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Thema: Al-Kufr - gemäß der Sunnah

  1. #21
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    Ahlu Sunnah Wal Jammah/Muhammad Ibn Idris ash-Schafi'i
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    Ahlu Sunnah Wal Jammah stimmt darin überein, dass wenn eine Person eine große Sünde begeht, sich nicht des Unglaubens schuldig macht, welcher nicht die Exkommunizierung verlangt, im Gegensatz zum Standpunkt der Kharawij. Falls es eine Handlung darstellt, die ihn außerhalb der Gemeinschaft befördert und die Exkommunizierung verlangt, muss unter allen Umständen hingerichtet werden. Gemäß dem Standpunkt der Kharawij könnte die Vergeltung des Mörders, nimmer vom Vormund akzeptiert werden, noch hätte es eine Bestrafung für den Unzüchtigen und Dieb zur Folge. Daher wird es offensichtlich das ihr Standpunkt fehlerhaft und entgegen dem Koran und der Sunnah steht.

    Die Leute der Sunnah stimmen desweiteren überein, dass wenn jemand eine große Sünde begeht, weder sein Iman verliert, noch in den Unglauben fällt und seine Wohnstätte wird nicht das Ewige Feuer sein, wie die Mu’tazila meinen. Allah, gepriesen sei Er, verwies auf jene welche große Sünden begehen und bezeichnete sie zugleich als Gläubige:

    {"O ihr, die ihr glaubt! Es ist euch die Wiedervergeltung vorgeschrieben für die Getöteten: der Freie für den Freien, der Sklave für den Sklaven, das Weibliche für das Weibliche. Doch wenn jemandem von seinem Bruder etwas vergeben wird, so soll der Vollzug auf geziemende Art und die Leistung ihm gegenüber auf wohltätige Weise geschehen. Dies ist eine Erleichterung von eurem Herrn und eine Barmherzigkeit. Wer nun von jetzt an (die Gesetze) übertritt, dem wird eine schmerzliche Strafe zuteil sein." (Sure al-Baqara, VErs.178)}

    Imam Sadr ad-Din Abu’l Hasan Ali Ibn Abi al-Izz al-Hanafi – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – kommentierte diese Worte: „Allah, gepriesen sei Er, hat den Mörder nicht aus der Gemeinschaft der Gläubigen ausgeschlossen; im Gegenteil, Er, gepriesen sei Er, hat ihm (den Mörder) als Bruder von desjenigen bezeichnet, welcher der Vormund des ermordeten ist.“[1]

    Auch sagt Er, gepriesen sei Er:

    {"Und wenn zwei Parteien der Gläubigen einander bekämpfen, dann stiftet Frieden zwischen ihnen; wenn jedoch eine von ihnen sich gegen die andere vergeht, so bekämpft diejenige, die im Unrecht ist, bis sie sich Allahs Befehl fügt. Fügt sie sich, so stiftet in Gerechtigkeit Frieden zwischen ihnen und seid gerecht. Wahrlich, Allah liebt die Gerechten. Die Gläubigen sind ja Brüder. So stiftet Frieden zwischen euren Brüdern und fürchtet Allah, auf dass euch Barmherzigkeit erwiesen werde." (Sure al-Hugurat, Vers.9-10) }

    Al-Hafidh al-Imam Abu Fida Ismail Ibn Kathir – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – erörterte diese Worte, wie folgt: „Allah, gepriesen sei Er, befiehlt Frieden zwischen Muslime die sich gegenseitig bekämpfen zu stiften. {"Und wenn zwei Parteien der Gläubigen einander bekämpfen, dann stiftet Frieden zwischen ihnen[…]"}Deshalb bezeichnet Allah beide opponierenden Parteien unter den Gläubigen, obwohl sie sich gegeneinander bekämpfen. Al-Bukhary und andere Gelehrten stützten sich auf diesen Hadith als Beweis dafür, dass die Begehung einer Sünde nicht den Iman annulliert, unabhängig davon wie groß die Sünde ist. Dieses Grundprinzip wiederspricht den Prinzipien der Kharawij und jenen die ihre Konzepte akzeptiere, wie die Mu’tazila.[2]

    Das Buch, die authentische Sunnah und der Konsens (Idschma) bestätigen allesamt, dass der Unzüchtige, Dieb, Lügner und Verleumder nicht Hingerichtet werden, ausnahmelos werden sie allesamt für ihre begangenen Verbrechen bestraft. Dadurch wird aufgezeigt, dass sie nicht als Apostanten zu betrachten sind. Der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – sagte: Wer auch immer seinen Bruder verleumdet oder ihn ein anderes Unrecht antut, sollte dies mit ihm jetzt (im Diesseits) begleichen, bevor die Stunde kommt, wo er nichts mehr haben wird um dies zu begleichen. Sofern er irgendwelche Rechtschaffene Handlung verfügt, wird sein Bruder von ihnen in der Höhe des verursachten Schaden entschädigt. Aber sofern er keine Rechtschaffenen Handlungen verfügt, wird das Übel seines Bruders auf sein Konto übertragen und er wird in die Hölle geworfen.“[3] Die Implikation dieser Überlieferung ist, dass ein Frevler gewiss rechtschaffene Handlungen besitzen kann, von denen ein Mensch, sofern er geschadet wurde, damit entschädigt wird. Abu Huraira – Allahs Wohlgefallen auf ihm – berichtet, dass der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – sagte: „Wisst ihr, wer wirklich völlig mittellos ist?“ Sie antworteten: „Völlig mittellos ist derjenige unter uns, der weder Geld noch nützliches irdisches Gut hat.“ Daraufhin sagte er: „Der Mittellose meiner Gemeinde ist derjenige, der am Tag des Gerichts mit verrichtetem Gebet, Fasten und Zakat erscheinen wird, jedoch hat er auch jemanden beschimpft, jemanden beschuldigt, Unzucht begangen zu haben, jemandem zu Unrecht Geld bzw. Besitz genommen, das Blut von jemandem vergossen, jemanden geschlagen. Dann wird jedem, der von ihm ungerecht behandelt wurde, ein Teil seiner guten Taten gegeben, soweit noch gute Taten von ihm übrig sind. Falls jedoch seine guten Taten aufgebraucht sind, bevor die Ungerechtigkeiten, die er verübt hat, ausgeglichen wurden, wird von den schlechten Taten der von ihm ungerecht Behandelten genommen und ihm aufgebürdet, und er wird ins Feuer geworfen.“[4] Dies Bedeutet dass nachdem man falsches begangen hat und sodann rechtschaffene Handlungen ausführt, können sie seine schlechten Handlungen löschen.

    Die Kharawij und Mu’tazila stimmen in der Aussage überein, dass wer auch immer eine große Sünde begeht, auf immer und ewig im Höllenfeuer verweilen wird. Die beiden Gruppierungen differenzieren sich lediglich betreffs der Form der Bezeichnung. Die Kharawij betiteln ihn als Ungläubigen (Kafr) und die Mu’tazila als Rebellisch und Frevler. Die Mu’tazila bezeichneten dieses Prinzip als „al-Manzila bayna’l Manzilatayn“, d.h. es existiert eine Zwischenstufe zwischen dem Gläubigen und Ungläubigen, nämlich die des Frevlers. Wasil Ibn Ata war der erste der diese Lehre vertreten habe; worauf sein Lehrer der berühmte al-Hasan al-Basri gesagt hat: „Itazala anna Wasil Ibn ata“ – Wasil Ibn Ata hat sich on uns getrennt. Das Aktie Partizip Mu’tazila geht auf das von al-Basri verwendete Verb „al-Itazala“ zurück. Die Differenz in der Bezeichnung der beiden Gruppierungen ist lediglich eine Angelegenheit der Semantik; denn beide verurteilen denjenigen zur Ewigen Verdammnis.

    Die Ahlu Sunnah Wal Jammah stimmen darin überein, dass der Sünder die drohende Bestrafung, wie sie in den Texten festgelegt sind, verdient und widersprechen darin den Murji’ah, welchen den Standpunkt vertreten, dass niemand der Iman im Herzen besitzt eine Bestrafung verdient; womit sie offenkundig gegen die eindeutigen Texte verstoßen. In ihren Konzeptionen ist nicht Segensvolles ausgenommen das die Irreführung und Falschheit der gegenüberliegenden Gruppen aufgezeigt wird. Wenn man die Texte der zugeschriebenen Belohnung heranzieht, welche die Murji’ah zitieren gemeinsam mit den Texten der angedrohten Bestrafung heranzieht, welche die Mu’tazila und Kharawij zitieren, wird jeder Aufrichtige und mit einleuchtenden Intellekt befähigte Mensch die Falschheit ihrer Konzeptionen begreifen.

    Die Differenzen unter den Leuten der Sunnah sind ausschließlich Semantischer Natur und Irrelevant[5]. Unter ihnen wurde die Fragestellung aufgeworfen und Debattiert, ob der Unglauben (Kufr) Stufen besitzt, in welcher einige schlimmer als andere sind oder ob der Iman Stufen besitzt, wo einige vollkommener als andere sind. Diese Fragestellung ist eine Zweigstelle ihres Dissenses betreffs der Realität des Iman. Trotzdem kamen sie in dem Punkt überein, dass wem auch immer Allah, gepriesen sei Er, als Ungläubige bezeichnete, sie ihn ebenso als Ungläubigen bezeichnen. Imam Sadr ad-Din Abu’l Hasan Ali Ibn Abi al-Izz al-Hanafi – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Diejenigen welche meinen das Iman „Äußerung (Qawl) und Handlung (Amal) ist, sowie Zu- und Abnimmt, meinen das das Begehen einer großen Sünde ein Unglauben der Handlungen ist (Kufr al-Asghar), aber nicht des Glaubens[6] ist und das der Unglauben unterschiedliche Stufen besitzt, indem einige schädlicher als andere sind, gleich wie beim Iman. Aber diejenigen welche meinen das Iman die Bekräftigung im Herzen (al-Tasdiq) ist, dass die Handlungen nicht die Relation zum Iman involviert und das Kufr die Zurückweißung (Takdhib) welcher weder Zu- noch abnimmt ist, meinen das das Begehen einer große Sünden im Metaphorischen Sinne Unglauben (Kufr) statt des tatsächlichen Unglaubens ist, denn nach dem begehen des tatsächlichen Unglaubens fällt man aus der Gemeinschaft des Islams. Auf entsprechender Weise Interpretieren sie auch die Texte, dass die Handlungen und Iman Unterschiedlich sind. Beispielsweise sagen sie das die Disziplin des Gebets, welches im Vers als Iman bezeichnet wurde: "Und es gebührt ALLAH nicht, dass ER euren Iman (euer rituelles Gebet) verloren gehen lässt" (Sure al-Baqara, Vers.143), der Iman im Metaphorischen Sinne angeführt wurde, denn ohne Iman trägt das Gebet keine Bedeutung, oder – so meinen sie – weil das Gebet ein sicherer Beweis des Iman eines jemanden ist und es demonstriert das der Ausführende ein Gläubiger ist.“[7]



    _______________________________________________

    [1] Sharh al-Aqida at-Tahawiya, S.271
    [2] Tafsir al-Quran al-Adhim
    [3] Muhammad Ibn Ismail al-Bukhary: al-Dschami as-Sahih, Nr.2449, 6534; Abu Isa at-Tirmidhi: al-Dschami at-Tirmidhi, Kitab Sifat al-Qiyamah, Nr.2419; Ahmad Ibn Hanbal: al-Musnad, 2:435, 506
    [4] Abu’l Hussein Asakir ud-Din Muslim an-Naisaburi: al-Dschami as-Sahih, Kitab al-Birr wa as-Salat-I-wa'l-Adab, Nr.2581; Abu Isa at-Tirmidhi: al-Dschami at-Tirmidhi, Kitab Sifat al-Qiyamah, Nr.2418; Ahmad Ibn Hanbal: al-Musnad, 2:303, 334, 372
    [5] Bezogen auf die Differenzen zwischen den Hanafiten und den anderen drei Rechtschulen
    [6] Diese Unterteilung beschränkt sich lediglich auf die Begehung der großen Sünde und nicht auf dem großen Unglauben, wie manche es darstellen wollen, indem sie dieses Prinzip auch auf den großen Unglauben übertragen; sodass jede Handlung des Unglaubens stets den geringeren Unglauben darstellt
    [7] Sharh al-Aqida at-Tahawiya, S.272f
    Geändert von Abu_Taymiyyah (23.06.2010 um 04:19 Uhr)

  2. #22
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    Jedoch sind innerhalb der Ahlu Sunnah Wal Jammah keine Differenzen vorhanden, dass der Sünder die Bestrafung entgegentritt, selbst wenn sie Verbal ihren Iman Bezeugen und im Herzen fest Überzeugt sind, was der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – herabgesandt wurde. Die Gelehrten wiedersprachen und verwarfen ausschließlich jene, welche das Konzept vertreten, dass der Sünder auf ewig im Feuer verweilen wird.

    Allerdings muss dabei beachtet werden, dass das Unterlassen mit dem zu richten, was Allah, gepriesen sei Er, herabgesandt hat Blasphemie (Unglauben) sein kann, welches die Exkommunizierung verlangt oder es könnte Blasphemie (Unglauben) in Metaphorischen Sinne sein, also in einer geringeren Stufe (geringer Unglaube), je nachdem welcher Fall es ist – gemäß dem Zustand der betroffenen Person. Wenn der Richter (der Idschtihad macht) überzeugt ist, dass es nicht obligatorisch ist, gemäß den Gesetzen Allahs zu urteilen oder das er vom Richten danach befreit ist oder dass er nicht demgemäß richtet oder er will sich nicht die Mühe geben, danach zu richten, selbst wenn er weiß, dass dies obligatorisch ist, sodann macht er sich des großen Unglauben schuldig, welcher ihn aus der Gemeinschaft definitiv ausschließt.

    Hingegen wenn jemand Überzeugt ist, dass er gemäß dem Gesetzt Allahs richten muss und es ihnen bewusst ist, dass es für ihm obligatorisch ist, aber fügt sich diesem nicht, im dem Wissen, dass er sich der Bestrafung Allahs aussetzt, so ist er ein Sünder. Man kann ihn im Metaphorischen Sinne als Ungläubigen bezeichnen oder aussagen, dass er sich des geringeren Unglaubens schuldig macht. Jedoch wenn er nicht die Kenntnis besitzt, wie das Gesetzt in einem vorliegenden Rechtsfall ist, selbst wenn er mit aller Anstrengung versucht, um es zu Wissen und sodann liegt er jedoch falsch, so wird man aussagen, dass er sich geirrt hat. Für die begangene Anstrengung (Idschtihad) wird er Belohnt, um die Kenntnis von dem Gesetzt Allahs zu gewinnen und sein Fehler wird hoffentlich vergeben.

    Ferner vertreten wir nicht dem Standpunkt der Murji’ah, dass unsere rechtschaffenen Handlungen von Allah, gepriesen sei Er, angenommen wurden und das unsere schlechten Handlungen von Ihm vergeben wurden. Eher meinen wir: derjenige der rechtschaffend Handelt in Übereinstimmung mit allen erforderlichen Bedingungen, befreit von jeglichen Mängeln und zunichtemachenden Sachen verrichtet und sodann diese Handlung nicht durch Unglauben oder Beigesellung in Abschnitt seinen Lebens vor seinem Abscheiden annulliert wurde, dessen Handlung wird Allah, gepriesen sei Er, nicht verloren gehen lassen. Vielmehr wird Allah sie – so Er will – annehmen und den Gewinn dafür geben. Bei schlechten Handlungen eines Gläubigen, welcher weder Unglauben noch Beigesellung darstellen, so liegt bei Allah, den Segensreichen, das Ermessen, falls er gestorben sein sollte, ohne davor Tauba gemacht zu haben. Wenn Allah will, bestraft Er ihn, und wenn Er will, vergibt Er ihm, ohne ihn dabei zu bestrafen.


    Fortsetzung Folgt - So Allah will - mit dem Kapitel. Die Leute der Erneuerung werden nicht exkommunziert

  3. #23
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    Die Leute der Erneuerung werden nicht exkommunziert

    Diejenigen welche die Leute der Erneuerung und Gelüste (Ahl al-Bidah wa al-Ahwa), wie die Schiiten, Mu’tazila, Kharawij und andere exkommuniziert, wiederspricht dem Koran, der authentischen Sunnah und dem Konsens der Gefährten und Altvorderen.

    Der Beweis das die Gefährten die Kharawij nicht als Ungläubige deklarierten ist das sie hinter ihnen das Gebet verrichteten. Abdullah Ibn Umar und andere Gefährten verrichteten beispielsweise das Gebet hinter Najdah al-Haruri. Die Gefährten Debattierten mit ihnen unterschiedliche Angelegenheiten, gaben ihnen ihre Meinungen betreffs Religiöse Angelegenheiten welche sie stellten und sprachen sie so an wie ein Muslim einen anderen Muslim anredet. Sayyiduna Abdullah Ibn Abbas antwortete beispielsweise auf die Fragestellungen die Najdah al-Haruri ihn sandte. Al-Bukhary Überlieferte beispielsweise eine Vielzahl von Überlieferungen der Kharawij, wie etwa von Najdah al-Haruri. Die Gelehrten des Hadith überlieferten von den Kharawij eine Reihe von Überlieferungen. Denn unter den Erneuerer zeichneten sie sich durch eine hervorstechende Eigenschaft aus; nämlich das ihre Erneuerung sie teilweise noch weiter von der Lüge entfernt. Denn der Standpunkt der Kharawij ist offenkundig; sie meinten dass die Lüge jemanden zum Ungläubigen macht, weshalb sie sich sehr davor fürchteten in diese Sünde zufallen. Furchterregender und Gewaltiger war in ihrem Sinne die Lüge über Muhammad, den Gesandten Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm. Daraus ergab sich die Exaktheit ihrer Überlieferungen. Bei den Gelehrten zeigte sich nämlich dass die Überlieferungen der Kharawij sehr exakt waren. In ähnlicher Weise beantwortet Nafi Ibn al-Azraq viele ihrer Fragen und verwendete bei der Argumentation mit ihnen zu den unterschiedlichen Angelegenheiten die Aussagen des Korans, genau wie er es mit jeden anderen Gläubigen tat. Dies ist die Praxis der Muslime seit jeher gewesen: sie betrachteten die Kharawij nicht als Apostanten, wie jene gegen die Amir al-Mu’minin Abu Bakr as-Siddiq – Allahs Wohlgefallen auf ihm – Krieg führte. So war ihre Praxis, wenn auch der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – in einer Überlieferung befahl gegen sie zu kämpfen: „Ihr verachtet euer Gebet neben ihren, euer Fasten neben ihren und das Rezitieren des Koran neben ihnen. Doch sie werden den Koran Rezitieren, aber ihr Rezitieren wird nicht unter ihren Rachen gelangen. Sie werden sich aus dem Islam bewegen, wie ein Pfeil der in seine Beute eindringt und wieder verlässt. Tötet sie (die Kharawij), wann auch immer ihr sie erwischt, denn ihr werdet für das Töteten von ihnen am Tag des Gerichts belohnt“.[1]Der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – sagte: „Sie sind die Böswilligsten unter denen, die unter diesem Himmel getötet wurden. Und all jene, die von ihnen getötet wurden, sind die besten unter all den Getöteten.[2]

    Scheich al-Islam al-Mujaddid Taqiyyudin Abu’l Abbas Ahmad Ibn Taymiyah al-Hanbali – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – kommentierte diese Worte, wie folgt: „ Die Überlieferung, dass sie die schlechtesten Leute unter dem Himmel sind, die zu Töten sind und das der Mensch, der sie Töten, die besten Menschen sind, welches Abu Umamah berichtet hat und at-Tirmidhi verzeichnet hat, bedeutet ausschließlich das sie schädlicher für die Muslime als andere sind. Es ist wahr dass sie den Muslimen größeren Schaden zugefügt haben, als die Juden und Christen. Sie waren darin strebsam jeden Muslim zu töten, welcher nicht mit ihnen übereinstimmte, weil sie meinten das es vollkommen Erlaubt für sie wäre, sein Leben und Eigentum an sich zu reisen oder seine Kinder zu töten, da er aus ihrer Sichtweise ein Ungläubiger ist. Sie erachteten es als eine Tat der Hingabe (zu Allah), weil sie in Ignoranz und Ketzerei versinkt waren. Trotz dessen deklarierten die Gefährten oder die lauteren Altvorderen sie nicht als Ungläubige oder Apostanten[…] Sie fürchteten Allah hinsichtlich ihnen und waren nimmer Ungerecht zu ihnen.“[3]

    _________________________________________________

    [1] Abu’l Qasim al-Tabarani: al-Mu'dscham al-Kabir, 11:103f; Abu’l Hasan al-Haythami:
    Majma al-Zawa'id wa Manba al-Fawa'id, 1:114; Abu Nu'aym Ahmad al-Asbahani: al-Hilyat al-Awliya wa Tabaqat al-Asfiya, 3:278
    [2] Abu Isa at-Tirmidhi: Sunan at-Tirmidhi, Kitab al-Tafsir, 3:8; Ahmad Ibn Hanbal: al-Musnad, 5:250, 253, 256, 269; Abu Abdullah Ibn Madscha: Sunan Ibn Madscha, Muqaddamah, Nr.12
    [3] Al-Manhaj as-Sunnah, 3:62



    Fortsetzung Folgt - So Allah will -



    Geändert von Abu_Taymiyyah (25.06.2010 um 02:34 Uhr)

  4. #24
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    Dies ist die Praxis der Muslime jeher gewesen; sie exkommunizierten die Leute der Erneuerung nicht zu Ungläubigen, gleich wie sie dem Sünder nicht zum Ungläubigen erklären. Die Schiiten, Mu’tazila, Qadariyyah, Kharawij, Murji’ah, Jahmiyyah und andere Sekten sind allgemein Muslime, jedoch gehören sie zu den Leuten der Erneuerung. Folglich wenn irgendjemand einer der zweiundsiebzig Sekten als Ungläubig deklariert wiederspricht er damit dem Koran, der authentischen Sunnah, dem Konsens der Gefährten und Altvorderen, sowie der Praxis der vier Rechtsgelehrten dieser Gemeinschaft. Abu Huraira – Allahs Wohlgefallen auf ihm – berichtet vom Gesandten Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – folgende Aussage: „Die Juden spalteten sich in einundsiebzig oder zweiundsiebzig Gruppen (Firqah), die Christen in einundsiebzig oder zweiundsiebzig Gruppen und meine Gemeinschaft wird sind in dreiundsiebzig Gruppen spalten.“[1]In einem anderen Wortlaut von Amir Abdullah Ibn Luhay –Allahs Wohlgefallen auf ihm – sagte dieser: „Wir waren mit Hadsch Muawija Ibn Abi Sufyan – Allahs Wohlgefallen auf ihm. Als wir in Mekka angekommen waren, stand er nach dem Mittagsgebet auf und erzählte uns, dass der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – sprach: „Die Leute der Schrift spalteten sich in zweiundsiebzig Gruppen (Firqah). Meine Gemeinschaft wird sich in dreiundsiebzig Gruppen spalten, alle von ihnen sind im Feuer, mit Ausnahme, nämlich die Jammah. Und es werden Leute kommen, deren schlechte Triebe sie erscheinen lässt, als hätten sie Tollwut“.“[2]Und im Wortlaut von Abdullah Ibn Amr – Allahs Wohlgefallen auf ihm – heißt es, dass die Menschen fragten: „Was ist die Gemeinschaft (Jammah) Gesandter Allahs?“ Er – Allahs Segen und Frieden auf ihm – erwiderte: „Es ist der Weg meiner Gefährten und den Ich gegangen bin.“ [3] Die Wörter des Gesandten – Allahs Segen und Friede auf ihm: „Meine Gemeinschaft wird sich in dreiundsiebzig Gruppen spalten, alle von ihnen sind im Feuer, mit Ausnahme, nämlich die Jammah“, sind nicht viel strenger in der Verurteilung als viele Wörter, des Gepriesenen:

    {"Wahrlich, diejenigen, die der Waisen Gut ungerecht aufzehren, die zehren (in Wirklichkeit) Feuer in ihre Bäuche auf und werden in einem Höllenfeuer brennen." (Sure an-Nisa, Vers.10)}

    {"Wenn einer dies in Übertretung und in frevelhafter Weise tut, werden Wir ihn im Feuer brennen lassen, und das ist Allah ein leichtes." (Sure an-Nisa, Vers.30) }

    Es gibt viele derartige Verse, welche denjenigen mit dem Feuer drohen, welche schlechte Handlungen begehen, jedoch wird eine spezifische Person nicht definitiv für einer solchen Handlung auf ewig mit dem Feuer bestraft, denn es ist möglich das er bevor er starb aufrichtig bereute, oder seine rechtschaffenen Handlungen überwiegen den der schlechten, oder vielleicht Wascht Allah seine Sünde rein. Scheich al-Islam al-Mujaddid Taqiyyudin Abu’l Abbas Ahmad Ibn Taymiyah al-Hanbali – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Die Wörter des Propheten – Allahs Segen und Friede auf ihn – das „sie ins Feuer gehen werden“, weißen darauf hin, dass dies in demselben Sinn begriffen werden sollte, wie es über andere Sünder heißt, wie über jene welche das Eigentum der Waisen unterschlagen. Allah, der Segensreiche, sagt: {"Wahrlich, diejenigen, die der Waisen Gut ungerecht aufzehren, die zehren (in Wirklichkeit) Feuer in ihre Bäuche auf und werden in einem Höllenfeuer brennen." (Sure an-Nisa, Vers.10)}[4]

    Gegenwärtig ist es brauch das jeder den anderen als einer dieser Sekten deklariert, ohne dass eigentlich berechtig sind solch ein Urteil über eine spezifische Person oder Gruppierung abzugeben. Weder besitzen sie tiefgründiges Wissen über diese Angelegenheit, noch setzten sie sich ausführlich mit der spezifischen Gruppierung oder Person auseinander und ohne offenkundige Beweise heranzuführen, dass die beschuldigten durch ihre Konzeptionen ein Bestandteil dieser zweiundsiebzig Sekten sind. Eine derartige niveaulose und herabsetzende Herangehensweise wurde stets von den noblen dieser Gemeinschaft auf schärfste angeprangert. Hinsichtlich der Identifizierung dieser zweiundsiebzig Sekten, so haben viele Wissenschaftler Abhandlungen verfasst und darin ihre Namen, Eigenschaften, Konzeptionen und Anschauungen niedergeschrieben. Jedoch der Aspekt dass durch diese Abhandlungen eine spezifisch angeführte Sekte oder Person von den zweiundsiebzig abweichenden Sekten ist, muss belegt werden; denn nicht jede Person oder Gruppierung die eine abweichende Meinungen vertritt, muss infolgedessen auch ein Anhänger der zweiundsiebzig Sekten seien. Denn viele Gelehrten der früheren Epoche sagten und begangen Dinge die Bid’a waren; jedoch wussten sie nicht, dass dies eine Bid’a war; manchmal weil sie unauthentische Überlieferungen, für authentisch hielten; oder weil sie etwas von einem Vers aus dem Koran verstanden, was gar nicht die eigentliche Bedeutung dieses Verses war; oder aufgrund einer Meinung über eine bestimmte Angelegenheit, die sie hatten und die Texte (von der Sunna) über diese Angelegenheit sie nicht erreicht haben. Dessen ungeachtet, sobald jemand Allah, den Segensreichen, Liebt und Gottesfürchtig ist, gelten für ihn die folgenden Worte:

    {[…]Unser Herr, mache uns nicht zum Vorwurf, wenn wir (etwas) vergessen oder Fehler begehen[…] (Sura al-Baqara, Vers.286)}

    Sobald der Gelehrte die meiste Zeit auf der Wahrheit liegt und seine gewissenhafte Sorge für die Wahrheit und die Weite seines Wissens und seine Intelligenz wohl bekannt sind, ebenso seine Rechtschaffenheit und Frömmigkeit und sein Festhalten (an der Sunna), so werden seine Fehler vergeben. Und wir sagen nicht über ihn, dass er Irre gegangen ist und werfen ihn nicht bei Seite, indem wir alles Gute, was er getan hat, vergessen. Dies ist richtig. Jedoch folgen wir ihm nicht in seiner Bid’a oder seinem Fehler und wir hoffen, dass er bereuen wird. Scheich al-Islam al-Mujaddid Taqiyyudin Abu’l Abbas Ahmad Ibn Taymiyah al-Hanbali – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Man muss auch die Kenntnis darüber besitzen, dass die Gruppen, welche sich bestimmten Gelehrten oder anderen beimessen und ihnen und ihren Grundsätzen der Lebensordnung und der Scholastik folgen, in unterschiedlich Gruppen einzugliedern sind. Manche von ihnen wiedersprechen der Sunnah in Bezug auf große Grundsätze, wohingegen andere sie nur in geringeren Grundsätzen wiedersprechen. Wer auch immer aus diesen Gruppen eine andere Gruppe, welche noch entfernter von der Sunnah war, wiederlagt hat, ist für diese Widerlegung der Falschheit und für das, was er an Wahrheit aussagte, zu loben. Wahrscheinlich könnte er durch seine Widerlegung die Grenzen überschritten haben, indem er gegen etwas argumentiert hat, was richtig war und etwas Falsches gesagt hat. Vielleicht hat er eine große Bid’a mit einer kleineren Bid’a widerlegt und eine Falschheit mit einer anderen Unwahrheit, welche ein geringeres Ausmaß hat, widerlegt. Dies ist die Lage mit der Mehrheit der Leute der Scholastik, welche sich selbst der Sunna und Jammah zuschreiben. Wenn sie jedoch diese Bid’a nicht als eine Meinung genommen haben, welche sie nutzen, um die Einheit der Muslime zu spalten – sich zu verbünden (mit jenen, die ihrer Meinung sind) und sich entgegenzustellen (gegen jene, die nicht ihrer Meinung sind) – so ist es eine Art des Fehlers, welche Allah, gepriesen ist Er, den Gläubigen vergeben wird. Viele der früheren Muslime und Gelehrten gerieten in etwas Ähnliches wie dies. Einige von ihnen hatten Meinungen, welche sie aus dem Idschtihad ableiteten, welches etwas widersprach, das eindeutig im Koran und der Sunna verwurzelt ist. Jedoch unterschieden sie (die frühen Muslime und Gelehrten) sich von jenen, die sich mit jeden verbündeten, welche die selbe Meinung wie sie in Angelegenheiten von Meinungen und Idschtihad hatten; während sie sich jeden als Feinde entgegenstellten, der dies nicht tat. Und damit spalteten sie die Einheit der Muslime. Und sie unterschieden sich von jenen die jene, welche nicht ihrer Meinung waren, zu Ungläubigen und Sündern erklärten, während sie dies nicht mit jenen taten, die ihrer Meinung waren. Und sie unterschieden sich von jenen, die es erlaubten, gegen jene, die nicht ihrer Meinung waren zu kämpfen, während sie dies nicht über jene verordneten, die ihrer Meinung waren. Jene (die dies tun) gehören zu den Leuten der Spaltung und Konflikte.“[5]

    Wenn der Gelehrte die meiste Zeit richtig liegt und seine sorgfältige Sorge für die Wahrheit und die Weite seines Wissens und seine Intelligenz wohl bekannt sind, ebenso seine Rechtschaffenheit und Frömmigkeit und sein Festhalten an der Sunna, so werden seine Fehler vergeben. Und wir sagen nicht über ihn, dass er Irre gegangen ist und werfen ihn nicht bei Seite, indem wir alles Gute, was er getan hat, vergessen. Jedoch folgen wir ihm nicht in seiner Bid’a oder seinem Fehler und wir hoffen, dass er bereuen wird. Wenn jeder Gelehrte, der einen Fehler gemacht hat, während er ein Rechtsspruch nach sorgfältiger Nachforschung abgeleitet hat, von uns zerstört und zu Leuten der Erneuerung gemacht werden würde, unabhängig vom einwandfreien Zustand seiner Überzeugung und seiner Absicht, der Wahrheit zu folgen, so würden nur einige wenige Gelehrte vor uns sicher sein. Scheich al-Islam wal Shamssuddin Muhammad Ibn Ahmad adh-Dahabi ash-Schafi’i – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Wenn wir die Gelehrten zu Leuten der Bid’a machen und sie jedes Mal meiden würden, wenn sie einen Fehler gemacht haben, während sie einen Rechtsspruch über eine Angelegenheit nach sorgfältiger Nachforschung abgeleitet haben – so würden solche wie Ibn Nasr und Ibn Mandah nicht sicher vor uns sein, noch irgendein anderer Gelehrter – selbst solche, die größer als sie waren. Es ist Allah, der Seine Schöpfung zur Wahrheit leitet und Er ist der Allbarmherzige von jenen, die barmherzig sind. Und wir suchen unsere Zuflucht bei Allah vor unseren Gelüsten und davor, ein hartes Herz zu haben und grob zu sein.“[6]

    Demgemäß muss der Gesichtspunkt ob eine spezifische Sekte oder Person von zweiundsiebzig Sekten ist, exakt umfassend untersucht werden. Eine große Vielfalt der Menschen sprechen über diese Sekten nur auf Grundlagen von Vermutungen und Befangenheit, obwohl doch Allah, gepriesen sei Er, sagt:

    {"Sprich: „Mein Herr hat nur Schändlichkeiten verboten, seien sie offenkundig oder verborgen, dazu Sünde und ungerechte Gewalttat. Und (Er hat verboten,) das ihr Allah das zur Seite setzt, wozu Er keine Befugnis herabsandte, und (Er hat verboten,) das ihr (etwas) von Allah aussagt, was ihr nicht wisset“." (Sure al-A’raf, Vers.33) }
    {"O ihr Menschen, esset von dem, was es auf der Erde an Erlaubtem und Gutem gibt, und folgt nicht den Fußstapfen des Satans; denn er ist euer offenkundiger Feind. Er gebietet euch nur Böses und Abscheuliches, und dass ihr über Allah sagen sollt, was ihr nicht wisset." (Sure al-Baqara, Vers.168-169).“}

    Demzufolge ist es für jedermann obligatorisch der jemanden oder jene darin eingliedert bestimmte Kriterien erfüllen, ansonsten begibt man sich im Gefahr ohne Wissen, Objektivität und Belege aus dem Koran und der Sunnah diese Angelegenheit zu unterwandern, wodurch er eine offenkundige und schwerwiegende Sünde begehen würde, die zur unnötigen Spaltung der Gemeinschaft beiträgt.

    Es ist offensichtlich das die Muslime die zur Erretten Gemeinschaft gehören, die Leute des Hadith und der Sunnah sind, welche keinen anderen Führer, außer dem Gesandten Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – haben. Sie sind es, die von all den Leuten, jene sind welche über Sein Leben und Aussagen die besten Kenntnisse besitzen; ihnen ist bewusst welcher Bericht über Ihn authentisch und welcher es nicht ist. Die Gelehrten der Leute des Hadith und der Sunnah haben ein besseres Wissen und sind verständiger hinsichtlich des Islams und ihnen nachzueifern ist das angemessenste. Denn sie sind es, die mehr als irgendjemand anderes an die Sunnah glauben und demgemäß Handeln. Sie Sinnen über die Sachverhalte im Lichte des Heiligen Koran und der authentischen Sunnah nach und erheben nimmer etwas zum Status eines Grundsatzes oder Verteidigen es, ausgenommen es wird daraus abgeleitet, was an den Gesandten – Allahs Segen und Friede auf ihm – tatsächlich herabgesandt worden ist. Tatsächlich sind die einzigen Grundlagen auf der sie ihre Ideen und Doktrinen aufbauen; der Heilige Koran, die authentischen Aussagen des Propheten Muhammad – Allahs Segen und Friede auf ihm –, dem Konsens der Prophetengefährten und der Analogieschluss. Wenn die Leute Streitgespräche führten, wie beispielsweise über die Eigenschaften Allahs, al-Qadar, Belohnung und Bestrafung oder Semantik der Terme beziehen sich die Leute der Erretten Gruppe auf diese Angelegenheiten ausschließlich auf Allah und seinem Gesandten, gemäß dem Verständnis der lauteren Altvorderen. Die Terme die mehrdeutig und verschiedenartig von den unterschiedlichen Menschen erörtert worden sind, erörtern sie nicht nach ihren Gelüsten, vielmehr in dem Sinn, welches dem Koran und der Sunnah am naheliegendsten ist und verwerfen alle anderen Sinne welche dem entgegenstehen. Sie folgen nimmer Vermutungen, noch folgen sie ihren Eitlen Begierden, da sie der Überzeugung sind, dass die Nachgiebigkeit in Vermutungen Unwissenheit darstellt und die Verfolgung der Begierden ohne jegliche Leitung von Allah, eine offenkundige Irreleitung und Sinnlosigkeit ist. Die Menschen der Erretten Gemeinschaft werden stets einen beträchtlichen Bestandteil dieser Gemeinschaft ausmachen und die Leute der Erneuerung werden stets eine Minderheit darstellen. Scheich al-Islam al-Mujaddid Taqiyyudin Abu’l Abbas Ahmad Ibn Taymiyah al-Hanbali – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Es wird die Jammah (Gemeinschaft) sein und die Hand Allahs wird mit der Jammah sein.“ Dies ist der Grund weshalb die Menschen der Erretteten Gruppe, als Ahlu Sunnah Wal Jammah bezeichnet werden. Sie werden die überwältigende Mehrheit und die allgemeine Masse darstellen. Die verbleibenden Sekten werden ihre absonderlichen Ansichten und Häresien darlegen, sowie vergebens ihren Neigungen nachgehen. Aber selbst alle gemeinsam werden sie nimmer ebenbürtig sein, noch werden sie sich an die Zahl jener Menschen annähern können, welche Errettet werden. Tatsächlich werden sie sehr wenige sein[...]“[7]

    Die Gelehrten der Sunnah stimmen darin überein, dass die abweichenden Sekten es verdienen im Feuer geworfen zu werden, aufgrund ihrer verwerflichen Ideen und Erneuerungen die sie in die Religion Allahs einführten. Doch allgemein gesehen sind sie nicht als Ungläubige anzusehen, sondern verweilen innerhalb der Gemeinschaft. Scheich al-Islam al-Mujaddid Taqiyyudin Abu’l Abbas Ahmad Ibn Taymiyah al-Hanbali – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Ähnlich mit jenen unter den anderen zweiundsiebzig Sekten, welche Heuchler und innerlich Ungläubige sind und jenen welche keine Heuchler sind, sondern eher im inneren an Allah und Seinem Gesandten glauben, keine Ungläubigen sind, obgleich sie auch in ihrer Interpretationen falsch seien, unabhängig von welcher Art dieser Fehler sein kann. Einige von ihnen können Verzweigungen der Heuchelei aufweisen oder sie können nicht die Art der Heuchelei haben, welche ein Mensch zu den niedrigsten Tiefen der Hölle verurteilt. Jemand der meint, dass alle der zweiundsiebzig Sekten sich des Unglaubens schuldig machen, welcher einem Jenseits aus dem Islam befördert, stellt sich gegen den Koran, der Sunnah, dem Konsens der Gefährten und dem Konsens der vier Imame und anderer. Niemand von ihnen betrachtete irgendeine der zweiundsiebzig Sekten als Ungläubige, eher betrachteten sie (die Sekten) sich einander als Ungläubige.“[8]

    Dies Impliziert jedoch nicht, dass jede Sekte die sich selbst als Muslime ansehen, tatsächlich auch Muslime sind, eher sind sie Ungläubige und Abtrünnige, wie die Extremen Rawafid, die Extremen Sufis, die Ahmadiyya, die Quraniten und die Batiniyya Sekten, wie die Drusen, Nusayris, Aleviten, Ismailiten oder. Diese sind alle außerhalb der Grenzen des Islams und werden nicht als einer der Sekten angesehen, da alle ihre Anhänger Ungläubige sind, gleich der Juden, Christen, Buddhisten und andere Religionen.

    Die Ursachen der Differenz und Abspaltung unter diesen Gruppen, die in der Überlieferung erwähnt werden, beziehen sich auf Grundlegende Fragen der Religion und auf Grundlegende Fragen der Aqida, nicht um Meinungsverschiedenheiten im Bereich der Abzweigungen bzw. der Rechtswissenschaft. Imam Abu Ishaq al-Schatibi al-Maliki – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Sie werden als Sekten betrachtet, da sie sich von der Erretten Gemeinschaft hinsichtlich einiger Fundamentalen Angelegenheiten der Religion und Grundregeln der Scharia unterscheiden; nicht hinsichtlich geringer Angelegenheiten, da die Unterscheidung hinsichtlich geringer Angelegenheiten nicht zu Spaltung und interne Streitigkeiten führt, eher erscheinen die internen Streitigkeiten wenn die Unterschiede betreffs der Fundamentalen Angelegenheiten der Religion vorkommen.“[9]

    Yusuf Ibn Asbat al-Schaybani und Abdullah Ibn al-Mubarak vertraten beide die Lehrmeinung, dass all die Häresien von vier Sekten entsprossen sind: Rawafid, Kharawij, Qadariyyah und die Murji’ah. Imam Abu Abdullah Ibn al-Mubarak wurde einst gefragt: „Was ist mit den Jahmiyyah?“ Er erwiderte, wie folgt: „Sie gehören nicht zu dieser Gemeinschaft (Ummah).“ Ebenso pflegte Ibn al-Mubarak – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – über sie (Jahmiyyah) zu sagen: „Wir zitieren nicht die Wörter der Juden und nicht der Christen, noch die der Jahmiyyah.“[10]

    ________________________________________________

    [1] Abu Dawud: Sunan Abu Dawud, Nr.4579; Abu Isa at-Tirmidhi bewertet dies als eine Hassan Sahih Überlieferung; Ahmad Ibn Taymiyah authentifiziert diese, wie folgt: „Dies ist eine authentische, sowie gesunde (Sahih) und berühmte (Mashur) Überlieferung, welche in den Sunan und Masanid Sammlungen Tradiert wurde, wie in der Sunan von Abu Dawud, at-Tirmidhi, an-Nasa’i und anderen.“ [Al-Majmoo al-Fatawa, 3:345]
    [2]Abu Dawud: Sunan Abu Dawud, Nr.4597; Gemäß al-Hakim an-Naisaburi ist diese Überlieferung Sahih (Gesund). Er sagte: „Dies ist eine essenziele Überlieferung, welches das Grundprinzip darstellt.“ [al-Mustadrak alaa Sahihain, 1:128); Ibn Hadschar al-Asqalani stufte diese Überlieferung als Hasan (schön) ein [Al-Kashshaaf, S.63); Als Gesund (Sahih) Klassifizierten es Ahmad Ibn Taymiyah [Al-Majmoo al-Fatawa, 3:345]; Abu Ishaq al-Schatibi al-Maliki [Al-I’tisaam, 1:430]; Zainuddin al-Iraqi [Takhreej al-Ihya, 9:133]. Einige wenige wiederum erklärten diese Überlieferung und ähnliche als Schwach, wie Ibn Hazm und Ibn al-Wazir
    [3]Abu Isa at-Tirmidhi Stufte dies als Hasan (schön) ein [Dschami at-Tirmidhi, Nr.2641]; Zainuddin al-Iraqi Klassifiziert dies ebenso als Hasan [Ahkam al-Quran, 3:432; Takhreej al-Ihya, 3:284]
    [4] Al-Majmoo al-Fatawa, 3:349
    [5] Majmoo al-Fatawa, 3:348f
    [6] Siyaar A’lam an-Nubala, 15:39f
    [7] Al-Majmoo al-Fatawa, 3:345
    [8] Al-Majmoo al-Fatawa, 7:218
    [9] Al-I’tisaam, 1:439.
    [10] Ahmad Ibn Taymiyah: al-Majmoo al-Fatawa, 3:349f



    Fortsetzung Folgt - So Allah will -
    Geändert von Abu_Taymiyyah (26.06.2010 um 05:56 Uhr)

  5. #25
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    Die Allgemeinheit der Hanbalitischen Wissenschaftler stimmen mit dieser Meinung überein; sie meinen das die Jahmiyyah Ungläubige seien, womit sie nicht zu den zweiundsiebzig Sekten gezählt werden können, gleich dem Heuchler, welche keinen Iman im Herzen besitzt und ausschließlich ein leeres Lippenbekenntnis ablegt und nichts anderes als Heuchler darstellen, wodurch sie nicht in die Liste mit eingegliedert werden. Wiederrum gliedern andere Hanbaliten die Jahmiyyah in die Liste mit ein, wodurch sie die Ursprünge der Ketzerei auf fünf bedingen und sie allgemein als Muslime betrachten.

    Der Grund für diese Differenz innerhalb der Hanbalitischen Rechtschule liegt in der Antwort hinsichtlich der Fragestellung, ob die Menschen welche ketzerischen Ideen aufweisen exkommuniziert werden können als Ungläubige oder nicht. Diejenigen welche die Jahmiyyah von der Liste der zweiundsiebzig Sekten ausgliedern exkommunizieren die Brandstifter dieser Ketzerei, da nicht jeder der mit Ketzerei in Berührung kommt exkommuniziert werden kann. Vielmehr kategorisieren sie solche Menschen mit den Leuten der Bestrafung (Ahlal al-Wa’id), wie die unnachgiebigen (Fussaq) und die Sünder (Usat). Anderseits sind jene, welche die Jahmiyyah in die Liste mit eingliedern von zweierlei Art: jene welche niemanden von ihnen als Ungläubige deklarieren und jene welche alle als Ungläubige deklarieren. Die letztere Lehrmeinung ist die Meinung einiger Wissenschaftler der späteren Zeiten aus dem Kreise der Anhänger der Rechtsgelehrten oder Scholastikern.

    Jedoch im Falle der Murji’ah und Schia Mufaddilah und anderen sind die lauteren Altvorderen und die Gelehrten der Meinung, dass man sie nicht als Ungläubige deklarieren kann, auch wenn sie zu den Leuten der Erneuerer gehören. Die Aussagen von Ahmad Ibn Hanbal und anderen Gelehrten sind hinsichtlich dieser Sekten äußerst eindeutig, dass man sie nicht als Ungläubige deklarieren könne, doch im Falle der Extremen Rawafid sieht es anders aus, denn ihre Führer bzw. Wissenschaftler sind Ungläubige, doch die Laien unter ihnen können durchaus Muslime sein, welche aber in die Kategorie der Ahlal-Bid’a fallen oder ggf. auch Ungläubige seien.

    Den Unterschied zwischen den Schia Mufaddilah und den Rawafid, welche an die Unfehlbarkeit ihrer zwölf Imame glauben und die Gefährten schmähen ist folgender; Al-Hafidh al-Imam Ahmad Ibn Ali Ibn Hadschar al-Asqalani – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte:„Schiismus (Taschaju) bezeichnete in der Frühzeit des Islams den Glauben an die Vorzüglichkeit Alis über Uthman, und daran, dass Ali mit seinen Kriegen im Recht war, während seine Gegner einen Fehler begingen, wobei jedoch die Vorzüglichkeit der beiden Scheichs (Abu Bakr und Umar) von ihnen bestätigt wird. Einige von ihnen (den Anhängern des Schiismus) glaubten möglicherweise auch daran, dass Ali das beste Geschöpf nach dem Gesandten Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) war. Wenn jemand diesen Glauben hatte, während er fromm, gläubig und aufrichtig war und seinen Glauben auf seinem besten Wissen aufbaute, so ist seine Überlieferung deswegen nicht zurückzuweisen, speziell wenn er nicht dazu aufrief. Was nun aber den Schiismus in der Bedeutung der späteren Generationen betrifft, so bezeichnet er die reine Ablehnung (Rafd) und die Überlieferung eines extremistischen Ablehners (Rafidi) ist weder zu akzeptieren noch zu würdigen.“[1]

    Scheich al-Islam wal Shamssuddin Muhammad Ibn Ahmad adh-Dahabi ash-Schafi’i sagte: Die Neuerung ist von zweierlei Art. Es gibt eine geringere Neuerung, wie z.B. den übertriebenen Schiismus oder den Schiismus ohne Übertreibung und ohne Abirrung. Diese Art (die der Neuerung trat bei vielen in der ersten Nachfolgegeneration nach den Gefährten auf, sowie in den Generationen die nach ihnen kamen, wobei sie jedoch religiös, fromm und aufrichtig waren. Wären die Überlieferungen dieser Personen abgelehnt worden, so wäre ein großer Teil der Berichte über den Gesandten Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) verloren gegangen, was zweifelsohne ein großes Übel gewesen wäre Desweiteren gibt es die schwerwiegendere Neuerung, so wie beispielsweise die komplette Ablehnung (Rafd) und die Übertreibung darin, und die Herabwürdigung von Abu Bakr und Umar und das Rufen zu diesen Sachen. Überlieferungen solcher Personen können definitiv nicht angenommen werden. Darüber hinaus ist mir bei diesem Schlag von Menschen in unserer Zeit kein einziger aufrichtiger und vertrauenswürdiger Mann bekannt. Vielmehr ist die Lüge ihr Leitspruch und die Taqiyya (Lügen) und die Heuchelei sind ihr Schild. Wie kann eine Überlieferung von solchen Leuten akzeptiert werden? Nein, dies ist definitiv unmöglich. Die extremen Schiiten in der Zeit der Salaf, wie sie ihnen bekannt waren, waren jene, welche gegen Uthman, az-Zubayr, Talhah, Muawija und einige von denen, welche gegen Ali kämpften und ihm entgegenstanden, sprachen. Die extremen Schiiten in unserer Zeit, wie sie uns bekannt sind, sind jene, welche diese Führer zu Ungläubigen erklären und welche die beiden Scheichs (Abu Bakr und Umar) herabwürdigen, und diese sind fehlgeleitet und verloren.[2]

    Bezüglich der Extremen Rawafid, welche an die Unfehlbarkeit ihrer zwölf-Imame glauben und die Gefährten als Ungläubige erachteten, sowie ihre Handlungen und Ideen auf Unglauben und Beigesellung aufbaut, so sind die Aussagen der Gelehrten in ihrer Beurteilung eindeutig. Imam Abu Amr Abdurrahman al-Awza'i – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Wer Abu Bakr as-Siddiq schmäht, der ist von seiner Religion ausgetreten und sein Blut ist antastbar geworden.“[3] Imam Abdurrazzaq as-San’ani – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Der Rafidhi ist ein Ungläubiger.“[4]Imam Muhammad Ibn Yusuf al-Faryabi – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – wurde über jenen befragt der Abu Bakr as-Siddiq schmäht: „Ein Ungläubiger.“ Er sagte: „Wird auf ihn das (Toten-)gebet verrichtet?“ Er sagte: „Nein.“[5]

    Doch innerhalb der Hanbalitischen Rechtschule haben die Wissenschaftler Differenzen, denn unter ihnen sind einige, welche alle ketzerischen Sekten einschließlich dieser (zuvor erwähnten) ohne eine Unterscheidung zu machen als Ungläubige ansehen, einige von ihnen sagten auch, dass sie (die Sekten) auf ewig zum Höllenfeuer verurteilt werden. Dies ist Falsch und wiederspricht gewiss den Prinzipen der Ahlu Sunnah Wal Jammah, sowie des Imam Ahmad Ibn Hanbal und dem Heiligen Koran und der Sunnah. Diejenigen welche keine ketzerischen Sekten exkommunizieren machen dies aus dem Grunde nicht, weil sie Ketzer mit den Sündern gleichsetzten. Sie sagen dass ebenso wie Ahlu Sunnah Wal Jammah niemanden wegen einer Sünde als Ungläubigen bezeichnet, würden sie ähnlich nicht jemanden als Ungläubigen bezeichnen wegen seiner Ketzerei.

    _____________________________________________

    [1] Tahdhib at-Tahdhib, 1:81
    [2] Mizan al-I’tidaal, 5:1-6.
    [3] Abu Abdullah Ibn Battah: ash-Sharh wal-Ibaanah
    [4] Muhammad adh-Dahabi: Siyaar A’lam an-Nubala, 14:178
    [5] Abu Bakr al-Khallal: Kitab as-Sunnah
    Geändert von Abu_Taymiyyah (27.06.2010 um 10:51 Uhr)

  6. #26
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    Gemäß der zu und Grunde liegenden Überlieferungen haben die lauteren Altvorderen und die Rechtschaffenen Gelehrten der Khalaf[1] ausschließlich die Jahmiyyah exkommuniziert, welche die Attribute Allahs leugnen, indem sie Aussagen, das Allah, der Segensreiche; nimmer Spricht, nicht Sieht, nicht Separat von seiner Schöpfung ist, nicht Wissend, nicht Mächtig, nicht Hört, nicht Beobachtet , nicht Lebendig ist und das der Koran ein Erschaffenes Objekt ist, sowie das die Leute des Paradies und der Hölle ihren Schöpfer nimmer zu Gesicht bekommen usw. Scheich al-Islam Taqiyyudin Abu’l Abbas Ahmad Ibn Taymiyah (Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein) sagte hinsichtlich der Kharawij, Rawafid und Qadariyyah folgendes: „Bezüglich der Kharawij und Rawafid sind keine klaren Aussagen von Imam Ahmad Ibn Hanbal und anderen bekannt, dass sie Ungläubige sind. Bezüglich der Qadariyyah, welche die Vorkenntnis Allahs bezüglich der menschlichen Handlungen, sowie die Vorherbestimmung (al-Qadar) und die Niederschreibung bestritten, wurden von ihnen als Ungläubige bezeichnet; jedoch hinsichtlich diejenigen welche die Vorkenntnis Allahs bezeugen, aber nicht seine Erschaffung der menschlichen Handlungen sind von diesem Urteilspruch befreit.“[2]

    Zwei Prinzipien werden – so Allah will – diese Angelegenheit klarstellen: Erstens jemand der das Gebet aufrechterhält kann nicht als Ungläubiger angesehen werden, außer er ist ein Heuchler, da seit der Zeit als Muhammad zum Gesandten berufen wurde, Ihn dem Heiligen Koran offenbart und zur Auswanderung nach Yathrib[3] gezwungen wurde, wurden die Menschen in drei Gruppen Kategorisiert; diejenigen welche an den Propheten Muhammad - Allahs Segen und Friede auf ihm - glauben; diejenigen welche Ihn öffentlich zurückweißen; und diejenigen welche Heuchler waren und ihre Abweisung gegenüber dem Propheten - Allahs Segen und Friede auf ihm - verborgen hielten. Da dies der Fall ist können wir unter den ketzerischen Sekten (Ahlal-Bid’a) jene haben, welche Heuchler und Feine des Islams, also Ungläubige sind. Solche Menschen sind zumeist unter den Rawafid und Jahmiyyah aufzufinden. Ihre Oberhäupter waren Heuchler und Zindiqs, genau wie der Mann, der den Rafd erfand ein Heuchler war. Die Denkschule der Jahmiyyah ist ebenso auf Basis der Heuchelei und Zandaqah errichtet worden. Dies ist auch ein Grund, weshalb die Zindiqs welche von den Esoterikern stammen und sich als Philosophen darstellen eine große Affinität und Zuneigung gegenüber den Rawafid und Jahmiyyah haben.

    Solche Menschen sind zumeist bei den Rawafid und Jahmiyyah zu finden. Ihre Oberhäupter waren Heuchler und Zindiqs, ebenso wie der Mann, der die Ablehnung (Rafd) erfand, ein Heuchler war. Die Schule der Jahmiyyah ist ebenso auf der Grundlage der Heuchelei und Zandaqah errichtet worden. Dies ist der Grund, weshalb die Zindiqs welche von den Esoterikern stammen und sich als Philosophen darstellen, eine Zuneigung gegenüber den Rawafid und Jahmiyyah haben zu denen sie eine große Affinität haben.

    Mitten unter den ketzerischen Sekten können auch Menschen Vorhandensein die den Iman im Herzen verankert haben, doch sie machen sich Schuldig der Unwissenheit, Fehlverhalten und hinsichtlich der Sunnah begehen sie Fehler. Derartige Leute sind nimmer Ungläubige und Heuchler. Sie können Sache begehen, wodurch sie zu Frevler und Sünder werden. Einige von ihnen Interpretieren irrtümlich Falsch die Texte; jene wird hoffentlich vergeben. Einige können auch Iman und Frömmigkeit zu einem gewissen Grad haben, wodurch sie eine Art der Liebe Allahs und Unterstützung entsprechend ihres Glaubens und Frömmigkeit verdienen. Dies ist das erste Prinzip.

    Das zweite Prinzip ist, dass die Doktrinen die jemand vertritt selbst Treuelosigkeit[4] bedeuten können. Zum Beispiel bestreitet jemand die Verpflichtung des Gebets, der Pflichtabgabe, das Fasten oder die Pilgerfahrt oder bringt zur Geltung, dass Unzucht, Berauschendes, Glückspiel oder Heiraten eines untersagten Personenkreises legitim sind. Jedoch ist es möglich, dass ein Vertreter solch einer Lehre nicht die Kenntnis darüber besitzt oder ihn nicht die Worte des Gesandten Allahs - Allahs Segen und Friede auf ihm - hinsichtlich dieser Sachen erreicht haben. Solch eine Person wird nicht als Ungläubiger bezeichnet. Dies kann mit einer Person geschehen, welche in den Islam neu Konvertiert ist oder geboren wurde und dann an einem Ort hingebracht wurde, welcher den Islam nicht erreichte. Er kann daher nicht mit der Begründung zum Ungläubigen erklärt werden, dass er etwas leugnete was zum Propheten - Allahs Segen und Friede auf ihm - herabgesandt wurde, da er nicht wusste, dass jenes zu Ihm herabgesandt wurde.

    Die Doktrinen der Jahmiyyah fallen genau in dieses Konzept, weil sie die Eigenschaften mit denen sich Allah, der Segensreiche, befähigt und welche Er zu seinem Gesandten - Allahs Segen und Friede auf ihm - herabsandte negieren. Drei Begründungen sind vorhanden, weshalb sie sehr stark verurteilt wurden: Erstens sind die Texte die ihre Doktrinen entgegenstehen in Hülle und Fülle im Heiligen Koran, den Überlieferungen (Ahadith) und dem Konsens existent und sie (die Texte) sind allerseits bekannt und sie (die Jahmiyyah) weißen sie durch ihre Fehlinterpretation zurück. Zweitens belaufen sich ihre Doktrinen auf die Negierung des Schöpfers, jedoch kann es sein, dass einige unter ihnen nicht realisiert haben, dass ihre Doktrinen den Schöpfer negiert. Gerade wie Grundlage des Iman die Überzeugung an Allah, den Segensreichen, ist, ist die Grundlage des Kufr, die Negierung Allahs. Drittens wiedersprechen sie Gewissheiten, worin alle Religionen übereinstimmen und welche durch die Natur des Menschen (Fitra) bezeugt sind.

    Trotz dessen sind viele der Muslime nicht befähigt, den realen Sinn ihrer Doktrinen nachzuvollziehen; einige denken sogar, dass die Wahrheit bei ihnen (Jahmiyyah) ist, da sie ihre Gegenmeinung durchaus entschlossen vortragen. Derartige Muslime haben bestimmt Iman an Allah und Seinem Gesandten – Allahs Segen und Friede auf ihm – und sind aufrichtig in ihrem Herzen von Ihnen Überzeugt, aber die Argumente welche die Ketzer vorlegen irritieren sie, ebenso wie sie sich selbst damit irritieren. Gewiss sind diese Muslime allesamt keine Ungläubigen; einige von ihnen können Sünder oder Missetäter sein; andere können sich irren und Allah, der Barmherzige, vergibt ihnen hoffentlich; und andere wiederum können sogar zusammen mit ihren fehlerhaften Ideen, Iman und Frömmigkeit besitzen, wodurch sie die Unterstützung und Allahs Liebe verdienen, entsprechend ihres Iman und ihrer Frömmigkeit.

    _______________________________________________

    [1] Dies sind jene Gelehrte, die nach den lauteren Altvorderen kamen
    [2] Al-Majmoo al-Fatawa, 3:352.
    [3] Medina
    [4] Welches von der Wahrhaftigen Wahrheit abweicht


    Fortsetzung Folgt - So Allah will - mit dem Kapitel. "Das Gebet hinter dem Ketzer oder Sünder ist gültig"
    Geändert von Abu_Taymiyyah (27.06.2010 um 10:54 Uhr)

  7. #27
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    Das Gebet hinter dem Innovator oder Frevler ist gültig

    Eines der grundlegenden Prinzipien der Ahlu Sunnah Wal Jammah ist es dass das Gebet hinter jeden Gläubigen, ob Fromm, Frevler oder Ketzer gültig ist. Das Freitagsgebet sowie die Festtagsgebete können sowohl hinter einem Frevler oder Ketzer vollzogen werden, solange niemand anderes zur Verfügung steht. Ferner darf nimmer ein Gläubiger als Ungläubig deklariert werden, aufgrund einer Sünde (Fisq) oder Innovation (Bid’a), sowie jeder Fehler welcher jemand in Angelegenheit machen kann, wo klare Differenzen vorhanden sind.

    Das Freitagsgebet und die Festtagsgebete dürfen hinter den Innovatoren und Frevlern verrichtet werden. Es ist vollkommen legitim hinter jemanden das Gebet zu verrichten von dem nicht Offenkund ist, dass er sich in ungerechtfertigten Innovationen (Bid’a) oder Frevel hingibt. Wenn die Verhaltensweisen des Imam nicht bekannt sind oder seine Innovationen oder Frevelhaftigkeit nicht öffentlich sind, so können die Freitagsgebet und regulären Gebete hinter ihm verrichtet werden. Keinesfalls ist es für irgendjemanden erlaubt sich über die Verhaltensweisen oder Grundsätze des Imam zu erkunden oder sogar vor dem Gebet ihn darüber auszufragen. Desweiteren ist es erlaubt hinter jemanden zu beten, welcher bekannt für seine fatalen Ansichten ist, für sie Wirbt oder Offen Frevel begeht, sofern sich keine andere Option ergibt als hinter ihm zu beten. Anlässlich des Freitagsgebets, der Festtagsgebete und der Gebete an Arafah während der Pilgerfahrt ist es erlaubt. Die Allgemeinheit der Salaf und Khalaf stimmen darin überein, weshalb unter ihnen die stärkste Meinung ist, dass wenn sich jemand vor dem Gebet hinter diesen Imam enthält selbst eine Innovation begeht. Das Nachholen des Gebetes ist keinesfalls erlaubt. Solch jemand wiederspricht dem Konsens der Prophetengefährten, sowie der Praxis der lauteren Altvorderen; niemand von ihnen vertrat jemals den Standpunkt dass das Gebet nicht gültig ist, ausgenommen hinter einem Vorbeter dessen Leben bekannt ist. Eher wurde bestätigt dass die Muslime hinter Personen das Gebet verrichtet haben, von dessen Leben sie keine Kenntnis besaßen. Wenn das Gebet hinter jemanden verrichtet wird, dessen Leben bekannt ist, während ein alternativer Imam vorhanden ist, so meine viele Gelehrte dass das Gebet hinter dem Innovator oder Frevler trotzdem noch gültig sein. Dies ist der Standpunkt von Abu Hanifa und Muhammad Ibn Idris ash-Schafi’i und auch eine der zwei Meinungen welche Malik Ibn Anas und Ahmad Ibn Hanbal zugeschrieben werden. Allerdings wenn sich keine alternative ergibt und das Gebet hinter einem Frevler oder Innovator verrichtet werden muss, wie beispielsweise wenn niemand anderes auffindbar ist als ein Frevler oder Innovator welcher das Freitagsgebet leitet, so ist man verpflichtet hinter dieser Person das Gebet zu verrichten. Dies ist der Standpunkt der Ahlu Sunnah Wal Jammah im Allgemeinen; Abu Hanifa al-Nu’am Thabit al-Kufi, Muhammad Ibn Idris ash-Schafi’i, Malik Ibn Anas, Ahmad Ibn Hanbal, sowie die anderen Wissenschaftler stimmen damit überein.[1] Imam Sadr ad-Din Abu’l Hasan Ali Ibn Abi al-Izz al-Hanafi – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Wisset das es gänzlich erlaubt ist hinter jemanden das Gebet zu verrichten von dem man keine Kenntnisse besitzt, ob derjenige sich in ungerechtfertigten Innovationen (Bid’a) oder Frevel (Fisq) hingibt. Darin stimmen alle führenden Gelehrten überein. Keinesfalls ist es notwendig sich über dem Glauben dieser Person, welcher das Gebet leitet, zu erkunden oder etwa vor dem Gebet ihn darüber auszufragen. Man kann hinter jemanden Beten, dessen Zustand einem nicht erreicht hat. Desweiteren ist es gestattet hinter jemanden das Gebet zu verrichten der Ketzerische Meinungen (Bid’a) vertritt, sogar dafür Predigt oder offenkundig Frevel begeht, falls solch jemand zum Imam des Gebets berufen wird und sich keine andere Begebenheit ergibt als hinter ihm zu beten. Anlässlich des Freitagsgebets, der Festtagsgebete und der Gebete an Arafah während der Pilgerfahrt ist dies zulässig. In dieser Angelegenheit ist keine Meinungsverschiedenheit bekannt unter der Allgemeinheit der Salaf und Khalaf. Laut der Allgemeinheit unter ihnen ist die Abstinenz des Gebets unter solch einen Imam eine Innovation. Daher betet hinter ihnen und wiederholt es nicht.“[2]

    ________________________________________________

    [1] Siehe: Ahmad Ibn Taymiyah: Majmu'at al-Rasa'il wal Masa'il, 5:198-202
    [2] Sharh al-Aqida at-Tahawiya, S.329f


    Geändert von Abu_Taymiyyah (03.07.2010 um 06:56 Uhr)

  8. #28
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    Derjenige der meint dass er nur hinter jemanden das Gebet verrichtet, dessen Grundsätze er kennt ist ein Innovator. Scheich al-Islam al-Mujaddid Taqiyyudin Abu’l Abbas Ahmad Ibn Taymiyah – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Die vier Rechtschulen und andere Gelehrten trafen Konsens, dass das Gebet hinter jedem Muslim deren Zustand unbekannt, erlaubt ist. Derjenige der aussagt, „Ich bete nur die fünf Gebete sowie das Freitagsgebet hinter jenem, von dessen Aqida ich Kenntnis besitze“, so ist er ein Mubtabia und wiederspricht den Prophetengefährten, Tabi’in und Gelehrten der vier Rechtschulen.“[1]

    Desweiteren vertreten manche Wissenschaftler den Standpunkt, dass das Gebet hinter einem Frevler Makruh Tahriman[2] ist, denn in den Gebeten außer dem Freitagsgebet kann ein Imam vorhanden sein, der kein Frevler ist. Die Wissenschaftler (mit dieser Meinung) haben es dadurch begründet, weil so eine Person keine Beachtung auf die islamischen Prinzipien legt. Außerdem würde die Berufung solch einer Person zum Imam ihn schmeicheln und ehren, obwohl es Verpflichtend für die Jammah ist solche Leute gering zu schätzen; denn niemand kann sich sicher sein das solch jemand nicht das Gebet womöglich ohne rituelle Waschung verrichten. Gemäß dem was die Wissenschaftler meinten, darf man bis auf das Freitagsgebet in keinem Gebet einem Frevler oder Innovator folgen; denn in den täglichen fünf Gebete kann ein anderer Imam vorhanden sein, welcher nicht diese Eigenschaften besitzt. Ein Frevler ist derjenige der vom rechten Weg abgewichen ist; womit gemeint ist, dass er große Sünden wie Trinken, Unzucht treiben oder Zinsen nehmen oder geben begeht. Imam Shami Muhammad Amin Ibn Abidin al-Hanafi – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Gemäß dem, was die Gelehrten gesagt haben, darf man außer dem Freitagsgebet in keinem Gebet einem Frevler (Fasiq) folgen. Denn in den Gebeten außer dem Freitagsgebet kann ein Imam vorhanden sein, der kein Fasiq ist. Fatih Sahibi sagte: „Gemäß dieser Beschreibung ist die Befolgung eines Fasiq-Imam der einzuhaltenden Ansicht von Imam Muhammad ebenfalls verpönt (Makruh), wenn in einer Stadt das Freitagsgebet an mehreren Stellen verrichtet wird. Denn es liegt in der eigenen Hand woanders hinzugehen.“[3]

    Desweiteren verbieten manche Wissenschaftler das Gebet hinter einen Innovator. Jedoch unterschieden sie betreffs der spezifischen Person, ob sie Innovationen vertreten die Unglauben darstellen oder welche eine Sünde mit sich ziehen. In al-Fatawa al-Hindiyyah steht: „Hinter einem Rafidhi, Jahami, Qadariyyah, Muschabiha und einer Person, die sagt, der Koran sei erschaffen, ist das Gebet zu verrichten nicht erlaubt. Wenn jemand, der zu den Leuten der Begierden, Selbstsucht und Innovation angehört und deswegen nicht zu einem Ungläubigen wird, darf man zwar hinter ihm beten aber es ist Makruh. Ansonsten ist es nicht erlaubt.“[4]

    Jedoch ist der Wahrhaftigste Standpunkt – und Allah weiß es besser – dass es allgemein erlaubt ist hinter den Frevler oder Innovatoren zu beten, unabhängig von der Erketnnis des jeweiligen Zustandes der Person;, denn selbst wenn man weiß das jene Person welche das Gebet leitet ein Innovator oder Frevler ist, so ist das Gebet gültig; denn das Gebet eines Innovators und Frevlers ist an sich rechtmäßig, gleich wie das Fasten rechtmäßig bei ihnen ist. Folglich wenn jemand hinter ihnen das Gebet verrichtet, wird sein Gebet nimmer ungültig sein, noch wird er aufgefordert es nachzuholen. Scheich al-Islam al-Mujaddid Taqiyyudin Abu’l Abbas Ahmad Ibn Taymiyah – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm – führte diesbezüglich aus: „Die Prophetengefährten pflegten ihr Gebet hinter jenen zu verrichten, von dem sie wussten das er ein Frevler war. Beispielsweise beteten Abdullah Ibn Masud und andere Prophetengefährten – Allahs Wohlgefallen auf ihnen – hinter al-Walid Ibn Uqbah Ibn Abi Muti, welcher berüchtigt für das Trinken war und einmal während er das Fadjr-Gebet leitete führte (anstatt zwei) vier Rakat aus, wofür Uthman Ibn Affan ihn mittels Peitschenhiebe bestrafte. Abdullah Ibn Umar und andere Prophetengefährten verrichteten ihr Gebet hinter al-Hajjaj Ibn Yusuf ; gleichermaßen beteten viele der Gefährten und ihre Nachfolger hinter Ibn Abu Ubaid, welcher aufgrund seiner Blasphemischen Meinungen und Predigten von ihnen angeklagt wurde.“[5]

    Die Prophetengefährten verrichteten demgemäß ihre täglichen fünf Gebete sowie das Freitagsgebet und Festtagsgebete hinter Imame welche für ihren Frevel bekannt waren und wiederholten trotz dessen ihre Gebete nicht. Abu Huraira – Allahs Wohlgefallen auf ihm – berichtet, dass der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – sprach: „Betet hinter jedem Rechtschaffenen und ausschweifenden (sündhaftem).“[6] Diese Überlieferung wurde von Makhul über Abu Huraira berichtet. Abu al-Hassan al-Daraqutni verzeichnete diese Überlieferung und kommentierte das Makhul niemals Abu Huraira begegnete; außerdem ist in der Überlieferungskette (Isnad) ein gewisser Muawija Ibn Salih über dessen Zuverlässigkeit diskutiert wird. Abu al-Hasan Marghinani nahm jedoch diese Überlieferung als Rechtgrundlage an. Dessen ungeachtet hat Abu’l Hussein al-Muslim auf Makhul vertraut und verzeichnete in sein Sahih manche Überlieferungen durch ihn. Ad-Daraqutni und Abu Dawud verzeichneten ebenso eine Überlieferung, der von Makhul über Abu Huraira berichtet wird, indem der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – sagte: „Betet hinter jeden Muslim, sei er rechtschaffend oder frevelhaft, sogar hinter jene welche große Sünden begehen. Ebenso muss der Jihad unter einen muslimischen Herrscher fortgesetzt werden, sei er rechtschaffend oder frevelhaft oder große Sünde begeht.“[7]Abdullah Ibn Umar und Anas Ibn Malik – Allahs Wohlgefallen auf ihnen – pflegten beispielsweise das Gebet hinter al-Hajjaj Ibn Yusuf auszuführen, welcher ein Frevler (Fasiq) und Ungerechter (Dhalim) war. Der Prophet Muhammad – Allahs Segen und Friede auf ihm – sagte über solche Leiter im Gebet: „Sie werden das Gebet leiten. Wenn sie es Sachgerecht ausführen, so ist es gut für euch und sie; aber wenn sie es unsachgemäß ausführen, so ist es kein Nachtteil für euch, es schadet ausschließlich ihnen.“[8] Desweiteren wird von Abdullah Ibn Umar – Allahs Wohlgefallen auf ihm – berichtet, dass der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – über diese Angelegenheit sagte: „Verrichtet das Gebet hinter jedem der sagt, dass es keinen Anbetungswürdigen außer Allah gibt; und verrichtet das Gebet für jeden der Stirbt, welcher aussagt, dass es keinen Anbetungswürdigen außer Allah gibt.“[9]Gleichermaßen verrichteten Abdullah Ibn Masud und andere – Allahs Wohlgefallen auf ihnen – ihr Gebet hinter Walid Ibn Uqbah Ibn Abi Mu’it, welcher für das trinken von Wein bekannt war. Einst betete Walid Ibn Uqbah vier anstatt zwei Rakat zum Fadjr-Gebet und sprach sodann zu Leuten: „Möchtet ihr, dass ich es (das Gebet) weiter tun soll?“ Abdullah Ibn Masud erwiderte: „Wir haben ohnehin schon hinter dir gebetet.“[10] Ebenso wurde in den Sahih verzeichnet dass als Uthman Ibn Affan belagert wurde, jemand das Gebet in der Moschee leitete. Jemand sagte zu Uthman: „Du bist der Imam der Gläubigen, aber wer ist derjenige der das Gebet leitet, ein Imam der Unruhestifter.“ Uthman erwiderte: „Mein Freund, das Gebet ist die beste Sache die die Leuten tun. Wenn sie es gut ausführen, dann führt es gut mit ihnen aus; aber wenn sie es verberben, so bleib von sein Unheil fern.“[11]



    __________________________________________________ ____

    [1] Al-Majmoo al-Fatawa, 4:542
    [2] Lediglich die Hanafitische Rechtschule differenziert zwischen Makruh Tahriman und Haram; Makruh Tahriman ist eine Handlung, deren Verbot durch einen Präsumtiven Beleg (Dalil Thanni) nachgewiesen wird, wie z.B. das Verbot des Tragens von Seide oder Gold; Bezüglich der Aufforderung etwas zu unterlassen, so meinen dazu die Hanafiten das wenn etwas auf einem Definitiven Beweis beruht, sowohl in Bezug auf die Überlieferung und Bedeutung (Qat‘iy thubut wa Qat’iy ad-dalalah), dann ist es Haram, andernfalls ist es Makruh Tahriman. [Muhammad Ibn Ali al-Schawkani: Irshad al-Juhul ila tahqiq al-Haqq min Ilm al-Usul, S.6; Abu Hamid al-Ghazali: al-Mustafa min Illm al-Usul, 1:42; Abdulwahab Khallaf: Illm Usul al-Fiqh, S.100; Mullah Hosraw sagte: „Jenes, was an „Karaha Tahrimijja“ Makruh ist, ist gemäß Imam Muhammad (Schüler Abu Hanifa’s) Haram. Jedoch benutzte er dem Term Haram aber nicht, weil er keinen eindeutigen Beweis gefunden hat (betreffs einer Angelegenheit). Wenn Muhammad in seinen Schriften „Karaha“ erwähnt, meint er damit Haram. Nach Abu Hanifa und Abu Yusuf steht „Karaha Tahrimijja“ dem Untersagten (Haram) nahe, ist jedoch nicht Haram.“ [Duraru’l Hukkam fi Sharhi Gurari’l Ahkam, 1:309]
    [3] Radd al-Muhtar alaa al-Dur al-Mukhtar, 2:408
    [4] 1:84
    [5] Majmu'at al-Rasa'il wal Masa'il, 5:198f
    [6] Ahmad al-Baihaqi: as-Sunan al-Kubra, 4:19; Abu al-Hasan al-Daraqutni: Sunan al-Daraqutni, 2:57
    [7] Abu al-Hasan al-Daraqutni: Sunan al-Daraqutni, 2:56; Ahmad al-Baihaqi: as-Sunan al-Kubra, 3:121; Abu Dawud Sulaiman Ibn Aschath: Sunan Abu Dawud, Nr.594, 2533; Diese Überlieferung hat eine Unterbrochene Kette (Isnad) , weshalb es als schwach klassifiziert wurde
    [8] Muhammad Ibn Ismail al-Bukhary: al-Dschami as-Sahih, Nr.694; Ahmad Ibn Hanbal: al-Musnad, 2:355, 357
    [9] Abu al-Hasan al-Daraqutni: Sunan al-Daraqutni, 2:56; Abu’l Qasim al-Tabarani: al-Mu'dscham al-Kabir, Nr.13622; Diese Überlieferung wird als schwach (Da’if) klassifiziert [Jamal al-Din Yusuf al-Zaylai al-Hanafi: Nasb ar-Rayah fi Takhrij Ahadith al-Hidayah, 2:27-29]; Al-Daraqutni klassifizierte diese Überlieferung als schwach (Da’if)
    [10] Ibn Abdul-Barr: al-Isti’ab, 3:596f
    [11] Muhammad Ibn Ismail al-Bukhary: al-Dschami as-Sahih, Nr.695

    Fortsetzung Folgt - so Allah will -
    Geändert von Abu_Taymiyyah (03.07.2010 um 07:01 Uhr)

  9. #29
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    Die Prophetengefährten verrichteten ihre täglichen Gebete sowie das Freitagsgebet hinter Missetätern und wiederholten es nicht.

    Vorab wollen wir – so Allah will – auf eine Angelegenheit unser Augenmerk richten; niemand unter den Gläubigen darf aufgrund irgendeiner Sünde oder Irrtums in Kontroversen Angelegenheiten welcher er begeht, exkommuniziert werden. Allah, gepriesen sei Er, sagt:

    {"Der Gesandte glaubt an das, was ihm von seinem Herrn herabgesandt worden ist, ebenso die Gläubigen; sie alle glauben an Allah und an Seine Engel und an Seine Bücher und an Seine Gesandten. Wir machen keinen Unterschied zwischen Seinen Gesandten. Und sie sagen: "Wir hören und gehorchen. Gewähre uns Deine Vergebung, unser Herr, und zu Dir ist die Heimkehr." (Sure al-Baqara, Vers.285) }

    Eine gesunde Überlieferung besagt, dass als Resonanz des Gebets Allah, gepriesen sei Er, die Fehler der Gläubigen vergibt.[1]

    Beispielshalber beauftragte der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – dem Kampf gegen die Kharawij, wie als wenn sie Apostanten wären. Amir al-Mu’minin Sayyiduna Ali Ibn Abi Talib – Allahs Wohlgefallen auf ihm – bekämpfte sie und alle Gelehrten unter den Prophetengefährten, lauteren Altvorderen, sowie jene die ihnen nacheiferten stimmten allesamt in ihrer Bekämpfung überein, jedoch selbst dann deklarierten weder Amir al-Mu’minin Sayyiduna Ali Ibn Abi Talib, Sa’d Ibn Abi Waqqas, noch irgendein anderer der Gefährten als Ungläubige. Zwar bekämpften sie die Kharawij, doch dessen ungeachtet behandelten sie die Kharawij als Muslime. Jedoch eröffnete Sayyiduna Ali Ibn Abi Talib – Allahs Wohlgefallen auf ihm – den Kampf gegen sie nicht, solange sie das Blut der Muslime nicht vergossen und ihr Eigentum plünderten. Der Kalif bekämpfte sie ausschließlich, um die Gläubigen vor ihren Gräueltaten zu schützen und nicht aus dem Grund weil der Kalif sie als Ungläubige betrachtete; deshalb nahm der Kalif ihre Frauen nicht Gefangen oder erbeutete ihr Eigentum. Dies sind jene Leute welche die Schrift und der Konsens als falsch und irregeleitet deklariert haben und jene wo uns Allah, gepriesen sei Er, und Sein Gesandter – Allahs Segen und Friede auf ihm – dem Kampf befohlen haben. Selbst dann wurde über ihnen die Exkommunizierung nicht ausgesprochen. Scheich al-Islam al-Mujaddid Taqiyyudin Abu’l Abbas Ahmad Ibn Taymiyah al-Hanbali – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Wie ist es möglich jemanden zum Ungläubigen zu erklären, welcher die Wahrheit in Angelegenheiten nicht erfasste, in denen (sogar) Leute die Gebildeter als sie sind, Fehler (darin) begingen. Wie kann irgendjemand dieser Gruppe es rechtfertigen den anderen als Ungläubig zu deklarieren, oder ihn zu töten, oder sein Eigentum zu konfiszieren, selbst wenn sie sich einer wahren Bid’a schuldig machen. Wie ist es möglich das sie jene als Ungläubige deklarieren, wobei sie selbst eine Bid’a begehen, welche noch schlechter als die Bid’a der anderen ist. Faktum ist das sie allesamt gleichermaßen Ignorant zu der Wahrheit in den Angelegenheiten sind, welche sie Debattieren.“[2]

    Ein feststehender Grundsatz der Sunnah ist es, dass das Leben, Eigentum und die Ehre der Gläubigen unantastbar sind und niemand das Recht gebührt es zu nehmen, außer durch die Befugnis Allahs und Seines Gesandten – Allahs Segen und Friede auf ihm. Der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – sagte in Seiner Abschiedspredigt anlässlich der Pilgerfahrt: „Ihr Leute, wahrlich euer Blut, euer Eigentum und eure Ehre sind unantastbar, bis Ihr eurem Herrn gegenübersteht ebenso wie der jetzige Tag und der jetzige Monat und diese eure Stadt Heilig sind.“[3]

    Der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – sagte: „[...] die Unversehrtheit eines Muslim ist für einen anderen Muslim unantastbar; sein Blut, Eigentum und Ehre.“[4]

    Außerdem sagte der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm: „Wer das Gebet verrichtet, das wir verrichten, sich gen unserer Qiblah hinwendet, von dem was wir geschlachtet haben isst, dieser ist Muslim, der sich in der Obliegenheit Allahs und Seines Gesandten befindet. Greift nicht in die Obliegenheit Allahs ein.“[5]

    Desweiteren sagte Muhammad, der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm: „Wenn zwei Muslime das Schwert gegeneinander heben, beide der Mörder und der Getötete kommen in die Hölle.“ Die Leute fragten: „Betreffs des Mörders ist dies Wahr, aber warum derjenige der Getötet wurde, oh Gesandter Allahs?“ Er – Allahs Segen und Friede auf ihm – erwiderte: „Er versuchte sein Gefährten zu töten.“[6]

    Ebenso sprach der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm: „Kehrt nach mir nicht zum Kufr zurück, die einen von euch schlagen die Hälse der anderen (kämpfen gegen die anderen).“[7]

    Und Er – Allahs Segen und Friede auf ihm – sagte: „Wer zu seinem Bruder sagt, du Ungläubiger, so fällt dies auf einen von beiden zurück.“[8]

    Aber wenn ein Gläubiger gegen einen anderen Gläubigen kämpft oder ihn als Ungläubigen, Heuchler oder Frevler deklariert in Anbetracht seiner Auslegung eines Textes und aus Wut für Allah, so wird er dadurch nicht zum Ungläubigen und für ihn wird Vergebung erhofft. Es ist gleich dem, als Umar Ibn al-Khattab über Haatib Ibn Abi Balta’a – Allahs Wohlgefallen auf ihnen – sagte: „Oh Gesandter, erlaube mir diesem Heuchler dem Kopf abschlagen.“ Der Prophet – Allahs Segen und Friede auf ihm – erwiderte: „Wahrlich, er ist jemand, der al-Badr bezeugte. Und du weißt nicht, dass Allah auf die Leute von Badr schaute und zu ihnen sagte: „Handelt wie ihr es wollt, denn Ich habe euch schon vergeben.“[9]

    Desweiteren ist in diesem Zusammenhang berichtet worden, dass Usayd Ibn Khudayr zu Sa’d Ibn Ubadah – Allahs Wohlgefallen auf ihnen – sagte: „Du bist ein Heuchler, denn du verteidigst sie.“ Als dann entfachte zwischen ihnen ein Streit, sodass der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – sogar dazwischen gehen musste, um zwischen ihnen Frieden zu stiften. Alle unter ihnen partizipierten in der Schlacht von Badr, doch dessen ungeachtet deklarierten sie sich gegenseitig als Heuchler; jedoch deklarierte der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – sie weder als Heuchler, noch Ungläubige, eher überbrachte er ihnen die Wohlergehende Botschaft des Paradieses.[10]

    __________________________________________________ ________

    [1] Verzeichnet bei Abu Fida Ismail Ibn Kathir: Tafsir al-Quran al-Adhim, 1:342f

    [2] Majmu'at al-Rasa'il wal Masa'il, 5:199

    [3] Muhammad Ibn Ismail al-Bukhary: al-Dschami as-Sahih, Kitab al-Hajj, Nr.133, Kitab al-Adab, Nr.43, Kitab al-Hudud, Nr.9; Abu’l Hussein Asakir ud-Din Muslim an-Naisaburi: al-Dschami as-Sahih, Kitab al-Hajj, Nr.47; Abu Isa at-Tirmidhi: al-Dschami at-Tirmidhi, Kitab al-Fitan, Nr.6; Ahmad Ibn Hanbal: al-Musnad, 1:230, 3:313, 371, 485, 4:76, 306, 337, 5;37, 39, 49, 68, 73, 411, 412; Abdullah ad-Darimi: Sunan ad-Darimi, Muqaddamah, Nr.24, Kitab al-Manasik wal-Hajj, Nr.34, 72; Abdurrahman Ahmad an-Nasa'i: Sunan al-Sughra, Kitab al-Qudat, Nr.36; Abu Abdullah Ibn Madscha: Sunan Ibn Madscha, Kitab al-Manasik wal Hajj, Nr.74, 84

    [4] Abu Isa at-Tirmidhi: al-Dschami at-Tirmidhi, Kitab al-Birr, Nr.18; Abu Abdullah Ibn Madscha: Sunan Ibn Madscha, Kitab al-Fitan, Nr.2; Ahmad Ibn Hanbal: al-Musnad, 2:277, 360

    [5] Muhammad Ibn Ismail al-Bukhary: al-Dschami as-Sahih, Kitab as-Salah, Nr.28; Abu Isa at-Tirmidhi: al-Dschami at-Tirmidhi, Kitab al-Iman, Nr.2; Abdurrahman Ahmad an-Nasa'i: Sunan al-Sughra, Kitab al-Iman, Nr.15; Ahmad Ibn Hanbal: al-Musnad, 3:149, 225

    [6] Muhammad Ibn Ismail al-Bukhary: al-Dschami as-Sahih, Kitab al-Iman, Nr.22, Kitab al-Fitan, Nr.10; Abu’l Hussein Asakir ud-Din Muslim an-Naisaburi: al-Dschami as-Sahih, Kitab al-Fitan wa Ashrat as-Sa’ah, Nr.14, 15; Abu Abdullah Ibn Madscha: Sunan Ibn Madscha, Kitab al-Fitan, Nr.11; Ahmad Ibn Hanbal: al-Musnad, 4:401, 418

    [7] Muhammad Ibn Ismail al-Bukhary: al-Dschami as-Sahih, Nr.132; Nr.4403, 6166, 6775, 7077; Abu Dawud Sulaiman Ibn Aschath: Sunan Abu Dawud, Nr.4686; Abu Abdullah Ibn Madscha: Sunan Ibn Madscha, Nr.3943

    [8] Muhammad Ibn Ismail al-Bukhary: al-Dschami as-Sahih, Kitab al-Adab, Nr.73; Abu’l Hussein Asakir ud-Din Muslim an-Naisaburi: al-Dschami as-Sahih, Kitab al-Iman, Nr.111; Abu Isa at-Tirmidhi: al-Dschami at-Tirmidhi, Kitab al-Iman, Nr.16; Malik Ibn Anas: al-Muwatta, Kalam, Nr.1

    [9] Muhammad Ibn Ismail al-Bukhary: al-Dschami as-Sahih, Kitab al-Tafsir, Nr.5; Abu Dawud Sulaiman Ibn Aschath: Sunan Abu Dawud, Kitab al-Jihad, Nr.78

    [10] Abu Fida Ismail Ibn Kathir: Tafsir al-Quran al-Adhim, 3:269, zum Vers.18:11
    Geändert von Abu_Taymiyyah (06.07.2010 um 05:26 Uhr)

  10. #30
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    Desweiteren ist bekannt das Usamah Ibn Zayd einem Mann in einer Schlacht tötete, nachdem jener bekräftigte, dass niemand der Anbetungswürdige ist, außer Allah. Nachdem diese Nachricht dem Propheten –Allahs Segen und Friede auf ihm – erreichte, war er zutiefst erschüttert. Usamah Ibn Zayd – Allahs Wohlgefallen auf ihm – berichtete: „Der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – entsandte uns (zu einem Feldzug) zum Ort al-Hurqa in der Gegend von Dschuhaina. Dort überfielen wir die Leute gegen Morgen und besiegten sie. Ich verfolgte anschließend mit Hilfe eines Mannes von den al-Ansar einen Mann von den Gegnern, und als wir ihn stellten, sagte er: „La Ilaha Illa Allah.“ Während sich der Mann von den al-Ansar zurückhielt und von ihm abließ, erstach ich ihn mit meinem Schwert, so dass er starb. Als wir beim Propheten – Allahs Segen und Friede auf ihm – ankamen, wurde er davon unterrichtet, worauf er zu mir sagte: „Du Usamah! Hast du ihn umgebracht, nachdem er „La Ilaha Illa Allah ", gesagt hatte?“ Ich entgegnete: „O Gesandter Allahs, er wollte nur Zuflucht suchen!“ Der Prophet sagte abermals: „Hast du ihn umgebracht, nachdem er „La Ilaha Illa Allah", gesagt hatte?“ „Er wiederholte diesen Satz mehrmals, bis ich mir wünschte, ich wäre vor diesem Tag noch nicht zum Islam gekommen.“[1] Scheich al-Islam al-Mujaddid Taqiyyudin Abu’l Abbas Ahmad Ibn Taymiyah al-Hanbali – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Aber trotz dessen verordnete der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – keine Vergeltung, oder Ordnete irgendeine Erlösung an, oder eine Sühne, denn Usamah irrte sich lediglich in seinem Urteil. Er töte ihn, weil er dachte dass er das Bekenntnis vollzog, um sich ausschließlich vor seinem Schwert zu bewahren.“[2]

    Die Gefährten kämpften miteinander bei den Schlachten von Siffin und anderen Gelegenheiten. Allesamt waren sie Muslime und Männer des Glaubens, wie Allah, gepriesen sei Er, sagt:

    {Und wenn zwei Parteien der Gläubigen einander bekämpfen, dann stiftet Frieden zwischen ihnen; wenn jedoch eine von ihnen sich gegen die andere vergeht, so bekämpft diejenige, die im Unrecht ist, bis sie sich Allahs Befehl fügt. Fügt sie sich, so stiftet in Gerechtigkeit Frieden zwischen ihnen und seid gerecht. Wahrlich, Allah liebt die Gerechten. (Sure al-Hugurat, Vers.49)}

    Scheich al-Islam al-Mujaddid Taqiyyudin Abu’l Abbas Ahmad Ibn Taymiyah al-Hanbali – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – kommentierte diese Worte: „Demgemäß hat Allah, gepriesen sei Er, verständlich gemacht, dass obwohl sie sich gegenseitig bekämpfen und Benachteiligen, sie Brüder waren. Weiterhin hat Er, gepriesen sei Er, sie aufgefordert Frieden und Freundschaft untereinander wiederherzustellen und gemeinsam in Gerechtigkeit zu leben. Dies ist der Grund, weshalb die Älteren Frieden unter sich stifteten und sich gegenseitig zu helfen, selbst wenn sie sich zuvor bekämpft haben. Sie behandelten sich nicht wie Feinde, wie sie es mit den Ungläubigen taten. Sie akzeptierten das Bekenntnis des anderen, lernten voneinander, heirateten unter sich, erbten voneinander und behandelten sich gegenseitig als Muslime, auch wenn sie sich zuvor gegenseitig bekämpft und verflucht haben.“[3]

    So wird desweiteren berichtet das der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – bei Seinem Herrn darum betete, dass Seine Ummah nicht durch eine weit verbreitete Hungersnot zu zerstören; und Allah, gepriesen sei Er, gewährte dies; dann betete Er – Allahs Segen und Friede auf ihm – darum, dass über sie nicht ein Feind von anderen Leuten gesetzt wird; und Allah, gepriesen sei Er, gewährte dies; aber als Er – Allahs Segen und Friede auf ihm – zu Ihm betete, um sie nicht durch die Hände ihrer eigenen Männern zu bestrafen; so gewährte Allah, gepriesen sei Er, Ihm dies nicht.[4] Scheich al-Islam al-Mujaddid Taqiyyudin Abu’l Abbas Ahmad Ibn Taymiyah al-Hanbali – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – kommentierte diese Überlieferung, wie folgt: „Folglich machte Er – Allahs Segen und Friede auf ihm – der Ummah greifbar, dass Allah, gepriesen sei Er, über sie (unsere Ummah) keine Feinde aus anderem Nationen bringen wird, vielmehr töten sie sich selbst und werden sich gegenseitig unterdrücken. Die Sahihayn haben auch den Hadith verzeichnet, dass zur der Offenbarung des Verses: "Sprich: „Er hat die Macht, euch ein Strafgericht zu senden aus der Höhe“", sowie die Wörter: "oder (aus der Tiefe) unter euren Füßen", der Prophet davor bei Allah Schutz suchte. Aber bezüglich der letzten Worte des Verses: "oder euch als Gruppen zusammenzuführen und die einen der anderen Gewalttat kosten zu lassen" (Sure al-An’am, Vers.65), sagte der Prophet Muhammad – Allahs Segen und Friede auf ihm: „Diese sind zwei Bestrafung leichter[5].[6]

    Wie Wahrhaftig diese Worte doch sind, obwohl es Faktum ist das Allah, gepriesen sei Er, dem Aufrechterhalten der Einheit und Solidarität auftrug und Nachsicht in Innovationen und Spaltung untersagte. Allah, gepriesen sei Er, sagt:

    {"Mit jenen aber, die zur Spaltung ihrer Religion beitrugen und zu Parteien geworden sind, hast du nichts Gemeinsames." (Sure al-An’am, Vers.159)}

    Auch sprach der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm: „Man muss an der Jammah haften, denn die Hand Allahs wird mit der Jammah sein.“[7]Sowie die Worte des Gesandten Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm: „Und der Satan ist nah bei einen, aber entfernt von zweien.“[8] Und der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – sagte außerdem: „Der Satan ist zu einer einzelnen Person wie ein Wolf zu Lämmern und man sieht dass der Wolf sich sofort auf ein einsames Lamm stürzt, welches von der Herde entfernt ist.“[9]Folglich wann auch immer ein Muslim eine Stadt der Muslime passiert, so sollte er mit ihnen die täglichen Gebete, sowie die gemeinschaftlichen Gebete am Freitag und Festtage verrichten und die Gläubigen mit Milde wie Freunde und Brüder zu behandeln und keinesfalls als Feinde, selbst wenn man einige unter ihnen nicht Sympathetisch oder als falsch betrachtet. Falls sich die Begebenheit ergibt, mit ihnen ein Gespräch zu führen, so sollte man versuchen auf die beste Art und Weiße sie auf ihre Irrtümer oder Innovationen hinzuweisen; mit Weisheit und dem Aufrichtigen Rat. Wenn jene sich von dir abwenden, so sei nicht betrübt über deine Verantwortung gegenüber ihnen, denn Allah, gepriesen sei Er, legt einer Seele ausschließlich jenes auf, was man tragen kann.

    Jeder kann hinter einem Ketzer (Mubtabi) oder Frevler (Fasiq) sein Gebet verrichten, und es ist ihnen verboten worden, das Gebet zu wiederholen. Denn das Gebet eines Frevler (Fasiq) und Ketzer (Mubtabi) ist an sich rechtmäßig und wird – so Allah will – von Allah, gepriesen sei Er, angenommen sofern er es mit Aufrichtigkeit und Hingabe verrichtete; folglich wird das Gebet von jenem der es hinter ihnen verrichtet rechtsmäßig sein, weil das Gebet des Ketzers oder Frevlers – so Allah will – angenommen wird, wird auch das Gebet desjenigen rechtmäßig sein, der hinter ihnen betet.

    Diejenige welcher ihr Gebet nicht ohne weiteres hinter solche Muslime verrichten, machen dies aus dem Grunde nicht, weil das Gute zu gebieten und das Schlechte anzuprangern ein absolutes Imperativ darstellt; demgemäß sollten jene welche ihre Innovation oder Frevel öffentlich nachgehen, nicht als Imame ernannt werden. Tatsächlich verdienen sie es gezüchtigt zu werden, bis er davon ablässt. Falls sich die Begebenheit ergibt, von ihn wegzugehen, um das Gebet anderswo zu verrichten, bis er seine Meinung wiederruft, so ist dies bestimmt besser. Wenn die Leute nicht hinter ihm Beten, sondern hinter jemand anderes, so kann es ihm vielleicht Bändigen. Vielleicht wird er dadurch von seinen Ideen Abstand nehmen oder Entfernt werden; dies ist eine natürliche und erlaubte Vorgehensweise zur Abschreckung. In jedem Fall wird dem Zweck der Scharia gedient, und die Leute werden ihre täglichen Gebete in der Gemeinschaft nicht verpassen oder das Freitagsgebet. Doch falls indem das Gebet hinter solch einem Iman vermieden wird und man dadurch das Gebet in der Gemeinschaft oder die Freitagsgebet verpassen würde, so würde solch jemand entgegen der Praxis der Prophetengefährten handeln.

    In derselben Weise verhält es sich wenn der islamische Regierungsapparat den Imam bestimmt, welcher das Gebet leitet, so würde man nimmer dem Zweck der Scharia dienen, falls man sich vor dem Gebet hinter ihnen enthält; nimmer darf jemand derartiges tun. Der Wahrhaftige Weg beinhaltet dass man hinter ihnen Beten muss. Aber falls jemand die Möglichkeit hat einen Imam abzusetzen, welcher öffentlich seinen Frevel auslebt, so sollte man es versuchen. Jedoch wenn der Imam durch den Kalif ernannt worden ist und man nicht die Möglichkeit hat ihn davor abzuhalten die Gebete zu leiten, oder man es verhindern kann, aber ausschließlich durch die Verursachung eines größeren Schadens als jener, welcher durch seine Leitung des Gebets verursacht wird; es ist nicht rechtens das geringere Übel durch einen größeren Schaden abzuwenden. Die Gesetzte Allahs sind verordnet worden, um den Menschen den größten Nutzen zu sichern und das Übel soweit wie möglich zu reduzieren. Dass die täglichen Gebete in der Gemeinschaft und die Freitagsgebete ruiniert werden, ist ein größeres Übel, als das Beten hinter einen Frevler oder Ketzer, besonders wenn es ihm (Imam) nicht davon abhält falsches zu tun. Es würde lediglich einen vorübergehenden Nutzen geben, ohne jedoch die Ursache des Übels zu entfernen.

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    [1] Muhammad Ibn Ismail al-Bukhary: al-Dschami as-Sahih, Kitab al-Diyya, Nr.8

    [2] Majmu'at al-Rasa'il wal Masa'il, 5:200

    [3] Majmu'at al-Rasa'il wal Masa'il, 5:201

    [4] Ahmad Ibn Hanbal: al-Musnad, 5:240, 243, 247, 248; Malik Ibn Anas: al-Muwatta, Quran, Nr.35; ; Abu’l Hussein Asakir ud-Din Muslim an-Naisaburi: al-Dschami as-Sahih, Kitab al-Fitan wa Ashrat as-Sa’ah, Nr.20; Abu Abdullah Ibn Madscha: Sunan Ibn Madscha, Kitab al-Fitan, Nr.9, 22

    [5] Muhammad Ibn Ismail al-Bukhary: al-Dschami as-Sahih, Kitab al-Tafsir, Nr.152; Ahmad Ibn Hanbal: al-Musnad, 3:209

    [6] Majmu'at al-Rasa'il wal Masa'il, 5:201

    [7] Abu Isa at-Tirmidhi: al-Dschami at-Tirmidhi, Kitab al-Fitan, Nr.7; Abdurrahman Ahmad an-Nasa'i: Sunan al-Sughra, Kitab at-Tahrim, Nr.6

    [8] Abu Isa at-Tirmidhi: al-Dschami at-Tirmidhi, Kitab al-Fitan, Nr,7; Ahmad Ibn Hanbal: al-Musnad, 1:18, 26, 3:446

    [9] Abdurrahman Ahmad an-Nasa'i: Sunan al-Sughra, Kitab al-Imamah, Nr.48; Ahmad Ibn Hanbal: al-Musnad, 5:196, 233, 243, 4:446; Abu Dawud Sulaiman Ibn Aschath: Sunan Abu Dawud, Kitab al-Salah, Nr.46
    Geändert von Abu_Taymiyyah (06.07.2010 um 05:28 Uhr)

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