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Thema: Widerlegung gegen Pierre Vogel und Co.

  1. #1
    Abu Muslim
    Nicht registriert

    Widerlegung gegen Pierre Vogel und Co.



    Zerstörung der Götzen & Aufruf zur Gerechtigkeit (Teil 1)



    Inhaltsverzeichnis



    Kapitel 1 : Der Glaube (al-imān)

    Kapitel 2 : Aussagen der Gelehrten über das vollständige Unterlassen der Taten

    Kapitel 3 : Der Unglaube (al-kufr)

    Kapitel 4 : Die Gefahr im falschen Verständnis der beiden Arten des Unglaubens, dem
    Unglauben der Ablehnung und dem Unglauben der Verleugung

    Kapitel 5 : Der Unterschied zwischen der Ahlu-s-Sunnah wa-l-Jamā'ah, den Rechtsgelehrten
    des Irjā' und der Ashā'irah in den Handlungen des Unglaubens und im Takfīr

    Kapitel 6 : Der Unterschied zwischen der Verleugnung (al-inkār), dem Erlauben des
    Verbotenen (istiḥlāl) und dem Erlaubten (mubāḥ)

    Kapitel 7 : Sünden, bei denen die Leugnung (inkār) und das Erlauben des Verbotenen
    (istiḥlāl) eine Bedingungen für den Takfīr ist, und Sünden, bei denen diese nicht als
    Bedingungen gelten

    Kapitel 8
    : Erste Analyse des Vortrages von Abū Anas „takfīr der Führer“

  2. #2
    Abu Muslim
    Nicht registriert



    Einführung

    المد ل الذي بعث النبيي مبشرين ومنذرين، وأنزل معهم الكتاب بالق ليحكم بي الناس فيما اختلفوا فيه وما
    ا بينهم فهدى ال الذين آمنوا لا اختلفوا فيه من الق C اختلف فيه إل الذين أوتوه من بعد ما جاءتم البينات بغي
    .بإذنه وال يهدي من يشاء إل صراط مستقيم
    أما بعد


    Nachdem wir das nüchterne Video von Pierre Vogel (Abu Hamza) über „Die heutigen Islamischen Führer“ gesehen haben, schwankten unsere Gefühle zwischen Zorn und Mitleid. Zorn, da der Redner seine Vorträge teils mit Unwahrheiten gefüllt hatte, und Mitleid weil die Zuhörer sich leider nicht die Mühe gemacht haben, zu recherchieren, ob die Aussagen des Redners mit dem Koran und der Sunnah übereinstimmen. Der Redner dieses Videos schien uns wie ein Schauspieler zu sein, der sich lange für die Auftritte vorbereitete, um dann die Beifälle des Publikums zu genießen. Dies kann nur dann passieren, wenn der Vortragende am richtigen Ort und in der richtigen Zeit vor einer Gemeinschaft erscheint, wo Gefühle und Neigungen große Rollen spielen.

    Diese Abhandlung wurde nicht verfasst, um auf emotionaler Ebene beleidigend oder gar unislamisch zu wirken. Es ist eine Gegenreaktion auf jüngste Ereignisse, die niemals eintreffen durften.

    Diese Abhandlung ist eine detaillierte und wissenschaftliche Antwort auf die Vorträge in Videoformat, die im deutschsprachigen Raum erschienen sind:

    1. „Takfir der Führer“ von Abu Anas
    ◦ Erscheinungsjahr ca. 2007

    2. „Über diejenigen die den Takfir leichtsinnig anwenden“ von Pierre Vogel alias Abu Hamza
    ◦ Erscheinungsjahr 2009

    3. „Einführung in die Methodik der Koran Interpretation“
    ◦ Erscheinungsjahr: 27.09.09 in Dormagen


    4. „Takfir, jemanden zum Ungläubigen erklären“ von Pierre Vogel und Abu Jibril
    ◦ Erscheinungsjahr: November 2009 in Oberhausen


    5. Aktuelle Vorträge von Pierre Vogel zum Thema "Herrschen mit menschengemachten Gesetzen" und "Takfir"

    Mit der Analyse dieser Vortragsreihen wollen wir nicht die Wahrheit als unser Gut beanspruchen. Vielmehr ist es unsere Pflicht vor Allāh, dem Erhabenen, die wir als treue Diener zu erfüllen haben, den Laien dieser islamischen Nation gerecht zu sein.

    Und wir freuen uns, die Aussage von Shaikh al-Islām Abu al-'Abbās Aḥmad Ibn Taimiah zu übermitteln. Es ist seine Aussage, möge Allāh Sich seiner erbarmen:"Und aus diesem Anlass ist es die Pflicht den Zustand dessen klar zu stellen, der im Hadīth und in der Überlieferung einen Fehler begeht, und dessen, der in der Ansicht und der Rechtssprechung einen Fehler begeht, und dessen, der im Zuhd und in der 'Ibādah einen Fehler begeht, und sollte auch dem Fehler begehenden Mujtahid sein Fehler vergeben werden. Er wird für seinen Ijtihād belohnt. So ist die Klarstellung der Aussage und der Handlung, worauf das Buch und die Sunnah hingewiesen haben, eine Pflicht,
    auch wenn man damit seiner Aussage und seiner Handlung zuwiderhandeln würde. Und wer auch immer für seinen akzeptablen Ijtihād bekannt ist, darf nicht in Form von Diffamierung erwähnt werden; denn Allāh hat ihm seinen Fehler vergeben. Doch ist es die Pflicht sich mit ihm zu verbünden, ihn zu lieben und das von seinen Rechten (uns gegenüber) aufrecht zu erhalten, was Allāh zur Pflicht gemacht hat an Lob, Bittgebeten und anderen Dingen.“
    [Majmū' al-Fatāwā (28/232)]

    Und anschließend gebührt der Lobpreis nur allein dem Herrn der Welten, und der Friede und Segen Allāhs, des Erhabenen, seien auf Seinen edlen Propheten sowie seinen Gefährten, seiner Familie und all jenen, die seine Sunnah bis zum Jüngsten Tag befolgen.
    Geändert von Abu Muslim (23.03.2010 um 12:07 Uhr)

  3. #3
    Abu Muslim
    Nicht registriert



    Al-Imān (Glaube)



    Al-Imān (der Glaube) und al-Kufr (die Unglaube) sind die wichtigsten und bedeutendsten Themen im Islam. Es ist die Pflicht des Muslim sich in diesem Bereich das notwendige Wissen anzueignen. Allāh, der Erhabene sagt: {﴾Wisse nun, dass niemand das Recht besitzt angebetet zu werden, außer Allah, und bitte um Vergebung für deine Schuld und für die Gläubigen Männer und die Gläubigen Frauen. Und Allah weiß, wo ihr verkehrt oder euch aufhaltet.﴿} [Al-Qurān al-Karīm 47:19]

    In diesem segensreichen Vers verpflichtet Allah, der Erhabene, jedem zum Streben nach Wissen.
    Das Verb {Wisse} ist hier im Imperativ (Befehlsform), so dass man daraus eine obligatorische Handlung extrahieren kann. Die Ausführung der Befehle Allāhs, des Erhabenen, sind: Gehorsamkeit, Unterwerfung, Akzeptanz und Umsetzung Seiner Befehle. All diese Pflichten setzten das Wissen voraus. Sollte jemand die ihm auferlegten Pflichten grundlos unerfüllt lassen, so ist er bei Allāh, dem Erhabenen, nicht entschuldigt.

    Die Unwissenheit über dieses Thema ist die Ursache, weshalb die Muslime schwach geworden sind bzw. viele den Unglauben der heutigen Regierungen nicht erkennen können. So sehen wir, wie die Theorie von der Praxis gewaltig abweicht. Der „Irjā'“ hat sich unter den Namen der „Salafiya“ versteckt und seinen neuen Anlauf genommen, wodurch sich die Tore zum Chaos öffneten. Doch haben uns die Gelehrten nicht umsonst vor dem Irjā' gewarnt.

    Die Definition der „Ahlu-s-Sunnah wa-l-Jamā'ah“ des Wortes „al-imān“ (Glaube) lautet:

    Al-Iman ist die Überzeugung im Herzen, die Aussprache mit der Zunge und die Bestätigung mit den Körpergliedern. Wenn einer dieser drei Bestandteile fehlt, so besitzt man kein Iman.

    • Die Überzeugung mit dem Herzen ( inqiyādu-l-qalb ) . Sie ist all das, womit der Prophet, Allāhs Segen und Heil auf ihn, gesandt wurde. Der Glaube an Allāh, der Erhabene, an den Qurān, an die Bücher, an die Engel, an die Gesandten, Allāhs Segen und Heil auf ihnen, an Vorherbestimmung und an den jüngsten Tag.

    • Die Aussprache/Bestätigung mit der Zunge ( al-iqrāru bil-lisān ) . Alles wovon man in seinem Herzen überzeugt ist und dies mit seiner Zunge ausspricht. Dies nennt man das Glaubensbekenntnis, die Bekenntnis, dass niemand das Recht der Anbetung außer Allāh besitzt, und dass Muḥammad Sein Diener und Gesandter ist.

    • Die Ausführung der Taten mit den Körperteilen ( al-á'mālu bi-l-jawāriḥ ) . Nachdem die Überzeugung im Herzen eines Dieners gelangt ist, diese sodann mit seiner Zunge ausspricht, wird sich anhand der Ausführung seiner Körperglieder die Wahrhaftigkeit des Glaubensbekenntnisses bestätigen lassen, wie das Gebet, das Fasten, die Sozialabgabe, die Pilgerfahrt, der Kampf auf dem Wege Allāhs etc.
    Imām ash-Shāfi'ī, möge Allāh Sich seiner erbarmen, sagte: „Die Gefährten, die Nachfolger (tābi'īn) und all jene, die wir erreicht haben, sagten: „Dass der Iman die Überzeugung durch Wort und Tat ist, wovon das Eine nicht ohne das Andere existieren kann.“ [Sharḥ 'Aqīdatu Ahlu-s-Sunnah wa-l-Jamā'ah; Imām al-Lalākā'ī; (5/956)]

    Imām Aḥmad bin Hanbal, möge Allāh Sich seiner erbarmen, sagte: „Al-Imān besteht aus Wort und Tat. Es Steigt mit der Gehorsamkeit und singt mit Ungehorsam.“ [Tabaqātu-l-Hanābilah; Ibn Rajab al-Hanbali al-Baghdādī; (1/30)]

    Imām Ibn al-Qayyim, möge Allāh Sich seiner erbarmen, sagte: „Al-Iman muss sowohl im Inneren als auch im Äußeren erkennbar sein. Außen heißt: Aussprache und Ausführung mit den Körpergliedern. Innen heißt: Überzeugung/Bestätigung mit dem Herzen. Es wird nichts nützen, etwas nach außen spiegeln zu lassen, wenn dies nicht im Inneren vorhanden ist. Und es wird nicht helfen, wenn im Inneren was vorhanden ist, aber es nicht nach außen spiegeln lässt.Außer man ist entschuldigt wie (Zwang durch Morddrohung, oder Zwang durch Vernichtung). Werden keine Taten verrichtet, obwohl es keine Entschuldigung gibt, so ist das ein ausreichender Beweis dafür, dass imInneren alles verdorben ist und somit kein Iman besitzt.“ [Al-Fawā'id; Imām Ibn al-Qayyim; S. 283]

    Abū Nu'aim erzählte von 'Abdullāh bin Nāfi' über Imām Mālik bin Anas, der sagte: „Al-Imān ist Wort und Tat.“ [Al-Hilyah; …; (6/327)]

    'Abdullāh bin al-Imām Aḥmad bin Hanbal, möge Allāh Sich ihrer erbarmen, sagte: „Ich hörte, wie mein Vater über al-Irja gefragt wurde, woraufhin er antwortete: „Wir vertreten nicht ihre Meinung, denn der Imān ist Wort und Tat, welcher zu- und abnimmt.“ [As-Sunnah; Imām 'Abdullāh bin al-Imām Aḥmad bin Hanbal; (1/307)]

    Solche und ähnliche Aussagen lassen sich in den Büchern der Gelehrten vorfinden, weswegen wir unsere Abhandlung nicht unnötig in die Länge ziehen und uns damit begnügen.

    Aus den Aussagen der großen Gelehrten erkennen wir, dass die Ahlu-s-Sunnah wa-l-Jamā'ah die Überzeugung im Herzen, die Aussprache mit der Zunge und die Verrichtung mit den Körpergliedmaßen als die drei Fundamente des Imān sehen. Fehlt einer dieser Fundamente, so ist diese betroffene Person kein Gläubiger.

    Wenn jemand nach außen hin den Glauben zeigt, diesen jedoch nicht in seinem Herzen wahrt, dieser ist ein Heuchler. Jemand, der das Glaubensbekenntnis nicht ausspricht, kann nicht im Islam aufgenommen werden. Und jene Person, die die Pflichten nicht vollkommen verrichtet oder diese gänzlich unterlässt, ist kein Gläubiger. Denn selbst der schwächste Gläubige ist dazu angehalten seinen Pflichten nachzugehen und zu handeln.

  4. #4
    Abu Muslim
    Nicht registriert



    Aussagen der Gelehrten über das vollständige Unterlassen der Taten


    Imam Ahmad bin Hanbal sagte: „Es gibt keinen Glauben ohne Taten.“ [Kitāb as-Sunnah; Imām Aḥmad bin Hanbal; (3/566)]

    Al-Fudhail bin al-'Iyādh und Muḥammad at-Tūifī11 sagten:„Ohne Tat, ist die Aussage ungültig.“ [Sie sind beide große Gelehrte der Tabi'ī Tābi'īn]

    Imām Sufiān ath-Thaurī, möge Allāh Sich seiner erbarmen, sagte: „Die Leute der Sunnah sagen: Al-Iman ist Aussage und Handlung. Es ist nicht erlaubt etwas zu tun, ohne daran zu glauben. Es gibt keine Glaube ohne Tat. Und wenn du gefragt wirst, wer dein Imām in dieser Meinung ist, so sage Sufiān ath-Thaurī.“ [As-Sunnah; (1/337)]

    Sufiān bin 'Uyainā, möge Allāh Sich seiner erbarmen, sagte: „Al-Imān ist Wort und Tat. Dies nahmen wir von unseren Vorfahren (Salaf) an und sie fügten hinzu, dass keine Aussage gültig sein kann, wenn sie nicht durch die Tat bestätigt wird.“ [Sharḥ Uṣūl I'tiqād; Imām al-Lalākā'ī; (5/980)

    Al-Hassan al-Baṣrī, möge Allāh Sich seiner erbarmen, sagte: „Iman ist Wort, ihre Wahrhaftigkeit ist die Tat, und wenn das Wort nicht durch die Taten bekräftigt wird, wird es nichts nutzen.“ [Ash-Sharī'ah; Imām Al-Àjuryy; (1/285)]

    Said bin Aslam, möge Allāh Sich seiner erbarmen, sagte: „Vier Prinzipien müssen in dieser Religion notwendig sein: (1) Der Glaube an Allah und seinem Gesandte, Allāhs Segen und Heil auf ihn, (2) Der Glaube an das Paradies sowie an die Hölle, (3) Der Glaube an die Auferstehung nach dem Tod und (4) die Notwendigkeit der Taten, auf das sein eigener Iman bestätigt wird.“ [Kitāb al-Imān; Ibn Abī Shaibah; (45)]

    Shaikh al-Islām Ibn Taimiah, möge Allāh Sich seiner erbarmen, sagte: „Es ist ein durch Qurān, Sunnah und dem Konsens der Altvorderen (salaf) beschlossener Konsens, dass der Imān aus Wort und Tat besteht. Mit dem Wort bestätigen wir den Gesandten, Allāhs Segen und Heil auf ihm. Durch die Tat bestätigen wir unser Wort. Entfernt sich der Diener von seiner Tat, so ist er kein Gläubiger. Und die Wahrhaftigkeit in der Religion ist die Unterwerfung und Gehorsamkeit, dies kann nur durch Taten erreicht werden, und nicht nur durch das Wort. Wer nicht handelt hat keine Religion. Und wer keine Religion hat, ist ein Ungläubiger.“ [Sharḥ al-'Umdah (2/86)]

    Weiterhin sagt Shaikh al-Islām, möge Allāh Sich seiner erbarmen: „Es ist klar geworden, dass die Religion Worte und Taten braucht. Es ist unmöglich und unvorstellbar, dass jemand an Allah und Seinen Gesandten, Allāhs Segen und Heil auf ihm, mit dem Herzen glaubt, mit den Wörtern spricht, ohne jedoch dies mit den Taten (wājibāt) zu bestätigen. Ohne das Verrichten des Gebetes, dem Abgeben der Zakāt und dem Fasten usw. kann der Diener nicht von sich behaupten ein Gläubiger zu sein, bis er seinen Glauben an Allah und Seinen Gesandte, Allāhs Segen und Heil auf ihm, durch seine Taten bekräftigt hat.“ [Majmū' al-Fatāwā; Ibn Taimiah; (7/621)]

    Imām Ibn al-Qayyim, möge Allāh Sich seiner erbarmen, sagt: „Die Wahrheit im Inneren kann nichts nutzen, wenn dies nicht durch den äußeren Islām begleitet wird. Selbst wenn das Herz an Übermaß mit Liebe zu Allah gefüllt ist oder es durch die Angst zu Ihm zerreißt, diesem [aber] keine Unterwerfung durch die taten im Islām folgen lässt, dieser kann sich nicht vom Feuer retten. Er gleicht demjenigen, der seinen Islām nach außen zeigt, aber innerlich keinen Imān (Glauben) hat, welcher sich auch nicht retten kann.“ [Al-Fawā'id; Imām Ibn al-Qayyim; (136)]

    Shaikh al-Islām Muḥammad bin 'Abdilwahāb, möge Allāh Sich seiner erbarmen, sagte: „Es herrscht keine Meinungsverschiedenheit, dass der Monotheismus (tauḥīd) im Herzen durch die Taten erkennbar sein muss. Es ist notwendig, dass Taten ausgeführt werden. Wenn etwas von diesem fehlt, so ist er nicht gläubig, selbst wenn der Mensch den Tauhid im Herzen akzeptiert, dies aber nicht auf seine Zunge legt und in die (Praxis) Taten umwandelt, jene Person ist ein ungehorsamer Ungläubiger, wie der Pharao und seines Gleichen.“ [Kashf ash-Shubuhāt; auch ad-Durar as-Sanyyiah (2/124)]

    Shaikh 'Abdul'azīz ar-Rājiḥī (Ein ehemaliger Schüler vom Großgelehrten Bin Bāz, möge Allāh Sich seiner erbarmen) wurde gefragt: „Manche behaupten, dass der Iman aus dem Wort und der Tat besteht, wohingegen die Tat eine Bedingung für die Vollkommenheit des Imān sei. Entspricht diese Meinung die der Ahlu-s-Sunnah wa-l-Jamā'ah?“

    Antwort: „Das ist nicht die feste Überzeugung (I'tiqād) der Ahlu-s-Sunnah wa-l-Jamā'ah. Die Ahlus-Sunnah wa-l-Jamā'ah sagt, (dass) der Imān die Aussage ist.. Sie ist die Aussage, durch die Bestätigung des Herzens, durch die Aussage der Zunge und durch die Ausführung der Taten anhand der Körperglieder. Die Taten sind eine der vier Prinzipien. Und wir sehen nicht die Taten als Bedingung für Vollkommenheit des Imān an, wie es die Murji'ah tun, sondern als Bedingung für Gültigkeit des Imāns und wir kennen niemanden von Ahlu-s-Sunnah wa-l-Jamā'ah, der eine andere Meinung vertritt.“ [Masā'il fi-l-Imāni wa-l-Kufr (S. 2)]

    Zu den beiden Bezeichnungen „Bedingung für die Vollkommenheit des Imān“ und „Bedingung für die Richtigkeit/Gültigkeit des Imān“, so sagte der Shaikh Sāliḥ bin Sāliḥ al-Fawzān darüber: „Seine Aussage, dass der Imān aus dem Wort, der Tat und der Überzeugung bestünde, und sodann seine Aussage, dass die Tat eine Bedingung
    für die Vollkommenheit des Imān und seiner Richtigkeit sei, ist ein Widerspruch. Wie kann die Tat vom Imān sein,
    und sodann sagt man: Die Tat ist eine Bedingung.!? Und es ist bekannt, dass die Bedingung außerhalb des
    Bedingten ist, wohingegen die Tat bei der Ahlu-s-Sunnah wa-l-Jamā'ah innerhalb des Imān ist, nicht außerhalb von
    diesem. […] So besteht der Imān aus dem Wort, der Tat und der Überzeugung. Die Tat ist vom Imān und ein Teil
    dessen. Sie ist keine Bedingung von den Bedingungen des Imān oder eine Bedingung der Vollkommenheit.“

    [Masā'il fi-l-Imān (S. 11)]

    Shaikh Muḥammad bin Sāliḥ al-'Utheimīn, möge Allāh Sich seiner erbarmen, wurde gefragt:„Was ist Ihre Meinung bzgl. derjenigen, die den Imān als Bestätigung mit dem Herzen, mit der Zunge es aussprechen und die Taten im Herzen sehen?“

    Antwort: „Ich suche Zuflucht bei Allah. Das sind die Wörter der Murji'ah und sehr alt.“ [Tanbīh al-Ikhwān ilā ḥaqīqati-l-Imān wa-r-Radd 'alā al-Mukhālifīn (S. 69)]

    Shaikh Sāliḥ bin Fauzān al-Fauzān wurde gefragt: „Manche sagen, dass das vollständige Unterlassen der Taten kein „großer Unglauben“ sei, auch sei dies die zweite Meinung der Altvorderen und man darf sie weder tadeln, noch darf man sie als Neuerungsträger bezeichnen. Entsprechen diese Worte der Wahrheit?“

    Antwort: „Er ist ein Lügner. Wer diese Worte ausspricht, ist ein Lügner, weil er über die Altvorderen Lügen verbreitet. Die Altvorderen sagten niemals, dass wer die Taten vollständig unterlässt, gläubig sei. Wer die Taten, wie das Gebet oder das Fasten usw. ohne eine Entschuldigung unterlässt, kann so einer (noch) gläubig sein? So einer ist ein Lügner. Wer die Taten unterlässt auf Grund einer zulässigen islamischen Entschuldigung (z.B. jemand trat in den Islam ein, starb unmittelbar danach, bekam somit keine Möglichkeit dafür Taten zu verrichten oder wurde getötet bzw. stark erkrankt (Lähmung), bevor er noch Taten verrichten konnte ) so einer ist ohne Zweifel gläubig, wenn er das Glaubensbekenntnis wahrhaftig aussprach. Derjenige, der die Taten (wie Gebet, Almosen, Fasten usw.) ohne eine Entschuldigung unterlässt, obwohl er fähig war und die Möglichkeit dazu hatte, ist kein Gläubiger. Keiner behauptet, er würde gläubig sein, außer die Murjia.“ [Sharḥ al-Abida al-Hamawiah; Shaikh Sāliḥ al-Fauzān; Datum: 22.2.1426]

    Der Shaikh und Gelehrte Ibn Bāz, möge Allāh Sich seiner erbarmen, sagte: „Nein, nein, die Tat kann keine Bedingung für die Vollkommenheit des Imān sein. Dies behaupten die Murjia. Murjia sagen, Imān sei (die) Aussage und (die) Bestätigung mit dem Herzen.“ [Majallat al Mishkāt; zweites Band, zweiter Teil (S. 279-280)]

    Wir sehen, dass die Gelehrten die Taten als Bedingung für Gültigkeit des Imāns gestellt haben. Niemand ist Gläubig, solange er die Taten unterlässt. Die Gelehrten unterteilen jedoch die Taten in zwei Kategorien. (Derjenige, der sich mit Uṣūl al-Fiqh beschäftigt, der weiß mit Gewissheit, dass eine Bedingung (sharṭ) außerhalb einer Sache und die Säule innerhalb einer Säule ist. Der Schreiber, möge Allāh ihn bewahren, hätte diese zeitgenössischen Bezeichnungen nicht benutzen dürfen, um das wissenschaftliche Vertrauensgut zu bewahren. Vielmehr genügt es zu sagen, dass die Tat eine Säule des Imān ist, ohne die der Imān nicht bestehen bleiben kann.)

    Die erste Kategorie der Taten, stellten die Gelehrten als Bedingung für Gültigkeit des Imān dar.
    Erklärung: Verlässt der Diener diese Taten, so ist bei ihm kein Imān zu erkennen. Es sind jene Handlungen im Islam, die man als Diener auf keinen Fall unterlassen darf. Es sind die Taten, die das Fundament eines Gläubigen darstellen. Es sind die Taten, die einen zum Muslim machen. (Zu Bereicherung: Es sind jene Taten, wodurch sich der Muslim vom Götzendiener und Ungläubigen auszeichnet, wie das Gebet, welches in dieser Form einzig im Islām vorzufinden ist. Und genau diese Art der Taten meint der Schreiber, die eine „Bedingung für die Gültigkeit des Imān“ sind.)

    Die zweite Kategorie der Taten, stuften die Gelehrten als Bedingung für Vollkommenheit des Imān
    dar. Es sind die Taten, die für die Vollkommenheit des Imāns sind. Unterlässt der Diener diese Taten, so ist er trotzdem gläubig. (Zur Bereicherung: Es sind jene Taten, die zu den guten Werken und Aspekten des Imān gehören, wie das Beseitigen von Schaden von den Wegen der Menschen, jedoch auch in den anderen Religionen und Ideologien vorzufinden sind. Diese Taten sind erwünscht, vielmehr verlangt Allāh dies von Seinen Dienern, jedoch ist die Unterlassung dessen kein Grund für das Verschwinden des gesamten Imān. Vielmehr wird dadurch der vollkommene Imān erreicht.)

    Nun wenden wir uns mit unseren Fragen an Abū Anas, Abū Hamza und Ihresgleichen: „Wie kann man den angeblichen Imān jener Person bestätigen, die entweder eigene Gesetze erlässt oder nach menschengemachten Gesetzen richtet? Oder jemand, der die Schaī'ah abändert, die Demokratie implementiert und die Muslīme dieses aufzwingt? Wie könnt ihr demjenigen den Imān zuschreiben, der in allem, sowie in weltlichen als auch in religiösen Angelegenheiten, sich ausschließlich dem Tāghūt hinzuwendet? Wie kann der Imān bei jemanden gültig sein, der die Demokratie implementiert und dieses System mit seinem Hab und Gut und auf die bester Art und Weise unterstützt? Hat so einer an Allah, dem Erhabenen, und Seinem Gesandten, Allahs Segen und Heil auf ihm, wirklich den Imān verinnerlicht? Wie könnt ihr den Imān so einer Person zuschreiben? Denkt ihr, nur weil er dies mit seiner Zunge aussagt, hat sein Imān Gültigkeit? Ist das, was ihr mit euren Vorträgen geleistet habt mit den Aussagen der großen Gelehrten vereinbar?“

    Es besteht keinen Zweifel darin, dass das Richten mit den göttlichen Gesetzen Allāhs zum Tauhid (Monotheismus) gehört. Beim Aussprechen des Glaubensbekenntnisses verpflichtet sich der Diener den Monotheismus zu lieben, den Unglauben und Götzendienst zu hassen, sowohl die Gefährten des Tauhids zu lieben, als auch gleichzeitig die Anhänger des Schirk (Beigesellen) und des Kufr (Unglauben) zu hassen. Der Diener bezeugt und anderem, ausschließlich mit den Gesetzten Allahs zu richten und sich davon richten zu lassen. Niemand ist Gläubig, solange er sich nicht an die Gesetzte Allahs hält, sich an sie bindet oder sich an sie richtet.

    Bei euch ist es anscheinend umgekehrt der Fall.

    Lieber Abu Anas, wie sollen wir deine Aussage im Vortrag „Takfir der Führer“ (Achte auf das Unterstrichene!!) verstehen, in dem du sagst: Er (irgendein Herrscher) sagt, wir wollen mit diesen Gesetzen richten. Er sagt nicht, weil (es) halal (oder) haram (ist), weil ich darf machen. [...]“ So Allāh will, wird noch eine detaillierte Analyse zu diesen Worten kommen.

    Nun liebe Vortragende, wird nicht durch das Glaubensbekenntnis bezeugt, dass Allah der Gesetzgeber ist? Beinhaltet der Tauhid-ar-Rububia diesen Aspekt nicht? Wie kann derjenige, einen gültigen Imān an den Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm, und an die Scharia besitzen, wenn er selbst Gesetze erlässt, die vollkommen im Widerspruch stehen? Wie geht das? Habt ihr dies nicht gelernt? Oder verschweigt ihr absichtlich die Wahrheit?

    Ist es vereinbar mit den Aussagen der Gelehrten über Imān? Die Gelehrten stellten die Taten als Bedingung für die Gültigkeit, Wahrhaftigkeit und Richtigkeit des Imān und was sagt der Autor: „Er sagt, wir wollen mit diesen Gesetzen richten. Und diese Art ist bei ihm als kleiner Kufr zu urteilen.

    Der Shaikh und Gelehrte Muhammad bin Sāliḥ al-'Utheimin, möge Allāh sich seiner erbarmen, sagte: „Wahrlich das Richten nach dem, was Allah der Erhabene offenbart hat, gehört zum Tauhid der Herrschaft, denn somit führen wir Seine Urteile aus, die die Vollkommenheit seiner Majestät sind. Deswegen nannte Allāh, der Erhabene, diejenigen die andere Gesetze nahmen, Befolger der Götzen. Allah der Erhabene sagt: {﴾Sie haben sich ihre Schriftgelehrten und Mönche zu Herren genommen außer Allah; und den Messias, den Sohn der Maria. Und doch war ihnen geboten
    worden, allein den einzigen Gott anzubeten. Es ist kein Gott außer Ihm. Gepriesen sei Er über das, was sie (Ihm) zur Seite stellen!﴿
    } [Majmū' Fatāwā wa-r-Rasā'il (2/140-141); Shaikh Ibn 'Utheimīn]

    Isḥāq bin Rawāḥah, möge Allāh sich seiner erbarmen, sagte: „Die Murjia übertreiben, wenn sie sagen: „Wer das Verrichten des Gebetes, des Fastens, die Abgaben der Almosen, die Pilgerfahrt, und alle anderen Pflichten, unterlässt ohne sie abzulehnen, dieser Jener, ist kein Ungläubiger. Wir hoffen bei Allah, denn sie haben es akzeptiert. Und es gibt keinen Zweifel, dass dies, die Aussagender Murjia sind.“ [Ta'dhīm qadr aṣ-ṣalāh (2/929)]

  5. #5
    Abu Muslim
    Nicht registriert



    Al-Kufr (der Unglaube)


    Genauso wie der Imān wird der Unglaube (kufr) in drei Kategorien eingeteilt. Ein Mensch kann durch Überzeugung, durch eine Aussage oder auch durch eine Tat ungläubig werden. Die Gelehrten unterteilen diesen Unglauben in zwei Stufen.

    Ursache oder Anlass des Unglaubens: Das sind jene Taten einer Person, die ihn zum Ungläubigen machen. Diese Art von Unglauben unterteilt sich wiederum in zwei:

    a) Taten, die ihn zum Unglauben führen und b) Aussagen, die ihn zum Unglauben führen. Das Unterlassen der Pflichttat ohne eine ernsthafte Entschuldigung, gehört dazu.

    Im hiesigen Leben wird das Verurteilen eines Menschen auf Grund seiner Taten oder seiner Aussagen ausgesprochen. Was aber tatsächlich in seinem Herzen ist, ist für uns irrelevant, denn der Mensch wird nach dem, was er nach Außen zeigt beurteilt. Die Gelehrten der Ahlu-s-Sunnah wa-l-Jamā'ah und andere Rechtsschulen haben einen Konsens darüber gemacht. Der Beweis ist der Hadith des Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm: „Hast du sein Herz geöffnet und hinein geschaut?“ (Buchari und Muslim) oder: „Ich bin nicht entsandt worden, um die Menschen nach ihrem Inneren zu beurteilen.“ (Buchari und Muslim).

    Al-Hāfidh Ibn Hajar, möge Allāh Sich seiner erbarmen, erklärte dies wie folgt: „Die Gelehrten haben eine Entscheidung getroffen, dass das Urteil einer Person erst nach dem äußeren Zustand ausgesprochen wird.“ [Fatḥul Bārī (12/273)]

    Shaikh al-Islām Ibn Taimiah, möge Allāh Sich seiner erbarmen, sagte: „Wer etwas sagt, was Unglauben ist, oder etwas macht, das zum Unglauben führt, so ist dies die Ursache für seinen Unglauben.“ [As-Sārim al-Maslul (S. 177)]

    Die Ablehnung (jaḥd/juḥūd) ist eine Art des Unglaubens, die durch Worte/Aussagen oder Taten verursacht wird. Dies wird von der Scharī'ah festgelegt.

    Shaikh Manṣūr al-Bahwati al-Hanbalī sagte: „Derjenige, der die Engeln ablehnt oder einen der Engel, ist ein Ungläubiger, weil er dadurch den Qurān leugnet. Wenn er aber die Auferstehung leugnet, ist er deswegen ein Ungläubiger, weil er nicht nur den Qurān und die Sunnah leugnet sondern auch den Konsens (der muslimischen Gemeinschaft).“ [Kasaful-Qina 'an Matn al-Iqnā' (6/168)]

    Arten des Unglaubens:

    Kufr at-Takthīb (Der Unglaube durch die Verleugnung): {﴾(Es sind) jene, die weder an das Buch noch an das glauben, womit der Gesandte, Allahs Segen und Heil auf ihm, nieder gesandt wurde. „Bald aber werden sie es wissen.“﴿}[Al-Qurān al-Karīm 40:70] {﴾Und wer ist ungerechter als jener, der eine Lüge gegen Allah erdichtet oder die Wahrheit verwirft, wenn sie zu ihm kommt? Existiert denn für die Ungläubigen keine Wohnstadt in der Hölle?﴿}[Al-Qurān al-Karīm 29:68]

    Kufr al-Juḥūd/al-Jaḥd (Der Unglaube durch Ablehnung): {﴾Und sie verwarfen sie in Ungerechtigkeit und Hochmut, während ihre Seelen doch von ihnen überzeugt waren. Siehe nun, wie das Ende derer war, die Unheil anrichteten!﴿}[Al-Qurān al-Karīm 27/14]

    Kufr al-Ibā' wa-l-Istikbār (Der Unglaube durch Zuwiderhandlung und Hochmut): {﴾Und als Wir zu den Engeln sprachen: „Werft euch vor Adam nieder“, da warfen sie sich nieder bis auf Iblis; er weigerte sich und war hochmütig. Und damit wurde er einer der Ungläubigen.﴿}[Al-Qurān al-Karīm2:34]

    Kufr ash-Shak war-Raib (Der Unglaube durch Zweifel): {﴾Und als gesprochen wurde: »Die Verheißung Allahs ist wahr, und über die Stunde herrscht kein Zweifel«, da sagtet ihr: »Wir wissen nicht, was die Stunde ist; wir halten (sie) für einen Wahn, und wir sind (von ihr) nicht überzeugt.}} [Al-Qurān al-Karīm 45:32], {{Auch sie befanden sich in beunruhigendem Zweifel.﴿}[Al-Qurān al-Karīm 34:54]

    Kufr al-I'rādh oder Kufr at-Tawallī (Der Unglaube durch Abwendung): ﴾{Wir haben die Himmel und die Erde und das, was zwischen beiden ist, nicht anders als in Wahrheit und für eine bestimmte Zeit erschaffen, diejenigen aber, die nicht daran glauben, wovor sie gewarnt wurden, wenden sich ab.“} 46/3, {""Sprich: ""Gehorcht Allah und dem Gesandten!"" Und wenn sie sich abwenden, so liebt Allah die Ungläubigen nicht.﴿}[Al-Qurān al-Karīm 3:32]

    Kufr at-Taqlīd (Der Unglaube durch blindes Folgen): {﴾Wahrlich, Allah hat die Ungläubigen verflucht und hat für sie ein flammendes Feuer bereitet. Worin sie auf ewig bleiben. Sie werden weder Beschützer noch Helfer finden. "An dem Tage, da ihre Gesichter im Feuer gewendet werden, da werden sie sagen: ""O wenn wir doch Allah gehorcht hätten; und hätten wir (doch auch) dem Gesandten gehorcht!".“Und sie werden sagen: ""Unser Herr, wir gehorchten unseren Häuptern und unseren Großen, und sie führten uns irre (und) vom Weg ab.﴿}[All-Qurān al-Karīm 33:64-67]

    Kufr al-Istihsā' (Der Unglaube durch Belustigung der Religion): {﴾Und wenn du sie fragst, so werden sie gewiss sagen: ""Wir plauderten nur und scherzten."" Sprich: ""Galt euer Spott etwa Allah und Seinen Zeichen und Seinem Gesandten?" "Versucht euch nicht zu entschuldigen. Ihr seid ungläubig geworden, nachdem ihr geglaubt habt. Wenn Wir einem Teil von euch vergeben, so bestrafen (Wir) den anderen Teil deshalb, weil sie Sünder waren.﴿} [Al-Qurān al-Karīm 9:65-66]

    Es gibt zwei Arten des Unglaubens, der äußerliche Unglaube durch Aussagen und Handlungen einer Person, die im Inneren, durch Taten und Wörter den Unglauben (kufr) verursachen. Alle erwähnten Arten des Unglaubens, sind Taten des Herzens (qalb), die im Widerspruch mit den Taten des Fundaments des Imans stehen. Die Jahmiya akzeptiert nur eine Art des Unglaubens, und der entsteht durch die Unwissenheit, denn sie verstehen, dass das Iman nur aus Wissen/Kenntnis besteht (ma'rifatu-l-qalb). Die meisten Murjia akzeptieren den Unglauben durch Leugnung (al-Kufru
    atTakzib), weil ihre Glaubenslehre besagt, dass das Iman nur aus Bestätigung (at-tasdīq) entsteht. Um mehr darüber zu erfahren, kann man auf „ma'ārijul qabūl“ (2/21-22) von Hāfidh bin Aḥmad al-Hakamī und „madārik as-sālikīn“ (1/336-367) vom Shaikh al-Islām Ibn al-Qayyim, möge Allāh Sich ihrer erbarmen, zurückgereifen.

    Hier einige Beispiele, damit es dem Leser verständlicher wird:

    Die Ursache weshalb der Teufel ein Ungläubiger ist, dass er den Niederwurf vor Adam, Friede auf ihm, verweigerte, als Allāh, der Segensreiche, ihn befohlen hat. Diese Art des Unglaubens ist hier der Unglaube der Hochmut (kufr at-takabbur). Denn genau dieser Unglaube hinderte ihn daran, die Niederwerfung zu Adam, Friede auf ihm, zu verrichten. Manchmal kann die Handlung des Unglaubens dieselbe sein, jedoch unterscheidet die Art des Unglaubens zwischen zwei identischen Handlungen.

    Ein Beispiel: Die Handlung des Unglaubens der Mekkaner, der Juden und der römischen Führer war dieselbe. Sie weigerten sich alle, das Glaubensbekenntnis auszusprechen. Die Art der Unglaube war jedoch verschieden. Die Unglaube der Mekkaner und der Juden war ein Unglaube der Ablehnung (kufr al-inkār) oder ein Unglaube des Neides (kufr al-ḥassad). Der Erhabene sagt: {﴾Wir wissen wohl, dass dich das betrübt, was sie sagen; denn wahrlich, nicht dich bezichtigen sie der Lüge, sondern es sind die Zeichen Allahs, welche die Ungerechten verwerfen.﴿ }[Al-Qurān al-Karīm6:33] Hiermit ist der Unglaube der Leugnung (kufr al-juḥūd) gemeint.

    Über den Unglauben der Hochmut (kufr al-istikbār) sagt der Erhabene: {﴾Denn als zu ihnen gesprochen wurde:"Es ist kein Gott außer Allah", da verhielten sie sich hochmütig.﴿} [Al-Qurān al-Karīm 37:35] Über die Juden sagt der Erhabene: {﴾Als aber zu ihnen das kam, was sie schon kannten, da leugneten sie es.﴿} [Al-Qurān al-Karīm 2:89]. Das ist der Unglaube der Ablehnung (kufr al-istinkār) weiter sagt Er: {﴾Oder beneiden sie die Menschen um das, was Allah ihnen aus SeinerHuld gegeben hat?﴿ }[Al-Qurān al-Karīm 4:54]

    Al-Hāfidh Ibn Hajar, möge Allāh Sich seiner erbarmen, sagte: „Die Art des Unglaubens von Herakles, ist der Unglauben durch die Abwendung vom Imān, um sich seiner eigenen Triebe zu unterwerfen.“ [Fatḥu-l-Bārī (1/37)]

    Die aufgezählten Arten des Unglaubens sind Prozesse, die in einem Menschen im Inneren verlaufen, deswegen kann nicht danach geurteilt werden. Deshalb wird nach den Absichten des Unglaubens, durch die äußerlichen Taten und Aussagen beurteilt.

    Wenn nun jemand den Propheten, Allāhs Segen und Heil auf ihm, beleidigt und verunglimpft, so wird ihm der Unglaube zugeschrieben, der durch seine Aussage und seine Handlung entstanden ist, gleichgültig ob er den Gesandten Allāhs, Allāhs Segen und Heil auf ihm, ablehnt, diese Handlung aus dem Hochmut entsprießt oder ob dies aus anderen Motiven geschehen war. Diese Bedingung ist für uns irrelevant, da es unmöglich ist, dies zu ermitteln.

    Shaikh al-Islām Ibn Taimiah, möge Allāh Sich seiner erbarmen, sagte: „Wenn jemand Allah, den Erhabenen, Seinen Gesandten, Allāhs Segen und Heil auf ihm, ihn beleidigt oder ihn, Allāhs Segen und Heil auf ihm, diffamiert darstellt, ist er nach dem inneren und äußerlichen Urteil in den Unglauben verfallen. Es wird nicht seinen Zustand ändern, auch wenn er dies als erlaubt oder als verboten sieht. Diese Meinung vertreten diejenigen, die den Imān als Wort und Tat betrachten, nämlich die Ahlu-s-Sunnah wa-l-Jamā'ah.“ [As-Sārim al-Maslūl (S. 52)]

    Weiterhin sagte der Shaikh al-Islām, möge Allāh Sich seiner erbarmen: „Derjenige, der die Botschaft des Propheten nicht bestätigt, sie für Lüge erklärt, sie wegen des Hochmutes ablehnt, weil er sich seiner Gelüste unterworfen hat oder daran zweifelt, (dieser) ist ein Ungläubiger. Denn jeder, der die Botschaft des Propheten für Lüge erklärt, ist ungläubig. Derjenige, der nicht an die Botschaft des Propheten glaubt und ihn (zusätzlich) dabei nicht für einen Lügner erklärt, ist trotzdem ein Ungläubiger.“ [Majmū' al-Fatāwā (3/315) und (20/87)]

    Schließlich sagte er, möge Allāh Sich seiner erbarmen: „Unglaube bedeutet keinen Imān an Allah und Seinen Gesandten, Allāhs Segen und Heil auf ihm, zu verinnerlichen, gleichgültig, ob man sie leugnet oder nicht, genauso wenn man sie anzweifelt und deswegen sich von der Botschaft abwendet, oder aus irgendeinem anderen Grund. Denn dies spielt keine Rolle.“ [Majmū' al-Fatāwā (12/335)]

    Die Unglaube der Ablehnung (kufr al-jaḥd/al-juḥūd), kann sowohl durch die Arten als auch durch die Ursachen des Unglaubens passieren.

  6. #6
    Abu Muslim
    Nicht registriert



    Die Gefahr im falschen Verständnis der beiden Arten des Unglaubens, dem Unglauben der Ablehnung und dem Unglauben der Verleugung


    Es ist gefährlich die Arten des Unglaubens auf eine Art zu begrenzen. Denn wir erklärten, dass es mehrere Arten existieren.

    Shaikh al-Islām Ibn Taimiah, möge Allāh Sich seiner erbarmen, antwortete auf die Behauptung derMurjia mit folgenden Worten: „Die Unglaube ist die Verleugnung, denn der Imān ist das Gegenteil von Verleugnung. Die Unglaube kann nicht mit Verleugnung assoziiert werden, denn wenn jemand dir sagen würde „Ich weiß, dass deine Aussage wahr ist, aber gleichzeitig werde ich dir nicht gehorchen oder ich werde dir gegenüber feindselig sein oder ich verabscheue dich und widerspreche dir.“, wird dieses ein noch größerer Unglaube sein. Man sollte auch wissen, dass der Imān nicht nur aus der Bestätigung und der Unglaube nicht nur aus der Verleugnung bestehen. Es ist aber denkbar, dass der Unglaube auch ohen Verleugnung und Feinseligkeit verursacht werden kann. Der Imān ist die Bestätigung, taufīq, Koalition (muwālāh) und Unterwerfung. Die Bestätigung allein reicht nicht für den Imān aus.“ [Majmū' al-Fatāwā (7/292); siehe Sharḥ 'Aqīdat at-Taḥāwiah von Ibn Abī al-'Izz al-Hanafī]

    Weiterhin sagt Shaikh al-Islām, möge Allāh Sich seiner erbarmen: „Die Verleugnung ist eine separate Tat des Unglaubens, denn jeder, der den Propheten leugnet, ist ein Ungläubiger, jedoch nicht jeder Ungläubiger ist ein Leugner.“ [Majmū' al-Fatāwā (2/79)]

    Auch sagte Shaikh al-Islām, möge Allāh Sich seiner erbarmen: „Die Aussage (lafdh) „Unglaube“ wird für die Worte Ungehorsam und Nichtunterwerfung gebraucht. Allāh, der Erhabene, befahl dem Teufel sich vor Adam, Friede auf ihm, niederzuwerfen, wobei er sich davon abwandte und dadurch hochmütig und (schließlich) ungläubig wurde.“ [Majmū' al-Fatāwā (7/531)]

    Also während die Bestätigung für den Iman eine Bedingung ist, ist der Unglaube durch die Verleugnung das Gegenteil des Imans. Und Während die Unterwerfung für den Iman Bedingung ist, ist der Unglaube durch Hochmut das Gegenteil des Imans. Während die Überzeugung für den Iman eine Bedingung ist, ist der Unglaube durch Zweifel wiederum das Gegenteil des Imans. Und Während die Liebe zu Allah dem Erhabenen und Seinen Gesandte (salla Allahu aleyhi wa salam) für das Iman Bedingung ist, ist der Unglaube durch Neid das Gegenteil des Imans.

    All dies sind die oblogatorische Handlungen des Herzens. Das Gegenteil dessen ist die Unterlassung der Handlungen vom Herzen. Demzufolge wäre es falsch und eine große Gefahr den Unglauben lediglich auf die Verleugnung (jaḥd/juḥūd) zu beschränken.

    Nach den erbrachten Beispielen resultiert daraus, dass man auch durch eine Handlung ungläubig werden kann, auch wenn man nicht ablehnt, leugnet, oder für erlaubt erklärt. Man muss dies nicht mit der Zunge zugeben. Der Unglaube einer Person, kann durch die Überzeugung der Aussagen und Taten erfolgen. Zuvor sagten wir auch, dass wir nach dem Äußerem urteilen, und dass die innere Angelegenheit des Herzens für uns nicht relevant ist.

    Shaikh al-Islām Ibn Taimiah, möge Allāh Sich seiner erbarmen, sagte: „Der Unglaube des Teufels, der des Pharaos und der der Juden entstand nicht durch ihre Unwissenheit. Durch den befehl Allāhs, des Erhabenen, sich vor Adam, Friede auf ihm, niederzuwerfen, wurde der Teufel ablehnend, hochmütig und ungläubig. Sein Unglaube waar also (in der) Ablehnung und (in der) Hochmut, wohl bemerkt, (dass) es nicht die innere Ablehnung war. Genauso verhielten sich Pharao und sein Volk ablehnend und hochmütig gegenüber dem Propheten Mūsā, Friede auf ihm, obwohl
    sie (von seiner Wahrhaftigkeit) überzeugt waren, lehnten sie es aus Ungerechtigkeit ab. So sagte Mūsā:
    {﴾Er sagte: "Du weißt recht wohl, dass kein anderer als der Herr der Himmel und der Erde diese (Zeichen) als Zeugnisse herabgesandt hat; und ich halte dich, o Pharao, zweifellos für ein Opfer des Unheils.﴿"}

    Der ehrenwerte Shaikh und Gelehrte Muḥammad bin Ibrāhīm, möge Allāh Sich seiner erbarmen, sagte: „Und dies ist die Aussage der Salaf, die sich in diesem Kapitel einig waren, dass sobald jemand im Unglauben überzeugt ist, (nach dem Unglauben) handelt oder (den Unglauben) aussprichst, (dass) dieser die Religion verlässt, auch wenn er das Glaubensbekenntnis ausspricht.“ [Sharḥ Kashf ash-Shubuhāt (S. 102)]

  7. #7
    Abu Muslim
    Nicht registriert



    Der Unterschied zwischen der Ahlu-s-Sunnah wa-l-Jamā'ah, den Rechtsgelehrten des Irjā'und der Ashā'irah in den Handlungen des Unglaubens und im Takfīr


    Die Ahlu-s-Sunnah wa-l-Jamā'a, die Rechtsgelehrten des Irjā' und die Ashā'ira sind zu einem Konsens gekommen, dass das Urteil einer Person beim Begehen einer Handlung des Unglaubens (Siehe Ursachen für den Unglauben; S. 12) durch äußerliche Erscheinung erkannt werden kann. Wer eine Aussage, einer Handlung des Unglaubens nachgeht oder auch eine Handlung unterlässt, die Allāh, erhaben ist Er, und Sein Gesandter, Allāhs Segen und Heil auf ihm, als Unglauben einstuften, (der) ist ein Ungläubiger. Sieunterscheiden sich aber bei den begrifflichen Erklärungen.

    Die Ahlu-s-Sunnah wa-l-Jamā'ah ist der Ansicht, dass jeder, der eine Aussage oder eine Handlung begeht, die Allāh, erhaben ist Er, und Sein Gesandter, Allāhs Segen und Heil auf ihm, als Unglauben einstuften, ein Ungläubiger ist. Allah, erhaben ist Er, sagt: {﴾Sie schwören bei Allah, dass sie nichts gesagt hätten, doch sie führten unzweifelhaft lästerliche Rede, und sie fielen in den Unglauben zurück, nachdem sie den Islam angenommen hatten.﴿} [Al-Qurān al-Karīm 9:74]. In diesem Vers erklärte Er, erhaben ist Er, sie als Ungläubige aufgrund ihrer Aussage. Allāh, erhaben ist Er, sagt: ﴾Wahrlich, ungläubig sind diejenigen, die sagen: {„Allah ist der Messias, der Sohn der
    Maria.﴿
    } [Al-Qurān al-Karīm 4:17] Es gibt gibt viele andere Verse diesbezüglich.

    Die Ansicht der Ahlu-s-Sunnah wa-l-Jamā'ah in dieser Thematik ist folgende: Wer eine Aussage oder eine Tat begeht, die als Unglauben klassifiziert wurden, dieser ist im Urteil bzgl. dieses Lebens sowie in Wirklichkeit im Innern ein Ungläubiger. Die Beweise weisen darauf hin, dass der äußere Unglaube konsequenterweise auch den inneren Unglauben hervorruft. Deswegen können die Beweise nicht nur auf die äußerliche Erscheinung beschränkt werden. Innerliche sowie äußerliche Zustände hängen miteinander zusammen.

    Shaikh al-Islām Ibn Taimiah, möge Allāh Sich seiner erbarmen, sagte: „Wer eine Aussage oder eine Handlung tätig, die als Unglauben klassifiziert wurden, (der) ist dadurch zum Ungläubigen geworden, (nachdem ihm das Wissen gegeben wurde), auch wenn er dies (den Unglauben) nicht beabsichtigte.“ [As-Sārim al-Maslūl (S. 117)]

    Das ist die Ansicht der Ahlu-s-Sunnah wa-l-Jamā'ah in dieser Angelegenheit, welche mit ihrer Aussage überinstimmt, dass der Imān aus Wort und Tat besteht. Genauso wie die äußerlichen Taten eine Bestätigung für den innerlichen Imān sind, ist auch der äußerliche Unglaube eine Bestätigung für den innerlichen Unglauben.

    Die Ansicht der Ahlu-s-Sunnah wa-l-Jamā'ah in dieser Thematik ist folgende: „Wer eine Aussage oder eine Tat tätigt, die Unglaube ist, ist im Urteil bzgl. dieses Lebens sowie in Wirklichkeit im Innern ein Ungläubiger. Die Ursache für diesen Unglauben ist nicht wegen äußerlicher Erscheinung, sondern ein Zeichen dafür ist, dass er in seinem Herzen keine Bestätigung (at-tasdīq) hat. Auf dieser Basis haben sie die Leugnung (at-takdhīb) als Bedingung für den äußeren Unglauben aufgestellt.

    So war einer von ihnen Shaikh Ibn 'Abdīn al-Hanafī, möge Allāh Sich seiner erbarmen, ein Gelehrter mit Irjā'. Er sagte in seinem Kommentar zum Kapitel: „Wer aus Spaß eine Aussage des Unglaubens tätigt, ist ein Ungläubiger“: „Damit ist gemeint, wenn er dies absichtlich macht ohne eine wirkliche Bedeutung zu beabsichtigen, so widerspricht dies nicht seine Bestätigung (at-tasdīq), genauso wie die Aussage, denn wenn die Bestätigung (at-tasdīq) tatsächlich vorhanden ist, ist sie wegen dem Urteil aufgehoben. Allāh, erhaben ist Er, hat einige Handlungen des Unglaubens als
    Unglauben klassifiziert, weil schon im Herzen keine Bestätigung vorhanden ist, wie z.B. das tätigen einer Handlung des Unglaubens aus Spaß, die Niederwerfung vor einem Götzen oder das Wegschmeißen des Muṣḥāf (des Qurān) in den Müll usw. Auch wenn in diesem Fall der Mensch sagen würde, dass er Bestätigung (tasdīq) hat, ist er Ungläubiger, weil er schon durch solche Taten dies zur Lüge erklärt.“
    [Hāshiat Ibn 'Abdidīn, Kapitel: Der Apostat (3/284)]

    Shaikh al-Islām Ibn Taimiah, möge Allāh sich seiner erbarmen, sagte über die Murjia: „Abū 'Abillāh as-Sāliḥi sagte: „Der Iman ist nur Bestätigung (at-tasdīq) und Kenntnis (al-ma'rifah), wobei diese Bestätigung eine Reihe von Bedingungen hat. Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt werden, so weist dies auf die Nichtexistenz der Bestätigung hin. Genauso ist es auch für jede äußerliche Handlung oder Aussage des Unglaubens. Wenn diese Taten bzw. Aussagen verrichtet werden, so zeigt dies, dass keine Bestätigung bzw. Kenntnis im Herzen existiert. Unglaube (die aus Leugnung bzw. Lüge besteht) ist eine Teil für sich. Imān ist aber die Bestätigung und Kenntnis des Herzen. Dies ist eine der zwei bekannten Aussagen von Abū al-Hassan al-Ash'arī. Und seine Gefährten wie al-Qādhī Abū Bakr und Abū al-Ma'ālī sind auch diesee Meinung, deswegen nannten die Gelehrten sie Murjia.“ [Majmū' al-Fatāwā (7/509)]

    Weiterhin sagte Shaikh al-Islām Ibn Taimiah, möge Allāh Sich seiner erbarmen: „Hier sehen wir den Fehler in der Aussage von Jahm bin Safwān und derjenigen, die ihm folgten, denn sie dachten, dass Iman nur die Überzeugung im Herzen und die Kenntnis (um die Existenz Allāhs und die Wahrhaftigkeit des Gesandten Allāhs) ist. Sie haben die Tat des Herzens nicht in den Imān einbezogen. Sie sagten, dass ein Mensch einen vollkommenen Imān haben kann, während er Allāh, erhaben ist Er, und Seinen Gesandten, Allāhs segen und Heil auf ihm, beschimpft und beleidigt, mit
    Allāh, dem Erhabenen, und Seinen Gesandten, Allāhs Segen und Heil auf ihm, im Krieg steht, wie auch mit den Nahestehenden/Verbündeten (awliā') Allāhs, den Feinden Allāhs, erhaben ist Er, hilft, die Propheten tötet, die Moscheen zerstört, den Qurān verabscheut, barmherzig zu den Ungläubigen ist, hart zu den Gläubigen ist und Groll gegen sie verspürt. Sie sagten, dass dies alles Ungehorsamkeit gegenüber Allah dem Erhabenen, sei aber nicht aus den Imān rauswirft. Er kann dies machen, während er ein Gläubiger bei Allāh, dem Erhabenen, ist. Sie sagten: 'In diesem Leben behandeln wir ihn wie einen Ungläubigen, weil diese Aussagen und Taten ein Zeichen für den Ungläubigen sind. Und sein Urteil über seinen äußerlichen Unglauben ist wie das Zeugnis des Zeugen vor Gericht oder durch Bekenntnis.' Und wenn du ihnen Beweise aus dem Qurān, der Sunnah und aus dem Konsens bringst, dass so einer äußerlich wie auch innerlich ungläubig ist und im Jenseits bestraft wird (falls er keine Reue zeigt), so sagen sie, „diese Beweise zeigen darauf, dass er keine Bestätigung (tasdīq) sowie Kenntnis (ma'rifah) im Herzen mehr hat.' Demnach ist der Unglaube bei ihnen nur bei einer Sache, und diese ist die Unwissenheit/Unkenntnis, genauso wie
    der Imān bei ihnen eine Sache ist, die Kenntnis/das Wissen (um Allāhs). Obwohl diese Aussage die schlimmste ist, was im Bezug über Iman gesagt wurde, haben trotzdem viele (diese Ansicht) von den Murjia übernommen. Und die Altvorderen (salaf), solche wie Wakī' bin Jarrāḥ, Aḥmad ibn Hanbal, Abū 'Ubaida und andere, machten Takfir auf diejenigen, die solche Aussagen tätigten“
    [Majmū' al-Fatāwā (7/189-192)]

    Weiterhin sagt der Shaikh al-Islām, möge Allāh Sich seiner erbarmen: „Diese und diejenigen, die die Worte des Jahm bin Safwān und as-Sāliḥī adoptierten, sagten offensichtig, dass die Beschimpfung Allāhs, erhaben ist Er, die Aussprache der Trinitätslehre und jede Aussage, die Unglaube ist, kein Hinweis auf den Unglauben im Inneren ist, sondern (lediglich) ein Zeichen für den Unglauben im Äußeren. Dabei kann er noch im Inneren ein Gläubiger sein, der Allāh, erhaben ist Er, kennt und an Ihn glaubt.“ [Majmū' al-Fatāwā (5/557)]

    Weiterhin sagte er, möge Allāh sich seiner erbarmen: „Jedoch sagt Jahm:Der Imān besteht aus der Bestätigung im Herzen, auch wenn er dies nicht ausspricht.“ Niemand von dieser Ummah hatte je sowas gesagt. Genau deswegen tätigten Aḥmad, Wakī' und andere auf diejenigen den Takfīr, die solche Aussagen tätigen. Al-Ash'arī und seine Anhänger haben diese Ansicht adoptiert und sagten: 'Wir erklären auch denjenigen zum Ungläubigen, der den Unglauben begeht, aber dieser Unglaube ist ein Beweis dafür, dass in seinem Herzen keine Kenntnis (um Allāh) vorhanden ist.“ [Majmū' al-Fatāwā (13/47)]

    Weiterhin sagte er, möge Allāh Sich seiner erbarmen: „Manche Scholastiker und ihresgleichen von den Rechtswissenschaftlern, die in diesem Punkt ein falsches Verständnis entwickelten, sagten: „Imān ist nur Kenntnis anstatt die Bestätigung des Propheten. Seine Beschimpfung bzw. Diffamierung schädigt ihrem Imān nicht. Nach dem sie aber gesehen haben, dass die Gemeinschaft gegen sie Takfir vornahmen, sagten sie: „Er wird ungläubig, weil diese Handlung zeigt, dass er diese Tat nicht als verboten sieht. Wer dies erlaubt sieht, so bezichtigt er den Propheten der Lüge. Der wird nicht durch die Beschimpfung ungläubig, sondern durch die Bezichtigung der Lüge. Denn die Beschimpfung zeigt schon, dass in seinem Herzen die Leugnung des Propheten ist.“ [As-Sārim al-Maslūl (S. 518)]

    Weiterhin sagt er, möge Allāh Sich seiner erbarmen: „Wer für jemanden, der ohne Zwang eine Aussage oder Tat des Unglaubens tätigt oder etwas leugnet, oder etwas für lüge erklärt, sagt: „ Mit all diesen Sachen kann er im Herzen gläubig sein, jedoch ist er kein Gläubiger.“ [As-Sārim al-Maslūl (S. 523)]

    An einer anderen Stelle sagte er: „Solchen den Imān zuzusprechen ist entgegen des Qurān.“ [As-Sārim al-Maslūl (S. 517)]

    Daraus folgt: Die Murjia und Ascharia sagen: „Wer eine Aussage oder Tat des Unglaubens tätigt, ist nur dann ungläubig geworden, bis er es für erlaubt erklärt, ergo istiḥlāl macht. Außerdem stellen die Ashā'irah und Murjia den Unglauben des Herzen, also die Ablehnung des Herzens, als Bedingung für den Takfīr auf. Ihre Glaubenslehrer besagt: „Wer eine Aussage oder Tat des Unglaubens tätigt, so ist dies ein Beweis dafür, dass dieser im Herz automatisch leugnet bzw. die die Botschaft des Gesandten Allāhs, Allāhs Segen und Heil auf ihm, nicht mehr bestätigt.“

    Nun schauen wir, was Abu Anas in seinem Vortrag gesagt hat: „Dieser Mann hat Kufr gemacht, aber kleinen Kufr. Der hat ausgetauscht. Der andere hat gesagt, ich wechsele dein Gesetzt mit meinem Gesetz und glaubt so, ich kann es machen. Oder Allāh hat ihm das Recht gegeben. Dieser Mann sagt nicht, ich darf machen, ich verleugne, ich leugne, ich sehe mein Gesetz größer. Er sagt, statt Allāhs Gesetzt ich will anders Gesetz richten. Dieser Mann hat alle sechs Punkte nicht erfüllt. Er sagt nicht, halal haram, mein Gesetz besser als Gesetz Allāhs, er leugnet nicht, er verleugnet
    nicht. Er hat kleinen Kufr gemacht. Und dies sagt Imām Ibn 'Abdilbarr in Kitāb at-Tamhīd (worin er den) Ijma von Saḥābī (übermittelt). Die Saḥābi nicht als große Kufr gesehen, wenn jemand sagt: „Ich will anstatt dieses Gesetzt mit diesem Gesetz richten“. Und er hat in seinem Herz keine Verleugnung, keine Istihlal, keine Takzib usw. Er sagt nicht halal haram usw. Er sagt wir wollen im Jahr 2007 mit diesem Gesetz richten. Das ist haram. Aber kein großer Kufr. Er sagt nicht halal haram, meine Gesetze sind besser usw. Er ist kein Kafir. Das ist (die) siebte Situation.“


    Demnach lautet die Theorie von Abū Anas: Wer eine Aussage oder Handlung des Unglaubens tätigt, ist ein Muslim, solange er diese Tat oder Aussage, weder verleugnet (al-inkār), noch Istiḥlāl (für Erlaubt erklären) macht, noch im Herz (an den Unglauben) glaubt usw. Solange er aber dies mit Herz nicht bestätigt, wird er nicht durch die bloße Handlung zum Ungläubigen.

    Und dies ist identisch mit dem Irjā' der Ashā'ira. Wer nicht glaubt, der sollte seinen 'Itiqād überprüfen, denn weder Abu Anas noch seine gesamte Gefolgschaft werden vor Allah, dem Erhabenen, am jüngsten Tag sich für dich einsetzen.
    Geändert von Abu Muslim (25.03.2010 um 21:36 Uhr)

  8. #8
    Abu Muslim
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    Der Unterschied zwischen der Verleugnung (al-inkār), dem Erlauben des Verbotenen (istiḥlāl)
    und dem Erlaubten (mubāḥ)


    Wenn über die religiösen Pflichten gesprochen wird, so wird das Wort 'al-inkār' bzw. 'al-jaḥd' verwendet, und deshalb wird gesagt: „Er hat das Gebet (als eine Pflicht) abgelehnt bzw. nicht akzeptiert, oder er hat den Jihad abgelehnt (inkār).“

    Wenn aber über die religiösen Verbote gesprochen wird, so wird das Wort 'ḥalāl' oder 'mubāḥ' verwendet. So wird gesagt: „Er das Verbotene (ḥarām) für erlaubt erklärt oder als mubāḥ, wie das Trinken von Alkohol oder das Begehen von Unzucht hat er als erlaubt erklärt.“

    Deshalb wir die Leugnung/Ablehnung (al-jaḥd/al-inkār) im Zusammenhang mit den religiösen Pflichten verwendet, und das Erlauben des Verbotenen (istiḥlāl) im Zusammenhang mit Verboten. Demzufolge wäre es falsch zu sagen: „Er hat die Pflicht als erlaubt (ḥalāl) erklärt.“ oder: „Er hat den Verbot abgelehnt (inkār).“ Manchmal aber wird die Ablehnung (inkār) in Verknüpfung mit Verboten verwendet, wie zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Genuss von Alkohol: „Er hat den Verbot für den Verzehr von Alkohol abgelehnt.“

    Shaikh al-Islām Ibn Taimiah, möge Allāh Sich seiner erbarmen, sagte: „Wer die Pflichten, die vier Säulen (Gebet, Fasten, Zakāt, Pilgerfahrt), als Verpflichtungen unter diesen Säulen ablehnt (inkār), nachdem ihm die Beweise vorgelegt wurden, ist ungläubig. Genauso ist es ein Unglaube, wenn man irgendwelche schlechte Dinge, wie die Ungerechtigkeit, das Lügen, den Verzehr von Alkohol und ähnliches, ablehnt (inkār), während der Verbot dieser Handlungen offenkund und klar ist.“ [Majmū' al-Fatāwā (7/609-610)]

    Shaikh Aḥmad az-Zarqā' sagte: „In der diesseitigen Urteilsfindung wird es so gehandhabt, dass wenn über jemanden gesagt wird, die Ablehnung (inkār) oder das Erlauben (istiḥlāl) würden durch das (bloße) Aussprechen erfolgen, so ist es (auch) so, dass das Schreiben wie das Aussprechen zu beurteilen ist. Die Regel der Rechtswissenschaft (fiqh) besagt, dass dies manchmal durch das Aussprechen, durch das Schreiben oder durch das Auffordern zu dieser Tat (des Unglaubens) erfolgen kann.“ [Sharḥ al-Qawā'id al-Fiqhiah (S. 285)]

    Sowohl die Ablehnung (al-inkār) als auch das Erlauben des Verbotenen (al-istiḥlāl) bedeuten die Leugnung des Qurān, und wer die Verse des Qurān leugnet ist dadurch ungläubig geworden. Allāh, erhaben ist Er, sagte: {﴾Und wer ist ungerechter als jener, der eine Lüge gegen Allah erdichtet oder die Wahrheit verwirft, wenn sie zu ihm kommt? Existiert denn für die Ungläubigen keine Wohnstatt in Dschahannam?﴿}[Al-Qurān al-Karīm 68:47] Deswegen sind beide ungläubig (geworden).

    Wer die Pflichten oder die Verbote mit seinem Herz oder mit seiner Zunge bestätigt, aber nicht nach dem handelt, so besteht sein Unglaube darin, dass dieser mit dem Unglauben des Hochmutes und der Abwendung gleichzusetzen ist. Siehe hierfür in 'aṣ-ṣārim al-maslūl' (S- 512-522)

    Diese beiden Fachbegriffe finden auch bei der Reue (at-taubah) eines Abtrünnigen (murtad) Verwendung.

    Al-Hāfidh Ibn Hajar, möge Allāh Sich seiner erbarmen, sagte: „Wer eine Pflicht (wājib) leugnet, oder eine verbotene Sache für erlaubt erklärt, so ist dies die Ursache für seinen Unglauben, weil er davon überzeugt ist.“ [Fatḥu-l-Bārī (12/279)]

    Imām an-Nawawī, möge Allāh Sich seiner erbarmen, sagte „Wer eine Pflicht (wājib) leugnet, oder eine verbotene Sache für erlaubt erklärt, so ist dies die Ursache für seinen Abfal vom Islām. Und er wird nicht eher in den Islam (wieder) aufgenommen, bis er sich von seiner Überzeugung (Leugnung irgendeiner Pflicht oder Erklärung einer verbotenen Sache für Empfohlen) abwendet. Er muss sein Glaubensbekenntnis wiederholt ausspricht, weil dieser durch seine Tat Allāh, den Erhabenen, und Seinen Gesandten, Allāhs Segen und Heil auf ihm, in dessen Überlieferung leugnete. Ihm kann der Imān solange nicht zugeschrieben werden, bis er das Glaubensbekenntnis wiederholt ausspricht.“ [Al-Majmū' al-Fatāwā (19/231) und Ibn Qudāmah in al-Mughnī (10/100)]

  9. #9
    Abu Muslim
    Nicht registriert



    Sünden, bei denen die Leugnung (inkār) und das Erlauben des Verbotenen (istiḥlāl) eine
    Bedingungen für den Takfīr ist, und Sünden, bei denen diese nicht als Bedingungen gelten


    Der Vortragende Abū Anas sagt in seinem Vortag „Takfir der Führer“ (Achte auf das Unterstrichene!!): Istibdal (Austausch), der eine hat gewechselt und der andere hat ausgetauscht. Und dieser (jemand) tut dann, ohne zu belügen, ohne Halal zu Haram zu machen, ohne es zu verleugnen, ohne sein Gesetz über die Gesetze Allahs zu bringen, ohne es gleich zu tun. Sondern er (jemand) sagt, wir wollen mit diesem Gesetz machen. Aber er sagt nicht, weil es ist Halal, er sagt nicht ich darf das machen, weil das ist besser, das ist gleich. [...]“.

    Weiterhin sagt er: „Dieser Mann hat Kufr gemacht, aber diese Kufr ist asghar (kleiner Kufr). Habt ihr verstanden? (Was sollen wir verstanden haben, Abu Anas, dass regieren nach Taghut kleiner Kufr wäre?) Und der hat ausgetauscht. Der andere (versteh ich nicht was er hier sagt) hat gesagt ich wechsel diese Gesetz mit meinem Gesetz, hat gewechselt. Und glaubt auch so, dass er kann das wechseln, dass Allah ihm das Recht gegeben hat. Dieser Mann sagt nicht, Allah hat mir das Recht gegeben Allahs gesetze zu tauschen. Ich verleugne nicht, ich lüge nicht, ich seh nicht meine Gesetze größer, sondern er sagt: Statt Allahs Gesetz, will ich diese Gesetz richten.
    Wiedermal, haben diese vorhin 6 Punkte keinen erfüllt. Weder verleugnet er, noch glaubt er so, sondern sagt jetzt in diese Zeit ich will diese Gesetz tun. Und sagt nicht, mein Gesetz ist besser. Garnichts, nur, mach ich nach diesem Gesetz. Dieser hat keinen Kufr akbar (großer Kufr) gemacht, sondern das ist eine kleine Kufr. Und wer werden dann später zu den Beweisen kommen.

    1. Das ist Ijma', […] Weil Imām Ibn 'Abdilbarr in Kitāb at-Tamhīd steht, dass ist Ijma' von dem Sahaba, dass sie das nicht als großen Kufr gesehen hat. Dass wenn jemand sagt, ich will nur statt diesem Allahs Gesetz, nach diesem Gesetz machen, und er hat in seinem Herz keine Verleugnung, er sagt nicht weil das ist Halal und Haram, er macht garnichts, sondern er sagt: Ich bin in dem Jahr 2007, und will jetzt nach diesem Gesetz richten.“Und als Argument er sagt: „Nein, ich verleugne nicht das Quran ist schlechter, dass meine Gesetze sind besser. Dieser Mann ist nicht Kafir. Aber was er machtist Sünde, Haram, und er wird bei Allah azza wa Jal für diese Sünde gefragt, ohne Zweifel.
    Aber ist er Kafir? Nein, er ist kein Kafir. Das ist die 7. Situation.“


    Ahlus-s-Sunnah wal Jamā'ah teilen die Sünden in zwei Kategorien:

    · Sünden, die Unglauben (al-kufr al-akbar) sind, wie das Beigesellen eines anderen neben Allāh, dem Erhabenen, die Heuchelei (an-nifāq al-akbar); diese sind Sünden, wodurch man ungläubig wird und nicht zum Frevler (dhanbun mufassiqqun wa ghairi-mukaffirun).

    · Sünden, die die Stufe des großen Unglaubens, wie das Beigesellen oder die Heuchelei, nicht erreicht haben.Diese Sünden sind auch große Sünden, wodurch man zum Frevler aber nicht zum Ungläubigen wird (dhanbun mufassfiqun wa ghairi-mukaffirun).

    Allāh, der Erhabene, bezeichnet das das Anrufen (du'ā') eines anderen als Allāh als großen Unglauben. Der Erhabene sagt: {﴾Und wer neben Allah einen anderen Gott anruft, für den er keinen Beweis hat, der wird seinem Herrn Rechenschaft abzulegen haben. Wahrlich, die Ungläubigen haben keinen Erfolg.﴿} [Al-Qurān al-Karīm 23:117]

    Allāh, der Erhabene, bezeichnete das Vorwerfen einer ehrbaren Frau mit Unzucht als Frevel (fisq). Der Erhabene sagt: {﴾Und denjenigen, die ehrbaren Frauen (Unkeuschheit) vorwerfen, jedoch nicht vier Zeugen (dafür) beibringen, verabreicht achtzig Peitschenhiebe. Und lasset ihre Zeugenaussage niemals gelten; denn sie sind es, die Frevler sind.﴿} [Al-Qurān al-Karīm 24:4]

    Allāh, der Erhabene, sagt: {﴾Und esset nicht von dem, worüber Allahs Name nicht ausgesprochen wurde; denn wahrlich, das ist Frevel. Und gewiß werden die Satane ihren Freunden eingeben, mit euch zu streiten. Und wenn ihr ihnen gehorcht, so werdet ihr Götzendiener sein.﴿ }[Al-Qurān al-Karīm 6:121] In diesem Vers erwähnte Allah, der Erhabene, beide Sünden: Frevel (fisq) und Unglaube (kufr). Während Allah, der Erhabene, den Verzehr des Fleisches, welches nicht in Seinem Namen geschlachtet wurde, als Frevel (fisq) bezeichnet, stuft der Erhabene die Gehorsamkeit bzw. Folgeleistung der Gesetzgebung der Ungläubigen als Unglauben ein.

    {﴾Und wenn ihr ihnen gehorcht, so werdet ihr Götzendiener sein.﴿}

    Ibn Kathir sagt: „Das heißt die Befolgung anderer Befehle/Gesetze anstatt der Befehle/Gesetze Allāhs, des Erhabenen, ist die große Beigeselung (shirk akbar), wie im (folgenden) Vers erwähnt wird:{ ﴾Sie nahmen sich ihre Gelehrten und ihre Mönche zu Herren neben Gott, sowie auch Christus, den Sohn Marias. Dabei wurde ihnen doch nur befohlen, einem einzigen Gott zu dienen.﴿.}“ Danach erwähnte er (ibn kathīr) den Hadīth bei at-Tirmidhī von 'Udayy bin Hātim. [Tafsīr Ibn Kathir (2/171)]

    Aus dem Vers (121) der Sūrah al-'An'ām entnehmen wir den Beweis, dass sobald eine Sünde keinen großen Unglauben, Beigesellung oder Heuchelei darstellt, das Erlauben des Verbotenen (istiḥlāl) zwingend ist, um in den Unglauben zu verfallen. Wenn aber diese Sünde den großen Unglauben, die Beigesellung oder die Heuchlei darstellt, so ist schon das Begehen dieser Sünde ein Beweis dafür,dass derjenige die Tat als erlaubt sieht.

    Die Sünden (dhanbun mufassiqun wa ghairi-mukaffirun) sind solche Sünden, die den Betroffenen bei der Ausübung dieser Sünde aus dem Islam rauswerfen. Diese Sünde besteht aus zwei Arten: a) wenn man eine Pflicht verlässt, b) wenn man eine verbotene Handlung oder Aussage tätigt. Und die Stufe dieser Sünde erreichen den großen Unglaube, die große Beigesellung sowie auch die Heuchelei, so dass sie das Fundament des Imān zerstören. Und sie unterteilt sich wiederum in zwei Arten:

    · Das Verlassen der Taten, die das Fundament des Imān darstellen (Glaubensbekenntnis, Gebet, das Fehlen der Bestätigung im Herzen (kufr at-takdhīb) usw. Wenn die Bestätigung im Herz fehlt, aber die Aussage durch Zunge (iqrārun bil-lisān) besteht, so ist es der Unglaube der Heuchelei (kufr an-nifāq).

    · Die Verbote, die das Fundament des Imān schaden, wie z.B. Beschimpfung, das Spotten über Allāh, dem Erhabenen, Seinen Gesandten, Allāhs Segen und Heil auf ihm, und über die Religion, das Anrufen anderer anstatt Allāh, das Opfern für einen anderen anstatt Allāh, das Erlassen von Gesetzen und die Anwendung von erfundenen Gesetzen.

    Imām aṭ-Taḥāwī, möge Allāh Sich seiner erbarmen, sagte: „Wir erklären niemanden von den Leuten der Gebetsrichtung (Muslīme) wegen das Begehen einer Sünde zum Ungläubigen, bis er sie für erlaubt erklärt (istiḥlāl).“ [Al-'Aqīdah aṭ-Taḥāwiah (62)]

    Der berühmte Kommentator des Buches al-'Aqīdah at-Taḥāwiah Imām Ibn Abī al-'Izz al-Hanafi, möge Allāh Sich seiner erbarmen, sagte: „Was die Aussage des Imām at-Taḥāwī angeht, so war seine Aussage auf die Khawārij bezogen, weil sie bei den Leuten der Gebetsrichtung (Muslimen) aufgrund großer Sünden den Takfīr vornahmen. Durch diese Aussage hat der Imam at-Taḥāwi einen Unterschied zwischen Ahlu-s-Sunnah wa-l-Jamā'ah und den Khawārij gemacht, indem er erklärte, dass Ahlu-s-Sunnah wa-l-Jamā'ah wegen Sünden, die nicht die Stufe großen Unglaubens erreichen, sondern solche wie Unzucht den Verzehr von Alkohol usw. keinen Takfīr bei den Leuten der Gebetsrichtung vornehmen, bis derjenige diese Sünde (wie Unzucht, Alkohol trinken usw.) für erlaubt (istiḥlāl) erklärt.“ [Sharḥ al-Aqīdah aṭ-Taḥāwiah (62)]

    Hier sind die Sünden gemeint, die nicht die Stufe der Taten und Aussagen des Unglaubens erreichen, wie das Beigesellen (shirk) oder die Heuchelei. Der Imām nennt diese Person als Muslim, während wir wissen, dass derjenige nicht Muslim genannt werden kann, der eine Tat oder Aussage des Unglaubens tätigt.

    Shaikh al-Islām Ibn Taimiah, möge Allāh Sich seiner erbarmen, erklärte die Aussage des Imām at-Taḥāwī wie folgt: „Wir (die Ahlu-s-Sunnah wa-l-Jamā'ah) haben uns geeinigt, dass wir sagen, wir erklären niemanden wegen einer Süne zum Ungläubigen, so meinen wir damit solche Sünden, wie den Verzehr von Alkohol, das Begehen von Unzucht usw.“

    Der Gelehrte Anwar Shāh bin Mu'azzam Shāh al-Kashmīrī sagte: „Nach dem Verständnis der Ahlus-Sunnah (wa-l-Jamā'ah) ist mit dem Takfīr der Leute der Gebetsrichtung gemeint, dass damit nicht die Taten und Aussagen des Unglaubens gemeint sind, sondern die Taten, die jemanden nicht unbedingt zum Ungläubigen machen.“ [Afkār al-Mulḥidīn fī Darūriat ad-Dīn (S. 15-18)]

    Obwohl die Aussagen der Gelehrten ganz klar sind, sehen wir leider, wie diese klaren Aussagen von einigen Leuten nicht verstanden werden. Sie haben diese Aussagen verallgemeinert, so dass sie auch nicht mehr daraus verstehen, was damit gemeint ist.

    Du wirst sehen, wie einige al-Istihlal (etwas für erlaubt erklärten) als Bedingung für den Takfir stellen. Wenn du sie aber über Beweis fragst, so werden sie dir sagen: „die allgemeine Regeln deuten darauf“ und anschließend werden sie dir die Aussage vom Imam at-Taḥāwi (die wir oben erklärten) bringen. Außer diesen Scheinbeweis wirst du nichts hören.

    Nun werden wir einige Beweise bringen, wo weder al-Istihlal (etwas für erlaubt erklären) noch al-Inkar (etwas leugnen, verleugnen) erwähnt werden, aber der Betroffene trotz dessen als Ungläubiger erklärt wird.

    Allah der Erhabene sagt: {﴾Sie schwören bei Allah, daß sie nichts gesagt hätten, doch sie führten unzweifelhaft lästerliche Rede, und sie fielen in den Unglauben zurück, nachdem sie den Islam angenommen hatten. Sie begehrten das, was sie nicht erreichen konnten. Und sie nährten nur darum Haß, weil Allah - und Sein Gesandte (salla Allahu aleyhi wa salam) r (salla Allahu aleyhi wa salam)- sie in Seiner Huld reich gemacht hatten. Wenn sie nun bereuen, so wird es besser für sie sein; wenden sie sich jedoch (vom Glauben) ab, so wird Allah sie in dieser Welt und im Jenseits mit schmerzlicher Strafe bestrafen, und sie haben auf Erden weder Freund noch Helfer.﴿} [Al-Qurān al-Karīm 9:74] Allah, der Erhabene, erklärte in diesem Vers, dass sie durch die Aussage ungläubig wurden.

    Shaikh al-Islām Ibn Taimiah, möge Allāh Sich seiner erbarmen, sagte: „Nachdem der Erhabene im Qurān die Aussagen der Ungläubigen erwähnte, verurteilte Er sie mit dem Unglauben und der dadurch entstandenen Strafe.“ [Majmū' al-Fatāwā (7/558)]

    Allāh, erhaben ist Er, sagt: {﴾Die Heuchler befürchten, daß eine Sure auf sie herabgesandt wird, die ihnen das kundtut, was in ihren Herzen ist. Sprich: Spottet nur! Gott wird ans Licht bringen, was ihr befürchtet.Und wenn du sie fragst, sagen sie sicherlich: «Wir hielten ausschweifende Reden und trieben nur unser Spiel.» Sprich: Wolltet ihr denn über Gott und seine Zeichen und seinen Gesandten spotten? Entschuldigt euch nicht! Ihr seid ungläubig geworden, nachdem ihr geglaubt hattet. Wenn Wir auch einer Gruppe von euch verzeihen, so peinigen Wir eine andere Gruppe dafür, daß sie Übeltäter waren.﴿ }[Al-Qurān al-Karīm 9: 64-66]

    Shaikh al-Islām Ibn Taimiah, möge Allāh Sich seiner erbarmen, sagt: „Obwohl sie versucht haben sich rauszureden/zu entschuldigen, indem sie sagten:{ {Wir hielten ausschweifende Reden und trieben nur unser Spiel.}}, verurteilte sie Allāh, der Erhabene, als Ungläubige nach ihrem Imān, woraus wir verstehen, dass das Spotten über die Verse Allāhs Unglaube ist.“ [Majmū' al-Fatāwā (7/220)]

    Weiterhin sagte er: „Außerdem zeigen diese Verse, dass sie nicht wussten, dass sie den Unglauben begangen haben: Und das bedeutet, dass sie mutmaßten, dass es kein Unglaube wäre. Außerdem zeigt dies auch, dass es ein Fall in den Unglauben nach dem Imān ist, wenn man über Allāh, den Erhabenen, Seinen Gesandten, Allāhs Segen und Heil auf ihm, und Seine Verse spottet.“ [Majmū' al-Fatāwā (7/273)]

    Allāh, der Erhabene, sagt: ﴾Und er betrat seinen Garten, während er sündig gegen sich selbst war. Er sagte: "Ich kann mir nicht vorstellen, daß dieser je zugrunde gehen wird noch glaube ich, daß die Stunde heraufkommen wird. Selbst wenn ich zu meinem Herrn zurückgebracht werde, so werde ich ganz gewiß einen besseren Aufenthalt als diesen finden.} Sein Gefährte sagte zu ihm, indem er sich mit ihm auseinandersetzte: Glaubst du denn nicht an Ihn, Der dich aus Erde erschaffen hat, dann aus einem Samentropfen, (und) dich dann zu einem vollkommenen Mann bildete?﴿ [Al-Qurān al-Karīm 19:35-37] In diesem Vers wurde der Takfir allein aufgrund einer Aussage wie: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass weder dies zugrunde geht, noch glaube ich, dass die Stunde heraufkommen wird.“ vorgenommen.

    Allah der Erhabene sagt: {﴾Wahrlich, ungläubig sind diejenigen, die sagen: "Allah ist der Messias, der Sohn der Maria", während der Messias doch selbst gesagt hat: "O ihr Kinder Israels, betet zu Allah, meinem Herrn und eurem Herrn." Wer Allah Götter zur Seite stellt, dem hat Allah das Paradies verwehrt, und das Feuer wird seine Herberge sein. Und die Frevler sollen keine Helfer finden.“. Wahrlich, ungläubig sind diejenigen, die sagen: "Allah ist der Dritte von dreien"; und es ist kein Gott da außer einem Einzigen Gott. Und wenn sie nicht von dem, was sie sagen, Abstand nehmen, wahrlich, so wird diejenigen unter ihnen, die ungläubig bleiben, eine schmerzliche Strafe ereilen.﴿} [Al-Qurān al-Karīm 5:72-73]

    Allah der Erhabene sagt:{ ﴾Und als Wir zu den Engeln sprachen: "Werft euch vor Adam nieder", da warfen sie sich nieder bis auf Iblis; er weigerte sich und war hochmütig. Und damit wurde er einer der Ungläubigen.﴿ }[AYA][Al-Qurān al-Karīm 2:34]

    Allah, der Erhabene, erklärte den Teufel zum Ungläubigen, weil er die Niederwerfung gegenüber Prophet Adam, Friede auf ihm, verweigerte. Und in diesem Vers erkennt man keinen einzigen Hinweis für das Erlauben des Verbotenen (istiḥlāl). Und Allah, der Erhabene, wusste schon vor der Niederwerfung,was der Teufel in seinem Herzen verbirgt. Und diese Beweise weisen darauf hin, dass weder die Leugnung (inkār), noch Erlauben des Verbotenen (istiḥlāl) zwingend für den Takfīr waren.

    Der Gesandte Allāhs, Allāhs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Zwischen einem Mann und dem Unglauben (al-Kufr) sowie der Beigesellung (al-shirk) ist die Unterlassung des Gebetes.“ [Muslim] Die Wörter Unglaube sowie Beigesellung sind mit dem Artikel „Alif Lam“ gekommen und bedeutet große Unglauben/Beigesellung. Und der Prophet (salla Allahu aleyhi wa salam) erklärte das Verlassen des Gebets als große Unglauben.

    Auch haben die Gefährten sich darauf geeinigt, dass der absichtliche Unterlasser des Gebetes ungläubig ist. Siehe dafür in 'al-muḥallā' (2/242).

    Imām Ibn al-Qayyim, möge Allāh Sich seiner erbarmen, sagte: „Abu Muhammad ibn Hazm sagte:
    „'Umar bin al-Khaṭāb, 'Abdurraḥman bin 'Auf, Mu'āth bin Jabal, Abū Hurairah und andere Gefährten überlieferten den Konsens, dass wer absichtlich nur ein Gebet verlässt, ungläubig und abtrünnig geworden ist.“ Und die Gefährten dieser Meinung sagten, dass sie keine andere Meinungunter den Gefährten anlässlich dieses Urteils kennen. Der Qurān, die Sunnah, sowie auch der Konsens der Gefährten beweisen es.“
    [Kitāb as-Salāh (15)]

    Weiterhin sagte er, möge Allāh sich seiner erbarmen: „Muhammad bin Naṣr sagte: „Muhammad bin Yaḥyā unterrichtete uns, dass Abū Nu'mān, Hammād bin Zaid und Ayoub sagten: 'Die Unterlassung des Gebets ist Unglaube, und es gibt keinen Meinungsunterschied.' 'Abdullāh bin al-Mubārak sagte: 'Wer ein Gebet grundlos verlässt (nicht betet), ist ohne Zweifel ein Ungläubiger.' Und die Aussage der Gelehrten nach dem Propheten bis zur unseren Zeit ist die gleiche, nämlich, dass das grundlose Unterlassen des Gebetes Unglaube ist.“ [Kitāb as-Salāh (31)]

    Shaikh al-Islām Ibn Taimiah, möge Allāh Sich seiner erbarmen, sagte: „Diejenigen unter den Rechtsgelehrten, die sagten: 'Derjenige, der die Verpflichtung einer Tat bestätigt, jedoch diese Tat mit seinen Körpergliedmaßen nicht ausführt, der wird nicht getötet bzw. er wird als Muslim hingerichtet', der soll wissen, dass er von den Murjia und der Jahmiah beeinflusst worden ist.“ [Majmū' al-Fatāwā (7/212);]

    Unser Ziel ist nicht, hier das Thema „das Urteil über denjenigen, der das Gebet verlässt“ zu behandeln, sondern um aufzuzeigen, dass die Gelehrten hier die Leugnung (inkār) und das Erlauben des Verbotenen (istiḥlāl) keineswegs als Bedingung für den Takfīr gesehen haben.

    Zusammenfassung: Weder das Buch Allāhs, des Erhabenen, noch die saubere Sunnah des Propheten, noch die Beweise der Salaf weisen darauf hin, dass weder die Leugnung (inkār) noch das Erlauben des Verbotenen (istiḥlāl) jemals als Bedingung für den Takfīr desjenigen, der Sünden begang, die zur Kategorie des großen Unglaubens gehören, beachtet worden waren. Vielmehr haben dies die Murjia dieser Gemeinschaft gemacht, indem sie beide Punkte unberechtigterweise als Bedingungen für den Takfīr aufstellten. Die Gelehrten der rechtschaffenen Altvorderen haben all jene gerügt, die dieser Meinung waren. Außerdem haben hat die Ahlu-s-Sunnah wa-l-Jamā'ah niemals die Leugnung oder das Erlauben des Verbotenen als Bedingung dafür angesehen, um ungläubig zu werden.

    b) Die Sünden (dhanbun mufassiqun wa ghairi-mukaffirun) sind solche Sünden, die den Betroffenen bei der Ausübung dieser Sünde nicht aus dem Islām befördern. Es sind solche Sünden, bei denen in diesem Leben oder im Jenseits mit Strafe angedroht werden. Dem Fundament des Imān schaden sie jedoch nicht. Es gibt zwei Arten dieser Sünden.

    a) Alle Pflichttaten, die zum Imān gehören, deren Unterlassung ohne akzeptabler Entschuldigung eine große Sünde darstellt, wie in Seiner Aussage, erhaben ist Er: ﴾{Wenn ihr nicht ausrückt, lässt er euch eine schmerzhafte Strafe zukommen.﴿} [Al-Qurān al-Karīm 9:39]

    b) Das Begehen der Verbote, die den Pflicht-Imān (wājib al-imn) beeinflussen, wie zum Beispiel das Begehen von Unzucht, der Verzehr von Alkohol und andere große Sünden.

    Diejenigen, die solche Sünden begehen, sind Frevler und ungehorsame Diener Allāhs, des Erhabenen, sie werden durch solche Sünden nicht aus dem Islam austreten, weil sie die Grundlage des Imān erfüllen. Solchen Frevler hat man den Namen „Frevler der Religion“ (al-fāsiq al-millī), weil im ursprünglich jeder Frevler ein Ungläubiger ist, dies weil Allāh, der Erhabene, sagt: {﴾Und da sprachen Wir zu den Engeln: "Werft euch vor Adam nieder" und sie warfen sich nieder, außer Iblis.Er war einer der Dschinn, so war er Ungehorsam gegen den Befehl seines Herrn.﴿} [Al-Qurān al-Karīm 18:50]

    Sobald bei diesem Sündiger im diesseitigen Leben die zustehende rechtliche Strafe (al-ḥadd) vollzogen wurde, bedeutet es für ihn die Löschung dieser Sünde. Wird bei ihm jedoch nicht die zustehende rechtliche Strafe bevor er stirbt angewendet, während er nicht reuend zurückkehrte (taubah), so bleibt es eine Angelegenheit zwischen ihm und Seinem Herrn, dem Erhabenen: {﴾Wahrlich, Allah wird es nicht vergeben, daß Ihm Götter zur Seite gestellt werden; doch Er vergibt das, was geringer ist als dies, wem Er will. Und wer Allah Götter zur Seite stellt, der hat wahrhaftig eine gewaltige Sünde begangen.﴿ }[Al-Qurān al-Karīm 5/48] Die Worte des Erhabenen zeigen zweifelslos und eindeutig, dass man Muslim sein muss, um auf eine Vergebung der Sünden im Jenseits zu hoffen.

    Durch diese Sünden wird das Fundament des Imān nicht zerstört und man bleibt Muslim, aber sobald man das Verbotene erlaubt (istiḥlāl) oder leugnet (inkār), wird man zum Ungläubigen und man tritt aus dem Islām raus.

    Shaikh Hāfidh bin Aḥmad al-Hakamī, möge Allāh Sich seiner erbarmen, erklärt in einer Gedichtform die Glaubenslehre der Ahlu-s-Sunnah wa-l-Jamā'ah: „Wir erklären keinen Gläubigen (mu'min) wegen seiner Sünde zum Ungläubigen, bis er diese Sünde für erlaubt erklärt (istiḥlāl).“

    Der Shaikh erklärt diese Aussage wie folgt: „Wie wir bereits die Aussage, keinen Gläubigen wegen dem Begehen einer Sünde zum Ungläubigen zu erklären, erklärten, sind diese solche Sünden, die keinen Unglauben darstellen. Diese Sünden werden nicht zur Ursache für die große Beigesellung (al-shirk al-akbar), und stehen nicht im Widerspruch zur Überzeugung und Tat des Herzes. Der Wortlaut „Wir erklären keinen Gläubigen [...]“ zeigt auch, dass derjenige, der vom Verbot dieser Sünde überzeugt ist sowie auch von der damit verbundenen Strafe beim Begehen der Sünde, ein Gläubiger ist. Wir sagen aber, mit dieser Sünde wird der Betroffene zum Frevler (fāsiq). Beim Begehen dieser Sünde wird eine Strafe verhängt und ausgeführt, und dies gilt als Löschung dieser Sünde. Die Wortlaut: „[...] bis er diese Sünde für es für erlaubt erklärt (istiḥlāl).“ zeigt auch, dass solange diese Sünde nicht für erlaubt erklärt wurde, der Betroffene nicht zum Ungläubigen wird. Auch wenn derjenige, diese Sünde nicht begeht, aber davon überzeugt ist, dass sie erlaubt ist, so ist dies schon genügend für seinen Unglauben, weil er in diesem Zustand das Buch Allāhs und Seinen Gesandten, Allāhs Segen und Heil auf ihm, leugnet. Und dies bedeutet nichts anderes als die Leugnung des Buches Allāhs, des Erhabenen, Seines Gesandten, Allāhs Segen und Heil auf ihm, und des Konsens der Muslime. Wer die Angelegenheiten (die weit verbreitet sind) der Religion, worauf Konsens besteht, leugnet, ist ungläubig geworden, woran es keinen Zweifel gibt.“ [Ma'ārij al-Qabūl (2/458)]

    Allgemein muss sich der Gläubige von den Sünden insgesamt fernhalten, obgleich sie Unglauben oder große Sünden sind, denn sie stellen eine Gefahr für ihren Imān dar, denn der Ahlu-s-Sunnah wa-l-Jamā'ah zufolge nimmt der Imān mit dem Gehorsam Allāh, dem Erhabenen, gegenüber zu und nimmt mit dem Gehorsam des Teufels gegenüber ab. Aus diesem Grund ist jede Sünde gefährlich für den Imān, da sie ihn schwächen oder auch vernichten kann.
    Geändert von Al-Mindenawi (30.03.2010 um 00:14 Uhr)

  10. #10
    Abu Muslim
    Nicht registriert



    Erste Analyse des Vortrages von Abu Anas „Takfir der Führer“ und die Theorie von Pierre Vogel über atTabdil und al-Istibdal



    Nun Abu Anas und Co., wer von den Gelehrten hat je das Erlassen von neuen Gesetzen, die im Widerspruch zur Scharia stehen, als kleinen Unglauben bzw. nur als große Sünde angesehen?

    Wer von den Gelehrten hat das Richten nach dem Taghut bzw. die Änderung der Scharia als kleinen Unglaube erklärt?

    Warum habt ihr genau dieses Thema aus der Aqida der Muslime weggenommen und ihnen erklärt, dass es nicht so wichtig sei, wie andere Themen in der Aqida?

    Ihr sprecht viel und detailliert über Ahbasch, über dies und jenes, aber über dieses Thema sprecht ihr immer im Allgemeinen, damit die Leute nicht verstehen, dass ihr in diesem Bereich Fehler habt.

    Wo bleibt eure Vernunft? Wo bleibt eure wissenschaftliche Analyse?

    Hier muss man auch anmerken, dass der beste Freund von Abu Anas, nämlich Pierre Vogel, im Vergleich zu Abu Anas, schon zugibt, dass es großer Kufr ist, mit etwas anderem als Scharia zu urteilen. Jedoch stellt er irgendwelche Bedingungen, die die Gelehrten nie getätigt haben.

    Aus uns unbekanntem Grund, unterscheidet Pierre Vogel zwischen Tabdil und Istibdal (wird noch detailliert behandelt).

    Pierre Vogel sagt in seiner Vortragsreihe: „Tabdil ist, jemand die Scharia zur Seite tut, und neues Gesetz einführt, und glaubt, dass dieses neues Gesetz von Allah als Offenbarung gekommen ist, dann ist es großer Kufr.

    Wenn er aber Istibdal vornimmt, d.h. er tauscht die Scharia durch andere Gesetze, aber weiß, dass dies nicht die Scharia ist, so ist es nur dann großer Kufr, wenn man dies in meisten Fällen macht.

    Wenn ein Richter von 10 Fällen, 6 Fälle mit Scharia und 4 mit atTaghut richtet, so ist es kleiner Kufr. Wenn der Richter aber von 10 Fällen, 4 Fälle mit Scharia und 6 mit atTaghut richtet, so ist es großer Kufr“.

    Ehrlich gesagt, ist diese Definition sehr fragwürdig, auch wenn sie von einigen Gelehrten getätigt worden wäre. Für diese Definition braucht man Beweise aus Qur´an und Sunnah. Mit Tabdil brauchen wir uns überhaupt nicht zu befassen, da dies sowieso großer Kufr ist. Uns geht es jedoch um Istiblal, genauer gesagt, wie Pierre Vogel dies erklärte.

    Wir haben nun zwei Möglichkeiten: 1. Entweder ist al-Istiblal großer Kufr, 2. Oder al-Istiblal ist kleiner Kufr.

    1. Wenn wir nun sagen, al-Istibdal ist kleiner Kufr, so ist dann natürlich entweder al-Istihlal (etwas für erlaubt erklären/sehen) oder al-Inkar (Leugnung) notwendig, um in den großen Kufr zu verfallen.

      z.B. wenn jemand nun Alkohol trinken würde, so können wir ihn nicht als Kafir bezeichnen, solange er dieses Vergehen für erlaubt erklärt (al-Istihlal), oder das Verbot leugnet (al-Inkar), egal wie oft er trinkt, und wie viel er trinkt?


      D.h. wenn al-Istibdal (Ersetzung der Scharia) kleiner Kufr ist, so ist es egal wie oft er dies tut, macht er 4 von 10, oder 6 von 10. In diesem Fall muss entweder al-Istihlal oder al-Inkar vorgenommen werden, um in den großen Kufr zu verfallen.

    2. Wenn wir nun sagen, al-Istibdal ist großer Kufr, so ist es egal, wie oft man dies tut, denn bereits eine Tat reicht für den Kufr aus.

    z.B. wenn jemand Fajr für Allah betet, und Asr für irgendein Taghut. So können wir hier nicht sagen: „Solange er nicht 3 Gebete für irgendeinen Taghut betet, bleibt er Muslim“. Denn schon ein einziges Gebet würde ausreichen, um in den Kufr zu verfallen.
    D.h. wenn al-Istibdal großer Kufr ist, ist es egal, ob es 4 von 10 oder 6 von 10 gemacht wird. Kufr bleibt Kufr, und die Anzahl ändert das Urteil nicht.


    Weiter sagt der Vortraggeber (Abu Anas) im Vortrag „Takfir der Führer“
    (Achte auf das Unterstrichene!!): Istibdal (Austausch), der eine wechselt und der andere tauscht ab. Ohne belügen, ohne Halal Haram zu machen, ohne es zu leugnen, ohne die Gesetze über Gesetze Allahs zu bringen, ohne es gleich zu tun. Er (jemand) sagt, wir wollen mit diesen Gesetzen richten. Er sagt nicht, weil halal haram, weil ich darf machen….“.

    Weiter sagt er: „Dieser Mann hat Kufr gemacht, aber kleinen Kufr. Der hat ausgetauscht. Der andere hat gesagt, ich wechsele dein Gesetzt mit meinem Gesetz und glaubt so, ich kann es machen. Oder Allah hat ihm das Recht gegeben.

    Dieser Mann sagt nicht, ich darf machen, ich verleugne, ich leugne, ich sehe mein Gesetz größer. Er sagt, statt Allahs Gesetzt ich will anders Gesetz richten. Dieser Mann hat alle 6 Punkte nicht erfüllt. ER sagt nicht, halal haram, mein Gesetz besser als Gesetz Allahs, er leugnet nicht, er verleugnet nicht. Er hat kleinen Kufr gemacht. Und dies sagt Imam ibn AbdulBarr in Kitabu atTamhid Ijma von Sahabi. Die Sahabi nicht als große Kufr gesehen, wenn jemand sagt: „Ich will anstatt dieses Gesetzt mit diesem Gesetz richten“. Und er hat in seinem Herz keine Verleugnung, keine Istihlal, keine Takzib usw. Er sagt nicht halal haram usw. Er sagt wir wollen im Jahr 2007 mit diesem Gesetz richten. Das ist haram. Aber kein großer Kufr. Er sagt nicht halal haram, meine Gesetze sind besser usw. Er ist kein Kafir. Das ist 7 Situation“.

    Khalid Anbari sagt in seinen beiden Büchern "al Hukmu bi khayri ma anzala Allah wa usul Takfir" und "Hazimatu fikr Takfiri" dass es nur dann großer Unglaube in der Gesetzgebung bzw. im Richten ist, wenn derjenige sagt: "dieses Gesetz ist besser als Scharia des Erhabenen".

    Sowohl Abu Anas und Khalid Anbari haben dies als Bedingung für den Takfir desjenigen gesetzt, der mit erfundenen Gesetzen richtet. Abu Anas sagte: „Er sagt nicht halal haram, meine Gesetze sind besser usw…“ (schau oben rot-Unterstriechene)

    Und das Gleiche behauptet einerseits auch Pierre Vogel, dass wenn jemand davon überzeugt ist, dass das neue Gesetz die Scharia Allahs ist, dann ist es großer Kufr. Genauso behauptet er, dass die Offenbarung der Sura Maida Vers 44 genau deswegen erfolgte. D.h. die Juden hatten ihre Scharia geändert, aber Pierre Vogel meint, dass geschah weil sie geglaubt haben, dass diese Änderung von Allah kam, deswegen war dies der Grund für ihren Kufr. Und dies haben wir in keinem Tafsir Buch gefunden.

    Nun schauen wir, was die Gelehrten sagten. Da Abu Anas in seinem Vortrag die Namen der großen Gelehrten benutzte, wollen wir hier einige Aussagen der großen Gelehrten aufzeigen, um zu sehen, ob er die Wahrheit gesprochen hat oder nicht.

    Schaih Solih al-Fauzan antwortete auf die Behauptung Khalid Anbaris wie folgt:„Und dies Tabdil (austauschen, wechseln), was du erwähnt hast, dass es nach Ijma nur dann großer Kufr ist, wenn derjenige sagt "Das dies die Scharia ist". Du träumst davon. Und dies ist nur dein Wunsch in dieser Frage. Denn was du erwähnt hast, gibt’s nicht. Und niemals hat ein Führer, weder früher noch heute, so etwas gesagt.

    Und wahrlich genau dies ist Tabdil (Austausch, Wechsel), in dem sie diese Verfassungen gewählt haben und die Scharia ersetzt haben, was zur Annullierung der Scharia führte. Und das stellt auch großen Unglauben dar. Denn sie haben die islamischen Gerichte durch diese Tawaghit-Gesetze vom Platz verdrängt. Und was ist dann von diesen islamischen Gerichten geblieben? Und was ist vom Islam geblieben? Hätten sie dies nicht für erlaubt und zulässig gehalten, hätten sie niemals die Gesetze Allahs ersetzt“. Tahzir min kitabi hazimatu fikri takfiri bi kalam Schaih Solih al-Fauzan. Madjalad Dawa Iadad 1749\ 4-1421.

    Die Ansicht des ständigen Fatwaa- Komitees (Lajna Daima Najdia) zu diesem Thema.

    Fatwa Nr: 21517 Datum: 7/5/1421

    Vorsitzender: AbdulAziz bin Abdullah Ali Schaih (Mufti)

    Mitglieder: Schaich Allama Dr. Solih ibn Fauzan al Fauzan, Schaich Allama Abdullah ibn Abdurrahman al-Ghadayan, Schaich Allama Bakr Abu Zeyd:

    Wir preisen Allah in ehrenwerter Form, Frieden und Segen auf Seinem letzten Prophet!

    Die Lajna Daima Najdiya mit dem Mufti und einigen großen Gelehrten haben die Frage überprüft, die seitens einiger Leute der Lajna Daima gestellte wurde. Diese Frage wurde der "Hayatu Kibar Ullama" unter der Frage Nr. 2928 vom 13.05.1421 oder 2929 vom 13.05.1421 notiert und archiviert.

    Die Frage war bzgl. zweier Bücher "atTahzir min Fitnatil Takfir" und "Sayhat Nazir" vom Autor/Verfasser Ali Hassan al-Halabi geschrieben.

    Die Frage besagt, dass diese zwei Bücher zum Mazhab der Murjia aufrufen, nämlich gelten die Taten nicht als Bedingung für den Iman, und dies wird der Ahl Sunna wal Jamaa zugeschrieben. Außerdem verwendet der Autor dieser Bücher die Aussage von Schaich-ul-Islam, sowie von al-Hafiz ibn Kathir und baut auf diese Aussagen seine Position aus. Wir bitten sie, uns die Fehler in diesen Büchern zu zeigen.

    Al-Lajna hat beide Bücher kontrolliert, die von Ali Hassan al-Halabi geschrieben wurden und fand im Buch "atTahzir min Fitnatu atTakfir" folgende Fehler.

    1. In Muqadimma (Vorwort) sagt der Autor auf Seite 6 im zweiten Scharh (Kommentar) genauso auf Seite 22: "Kufr kann nur durch Kufr al Juhud (Ablehnung Kufr), Kufr atTakzib (Kufr durch Verleumdung) und Kufr al-Istihlal "Glauben, dass etwas erlaubt ist)" geschehen. Ohne Zweifel, dies widerspricht dem Mazhab der Ahlu Sunnah wal Jamaa, nämlich dass ein Mensch durch Tat, durch Wort, durch Zweifel und durch Überzeugung ein Ungläubiger werden kann.

    2. Der Autor bringt die Aussage von Ibn Kathir in "al-Bidaya van-Nihaya" 13/118, die er (Autor) verändert bzw. falsch darstellt und auf Seite 15 wie folgt erklärt: "Jingiz Khan wurde zum Ungläubigen, weil er glaubte, dass, die von ihm gemachten Gesetze, von Allah offenbart wurden." Nachdem wir aber die Aussage von Ibn Kathir kontrollierten, fanden wir heraus, dass es nicht stimmt, und sowas nicht in den Büchern zu finden ist.

    3. Genauso lügt er im Namen von Schaich-ul-Islam Ibn Taimia. So bringt der Autor auf Seite 17-18 die Aussage von Schaich-ul-Islam über einen Hakim, der die Scharia verändert, dass er nur dann Kafir wird, wenn er dies als erlaubt ansieht, davon überzeugt und unwissend ist. Dies ist ein Vorwurf gegenüber Ibn Taimia. Er (Ibn Tamia) war ein Verteidiger der Ahl Sunna und sie (der Autor und seines gleichen) sind auf dem Mazhab Murjia, wie wir oben erwähnten.

    4. Außerdem die Veränderung bzw. falsche Darstellung der Aussagen des Allamma Muhammad ibn Ibrahim ali Schaih in seinem Buch (Tahkim al Qawanin al Wadiyyah". Der Autor lügt im Namen des Schaich und erklärt seine Worte so, dass angeblich der Schaich "den Istihlal als Bedingung für Kufr" stellte. Dies stimmt nicht und die Worte des Schaich sind klar, wie die Sonne am Mittag und der Weg der Ahl Sunnah wal Jamaah.

    5. Weiterhin kommentiert der Autor die Aussagen der Gelehrten falsch und mit groben Fehler auf den Seiten s. 108, ab. 1, s.109, ab. 21, s. 110, ab. 2.

    6. Außerdem wird in dem Buch das Kapitel "das Nichtrichten nach Allahs Offenbarung" in einer unwürdigen Form erwähnt, vor allem auf s. 5/1. Der Autor meint, dass das Aufrufen zu dieser Art/Kategorie des Tauhid (al hakimiya) und dies den Leuten zu erklären, dem weg der Rawafidh ähnelt und dies ein großer Fehler.

    Das zweite Buch ist genauso wie das Erste und beinhaltet grobe Fehler. Aus diesem Grund hat Lajna Daima Najdiya das Drucken und Verbreiten dieser Bücher verboten, weil diese Bücher falsche Aussagen, Tahrif (Verfälschung) und Batil (Lügen) beinhalten.

    Wir rufen den Autor dieser Bücher und alle anderen Muslime auf, Allah den Erhabenen zu fürchten, das Wissen von richtigen und wissenden Leuten zu nehmen.

    Er (der Autor) hat auf einer beschämenden Art die Worte der Gelehrten erklärt, sie verändert, ihnen falsche Bedeutungen gegeben. Er muss diese Art verlassen und sich der Wahrheit zuwenden. Dies wäre eine große Tat in der Religion.

    Frieden und Segen auf unserem Prophet“. Lajna Daima Najdiya

    Schaich Allama Hamud bin Uqla ash-Schuaibi sagte Folgendes über ihn: „Ich habe mir alle Artikel/Schriften von Khalid al-Anbari angeschaut. So wurde mir durch mein Lesen dieser Schriften, sowie einige seiner Bücher klar, dass er ein absoluter Murji ist. Einer von den reinen Murji'a, die sich der Schule von al-Jahm bin Safwan im Irjā zuschreiben.“

    Weiter sagt der Schaich über Khalid al-Anbari, nachdem dieser einen angeblichen Rücktritt des ehrenwerten Gelehrten Muhammad bin Ibrahim in seiner Sammlung erwähnt: „Al-Anbari sagt: „Diese klare, genaue Einteilung des Schaich Allama Muhammad bin Ibrahim ist das, worauf ich mein Buch habe basieren lassen und damit diejenigen adressiert, die die uneingeschränkt die Herrscher exkommunizieren.

    Der Schaich sagt weiterhin: „Der Schaich Abdullah bin Jibrin, ist einer der Schüler des Schaich (Muhammad bin Ibrahim). Er lehnte all jene ab, die sagen, dass der Schaich (Muhammad bin Ibrahim) zurückgetreten ist, wie in seiner Anmerkung zu den Worten al-Anbaris.“

    Ebenfalls erwähnt der ehrenwerte Vater, Hamud bin Uqla asch-Schuaibi, dass Khalid al-Anbari neben Muhammad bin Ibrahim, auch über Muhammad al-Amin ash-Schinqiti und über Ibn Kathir Lügen verbreitete.

    Weiter wurde der Schaich gefragt: „Geehrter Schaich Salih Al Fauzan, einige Leute behaupten heutzutage, dass der edle Schaich Muhammad ibn Ibrahim ali Schaich seine Aussagen im Takfir (über diejenigen, die die Scharia völlig ersetzt/abgeschafft haben) angeblich geändert bzw. widerrufen hat. Genauso wird auch von ihrem Namen so etwas berichtet.

    Antwort:„Das ist eine Lüge über Muslimen und ihren Gelehrten. Der edle Gelehrte Muhamad ibn Ibrahim Ali Schaich hat Wahrheit gesprochen, und all das entspricht den Beweisen vom Koran und Sunna. Und man kann sich nicht von diesen klaren Worten abwenden. Und seine Aussagen sind bekannt und notiert“. Dalail fi Hukm muwalati ahlu Ishrak s. 207 (Dieses Buch hat der Schaich vor Kurzem kommentiert im Jahr 1426 n.H.)

    Hier spricht der Schaich dann über sich: "Wir suchen Zuflucht bei Allah vor so etwas, dass wir uns vom Takfir derjenigen, die die Scharia völlig abgeschafft haben, abgewendet haben, die Allah der Erhabene und Sein Gesandter als Ungläubige bezeichnet haben. Und wer über uns lügt, Allah wird sie zur Rechenschaft ziehen. Ja, ich weiß, es gibt heute einige Murjia, die kein Takfir vornehmen wollen, in dem sie sagen, dass evtl. noch Iman im Herzen ist“. Dalail fi Hukm muwalati ahlu Ishrak s. 207 (Dieses Buch hat der Schaih vor Kurzem Kommentiert im Jahr 1426 n.H.)

    Genauso wurde auch der edle Schaich Allamma AbdurRahman ibn al Jibrin gefragt: „Fadilati Schaich, sind die Aussagen des edlen Gelehrten Muhammad ibn Ibrahim ali Schaich Wahrheit (hier gemeint, Takfir derjenigen, die die Scharia völlig zur Seite gestellt haben) und sind sie mit den Regeln der Ahlu sunnah wal Jamaah zu vereinbaren. Oder hat der Schaich noch andere Aussagen über diese Thema getroffen. Denn unser Bruder Halid al-Anbari behauptet in seinem Buch "al-Hukmu bi gayri ma anzala wa usul atTakfir" s. 131, dass Sie angeblich gesagt haben sollen, dass der Schaich (Muhammad ibn Ibrahim) noch andere Aussagen über dieses Thema hat?

    Antwort: „Wahrlich unser edle Lehrer und Schaich Allama Muhammad ibn Ibrahim ali Schaich war sehr streng in Fragen jeglicher Bid´a (Neuerung). Die Worte (hier gemeint über Takfir derjenigen, die völlig die Scharia zur Seite gestellt haben), die bekannt sind, sind noch die mildesten, die er getroffen hat. Und wir haben noch schlimmere und strengere Worte gehört über die, die die Scharia zur Seite getan und die menschengemachten Gesetzen eingeführt haben. Und er hat sich von solchen abgesprochen/losgesagt, sie als Abtrünnigen vom Islam angesehen. Als sie die Scharia abgeschafft und andere Gesetze auf die Wege gebracht haben (Abschaffung der Strafe bei Zina, bei Diebstahl usw.). Und dies hat der Schaich mehrmals in seinen Unterrichten in Fikh (Rechtswissenschaft) und Aqida (Glaubenslehrer) widerholt. Und ich kann mich nicht erinnern, dass der Schaich (Muhammad ibn Ibrahim) von seinen Aussagen zurück getreten ist. Denn dies ist eine klare Erklärung über Taghut, was auch der Imam dieser Ummah Muhammad ibn AbdulWahab gesagt hat. Wer aber sowas in meinem Namen berichtet, so hat er ein Fehler gemacht. Und wir müssen uns bei solchen Sachen zu Koran und Sunna und Aussagen der Gelehrten über Taghut und Tauhid zurückkehren. "Hast du nicht diejenigen gesehen, die behaupten, an das zu glaube, was dir offenbart..."Rafyu Liama 122-123

    Schaich Allama Ibn Utheymin sagt: „Wer nicht nach dem richtet, was Allah offenbart hat aus Vernachlässigung oder Gleichgültigkeit oder glaubt, dass diese Gesetze besser sind als die Scharia Allahs oder dass diese Gesetze gut für Schöpfung sind, ist ein Kafir. Derjenige, der für die Menschen diese Gesetze als Grundlage macht, ist genauso einer (d.h. Kafir). Hätten sie nicht daran geglaubt, dass diese Gesetze besser für die Menschen sind als die Scharia Allahs, hätten sie diese Gesetze nicht gemacht. Es ist nach Verstand und der Fitra, dass die Neigung zu einer Sache ein Beweis ist, dass diese Sache besser, vollkommener ist und das Gegenteil schlecht, unvollkommen ist. Wäre diese Neigung nicht da, ginge der Mensch diesen Weg nicht“. Usul Salasa

    Schaich al-Fauzan sagt
    : „Wer die Scharia Allahs des Erhabenen völlig zur Seite gestellt und anstelle deren eigene importierte Verfassung eingeführt hat, so ist dies der Beweis dafür, dass er dies für zulässig/erlaubt (al-Istihlal) sieht, und dass man sowas machen darf. Denn er hätte dies nicht getan, wenn er die eigene Verfassung für nicht besser als die Scharia Allahs des Erhabenen hielte.

    Wenn er die Gesetze Allahs für besser und gerechter hält, warum ersetzt er dann diese Gesetze? Dies alles ist Unglaube gegenüber Allah dem Erhabenen. Genauso derjenige, der nur in einem Bereich die Scharia zulässt und in anderen nicht, so einer ist so, als ob er an einenTeil des Buches glaubt und den anderen nicht (d.h. er richtet in einigen Bereichen nach Scharia und den anderen nicht). Denn man darf die Scharia nicht zum Teil anwenden, man muss sie ganz anwenden. Denn Allah der Erhabene sagt: "Glaubt denn die an ein Teil, und andere nicht (al-bakara)“. Masdar Fatawo masail fil Iman s. 33 Datum 25/9/1425 n.H.

    Das sind die Aussagen der Gelehrten unserer Zeit. Jeder sollte diese Aussagen aufrichtig lesen und sehen, ob sie die gleiche Meinung bzw. Glaubenslehre mit diesen Leuten teilen. Die Aussagen der Gelehrten sind ganz klar, wie die Sonne am Mittag.

    Somit sehen wir, dass ihr, du und deine gesamte Mannschaft, Fehler gemacht habt. Wir bitten euch, Mut zu zeigen, und eure Worte öffentlich zurückzunehmen und euch bei uns entschuldigen, dafür, dass ihr uns als Khawarij bezeichnet habt.


    Wir danken Allah dem Erhabenen, dass Er uns erleichtert hat, die erste Arbeit fertig zu stellen.

    Wir bitten Allah, dass Er diese Arbeit von uns akzeptiert und als gute Tat anrechnet.

    Lob und Preis gebührt Allah
    Geändert von Abu Muslim (02.04.2010 um 18:05 Uhr)

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