Wie soll eine kranke Person beten?
Imâm Allamâh Al-Faqîh Muhammad Ibn Sâlih Al-‘Uthaymîn
(Ins Englische übersetzt von Abu Abdillâh Hassan As-Somâli)
(Ins Deutsche Übersetzt von Umm Djumâna –Muslima.de.ms)
1. Es ist für denjenigen, der krank ist, verpflichtend, das Pflichtgebet im Stehen zu
verrichten, selbst wenn dies bedeutet, dass man sich dabei (vornüber)beugen
oder sich gegen eine Wand lehnen oder auf einen Stock stützen muss, um sich
aufrecht zu halten.
2. Wenn man nicht stehen kann, dann soll man im Sitzen beten, und noch besser ist
es, wenn man an der Stelle des (Verrichtens des) Qiyâm (Stehen) und Ruk‘û
(Verbeugung) mit gekreuzten Beinen betet.
3. Wenn man nicht im Sitzen beten kann, soll man auf der Seite liegend beten und
sein Gesicht der Qiblah zuwenden, und das Liegen auf der rechten Seite ist
besser. Wenn man nicht in Richtung der Qiblah beten kann, soll man in die
Richtung beten, der man zugewendet ist, und das Gebet ist korrekt und man
muss es nicht wiederholen.
4. Wenn man nicht auf der Seite liegend beten kann, dann soll man so beten, dass
die Füße in Richtung der Qiblah zeigen. Und was noch besser ist, ist, dass man
sich bemüht und versucht, seinen Kopf ein wenig anzuheben, um (das Gesicht)
der Qiblah zuzuwenden, und wenn man nicht so beten kann, dass die Füße zur
Qiblah zeigen, dann soll man so beten, wie man ist und das Gebet muss nicht
wiederholt werden.
5. Es ist für den Kranken verpflichtend, im Gebet den Ruk‘û (Verbeugung) und Sujûd
(Niederwerfung) auszuführen. Wenn man dies nicht tun kann, dann soll man seine
Bewegungen andeuten, indem man den Kopf bewegt, und man soll (seinen Kopf)
für den Sujûd tiefer machen als für den Ruk‘û, und wenn man den Ruk‘û
ausführen kann, aber nicht dazu in der Lage ist, den Sujûd auszuführen, dann
genügt es, wenn man den Ruk‘û ausführt und mit seinem Kopf den Sujûd
andeutet. Und wenn man dazu in der Lage ist, den Sujûd auszuführen, jedoch
nicht den Ruk‘û ausführen kann, dann soll man den Sujûd ausführen und den
Ruk‘û andeuten.
6. Wenn man beim Ausführen des Sujûd und des Ruk‘û keine Andeutungen mit dem
Kopf machen kann, dann soll man die Andeutungen mit seinen Augen machen, so
dass man sie beim Ruk‘û etwas schließt und beim Sujûd etwas mehr.
Bezüglich des Zeigens mit dem Finger, wie es von einigen Kranken praktiziert
wird, so kenne ich dafür keine Quellen aus Qur’ân und Sunnah oder den Aussagen
der Gelehrten.
7. Wenn man weder mit dem Kopf noch mit den Augen andeuten kann, soll man mit
seinem Herzen beten; also soll man den Takbîr machen und (die notwendigen
Sûrahs aus dem Qur’ân) rezitieren und die Absicht für Ruk‘û, Sujûd, Stehen und
Sitzen mit dem Herzen fassen, denn „Jedem Menschen gebührt, was er beabsichtigt hat.“
8. Es ist für die kranke Person verpflichtend, das Gebet zur rechten Zeit zu
verrichten und alles auszuführen, wozu man fähig ist. Wenn es einem schwer fällt,
jedes einzelne Gebet zur rechten Zeit zu verrichten, kann man Dhuhr mit ‘Asr und
‘Ishâ’ mit Maghrib zusammenlegen – entweder Jamu’ at-Taqdîm (was bedeutet),
‘Asr zur Zeit des Dhuhr und ‘Ishâ’ zur Zeit des Maghrib zu verrichten, oder Jamu’
at-Ta’khîr (was bedeutet), das Dhuhr-Gebet bis zur Zeit des ‘Asr und Maghrib bis
‘Ishâ’ hinauszuzögern – je nachdem, was einem leichter fällt.
Das Fajr-Gebet jedoch kann nicht mit dem vorigen oder darauf folgenden (Gebet)
zusammengelegt werden.
9. Wenn die kranke Person ein Reisender ist, der woanders als in seinem eigenen
Land (medizinisch) behandelt wird, dann sollte er diejenigen Gebete verkürzen,
die vier Rak‘ât beinhalten, sodass er Dhuhr, ‘Asr und ‘Ishâ’ mit zwei Rak‘ât betet,
bis er wieder in sein Land zurückkehrt – unabhängig davon, ob die Reise über
einen kurzen oder längeren Zeitraum ist.
Entnommen aus Fatâwa Arkân al-Islâm, S. 378
Quelle: Al-Athariyyah.com