+ Antworten
Seite 2 von 40 ErsteErste 1 2 3 4 12 ... LetzteLetzte
Ergebnis 11 bis 20 von 399

Thema: Fataawasammlung von www.Muslima.de.ms

  1. #11
    UmmJuwairiya
    Nicht registriert

    Ihre Periode setzte ein, nachdem die Zeit für das begonnen hatte

    Ihre Periode setzte ein, nachdem die Zeit für das Gebet
    begonnen hatte
    (Übersetzt von Umm Djumâna – Muslima.de.ms)

    Frage:
    Wenn die Periode einer Frau einsetzt, nachdem die Zeit für das Gebet begonnen hat,
    wie lautet das Urteil diesbezüglich? Muss sie dieses Gebet nachholen?

    Antwort:
    Alles Lob gebührt Allâh.
    Wenn die Periode einsetzt, nachdem die Zeit für das Gebet begonnen hat, z.B. wenn sie
    eine halbe Stunde, nachdem die Zeit für das Zuhr-Gebet begonnen hat, einsetzt, dann
    muss sie, sobald sie wieder rein wird (d.h. nachdem ihre Periode beendet ist), das Gebet,
    dessen Zeit begann, als sie noch rein war, nachholen, weil Allâh sagt:
    „Das Gebet ist den Gläubigen zu bestimmten Zeiten vorgeschrieben.”[al-Nisa’
    4:103]

    Aber die Gebete während der Zeit ihrer Periode holt eine Frau nicht nach, weil der
    Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) in einem langen Hadîth sagte: „Ist es
    nicht wahr, dass eine Frau während ihrer Menstruation weder betet noch fastet?“
    (Berichtet von al-Bukhâri, 304; Muslim, 80)

    Die Gelehrten stimmen darin überein, dass eine Frau die Gebete nicht nachzuholen
    braucht, die sie während ihrer Periode verpasst hat.
    Aber wenn sie tâhir (rein) wird (d.h. wenn ihre Periode endet) und noch genug Zeit übrig
    ist, um eine oder mehrere Rak‘ahs zu verrichten, dann muss sie das Gebet beten,
    während dessen Zeit ihre Periode endete, weil der Prophet (Frieden und Segen Allâhs
    seien auf ihm) sagte: „Wer es noch schafft, eine Rak‘ah vom Morgengebet vor dem Aufgang der Sonne zu verrichten, der hat das Morgengebet zur rechten Zeit verrichtet und wer es noch schafft, eine Rak‘ah vom Nachmittagsgebet vor dem Untergang der Sonne zu verrichten, der hat das Nachmittagsgebet zur rechten Zeit verrichtet.“
    (Berichtet von al-Bukhâri, 579; Muslim, 607).
    Wenn sie also während der ‘Asr-Zeit rein
    wird und noch genug Zeit bis Sonnenuntergang übrig ist, um eine Rak‘ah beten zu
    können, dann muss sie ‘Asr beten.
    Und Allâh weiß es am besten.

    Majmû’ Fatâwa wa Rasâ’il Fadîlat von al-Sheikh Ibn ‘Uthaymîn (möge Allâh
    barmherzig mit ihm sein), 11/276

    Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 26336)

  2. #12
    UmmJuwairiya
    Nicht registriert

    Das Urteil über das Beten an einem Ort, an dem sich Bilder befinden

    Das Urteil über das Beten an einem Ort, an dem sich Bilder
    befinden
    (Übersetzt von Umm Djumâna – Muslima.de.ms)

    Frage:
    Ist es uns erlaubt, an einem Ort zu beten, wo sich Bilder ¹ befinden, wenn wir diese
    Bilder nicht zerstören können?

    Antwort:
    Alles Lob gebührt Allâh.
    Es ist okay, dort zu beten – besonders, wenn diese Bilder etwas sind, auf das getreten
    werden kann, wie Bilder auf Matratzen oder andere Bilder, auf denen gegangen und
    draufgetreten werden kann. Dies ist okay, wie von Sheikh al-Islam Ibn Taymiyah (möge
    Allâh barmherzig mit ihm sein) klar dargelegt wurde. Aber wenn sich die Bilder vor Dir
    befinden, wenn Du der Qiblah zugewendet bist, so ist es makrûh, aber das Gebet ist
    dennoch gültig, in shâ’ Allâh, und dies ist okay. Wenn Du einen Ort finden kannst, an
    dem sich keine Bilder befinden, so ist dies besser; aber wenn Du nicht kannst und Du
    betest (an dem Ort, wo sich Bilder befinden), so ist das Gebet gültig, und es liegt keine
    Sünde auf Dir.
    Und Allâh weiß es am besten.
    Fatâwa Samâhat al-Sheikh ‘Abd-Allâh Ibn Humayd, S. 79

    Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 9437)
    ¹ [Anmerkung der Übersetzerin] Gemeint sind Abbildungen von Menschen und Tieren.
    Geändert von UmmJuwairiya (09.06.2010 um 23:38 Uhr)

  3. #13
    UmmJuwairiya
    Nicht registriert

    Die Gebetszeiten liegen im Norden nah beieinander

    Die Gebetszeiten liegen im Norden nah beieinander – ist es
    erlaubt, sie zusammenzulegen?
    (Übersetzt von Umm Djumâna – Muslima.de.ms)

    Frage:
    Ich würde gerne die Möglichkeiten wissen, die Muslime in Hinsicht auf die J’amâh-Gebete
    in der folgenden Situation haben:
    Maghrib-Zeit 22:00
    ‘Ishâ’-Zeit 23:15
    Fajr 1:50
    Um meine Frage deutlich zu machen: Ich würde gerne die Fatwa über Möglichkeiten, die
    Muslime haben, wenn die Zeiten von Maghrib, ‘Ishâ’ und Fajr extrem nah beieinander
    liegen, wissen. Ist es deshalb erlaubt, Maghrib & ‘Ishâ’ zusammen zu beten oder wie?
    Und wenn ja, was ist der Beweis aus Qur’ân & Sunnah, und wenn nein, was ist dafür der
    Beweis?

    Antwort:
    Alles Lob gebührt Allâh.
    Die Zeit des Maghrib-Gebets dauert vom Sonnenuntergang bis das Abendrot
    verschwindet; die Zeit des ‘Ishâ’-Gebets dauert von nachdem das Abendrot
    verschwunden ist bis Mitternacht; die Zeit des Fajr-Gebets dauert von der zweiten
    Morgendämmerung bis zum Sonnenaufgang. Der Beweis (Dalîl) hierfür ist der Hadîth von
    ‘Abd-Allâh ibn ‘Amr ibn al-‘Âs im Sahîh Muslim, worin dies erwähnt wird. Solange die
    Gebetszeiten voneinander verschieden sind, muss jedes Gebet in seiner eigenen Zeit
    verrichtet werden, selbst wenn die Zeiten nah beieinander liegen. Darin geduldig zu sein,
    dies zu tun, ist eine Art des Jihâd, und Allâh lässt nicht zu, dass der Wohltäter seine
    Belohnung einbüßt.
    Sheikh Muhammed Salih Al-Munajjid
    Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 5709)

  4. #14
    UmmJuwairiya
    Nicht registriert

    Das Baby verschluckte sich und drohte zu ersticken,während die Mutter betete

    Das Baby verschluckte sich und drohte zu ersticken,
    während die Mutter betete
    (Übersetzt von Umm Bilâl – Muslima.de.ms)

    Frage:
    Während ich betete, verschluckte sich meine 3 Monate alte Tochter und es war keiner
    im Haus außer mir, also unterbrach ich mein Gebet, um ihr zu helfen. Ist es harâm, was
    ich getan habe, oder ist es in einer Notsituation wie dieser erlaubt, das Gebet zu
    unterbrechen?

    Antwort:
    Alles Lob gebührt Allâh.
    Was Sie getan haben, war nicht harâm und keine Sünde, vielmehr war es Ihre Pflicht
    (wâjib), denn es fällt unter Lebensrettung, was im Islam unterstützt wird. Allâh sagt
    (ungefähre Bedeutung):
    „...und wer ein Leben erhält, so ist es, als ob er alle Menschheit am Leben
    erhält... “[Al-Mâ’idah 5:32]

    Ibn ‘Abbâs, Murrah al-Hamadani, ‘Abd-Allâh und einige andere Gefährten des Propheten
    (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) berichteten bzgl. des Tafsîrs der Âyah: „... und
    wer ein Leben erhalten hat, d.h. er bewahrte jemanden vor dem Tod, so ist es in den Augen desjenigen, den er rettete, als hätte er die ganze Menschheit am Leben erhalten.“ (Tafsîr al-Tabari, 6/199)

    Das Leben einer Person zu erhalten, welches unter dem Schutz der Schari’ah steht, ist
    Pflicht (wâjib) für jeden, der dazu im Stande ist. Ein Leben zu erhalten ist eines der fünf
    lebensnotwendigen Dinge, welche im Islam geschützt werden müssen (dazu gehören:
    Leben, Verstand, Eigentum, Religion und Nachwuchs). In Bezug auf das Gebet: es muss
    wiederholt werden, nachdem man dem Kind geholfen hat.
    Und Allâh weiß es am Besten.

    Sheikh Muhammed Salih Al-Munajjid
    Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 7698)

  5. #15
    UmmJuwairiya
    Nicht registriert

    Ab wann muss ein Kind daran gehindert werden,vor einer betenden Person vorbeizugehen?

    Ab wann muss ein Kind daran gehindert werden, vor einer
    betenden Person vorbeizugehen?
    (Übersetzt von Umm Djumâna – Muslima.de.ms)

    Frage:
    Ab welchem Alter müssen wir ein Baby/Kleinkind daran hindern, zwischen uns und
    unserer Sutrah durchzugehen? Und wenn sie trotz unserer Anstrengungen, sie
    aufzuhalten, hindurchgehen, wird unser Salah (Gebet) dadurch ungültig?

    Antwort:
    Alles Lob gebührt Allâh.
    Der Muslim sollte sich bemühen, eine Sutrah (Absperrung) vor sich zu haben, wenn er
    betet, ob er die Gebete leitet oder alleine betet. Zudem sollte er sich bemühen, nichts
    und niemanden vor ihm durchgehen zu lassen, da der Prophet (Frieden und Segen Allâhs
    seien auf ihm) sagte: „Wenn einer von euch vor etwas als Sutrah zwischen sich und den Leuten betet, und jemand will vor ihm hindurchgehen, dann sollte er ihn zurückstoßen; aber wenn er es weiter versucht, dann sollte er ihn bekämpfen, denn wahrlich, er ist der Satan.“(Berichtet von al-Bukhâri, al-Salâh, 509; Muslim, al-Salâh, 505)

    Was kleine Kinder anbelangt, so sollten auch sie am Durchgehen gehindert werden,
    aufgrund der allgemeinen Bedeutung der Beweise, und weil von ‘Amr Ibn Shu’ayb von
    seinem Vater berichtet wurde, dass sein Großvater sagte: „Wir hielten mit dem
    Gesandten Allâhs (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) in Thaniyat Adhâkhir, als die Zeit für das Gebet kam, und so beteten wir vor einer Wand. Der Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) stand direkt vor der Wand und wir befanden uns hinter ihm. Ein Tier kam und wollte vor ihm hindurchgehen, und er stieß es so lange zurück, bis sein Bauch die Wand berührte, sodass es hinter ihm vorbeilief.“ (Berichtet von Abu Dawûd,
    807; von al-Albâni als sahîh eingestuft).
    Dies zeigt an, dass das Hindern eines anderen, vor einem hindurchzugehen, nicht nur darauf beschränkt ist, einen Erwachsenen oder jemandem, der bei vollem Verstand ist, daran zu hindern. Aber wenn der Betende sein Äußerstes versucht, um denjenigen zu stoppen, der vor ihm vorbeigehen will und außerstande ist, ihn aufzuhalten, wie lautet das Urteil in diesem Fall?

    Sheikh Muhammad ibn ‘Uthaymîn (möge Allâh barmherzig mit ihm sein) sagte:
    „Die Sünde lastet auf demjenigen, der vor ihm vorbeigeht. Wenn Du getan hast, was der
    Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) befahl, aber außerstande warst,
    denjenigen aufzuhalten, der vor Dir vorbeigehen wollte, dann hat es keine Auswirkung
    auf (die Gültigkeit) Deines Gebets.“Al-Sharh al-Mumti’, S. 343
    Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 20199)

  6. #16
    UmmJuwairiya
    Nicht registriert

    Wie soll eine kranke Person beten?

    Wie soll eine kranke Person beten?

    Imâm Allamâh Al-Faqîh Muhammad Ibn Sâlih Al-‘Uthaymîn

    (Ins Englische übersetzt von Abu Abdillâh Hassan As-Somâli)

    (Ins Deutsche Übersetzt von Umm Djumâna –Muslima.de.ms)


    1. Es ist für denjenigen, der krank ist, verpflichtend, das Pflichtgebet im Stehen zu
    verrichten, selbst wenn dies bedeutet, dass man sich dabei (vornüber)beugen
    oder sich gegen eine Wand lehnen oder auf einen Stock stützen muss, um sich
    aufrecht zu halten.

    2. Wenn man nicht stehen kann, dann soll man im Sitzen beten, und noch besser ist
    es, wenn man an der Stelle des (Verrichtens des) Qiyâm (Stehen) und Ruk‘û
    (Verbeugung) mit gekreuzten Beinen betet.

    3. Wenn man nicht im Sitzen beten kann, soll man auf der Seite liegend beten und
    sein Gesicht der Qiblah zuwenden, und das Liegen auf der rechten Seite ist
    besser. Wenn man nicht in Richtung der Qiblah beten kann, soll man in die
    Richtung beten, der man zugewendet ist, und das Gebet ist korrekt und man
    muss es nicht wiederholen.

    4. Wenn man nicht auf der Seite liegend beten kann, dann soll man so beten, dass
    die Füße in Richtung der Qiblah zeigen. Und was noch besser ist, ist, dass man
    sich bemüht und versucht, seinen Kopf ein wenig anzuheben, um (das Gesicht)
    der Qiblah zuzuwenden, und wenn man nicht so beten kann, dass die Füße zur
    Qiblah zeigen, dann soll man so beten, wie man ist und das Gebet muss nicht
    wiederholt werden.

    5. Es ist für den Kranken verpflichtend, im Gebet den Ruk‘û (Verbeugung) und Sujûd
    (Niederwerfung) auszuführen. Wenn man dies nicht tun kann, dann soll man seine
    Bewegungen andeuten, indem man den Kopf bewegt, und man soll (seinen Kopf)
    für den Sujûd tiefer machen als für den Ruk‘û, und wenn man den Ruk‘û
    ausführen kann, aber nicht dazu in der Lage ist, den Sujûd auszuführen, dann
    genügt es, wenn man den Ruk‘û ausführt und mit seinem Kopf den Sujûd
    andeutet. Und wenn man dazu in der Lage ist, den Sujûd auszuführen, jedoch
    nicht den Ruk‘û ausführen kann, dann soll man den Sujûd ausführen und den
    Ruk‘û andeuten.

    6. Wenn man beim Ausführen des Sujûd und des Ruk‘û keine Andeutungen mit dem
    Kopf machen kann, dann soll man die Andeutungen mit seinen Augen machen, so
    dass man sie beim Ruk‘û etwas schließt und beim Sujûd etwas mehr.
    Bezüglich des Zeigens mit dem Finger, wie es von einigen Kranken praktiziert
    wird, so kenne ich dafür keine Quellen aus Qur’ân und Sunnah oder den Aussagen
    der Gelehrten.

    7. Wenn man weder mit dem Kopf noch mit den Augen andeuten kann, soll man mit
    seinem Herzen beten; also soll man den Takbîr machen und (die notwendigen
    Sûrahs aus dem Qur’ân) rezitieren und die Absicht für Ruk‘û, Sujûd, Stehen und
    Sitzen mit dem Herzen fassen, denn „Jedem Menschen gebührt, was er beabsichtigt hat.“

    8. Es ist für die kranke Person verpflichtend, das Gebet zur rechten Zeit zu
    verrichten und alles auszuführen, wozu man fähig ist. Wenn es einem schwer fällt,
    jedes einzelne Gebet zur rechten Zeit zu verrichten, kann man Dhuhr mit ‘Asr und
    ‘Ishâ’ mit Maghrib zusammenlegen – entweder Jamu’ at-Taqdîm (was bedeutet),
    ‘Asr zur Zeit des Dhuhr und ‘Ishâ’ zur Zeit des Maghrib zu verrichten, oder Jamu’
    at-Ta’khîr (was bedeutet), das Dhuhr-Gebet bis zur Zeit des ‘Asr und Maghrib bis
    ‘Ishâ’ hinauszuzögern – je nachdem, was einem leichter fällt.
    Das Fajr-Gebet jedoch kann nicht mit dem vorigen oder darauf folgenden (Gebet)
    zusammengelegt werden.

    9. Wenn die kranke Person ein Reisender ist, der woanders als in seinem eigenen
    Land (medizinisch) behandelt wird, dann sollte er diejenigen Gebete verkürzen,
    die vier Rak‘ât beinhalten, sodass er Dhuhr, ‘Asr und ‘Ishâ’ mit zwei Rak‘ât betet,
    bis er wieder in sein Land zurückkehrt – unabhängig davon, ob die Reise über
    einen kurzen oder längeren Zeitraum ist.

    Entnommen aus Fatâwa Arkân al-Islâm, S. 378
    Quelle: Al-Athariyyah.com

  7. #17
    UmmJuwairiya
    Nicht registriert

    Die Zeit des ‘Ishâ’-Gebets

    Die Zeit des ‘Ishâ’-Gebets

    (Übersetzt von Umm Djumâna – Muslima.de.ms)

    Frage:
    Diese Frage bezieht sich auf die Zeit des ‘Ishâ’-Gebets. Es gibt verschiedene Meinungen
    bezüglich dessen, wann die Zeit für das Verrichten des ‘Ishâ’-Gebets abläuft. Einige
    sagen, dass man ‘Ishâ’ beten kann, bis der Fajr-Adhân ausgerufen wird, wohingegen
    andere sagen, dass es zur Zeit des Tahajjud-Gebets abläuft. Und manche wiederum
    meinen, das wir die Anzahl der Stunden zwischen dem ‘Ishâ’-Adhân und dem Fajr-
    Adhân nehmen und halbieren sollen, um den letzten Zeitpunkt für das ‘Ishâ’-Gebet zu
    berechnen. Ich weiß, dass die Gebete unverzüglich und rechtzeitig verrichtet werden
    müssen. Ein Gebet ohne Grund hinauszuzögern ist nicht zu empfehlen, aber dennoch
    wäre es von Vorteil, die richtige Ansicht bezüglich dieser Angelegenheit zu wissen.

    Antwort:
    Alles Lob gebührt Allâh.
    Das ‘Ishâ’-Gebet muss vor Mitternacht verrichtet werden und es ist nicht zulässig, es bis
    Mitternacht hinauszuzögern, denn der Prophet (Frieden und Segen von Allâhs seien auf
    ihm) sagte: „Die Zeit des ‘Ishâ’ ist bis Mitternacht.“(Berichtet von Muslim, Al-Masâjid wa
    Mawâdi As-Salâh, 964). Daher musst Du es vor Mitternacht beten, basierend auf der
    Länge der Nacht¹, da die Nacht länger oder kürzer sein kann, also ist die Richtlinie, wie
    lange die Nacht dauert. Wenn die Nacht 10 Stunden lang ist, dann ist es nicht zulässig,
    es bis zum Ende der fünften Stunde hinauszuzögern. Die beste Art und Weise ist es, das
    Gebet im ersten Drittel der Nacht zu verrichten. Wenn eine Person es zu Beginn der Zeit
    des ‘Ishâ’ betet, so ist es in Ordnung, aber wenn sie es ein wenig hinauszögert, so ist
    dies vorzuziehen, da der Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) empfahl, das
    ‘Ishâ’-Gebet ein wenig hinauszuzögern. Aber wenn jemand es zu Beginn seiner Zeit
    verrichtet, nachdem die Abenddämmerung – die rötliche Nachglut am Horizont –
    verschwunden ist, so ist nichts Falsches daran.
    Und Allâh weiß es am besten.

    Majmû’ah Fatâwa al-Sheikh ‘Abd al-‘Azîz Ibn Bâz, 10/386
    ¹ Die Nacht dauert von Maghrib bis Fajr – Anm. d. Übersetzerin
    Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 10125)

  8. #18
    UmmJuwairiya
    Nicht registriert



    Fasten, Ramadhân & Îd


  9. #19
    UmmJuwairiya
    Nicht registriert

    Fasten – der Schlüssel zur Gesundheit

    Autor unbekannt

    (Übersetzt und ergänzt von Umm Djumâna – Muslima.de.ms)


    Das Fasten hat seine Vorteile unter den Gesichtspunkten Gesundheit und Hygiene. Der
    Islam will, dass ein Muslim gesund, sauber, munter, flink und energisch ist. „Fastet, um
    gesund zu sein“, sagte der Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm). Und die
    Ärzte erkennen heute die vielen Vorteile des Fastens an, die die Gesundheit und das
    Wohlergehen von Körper und Geist sichern. Einige dieser positiven Punkte haben einen
    direkten Einfluss auf die Psyche und den Körper der fastenden Person.

    Es wurde herausgefunden, dass das Fasten eine wirksame Behandlung für psychologische
    Krankheiten und emotionale Störungen ist. Es hilft einer Person, seinen Willen zu
    stärken, seinen Geschmack und seine Manieren zu entwickeln und zu verfeinern, seine
    Überzeugung, Gutes zu tun, zu stärken, Streitereien, Gereiztheit und Überstürztheit zu
    vermeiden, was alles zu einer vernünftigen und gesunden Persönlichkeit beiträgt. Neben
    der Steigerung der Widerstandsfähigkeit und der Fähigkeit, Härten und
    Ausdauerbelastungen zu begegnen, spiegelt sich das Fasten durch das Herabsetzen der
    Gefräßigkeit und der Beseitigung überschüssigen Fetts in der äußeren physikalischen
    Erscheinung wider.

    Die Vorteile des Fastens hören hier nicht auf, es ist mitwirkend
    verantwortlich für die Linderung einer Anzahl von körperlichen Krankheiten des
    Verdauungssystems, wie chronische Magenschmerzen, Entzündung des Dickdarms,
    Leberkrankheiten, Verdauungsstörung, und Gegebenheiten wie Fettleibigkeit,
    Arterienverkalkung, hoher Blutdruck, Asthma, Diphtherie und viele andere Erkrankungen.
    Ein schweizerischer Arzt, Dr. Barsilus, stellte fest: Die Vorteile des Hungers als Heilmittel
    übertreffen diejenigen durch das mehrmalige Einnehmen von Medizin.
    Wie Lesern bekannt ist, empfehlen einige Ärzte den Patienten, Mahlzeiten auszulassen,
    manchmal für ein paar Tage, bevor sie ihnen eine kontrollierte Diät verschreiben.
    Im Allgemeinen beschleunigt das Fasten durch den Hunger die Vernichtung der
    Abfallgewebe des Körpers und produziert anschließend durch die Nahrung neues Gewebe.
    Dies ist, warum einige Wissenschaftler darauf hinweisen, dass das Fasten als ein
    wirksames Mittel betrachtet werden sollte, um Jugend und Langlebigkeit
    wiederherzustellen. Jedoch befreit der Islam kranke und alte Leute vom Fasten, deren
    Gesundheitszustand sich dadurch verschlechtern würde.

    Aber das Fasten sollte auch seine Regelungen haben, und nicht einfach die in Ordonanz
    ausgelassenen Mahlzeiten, was der Gesundheit und Ausdauer eher schadet, anstatt sie
    zu verbessern. Hier bietet der Islam wieder die Antwort, und um die Vorteile des Fastens
    wahrzunehmen, empfiehlt er die späten Mitternachtsmahlzeiten, ‘Zuhûr’ genannt (vor
    dem formellen Beginn des Fastens), und das Fastenbrechen in der vorgeschriebenen
    Zeit. Natürlich sollte man sich, um eine gute Gesundheit zu sichern, nach dem
    Fastenbrechen der Fresssucht enthalten.

    Einige Gesundheitsrichtlinien für den Ramadan


    Dieser Artikel bietet einen nützlichen Rat darüber, wie man einige allgemeine im
    Ramadan auftretende Probleme vermeidet. Wenn er befolgt wird, ermöglicht er einer
    Person, bequem zu fasten und die geistigen Vorteile des Ramadan vollständig zu
    genießen.

    Während des heiligen Monats Ramadan sollte sich unsere Nahrung nicht zu sehr von
    unserer normalen Nahrung unterscheiden und so einfach wie möglich sein. Die Nahrung
    sollte solche sein, dass wir unser normales Gewicht behalten und es weder verlieren noch
    zunehmen. Wenn man jedoch übergewichtig ist, ist Ramadan eine ideale Zeit, um sein
    Gewicht zu normalisieren.

    Im Hinblick auf die langen Stunden des Fastens sollten wir langsam verdauliche
    Nahrungsmittel zu uns nehmen, einschließlich ballaststoffreicher Nahrungsmittel, aber
    keine schnell verdaulichen Nahrungsmittel. Langsam verdauliche Nahrungsmittel halten
    bis zu 8 Stunden an, während schnell verdauliche Nahrungsmittel nur 3 bis 4 Stunden
    anhalten.

    Langsam verdauliche Nahrungsmittel sind Nahrungsmittel, die Körner und Samen
    enthalten, wie Gerste, Weizen, Hafer, Hirse, Grieß, Bohnen, Linsen, ganzes Mahlzeit-
    Mehl, unpolierter Reis, usw. (komplexe Kohlenhydrate genannt).
    Schnell verbrennende Nahrungsmittel sind Nahrungsmittel, die Zucker, weißes Mehl,
    usw. (raffinierte Kohlenhydrate genannt) enthalten.

    Ballaststoffhaltige Nahrungsmittel sind Nahrungsmittel, die Kleie enthalten, ganzer
    Weizen, Körner und Samen, Gemüse wie Brechbohnen, Erbsen, Sem (Papry),
    Gartenkürbis, Mais, Spinat, und anderes Kraut wie Methie (Bockshornklee), die Blätter
    der roten Beete (reich an Eisen), Früchte mit Schale, getrocknete Früchte, besonders
    getrocknete Aprikosen, Feigen und Backpflaumen (Zwetschgen), Mandeln usw.
    Die gegessenen Lebensmittel sollten sehr ausgewogen sein und Nahrungsmittel von jeder
    Nahrungsmittelgruppe enthalten, d.h. Früchte, Gemüse, Fleisch/Huhn/Fisch,
    Brot/Zerealien und Milchprodukte. Gebratene Nahrungsmittel sind ungesund und sollten
    reduziert werden. Sie verursachen Verdauungsstörung, Sodbrennen und
    Gewichtsprobleme.

    Vermeiden Sie:
    Gebratene und fetthaltige Nahrungsmittel.
    Nahrungsmittel, die zu viel Zucker enthalten.
    Das Überessen, besonders an Zuhûr.
    Zu viel Tee an Zuhûr: Tee regt den Harnfluss an, wodurch wertvolle Mineralsalze
    ausgeschieden werden, die Ihr Körper am Tag benötigt.
    Zigaretten rauchen: Wenn Sie das Rauchen nicht aufgeben können, reduzieren Sie es
    allmählich und fangen Sie ein paar Wochen vor Ramadan damit an. Rauchen ist
    ungesund, und man sollte komplett damit aufhören.

    Essen Sie:
    Komplexe Kohlenhydrate an Zuhûr, damit das Essen länger anhält, indem es Sie weniger
    hungrig macht. Halîm enthält besonders viel Zucker, Ballaststoffe, Kohlenhydrate, Kalium
    und Magnesium. Mandeln sind reich an Proteinen und Ballaststoffen mit wenig Fett.
    Bananen enthalten viel Kalium, Magnesium und Kohlenhydrate.
    Trinken Sie:
    Soviel Wasser oder Fruchtsäfte wie möglich zwischen Iftâr und der Schlafenszeit, so dass
    Ihr Körper seinen Flüssigkeitspegel rechtzeitig regulieren kann.

    Verstopfung:
    Verstopfung kann Hämorrhoiden, Analfissur (schmerzhafte Risse im Analkanal) und
    Verdauungsstörung mit einem aufgeblähten Gefühl verursachen.
    Ursachen: Zu viel raffinierte Nahrungsmittel, zu wenig Wasser und nicht genügend
    Ballaststoffe in der Nahrung.
    Heilmittel: Vermeiden Sie die übermäßige Aufnahme raffinierter Nahrungsmittel, erhöhen
    Sie die Wasseraufnahme und benutzen Sie Kleie zum Backen und braunes Mehl zum Roti
    (indische Beilage) machen.

    Verdauungsstörung und Blähungen:
    Ursachen: Das Überessen. Zu viel gebratene und fetthaltige Nahrungsmittel, würzige
    Nahrungsmittel, und Nahrungsmittel, die Wind erzeugen, z.B. Eier, Kohl, Linsen;
    sprudelnde Getränke wie Cola mit Kohlensäure erzeugen ebenso Gas.
    Heilmittel: Überessen Sie sich nicht, trinken Sie Fruchtsäfte, oder noch besser: trinken
    Sie stilles warmes Wasser. Vermeiden Sie gebratene Nahrungsmittel, fügen Sie
    blähenden Nahrungsmitteln Ajmor bei. Heißes Ingwerwasser (2 cm frische Ingwerwurzel
    mit 1 l Wasser 20 min. aufgekocht) vor den Mahlzeiten eingenommen wirkt
    verdauungsfördernd und beugt Blähungen vor.

    Schlafsucht (niedriger Blutdruck):
    Übermäßiges Schwitzen, Schwäche, Müdigkeit, Mangel an Energie, Schwindel, besonders
    beim Aufstehen aus einer Sitzposition, ein blasses Äußeres und sich matt zu fühlen, sind
    Symptome, die mit niedrigem Blutdruck einhergehen. Dies tritt häufig am Nachmittag
    auf.
    Ursachen: Eine zu geringe Flüssigkeitsaufnahme und verminderte Salzaufnahme.
    Heilmittel: Halten Sie sich kühl, erhöhen Sie die Flüssigkeits- und Salzaufnahme.
    Warnung: Niedriger Blutdruck sollte bestätigt werden, indem man den Blutdruck messen
    lässt, wenn typische Symptome auftreten. Leute mit hohem Blutdruck müssen während
    des Ramadan ihr Medikament evtl. regulieren. Diese sollten ihren Arzt befragen.

    Kopfschmerzen:
    Ursachen: Koffein und Tabak-Entzug, zu viel am einem Tag erledigen, Schlafmangel,
    Hunger; treten gewöhnlich auf, wenn der Tag vorbeigeht und verschlechtern sich am
    Ende des Tages. Wenn sie mit niedrigem Blutdruck einhergehen, können Kopfschmerzen
    ziemlich stark sein und können vor dem Iftâr sogar Brechreiz verursachen.
    Heilmittel: Verringern Sie den Koffein- und Tabakkonsum, indem Sie langsam eine oder
    zwei Wochen vor dem Ramadan damit beginnen. Koffeinfreie und Kräutertees können
    ersatzhalber verwendet werden. Reorganisieren Sie Ihren Zeitplan während des
    Ramadan, um ausreichend Schlaf zu bekommen.

    Niedriger Blutzucker:
    Schwäche, Schwindelgefühl, Müdigkeit, schlechte Konzentration, leichtes Schwitzen, sich
    wackelig fühlen (zittern), unfähig sein, körperliche Tätigkeiten durchzuführen,
    Kopfschmerzen und Herzklopfen sind Symptome für niedrigen Blutzucker.
    Ursachen bei Nichtdiabetikern: Zu viel Zucker, d.h. raffinierte Kohlenhydrate, zu sich zu
    nehmen, besonders an Zuhûr. Der Körper erzeugt zu viel Insulin, was den Blutzucker
    senkt.
    Heilmittel: Essen Sie etwas an Zuhûr und reduzieren Sie zuckerhaltige Nahrungsmittel
    oder Getränke.
    Warnung: Diabetiker müssen ihr Medikament im Ramadan evtl. regulieren, bitte
    konsultieren Sie Ihren Arzt.

    Muskelkrämpfe:
    Ursachen: Unzulängliche Aufnahme von kalzium-, magnesium- und kaliumhaltigen
    Nahrungsmitteln.
    Heilmittel: Essen Sie Nahrungsmittel, die reich an oben genannten Mineralen sind, z.B.
    Gemüse, Früchte, Milchprodukte, Fleisch und Datteln.
    Warnung: Diejenigen, die wegen hohem Blutdruck in medizinischer Behandlung sind und
    Probleme mit Nierenstein haben, sollten ihren Arzt befragen.

    Magengeschwüre, Herzbrennen, Gastritis und Hiatushernie:
    Ein erhöhter Säuregehalt im leeren Magen im Ramadan verschlimmert die oben
    genannten Gegebenheiten. Es erscheint als brennendes Gefühl in der Magengegend unter
    den Rippen, und kann sich bis zum Hals erstrecken. Würzige Nahrungsmittel, Kaffee, und
    Cola-Getränke verschlimmern diese Gegebenheiten.
    Es gibt Medikamente, die den Säuregehalt im Magen kontrollieren können. Leute mit
    nachgewiesenen Magengeschwüren und Hiatushernie sollten kurz vor Ramadan ihren
    Arzt befragen.

    Nierensteine:
    Nierensteine können bei Leuten vorkommen, die weniger Flüssigkeit zum Trinken haben.
    Dabei ist es erforderlich, Extraflüssigkeiten zu trinken, um die Bildung von Nierensteinen
    zu verhindern.

    Gelenkschmerzen:
    Ursachen: während des Ramadan, wenn extra Salah durchgeführt werden, nimmt der
    Druck auf das Kniegelenk zu. Bei den Älteren und denjenigen mit Arthritis kann dies zu
    Schmerz, Steifheit, Schwellungen und Unbehagen führen.
    Heilmittel: Nehmen Sie ab, so dass die Knie keine Extralast tragen müssen. Trainieren
    Sie die unteren Gliedmaßen vor dem Ramadan, so dass sie auf die zusätzliche
    Beanspruchung vorbereitet werden können. Körperlich fit zu sein ermöglicht eine höhere
    Leistungsfähigkeit, wodurch man dazu im Stande ist, das Salah mit Leichtigkeit
    durchzuführen.

  10. #20
    UmmJuwairiya
    Nicht registriert

    Die Regeln bzgl. des Fastens für Frauen

    (Übersetzt von Umm Djumâna – Muslima.de.ms)


    1)Eine Frau, die das Alter der Pubertät erreicht hat, aber zu schüchtern ist, um es
    irgendjemandem zu erzählen, und deshalb nicht fastet, muss bereuen und die Tage
    nachholen, die sie verpasst hat, ebenso muss sie, wenn der folgende Ramadân kommt
    und sie diese Tage immer noch nicht nachgeholt hat, für jeden Tag eine arme Person
    speisen, als eine Tat der Sühne für das Aufschieben ihres Fastens. Ihr Fall ist ähnlich
    dem einer Frau, die die Tage ihrer Periode aus Schüchternheit fastet, und diese später
    nicht nachholt.
    Wenn eine Frau nicht genau weiß, wie viele Tage sie verpasst hat, sollte sie fasten, bis
    sie ganz sicher ist, dass sie die Tage nachgeholt hat, die sie vom letzten Ramadân
    verpasst und nicht nachgeholt hatte, und für jeden Tag die Sühne für das Aufschieben
    entrichten. Sie kann dies zur gleichen Zeit des Fastens tun oder getrennt, je nachdem,
    was sie im Stande ist zu tun.

    2)Eine Frau darf nicht ohne die Erlaubnis ihres Mannes fasten, wenn er anwesend ist –
    außer während des Ramadân – aber wenn er verreist, dann macht es nichts.

    3)Wenn eine menstruierende Frau die weiße Substanz sieht – die von der Gebärmutter
    ausgeschieden wird, wenn die Periode vorbei ist – durch die eine Frau weiß, dass sie jetzt
    tâhir (rein) geworden ist, sollte sie eine Nacht zuvor die Absicht fassen, zu fasten, und es
    tun. Wenn sie keine Zeit hat, in der sie weiß, dass sie tâhir ist, sollte sie ein Stück
    Baumwolle oder etwas Ähnliches einführen, und wenn es sauber herauskommt, muss sie
    fasten, und wenn sie wieder zu bluten anfängt, muss sie aufhören zu fasten, egal, ob das
    Blut fließt oder ob es nur Flecken sind, da es das Fasten bricht, solange es innerhalb der
    Zeit der Periode kommt. (Fatâwa al-Lajnah al-Dâ’imah, 10/154)
    Wenn die Einstellung der Blutung bis zum Maghrib anhält, und sie mit der Absicht in der
    Nacht vorher gefastet hat, dann ist ihr Fasten gültig. Wenn eine Frau die Bewegung des
    Menstruationsbluts in sich spürt, es aber nicht herauskommt, bis die Sonne
    untergegangen ist, dann ist ihr Fasten gültig, und sie muss den Tag später nicht
    nachholen.
    Wenn die Periode der Frau oder die postnatale Blutung während der Nacht aufhört, und
    sie zu fasten beabsichtigt, aber die Morgendämmerung kommt, bevor sie Ghusl
    vollziehen konnte, ist ihr Fasten gemäß allen Gelehrten gültig. (Al-Fath, 4/148)

    4)Wenn eine Frau weiß, dass ihre Periode morgen kommen wird, muss sie ihre Absicht
    immer noch beibehalten und mit dem Fasten fortfahren; sie darf ihr Fasten nicht
    brechen, bis sie wirklich das Blut sieht.

    5)Es ist für eine menstruierende Frau besser, natürlich zu bleiben und zu akzeptieren,
    was Allâh ihr verordnet hat, und kein Medikament zu nehmen, um ihre Blutung zu
    unterdrücken. Sie sollte mit dem zufrieden sein, was Allâh von ihr akzeptiert, indem sie
    das Fasten während ihrer Periode bricht und diese Tage später nachholt. Dies ist, wie die
    Mütter der Gläubigen und die Frauen der Salaf waren. (Fatâwa al-Lajnah al-Dâ’imah,
    10/151). Außerdem gibt es medizinische Beweise, die bestätigen, dass viele dieser Dinge, die zum Unterdrücken der Blutung benutzt werden, in Wirklichkeit schädlich sind,
    und viele Frauen litten unter einer unregelmäßigen Periode aufgrund der Einnahme dieser
    Medikamente. Wenn eine Frau dies dennoch tut und etwas einnimmt, um die Blutung zu
    stoppen, und dann fastet, dann ist dies okay.

    6)Istihâdah (die vaginale nicht-menstruelle Blutung) hat keinen Einfluss auf die
    Gültigkeit des Fastens.

    7)Wenn eine schwangere Frau eine Fehlgeburt hat und der Fötus geformt ist oder einen
    wahrnehmbaren Umriss irgendeines Körperteils hat, wie ein Kopf oder eine Hand, dann
    ist ihr Blut Nifâs; wenn sie jedoch etwas ausscheidet, das wie ein Blutklumpen (‘Alaq)
    oder ein gekautes Stück Fleisch aussieht, das keine erkennbaren menschlichen
    Eigenschaften hat, dann ist ihre Blutung Istihâdah und sie muss fasten, wenn sie dazu
    fähig ist, andernfalls darf sie ihr Fasten brechen und es später nachholen. (Fatâwa al-
    Lajnah al-Dâ’imah, 10/224). Sobald sie rein wird, nachdem sie eine Operation gehabt
    hat, um die Gebärmutter zu reinigen (D&C), muss sie fasten. Die Gelehrten gaben an,
    dass man annimmt, dass der Embryo nach 80 Tagen Schwangerschaft beginnt, Gestalt
    anzunehmen.
    Wenn eine Frau schon vor vierzig Tagen vom Nifâs rein wird, muss sie Ghusl verrichten
    und fasten, damit sie beten kann. (Al-Mughni ma’a al-Sharh al-Kabîr, 1/360).Wenn die
    Blutung innerhalb von vierzig Tagen nach der Geburt wieder anfängt, muss sie aufhören
    zu fasten, weil dies noch Nifâs ist. Wenn die Blutung nach dem vierzigsten Tag anhält,
    muss sie zu fasten beabsichtigen und Ghusl verrichten (gemäß der Mehrheit der
    Gelehrten), und jede Blutung außerhalb des vierzigsten Tages wird als Istihâdah (nichtmenstruelle
    Blutung) betrachtet – außer wenn es mit der üblichen Zeit ihrer Periode
    zusammenfällt, in welchem Fall es Hayd (Menstruationsblut) ist.
    Wenn eine stillende Frau während des Tages fastet und nachts einen Blutfleck sieht,
    obwohl sie während des Tages sauber war, ist ihr Fasten noch gültig. (Fatâwa al-Lajnah
    al-Dâ’imah, 10/150)

    8)Gemäß der korrektesten Meinung wird eine Frau, die schwanger ist oder stillt, ähnlich
    betrachtet wie jemand, der krank ist, demnach ist es ihr nicht erlaubt, zu fasten, und sie
    muss nur die Tage nachholen, die sie verpasste, falls sie um sich selbst oder um ihr Kind
    fürchtet. Der Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) sagte: „Allâh hat die
    Verpflichtung des Fastens und eines Teils des Gebets für den Reisenden aufgehoben, und Er hat die Verpflichtung des Fastens für die schwangere und stillende Frau aufgehoben.“ (Berichtet von al-Tirmidhi, 3/85; er sagte, (es ist ein) hasan Hadîth).
    Wenn eineschwangere Frau fastet und etwas Blut entdeckt, ist ihr Fasten immer noch gültig; diesbeeinflusst ihr Fasten in keiner Weise. (Fatâwa al-Lajnah al-Dâ’imah, 10/225).

    9)Im Fall einer Frau, die fasten muss, wenn ihr Mann tagsüber im Ramadân mit ihrer
    Zustimmung Verkehr mit ihr hat, dann gilt das Urteil, das für ihn gilt, auch für sie. Wenn
    er sie jedoch zwingt, dies zu tun, soll sie ihr Bestes tun, sich dagegen zu wehren, und sie
    muss keine Sühne entrichten. Ibn ‘Aqîl (möge Allâh barmherzig mit ihm sein) sagte: „Im
    Fall eines Mannes, der mit seiner Frau im Ramadân tagsüber Verkehr hat, während sie
    schläft, so muss sie keine Sühne entrichten.“ Aber um auf der sicheren Seite zu sein,
    sollte sie das Fasten später nachholen. (Sheikh Al-Islam Ibn Taymiyah (möge Allâh
    barmherzig mit ihm sein) war der Meinung, dass dies ihr Fasten keinesfalls ungültig
    macht).
    Eine Frau, die weiß, dass sich ihr Mann nicht beherrschen kann, sollte sich von ihm
    fernhalten und sich im Ramadân tagsüber nicht schmücken.
    Frauen müssen die Fastentage nachholen, die sie während des Ramadân verpassen,
    selbst ohne die Kenntnis ihrer Ehemänner. Es ist für eine Frau keine Bedingung für ein
    Pflichtfasten, die Erlaubnis ihres Mannes zu haben. Wenn eine Frau anfängt, ein Pflichtfasten zu befolgen, ist es ihr nicht erlaubt, es zu brechen, es sei denn, sie hat
    einen legitimen Grund. Ihrem Mann ist es nicht erlaubt, ihr zu befehlen, ihr Fasten zu
    brechen, wenn sie einen Tag nachholt, den sie verpasst hat; ihm ist es nicht erlaubt,
    Verkehr mit ihr zu haben, wenn sie ein verpasstes Fasten nachholt, und ihr ist es nicht
    erlaubt, ihm in dieser Hinsicht zu gehorchen. (Fatâwa al-Lajnah al-Da’imah, 10/353).
    Im Fall des freiwilligen Fastens ist es einer Frau nicht erlaubt, ohne die Erlaubnis ihres
    Mannes ein nicht-obligatorisches Fasten zu beginnen, wenn ihr Mann anwesend ist,
    wegen des Hadîth, der von Abu Hurayrah (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) berichtet
    wurde, laut dem der Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) sagte: „Keine
    Frau darf fasten, wenn ihr Mann anwesend ist, außer mit seiner Erlaubnis.“(Berichtet von al-Bukhâri, 4793).

    Quelle: Islam-QA.com (aus “70 Angelegenheiten des Fastens”)

+ Antworten

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein