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Tayseer al-‘Allaam Sharh Umdah al-Ahkaam


Inschaallah werde ich, mit der Erlaubnis Allahs swt, in regelmäßigen Abständen, die einzelnen Kapitel aus diesem wundervollen und lehrreichen Werk eines Gelehrten Saudi Arabiens posten.
Sein Name ist Sheikh Abdullah ibn Abdurrahman ibn Saalih aal-Bassam.
Er entstammt aus einer wissensreichen Familie von an-Najd.
Das besondere am Buche Umda al Ahkam ist, dass es ausschließlich Ahadith aus Sahihain sind.
Was außerdem noch anzumerken ist, dass Sh. Abdullah aal-Bassam aus Saudi-Arabien ist und somit sehr durch die Rechtsschule von Imaam Ahmad ra. geprägt wurde.
Diese Buch bietet also die Möglichkeit einen guten Überblick über die Madhaahib zu bekommen und insbesondere in die Madhab von Imaam Ahmad.
Diese Buch gehört in die Sparte vom Fiqh al Hadith.
Es wird ein Hadith zitiert und dann entnehmen die Gelehrten die Lehren aus diesem. Anders ist es mit Werken wie Zaad al Mustaqna3, welches nach Themen geordnet ist, wie Shuruut vom Wudu oder die Sunnan der Fitra und dann zu dem gesamten Thema die Erläuterung folgt.
Mein Rat an euch, und dies ist die Methode unser Gelehrten gewesen, macht mal den gesamten Fiqh, natürlich zuerst Fiqh al Ibadaat, mit einer Madhab durch (in der Regel sogar zu beginn ohne Beweis!!!), damit ihr eine Basis habt, auf der ihr aufbauen könnt. Danach lernt man eigentlich den Beweis für diese Meinung und erst danach lernt man die verschiedenen Meinungen der Madhab und dann erst die verschiedenen Meinungen anderer Madhaahib.
Ich rufe hier nicht zum Taqlid auf, aber diese Methode hat sich über Jahrhunderte bewährt.
Es bringt nichts, wenn man zu einer Sache 3 Meinungen weiß, aber keine Ahnung hat warum diese Gelehrten zu diesem Entschluss gekommen sind und nach 1 Monat hast du es wieder vergessen und wirfst vielleicht sogar die Meinungen durcheinander.
Möge Allah mich und euch auf dem geraden Weg befestigen und unserer Herzen auf Haqq einigen.
Möge Allah rechtleiten und unserer Taten annehmen, ich bitte Allah um nützliches Wissen für mich und euch und suche Zuflucht bei Allah für Wissen, welches nichts nutzt. Amiin!

hauptsächlich wird aus dem englischen übersetzt, allerdings habe ich das Buch auch auf arabisch zu hause um manche Sachen genauer nachschauen zu können.
Geändert von ʿAbd al-Ḥakam (03.06.2010 um 04:40 Uhr)
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Teil 1
Tayseer al-‘Allaam
Sharh Umdah al-Ahkaam
Shaykh Abdullah ibn Abdur-Rahmaan Aal Bassaam
Reinigung ist erforderlich für das Gebet
Hadith Nr.2
Hammaam ibn Munabbih, welcher der Bruder von Wahb ibn Munabbih ist, sagte: „Dies ist, was uns von Abu Hurairah über Muhammad sas, dem Gesandten Allahs swt, überliefert wurde: Das Gebet desjenigen, bei dem ein Hadath (Ereignis, das Unreinheit hervorruft und Reinigung erforderlich macht, wie Abgang von Urin, Stuhl, Darmgasen) geschah, wird [solange] nicht von Allah angenommen, bis er die Gebetswaschung vollzogen hat.“
[al-Bukhaaree 1/101, no. 137; Muslim 1/149, no. 435]
Wichtige Punkte entnommen aus dem Hadith:
1. Das Gebet desjenigen, der seine rituelle Reinheit ungültig gemacht hat, ist nicht akzeptabel, bis er sich wieder von dem Zustand der großen oder kleinen Unreinheit gereinigt hat.
2. Al-Hadath (urinieren, Luft lassen, etc.) macht den Wudu ungültig und macht darüber hinaus das Gebet ungültig, wenn al-Hadath während des Gebets auftritt.
3. Die beabsichtigte Bedeutung von: wird [solange] nicht von Allah angenommen, bedeutet, dass das Gebet werde Sahih ist, noch das man Lohn dafür bekommt.
4. Der Hadith bedeutet, dass at-Tahaarah (Zustand der rituellen Reinheit) eine notwendige Vorbedingung (Schart)
für die Richtigkeit des Gebets ist.
Das richtige Waschen der Füße ist ein wesentlicher Teil von Wudu
Hadith Nr.3
`Abdullah Ibn `Amr, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: Wir kehrten mit dem Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, von Mekka nach Medina zurück. Unterwegs gingen wir an einer Wasserquelle vorbei. Da waren einige Leute zur Zeit des Nachmittagsgebets in Eile, so dass sie die Gebetswaschung eilig vornahmen. Als wir sie erreichten, waren ihre Fersen trocken, denn sie waren vom Wasser nicht berührt. Da sagte der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm: Wehe den Fersen, wenn sie im Feuer brennen. Nehmt die Gebetswaschung gründlich vor.
[Bukhaaree 1/114, no. 164, 166; Muslim 1/154, no. 468, 473]
Wichtige Punkte entnommen aus dem Hadith:
1. Zeigt die Verpflichtung aufmerksam zu sein, bei allen Teilen des Körpers und nicht nachlässig zu sein bei irgendeinem Teil des Körpers. Der Hadith hat deutlich auf die Füße hingewiesen, dass sie richtig gewaschen werden. Die Wichtigkeit der anderen Teile des Körpers erfolgt durch Qiyaas (Analogieschluss) und basiert auf die Texte anderer Ahadith, in denen auf jedes Körperteil hingewiesen wurde.
2. Die starke Strafe für den, der nachlässig im der Ausführung des rituellen Waschung ist.
3. Die Verpflichtung bezüglich der Füße – wenn man Wudu macht - sie richtig zu waschen(al-Ghusl). Dies ist bekräftigt durch viele Ahadith und ebenso der Ijma‘ der muslimischen Ummah. Im Gegensatz zu der fremden und abgeirrten Position der Shiiten, welche sich der ganzen Ummah widersetzen. Sie haben die bekräftigenden und authentischen Ahadith welche diese Tat vom Propheten sas zurückgewiesen, sowie seine Lehren und Anweisungen an die Gefährten.
Das Reinigen der Nase und den Gebrauch von Steinen auf der Toilette, dessen ungerade Anzahl vorzuziehen ist
Hadith Nr.4
Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Wenn einer unter euch die Gebetswaschung vornimmt, dann soll er Wasser in die Nase führen und es dann wieder ausblasen Wenn einer unter euch sich (nach der Verrichtung seiner Notdurft) mit Steinen abputzt, der soll das mit einer ungeraden Zahl an Steinen (oder in einer ungeraden Zahl von Malen) tun..Und wenn einer von euch aus seinem Schlaf erwacht, soll seine Hände waschen, bevor er sie in das Wasser für die rituelle Reinigung legt, denn niemand weiß, wo die Hand in der Nacht war.
[al-Bukhaaree 1/114, no. 163; Muslim 1/166, no. 544]
In der Überlieferung bei Muslim
Abu Huraira überliefert: Der Gesandte Allahs sas sagte: “Wenn einer Wudu macht, soll er seine Nase säubern und wenn einer sich mit Steinen Reinigt, so soll er es mit einer ungeraden Anzahl machen.”
[Muslim, Vol. 1/153 no.460; siehe auch: 458 - 463]
Ikhtilaaf (Meinungsverschiedenheit)
Die Gelehrten haben eine Meinungsverschiedenheit bezüglich des Schlafs, welches gesetzlich macht, seine Hände zu waschen.
1. Al-Imaam Schafii und die Mehrheit der Gelehrten haben die Meinung , dass es nach jeder Art von Schlaf gesetzlich ist, sei es am Tag oder in der Nacht, aufgrund der allgemeinen Aussage der Worte: „.Und wenn einer von euch aus seinem Schlaf erwacht“ [nicht der spezielle Schlaf der Nacht oder am Tage]
2. Die beiden Imaame Ahmad und Dawud adh-Dhaahirie haben es auf den Schlaf der Nacht beschränkt. Sie unterstützen ihre Meinung mit der Tatsache, dass die tatsächliche Bedeutung von al-Baitootah ist „in der Nacht“. Und deshalb diese Anordnung für den Schlaf der Nacht gilt [wie am Ende des Hadith berichtet: „…niemand weiß, wo die Hand während der Nacht war“]. Sie zitieren außerdem den Hadith bei at-Tirmithi und ibn-Majah : “ Wer immer aus dem Schlaf der Nacht erwacht.“
Die stärkere Meinung ist die zweite, obwohl der Grund für diese Gesetzlichkeit vom Waschen der Hände nicht klar ist. Was besser passt ist, dass es eine reine Tat der Anbetung ist (at-Ta´abbudiyyah). In diesem Fall ist kein Platz für ein Qiyaas für den Schlaf des Tages und der Nacht, auch wenn jemand während des Tages eine lange Zeit schläft (länger als in der Nacht), zumal solch ein Fall nicht oft vorkommt. Die Regeln und Gesetze sind verknüpft – als erstens – im Falle der Mehrzahl und Häufigkeit. Die offensichtliche Bedeutung der Ahadith ist die Fixierung auf den Schlaf in der Nacht.
Die Gelehrten unterscheiden außerdem, ob das Waschen der Hände, nach dem Erwachen vom Schlaf, waajib (verpflichtend) oder mustahab freiwillig, also mit Lohn verbunden, wenn man es macht, allerdings mit keiner Strafe verbunden, wenn man es unterlässt) ist.
1. Die Mehrheit der Gelehrten hat die Meinung, dass es Mustahab ist. Dies wurde überliefert als eine Ansicht von Imam Ahmad und als die Wahl von al-Kharqii, al-Muwaffaq und al-Majd.
2. Die verbreiteteste Meinung der Rechtschule von Imam Ahmad ist, dass es waajib ist und dies ist, was die beabsichtigte Bedeutung des Hadith ist.
Wichtige Punkte entnommen aus dem Hadith:
1. Die Verpflichtung des Einführens (al-instin-shaaq) von Wasser in die Nase und das Ausblasen aus ihr (al-instin-thaar).
An-Nawaawi sagte: „Hier ist ein deutliches Anzeichen das al-istin-thaar anders ist, als al-instin-shaaq.“
2. Die Tatsache, dass die Nase ein Teil des Gesichts ist beim Verrichten des Wudu. Dies ist abgeleitet aus dem Hadith und der Aaya im Quran:“ und wascht euer Gesicht“ (Diese Tatsache ist wichtig beim Einordnen von Sunnan-Teile und Wajibat-Teile bei der Waschung)
3. Die Gesetzlichkeit eine ungerade Anzahl an Steinen zu nehmen (auch wenn es die Anzahl von drei übersteigt), beim Waschen der Privatsphäre. Al-Majd (der Großvater von Sh. Ibn Taimiyyah) sagte in seinem Buch al-Muntaqa: Die Gesetzlichkeit bei einer ungeraden Anzahl zu stoppen ist als Sunnah zu verstehen und wenn benötigt kann man mehr als drei nehmen.
4. Ibn Hajar sagte: Einige Gelehrte haben aus diesem Hadith entnommen, dass der aktuelle Ort der Reinigung (z.B. Privatsphäre) hier eine Sonderrolle einnimmt und eine spezielle Erlaubnis gibt mehr als 3mal zu reinigen, wenn die Unreinheit (Najasah) noch vorhanden ist.
5. Die Gesetzlichkeit vom Waschen der Hände wenn jemand aus dem Schlaf der Nacht erwacht. [Im Kopf ist die Meinungsverschiedenheit zu behalten, ob es der allgemeine Schlaf ist, oder es sich nur auf den Schlaf in der Nacht bezieht und ob es waajib oder mustahab ist, sie nach dem Schlaf zu waschen]
6. Die Verpflichtung Wudu zu machen, wenn jemand aus dem Schlaf erwacht.
7. Das Verbot seine Hand ein Gefäß zu legen, bevor man sie nicht gewaschen hat. Dieses Verbot ist entweder als Haraam oder Makruh zu betrachten, basierend auf den verschiedenen Meinungen ob es waajib ist, seine Hände vorher zu waschen oder mustahab.
8. Der offensichtliche Grund für die Gesetzlichkeit vom Waschen der Hände ist an-Nadhaafah (Sauberkeit).
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Urinieren in stehendes Gewässer
Hadith Nr.5
Überliefert von Abu Huraira: Der Gesandte Allahs sas sagte: Wir Muslime sind die letzten (auf dieser Welt), aber die ersten (am Tag der Auferstehung). Der gleiche Überlieferer sagte, dass der Gesandte sprach: Ihr sollt nicht in stehendes Gewässer urinieren, welches nicht fließt, und dann darin zu baden.
[al-Bukhaaree, 1/150, no. 239]
In dem Hadith von Muslim:
Niemand soll ein Bad in einem stehenden Gewässer nehmen, währen er junub ist (sexuell verunreinigt).
Ikhtilaaf (Meinungsverschiedenheit)
Die Gelehrten haben verschiedene Meinung bezüglich des Verbots [vom Urinieren oder ein Bad nehmen in einem stehenden Gewässer], ob es auf ein at-Tahriim (Verbot) oder eine al-Kiraahiya (etwas Verpöntes) hinweist.
1. Die malikitischen Gelehrten betrachten es als Makruh (verpönt)
2. Die Hanabila und Dhahiriyyah (Literatisten) betrachten es als haraam.
3. Einige andere Gelehrten betrachten es als haraam, wenn die Menge des Wassers gering ist und Makruh wenn die Menge das Wassers viel ist.
Die offensichtliche Bedeutung dieses an-Nahy (Verbot) ist hier als haraam zu betrachten, sei die Menge viel oder wenig [zweite Meinung]
Ikhtilaaf (Meinungsverschiedenheit)
Die Gelehrten haben ebenso verschiedene Meinung bezüglich Wasser, in welches uriniert wurde: ob es immer noch im Zustand der Tahara ist oder ob es befleckt wurde.
1. Wenn es in Geschmack, Farbe und Geruch anders geworden ist, so ist es als Najasa (Unreine Substanz) zu betrachten. Es herrscht hier ein Ijma´ das es najis ist, sei es viel oder wenig Wasser
2. Wenn es den Geschmack, die Farbe und den Geruch nicht geändert hat und es ist eine große Menge, so gibt es ein Ijma´das es weiterhin tahir (rein) ist.
3. Wenn es den Geschmack, die Farbe und den Geruch nicht geändert hat und es ist eine kleine Menge, so gibt es zwei Meinungen:
(A) Es bleibt rein und dies ist die Meinung von Abu Hurairah, Ibn Abbass, al-Hasan al-Basree, Ibn al-Musayyib, ath-Thawree, Dawood, Maalik und al-Bukhaaree. Al-Bukhaaree hat einige Ahadith genannt, die diejenigen widerlegt, die es als najis betrachten.
(B) Ibn Umar, Mujaahid und Ahnaf, Shafiiyyah und Hanabila vertreten die Meinung, dass es najis geworden ist durch den Kontakt mit einer unreinen (najis) Substanz. Auch wenn es die Eigenschaften nicht geändert hat, solange es eine kleine Menge an Wasser ist. Sie brachten eine Anzahl von Ahadith, darunter auch der oben genannte.
Die erste Gruppe (A) stützt sich auf viele Beweise, darunter der Hadith bei Abu Dawud und at-Tirmithi, der Hasan eingestuft wurde: Über Said al-Khudri, dass der Gesandte sas sagten: „Wasser ist rein und nichts kann es unrein machen.“ Ihre Antwort auf den obengenannten Hadith ist, dass die Bedeutung dieses Nahy, dass es Makruh ist dieses Wasser zu trinken, aber nicht das es najis geworden ist.
Die Position der ersten Gruppe (A) [dass das Wasser rein bleibt, auch wenn es eine kleine Menge ist, solange der Geschmack, die Farbe und der Geruch unverändert bleibt] ist die richtige Position. Dies kommt daher, dass die Basis, ein Wasser als najis zu bezeichnen, beruht auf der Änderung der drei Eigenschaften. Egal wie groß oder klein die Menge ist. Dies ist die Meinung von Sheikh al Islaam ibn Taimiyyah ra.
Daraus wissen wir, dass die stärkste Meinung bezüglich Wasser in dem jemand gebadet hat, der junub (große Hadath durch Geschlechtsverkehr) ist auch rein, auch wenn es eine kleine Menge ist. Dies ist gegensätzlich der Meinung der sehr bekannten Meinung unserer Madhab (Hanabila), genauso wie bei der Shafiiyyah, die die Meinung vertreten, dass das Baden in diesem Zustand, das Wasser najis machen.
Wichtige Punkte entnommen aus dem Hadith:
1. Verbot in stehendes Gewässer zu urinieren und dies ist haraam.
2. Verbot einer Person in einem stillen Gewässer ein Bad zu nehmen, indem man sein gesamten Körper eintaucht, besonders im Zustand von Janaaba, auch wenn er nicht darin uriniert hat. Was erlaubt ist, ist das Wasser händeweise zu entnehmen.
3. Die Erlaubnis des obengenannten in einem fließenden Gewässer zu verrichten, obwohl es besser ist, dies zu vermeiden.
4. Das Verbot etwas Schadendes und Verletzendes anderen zu zufügen.
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Wenn ein Hund aus einem eurer Gefäße trinkt, ist es notwendig es siebenmal zu waschen
Hadith Nr.6
Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Wenn der Hund aus einem Gefäß trinkt, das einem von euch gehört, dann soll man das Gefäß zuerst ausgießen und es siebenmal waschen.
[al-Bukhaaree 1/120, no. 173]
In der Überlieferung bei Muslim:
„..Das erste Waschen sollte mit Turaab (Erde) sein.“
Wichtige Punkte entnommen aus dem Hadith:
1. Die Heftigkeit der Unreinheit vom Hunde, aufgrund seiner Schmutzigkeit
2. Das Lecken an einem Gefäß durch einen Hunde – genauso wie das Essen aus einem – macht das Gefäß unrein, genauso wie sein Inhalt.
3. Die Verpflichtung etwas siebenmal zu waschen, an dem ein Hunde geleckt hat.
4. Die Verpflichtung einmal Erde zu benutzen und es ist am besten es am Anfang zu machen und dann das Wasser folgen zu lassen.
5. Was auch immer zum Reinigen anstelle von Erde gebraucht wird hat dieselbe Regel, solange die Absicht der Säuberung da ist. Dies ist die Madhab von Imam Ahmad und eine Aussage von asch-Schafii. Aber die berühmtere Aussagen von asch-Schafii ist, dass der Gebrauch von Erde pflicht ist. Ibn Daqiiq al-Id hat diese Position unterstützt, da es im Hadith genannt wurde, außerdem bestätigte er, dass es einer der zwei großen Quellen ist, etwas rein zu machen. Hinzuzufügen ist, dass wenn ein Urteil aus abgeleitet wurde aus einem Text, der wörtlichen Bedeutung widerspricht, so ist das abgeleitete Urteil abzuweisen. Imam an-Nawawi sagte, dass Seife oder ähnliches nicht den Platz von Erde einnehmen, bezüglich der korrekteren Ansicht der Gelehrten. Ich [der Autor] sage: Die Wissenschaft zeigt, dass die Beseitigung dieser Unreinheit durch Erde nicht durch andere Substanzen erreicht wird…
6. Die Großartigkeit der allweisen Scharia und dass es mit Sicherheit vom Allweisen und Allkundigen ist und das derjenige, der uns dies übermittelt hat, nicht aus seinen Gelüsten spricht. Einige Gelehrten haben über die Weisheit dieses heftigen Urteils bezüglich dieser Unreinheit diskutiert im Vergleich zu anderen existierenden vergleichbaren verpönten Substanzen, welche nicht die gleiche Aufwendung zur Reinigung benötigen.
Eine Gruppe der Gelehrten sind so weit gegangen, dass sie sagen: Die Art und Weise der Reinigung vom Speichel des Hundes ist ta´abbudi (eine Angelegenheit reiner Anbetung) wessen Weisheit nicht verstanden werden kann. Die moderne Wissenschaft hat wissenschaftlich erforscht und durch Mikroskope bekräftigt, dass im Speichel des Hundes Mikroben und Krankheitserreger vorhanden sind, die nicht allein durch Wasser gereinigt werden können…Gepriesen sei Allah, der All-Wissenden und All-Kundige. Frohe Kunde dem, der Gewissheit (bezüglich der göttlichen Offenbarung)hat und wehe den Verleugnenden.
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Wie man den rituelle Gebetswaschung (al-Wudu) vollzieht
Hadith Nr. 7
Humran, Sklave des `Uthman berichtete,
dass `Uthman Ibn `Affan, für sich Wasser holen ließ, etwas davon in seine beiden Handkellen goß, womit er seine Hände wusch und diesen Vorgang dreimal wiederholte er führte dann seine Rechte in das Gefäß, nahm Wasser und spülte damit Mund und Nase. Danach wusch er sein Gesicht dreimal, gefolgt von seinen beiden Unterarmen und wusch sie bis zum Ellenbogen dreimal er strich dann über seinen Kopf und wusch danach seine beiden Füße bis zu
den Knöcheln dreimal. Anschließend sagte er: „Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
((من توضأ نحو وضوئي هذا ثم صلى ركعتين لا يحدث فيهما نفسه غفر له ما تقدم من ذنبه))
„Wer seinen Wudu´ in dieser Weise vornimmt, wie ich diesen meinen Wudu´ vorgenommen habe, und anschließend zwei Rak`a verrichtet, ohne daß er sich absichtlich mit anderen Gedanken beschäftigt, dem wird jede seiner vergangenen Missetaten vergeben.“
Ibn Shihaab [az-Zuhri] sagte: Unsere Gelehrten sagten hierzu: Dies ist die vollständigste Art die rituelle Waschung
für das Gebet zu vollziehen.
[Muslim 1/149, no. 436]
In einer anderen Überlieferung heißt es:
Humran, der Sklave von Uthman sagte: „Ich sah Uthman, wie er nach einem Gefäß (mit Wasser) verlangte und goss sich dreimal Wasser über die Hände und wusch sie dann. Dann tauchte er seine Hand in das Gefäß und spülte seinen Mund und reinigte seine Nase. Dann wusch er sich dreimal sein Gesicht und dreimal seine Arme bis zu den Ellenbogen, dann strich er über seinen Kopf und wusch sich dreimal seine Füße. Dann sagte er, dass der Gesandte Allahs gesagt hat: Wer immer sein Wudu so verrichtet wie das meine, dann zwei Raka verrichtet ohne das seine Gedanken abschweifen, so werden all seine vorangegangen Sünden vergeben. “
[Muslim 1/149, no. 437]
Ikhtilaaf (Meinungsverschiedenheit)
1. Die Imame Abu Hanifa, Maalik, asch-Schafii, Sufyaan und andere haben die Meinung, dass al-Istinshaaq (Wasser in die Nase ziehen) während der rituellen Waschung mustahab (empfehlenswert) und nicht waajib ist.
2. Die bekannte Meinung von Imam Ahmad ist, dass es waajib ist und ohne es, ist die rituelle Waschung nicht korrekt. Dies ist ebenfalls die Meinung von Abu Layla, Ishaaq und andere.
Die erste Gruppe stützt ihre Meinung auf den Hadith: „10 Dinge sind von der Sunnah des Gesandten Allahs.“ Und eine dieser Dinge ist al-Istinshaaq. Sie (die Gelehrten) sagen: Wenn eine Sache sunnah ist, ist es nicht verpflichtend.
Die zweite Gruppe, welche al-Istinshaaq als waajib sehen, zitieren die Worte Allahs swt:
…fagh-siloo wujooha-kum (dann wascht euch das Gesicht) 5:6
Sie sagen, dass die Nase ein Teil des Gesichts ist. Sie erwähnen außerdem zahlreiche andere Ahadith, welche die rituelle Waschung des Propheten sas beschreiben, darunter auch, dass er sas den Menschen befahl es (al-Istinshaaq) zu tun.
Sie antworteten auf den Beweis der ersten Gruppe, die es nicht als Pflicht ansehen, dass die Bedeutung von Sunnan, im obengenannten Hadith, at-Tariiqa (der Weg) bedeutet, zumal der Ausdruck Sunna oder Sunnan etwas beschreibt das nicht Pflicht ist erst durch die späteren Generationen von Fuqaha entstanden ist. Aus diesem Grund, wurde der Ausdruck al-Fitrah (10 natürliche Dinge) in vielen Ahadith anstelle von as-Sunnan benutzt wurde.
Ikhtilaaf (Meinungsverschiedenheit)
Die Gelehrten haben einen Ijma bezüglich der Pflicht beim Bestreichen des Kopfes. Sie einigten sich auch darauf das es mustahab über den gesamten Kopf zu streichen. Dagegen unterscheiden sie sich in der Ansicht, ob es ausreicht nur über einen Teil des Kopfes zu streichen oder ob es verpflichtend ist, den gesamte Kopf zu bestreichen.
1. Ath-Thauri, al-Auzai, Abu Hanifa und asch-Schafii haben die Ansicht, dass es erlaubt ist über einen Teil des
Kopfes zu streichen, während sie sich aber uneins waren, wie viel notwendig ist zu bestreichen.
2. Maalik und Ahmad haben die Meinung, dass es verpflichtend ist den gesamten Kopf zu bestreichen.
Der Beweis der ersten Gruppe ist die Aussage Allahs swt: „…wam-sahu bi-Ru’oosi-kum“ (und streicht euch über den Kopf) mit der Präposition bi welche andeutet: einen Teil (vom Kopf). Sie zitieren den Hadith bei Muslim von al-Mughira: „das der Gesandte Allahs die rituelle ‚Waschung vollzog und dann über seine Stirnlocke und den Turban strich.“
Der Beweis der zweiten Gruppe, welche es als Pflicht ansahen über den gesamten Kopf zu streichen, ist, dass es viele Ahadith gibt, in denen der Prophet sas bei seiner rituellen Waschung über den gesamten Kopf strich. Einer dieser Ahadith ist der Hadith aus diesem Kapitel. Ein andere Hadith ist überliefert in den sechs Ahadith-Sammlungen (inkl. Al-Bukharee und Muslim): er strich über seinen Kopf mit seinen beiden Händen, von vorne nach hinten gestrichen, er sas startete von seiner Stirn aus bis er den Nacken erreichten, dann kehrte er mit seinen Händen zurück, wo er angefangen hatte (strich wieder zurück).
Sie antworteten der ersten Gruppe, die es als ausreichend ansahen über einen Teil des Kopfes zu streichen: Von der Präposition (ba) wurde nicht in der arabischen Sprache berichtet, dass es ein Teil von etwas bedeutet. Stattdessen ist seine Bedeutung: etwas anfassen oder mit etwas in Kontakt treten. Deshalb ist die Bedeutung der obigen Aaya: streicht über euren Kopf, indem man den Kopf mit den Händen berührt. Dies ist die richtige Bedeutung von ba laut der Sprachgelehrten wie Naf-tuwiyyah und Ibn Duraid. Ibn Burhan sagten: Wer immer behauptet das die Präposition (ba) einen Teil von etwas bedeutet, der kommt mit etwas, das den Gelehrten der arabischen Sprache nicht bekannt ist.
Ibn al-Qayyim sagte: Es gibt nicht einmal einen authentischen Hadith, der darauf deutet, dass es dem Gesandten Allahs ausreichte nur über einen Teil des Kopfes zu streichen.
Wichtige Punkte entnommen aus dem Hadith:
1. Die Gesetzlichkeit des dreimaligen Waschens der Hände, bevor man sie in das Wasser für die rituelle Waschung taucht, zurzeit in der man Wudu macht.
2. Der Gebrauch der rechten Hand um Wasser zu schöpfen um seine Körperteile im Wudu zu waschen.
3. Die Gesetzlichkeit des Mundspülens (at-Tamad-mada), Wasser in die Nase führen (al-Istinshaaq) und es auszublasen (al-Istinthaar) in dieser Reihenfolge. Es gibt keine Meinungsverschiedenheit ob diese Taten gesetzlich sind, aber es herrscht Meinungsverschiedenheit, ob sie alle waajib (z.B al-Istinshaaq) sind. Es wurde allerdings schon erwähnt das die richtigere Ansicht ist, dass es (al-Istinshaaq) waajib ist.
4. Das dreimalige Waschen des Gesichts; und das Gesicht erstreckt sich vom Haaransatz der Stirn bis zum Kinn (in der Länge) und von einem zum anderen Ohr (in der Breite). Hinzuzufügen ist, dass das Spülen des Mundes und Reinigen der Nase dreimal vollzogen werden sollte. Die Nase und der Mund sind Teile des Gesichts.
5. Dreimalige Waschen der Arme [von den Fingerspitzen [Fath al-Baari, (3/225)] bis einschließlich der Ellenbogen.
6. Einmalige Streichen des Kopfes, angefangen vom Haaransatz, nach hinten bis zum Nackenansatz und dies dann wieder zurück.
7. Dreimaliges Waschen der Füße inklusive der Knöchel.
8. All diese Sachen in ihrer Reihenfolge, wie es verstanden wird durch die Tatsache, dass Allah sagt dass der Kopf bestrichen (al-mam-sooh) wird und dies zwischen den Dingen, die gewaschen (al-magh-soolat) werden. In Anbetracht dieser Anordnung (at-Tartib) muss man dieser Reihenfolge folgen. [Wie es auch in den authentischen Ahadith genannt wird.] Diese Beschreibung ist eine vollständige Beschreibung der rituellen Waschung des Propheten sas.
9. Diese Beschreibung ist eine vollständige Beschreibung der rituellen Waschung des Propheten sas.
10. Die Gesetzlichkeit ein Gebet nach dem Wudu zu verrichten.
11. Eine der Bedeutungen von einem vollständigen oder perfekten Gebets ist die Anwesenheit des Herzens und Geistes während man vor Allah swt steht. In der Bedeutung ist der Anreiz al-Ikhlaas zu haben und die Warnung davor dass das Gebet vielleicht nicht akzeptiert ist, von demjenigen der mit seinen Gedanken bei weltlichem ist, während er vor Allah swt steht.
12. Die Vorzüglichkeit vollständigen Wudu zu verrichten, auf das einem Sünden vergeben werden.
13. Das Versprechen von der Tilgung von Sünden wenn beide Faktoren anwesend sind: vollständiger Wudu, gefolgt von 2 Raka in denen man nicht über weltliches nachdenkt…
Anmerkung: Einige der Gelehrten haben die Vergebung eingeschränkt auf kleine Sünden. Für die Vergebung von großen Sünden ist die Tauba (Reue) erforderlich. Allah swt sagt: „Wenn ihr die schwerwiegenden (Dinge) (al-Kabaa’ir) meidet, die euch verboten sind, tilgen Wir euch eure bösen Taten( Sayyi’aatikum) und gewähren euch auf eine ehrenvolle Weise Eingang (in den Paradiesgarten). (4:31)“ und die Aussage Allahs: „Diejenigen, die schwerwiegende Sünden und Abscheulichkeiten meiden, außer leichten Verfehlungen... Gewiss, dein Herr ist Allumfassend in (Seiner) Vergebung. (53:32)“ Der Gesandte Allahs sagte: „Die fünf Gebete, ein Jumua zum nächsten, ein Ramadan zum nächsten, jede dieser Tat vertilgt die begangen Sünden, wenn al-Kabaa’ir (große Sünden) vermieden werden.“ (Ahmad, Muslim, at-Tirmidhee von Abu Hurairah)
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Wie die rituelle Waschung vollzogen wird (al-Wudu)
Hadith Nr.8
Al-Bukharee sagte: Kapitel: Das Streichen mit nassen Händen über den gesamten Kopf, während der rituellen Waschung, wie in der Aussage Allahs: Streicht (mit nassen Händen) über euren Kopf (5:6).
Und ibn al-Musayyab sagte: Dieser Befehl gilt für Männer und Frauen.
Und Maalik wurde gefragt: Ist das Streichen einer nassen Hand über einen Teil des Kopfes ausreichend? Er machte seine Fatwa mit Hilfe des Hadith von Abdullah ibn Zaid, welche anschließend folgt (welche beinhaltet wie der Prophet sas über seinen gesamten Kopf strich.)
Berichtet von Yahya al-Maazini: Eine Person fragte Abdullah ibn Zaid, der Großvater von Amr ibn Yahya: „Kannst du mir zeigen, wie der Gesandte Allahs sas die rituelle Waschung vollzogen hat?“
Abdullah ibn Zaid antwortete bestätigend und fragte nach Wasser. Er reinigte seine Hände und wusch sie zweimal, dann spülte er dreimal seinen Mund und wusch seine Nase dreimal, in dem er es in die Nase zog und dann ausblies. Er wusch sich dreimal das Gesicht und danach wusch er sich seine Unterarme bis zum Ellenbogen zweimal und dann strich er mit seinen nassen Händen über seinen Kopf von vorne nach hinten und umgekehrt, indem er vorne anfing bis nach hinten zu seinem Nacken und wieder nach vorne, wo er anfing, dann wusch er sich seine Füße (einschließlich der Knöchel).
[al-Bukhaaree 1/127, no. 185]
Das Waschen der Füße bis zu den Knöcheln
Berichtet von Amr: Mein Vater sah Amr ibn Abi Hassan Abdullah bin Zaid über die rituelle Waschung des Propheten sas. Abdullah ibn Zaid verlangte nach Wasser und vollzog die rituelle Waschung wie der Gesandte Allahs sas. Er goss Wasser aus dem Pott über seine Hand und wusch seine Hände dreimal und dann nahm er Wasser aus dem Pott und spülte seinen Mund und wusch seine Nase, indem er es in die Nase zog und dann ausblies mit drei Händen voll mit Wasser. Wieder tat er seine Hand in das Wasser und wusch dann sein Gesicht dreimal und wusch seine Unterarme bis zu den Ellenbogen zweimal. Und dann nahm er Wasser in seine Hand und strich damit über seinen Kopf, indem er von vorne nach hinten strich und dann wusch er seine Füße bis zu den Knöcheln.
[al-Bukhaaree 1/128, no. 186]
Wichtige Punkte entnommen aus dem Hadith:
Die Hauptpunkte sind dieselben wie aus dem vorangegangen Hadith, beide beschreiben die vollständige Waschung des Gesandten Allahs sas. Darüber hinaus enthält dieser Hadith folgende zusätzliche Punkte:
1. Es ist deutlich erwähnt im Hadith von Abdullah ibn Zaid, al-madmada (Mund spülen) genauso wie al-istinshaaq (Nase säubern) dreimal gemacht wurden, aus drei Händen voll mit Wasser [also beides, Mund und Nase, mit jeweils einer Hand voll mit Wasser].
2. Im Hadith von Uthman ibn Affan wurde erwähnt, dass das Waschen der Hände dreimal war, dieser Hadith erwähnt nur zweimal.
3. Die Worte: Und wieder tat er seine Hand in den Pott mit Wasser und wusch sein Gesicht dreimal, zeigt, dass eine Hand gebraucht wurde um das Gesicht zu waschen. Imam an-Nawaawi sagte, nachdem er verschiedene Ahadith erwähnte: „ Die Worte weisen daraufhin, dass es [der Gebrauch von einer Hand beim Gesichtwaschen] zur Sunnah gehört. Trotzdessen, die weitverbreitete Praxis und dies wird durch die Mehrheit der Gelehrten gestützt, ist dass es empfehlenswert ist mit beiden Händen sein Gesicht zu waschen. Zumal dies einfacher und gründlicher ist.“ [Anmerkung: Der Gebrauch von beiden Händen ist erwähnt in Ahadith von al-Bukharee über Abdullah ibn Zaid, von al-Bukharee über Abdullah ibn Abbas und einem Hadith bei Abu Dawud und al-Baihaqi über Ali].
4. Er sagte im vorangegangenen Hadith: thumma masaha bi-ra´si-hi und der Ausdruck bi-ra´si-hi ist ziemlich wahrscheinlich in der Bedeutung von: dann strich er über einen Teil des Kopfes, so wie es von einige interpretiert wurde durch die Aaya: wam-sahu bi –Ru’oosi-kum (und streicht über [einen Teil] des Kopfes). Wie dem auch sei, das Streichen über den gesamten Kopf ist genau beschrieben in dem Hadith. Es gibt eine allgemeine Regel: Einige Texte vom Islamischen Recht erklären und klären andere Texte; und der Wortlaut in diesem Hadith deutet auf die Pflicht, den gesamten Kopf zu streichen.
5. Beide Ahadith erwähnen das Benutzen einer Hand beim waschen des Mundes und der Nase. In diesem Hadith sind beide Hände erwähnt, beim Waschen der Hände bis zum Ellenbogen und dass er mit beiden Händen über den Kopf strich von vorne nach hinten und dann wieder zurück und dies einmal. Imam Abu Dawud: Alle authentischen Ahadith das einmal über den Kopf gestrichen wird. Ibn al-Mundhir: Das, was vom Propheten etabliert ist, dass er einmal gestrichen hat.
6. Es wird außerdem verstanden aus dem Hadith, dass es erlaubt ist Teile des Körpers unterschiedlich oft zu waschen… und dass die vollständigste Art ist, es 3mal zu machen, obwohl ein -oder zweimal auch akzeptabel ist, wie es durch authentische Ahadith bestätigt wird.
7. Die Gelehrten haben unterschiedliche Meinung wo man beim Streichen über den Kopf anfängt. Ibn Daqiiq al-Id und as-San´aani vertraten die Meinung dass es von vorne nach hinten ist. Andere verstanden aus den Worten fa-aqbala bi-hima wa adbara, dass das Streichen von hinten nach vorne und dann zurück zum Nacken. [Wie dem auch sei, die erste Meinung ist die deutlich beabsichtigte in der Überlieferung welche besagt: bi-muqaddam ra´si-hi (vorne vom Kopf) bis die zwei Hände qafaa-hu (Nacken) und dann wieder nach vorne]
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Starten mit der rechten Seite bei der rituellen Waschung
Hadith Nr.9
`A´ischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, hatte es immer gern, mit rechts zu beginnen, wenn er sich wusch oder kämmte, und wenn er seine Schuhe anzog.
[Muslim, 1/161, no. 514]
كان رسول الله صلى الله عليه وسلم يحب التيمُنَ في شأنه كله في نعليه وترجله وطُهُورِهِ
Wichtige Punkte entnommen aus dem Hadith:
1. Den Vorzug der Rechten in allen guten Dingen in Übereinstimmung mit der islamischen Gesetzgebung, genauso so wie der rationale Verstand und aus medizinischer Sicht. Imam an-Nawawi sagte: Die andauernde Regel in der islamischen Gesetzgebung ist es, dass es empfehlenswert und vorzuziehen ist mit der Rechten zu beginnen in Sachen die ehrbar sind. Hingegen das Gegenteil mit der Linken zu beginnen, wenn es für unehrenhafte und unsaubere Dinge ist.
2. Gebrach der linken Hand für unreine Sachen ist vorzuziehen im Einklang mit der islamischen Gesetzgebung und rational gesehen.
3. Die ehrenhafte islamische Gesetzgebung ist gekommen um die Menschen zu korrigieren, zu verbessern und sie vor allen schädlichen Dingen zu schützen.
4. Besonders bezüglich der rituellen Reinigung ist es vorzuziehen mit den rechten Teilen des Körpers zu beginnen die gewaschen werden während der rituellen Reinigung, vor den linken Körperteilen. Imam an-Nawawi sagte: Es herrscht ein Ijma unter den Gelehrten, dass es sunnah ist mit dem rechten Teil des Körpers vor dem linken zu beginnen. Wer immer es lässt steht im Widerspruch dazu und hat eine preisenswerte Tat unterlassen, aber seine rituelle Waschung ist immer noch komplett.
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Es ist löblich die Stirn beim Waschen des Gesichts und die Ellenbogen und Knöchel beim Waschen der Hände und Füße mit einzubeziehen, während man Wudu macht
Hadith Nr.10
Nu´aim bin Abdullah al-Mujmir berichtete: Ich sah Abu Huraira die rituelle Waschung vollziehen. Er wusch sein Gesicht und er wusch es gründlich. Dann wusch er seine rechte Hand inkl. Ein Teil seines Armes. Dann wusch er seine linke Hand inkl. Einen Teil seines Armes. Dann strich er sich über den Kopf. Dann wusch er seinen rechten Fuß inkl. Den Unterschenkel und dann seinen linken Fuß inkl. Seines Unterschenkels und sagte dann: „ Dies ist, wie ich den Gesandten Allahs sah, wenn er die rituelle Waschung vollzog. Und Abu Huraira fügte hinzu, dass der Gesandte Allahs sas sagte: Ihr werdet eure Gesichter, Hände und Füße strahlend finden am Tag der Auferstehung, aufgrund euer gutgemachten rituellen Waschung. Derjenige der kann, soll dieses Strahlen seiner Stirn und das der Hände und
Beine steigern.“
[Muslim 1/156, no. 477]
أنتم الغرُّ المحجَّلون يوم القيامة من إسباغِ الوُضوء فمن استطاع منكم فلْيطِل غرَّته وتحجيلَه
In einer anderen Überlieferung heißt es:
Nu´aim bin Abdullah berichtete: Ich sah Abu Huraira, wie er Wudu machte. Er wusch sein Gesicht und wusch seine Hände fast bis zu den Schultern. Dann wusch er seine Füße und erreichte dabei fast seinen Unterschenkel und sagte dann: Ich hörte den Gesandten Allahs sas sagen: „ Meine Ummah wird am Tag der Abrechnung kommen mit leuchtende Gesichtern und leuchtenden Händen und Füßen, als Zeichen des Vollrichtens der rituellen Waschung. Deshalb, derjenige, der den Glanz seiner Stirn steigern kann, soll es tun.“
[Muslim 1/156, no. 478]
إن أمتي يأتون يوم القيامة غرًّا محجَّلين من آثار الوضوء فمن استطاع منكم أن يطيلَ غرَّته فلْيفعلْ
Es wird ebenfalls berichtet:
Abu Haazim berichtet: Ich stand hinter Abu Huraira und er vollzog gerade die Waschung zum Gebet. Er verlängerte das Waschen seiner Hand bis er fast die Achseln erreichte. Ich sagte zu ihm: Oh Aba Huraira, was für eine Waschung ist das? Er sagte: „ Oh so und so von Stamm der Farroukh, du bist hier?“ Hätte ich gewusst, dass du da bist, hätte ich meine Waschung niemals so verrichtet. Ich habe meinen Freund sas sagen hören: „Bei einem Gläubigen ist die Zierde/Schmuck an den Orten, wo die Waschung den Körper erreicht hat.“
[Muslim 1/157, no. 484]
تبلغ الحلية من المؤمن حيث يبلغ الوضوء
Meinungsverschiedenheit:
Die Meinungsverschiedenheit existiert bezüglich des Vermehrens der Ghurrah (das Strahlen oder Leuten der Stirn, Hände und Beine). Die Gelehrten unterscheiden sich in den Meinungen im Bezug auf das Waschen des Körpers über die verpflichtenden Grenzen hinaus.
1. Die Mehrheit der Gelehrten sieht es als lobenswert an, dies zu tun, basierend auf diesem Hadith, obwohl sie sich unterscheiden in den Meinungen wieviel man über die verpflichtenden Grenzen hinaus wäscht.
2. Imam Maalik und Ahmad (in einer Überlieferung über ihn) hielten dieses Waschen über die Grenzen hinaus für nicht empfehlenswert. Dies ist auch die Meinung von Sheikh al-Islaam ibnu Taymiyyah, ibn al-Qayyim und Abdurrahman ibn Naasir as-Sa´adi. Sie begründeten ihre Ansicht wie folgt:
(A) Waschen über die Grenzen hinaus – als eine gottesdienstliche Handlung – bedarf eines Beweises, und der Hadith über Abu Huraira ist kein Beweis; es zeigt nur das Licht oder Glanz an den Körperteilen vom Wudu sein werden.
(B) Diese Praxis war sein eigenes Verständnis, wie man aus dem Hadith entnehmen kann und es ist nicht angebracht, diese Meinung zu übernehmen, während die richtigere Ansicht im Konflikt mit dieser Praktik ist.
(C) Für die Worte: Deshalb, derjenige, der den Glanz seiner Stirn steigern kann, soll es tun“ so ist die richtige Ansicht, dass es die Aussage von Abu Huraira ist: mudrijah (Worte, die zur Erklärung hinzugefügt wurden), sodass es nicht Teil der wirklichen Aussage des Propheten ist.
(D) Es ist nicht überliefert, dass ein Sahaba diese Ansicht teilte und über die verpflichtenden Grenzen beim Wudu hinausgegangen ist. Vielmehr ist überliefert, dass Abu Huraira vorsichtig war, dass ihn niemand bei dieser Angelegenheit sah, aufgrund der Absonderlichkeit.
(E) All das, was über den Propheten sas überliefert wurde, bezüglich der Waschung ist, dass das Gesicht, die Hände zu den Ellenbogen und die Füße zu den Knöcheln gewaschen wurden. Al-Hafidh ibn Hajar sagten in Fath al-Baari: ich diesen Satz (die hinzugefügte Aussagen von Abu Huraira) in keinem Hadith von einem anderen Sahaba gesehen und es waren 10, die diesen Hadith überliefert haben, noch haben ich jemanden gesehen, der diesen Hadith von Abu Huraira überliefert hat, außer Nu´aim.
(F) Der edle Vers im Quran, der die Waschung beschreibt, zeigt deutlich die Grenzen der Waschung, bis zu den Ellenbogen und den Knöcheln und dies was der entscheidende letzte Vers der offenbart wurde…
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Was man sagt, wenn man die Toilette betritt
Anas sagte: „Wenn der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, zu seiner Notdurft austrat, sagte er: „O Allah, ich nehme Zuflucht bei Dir vor den Chubuth und den Chaba'ith. Allahumma Inni a’oodhu bi-ka mana’l-Khub-thi [oder al-Khu-bu-thi] wa’l Khabaa’ith.“
(Chubuth ist die Mehrzahl von Chabith (= männlicher Schaitan) und Chaba'th ist die Mehrzahl von Chabitha (= weiblicher Schaitan).
Manche Gelehrten verstehen unter dem Wortlaut dieses Hadith, dass es sich hier um die Zufluchtnahme bei Allah vor jedem übel in jeder Form handelt)
[Al-Bukhaaree 8/225, no. 334]
اللهم إني أعوذ بك من الخبث والخبائث
Wichtige Punkte entnommen aus dem Hadith
1. Es ist lobenswert dieses Bittgebet auszusprechen wenn man beabsichtigt auf die Toilette zu gehen um sicher zu sein vor dem Übel, welches versucht das Gebet von einem zu verderben [durch das verderben vom Zustand der rituellen Reinheit].
2. Ein Schaden von den Teufeln ist, dass sie verursachen, dass die Leute von Unreinheiten verfallen werden, sodass das Gebet von jemandem ungültig ist. Deshalb muss man Zuflucht suchen, dass man beschützt ist, vor solch Schaden.
3. Die Verpflichtung sich vor jeder Art von Unreinheit zu schützen und jedes Mittel zu nutzen um sich selbst vor Unreinheit zu schützen. Es ist authentisch überliefert, dass einer der Gründe für die Bestrafung im Grab, das Nachlässig sein, beim Reinigen vom Urin nach der Toilette ist.
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Während man uriniert oder Stuhlgang hat, soll man niemals in Richtung Qiblah sein, außer wenn etwas dazwischen ist, wie ein Gebäude, Wand oder ähnliches.
Hadith 12
Überliefert von Abu Ayoub al-Ansari: Der Prophet sas sagte: „ Während man dem Ruf der Natur folgt, so soll er weder sein Gesicht, noch seinen Rücken in Richtung der Qiblah wenden, sondern entweder der Osten oder Westen.“
Abu Ayoub fügte hinzu: „ Als wir in Shaam ankamen, fanden wir Aborte vor, die die Qiblah anpeilten, sodass wir uns drehten , während wir sie benutzen und Allah um Vergebung baten.“
[Al Bukhaaree 1/235, no. 388]
In einer anderen Überlieferung heißt es:
Überliefert von Abu Ayoub al-Ansari: Der Prophet sas sagte: „ Während man auf einem offenen Feld ist um dem Ruf der Natur zu folgen, so soll er weder sein Gesicht, noch seinen Rücken in Richtung der Qiblah wenden, sondern entweder der Osten oder Westen.“
[Al Bukhaaree 1/106, no. 146]
Wichtige Punkte entnommen aus dem Hadith:
1. Das Verbot sein Gesicht oder Rücken in Richtung der Qiblah zu haben, während man dem Ruf der Natur folgt.
2. Der Befehl, sich selbst weg von der Qiblah zu drehen, während man sich erleichtert.
3. Allgemeine Regel: Die Befehle und Verbote der Sharia sind an alle Muslime im Allgemeinen gerichtet. Dies ist eine ursprüngliche Regel! Dennoch gibt es Umstände, wo ein Befehl oder Verbot spezielle für ein Individuum unter den Muslimen ist. Der Befehl in diesem Hadith ist von dieser Natur. Seine sas Worte: „entweder der Osten oder Westen.“ Ist ein Befehl speziell für die Bewohner von al-Medina und für jeden, der in derselben Richtung ist, sodass, wenn sie in Richtung Osten oder Westen schauen, sie nicht in Richtung der Qiblah sind.
4. Die Weisheit dahinter ist der Respekt und die Ehre der Ka´aba, dem ersten Haus der Anbetung.
5. Die beabsichtigte Meinung von al-Istighfaar (Vergebung ersuchen) von Abu Ayoub al-Ansari in diesem Hadith ist, die Vergebung suchen mit dem Herzen und nicht das Aussprechen mit der Zunge: Ich ersuche Vergebung von Allah während man auf der Toilette ist und sich gerade erleichert. Den Namen Allahs mit der Zunge zu erwähnen, während man seine Privatsphäre unbedeckt hat und sich gerade erleichtert, ist nicht erlaubt.
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