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Thema: Tayseer al-‘Allaam Sharh Umdah al-Ahkaam

  1. #11
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    Hadith Nr. 13

    Überliefert von Abdullah ibn Umar: Ich stieg einmal auf das Dach von Hafsa´s Haus und sah dabei den Gesandten Allahs sas wie er dem Ruf der Natur folgte und dabei in Richtung Shaam (Syrien, Jordanien, Palästina und Libanon) saß, mit dem Rücken zur Qiblah.

    [Al Bukhaaree 1/108, nr. 150]

    Meinungsverschiedenheit unter den Gelehrten( Ikhtilaaf) bezüglich Richtung Qiblah zu sitzen/stehen, während man sich entledigt.

    1. In Richtung Qiblah zu schauen oder mit dem Rücken zu ihr gewandt ist absolut verboten in jeder Situation. Dies war die Meinung von Abu Ayyoud, Mujaahid, Ibrahim an-Naka´e, ath-Thauri, ibn Hazm, ibn Taimiyya und ibn al-Qayyim…Sie führten die authentischen Überlieferungen an, welche andeuten, dass es absolut verboten ist, so wie der Hadith von Abu Ayyoub (Nr.12).

    2. In Richtung Qiblah zu schauen oder mit dem Rücken zu ihr gewandt ist absolut erlaubt in jeder Situation. Dies war die Meinung von Aisha, Urwah ibn az-Zubair, Rabii´ah, Dawuud adh-Dhahirii. Die führten als Beweis die authentischen Ahadith an, die es als erlaubt zeigen, wie der eben erwähnte.

    3. Diejenigen, die sagen, dass man die Beweise kombinieren und in Einklang bringen muss und das ist die richtigere Ansicht: Mit Gesicht oder Rücken zur Qiblah ist auf einem freien Feld verboten, aber in einem festen Bau, wie ein Haus, erlaubt. Das ist die Meinung von Imaam Maalik, asch-Schaafii, Ahmad und Ishaaq, während es auch von Abdullah ibn Umar und Ash-Sha´abi berichtet wird.

    4. Diejenigen die die Notwendigkeit sahen zu kombinieren und die die offensichtliche Widersprüchlichkeit zwischen den beiden Ahadith sahen antworteten darauf, dass der Hadith von Abu Ayyoub eine Kiraahah ( das es makrooh, unbeliebt ist)andeutet und kein Tahriim (absoulutes Verbot, Haram) und gleichzeitig deutet der Hadith von ibn Umar auf ein Jawaaz hin (Erlaubnis)
    5. Basis Regel: Wenn immer es möglich ist zwei offensichtlich widersprüchliche Texte in Einklang zu bringen, dass ist es notwendig dies zu tun bevor man einen der beiden abrogiert (für ungültig erklären).

    Wichtige Punkte entnommen aus dem Hadith:

    1. Erlaubnis mit dem Rücken in Richtung der Qiblah zu sein, während man sich gerade entledigt, wenn etwas dazwischen ist, wie in einem Gebäude oder ähnliches.

    2. Erlaubnis in Richtung von Bayt al-Maqdis (Jerusalem) zu sein, während man sich entledigt, entgegengesetzt der Meinung, die es als makrooh (unbeliebt) ansehen.

  2. #12
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    Einen ´Anazah (Stock mit Speerspitze) mit Wasser zum Waschen der Privatssphäre mit sich zu führen, nachdem man dem Ruf der Natur gefolgt ist

    Hadith Nr.14

    Überliefert von Anas ibnu Maalik: Wenn immer der Gesandte Allahs sas dem Ruf der Natur folgte gingen ich und ein andere Junge mit und wir trugen für gewöhnlich ein Idaawah (kleines Lederbehältnis) gefüllt mit Wasser und ein ´Anazah (Stock mit Speerspitze).
    [Al Bukhaaree 1/109, nr. 154]

    Wichtige Punkte entnommen aus dem Hadith

    1. Erlaubnis nur Wasser zu benutzen wenn man Istin-jaa (reinigen der Privatsphäre) macht. Und es ist vorzuziehen sich mit Wasser allein zu reinigen, als mit Steinen [ oder ein anderes festes Material wie Toilettenpapier], da der Gebrauch von Wasser ist effektiver bei der Reinigung. Und die beste Art und Weise ist es, zwischen beiden zu kombinieren, zuerst das feste Material, und danach Wasser folgen zu lassen, um die vollständige Sauberkeit zu erreichen.

    2. Es wird von dem Muslim verlangt, dass er sich vorbereitet hat, um sich nach dem Toilettengang zu reinigen, nicht das er aufstehen muss und erst einmal nach geeignetem Material suchen muss, denn dies bietet die Möglichkeit, dass der Körper oder die Kleidung mit Unreinheit in Berührung kommt.

    3. Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen um sich vor den Blicken anderer zu schützen, da das Schauen auf die ´Aura eines anderen ist verboten. Deshalb platzierten sie ein Speer in den Boden und hangen daran Kleidung auf, um somit einen Sichtschutz aufzubauen.

    4. Die Erlaubnis einen junge Person mit dieser Aufgabe zu beschäftigen.





    Es ist verboten die Privatsphäre mit der rechten Hand zu reinigen


    Hadith Nr. 15


    Abu Qataada überliefert: Der Gesandte Allahs sas sagte: Wenn einer von euch trinkt, soll nicht ins Trinkgefäß blasen und wer immer auf die Toilette geht (oder uriniert), soll weder seine Genitalien mit der rechten Hand anfassen, noch seine Privatsphäre mit der rechten Hand reinigen.
    [al-Bukhaaree 1/110, nr. 155]

    Wichtige Punkte entnommen aus dem Hadith:

    1. Das Verbot seine Privatsphäre mit der rechten Hand anzufassen, während man sich gerade entledigt.

    2. Das Verbot seine Rechte Hand beim reinigen der Privatsphäre (istin-jaa) zu benutzen, nachdem man sich gerade entledigt hat.

    3. Das Verbot in Trinkgefäße hinein zu blasen, während man trinkt.

    4. Vermeiden von unreinen Dingen, und wenn man gezwungen ist, so soll man die linke Hand benutzen.

    5. Die Vorzüglichkeit und Erhabenheit der rechten über die linke Hand.

    6. Das man auf absolute Reinheit im Allgemeinen achtet und speziell was Essen und Trinken angeht, welche ein Grund für eine Schädigung der Gesundheit sein können, wenn Unreinheiten damit in Berührung kommen.

    7. Die Großartigkeit und Erhabenheit der Scharia, welche alles gebietet was gut ist und uns vor allem warnt, was schlecht ist.


    Ikhtilaaf in dieser Angelegenheit:

    Bezüglich des Verbotes [النهي]ob es ein at-Tahreem التحريم (Verbot) oder al-Kiraahah الكراهة (Verpönt) ist.

    1. Adh-Dhahiriyah nehmen an, dass es als ein absolutes Verbot zu sehen ist, basierend auf der offensichtlichen Bedeutung des Hadith.

    2. Al-Jamhoor (Mehrheit der Gelehrten) sehen es als eine verpönt Angelegenheit, sodass das Verbot hier nur ein Ansporn sein soll gutes Benehmen zu haben.

  3. #13
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    Der Beweis, dass Urin najis (rituelle unrein) ist und das es verpflichtend ist, sich davor zu schützen

    Hadith 16.:

    Ibn `Abbas berichtete: Der Gesandte Allahs sas ging an zwei Gräbern vorbei und sagte: „Sie (die Bewohner der zwei Gräber) werden gepeinigt, aber sie werden nicht für schwerwiegende Sünden gepeinigt. Einer von ihnen verbreitete Gerüchte (An-Namima) und der andere pflegte sich nicht beim Urinieren durch dieses befleckt zu werden.“
    Der Prophet ließ sich dann einen Palmzweig bringen, brach diesen in zwei Stücke und legte auf jedes Grab ein Stück davon. Er sagte: „Diese mögen ihnen die Pein erleichtern, solange sie noch nicht ausgetrocknet sind.“

    [Muslim 1/171 - 172, nr. 571]

    Einer der großen Sünden ist es, sich nicht (sei es Kleidung oder Körper) vor seinem Urin (indem es auf Kleidung oder Körper bekommt) zu schützen.

    Eine andere Überlieferung lautet:

    Überliefert von Abdullah ibn Abbas: Einmal, während der Prophet sas durch die Grabstätten vin al-Medina oder Mekka ging, hörte die Stimmen zweier Personen, welche im Grabe bestraft wurden.
    Der Prophet sas sagte: Die zwei Personen werden bestraft, aber nicht für eine große Sünde (die zu vermeiden gilt.) Dann fügte der Prophet hinzu: Doch! (Sie werden für eine große Sünde bestraft). Wahrlich einer von ihnen schütze sich nie davor, von seinem Urin befleckt zu werden, während der andere umherging um Gerüchte (an-Namima) zu verbreiten (um Feindschaft zwischen den Menschen zu stiften).

    Der Prophet ließ sich dann einen Palmzweig bringen, brach diesen in zwei Stücke und legte auf jedes Grab ein Stück davon. Er wurde darauf gefragt: „Warum hast du dies getan, o Gesandter Allahs?“ Er sagte: „Diese mögen ihnen die Pein erleichtern, solange sie noch nicht ausgetrocknet sind.“

    [Al-Bukhaaree 1/140-141, no. 215; also: 2/259, no. 460]

    [Diese Tat war eine Art Bittgebet des Propheten für die verschiedene Person. Fath ul-Baari 1/232]


    Ikhtilaaf [Meinungsverschiedenheit] bezüglich des Platzierens eines Zweiges/Astes/Blattes an ein Grab

    1. Einige Gelehrte hielten es als beliebt (mustahab). Sie betrachteten dies Tat des Propheten sas als eine allgemeine Gesetzgebung [für die gesamte Ummah].

    2. Die anderen Gelehrten hielten es nicht als gesetzlich so etwas zu tun, denn dies ist eine Tat der Anbetung und jede Anbetung bedarf eines Beweises, wobei es hier eine Beweis gibt, der darauf hindeutet, dass es eine Tat für die Allgemeinheit der Ummah ist; besonders, da es der Prophet sas nie wieder tat. Auch die Gefährten nach ihm taten es nicht.

    Wichtige Punkte entnommen aus dem Hadith:

    1. Bestätigung für die Strafe im Grab, wie es auch in den authentischen Ahadith etabliert ist und dies ist die Madhab von der Mehrheit der muslimischen Ummah.

    2. Sich nicht vor rituellen Unreinheiten zu schützen ist ein Grund oder Ursache für die Strafe im Grab. Deshalb muss jeder Vorkehrungen gegen Unreinheiten treffen, zumal diese Hadith darauf hindeutet, dass Urin eine besondere Rolle als einen Grund für die Strafe im Grab besitzt. Dies wird bekräftigt durch Überlieferungen bei al-Haakim und ibn Khuzaimah: Der häufigste Grund für die Strafe im Grab ist, das sich nicht Schützen vor Urin. Ibn Hajar sagte: die Überlieferungskette ist Sahih.

    3. Das Verbot von an-Namima (Verbreiten und Erzählungen zwischen zwei Personen um Feindschaft zwischen ihnen zu erzeugen) und dass an-Namima ein Grund für Bestrafung im Grab ist.

    4. Die Gnade und Sorge des Gesandten sas für seine Gefährten und sein Eifer und seine Sorge sich vor jedem Schlechten und Übel zu entfernen.

    5. Es ist empfehlenswert die Sünden andere Leute zu decken, da der Gesandte sas – vielleicht beabsichtigend- die Namen der zwei Personen nicht nannte, welche im Grab bestrafte wurden.

    6. Seine Aussage: Sie werden nicht bestraft für eine große Sünde bedeutet: deren Strafe ist nicht durch eine Sünde, welche schwer gewesen wäre zu vermeiden. Mit Sicherheit, an-Namima oder sich vor Urin zu schützen ist nicht eine Schwere Sache zu tun. Dennoch, ihre Strafe ist hart, durch den Schaden, den sie durch ihrer Taten hervorgerufen haben.

  4. #14
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    Der Siwaak (Eine Art Zahnbürste von den Wurzel des Araak Baumes)


    Hadith Nr. 17


    عن أبِي هريرة رَضِي الله عَنْهُ، عن النبي صلى الله عليه وسلم قال : " لَوْلاَ أنْ
    أشُقَّ عَلَى أمتي لأمَـرْتُهُمْ بِالسَّـوَا كِ مَعَ كُلِّ وُضـوءٍ عِنْدَ كُل صَلاةٍ " متفق عليه.

    Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Wäre es keine Härte von für meine Ummah (Gemeinde) - gewesen, hätte ich ihnen zur
    Pflicht gemacht, dass sie den Siwaak vor jedem Gebet benutzen.

    [Al Bukhaaree 1/26, no. 887; Muslim 1/158, no. 487]

    Wichtige Punkte entnommen aus dem Hadith:

    1. Die Vorzüge und Löblichkeit beim Gebrauch des Miswaak oder Siwaak. Der Gebrauch ist auf der Stufe des Verpflichtenden, im Hinblick auf den Lohn, den derjenige bekommt, der ihn benutzt.

    2. Die Bekräftigung der Gesetzlichkeit beim Gebrauch des Siwaak zur Zeit der rituellen Waschung und zur Zeit des Gebets.

    3. Die hohe Stellung der rituellen Waschung und dem Gebet, welche begleitet werden durch den Gebrauch des Siwaaks.

    4. Nichts hat den Gesandten Allahs davon abgehalten Gebrauch des Siwaaks zur Pflicht zu erklären außer der Angst, es könnte eine Erschwernis für die Muslime sein, diese Pflicht zu erfüllen.

    5. Die Vollständigkeit der Besorgnis und Liebe des Gesandten für seine Ummah und die Angst, dass sie irgendein Schaden treffen könnte.

    6. Die Einfachheit und Leichtigkeit (يسر) der Scharia, und das in ihr keine Erschwernisse (عسر) oder Härte (مشقة) ist.

    7. Das allgemeine Prinzip: Das Abhalten von dem was schädlich sein könnte ist einer Sache vorzuziehen, die nützlich sein kann (أن درء المفاسد، مقدم على جلب المصالح - anna dar’a -l-mafaasid muqaddam ala jalbi -l-masaalih). Hier, in diesem Hadith sehen wir, dass der Prophet sas es vermieden hat, seiner Nation den Gebrauch des Siwaaks zu befehlen, trotz des gewaltigen Nutzen beim Gebrauch das davon. Und dies einfach aus der Angst heraus, dass Allah es ihnen befehlen könnte und sie nicht in der Lage wären, diese Pflicht zu erfüllen. Das Resultat wäre ein großer
    Schaden, durch die Tatsache, dass sie es nicht schaffen die Pflicht zu erfüllen.

    Hadith Nr. 18

    عن حُذَيْفَةَ بْن الْيَمانِ قَالَ: كَان رَسُول الله صلى الله عليه وسلم إِذا قَامَ من الليل يَشُوصُ فاه بِالسوَاكِ.

    Huzaifa, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, pflegte seinen Mund mit einem Siwaak zu reinigen, wenn er in der Nacht für das Gebet aufstand.

    [Al-Bukhaaree 1/154, no. 246; Muslim 1/158, no. 493]


    Wichtige Punkte entnommen aus dem Hadith

    1. Bekräftigung der Gesetzlichkeit vom Gebrauch des Siwaaks nach dem Erwachen des Schlafes in der Nacht. Der Grund dafür ist, dass dieser Schlaf für gewöhnlich eine Veränderung des Mundgeruches hervorruft und der Siwaak ist ein Gerät womit man den reinigt und erfrischt.

    2. Bekräftigung für die Gesetzlichkeit vom Gebrauch des Siwaaks zu jeder Zeit in der sich der Mundgeruch ändert, basierend auf der Bedeutung, welche oben genannt wurde.

    3. Die Gesetzlichkeit der Reinheit (النظافة) im Allgemeinen und das es von der Sunna des Gesandten sas ist und ein bestätigter Aspekt des guten Benehmens (al Aadaab as-Saamiyah - الآداب السامية)

    Hadith Nr. 19

    عَنْ عَائِشَةَ رَضيَ الله عَنْهَا قَالَتْ: دَخَل عَبْدُ الرَّحْمنِ بنُ أبي بَكْر الصديق رَضيَ الله عَنْهُمَا عَلَى النَّبيِّ صلى الله عليه وسلم وَأنا مُسْنِدَتهُ إِلى صَدْري -وَمَعَ عَبْدِ الرحْمنِ سِوَاكٌ رَطْبٌ يَسْتَنُّ بهِ- فَأبَدهُ رَسُول الله صلى الله عليه وسلم بَصَرَهُ، فَأخَذْتُ السوَاكَ فَقَضِمْتُهُ وَطَيبتهُ، ثُمَّ دَفَعْتُهُ إَلَى النَّبيِّ صلى الله عليه وسلم فاستنّ به، فما رأيت رسول الله صلى الله عليه وسلم اسْتَنَّ اسْتِنَاناً أحْسَنَ مِنْهُ. فَمَا عَداَ أنْ فَرَغَ رَسُولُ الله صلى الله عليه وسلم رَفَعَ يَدَهُ أوْ إِصبَعَهُ- ثم قال : "في الرَّفيقِ الأعلى" ثَلاثاً، ثُم قضى عَليهِ.
    وكَانَتْ تَقُولُ: مَاتَ بَيْنَ حَاقِنَتي وذاقِنَتى.

    Berichtet von Aisha: Abdurrahman bin Abi Bakr trat beim Propheten sas ein, während ich sein sas Oberkörper stützte. Abdurrahman hielt einen frischen Siwaak, mit welchem er seine Zähne reinigte. Allahs Gesandter sas schaute ihn (den Siwaak) an, deshalb nach ich den Siwaak, teilte ihn in Zwei, (kaute es mit einen Zähnen), schüttelte ihn und erweichte ihn mit Wasser, dann gab ich dem Propheten sas den Siwaak. Dann reinigte er sas seine Zähne damit. Ich habe den Gesandten noch nie in einer besseren Art und Weise seine Zähne reinigen sehen. Nachdem er sas fertig mit dem Reinigen seiner Zähne war, hob er seine Hand oder Finger und sagte 3mal: Oh Allah, lass mich mit den höchsten Gefährten sein, dann starb er sas. Aisha sagte: Er sas starb. Während sein Kopf zwischen meiner Brust und Kinn war.

    [Al Bukhaaree 5/515, no. 722]

    Wichtige Punkte entnommen aus dem Hadith

    1. Der Gebrauch eines frischen Siwaaks.

    2. Vorbereiten des Siwaaks für den Gebrauch ( zum Beispiel: abschneiden des gebrauchten Endes, oder erweichen des Endes bevor man ihn benutzt)

    3. Die Erlaubnis den Siwaaks von jmd. anderen zu benutzen, nachdem man ihn sauber gemacht hat und ihn präpariert hat (für den Gebrauch einer zweiten Person)

    4. Handeln nach dem was man verstehe durch indirekte Anzeichen oder Signale (ohne dass ein Wort gesprochen wird).

    5. Ar-Rafiiq al- A´laa: Dies ist eine Bezugnahme auf diejenige, die in Sura an-Nisaa (4:69) mit den Worten erwähnt wurden:

    {Wer Allah und dem Gesandten gehorcht, die werden mit denjenigen von den Propheten, den Wahrheitsliebenden, den Märtyrern und den Rechtschaffenen Zusammensein, denen Allah Gunst erwiesen hat. Welch gute Gefährten jene sind! (4:69) }



    Hadith Nr. 20

    عَنْ أبِي مُوسَى الأشعري رضِىَ الله عَنْهُ قاَل : أتيْتُ النبي صلى الله عليه وسلم وهُوَ يَستَاكُ بِسِوَاكٍ رَطْبٍ قَالَ وطَرَف السوَاكِ عَلى لِسَانِهِ، وَهو يَقُولُ: أُع أُع، وَالسوَاك في فِيهِ كَأنَهُ يَتَهَوَّع.


    Berichtet von Abu Burda: Mein Vater (Abu Musa al-Asharee) sagte: Ich kam zu dem Propheten sas und sah ihn einen Siwaak in seiner Hand und reinigte seine Zähne damit und dabei sagte er sas: „Uh, Uh“, so als würde er würgen, während er den Siwaak ein seinem Mund hatte.

    [al-Bukhaaree 1/154, no. 245]

    In einer anderen Überlieferung bei Muslim:

    Abu Musa, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Ich trat bei dem Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm, ein, als das Ende des Siwaak auf seiner Zunge war.

    [Muslim 1/158, no. 490]

    Wichtige Punkte entnommen aus dem Hadith:

    1. Die Gesetzlichkeit einen frischen Siwaak zu benutzen und das es eine gottesdienstliche Handlung ist und ein Zeichen für die Nähe zu Allah swt.

    2. Übertreibung (an äußerste Ende des Mundes und des Rachens zu gehen) beim Gebrauch des Siwaak, da es in Zeichen der Vollständigkeit und Perfektion bei der Reinigung ist.

    3. Manchmal den Siwaak auf der Zunge zu benutzen (nicht nur für die Zähne).

  5. #15
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    Kapitel über das Streichen der Socken

    Hadith Nr. 21

    عَنْ المغيرة بن شعبة قال: كُنْتُ مَع النبي صلى الله عليه وسلم في سَفَر فَأهوَيْتُ لأنْزِعَ خُفَيْهِ، فَقَالَ: "دَعْهُمَا، فَإنَّي أدْخَلتُهُمَا طاهِرَتَيْنِ" فَمَسَحَ عَلَيْهِمَا.
    غريب الحديث:


    `Urwah Ibn Al-Mughira berichtete von seinem Vater, dass dieser sagte:
    „Ich befand mich einmal mit dem Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, auf einer Reise ich beugte mich eifrig, um ihm die Khuff (in der Regel sind damit Ledersocken gemeint) auszuziehen da sagte er: „Laß sie denn ich zog sie an, als meine Füße im reinen Zustand waren.“ Er strich dann über die Khuff.“

    Ikhtilaaf – Meinungsverschiedenheit bezüglich des Streichens über die Socken:

    Die Schia ist außerhalb des Ijma der Gelehrten getreten und verneint die Gesetzlichkeit des Streichens über die Socken. Diese Meinung wurde auch über Imaam Maalik und einige der Sahaba überliefert.

    Shaikh al-Islaam ibn Taimiyyah sagte jedoch: Die Überlieferung, dass die Sahaba das Streichen über die Socken abgelehnt haben ist schwach. Bezüglich Imaam Malik, die bestätigte Meinung in dieser Angelegenheit ist, dass er es erlaubte und nach ihm waren alle seiner Schüler der Meinung, dass es erlaubt ist über die Socken zu streichen.

    Bezüglich der Schia, sie haben in der Tat dem Ijma´ widersprochen, indem sie behaupteten das die Ahadith von al-Mash alle abrogiert worden sind durch den Vers in Surat al-Maida, welche sie lesen:

    …wamsahoo bi-ru’oosikum wa arjooli-kum… ((…und streiche über euren Kopf und eure Füße)), anstatt
    …wamsahoo bi-ru’oosikum wa arjoola-kum…((…und streiche über euche Köpfe und (wascht) eure Füße…)),
    welches die richtige Meinung ist.

    Das richtige Verständnis für diesen Vers im Quran wird erklärt und bekräftigt durch die authentischen Ahadith welche von dieser Praxis des Gesandten sas, sowie seine Anordnung an die Sahaba ihre Füße zu waschen, wenn sie die rituelle Waschung vollziehen. Die Ausnahme vom Waschen ist der Fall, wenn jemand seine Socken angezogen hat, nachdem er sie (seine Füße) gewaschen hat, entnommen aus dem oben genannten Hadith.

    Die gesamte muslimische Ummah hat die Meinung über das Erlaubtsein von al-Mash und glauben es sei eine Angelegenheit von Aqida. Dabei führt man die große Anzahl der Ahadith an, die diese Tat als eine Sunnah bekräftigen.

    Wenn wir, um zu diskutieren diese Art der Lesung akzeptieren:

    …wamsahoo bi-ru’oosikum wa arjooli-kum… [mit einem kas-rah (i)], anstelle der Leseart:

    …wamsahoo bi-ru’oosikum wa arjoola-kum… [mit fat-hah (a)]
    , so würde eine Erklärung für diese Lesart sein, wie manche Gelehrten sagten, dass es die Erlaubnis für al-Mash über die Socken zeigt, wie durch die Sunna spezifiziert wird.

    Die Schüler von Abdullah ibn Masud waren fasziniert und erfreut über den Hadith von Jarir ibn Abdillah bezüglich al-Mash, denn er wurde Muslim, nach der Offenbarung von Surat al-Maida. Das bedeutet, dass dieser Hadith nach der Offenbarung diese Verses überliefert wurde und dies beweist, dass diese Angelegenheit nicht abrogiert wurde. Vielmehr, wenn man es mit einem Fatha liest, würde diese Lesart eine Übereinstimmung mit dem Hadith sein und würde al-Mash unterstützen. Und somit nicht unterstützen, dass es sich über das Streichen über die Füße handelt.

    Zusammenfassend bezüglich dessen, was ibn Daqiq al-Iid sagt: Die Erlaubnis von al-Mash über die Socken ist so bekannt, dass es ein Zeichen, der Leute der Sunnah ist. Zur gleichen Zeit ist die Zurückweisung von al-Mash ein Zeichen von Ahl al-Bida.


    Wichtige Punkte entnommen aus dem Hadith:

    1. Die Gesetzlichkeit vom Streichen über die Socken zur Zeit von der rituellen Waschung. Das Streichen ist einmal mit einer Hand, über den Spann der Socken und nicht über die Sohle, wie in vielen Ahadith überliefert.

    2. Die Bedingung für die Erlaubnis des Streichens über die Socken ist, dass die Person die Füße (bei der rituellen Waschung) gewaschen hat und dann die Socken anzog.

    3. Lobenswerte seine Dienste für Gelehrten und Personen höheren Standes anzubieten (in der muslimischen Gemeinschaft)

    4. Es wird überliefert in einigen Ahadith, dass es zur Zeit der Schlacht von Tabuk zur Zeit vom Dhur Gebet stattfand.

  6. #16
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    عن حُذَيْفَةَ بْنِ الْيَمَان قال: كَنْتُ مَعَ النبي صلى الله عليه وسلم في سَفَرِ، فَبَالَ وَتَوَضَّأ وَمَسَحَ عَلَى خُفَيهِ.

    Hudhaifa ra berichtet: „ Ich war mit dem Gesandten auf einer Reise. Er urinierte, wusch sich (danach) und strich über seine Socken.“ [Muslim]

    In einer anderen Überlieferung heißt es:

    Huzaifa, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Ich war mit dem Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm, als er zu einem Schuttladeplatz eines Stammes kam. Er urinierte beim Stehen und ich wendete mich zur Seite. Danach sagte er zu mir: Komm näher! Ich näherte mich, bis ich gerade hinter ihm stand. Er nahm dann die Gebetswaschung vor, wobei er mit der nassen Hand über die Socken strich.

    Wichtige Punkte entnommen aus dem Hadith:

    1. Gesetzlichkeit vom Streichen über die Socken, während einer Reise

    2. Erlaubnis über die Socken zu streichen beim Wudu, nachdem man uriniert hat. Viele Ahadith bekräftigen die Erlaubnis, sowohl über Socken, als auch über den Turban zu streichen beim Wudu, nach jeder Form des kleinen Hadath (Ereignis was die rituelle Waschung ungültig macht, aber dann nur Wudu erfordert).

    a. Im Zustand der großen Hadath (Ereignis, was die rituelle Waschung ungültig macht und Ghusl erfordert), welche Ghusl erfordert, z.B. al-Janaaba Zustand, so reicht es nicht aus über Socken und Turban zu streichen. Rituelle Reinigung muss in diesem Fall durch Ghusl erfolgen.

    b. Für denjenigen der eine Schiene oder Gips trägt oder eine bandagierte Wunde hat, so ist es ihm erlaubt in diesem Fall darüber zu streichen, sei er im Zustand der kleinen oder großen Unreinheit.

    c. Im Falle, dass Streichen einen Schaden verursachen würde (beim gebrochen Knochen oder bei einer Wunde) oder das es einen anderen Grund für die Angst vor einem Schaden gibt, so kann er oder sie stattdessen Tayammum über die betroffene Stelle machen, während sie den Rest der Körperteile normal wäscht.

    Zeitlimit beim Streichen über Schuhe(Socken, Khuff)

    Anmerkung: Habe diesen Hadith und seine Erläuterung nur in der englischen Fassung gefunden, nicht aber in der arabischen…..

    Shuraih ibn Haani sagte: Ich kam zu Aisha um sie über das Streichen über die Socken zu fragen. Sie sagte: „ Du sollste besser (Ali) den Sohn von Abu Taalib fragen, da er für gewöhnlich mit dem Gesandten Allahs verreiste. Wir fragten ihn und er sagte: Der Gesandte Allahs legte (das Maximum) beim Streichen auf drei Tage und drei Nächte für einen Reisenden und einen Tag und eine Nacht bei einem Ansässigen, fest.“ [Muslim]


    Wichtige Punkte entnommen aus dem Hadith:

    - Die erlaubte Zeitspanne für das Streichen über Socken und Turban während einer Reise sind drei Tage und Nächte. Die Zeitspanne für einen Sesshaften beträgt einen Tag und eine Nacht – beginnend von der Zeit des ersten Streichens – sei es reisend oder sesshaft, und dies in Einklang mit der richtigeren Meinung der Gelehrten.

    Anmerkung des Übersetzers:
    1. Es sind fast alle einer Meinung, dass der Beginn der Zeitspanne, während der es erlaubt ist zu streichen, der Moment ist, bei dem man die rituelle Waschung verliert, nachdem man die Socken angezogen hat und nicht ab der Zeit des Streichens.

    2. Wie dem aus sei, es gibt eine Überlieferung von Imam Ahmad, dass der Beginn der Zeitspanne ab dem ersten Streichen ist, nachdem man die rituelle Waschung verloren hat. Dies ist auch die Meinung von al-Mundhari. An-Nawawi sagte: Dies ist die stärkste und beste Meinung im Lichte der Beweise.

    3. Al-Hassan al-Basri sagte: Die Zeit des Streichens ist ab dem Moment, wo man die Socken angezogen hat.

    [Rahmah al-Ummah Fi Ikhtilaaf al-A’immah, (S. 21) Abu Abdullah Muhammad ibn Abdur-Rahman ad-Dimashqee, 8th Jhd. Hijrah]
    Geändert von Abu Djalil (04.10.2010 um 22:01 Uhr)

  7. #17
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    Das Entfernen vom „Lusttropfen“ (Transparente Flüssigkeit)und die rituelle Reinigung danach


    Hadith Nr. 23

    عَنْ عَلِىِّ بْنِ أبى طَالِب رَضِيَ الله عَنْهُ قَال: كُنْتُ رَجُلا مَذّاءً، فَاسْتَحْيَيتُ أنْ أسْألَ رَسُولَ الله صلى الله عليه وسلم لِمَكَان ابنته منِّى، فَأمَرْتُ المِقْدادَ بْنِ الأسْوَد، فَسألهُ، فَقَاَل : " يَغْسِلُ ذَكَرَهُ ويتوضأ ".
    وللبخاري "اغْسِل ذَكَرَكَ وتَوَضأ" ولمسلم : "تَوَضأ وَاْنضَحْ فَرْجَكَ" .


    Überliefert von Ali: Ich litt regelmäßig unter dem Ausstoß vom Lusttropfen. Als Schwiegersohn vom Propheten beauftragte ich einen Mann Ihn darüber zu befragen, Der Prophet antwortete: „ Vollziehe die rituelle Waschung nachdem die Privatsphäre gewaschen hast.“
    [Al Bukhaaree 1/165, no. 269; Muslim 1/176, no. 593]

    In eine Überlieferung bei Muslim beinhaltet es die Worte:

    „…. Vollziehe die rituelle Waschung und spritze etwas Wasser auf die Privatsphäre.“

    Wichtige Punkte entnommen aus dem Hadith:

    1. Das al-Mathi (transparente Flüssigkeit) eine rituelle Unreinheit ist und das sie verpflichtet die rituelle Waschung zu vollziehen. Hingegen, eine bedeutungslose Menge ist entschuldigt, wenn es übersehen wurde, aufgrund der Schwierigkeit jede Spur davon zu entfernen – wie einige Gelehrten zitiert werden.

    2. Das al-Mathi einer der Dinge ist, die die rituelle Waschung ungültig machen, da es eine Substanz auf einer der beiden Öffnungen ist [Öffnungen der Privatsphäre vorne oder hinten.]

    3. Die Pflicht des Waschens der Privatsphäre nach dem Austritt von al-Mathi.

    4. Das es nicht verpflichtend ist Ghusl zu vollziehen, nicht wie bei einem im Janaaba Zustand (große sexuelle Unreinheit). In diesem Punkt ist ein Ijma.

    5. Das Ausführen von al-Istij-maar (Reinigen mit Steinen) ist nicht ausreichend für das Entfernen von al-Mathi, anders als bei der Entfernung von Urin. Im Falle von al-Mathi ist es notwendig Wasser zu benutzen.

    Man sollte die Waschung nicht wiederholen im Falle von Zweifel bis man überzeugt ist (das man die rituelle Reinheit durch al-Hadath verloren hat.)

    Hadith 24:

    عن عَبّادٍ بنِ تَميمٍ، عَنْ عَبْدِ الله بنِ زَيد بنِ عَاصِمٍ المَازِني قال: شُكِيَ إلى النبي صلى الله عليه وسلم الرجُلُ يُخَيلُ إلَيْهِ أنَهُ يَجِدُ الشيء في الصَّلاةِ، فَقَالَ: "لا يَنْصرفْ حَتّى يَسمَعَ صَوتاً أو يَجِدَ رِيحاً.


    Überliefert von Abbad bin Tamim: „ Mein Onkel fragte den Gesandten Allahs über eine Person, die vermutet Wind während des Gebets gelassen zu haben. Allahs Gesandter antwortete: „ Verlasse es (das Gebet) nicht bis oder außer wenn du etwas hörst oder riechst.““

    [Al Bukhaaree 1/102 nr. 139; Muslim 1/199 nr. 102,103]

    Wichtige Punkte entnommen aus dem Hadith:

    1. Allgemeines Prinzip: Eine Sache bleibt in seinem Zustand, solange keine definitive Änderung stattfand.

    2. Zweifel oder Unsicherheit bezüglich der Ungültigmachung der rituellen Reinheit macht weder die Rituelle Reinheit noch das Gebet ungültig.

    3. Das Verbot, das Gebet zu verlassen, nachdem man angefangen hat zu beten, außer wenn es einen deutlichen Grund (z.B.: jemand ist sich wirklich SICHER seine rituelle Reinheit gebrochen zu haben)gibt.
    4. Das Gas aus dem Anus, sei laut oder leise, die rituelle Reinheit bricht.

    5. Die Bedeutung der Worte in dem Hadith: außer wenn man ein Geräusch hört oder etwas riecht, d.h. man soll das Gebet nicht abbrechen bis Gewissheit da ist, dass die rituelle Reinheit gebrochen ist. Also bedeutet das, die Waschung wird ungültig wenn man Gewissheit hat, auch wenn es durch andere Ereignisse geschieht, außer dieser zwei hier genannten, obwohl man nichts hört oder riecht.

  8. #18
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    Der Urin von Kindern

    Hadith Nr. 25

    عَنْ أُم قَيْسِ بِنْتَ مِحْصَنِ اْلأسـديَـة أنها أتَتْ بِابْنِ لَهَا صَغِيرٍ لَمْ يَأكُلِ الطّعَامَ، إِلَى رَسُولِ اللّه صلى الله عليه وسلم فأجلَسَهُ رسول الله صلى الله عليه وسلم في حِجْرِهِ، فَبَالَ عَلَى ثَوْبِهِ، فَدَعَا بِـمَاء فَنَضَحَهُ عَلَى ثَوْبِهِ وَلَمْ يَغْسِلْهُ.


    Überliefert von Umm Qais bint mihsin: Ich brachte meinen Sohn, der noch keine feste Nahrung zu sich nahm, um Gesandten Allahs , der ihn auf seinen Schoß setzte. Das Kind urinierte auf die Kleidung des Gesandten , so dass er nach Wasser verlangte und reinigte die verschmutzte Stelle und wusch es nicht.

    [al-Bukhaaree 1/144 nr. 223; Muslim 1/169 nr. 563]
    Extra Hadith:

    وفي حديث عائشـةَ أًم المؤمنـين: أنَّ رَسُـولَ الله صلى الله عليه وسلم أُتِيَ بِصبيٍّ ،فَبَالَ عَلَى ثَوْبِهِ فَدَعَا بِـمَاء فَأتْبَعَهُ إِيَّاه. ولمسلم " فَأتْبَعَهُ بَوْلَهُ وَلَمْ يَغْسِلْهُ ".


    Überliefert von Aisha, die Mutter der Gläubigen: Ein Kind wurde zum Gesandten Allahs gebracht und es urinierte auf die Kleidung des Gesandten . Der Prophet verlangte nach Wasser und reinigte die verschmutze Stelle.

    [al-Bukhaaree 1/144 nr. 222]


    Ikhtilaaf bezüglich des Unterschieds zwischen Urin eines Jungen und Mädchens.

    1. Die eine Gruppe der Gelehrten betrachtet den Urin eines Jungen und Mädchen als gleich, indem es ausreicht, einfach etwas Wasser über den Urin zu spritzen, basierend auf Qiyas (Analogieschluss) zwischen Jungen und Mädchen.

    2. Die zweite Gruppe der Gelehrten betrachtet die beiden als gleich, in Hinsicht darauf, dass es verpflichtend ist Urin eines Jungen oder Mädchen zu waschen und dass es nicht ausreicht nur etwas Wasser auf den Urin zu spritzen. Beide Gruppen sind ohne Beweise für ihre Position.

    3. Die dritte Gruppe vertritt die Meinung, dass es ausreicht Wasser auf die verunreinigte Stelle zu spritzen, wenn es sich um Urin eines Jungen handelt, hingegen das Waschen bei einem weiblichen Baby verpflichtend ist. Diese Position wird klar und deutlich durch authentischen Ahadith gestützt und ist die Position folgender Gelehrten: asch-Schafii, Ahmad, Ishaaq, al-Awzai, ibn Ham, sowie ibn Taymiyya, ibnul-Qayyim, Abdurrahman as-Saadi und viele der akribisch genauen Gelehrten.

    Ihre Beweise:

    a) Das Bespritzen mit Wasser bei der Reinigung der verunreinigten Stelle, auf die ein männliches Baby uriniert hat, ist ausreichend, bewiesen durch den Hadith von Ummu Qais.

    b) Das Waschen im Falle eines weiblichen Baby, nicht wie beim Jungen, ist bewiesen durch eine Anzahl authentischer Ahadith, erwähnt von al-Hafidh ibn Hajr in Fath al-Baari 1/139 bei der Erklärung des Hadith Nr. 222 bei al-Bukhari: Hadith Ali, über den Gesandten :….spritzt über den Urin eines Jungen und wascht den Urin eines Mädchens. [Ahmad, Abu Dawud, at-Tirmithi und ibn Maja]. Hadith Lubaada bint al-Haaritha, über den Gesandten :….wahrlich das Waschen ist verpflichtend beim Urin eines weiblichen Baby und das Spritzen beim Urin eines männlichen Baby. [Ahmad, ibn Maja und ibn Khuzaima]; und der Hadith von Abu As-Samh, der denselben Wortlaut wie der gerade genannte Hadith hat. [Abu Dawud, an-Nasai und ibn Khuzaima].

    Wichtige Punkte entnommen aus dem Hadith:

    1. Der Urin eines männlichen Baby ist unrein, auch wenn es noch nicht begonnen hat feste Nahrung zu sich zu nehmen [Anmerkung: gemeint ist, dass das Baby ausschließlich von Muttermilch ernährt wird]

    2. Das einfach Bespritzen mit Wasser ist ausreichend und es ist nicht notwendig viel Wasser zu nehme um die Stelle vom Urin eines männlichen Baby zu reinigen.

    3. Der edle Charakter des Gesandten Allahs und seine großartige Demut.
    Geändert von Abu Djalil (10.12.2010 um 22:35 Uhr)

  9. #19
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    Hadith Nr.26

    كيفية تطهـير الأرض التي أصـابـها بـول

    Das Reinigen einer Stelle auf der Urin ist



    عَنْ أنَس بْنِ مَالِكٍ رضيَ اللَه عَنْهُ قال: جَاءَ أعْرَابيّ فَبَاَلَ في طَائِفَةِ المسْجدِ فَزَجَرَهُ الناس، فَنَهَاهُمُ النبي صلى الله عليه وسلم، فلَما قَضَى بَولَه، أمَرَ النبي صلى الله عليه وسلم بِذَنُوبٍ مِنْ مَاءٍ فأهْرِيقَ عَلَيْهِ.

    Anas, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Ein Wüstenaraber urinierte in der Moschee. Als einige Leute nach ihm greifen wollten, sagte der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, zu ihnen: Lasst ihn und unterbrecht ihn dabei nicht. Als der Mann mit dem Urinieren fertig war, ließ er (der Prophet) sich einen Eimer Wasser bringen und schüttete dann das Wasser über den Urin.

    [al-Bukhaaree 1/143 nr. 221]

    Wichtige Punkte entnommen aus dem Hadith:

    1. Das die Stelle/Erde an die jemand uriniert hat wird einfach mit Wasser gesäubert, indem man Wasser darüber gibt und es keine Bedingung oder Notwendigkeit den Schmutz von der Stelle zu entfernen bevor oder nachdem man sie (die Stelle) mit Wasser gereinigt hat.

    2. Die Wichtigkeit, die Moschee zu respektieren, große Achtung vor ihr zu haben und sie sauber zu halten.

    3. Der sanfte und edle Charakter des Gesandten , als er den Mann zu Recht wies mit Güte und Freundlichkeit, nachdem dieser in die Moschee urinierte. Dies war der Grund, warum der Mann in einem Dua sprach: „Oh Allah, habe Barmherzigkeit gegenüber mir und Muhammad, und habe zu niemanden Barmherzigkeit außer zu uns beiden. “ Dies ist überliefert bei Sahih al-Bukhari.

    4. Die Weitsichtigkeit des Gesandten , sein Wissen über die Situation, seine Gemüt und seine Natur gegenüber den Menschen [in seinem Verhalten gegenüber den verschiedensten Menschen].

    5. Allgemeines Prinzip: Wenn jemand vor der Wahl steht zwischen zwei Übel zu entscheiden, sollte man sich für das leichtere Übel von beiden entscheiden.

    In diesem Hadith sieht man, dass der Gesandte dem Mann erlaubte fertig zu urinieren – das geringere Übel- im Gegensatz zu dem größeren Übel, welches entstanden wäre, hätte er ihn beim Urinieren gestoppt.

    6. Das Wohnen weit entfernt von Leuten und Städten, wie jene, die in der Wüste leben, ist ein Grund für Härte und Ignoranz.

    7. Die Wichtigkeit von Güte und Freundlichkeit beim Lehren von Ignoranten (الجاهل).
    Geändert von Abu Djalil (10.02.2011 um 01:51 Uhr)

  10. #20
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    Charakteristika der Fitra

    بيان أحكام الختان والاستحداد وقص الشارب وتقليم الأظافر

    Hadith Nr. 27


    هُرَيرة رَضِيَ الله عَنْهُ قَالَ: سَمِعْتُ رَسُولَ الله صلى الله عليه وسلم يَقُولُ: " الفطرة خمس : الْخِتَانُ، والاستِحْدَادُ، وَقَصُ الشَّارب، وَتَقلِيمُ الأظَافِرِ، وَنَتْف الإبْطِ ".


    Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Zur Fitra (natürlichen Veranlagung) gehören fünf Dinge: Die Beschneidung, das Abrasieren der Schamhaare, das Schneiden der (Finger- und Fuß-) Nägel, das Auszupfen der Achselhaare und das Kurzschneiden des Schnurrbarts.

    Wichtige Punkte entnommen aus dem Hadith:

    1. Das die Fitra, auf welcher Allah den Menschen erschuf zu jeder Art des Guten führt und jede Art des Schlechten zurückweist.

    2. Das diese fünf edlen Eigenschaften (aus dem genannten Hadith) von der Fitra sind, geschaffen von Allah , welche er liebt und uns anbefiehlt darauf zu achten. Er machte jene, deren Natur noch in Ordnung ist, achtsam im Bezug auf diese Dinge und lässt sie das Gegenteilige abstoßen.

    3. Der islamische Glauben ruft zur Sauberkeit, Verschönerung und Perfektion

    4. Es ist gesetzlich im Islam das ein Muslim an diesen Dingen regelmäßg festhält [genauso wie auch andere Dinge der Fitra] und es ist nicht erlaubt unachtsam in diesen Dingen für eine längere Zeit zu sein. [Muslim 1/159, nr. 497]

    5. Das fünf Dinge in diesem Hadith genannt wurden, bedeutet nicht, dass sich die Angelegenheiten der Fitra auf fünf beschränken. Es wird überliefert in Sahih Muslim: Der Prophet pflegte verschiedene Dinge der Fitra zu erwähnen in Abhängigkeit zur Situation.

    6. Al-Hafidh ibn Hajar sagte: Es gibt religiöse und weltliche Vorzüge die mit diesen fünf edlen Charakteristika verbunden sind: Verschönerung der eigenen Erscheinung, Sauberkeit des Körpers, die Achtsamkeit Vorkehrungen für die rituelle Reinheit zu treffen, Unterscheidung der Wege und Praktike der Kuffar und das Erfüllen der Befehle des Gesetzgebers (Allah, der Erhabene).

    7. Man findet Praktiken bei der Jugend (junge Frauen und Männer) die in diesen Tagen das Langwachsen der Fingernägel oder bei den jungen Männern das Wachsenlassen des Schnurrbartes – all dies ist Verboten in der Scharia und dies ist auch hässlich und unappetitlich von einem rationalen Standpunkt aus. Der islamische Glauben gebietet uns nur das Gute und verbietet uns nur das Schlechte! Dennoch in dem blinden Befolgen der ausländischen Kuffar hat sich die Realität gedreht und das Hässliche scheint gut und lässt die Menschen vom wahrlich Guten fliehen.

    Meinungsverschiedenheit:

    Die Gelehrten waren sich einig, dass das Praktizieren der oben genannten Dinge der Fitra lobenswert (استحباب) ist, mit Ausnahme der Beschneidung ( al-Khitaan الختان)

    (1) Ob es entweder Mustahab (lobenswert) oder waajib (verpflichtend) ist
    (2) Mit welchem Alter es Pflicht ist
    (3) Ist es Pflicht für Mann und Frau oder nur für den Mann allein

    Die richtige Ansicht im Bezug auf diese Sachen:

    Zu (1): es ist waajib!!

    Zu (2): Es wird verpflichtend beim Erreichen der Pubertät (البلوغ). Dies ist das Alter in der man verantwortlich für at-Tahara und as-Salah ist.

    Zu (3): Es ist verpflichtend für den Mann (nicht für die Frau)

    يا منزل الآيات والفرقان *** بيني وبينك حرمة القرآن
    إشرح به صدري لمعرفة الهدى *** واعصم به قلبي من الشيطان


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