisen und Behinderten, die das
    Fasten zu sehr erschöpfen würde, oder die es als zu schwierig empfinden, zu fasten. In
    diesem Fall muss sie die Fastentage, die sie verpasst, nicht nachholen.
    Fatâwa al-Lajnah al-Dâ’imah
    Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 7510)

  7. #27
    UmmJuwairiya
    Nicht registriert

    Er hat starke Kopfschmerzen während des Ramadhân
    (Übersetzt von Umm Djumâna – Muslima.de.ms)

    Frage:
    Ich habe während des Ramadhân aufgrund von Zahnschmerzen starkes Kopfweh
    bekommen. Darf ich Tabletten einnehmen, wenn ich faste?

    Antwort:
    Alles Lob gebührt Allâh.
    Starke Kopfschmerzen sind einer der Gründe, die es einem erlauben, das Fasten im
    Ramadhân zu brechen, vor allem da das Fasten die Kopfschmerzen verschlimmert. Daher
    ist nichts Falsches daran, wenn jemand, der davon betroffen ist, sein Fasten bricht, um
    Medizin einzunehmen; und er kann essen und trinken, damit der Schmerz vergeht. Aber
    er muss die Tage, die er nicht gefastet hat, nachholen, sobald der Ramadhân zu Ende ist,
    weil Allâh sagt (ungefähre Bedeutung):
    „…wer jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, eine (gleiche) Anzahl
    von anderen Tagen (von den Tagen, die man nicht gefastet hat, müssen nachgeholt
    werden).“ [al-Baqarah 2:185]
    In al-Jawharah al-Nubayrah (Hanafi) (1/142) steht: Der Kranke, dem es erlaubt ist, sein
    Fasten zu brechen, wenn das Fasten sein Fieber ansteigen lassen oder seine
    Augenschmerzen oder Kopfweh verschlimmern würde. Zitat-Ende.
    Und Allâh weiß es am besten.
    Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 108414)

  8. #28
    UmmJuwairiya
    Nicht registriert

    Sie hat die verpassten Fastentage noch nicht nachgeholt
    (Übersetzt von Umm Djumâna – Muslima.de.ms)

    Frage:
    Ich habe die Fastentage, die ich im Ramadân, als ich meine Periode hatte, verpasste, bis
    jetzt noch nicht nachgeholt und ich weiß nicht, wie viele Tage ich verpasst habe. Was
    muss ich tun?

    Antwort:
    Alles Lob gebührt Allâh.
    Sie müssen sich bemühen, die Anzahl von Tagen, die Ihnen am wahrscheinlichsten
    erscheint, dass sie noch fehlen, fasten und Allâh bitten, Ihnen Hilfe und Kraft zu geben.
    Allâh sagt (ungefähre Bedeutung):
    „Keiner Seele wird mehr auferlegt, als sie zu leisten vermag.“ [al-Baqarah 2:233]
    Tun Sie Ihr Bestes, um auf der sicheren Seite zu sein und fasten Sie die Anzahl von
    Tagen, die Ihnen an wahrscheinlichsten erscheint, dass sie noch nachzuholen sind. Sie
    müssen außerdem vor Allâh bereuen, und Allâh ist die Quelle der Kraft.
    Al-Lajnah al-Dâ’imah, 22/398
    Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 11185)

  9. #29
    UmmJuwairiya
    Nicht registriert

    Was muss jemand tun, der nicht gefastet hat?
    (Übersetzt von Umm Djumâna – Muslima.de.ms)

    Frage:
    Ich bin eine junge Frau im Alter von 25 Jahren. Von der Zeit, als ich jung war, bis zum
    21. Lebensjahr habe ich weder gefastet noch gebetet, weil ich faul war. Meine Eltern
    rieten mir zu fasten und zu beten, aber ich hörte nicht auf sie. Was muss ich jetzt, wo
    Allâh mich rechtgeleitet hat und ich faste und meine Vergangenheit bereue, tun?

    Antwort:
    Alles Lob gebührt Allâh.
    Die Reue tilgt alles, was vorher war. Sie müssen bereuen, was Sie getan haben, sich
    vornehmen, es nie wieder zu tun, in Ihrer Anbetung aufrichtig sein, viele nâfil Taten der
    Anbetung verrichten, wie das Beten von nâfil Gebeten in der Nacht und am Tag,
    freiwilliges Fasten, Qur’ân lesen und Du’â’ machen. Allâh akzeptiert die Reue Seiner
    Diener und vergibt ihnen ihre schlechten Taten.
    Fatâwa al-Sheikh Ibn Bâz
    Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 7449)

  10. #30
    UmmJuwairiya
    Nicht registriert

    Das Fasten von Ashûrafür denjenigen, der noch einige
    Fastentage des Ramadân schuldet
    (Übersetzt von Umm Djumâna – Muslima.de.ms)

    Frage:
    Ich habe noch immer einige Fastentage des Ramadân nachzuholen und ich möchte gerne
    ‘Ashûra’ fasten. Ist es mir erlaubt, ‘Ashûra’ zu fasten, bevor ich die Fastentage
    nachgeholt habe, die ich noch schulde? Kann ich ‘Ashûra’ und den elften des Monats
    Muharram mit der Absicht, die Fastentage des Ramadân nachzuholen, fasten, und werde
    ich die Belohnung für das Fasten von ‘Ashûra’ dazu bekommen?

    Antwort:
    Alles Lob gebührt Allâh.
    Erstens:
    Sie dürfen keine freiwilligen Fastentage verrichten, wenn Sie noch einen oder mehrere
    Tage des Ramadân schulden, stattdessen müssen Sie mit den Fastentagen beginnen, die
    Sie noch vom Ramadân schulden und anschließend die freiwilligen Fastentage verrichten.

    Zweitens:
    Wenn Sie den zehnten und elften des Monats Muharram fasten, mit der Absicht,
    Fastentage nachzuholen, die Sie noch vom Ramadân schulden, so ist dies erlaubt und
    wird zwei der Fastentage sühnen, die Sie noch schulden. Der Prophet (Frieden und Segen
    Allâhs seien auf ihm) sagte: „Die Taten sind entsprechend den Absichten, und jedem Menschen steht das zu, was er beabsichtigt hat.“ Fatâwa al-Lajnah al-Dâ’imah, 11/401

    Wir hoffen, dass Sie die Belohnung für das Nachholen der verpassten Fastentage und die
    Belohnung für das Fasten an diesem Tag bekommen werden.
    Fatâwa Manâr al-Islâm, von Sheikh Muhammad Ibn ‘Uthaymîn (möge Allâh barmherzig
    mit ihm sein), 2/358.
    Und Allâh weiß es am besten.
    Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 21787)

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