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UmmJuwairiya
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Gebet
Die Voraussetzungen für die Gebetskleidung der Frau
(Übersetzt von Umm Djumâna – Muslima.de.ms)
Frage:
Können Mädchen in Hosen beten? Was ist die Kleidung, die die Sharî’ah für das Gebet
vorschreibt?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allâh.
Die Gebetskleidung, die für Frauen vorgeschrieben ist, ist jegliche Kleidung, die ihren
gesamten Körper mit Ausnahme von Gesicht und Händen bedeckt; sie muss weit und
blickdicht sein, so dass keine Umrisse irgendeines Teils ihres Körpers sichtbar sind.
Die Tatsache, dass die Gebetskleidung der Frau ihren gesamten Körper bedecken muss,
wird durch den Hadîth von Umm Salamah (möge Allâh mit ihr zufrieden sein) angezeigt,
als sie darüber befragt wurde, in welcher Kleidung eine Frau beten soll. Sie sagte: „Sie
soll in einem Khimâr (Kopfbedeckung) und einem Qamîs (Hauskleid oder langes Hemd)beten, das ihre Fußspitzen bedeckt.“ (Berichtet von Abu Dawûd, 639) Dies wurde ebenso in einem marfû’ [d.h. dem Propheten (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm)zugeschriebenen] Hadîth berichtet. Al-Hâfiz ibn Hajar sagte in Bulûgh al-Marâm (S. 40):Die Imâme stuften den mawqûf Bericht als sahîh ein. Ibn Taymiyah (möge Allâh
barmherzig mit ihm sein) sagte: Die bekannte Ansicht besteht darin, dass er mawqûf ist
mit einem Isnâd, der bei Umm Salamah endet, aber er hat dasselbe Gewicht wie ein
marfû’ Hadîth. (Sharh Kitâb al-Salâh min al-‘Umdah, S. 365)
Und der Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) sagte: „Allâh wird das Gebet einer Frau, die die Geschlechtsreife erlangt hat, nicht akzeptieren, außer mit einem Khimâr (Kopfbedeckung).“(Berichtet von Abu Dawûd (641), al-Tirmidhi (377), Ibn Mâjah
(655); von al-Albâni in Sahîh al-Jâmi’ (7747) als sahîh eingestuft.)
Daher ist es notwendig, etwas zu tragen, was den kompletten Körper mit Ausnahme des
Gesichts bedeckt. Die Gelehrten hatten unterschiedliche Ansichten bezüglich dessen, ob
es für eine Frau verpflichtend ist, ihre Hände und Füße während des Gebets zu bedecken.
Was die Hände anbelangt: Die Mehrheit der Gelehrten ist der Ansicht, dass es nicht
verpflichtend ist, sie zu bedecken. Von Imam Ahmad wurden diesbezüglich zwei
verschiedene Ansichten berichtet.
Sheikh al-Islam Ibn Taymiyah war der Ansicht, dass es nicht verpflichtend ist. So heißt es in al-Insâf: Dies ist die korrekte Ansicht.
Was die Füße anbelangt: Die Mehrheit der Mâlikis, Shâfa’is und Hanbalis ist der Ansicht,
dass es verpflichtend ist, sie zu bedecken. Dies ist auch die Ansicht, die in einer Fatwa
des Ständigen Komitees für die Erlassung von Fatwas dargelegt wurde (6/178): Sheikh Ibn Bâz (möge Allâh barmherzig mit ihm sein) sagte:
Während des Gebets ist die gesamte Frau mit Ausnahme ihres Gesichts ‘Aurah. Die
Gelehrten waren bezüglich der Hände unterschiedlicher Ansichten. Einige von ihnen
sagten, dass es verpflichtend ist, sie zu bedecken und andere sagten, dass es erlaubt ist,
sie unbedeckt zu lassen. In dieser Sache gibt es einen weiten Spielraum, in shâ’ Allâh,
aber es ist besser, sie zu bedecken, um nicht in das Gebiet der Meinungsverschiedenheit
der Gelehrten hinein zu geraten. Was die Füße anbelangt, so ist es nach der Mehrheit der
Gelehrten verpflichtend, sie während des Gebets zu bedecken. Zitat-Ende
Majmû’ Fatâwa Ibn Bâz, 10/410
Imam Abu Hanîfah, al-Thawri und al-Mazani waren der Ansicht, dass es einer Frau
erlaubt ist, ihre Füße während des Gebets zu entblößen. Dies ist die Ansicht, die Sheikh
al-Islam Ibn Taymiyah und al-Mardâwi in al-Insâf bevorzugten.
Sheikh Ibn ‘Uthaymîn (möge Allâh barmherzig mit ihm sein) sagte in al-Sharh al-Mumti’
(2/161):
Es gibt keine klaren Beweise bzgl. dieser Angelegenheit. Daher war Sheikh al-Islam Ibn
Taymiyah der Ansicht, dass eine freie Frau ‘Aurah ist, außer das, was von ihr sichtbar ist,
wenn sie sich in ihrem Haus befindet, nämlich das Gesicht, die Hände und die Füße. Er
sagte: Die Frauen zur Zeit des Propheten (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm)
pflegten, in ihren Häusern ein Qamîs zu tragen, und nicht jede Frau besaß zwei
Kleidungsstücke. Wenn daher Menstruationsblut auf ihr Kleidungsstück gelangte,
brauchte sie es nur zu waschen und konnte anschließend darin beten. Die Hände und
Füße sind während des Gebets nicht ‘Aurah … [der folgende Satzteil ist unklar]. Darauf
basierend gibt es keine handfesten Beweise bzgl. dieser Angelegenheit und ich folge dem
Sheikh al-Islam diesbezüglich. Dies ist, wie wir es verstehen, aber wir können uns
diesbezüglich nicht sicher sein, denn, selbst wenn eine Frau ein Kleidungsstück hat, das
bis auf den Boden reicht, werden ihre Fußsohlen sichtbar sein, wenn sie sich niederwirft.
Zitat-Ende
Siehe: al-Mughni, 1/349; al-Majmû’, 3/171; Badâ’i’ al-Sanâ’i’, 5/121; al-Insâf, 1/452;
Majmû’ al-Fatâwa von Ibn Taymiyah, 22/114
Aber wenn das Kleidungsstück dünn ist und zeigt, was darunter ist und die Farbe der
Haut hindurch gesehen werden kann, dann wird es nicht als Bedeckung betrachtet.
Rawdat al-Tâlibîn von al-Nawawi, 1/284; al-Mughni, 2/286.
Hierauf wird im folgenden Hadîth von Abu Hurayrah (möge Allâh mit ihm zufrieden sein)
hingewiesen, der sagte: Der Gesandte Allâhs (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm)
sagte: „Es gibt zwei Arten der Leute der Hölle, die ich nicht gesehen habe: Leute mit Peitschen wie die Schwänze eines Ochsen, mit denen sie die Leute schlagen und Frauen, die bekleidet und doch nackt sind…“(Berichtet von Muslim, 2128)
Bezüglich der Worte „bekleidet noch nackt“ sagte al-Nawawi in al-Majmû’ (4/3998): Es
wurde gesagt, dass sie dünne Kleidungsstücke tragen, die die Farbe der Haut
durchscheinen lassen.
Ibn ‘Abd al-Barr sagte in al-Tamhîd (13/204): Was mit dem
Ausdruck „bekleidet und doch nackt“ gemeint ist, sind diejenigen, die durchsichtige
Kleidung tragen, die entblößt und nicht verbirgt, daher sind sie der Bezeichnung nach
bekleidet, aber in Wirklichkeit nackt. Zitat-Ende
Der Beweis dafür, dass das Kleidungsstück weit und blickdicht sein muss, ist der Hadîth
von Usâmah Ibn Zayd (möge Allâh mit ihm zufrieden sein), der sagte: Der Prophet
(Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) überreichte mir ein Qubti-Gewand von den
Geschenken, die er von Dihyah al-Kalbi bekommen hatte, und ich gab es meiner Frau zum Anziehen. Der Gesandte Allâhs (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) sagte:
„Warum trägst du das Qubti-Gewand nicht?“ Ich sagte: „Ich gab es meiner Frau zum Anziehen.“ Er sagte: „Sag ihr, sie soll eine Ghalâlah darunter anziehen, denn ich befürchte, dass es ihre Körperumrisse beschreiben wird.“ (Berichtet von al-Bayhaqi in al-Sunan al-Kubra, 2/234; von al-Albâni in Jilbâb al-Mar’ah al-Muslimah (S. 131) als hasaneingestuft.)
Das Qubti-Gewand ist ein aus dünnem weißem Leinen gefertigtes Kleidungsstück, das in
Ägypten hergestellt wurde. (Lisân al-‘Arab, 7/373)
Die Ghalâlah ist eine Art Slip oder Unterwäsche.
Darauf basierend ist es einer Frau nicht erlaubt, enge Kleidung zu tragen, die ihre ‘Aurah
zeigt, wie z.B. Hosen.
Sheikh Ibn ‘Uthaymîn sagte:
Auch wenn sie weit und blickdicht sind, weil sie ein Bein vom anderen trennen, daher
bedecken sie nicht richtig. Außerdem besteht die Befürchtung, dass es Frauen wie
Männer aussehen lässt, weil die Hose ein Kleidungsstück des Mannes ist. Zitat-Ende
Majmû’ Fatâwa wa Rasâ’il Ibn ‘Uthaymîn, 12/286
Was die Gültigkeit ihres Gebets anbelangt: Selbst wenn sie gegen diese Vorschrift
verstößt und in dieser engen Kleidung betet, so ist ihr Gebet dennoch gültig, denn was
erforderlich ist, ist, die ‘Aurah zu bedecken, und das hat sie getan.
Siehe auch Frage Nr. 46529.
Sheikh Sâlih al-Fawzân sagte:
Es ist nicht erlaubt, enge Kleidung zu tragen, die die Gliedmaßen und die Form des
weiblichen Körpers zeigt. Enge Kleidung ist weder für Männer noch für Frauen erlaubt,
aber es ist besonders für Frauen verboten, weil die Fitnah in ihrem Fall noch größer ist.
Hinsichtlich des Betens im Speziellen: Wenn eine Person mit bedeckter ‘Aurah in solcher
Kleidung betet, so ist das Gebet an und für sich gültig, da die ‘Aurah bedeckt ist, aber sie
sündigt darin, dass sie in enger Kleidung betet, weil sie gegen eine der Vorschriften des
Gebets verstoßen hat, indem sie enge Kleidung trägt. Dies ist ein Aspekt. Ein anderer
Aspekt ist, dass es eine Ursache der Versuchung ist und Aufmerksamkeit auf sich lenkt,
besonders im Fall von Frauen. Daher müssen sich Frauen mit weiter Kleidung bedecken,
die sie verbergen und keine Gliedmaßen ihres Körpers zeigen oder Aufmerksamkeit
erregen darf. Daher darf es kein dünnes oder durchsichtiges Kleidungsstück sein,
sondern es muss ein verbergendes Kleidungsstück sein, das den Körper der Frau
komplett bedeckt. Zitat-Ende
Al-Muntaqa min Fatâwa al-Sheikh Sâlih al-Fawzân, 3/454
Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 32993)
Geändert von Jamiel (10.06.2010 um 00:21 Uhr)
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UmmJuwairiya
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Das Urteil bzgl. des Bedeckens der Füße im Gebet für Frauen
Das Urteil bzgl. des Bedeckens der Füße im Gebet für
Frauen
(Übersetzt von Umm Djumâna – Muslima.de.ms)
Frage:
Was ist der Beweis dafür, dass Frauen ihre Füße während des Gebets bedecken müssen,
damit das Gebet akzeptiert wird?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allâh.
Die freie Frau, die das Alter der Reife erlangt hat, ist dazu verpflichtet, während des
Gebets ihren gesamten Körper mit Ausnahme von Gesicht und Händen zu bedecken, weil
alles von ihr ‘Aurah ist. Wenn sie betet und irgendein Teil ihrer ‘Aurah entblößt wird, wie
ein Schienbein oder ein Fuß oder der gesamte Kopf oder ein Teil des Kopfes, dann ist ihr
Gebet ungültig, weil der Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) sagte: „Allâh
wird das Gebet einer Frau, die die Geschlechtsreife erlangt hat, nicht akzeptieren, außer mit einem Khimâr (Kopfbedeckung).“(Berichtet von Ahmad, Abu Dawûd, Ibn Mâjah undal-Tirmidhi mit einem sahîh Isnâd)
Abu Dawûd berichtete von Umm Salamah (Möge Allâh mit ihr zufrieden sein), dass sie
den Propheten (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) bzgl. einer Frau befragte, die
während des Gebets ein Dir’ (Hemd oder Oberbekleidung) und einen Khimâr
(Kopfbedeckung) aber keinen Izâr (untere Bekleidung) trägt. Er sagte: „Die Frau ist
‘Aurah.“
Was das Gesicht angeht, so ist es die Sunnah, es während des Gebets zu entblößen, so
lange keine nicht-mahram Männer anwesend sind. Nach der Mehrheit der Gelehrten
müssen die Füße bedeckt werden; einige Gelehrte erlauben es, die Füße zu entblößen,
aber die Mehrheit sagt das Gegenteil. Abu Dawûd berichtete von Umm Salamah (möge
Allâh mit ihr zufrieden sein), dass sie bzgl. einer Frau befragt wurde, die in einem Khimâr
und Qamîs (Hauskleid oder Hemd) betete. Sie sagte: „Es ist nichts Falsches daran, wenn das Dir’ (Hemd) ihre Füße bedeckt.“ Auf jeden Fall ist es besser, die Füße zu bedecken,um auf der sicheren Seite zu sein. Was die Hände betrifft, so gibt es mehr Spielraum: Esist nichts Falsches daran, sie entweder zu bedecken oder zu entblößen, obwohl mancheGelehrte die Ansicht vertreten, dass es besser ist, sie zu bedecken.
Und Allâh ist die Quelle der Kraft.
Fatâwa al-Mar’ah al-Muslimah von Sheikh ‘Abd al-‘Azîz Ibn Bâz, S.
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UmmJuwairiya
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Frauen beten in der gleichen Art und Weise, wie Männer beten
Frauen beten in der gleichen Art und Weise, wie Männer
beten
(Übersetzt von Umm Djumâna – Muslima.de.ms)
Frage:
Würden Sie mir bitte die richtige Art und Weise sagen, wie Frauen sitzen, wenn wir
beten, und können Sie bitte die Sitzposition der Männer differenzieren?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allâh.
Die Art und Weise, in der Frauen beten, ist die gleiche, wie die Art und Weise, in der
Männer beten, in jedem Teil des Gebets, der Niederwerfung, des Sitzens, und so weiter.
Dies basiert auf folgendem Beweis:
1 – Der Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) sagte: „Betet so, wie ihr mich beten gesehen habt.“Berichtet von al-Bukhâri. Dies ist sowohl an Männer als auch anFrauen gerichtet.
Sheikh al-Albâni (möge Allâh barmherzig mit ihm sein) sagte:
Alles, was wir oben gesagt haben über die Art, in der der Prophet (Frieden und Segen
Allâhs seien auf ihm) betete, betrifft Männer und Frauen gleichermaßen. Es wurde in der
Sunnah nichts berichtet, was darauf hinweist, dass Frauen von irgendetwas davon befreit
sind. Vielmehr schließt die allgemeine Bedeutung der Worte des Propheten (Frieden und
Segen Allâhs seien auf ihm), „Betet so, wie ihr mich beten gesehen habt“, Frauen mit ein.
Sifat Salât al-Nabi, S. 189
2 – Die allgemeine Bedeutung der Worte des Propheten (Frieden und Segen Allâhs seien
auf ihm): „Frauen sind die Zwillingshälften der Männer.“Berichtet von Abu Dawûd, 204; al-Tirmidhi, 105, aus dem Hadîth von ‘Â’ishah. Ebenso berichtet von al-Dârimi, 764, aus dem Hadîth von Anas.
Al-‘Ajlûni sagte: Ibn Qattân sagte: Der Isnâd von ‘Â’ishah ist da’îf (schwach), aber der
Isnâd von Anas ist sahîh (gesund).
Kashf al-Khafa’, 1/248
Al-Khattâbi sagte: Was wir daraus verstehen, ist: Wenn etwas im Maskulinen gesagt
wird, ist es ebenso an Frauen gerichtet, außer in Fällen, wo es einen Beweis dafür gibt,
der zeigt, dass es nur Frauen betrifft.
Einige der Gelehrten sagten, dass eine Frau nicht so sitzen darf, wie ein Mann sitzt (im
Gebet), und sie zitierten zwei da’îf (schwache) Ahadîth als Beweis dafür. Al-Bayhaqi sagte: Zwei da’îf Ahadîth wurden diesbezüglich berichtet, solche von denen, die nicht als Beweis genommen werden können.
Der erste ist der Hadîth von ‘Ata’ ibn al-‘Ajlân von Abu Nadrah al-‘Abdi von Abu Sa’îd al-
Khudri, dem Gefährten des Gesandten Allâhs (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm)
vom Gesandten Allâhs (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm), dass er den Männern
befahl, ihre Arme während der Niederwerfung auszubreiten und er wies die Frauen an, ihre Arme während der Niederwerfung dicht an den Seiten (des Körpers) zu lassen. Er befahl den Männern, ihren linken Fuß auf dem Boden auszustrecken (und darauf zu sitzen) und ihren rechten Fuß während des Tashahhud aufrecht zu stellen und er befahl den Frauen, auf ihren Hacken kniend zu sitzen.“ Dann sagte Bayhaqi: Dies ist ein munkarHadîth.
Der andere ist der Hadîth von Abu Mutî’ al-Hakam ibn ‘Abd-Allâh al-Balkhi von ‘Umar ibn
Dharr von Mujâhid von ‘Abd-Allâh ibn ‘Umar, der sagte: Der Gesandte Allâhs (Frieden
und Segen Allâhs seien auf ihm) sagte: „Wenn eine Frau während des Gebets sitzt, soll sie einen Schenkel gegen den anderen legen und wenn sie sich niederwirft, soll sie ihren Bauch gegen ihre Knie pressen, um sich auf die meist verbergende Weise zusammenzudrücken, sodass Allâh sie ansieht und sagt: ‚O meine Engel, ich rufe euch, um zu bezeugen, dass ich ihr verziehen habe.’“Sunan al-Bayhaqi al-Kubra, 2/222.
Dieser Hadîth ist schwach, weil er von Abu Mutî’ al-Balkhi überliefert wurde.
Ibn Hajar sagte:
Ibn Mu’în sagte: Er ist nichts. Bei einer Gelegenheit sagte er: Er ist da’îf. Al-Bukhâri
sagte: Er ist da’îf. Al-Nasâ’î sagte: Er ist da’îf. Lisân al-Mizân, 2/334.
Ibn ‘Adiyy sagte: Es ist klar, dass Abu Mutî’ ein Da’îf in seinen Ahadîth ist und in allem,
was er überlieferte, und für seine meisten Überlieferungen gibt es keine bestätigenden
Berichte.
Al-Kâmil fi Du’afa’ al-Rijâl, 2/214
Ein dritter Hadîth wurde von Yazîd ibn Abi Habîb berichtet, der besagt, dass der Gesandte
Allâhs (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) an zwei Frauen vorbeiging, die beteten.
Er sagte: „Wenn ihr euch niederwerft, dann drückt etwas von eurem Fleisch auf den Boden, weil Frauen Männern darin nicht ähnlich sind.“
Dies wurde berichtet von Abu Dawûd in al-Marâsîl (S. 118) und von al-Bayhaqi (2/223).
Dieser Hadîth ist mursal, was eine Kategorie von da’îf (schwach) ist.
In al-Musannaf (1/242) berichtete Ibn Abi Shaybah einige Überlieferungen von einigen
der Salaf, die darauf hinweisen, dass es einen Unterschied in der Art, wie Frauen und
Männer sitzen (während des Gebets), gibt, aber der einzige Beweis, der zählt, sind die
Worte Allâhs und Seines Gesandten (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm). Dann
berichtete er von einigen der Salaf, dass die Art und Weise, in der Frauen und Männer
beten, die gleiche ist.
Al-Bukhâri (möge Allâh barmherzig mit ihm sein) sagte: Umm al-Darda’ pflegte, im
Gebet zu sitzen, wie ein Mann sitzt, und sie war eine gelehrte Frau.
Al-Hâfiz führte in Fath al-Bâri auf, dass Abu’l-Darda’ zwei Frauen hatte, beide von ihnen
hießen Umm al-Darda’. Die ältere war eine Sahâbiyyah und die jüngere war eine Tâbi’iyyah. Er wies darauf hin, dass diejenige, auf die sich hier bei al-Bukhâri bezogen
wurde, die jüngere war.
Siehe auch die Antwort zu Frage Nr. 38162.
Und Allâh weiß es am besten.
Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 9276)
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UmmJuwairiya
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Es ist für eine Frau besser, in ihrem Haus zu beten, als in der Moschee
Es ist für eine Frau besser, in ihrem Haus zu beten, als in
der Moschee
(Übersetzt von Umm Djumâna – Muslima.de.ms)
Frage:
Wie lautet das Urteil über Schwestern, die das Gebet außer Haus verrichten?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allâh.
Die Frauen sollten vor Männern beschützt und verborgen werden, soweit ihr
Schutzbeauftragter dies tun kann. Der Gesandte Allâhs (Frieden und Segen Allâhs seien
auf ihm) zog es für Frauen vor, dass sie in ihren Häusern beten und sagte, dass ihre
Belohnung, dies zu tun, größer ist als ihre Belohnung, wenn sie in der Moschee beten.
Es wurde von ‘Abd-Allâh ibn Mas’ûd berichtet, dass der Prophet (Frieden und Segen
Allâhs seien auf ihm) sagte: „Das Gebet einer Frau in ihrem Zimmer ist besser als ihrGebet in ihrem Hof, und ihr Gebet in ihrem Kabinett ist besser als ihr Gebet in ihremZimmer.“ (Berichtet von Abu Dawûd, 570; al-Tirmidhi, 1173. Dieser Hadîth wurde von al-Albâni in Sahîh al-Targhîb wa’l-Tarhîb (1/136) als sahîh eingestuft).
“Ihr Zimmer” bezieht sich auf das eigene Zimmer einer Frau im Haus und “ihr Hof”
bezieht sich auf das Zentrum (in einem traditionellen arabischen Haus), von dem aus sich
alle Zimmer des Hauses öffnen.
Ein Kabinett ist wie ein kleines Zimmer innerhalb des großen Zimmers, in dem
persönliche Dinge verstaut werden.
(Kommentar aus ‘Awn al-Ma’bûd)
Es wurde berichtet, dass Umm Humayd, die Frau von Abu Humayd al-Sâ’idi, zum
Propheten (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) kam und sagte: „O Gesandter
Allâhs, ich bete gern mit dir.“ Er sagte: „Ich weiß, dass du gern mit mir betest, aber dein Gebet in deinem Zimmer ist für dich besser als dein Gebet in deinem Hof und dein Gebet in deinem Hof ist für dich besser als das Beten in deinem Haus, und das Gebet in deinem Haus ist für dich besser als dein Gebet in der Moschee deiner Leute, und dein Gebet in der Moschee deiner Leute ist für dich besser als das Gebet in meiner Moschee.“Alsoordnete sie an, dass man ihr einen Gebetsplatz im verborgensten und dunkelsten Teilihres Hauses bereitstelle, und sie pflegte, dort zu beten, bis sie Allâh traf (d.h. starb).“(Berichtet von Ahmad, 26550)
Dieser Hadîth wurde von Ibn Khuzaymah in seinem Sahîh (3/95), Ibn Mâjah (5/595) und
al-Albâni in Sahîh al-Targhîb wa’l-Tarhîb (1/135) als sahîh eingestuft. Es wurde berichtet, dass ‘Â’ishah (möge Allâh mit ihr zufrieden sein) sagte: „Wenn der Gesandte Allâhs (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) gesehen hätte, wie die Frauen sich heutzutage benehmen, hätte er ihnen verboten, in die Moschee zu gehen, so wie es den Frauen der Kinder Israels verboten war.“ Ich sagte zu ‘Umar: „War es ihnen verboten?“ Er sagte „Ja“. (al-Bukhâri, 831; Muslim, 445)
‘Abd al-‘Azîm Abâdi sagte:
Der Grund, warum das Gebet in ihren Häusern besser ist, ist der, dass dies sicherer vor
Fitnah oder Versuchung ist. Dies wurde später durch die Art und Weise, wie Frauen
anfingen, ihre Schönheit mutwillig zur Schau zu stellen, bestätigt. Aus diesem Grund
tätigte ‘Â’ishah diese Äußerung. (‘Awn al-Ma’bûd, 2/193)
Daher sollten Frauen vorsichtig sein, wenn sie auf öffentlichen Plätzen beten, oder sich
weit von dem Ort entfernen, wo Männer sie sehen können, und nicht auf öffentlichen
Plätzen beten, wenn es Zeit fürs Gebet ist, es sei denn, sie haben keinen anderen Ort
zum Beten.
Sheikh ‘Abd-Allâh al-Jibrîn sagte:
Was die Frauen angeht, so sind ihre Häuser besser für sie. Wenn sie auf dem Marktplatz
beten müssen und es einen Ort gibt, der abgeschirmt ist, so ist in shâ’ Allâh nichts
Falsches daran, wenn sie dort beten.
Fatâwa al-Mar’ah al-Muslimah, 1/333
Aber was einige Leute behaupten, nämlich dass das Gebet einer Frau ungültig ist, nur
weil ein Mann sie zufällig sieht, hat überhaupt keine Basis in der Sharî’ah. Die Frauen
pflegten zur Zeit des Propheten (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) in einer
Moschee zu beten, und er (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) bezeichnete ihr
Gebet nicht als ungültig.
Und Allâh weiß es am besten.
Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 8868)
Geändert von UmmJuwairiya (09.06.2010 um 22:49 Uhr)
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UmmJuwairiya
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Ist es ihr erlaubt, auf der Arbeit vor Angestellten zu beten?
Ist es ihr erlaubt, auf der Arbeit vor Angestellten zu beten?
(Übersetzt von Umm Djumâna – Muslima.de.ms)
Frage:
Ich bin eine Frau, die in einem Unternehmen arbeitet. Ist es mir erlaubt, vor
Angestellten auf der Arbeit im selben Zimmer zu beten?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allâh.
Erstens:
Aus Deiner Frage wird klar ersichtlich, dass Du an einem Platz arbeitest, wo sich Frauen
und Männer mischen. Das freie Mischen der Geschlechter führt zu vielen Übeln und
Dingen, die verboten sind, was jedem einleuchtet, der Einsicht besitzt. Siehe bitte Frage
Nr. 1200 für die Beweise dafür, dass das freie Mischen der Geschlechter harâm ist.
Vertrauenswürdige Gelehrte haben Fatwas erlassen, die besagen, dass es harâm ist, in
einer gemischten Umgebung zu arbeiten, wie die Aussage in Fatâwa al-Lajnah al-Dâ’imah
(12/156): Das freie Mischen von Männern und Frauen in Schulen und andernorts ist ein
großes Übel, das ernsthafte Auswirkungen auf die religiöse Praktizierung und die
weltlichen Belange einer Person hat. Es ist einer Frau nicht erlaubt, an einem Ort zu
studieren oder zu arbeiten, wo freies Mischen zwischen Männern und Frauen stattfindet,
und es ist ihrem Vormund nicht gestattet, ihr die Erlaubnis zu erteilen, dies zu tun. Zitat-
Ende
Siehe bitte Frage Nr. 6666: Soll sie damit fortfahren, in einem Job zu arbeiten, wo sie
sich mit Männern mischt?
Zweitens:
Wenn eine Frau, die mit diesem Problem des Arbeitens in einer gemischten Umgebung
konfrontiert ist, in ihrem Haus beten kann, dann ist dies besser für sie; z.B. wenn sie
nach Hause gehen kann, wenn noch genügend Zeit bis ‘Asr übrig ist, sodass sie das
Zuhr-Gebet verrichten kann. Der Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien auf him)
sagte: „Das Gebet einer Frau in ihrem Zimmer ist besser als ihr Gebet in ihrem Hof, und ihr Gebet in ihrem Kabinett ist besser als ihr Gebet in ihrem Zimmer.“(Berichtet von AbuDawûd, 570; von al-Albâni in Sahîh Abi Dawûd als sahîh eingestuft). Dies ist (deshalbso), weil es verbergender ist und sie vor den Blicken der Männer schützt.
Wenn sie keine Zeit hat, das Gebet in ihrem Haus zu verrichten, dann sollte sie den meist
verborgenen Platz an ihrem Arbeitsplatz wählen und ihr Gebet dort verrichten, indem sie
den kompletten Hijâb trägt und den gesamten Körper bedeckt. Es ist ihr nicht gestattet,
das Gebet zu verzögern, bis die Zeit dafür vorbei ist. Allâh – Hocherhaben ist Er – sagt (ungefähre Bedeutung):
„Das Gebet ist den Gläubigen zu bestimmten Zeiten vorgeschrieben.“[al-Nisa’
4:103]
Al-Sa’di (möge Allâh barmherzig mit ihm sein) sagte:
D.h. es ist (den Muslimen) zur rechten Zeit vorgeschrieben. Dies zeigt an, dass es
verpflichtend ist, und dass das Gebet seine eigene Zeit hat, und dass es nicht gültig ist,
wenn es nicht zur rechten Zeit verrichtet wird. Dies sind die Zeiten, die den Muslimen
wohlbekannt sind, jung und alt, wissend und unwissend. Sie lernten dies von ihrem
Propheten Muhammad (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm), der sagte: „Betet so,
wie ihr mich beten gesehen habt.“ Zitat-Ende
Tafsîr al-Sa’di (S. 204)
Und das Ständige Komitee für die Erlassung von Fatwas sagte (17/255):
Die freie Frau ist ‘Aurah und es ist für sie harâm, ihr Gesicht und ihre Hände in
Anwesenheit von nicht-mahram Männern zu entblößen, ob sie betet oder sich im Ihrâm
oder in irgendeiner anderen üblichen Situation befindet, aufgrund der Überlieferung, die
von ‘Â’ishah (möge Allâh mit ihr zufrieden sein) berichtet wurde, die sagte: „Reiter
kamen an uns vorüber, als wir den Propheten (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) begleiteten, während wir uns im Ihrâm befanden. Wenn sie näher kamen, ließen wir unsere Übergewänder (Jilbâb) über das Gesicht fallen, und wenn sie vorbei waren, haben wir unsere Gesichter wieder enthüllt.“ (Berichtet von Ahmad, Abu Dawûd und Ibn Mâjah)
Wenn dies im Fall des Ihrâm getan wurde, wo es für eine Frau erforderlich ist, ihr Gesicht
zu enthüllen, dann ist es in anderen Fällen noch wichtiger, aufgrund der allgemeinen
Bedetung des Verses, in dem Allâh – Hocherhaben ist Er – sagt (ungefähre Bedeutung):
„Und wenn ihr sie (seine Ehefrauen) um einen Gegenstand bittet, so bittet sie
hinter einem Hijâb (Vorhang). Das ist reiner für eure Herzen und ihre Herzen.“
[al-Ahzâb 33:53] Zitat-Ende
Es sollte angemerkt werden, dass, wer etwas für Allâh aufgibt, dem wird Allâh es durch
etwas Besseres ersetzen, und wer Allâh fürchtet und seine Pflichten Ihm gegenüber
erfüllt, dem wird Er einen Ausweg (aus jeder Misslichkeit) verschaffen, Und Er wird ihm
Versorgung gewähren, von wo (aus) er damit nicht rechnet (vgl. al-Talâq 65:2-3). Daher
beeile Dich, diese Arbeit in einer gemischten Umgebung aufzugeben und suche nach
erlaubter Arbeit, die Allâh segnen wird.
Möge Allâh uns und Ihnen helfen, Ihm zu gehorchen und das zu tun, was Ihm gefällt.
Und Allâh weiß es am besten.
Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 39178)
Geändert von UmmJuwairiya (09.06.2010 um 22:49 Uhr)
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UmmJuwairiya
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Müssen Frauen den Adhân und die Iqâmah aussprechen?
Müssen Frauen den Adhân und die Iqâmah aussprechen?
(Übersetzt von Umm Djumâna – Muslima.de.ms)
Frage:
Können Sie mir bitte sagen, ob es für Frauen verpflichtend ist, die Iqâmah zu rufen,
bevor sie alleine oder zusammen mit anderen Schwestern beten?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allâh.
Das Ständige Komitee für das Erlassen von Fatwas wurde gefragt: Ist es in der Sharî’ah
vorgeschrieben, dass eine Frau die Iqâmah sagen muss, wenn sie andere Frauen im
Gebet leitet?
Sie antworteten:
Es ist für Frauen nicht vorgeschrieben, die Iqâmah für das Gebet zu sagen, ob sie einzeln
beten oder eine Frau die anderen im Gebet leitet, ebenso wie es für sie nicht
vorgeschrieben ist, den Adhân zu sagen.
Fatâwa al-Lajnah al-Dâ’imah, 6/84
Sheikh Ibn Bâz (möge Allâh barmherzig mit ihm sein) wurde gefragt: Ist es einer Frau
erlaubt, den Adhân und die Iqâmah für das Gebet zu machen oder nicht?
Der Sheikh antwortete:
Es ist für Frauen nicht vorgeschrieben, den Adhân oder die Iqâmah für das Gebet
auszusprechen, vielmehr gilt dies für Männer. Weder der Adhân noch die Iqâmah sind für
Frauen vorgeschrieben, stattdessen sollten sie ohne Adhân oder Iqâmah beten.
Majmû’ Fatâwa wa Maqâlât Mutanawwi’ah, 10/356
Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 20225)
Geändert von UmmJuwairiya (09.06.2010 um 22:49 Uhr)
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UmmJuwairiya
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Frauen, die Gebete leiten
Frauen, die Gebete leiten
(Übersetzt von Umm Djumâna – Muslima.de.ms)
Frage:
Können Frauen in Gemeinschaft (Jamâh) mit einer Frau beten, die als Imâm fungiert?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allâh.
Es ist für Frauen nicht verpflichtend, Adhân und Iqâmah zu rezitieren, da dies für
Männer ist. Wenn eine Frau Adhân und Iqâmah rezitiert, kann einer der folgenden drei
Fälle zutreffen:
1. Sie rezitiert Adhân und Iqâmah für eine Gruppe von Männern oder für eine
gemischte Gruppe von Männern und Frauen. Dies ist im Islam nicht erlaubt und ihr
Adhân und Iqâmah für eine Gruppe von Männern ist nicht gültig.
2. Sie rezitiert sie für eine Gruppe von Frauen.
3. Oder sie rezitiert sie für sich selbst, wenn sie alleine ist.
Es ist ihr erlaubt, den Adhân für eine Gruppe von Frauen oder für sich selbst zu
rezitieren, aber in Bezug auf Männer ist es anders. Für Männer ist es ausdrücklich
vorgeschrieben, wohingegen es für Frauen erlaubt ist, wenn sie den Adhân rezitieren,
und wenn sie nicht tun, so ist dies auch zulässig. Wenn eine Frau den Adhân rezitiert,
muss sie ihre Stimme senken, sodass es gerade laut genug ist, dass ihre Begleiterinnen
es hören.
Wenn eine Frau für sich selbst oder für eine Gruppe von Frauen die Iqâmah rezitiert, so
ist dies besser und näher an dem, was mustahabb ist, aber wenn sie es nicht tut, so ist
das Gebet trotzdem gültig.
In Bezug auf eine Frau, die die Gebete leitet und als Imâm fungiert, kann einer der
folgenden zwei Fälle zutreffen:
1. Eine Frau, die Männer oder eine gemischte Gruppe von Männern und Frauen leitet.
Es ist einer Frau in keinem Fall erlaubt, Männer in Gebeten zu leiten, unabhängig
davon, ob es ein fard (Pflicht-)Gebet oder ein nâfil (freiwilliges) Gebet ist.
2. Eine Frau, die Frauen im Gebet leitet. Es ist für Frauen mustahabb, zusammen (in
Jamâ’ah) zu beten, wenn sie an einem Ort zusammenkommen. Eine von ihnen
sollte die anderen leiten, aber sie muss mit ihnen zusammen in der Mitte der Reihe stehen. Es ist erlaubt und korrekt für eine Frau, andere Frauen im Gebet zu leiten.
Aus Wilâyat al-Mar’ah fi’l-Fiqh al-Islami
Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 14247)
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UmmJuwairiya
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Wo muss eine Frau stehen, wenn sie andere Frauen im Gebet leitet?
Wo muss eine Frau stehen, wenn sie andere Frauen im
Gebet leitet?
(Übersetzt von Umm Djumâna – Muslima.de.ms)
Frage:
Obwohl das Gebet einer Frau in ihrem Haus am besten ist, bekommt sie dennoch den
gleichen Lohn wie die Männer, wenn sie das Gebet zu Hause oder in der Masjid in
Gemeinschaft verrichtet? Bekommt sie ebenfalls den 27-fachen Lohn, wenn sie alleine in
ihrem eigenen Haus betet?
Und was ist der Beweis dafür, dass bei Frauen, die andere Frauen im Gebet leiten, der
Imâm in der gleichen Reihe steht, und nicht vor ihnen, so wie bei Männern?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allâh.
Diese Frage besteht aus zwei Fragen:
1 – der Vorzug für Frauen, in ihren Häusern zu beten:
Sheikh Ibn ‘Uthaymîn sagte: „Die Sunnah weist darauf hin, dass es für eine Frau besser
ist, zu Hause zu beten – ganz gleich, wo sie ist, ob sie sich in Mekka oder anderswo
befindet.
Der Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) sagte: ‚Verbietet den Dienerinnen Allâhs nicht, dass sie in die Moscheen Allâhs gehen, aber ihre Häuser sind besser für sie.’
Er sagte dies, als er in Madînah war, obwohl das Gebet in der Moschee des Propheten
mehr Lohn einbringt, da das Gebet einer Frau in ihrem eigenen Haus bedeckender für sie
ist und weiter entfernt von Fitnah (Versuchung); wenn sie also in ihrem Haus betet, so ist
dies vorzuziehen und besser.“
Siehe Fatâwa al-Jâmi‘ah li’l-Mar’ah al-Muslimah, Bd. 1, S. 207. Siehe auch Frage Nr.
3457.
Der vervielfachte Lohn für das Gemeinschaftsgebet gilt nur für Männer. Der Prophet
(Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) sagte zu einer Frau: „Ich weiß, dass du gerne
mit mir betest, aber … dein Gebet in deinem Haus ist für dich besser als dein Gebet in
der Moschee deiner Leute…“(Berichtet von Ahmad in seinem Musnad und Bâqi al-Ansâr,
25842; von al-Albânî in Sahîh al-Targhîb wa’l-Tarhîb, Nr. 337 als hasan eingestuft.)
2 - Der Beweis dafür, dass, wenn eine Frau andere Frauen im Gebet leitet, sie in der
Mitte der Reihe stehen soll: Ibn Qudâmah sagte: „Es ist Sunnah, wenn eine Frau andere Frauen im Gebet leitet, dass sie in allen Fällen in der Mitte der Reihe steht, denn sie sind ‘Aurah.“ (Al-Mughni, Bd. 1,S. 347)
Al-Nawawî sagte: „Die Sunnah ist es für eine Frau, die andere Frauen im Gebet leitet, in
der Mitte der Reihe zu stehen, aufgrund der Berichte, die besagen, dass ‘Â’ishah und
Umm Salamah andere Frauen leiteten und dabei in der Mitte von ihnen standen.“ (Al-
Majmû‘ Sharh al-Muhadhdab, Bd. 4, S. 192)
Wenn Frauen in Gemeinschaft beten, dann muss diejenige, die sie leitet, in der Mitte der
Reihe stehen, da dies verbergender ist, und eine Frau muss so viel wie möglich (von
ihrem Körper) bedecken. Es ist bekannt, dass, wenn eine Frau in der Mitte der anderen
Frauen steht, es verbergender ist als wenn sie vor ihnen steht. Der Beweis dafür ist der
Bericht, der von ‘Â’ishah und Umm Salamah (möge Allâh mit ihnen zufrieden sein)
überliefert wurde: „Wenn eine Frau andere Frauen im Gebet leitet, soll sie in der Mitte von ihnen stehen.“ Dies war die Handlungsweise der Sahâbi-Frauen, und die korrektesteAnsicht ist, dass diese Handlungsweise der Sahâbi-Frauen als Beweis gilt, denn es gibtkeinen Bericht, der das Gegenteil sagt. Wenn eine Frau eine andere Frau im Gebet leitet,dann muss sie so stehen, wie ein Mann mit einem anderen Mann steht.
Siehe al-Sharh al-Mumti’ von Ibn ‘Uthaymîn, Bd. 4, S. 387.
Sheikh Muhammed Salih Al-Munajjid
Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 12451)
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UmmJuwairiya
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Kann eine Frau “Amîn” laut sagen, wenn sie zu Hause mit ihrem Ehemann betet?
Kann eine Frau “Amîn” laut sagen, wenn sie zu Hause mit
ihrem Ehemann betet?
(Übersetzt von Umm Djumâna – Muslima.de.ms)
Frage:
Sagen Frauen im Gebet zu Hause mit ihren Ehemännern und in der Moschee “Amîn”
leise? Wie ist es zusammen mit anderen Frauen?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allâh.
Erstens:
“Amîn” zu sagen ist Sunnah für jeden Gläubigen, wenn er die Rezitation von al-Fâtihah
beendet.
Al-Nawawi (möge Allâh barmherzig mit ihm sein) sagte in al-Majmû’, 3/371:
“Amîn” zu sagen nach al-Fatihah ist Sunnah für jeden Gläubigen, ob er das Gebet leitet
oder einem Imam folgt oder alleine betet, für Männer, Frauen und Kinder, ob sie im
Stehen, Sitzen oder Liegen beten (d.h. wenn sie eine Entschuldigung haben), ob sie ein
Pflichtgebet beten oder ein nâfil Gebet, ob das Gebet eines ist, in dem der Qur’ân leise
rezitiert wird oder laut. Es gibt unter unseren Gefährten diesbezüglich keine
unterschiedlichen Meinungen.
Zweitens:
Es ist Frauen nicht erlaubt, ihre Stimmen zu erheben, wenn Männer gegenwärtig sind, die
nicht ihre Mahrams sind. Demnach verbot der Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien
auf ihm) den Frauen, während des Gebets “Subhân-Allâh” zu sagen, wenn sie den Imâm
auf etwas hinweisen wollen; stattdessen sollen sie ihn durch Klatschen warnen.
Es wurde von Sahl ibn Sa’d al-Sâ’idi berichtet, dass der Gesandte Allâhs (Frieden und
Segen Allâhs seien auf ihm) zu Bani ‘Amr ibn ‘Awf ging, um sie miteinander zu
versöhnen. (In der Hauptzeit,) als die Zeit für das Gebet kam, und der Muezzin zu Abu
Bakr kam und sagte: „Wirst du die Leute im Gebet leiten und soll ich die Iqâmah
ansagen?“ Er sagte: „Ja.“ Also begann Abu Bakr damit, das Gebet zu leiten. Dann kam der Gesandte Allâhs (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm), als die Leute immer noch beteten, und er ging zwischen den Reihen vorbei, bis er in der ersten Reihe stand. Die Leute klatschten, aber Abu Bakr pflegte nicht zur Seite zu blicken, wenn er betete. Als das Klatschen der Leute anhielt, drehte er sich um und sah den Gesandten Allâhs (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm). Der Gesandte Allâhs (Frieden und Segen
Allâhs seien auf ihm) gestierte ihm, dass er dort stehen bleiben sollte, wo er war, also
hob Abu Bakr (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) seine Hände und dankte Allâh für das,
was der Gesandte Allâhs (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) ihm anwies, zu tun.
Dann trat Abu Bakr zurück, bis er auf der gleichen Höhe der Reihe war und der Gesandte Allâhs (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) kam vor und leitete den Rest des
Gebets. Als er fertig war, sagte er: „O Abu Bakr, was hielt dich davon ab, stehen zu
bleiben, als ich dir befahl, es zu tun?“ Abu Bakr sagte: „Es ist für den Sohn von Quhâfah [auf sich selbst verweisend] nicht angemessen, den Gesandten Allâhs im Gebet zu leiten.“ Der Gesandte Allâhs (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) sagte: „Warum habt ihr so viel geklatscht? Wenn jemandem etwas während seines Gebets passiert, lasst ihn Subhân Allâh sagen, denn wenn er Subhân Allâh sagt, werden die Leute es bemerken. Das Klatschen ist nur für Frauen.“(Berichtet von al-Bukhâri, 625; Muslim,421)
Ibn Hajar sagte:
Er ließ Frauen nicht Subhân Allâh sagen, weil ihnen befohlen wurde, ihre Stimmen unter
allen Umständen im Gebet zu senken, wegen der Befürchtung, dass ihre Stimmen Fitnah
(Versuchung) verursachen könnten. Er verbot Männern zu klatschen, weil dies etwas für
Frauen ist.
Fath al-Bâri, 3/77
Dieses Verbot gilt dann, wenn nicht-mahram Männer anwesend sind. Aber wenn sie mit
einer Gruppe von Frauen oder mit Männern, die ihre Mahrams sind, zusammen ist, so ist
nichts Falsches daran, wenn sie laut rezitiert und “Amîn” sagt.
Ibn Qudâmah (möge Allâh barmherzig mit ihm sein) sagte in al-Mughni (3/38):
Eine Frau darf in Gebeten, bei denen der Qur’ân laut rezitiert wird, laut rezitieren, aber
wenn Männer anwesend sind, sollte sie nicht laut rezitieren, außer sie sind ihre Mahrams,
denn in diesem Fall darf sie es tun.
Al-Nawawi sagte in al-Majmû’ (3/390):
In Bezug auf Frauen sagten die meisten unserer Gefährten, dass wenn sie alleine betet,
oder im Beisein anderer Frauen oder Männer, die ihre Mahrams sind, dann darf sie laut
rezitieren, ob sie andere Frauen im Gebet leitet oder alleine betet. Aber wenn sie im
Beisein von nicht-mahram Männern betet, soll sie leise rezitieren... Dies ist unsere
Meinung...
Al-Qâdi Abu al-Tayyib sagte: Das Urteil über das Sagen von Allâhu akbar in
Gebeten, bei denen der Qur’ân laut rezitiert wird und in Gebeten, bei denen er leise
rezitiert wird, ist das gleiche wie das Urteil über das Rezitieren des Qur’ân.
Das Urteil über das Sagen von Amîn in Gebeten, bei denen der Qur’ân laut rezitiert wird
und in Gebeten, bei denen er leise rezitiert wird, ist das gleiche wie das Urteil über das
Rezitieren des Qur’ân.
Ibn Qudâmah (möge Allâh barmherzig mit ihm sein) sagte in al-Mughni (2/162):
Es ist Sunnah für den Imâm und die Mitglieder der Gemeinde, es (Amîn) laut zu sagen,
wenn der Qur’ân laut rezitiert wird, und es leise zu sagen in Gebeten, bei denen der
Qur’ân leise rezitiert wird.
Al-Nawawi sagte in al-Majmû’, 3/371:
Wenn das Gebet ein solches ist, bei dem der Qur’ân leise rezitiert wird, dann sollen der
Imam und die Anderen, der Art und Weise der Rezitation folgend, Amîn leise sagen.
Wenn es ein Gebet ist, bei dem der Qur’ân laut rezitiert wird, ist es mustahabb für die
Mitglieder der Gemeinde, Amîn laut zu sagen. Es gibt keine unterschiedlichen Meinungen
in diesem Punkt.
Zusammenfassend: Es ist einer Frau erlaubt, im Gebet laut den Qur’ân zu rezitieren und Amîn zu sagen,
außer wenn sie im Beisein eines nicht-mahram Mannes betet, in diesem Fall muss sie es
leise sagen.
Und Allâh weiß es am besten.
Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 9063)
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UmmJuwairiya
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Die Bedingungen für Frauen, die zur Moschee gehen
Die Bedingungen für Frauen, die zur Moschee gehen
(Übersetzt von Umm Djumâna – Muslima.de.ms)
Frage:
Ist es Frauen erlaubt, ohne einen Mahram in die Moschee zu gehen, um Tahajjud zu
beten, wenn die Moschee in der Nähe des Hauses ist und die Männer aus der Familie
dieses Gebet nicht verrichten?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allâh.
Es ist Frauen erlaubt, zur Moschee zu gehen und dort zu beten, was gewissen
Bedingungen unterlegen ist. Es ist keine dieser Bedingungen, dass sie von einem Mahram
begleitet werden muss, also ist nichts Falsches daran, wenn sie ohne einen Mahram zum
Beten in die Moschee geht.
Es heißt in Fatâwa al-Lajnah al-Dâ’imah, 7/332:
Es ist einer muslimischen Frau erlaubt, in der Moschee zu beten und ihr Mann hat kein
Recht, sie daran zu hindern, wenn sie ihn um Erlaubnis bittet, dies zu tun, solange sie
anständig bedeckt ist und kein Teil ihres Körpers gezeigt wird, der für „Fremde“ (Nicht-
Mahrams) verboten ist, zu sehen. Es wurde berichtet, dass Ibn ‘Umar sagte: Ich hörte
den Gesandten Allâhs (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) sagen: „Wenn deine
Frauen dich um Erlaubnis bitten, in die Moschee zu gehen, dann gib ihnen die Erlaubnis.“ Gemäß einer anderen Version: „Verbietet Frauen nicht ihre Beteiligung an der Moschee, wenn sie euch um Erlaubnis bitten.“Bilâl – ein Sohn von ‘Abd-Allâh ibn ‘Umar – sagte:
„Bei Allâh, wir werden sie aufhalten.“ ‘Abd-Allâh sagte zu ihm: „Ich sage ‚Der Gesandte Allâhs (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) sagte…’ und du sagst: ‚Wir werden sie aufhalten’?!“ Beide Überlieferungen wurden berichtet von Muslim.
Wenn die Frau unbedeckt ist, und irgendein Teil ihres Körpers gezeigt wird, der für
Fremde (Nicht-Mahrams) nicht erlaubt ist, zu sehen, oder wenn sie Parfüm trägt, dann ist
es für sie nicht erlaubt, in diesem Zustand aus dem Haus zu gehen, geschweige denn in
die Moschee zu gehen und dort zu beten, wegen der Fitnah (Versuchung), die damit
verbunden ist. Allâh sagt (ungefähre Bedeutung):
„Und sage den gläubigen Frauen, dass sie ihre Blicke senken (vor verbotenen Dingen) und ihre Keuschheit wahren (vor illegalen sexuellen Handlungen) und ihre Reize nicht zur Schau stellen sollen, bis auf das, was davon sichtbar sein darf (wie beide Augen, für die Notwendigkeit, den Weg zu sehen, oder die äußeren Handflächen oder ein Auge oder Kleidung wie Schleier, Handschuhe, Kopfbedeckung, Umhang), und dass sie ihre Schleier über ihre Juyûbihinna (d.h. ihre Körper, Gesichter, Hälse und Brüste) schlagen und ihren Schmuck vor niemand (anderem) enthüllen sollen, außer vor ihren Gatten...“ [al-Nûr 24:31]
„O Prophet! Sage deinen Frauen und deinen Töchtern und den Frauen der Gläubigen, dass sie ihre Übergewänder (Schleier) über sich ziehen sollen (d.h.
sich komplett abschirmen, außer den Augen oder einem Auge, um den Weg zu sehen). Dies wird besser sein, damit sie erkannt (als freie, ehrenhafte Frauen) und nicht belästigt werden. Und Allâh ist Allverzeihend, Barmherzig.“[al-Ahzâb 33:59]
Zaynab al-Thaqafiyyah berichtete, dass der Gesandte Allâhs (Frieden und Segen Allâhs
seien auf ihm) sagte: „Wenn eine von euch (Frauen) beabsichtigt, das ‘Isha’ Gebet zu verrichten, lasst sie in dieser Nacht kein Parfüm auftragen.“Gemäß einer anderenÜberlieferung: „Wenn eine von euch (Frauen) die Moschee besucht, lasst sie in dieser Nacht kein Parfüm auftragen.“Berichtet von Muslim in seinem Sahîh.
Es wurde in sahîh Ahadîth erwiesen, dass die Frauen der Sahâbah gewöhnlich das Fajr-
Gebet in der Gemeinde verrichteten, indem sie ihre Gesichter bedeckten, so dass
niemand sie erkennen würde. Es wurde erwiesen, dass ‘Amrah bint ‘Abd al-Rahmân
sagte: „Ich hörte ‘A’ishah, die Frau des Propheten (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm), sagen: ‚Wenn der Gesandte Allâhs (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) gesehen hätte, wie die Frauen sich benehmen, hätte er ihnen verboten, in die Moschee zu gehen, so wie es den Frauen der Kinder Israels verboten war.’ Es wurde zu ‘Amrah gesagt: ‚War es den Frauen der Kinder Israels verboten, in die Moschee zu gehen?’ Sie sagte: ‚Ja.’“ Berichtet von Muslim in seinem Sahîh.
Diese Texte zeigen deutlich, dass wenn die muslimische Frau bei ihrer Kleidung auf die
richtige islamische Etikette achtet und es vermeidet, sich in Weisen zu schmücken, die
Fitnah hervorrufen und diejenigen mit schwachem Glauben beeinflussen werden, es
keinen Grund gibt, warum sie nicht in der Moschee beten sollte. Wenn sie auf solch eine
Art und Weise erscheint, dass schlechte Leute und diejenigen, in deren Herzen Krankheit
ist, durch sie verführt sein würden, dann ist es ihr nicht erlaubt, die Moschee zu betreten,
um genau zu sein, ist es ihr nicht erlaubt, ihr Haus zu verlassen und die Moschee zu
besuchen.
Sheikh Ibn ‘Uthaymîn sagte in Majmû’ al-Fatâwa, 14/211:
Es ist nichts Falsches daran, wenn Frauen Tarâwih-Gebete verrichten, wenn keine Gefahr
von Fitnah besteht, was der Bedingung unterliegt, dass sie bescheiden aussehend
hinausgehen und keinen Schmuck, Make-up oder Parfüm tragen.
In seinem Buch Hirâsat al-Fadîlah (S. 86), listete Sheikh Bakr Abu Zayd die Bedingungen
für Frauen, um zur Moschee zu gehen, auf. Er sagte:
Es ist Frauen erlaubt, in die Moschee zu gehen, was folgenden Regeln unterliegt:
1. Dass kein Risiko besteht, andere zu verführen oder verführt zu werden
2. Dass ihre Anwesenheit zu nichts führt, was gemäß der Sharî’ah verboten ist
3. Dass sie nicht mit Männern auf der Straße oder in der Moschee drängeln
4. Dass sie hinausgehen müssen, ohne Parfüm zu tragen
5. Dass sie mit dem Hijâb hinausgehen müssen, ohne eine mutwillige
Zurschaustellung mit ihrem Schmuck zu veranstalten
6. Eine Tür muss in der Moschee nur für Frauen reserviert sein, um eintreten und
herausgehen zu können, wie im Hadîth, der in Sunan Abi Dawûd und anderswo
berichtet wurde.
7. Die Reihen der Frauen müssen hinter den Männern sein
8. Die besten Reihen für Frauen sind die hinteren, im Gegensatz zum Fall für Männer
9. Wenn der Imam in seinem Gebet einen Fehler macht, sollen die Männer “Subhan
Allâh!” sagen und Frauen sollen klatschen
10. Die Frauen müssen die Moschee vor den Männern verlassen, und die Männer
müssen warten, bis die Frauen in ihren Häusern verschwunden sind, wie im
Hadîth von Umm Salamah (Möge Allâh mit ihr zufrieden sein) in Sahîh al-Bukhâri
und anderswo erwähnt wurde.
Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 49898)
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