As salamu aleykum,
welches Buch dient Dir hier als Vorlage ?
Im weiteren Verlauf werden -so Allāh will- die Grundlagen im Takfīr vorgestellt. Vorerst verbleiben wir bei der Erwähnung der Grundlagen. Aufgrund meiner Beschäftigung mit der Widerlegung der Übertreiber im Takfīr werde ich im Laufe von jeweils zwei Wochen jeweil eine Erklärung zu jeder einzelnen Grundlage abgeben, so Allāh will. Es soll eine kurze und bündige Erklärung sein, damit die Geschwister in Zukunft vorsichtig mit dem Takfīr umgehen.
Und Allāh gebührt aller Lobpreis. Und Segen und Heil seien auf Seinen Gesandten.
- Grundlage: "Der allgemeine Unglaube bedeutet nicht immer den individuellen Unglauben."
- Grundlage: "Die Verwirklichung der Versprechen und die Zurückhaltung der Strafen."
- Grundlage: "Die Zufriedenheit mit dem Unglauben ist Unglaube."
- Grundlage: "Jeder Hinderungsfaktor von den Hinderungsfaktoren des Takfīr ist ein Hinderungsgrund von den Hinderungsgründen der zustehenden Strafe beim Individuum. Allerdings ist nicht jeder Hinderungsgrund von den Hinderungsgründen der zustehenden Strafe beim Individuum ein Hindergrunsgrund von en Hinderungsgründen des Takfīr."
- Grundlage: "Das Urteilen nach dem Äußeren beim Kufr und Imān."
- Grundlage: "Das Wort des Unglaubens ist Unglaube, und die Handlung des Unglaubens ist Unglaube."
- Grundlage: "Es wird nicht von der kleinen Handlung des Unglaubens ausgegangen, es sei denn, ein islamischer Indiz verweist darauf hin."
- Grundlage: "Wer das Verbotene erlaubt oder das Erlaubte verbietet ist ungläubig geworden."
- Grundlage: "Der offenkdunige Islām wird nur durch den offenkundigen Unglauben zunichte gemacht."
- Grundlage: "Der Sinn liegt in den abschließenden Handlungen/Aussagen."
- Grundlage: "Wer einen Muslim für ungläubig erklärt ist ungläubig geworden."
- Grundlage: "Wer den Ungläubigen nicht für ungläubig erklärt oder an seinem Unglauben zweifelt, der ist ungläubig geworden."
- Grundlage: "Jede Bedingung für die Richtigkeit des Imān, wenn sie unterlassen wird, ist Unglaube. Und die Unterlassung jedes Unglaubens ist eine Bedingung für die Richtigkeit des Imān."
- Grundlage: "Jeder Ungläubige ist ein Unwissender. Jedoch ist nicht jeder Unwissende ein Ungläubiger."
As salamu aleykum,
welches Buch dient Dir hier als Vorlage ?
Von Shaikh Abū Basīr mein Bruder.
http://www.altartosi.com/book/book20/index.html
Der Prophet Muhammadsagte:
Bei Dem, in Dessen Hand die Seele Muhammads ist (Ich schwöre bei Allah),
jeder Mensch, ob Jude oder Christ, der von mir hört und
stirbt, ohne an das zu glauben, womit ich gesandt wurde (wer den Islam nicht
animmt),
wird ein Bewohner des Höllenfeuers sein.
(Sahih Muslim Nr 153)
4. Grundlage: "Jeder Hinderungsfaktor von den Hinderungsfaktoren des Takfīr ist ein Hinderungsgrund von den Hinderungsgründen der zustehenden Strafe beim Individuum. Allerdings ist nicht jeder Hinderungsgrund von den Hinderungsgründen der zustehenden Strafe beim Individuum ein Hindergrunsgrund von en Hinderungsgründen des Takfīr."
Bruder Abu al QaaQaa kannst du vllt einen Shar7 dazu posten. BarakALLAHu feek.
,
Liebe Geschwister, entschuldigt erstmal für die dürftige Übersetzung, ich hoffe denn noch, dass sie verständlich und den Wortsinn halbwegs rüberbringt.
Zu diesem Punkt schreibt der Autor folgende Erklärung: (Zusammengefaßt und sinngemäß)Jeder Hinderungsfaktor von den Hinderungsfaktoren des Takfir ist ein Hinderungsgrund von den Hinderungsgründen der zustehenden Strafe beim Individuum.
Dies basiert auf folgenden Grundlagen und Beweise:
1. Unwissenheit (Jahl): Es gibt unzählige Beweise, dass wer unwissend in Kufr fällt (eine Kufr-Tat begeht) -ohne dies verhindern zu können-, dass dies ein Hinderungsgrung zur Bestrafung im Dies- und Jenseits. "Wir strafen nicht eher, bis Wir einen Gesandten geschickt haben."[17:15] und "Und (Wir sandten) Gesandte, über die Wir dir schon zuvor berichtet haben, und andere, über die Wir dir nicht berichtet haben, ... Gesandte als Verkünder froher Botschaft und als Überbringer von Warnungen, damit die Menschen nach den Gesandten kein Beweismittel gegen Allah haben. Und Allah ist Allmächtig und Allweise."[4:164-165] und "Allah erlegt keiner Seele mehr auf, als sie zu leisten vermag. Ihr kommt (nur) zu, was sie verdient hat, und angelastet wird ihr (nur), was sie verdient hat."[2:286] und "Daher fürchtet Allah, soweit ihr könnt. Und hört zu und gehorcht und gebt Gutes für euch selbst aus. Und diejenigen, die vor ihrer eigenen Habsucht bewahrt bleiben, das sind diejenigen, denen es wohl ergeht."[64:16].
...Die Beweise, dass Unwissenheit eine Entschuldigung in Angesicht der Bestrafung sind viele und es ist nicht unser Anliegen sie aufzuzählen, vielmehr die Stützung des ersten Teil der Regel: "Jeder Hinderungsfaktor von den Hinderungsfaktoren des Takfir ist ein Hinderungsgrund von den Hinderungsgründen der zustehenden Strafe beim Individuum."
2. Interpretation: eine zulässige und nachvollziehbare Interpretation ist ebenfalls ein Hinderungsfaktor von Tekfir. Ein Beispiel dafür ist das Verstädnis des an Badr teilnehmenden Gefährten Quddamah ben Maz'un -Allahs Wohlgefallen über ihm- für die Verse: "O die ihr glaubt, berauschender Trank, Glücksspiel, Opfersteine und Lospfeile sind nur ein Greuel vom Werk des Satans. So meidet ihn, auf daß es euch wohl ergehen möge!... Es lastet keine Sünde auf denjenigen, die glauben und rechtschaffene Werke tun, hinsichtlich dessen, was sie (bisher) verzehrt haben, wenn sie (fortan) gottesfürchtig sind und glauben und rechtschaffene Werke tun und wiederum gottesfürchtig sind und glauben und wiederum gottesfürchtig sind und Gutes tun. Allah liebt die Gutes Tuenden."[5:90-93], als er daraus das Erlaubnis zum Trinken für Ehrfürchtigen verstand. Und das ist Kufr, da es Erlaubnis dessen, was Allah swt verboten hat. Da er aber nur den Vers falsch verstand und nicht darauf beharrte und Reue zeigte, als es ihm erklärt wurde, war seine Falschinterpretation ein Hinderungsgrund ihn für Kafir zu halten. Ebenso ist der Fehler von -ebenfalls an Badr teilnehmenden- Hatib ben ebi-Balta'a als Fehlinterpretation zu betrachten, als er Quraisch eine Nachricht schickte, in der er sie vom Ausgang des Gesandten Allahs zu Mekka berichtete. Obwohl dies klar eine Aktion der Muwalat (Partnerschaft) ist und somit eine Kufr-Tat ist "Die Gläubigen sollen nicht die Ungläubigen anstatt der Gläubigen zu Schutzherren nehmen. Wer das tut, hat überhaupt nichts mit Allah (gemeinsam) –, es sei denn, daß ihr euch (durch dieses Verhalten) vor ihnen wirklich schützt. Allah mahnt euch zur Vorsicht vor Sich selbst. Und zu Allah ist der Ausgang."[3:28], hat ihm der Gesandte Allahs dafür nicht als Kafir veruteilt und hat Umar daran gehindert ihm dafür als Muniq zu töten, viel mehr hat er seine Interpretation als Hinderungsgrund angenommen. Eine vergleichbare Fehlinterpretation ist dem Gefährten 'Adiy ibn Hatim passiert. Er verstand den Vers "...und eßt und trinkt, bis sich für euch der weiße vom schwarzen Faden der Morgendämmerung klar unterscheidet..."[2:187] wörtlich und band sich zwei Fänden an dem Fuß und aß und trank bis er den Weißen vom Schwarzen unterschied.
3. Zwang: "Wer Allah verleugnet, nachdem er den Glauben (angenommen) hatte – außer demjenigen, der gezwungen wird, während sein Herz im Glauben Ruhe gefunden hat –, doch wer aber seine Brust dem Unglauben auftut, über diejenigen kommt Zorn von Allah, und für sie wird es gewaltige Strafe geben."[16:106]
4. Fehler im Gegensatz zu Absicht und Vorsatz: "...Es ist für euch keine Sünde in dem, was ihr an Fehlern begeht, sondern was eure Herzen vorsätzlich anstreben. Und Allah ist Allvergebend und Barmherzig."[33:5]. Ein Beispiel stellt der dar, der verzweifelt seine verlorene Reittier (Rahilah) suchte und als es aus dem Nichts wiederauftauchte, aus Freunde sagte: "Allahuma Du bist mein Diener und ich bin Dein Herr". Denn er hat es weder so gemeint, noch beabsichtigt.
Bis hierher dürften die Beweise für die Richtigkeit des ersten Teil der Aussage erbracht worden sind. Und nun zum zweiten Teil:
Hier eine Erklärung dazuAllerdings ist nicht jeder Hinderungsgrund von den Hinderungsgründen der zustehenden Strafe beim Individuum ein Hindergrunsgrund von en Hinderungsgründen des Takfir.
1. Hassanat (Gute Taten): Denn die guten Taten fegen die schlechten weg. "Und verrichte das Gebet an beiden Enden des Tages und in Stunden der Nacht. Die guten Taten lassen die bösen Taten vergehen. Das ist eine Ermahnung für diejenigen, die (Allahs) gedenken."[11:114]. Der Gesandte Allahs saws sagt: "Jeder Muslim, der sich zum Gebet so wäscht sich (yesbeghu)wie es sich gehört und sich dann ins Gebet begibt wohl wissend, was er darin sagt, wird das Gebet verlassen so wie ihn seine Mutter geboren hat (ihm alle seine vorigen Sünden verziehen werden)."... Und die Beispiele hierfür sind unzählbar. Bedeut dies aber, dass das ein Hinderungsgrund für Tekfir, wenn Kufr auf ihn deutlich zutrifft? Nein, denn die Hassanat fegen nur die Sayiat, die weniger sind als Kufr und Schirk. "...Wer Allah (etwas) beigesellt, dem verbietet fürwahr Allah das Paradies, und dessen Zufluchtsort wird das (Höllen)feuer sein. ..."[5:72] "Dir und denjenigen, die vor dir waren, ist ja (als Offenbarung) eingegeben worden: „Wenn du (Allah andere) beigesellst, wird dein Werk ganz gewiß hinfällig, und du gehörst ganz gewiß zu den Verlierern."[39:65] "Das ist Allahs Rechtleitung. Er leitet damit recht, wen von Seinen Dienern Er will. Wenn sie (Ihm) aber (andere) beigesellt hätten, wäre für sie wahrlich hinfällig geworden, was sie zu tun pflegten."[6:88] "Am Tag, da sie die Engel sehen, an dem Tag wird es für die Übeltäter keine frohe Botschaft geben, und sie werden sagen: „Das sei (euch) verwehrt und versperrt!“ Und Wir werden Uns den Werken, die sie getan haben, zuwenden und sie zu verwehtem Staub machen."[25:22-23].
Und wenn man sagt, schließt das die gute Tat von "etTawhid" mit ein, lautet meine Antwort: auch die gute Tat von etTauhid ist eingeschlossen, außer etTauhid widerspricht Schirk und Kufr. Aber die Annahme, dass etTauhid und Schirk in einem Herzen vereint sind, ist widerspruchsvoll. Der Gesandte Allahs sagte:"al-Iman und al-Kufr vereinen sich nicht im Herzen eines Menschen." und er saws sagte: "Allah swt sagt: Oh Sohn Adams! Solange Du mich anbetest und bittest, ohne mir etwas beigesellt zu haben, solange werde ich Dir verzeihen und wenn Du MIR mit zwischen Himmel und Erde voller Fehlern/Sünden entgegenkommst, so begegne ich Dir mit soviel Erbarmen entgegenkommen und Dir unbekummert verzeihen."
2. Al-Balaa (Prüfung): Löscht die Sünden ebenfalls und hindert eine Bestrafung (im Jenseits), wie in der Überlieferung bericht(Nichts Schlechtes wiederfährt einem Mumin, ohne das ihm dafür Verfehlungen verziehen werden.)ما يصيب المؤمنَ من وصَبٍ ولا نصَبٍ، ولا غمٍّ، ولا همٍّ، ولا حزنٍ حتى الشوكة يُشاكها إلا كفَّرَ من خطاياه
3. esch-Schefa'ah (Fürsprache): ebenso verhindert die Schafa'ah die Bestrafung im Jenseits, aber hindert sie die Bestrafung für Kufr und Schirk auch? Nein, weil die Schafa'ah nur den Muwahidin gilt. "Sie werden sagen: „Wir gehörten nicht zu denjenigen, die beteten,... und wir erklärten stets den Tag des Gerichts für Lüge bis die Gewißheit zu uns kam.“ Nun nützt ihnen die Fürsprache derjenigen nicht, die Fürsprache einlegen (können)."[74:43-48] "Und zum Erscheinen gebracht wird der Höllenbrand den Verirrten. Und es wird zu ihnen gesagt: „Wo ist denn das, dem ihr zu dienen pflegtet anstatt Allahs? Können sie euch helfen oder sich selbst helfen?“ Dann werden sie kopfüber hineingestürzt, sie und die Verirrten, und die Heerscharen Iblīs’ allesamt. Sie sagen, während sie darin miteinander streiten: „Bei Allah, wir befanden uns wahrlich in deutlichem Irrtum, als wir euch dem Herrn der Weltenbewohner gleichsetzten. ... . So haben wir nun niemanden, der Fürsprache einlegt,...!“"[26:91-100]
4. etTaubah wel-Istghwar (Reue und um Vergebung bitten): Wenn man nun sagt: Tawbah löscht das, was vor ihr war. "Dann folgten nach ihnen Nachfolger, die das Gebet vernachlässigten und den Begierden folgten. So werden sie (den Lohn für ihre) Verirrung vorfinden, außer demjenigen, der bereut und glaubt und rechtschaffen handelt. Jene werden in den (Paradies)garten eingehen und ihnen wird in nichts Unrecht zugefügt –"[19:59-60] und "Diejenigen, die verheimlichen, was Wir an klaren Beweisen und Rechtleitung hinabgesandt haben, nachdem Wir es den Menschen in der Schrift klar gemacht haben, sie werden von Allah verflucht und auch von den Fluchenden, –außer denjenigen, die bereuen und verbessern und klar machen. Ihre Reue nehme Ich an, Ich bin ja der Reue-Annehmende und Barmherzige. Diejenigen aber, die ungläubig sind und als Ungläubige sterben, auf ihnen liegt der Fluch Allahs und der Engel und der Menschen allesamt, ewig darin zu bleiben. Die Strafe soll ihnen nicht erleichtert noch soll ihnen Aufschub gewährt werden."[2:159-161] und "Und als sie sagten: „O Allah, wenn dies tatsächlich die Wahrheit von Dir ist, dann lasse auf uns Steine vom Himmel regnen, oder bringe schmerzhafte Strafe über uns!“ Aber Allah würde sie nimmer strafen, solange du unter ihnen bist; und Allah würde sie nimmer strafen, solange sie um Vergebung bitten."[8:32-33]. Und wer nun den Kufr reumutig verläßt, ist wie jemand der keine Sünden begangen hat. Dann sage ich: dies gilt als Hinderungsgrund für Kufr und die Strafe dafür nach der Tawbah, aber nicht davor. Deshalb haben wir sie als Hinderungsgrund für die Bestrafung eingestuft und nicht als Hinderungsgrung für Tekfir.
5. Weiterhin gibt es weitere Hinderungsgrunde für Bestrafung wie Du'ah für den Toten und Schenkungen von seinen Angehörigen an seiner Stelle und die Bestrafung im Grab... Aber keine dieser Hinderungsgründe trifft auf al-Kufr und die Strafe dafür zu. Wie dies die Überlieferung von Abdullahi ben 'Amr, dass al'As ben Wa-il einen Wunsch hinterlassen hat, dass man 100 Sklaven in seinem Namen freikaufen soll. Sein Sohn Hischam hat 50 freigelassen und sein Sohn 'Amr wollte zuerst den Gesandten Allahs -saws- zur Rat ziehen und er -saws- sagte: "wäre er Muslim und ihr hättet für ihn Sklaven freigelassen oder Almosen gegeben, oder an seinerstelle gepilgert, hätte ihm das erreicht.". Da er aber als Kafir starb nutzt ihm nix davon.
[altartosi: Grundregeln des Tekfir]
we esSalam
Warten wir lieber auf den Bruder und schreiben hier nicht rein. Ich glaube er muss sich dafür noch Zeit nehmen und alles vorbereiten.
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Maa salam.
Evet, ben bir Vehhabiyim! - Ja, ich bin ein Wahhabi!
Şeyh Ebu Basir et-Tartuşi - Scheikh Abu Basir at-Tartusi
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geht das Thema noch weiter oder hat sich das erledigt, da der Bruder nicht mehr registriert ist?
Kann das sonst jemand übernehmen, wenn möglich?
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