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Thema: Al-Kufr - gemäß der Sunnah

  1. #11
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    Ahlu Sunnah Wal Jammah/Muhammad Ibn Idris ash-Schafi'i
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    Der Unglauben durch Bekräftigungen oder Handlungen


    Diese Angelegenheit ist von Essenzieller Notwendigkeit, denn Gegenwärtig vertreten etliche die Ansicht das ausschließlich der I’tiqad im Herzen den Unglauben hervorbringen könne und andere meinen das der Unglaube, durch den I’tiqad, Handlungen des Herzens (Amalu bil-Qalb) und Bekräftigungen (Iqrar) zustande kommt. Diese Lehrmeinung ist ungenügend und wiederspricht Diametral den Verständnis der lauteren Altvorderen, wie wir bereits angeführt haben. Denn den as-Salaf al-Salihin nachzuahmen und ihnen Folge zu leisten ist eine obligatorische Notwendigkeit, welche aus zahlreichen Aussprüchen resultiert. Imam Abu Amr Abdurrahman al-Awza'i – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Haltet an den Überlieferungen der Salaf fest, auch wenn die Menschen euch widersprechen, und nehmt euch in Acht vor den Meinungen der Menschen, selbst wenn sie diese mit ihren Worten verschönern. Wahrlich, die Angelegenheit ist jung und ihr gehört zu ihr auf einem geraden Weg.“[1]

    Imam Ibn Abi Hatim ar-Razi – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – Beschrieb den Weg Leute der Sunnah, wie folgt: „Unser gewählter Weg ist der des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm), der Gefährten, der Tabi’in und all jene welche ihnen in Rechtschaffenheit nacheifern gehen und sich von den neu eingeführten Sachen fernhalten, um schnellstmöglich am Weg der Ahlul-Athar sich festzuhalten, wie z.B. Ahmad Ibn Hanbal, Ishaq Ibn Ibrahim, Abu Ubaid al-Qassim Ibn Salam und asch-Schafi, welche sich auf Buch, der Sunnah und sich auf jene Imame stützten, die den Salaf folgten. Sie nehmen das an was die Leute der Sunnah (Ahlu Sunnah) annehmen. Bis sie Aussagen: „Der Iman nimmt zu und ab und wir haben Iman an die Bestrafung im Grab.“[2]

    Demgemäß müssen wir uns den Aussprüchen fügen, selbst wenn es unseren Neigungen entgegensteht, denn Wahrlich die Wahrhaftigen folgen dem Heiligen Koran, der authentischen Sunnah und dem Konsens, gemäß dem Verständnis der lauteren Altvorderen. Wir entfernen uns von jeglichen Neuerungen, welche dieser Lehre entgegenstehen

    Die Ansicht der lauteren Altvorderen, sowie jene die ihnen nacheiferten vertraten die Ansicht, dass der Unglaube sowohl im Herzen, der Bekräftigung und der Handlung entstehen kann, d.h. ein Mensch kann sowohl allein durch falsche Überzeugungen zum Ungläubigen werden, oder durch Bekräftigungen welche Kufr darstellen, oder durch die Handlungen die Kufr darstellen. Jeder dieser drei Sektionen kann für den Unglauben allein stehen, ohne die anderen mit einzubeziehen. Die Gelehrten der Ahlu Sunnah Wal Jammah haben sich hinsichtlich dieses Sachverhalts offenkundig geäußert. Falls eine Person Unglauben begeht, schütz seine Bezeugung seines I’tiqad nicht vor dem Abfall des Islam. Der Unglauben kann durch die Überzeugung im Herzen (al-Aqd bil-Qalb), der Bekräftigung mit der Zunge (al-Iqrar bil-Lisan) und den Handlungen der Extremitäten (Amal bil-Jawarih) entstehen, sowohl unabhängig als auch in Relation zueinander. Der Unglaube ist ein Prozess der im Inneren eines Menschen verläuft, weshalb nicht demnach geurteilt werden kann und zudem – gemäß der Aussage des Gesandten – es nicht unser Aufgabe entspricht. Infolgedessen wird nach dem Äußeren Handlungen und Bekräftigungen der Unglauben gemessen. Falls nun jemand Allah, gepriesen sei Er, oder Seine Zeichen verspottet oder beleidigt, oder eine andere Bekräftigung oder Handlung des Unglaubens begeht, so wird ihm der Unglauben zugeschrieben, welcher dadurch entstanden ist, unabhängig ob er nun den Gesandten Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm), Allah, gepriesen sei Er, oder sonst einer Seiner Zeichen ablehnt, dies aus seiner Heuchelei entsprießt, oder aus irgendwelchen anderen Motiven. Für Ahlu Sunnah Wal Jammah ist dies Bedeutungslos, weil nimmer die Möglichkeit gegeben ist dies zu ermitteln. Scheich al-Islam Taqiyyudin Abul Abbas Ahmad Ibn Taymiyah (Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein) drückte die Meinung der Ahl al-Hadith, wie folgt aus: „Derjenige, der die Botschaft des Propheten nicht bestätigt, sie für Lüge erklärt, sie wegen des Hochmutes ablehnt, weil er sich seiner Gelüste unterworfen hat oder daran zweifelt, (dieser) ist ein Ungläubiger. Denn jeder, der die Botschaft des Propheten für Lüge erklärt, ist ungläubig. Derjenige, der nicht an die Botschaft des Propheten glaubt und ihn (zusätzlich) dabei nicht für einen Lügner erklärt, ist trotzdem ein Ungläubiger.“[3]Weiterhin führte er aus: „Unglaube bedeutet keinen Iman an Allah und Seinen Gesandten (Allahs Segen und Friede auf ihm) zu verinnerlichen, gleichgültig, ob man sie leugnet oder nicht, genauso wenn man sie anzweifelt und deswegen sich von der Botschaft abwendet, oder aus irgendeinem anderen Grund. Denn dies spielt keine Rolle.“[4]Und zudem sagte er: „Wer etwas sagt, was Unglauben ist, oder etwas macht, das zum Unglauben führt, so ist dies die Ursache für seinen Unglauben.“[5] Die Angelegenheiten die den Islam zunichtemachen ereignen sich zuweilen durch Bekräftigungen welche den Unglauben darstellen, sowie durch die Handlungen welche den Unglauben darstellen. Wenn man etwas zurückweist, wofür ein Definitiver Beweis vorhanden ist, so kann es keine Religion geben, ohne daran I’tiqad zu haben und dies ist der Unglaube durch die Überzeugung und das Bekräftigen von Wörtern, wofür Beweise vorhanden sind, dass das Aussprechen Unglauben darstellt, so steht dies für sich für seinen gewaltigen Unglauben und dasselbe gilt für das begehen jeglicher Handlungen der Extremitäten, wofür Beweise vorhanden sind, dass das Ausführen einer derartigen Handlung Unglauben ist, so ist er allein wegen seiner Handlung zum Ungläubigen erklärt worden, ohne das Rücksicht auf seine Aussage: „All jenes was ich aussagte oder ausführte entspricht nicht meiner Überzeugung im Inneren“, genommen wird.Jedoch verneint Ahlu Sunnah Wal Jammah die Tatsache nicht das der Äußerliche Unglauben in Relation zum Inneren stehen kann. Wer auch immer mit seiner Zunge ein Wort des Unglaubens ausspricht, ohne jegliches Verlangen danach und vorsätzlich dies aussagt, sowie in der Kenntnis dass dies eine Äußerung des Unglaubens ist, dann wird er dadurch sowohl innerlich als auch äußerlich zum Ungläubigen und wir erlauben es nicht zu sagen: Es ist für solch jemand möglich in Inneren noch ein Gläubiger zu sein.

    Imam Abu Thawr Ibrahim Ibn Khalid Ibn Abu al-Yaman al-Kalbi – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Falls jemand sagt: „Der Messias Jesus ist Allah – Erhaben ist Allah – und weißt eine Angelegenheit des Islams zurück, wobei er sagt: „Mein Herz glaubt rein nichts davon (was ich sagte)“, sodann ist er ein Ungläubiger durch die Kundgebung dessen – und nicht wegen der Überzeugung – und er ist keiner der Gläubigen.“[6]

    Imam Ishaq Ibn Ibrahim Ibn Rahaway (Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein) sagte: „Die Muslime stimmen darin überein, dass derjenige, der Allah oder Seinem Propheten Beleidigt, oder etwas was Allah, der Segensreiche, offenbarte entfernt (Dafa’a) oder einen Propheten unter den Propheten Allahs tötet, sodann ist er ein Ungläubiger (Kafir), selbst wenn er all jenes beglaubigt (wa in kana Muqirran) was Allah offenbarte.“[7]

    Muhaqiq al-Imam Zain ad-Din Ibn Ibrahim Ibn Nujaym al-Hanafi – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Und die Schlussfolgerung dessen ist, dass derjenige welcher mit Wörtern des Unglauben spricht, sei es durch Spöttelei oder Darbietung zum Ungläubigen für alle – aus der Gemeinschaft – wird und auf seinen Iman – im Inneren – wird keine Berücksichtigung genommen, wie es von Qadi Khan al-Hanafi in seiner Fatawa bestätigt wird; und derjenige der es versehentlich oder unter Zwang (Ikrah) aussagt, so ist er für alle kein Ungläubiger und derjenige der es Wissentlich und Absichtlich aussagt wird von allen als Ungläubiger deklariert.“[8]

    Imam al-Kamal al-Din Ibn al-Human al-Hanafi – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Derjenige der Spötteleien mit den Wörtern des Unglaubens betreibt wird zum Apostanten, sogar wenn er nicht daran Iman hat, aufgrund der Diffamierung (Istikhfaf) und es ist ein Kufr des Inad (Trotz) und die Aussagen die einem zum Ungläubigen machen sind in den Rechtsgutachten (Fatawa) bekannt.“[9]

    Imam Sa’d al-Din Ibn Umar al-Taftazani al-Hanafi – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Derjenige der Flachsereien mit den Unglauben (Apostasie) begeht, wird zum Apostanten durch die Flachserei allein und nicht wegen dessen worüber er sich Lustig machte, denn darin liegt die Schlechtmachung der Religion[…] und zugleich ist dies eine Antwort auf jene, die meinen das der Unglauben (Apostasie) ausschließlich durch den Wandel der Überzeugung entsteht und die Spöttelei dies – die Überzeugung bzw. die Aqida – negiert, da ein Fehlen an Anerkennung des Hukm vorhanden ist.[10]

    Imam Muhammad Ibn Muhammad al-Pazdawi al-Hanafi – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Das begehen der Spöttelei mit der Abtrünnigkeit (Unglauben) ist Kufr, jedoch nicht wegen dessen worüber er Spottete, sondern wegen der Spöttelei an sich... und das Spaßen mit den Wörtern des Kufr ist die Schlechtmachung (Istikhfaf) der Religion der Wahrheit, daher wird er dadurch alleine zum Abtrünnigen[...]“[11]

    Imam Shamssuddin Abu Abdullah Ibn al-Qayyim al-Dschauzijja al-Hanbali – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Und desweiteren die Zweige des Unglauben (unter ihnen sind) diejenigen welche Bekräftigungen und Handlungen sind. Und gleichermaßen kann eine Person in den Unglauben fallen (welcher einen von der Religion befördert), durch die eigenwillige Aussage von Wörtern, welche den Kufr bildet und der ein Zweig des Unglaubens ist, gleichermaßen kann jemand in den Unglauben fallen (welcher einen von der Religion befördert), durch das begehen einer Kufr Handlung... wie etwa die Niederwerfung vor einem Abgott oder den Mushaf zu verunglimpfen.“[12]

    Imam Badr al-Din az-Zarkashi ash-Shafi’i – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein) sagte: „Derjenige der etwas Aussagt mit Wörtern die über den Kufr Scherzen und er den Kufr nicht beabsichtigte (d.h. er wollte diesen Kufr nicht, noch beabsichtigte er solch eine Kufr Handlung) wird zum Ungläubigen.“[13]

    Imam Abdurrahman Ibn Kamaluddin Dschalaluddin as-Suyuti – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Die Abtrünnigkeit scheidet ein von Islam ab, was aufgrund der Absicht (Niyyah), Wörter oder Handlungen des Kufr geschehen kann, unabhängig davon, ob er dies aus Scherz, Trotz (Inad), oder Überzeugung (I’tiqad) aussagte.“[14]

    Imam al-Amir as-San'ani – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Die Rechtsgelehrten (Fuqaha) haben in ihren Schriften des Fiqh im Kapitel der Abtrünnigkeit bekräftigt, dass derjenige der die Wörter des Kufr ausspricht zum Ungläubigen wird, sogar wenn solch jemand dessen Sinn nicht beabsichtigte (ohne den glauben an den Kufr den er aussagte).“[15]

    Allamah al-Imam Muhammad Ibn Ali asch-Schawkani – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte „Und diese Oberhäupter kommen mit unzähligen Wörtern des Kufr und sie sagen das sie Juden sind, würden sie dies (Kufr) begehen, jedoch begehen sie dies, weshalb sie manchmal durch Aussagen, oder manchmal durch Handlungen Abtrünnige werden und realisieren dies nicht.“[16]

    Imam Muhyid-Din Abu Zakariyya Yahya Ibn Scharaf an-Nawawi asch-Schafi’i – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Die Sachen die den Islam zerstören ereignen sich zuweilen durch Bekräftigungen welche Kufr darstellen, sowie durch Handlungen und die Handlungen, welche den Kufr (Definitiv) erforderlich machen, sind diejenigen welche mit der klaren Spöttelei der Religion entstehen, wie die Niederwerfung vor einem Abgott oder der Sonne, oder den Mushaf in den Schmutz schmeißen und die Magie, welche die Dienerschaft der Sonne oder ähnlichen Impliziert. In manchen Aufzeichnungen meines Scheichs wird gesagt dass die Handlungen allein (Bi Mujarradihi) nicht Unglauben darstellen und er sagte: „Dies ist ein großer Fehler des Mu’aliq und ich erwähne dies um vor diesen Fehler zu warnen[…]“[17]

    Allah, gepriesen sei Er, sagt:

    {"Und wenn du sie fragst, werden sie ganz gewiss sagen: „Wir haben nur (schweifende) Gespräche geführt und gescherzt.“ Sag: „Habt ihr euch denn über Allah und Seine Zeichen und Seinen Gesandten lustig gemacht? Entschuldigt euch nicht! Ihr seid ja ungläubig geworden, nachdem ihr den Glauben (angenommen) hattet.“ Wenn Wir (auch) einem Teil von euch verzeihen, so strafen Wir einen (anderen) Teil (dafür), dass sie Übeltäter waren“." (Sure at-Tawba, Vers.65-66) }

    Imam Abu Abdullah al-Qurtubi al-Maliki – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – verzeichnet in seiner Exegese, die Aussage von al-Qadi Abu Bakr Ibn al-Arabi al-Maliki – Möge Allah Wohlzufrieden ihm sein – diesbezüglich: „Es ist nicht unbelegt das sie dies aus Ernsthaftigkeit oder Spaß aussagten, jedoch ist beides Unglauben (Kufr), weil das Spotten mit Unglauben ist Unglauben und diesbezüglich gibt es keine Uneinigkeit (Khilaf) zwischen der Gemeinschaft.“[18]

    Imam Fakhr al-Din Abu Abdullah Muhammad al-Razi ash-Shafi’i – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: Die Belustigungen der Religion in jeglicher Form ist Unglauben an Allah[…] zweitens zeigt es die Falschheit jener, welche meinen das Unglauben nimmer zustande kommt, ausgenommen durch die Handlungen des Herzens (Amalu bil-Qalb).“[19]

    Imam Abu Abdullah Ibn Ahmad Ibn Hanbal – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Ich fragte meinem Vater nach einem Mann, der zu einem anderen sagte: „Oh, du Sohn von Soundso, ach, du und dein Erschaffer.“ Da sagte mein Vater: „Er ist Abtrünniger des Islam“, ich sagte: „Köpft man ihn?“ Er sagte: „Ja, man köpft ihn“.“[20]

    Imam Shami Muhammad Amin Ibn Abidin al-Hanafi – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Außerdem wird ein Rechtsfähiger (Mukallaf) von allen Gelehrten zum Ungläubigen erklärt, wenn dieser über eine lustige Natur verfügt und mit der Absicht eine humorvolle Zeit zu verbringen ein Wort des Kufr äußert, auch wenn das, was er sagt eigentlich gegen seine innere Überzeugung ist.“ [21]

    Imam Shami Muhammad Amin Ibn Abidin al-Hanafi – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – , Kommentierte die Aussage „Wer aus Spaß eine Aussage des Unglaubens tätigt, ist ein Ungläubiger“, wie folgt: „Damit ist gemeint, wenn er dies vorsätzlich begeht ohne eine wirkliche Bedeutung zu beabsichtigen, so steht dies nicht entgegen seiner Bestätigung (Tasdiq), gleichermaßen bei der Bekräftigung, denn wenn die Bestätigung (Tasdiq) tatsächlich existent ist, ist sie wegen dem Urteil aufgehoben. Allah, gepriesen sei Er, hat manche Handlungen des Unglaubens als Unglauben eingestuft, da schon – beim Ausführen solch einer Handlung – keine Bestätigung vorhanden sein kann, wie z.B. das begehen einer Handlung des Unglaubens aus Spaß, die Niederwerfung vor einem Götzen oder das Fortwerfen des Mushaf in den Dreck usw. Auch wenn in diesem Fall der Mensch aussagen würde, dass er Tasdiq hat, ist er ein Ungläubiger, weil er durch solche Handlungen dies zur Lüge erklärt.“[22]

    Imam Muwaffaq al-Din Abdallah Ibn Ahmad Ibn Qudumah al-Maqdisi al-Hanbali – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm ein – sagte: „Derjenige der Allah, den Segenseichen, beleidigt wird ein Ungläubiger, ob er es aus Flachserei oder Ernsthaftigkeit begeht und dasselbe gilt für die Spöttelei Allahs, Seiner Verse, Seiner Gesandten oder Seiner Bücher.“[23]

    ________________________________________________

    [1] Ahmad al-Baihaqi: al-Madkhal, Nr.233
    [2] Ahlu-Sunnah waI'tiqaadud-Deen, Nr14
    [3] Al-Majmoo al-Fatawa, 3:315, 20:87
    [4] Al-Majmoo al-Fatawa, 12:335
    [5] As-Sarim al-Maslul alaa al-Shatim al-Rasul, S.177
    [6] Abu’l Qasim al-Lalika’i: Scharh Usul al-I’tiqad Ahlu Sunnah, 4:849
    [7] Ahmad Ibn Taymiyah: As-Sarim al-Maslul alaa Shatim ar-Rasul; Dr. Alawi Saqqaf: Tawassut wal Iqtisad fi Anna Kufra yakunu bil Qawl Awil fi'l Awil I'tiqad
    [8] Al-Bahr al-Raiq Scharh Kanz al-Daqa‘iq; Bei Dr. Alawi Saqqaf: Tawassut wal Iqtisad fi Anna Kufra yakunu bil Qawl Awil fi'l Awil I'tiqad notiert
    [9] Fath al-Qadir; Dr. Alawi Saqqaf: Tawassut wal Iqtisad fi Anna Kufra yakunu bil Qawl Awil fi'l Awil I'tiqad
    [10] Sharh al-Talwih alaa l-Tawdih; Dr. Alawi Saqqaf: Tawassut wal Iqtisad fi Anna Kufra yakunu bil Qawl Awil fi'l Awil I'tiqad
    [11] Dr. Alawi Saqqaf: Tawassut wal Iqtisad fi Anna Kufra yakunu bil Qawl Awil fi'l Awil I'tiqad
    [12] Kitab us-Salat, S.53f
    [13] Al-Manthur fi al-Qaw’id Fiqhiya; Dr. Alawi Saqqaf: Tawassut wal Iqtisad fi Anna Kufra yakunu bil Qawl Awil fi'l Awil I'tiqad
    [14] Jawahir ul-Uqud; Dr.Alawi Saqqaf: Tawassut wal Iqtisad fi Anna Kufra yakunu bil Qawl Awil fi'l Awil I'tiqad
    [15] Tathir ul I'tiqad; Dr. Alawi Saqqaf: Tawassut wal Iqtisad fi Anna Kufra yakunu bil Qawl Awil fi'l Awil I'tiqad
    [16] Ad-Dava al-Aqil li Daf al-Aduv as-Sail; Dr.Alawi Saqqaf: Tawassut wal Iqtisad fi Anna Kufra yakunu bil Qawl Awil fi'l Awil I'tiqad
    [17] Rawdhat al-Talibeen, Kitab ar-Riddah, 7:283f
    [18] Al-Jami' li Ahkam il-Qur'an
    [19] Tafsir al-Kabir
    [20] Ahmad Ibn Taymiyah: as-Sarim al-Maslul alaa Shatim ar-Rasul, S.546
    [21] Radd al-Muhtar alaa al-Dur al-Mukhtar, 9:7
    [22] Radd al-Muhtar alaa al-Dur al-Mukhtar, Kitab al-Riddah, 3:284
    [23] Al-Mughni; Dr.Alawi Saqqaf: Tawassut wal Iqtisad fi Anna Kufra yakunu bil Qawl Awil fi'l Awil I'tiqad

    Fortsetzung Folgt - So Allah will -
    Geändert von Abu_Taymiyyah (11.06.2010 um 08:52 Uhr)

  2. #12
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    Imam Abdurrahman as-Nasir Ibn Sa’dee – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Der Apostant ist derjenige der vom Islam abfällt und in den Unglauben aufgrund einer Handlung, Bekräftigung, Überzeugung (al-I’tiqad) oder Zweifel (al-Shakk) fällt.“[1]

    Imam Abdurrahman Ibn Hasan – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Und desweiteren haben die Fuqaha hinsichtlich des Urteils auf den Apostanten erwähnt, dass eine Person ein Ungläubiger durch eine Bekräftigung oder einer durchgeführten Handlung, obgleich er bezeugt das niemand der Anbetung würdig ist, außer Allah und das Muhammad – Allahs Segen und Friede auf ihm – Sein Gesandter ist, er fastet, betet und Almosen verteilt.“[2]

    Demgemäß wiederspricht niemand der Auffassung, dass Bekräftigungen oder Handlungen zum Unglauben führen können, ausgenommen jene die ihren Neigungen verfallen. Zuweilen bekräftigen manche diese Auflassung, jedoch dessen ungeachtet führten sie ungerechterweise als Bedingung für dem Abfall des Islam zuzügliche Bedingungen heran; man muss den Unglauben begehren (Qasd), also sich wünschen vom Islam auszutreten; oder den Unglauben bzw. die begangene Bekräftigung oder Handlung des Unglaubens als Erlaubt (Istihlal) ansehen muss; oder erst jenes zurückweisen (Juhud) muss. Diese Bedingungen sind keine Bedingungen der lauteren Altvorderen, sie entbehren jeglicher Grundlage und wiedersprechen den Aussagen der Rechtsgelehrten. Hinsichtlich der Begehrung (Qasd) führten die Rechtsgelehrten folgendes aus:

    Al-Hafidh al-Imam Ahmad Ibn Ali Ibn Hadschar al-Asqalani – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Unter den Gläubigen sind jene welche die Religion verlassen, ohne die Begehrung (Qasd) danach und ohne eine andere Religion als dem Islam auszuwählen.“[3]

    Scheich al-Islam al-Mujaddid Taqiyyudin Abu’l Abbas Ahmad Ibn Taymiyah al-Hanbali – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Und in Wesentlichen, wer auch immer etwas aussagt oder begeht was Unglauben darstellt[…] selbst wenn er es nicht begehrt (Lam Yaqsud) dadurch ein Ungläubiger zu werden, denn keiner begehrt den Unglauben, ausgenommen wenn Allah es will.“[4]

    Scheich al-Islam al-Mujaddid Taqiyyudin Abu’l Abbas Ahmad Ibn Taymiyah al-Hanbali – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Wer auch immer mit seiner Zunge ein Wort des Unglaubens ausspricht, ohne jegliches Verlangen danach und vorsätzlich dies aussagt, sowie in der Kenntnis dass dies eine Äußerung des Unglaubens ist, dann wird er dadurch sowohl innerlich als auch äußerlich zum Ungläubigen und wir erlauben es nicht zu sagen: Es ist für solch jemand möglich in Inneren noch ein Gläubiger zu sein.“[5]

    Beispielsweise verspottet eine Person Allah, den Gepriesenen, oder Seinen Propheten – Allahs Segen und Friede auf ihm – beschimpft, so ist es nicht erforderlich das diese Person diesen Unglauben, durch seine Spöttelei und Beschimpfung begehrt und nimmer ist es eine Bedingung das er Überzeugt (I’tiqad) seines gesagten ist, bevor der Takfir auf ihn gesprochen wird. Vielmehr, wenn er diese Worte der Spöttelei mit klaren Verstand, also Bewusst, beabsichtigend und begehrend aussagte, dann stellen diese Wörter selbst den Unglauben dar, welcher einem ohne Zweifel aus der Gemeinschaft exkommuniziert. Es gibt’s einen Unterschied zwischen dem „Begehren der Handlung“, und „Begehren des Unglaubens“. Das letztere „die Begehrung des Unglauben“ hat keine Signifikanz und seine Präsenz oder Absenz hat keine Auswirkungen auf die Entscheidung des Takfir. Jedoch das erstere „das Begehren der Handlung“ bedeutet das eine Person Bewusst die Handlung ausführte, sodann hat es Auswirkungen auf die Entscheidung des Takfir, da dies mit den Hinderungsfaktoren (Mawani) und erforderlichen Bedingungen (Shurut) der Durchführung des Takfir verbunden ist, also man muss Überprüfen ob diese Aussage oder Handlung nicht aus Zwang, Unabsichtlich oder im Zustand des Rausches zustande kam.

    ________________________________________________

    [1] Manhaj us-Saalikeen, S.112
    [2] Ad-Durar as-Sunniyah, S.214
    [3] Fath al-Bari, 12:373
    [4] As-Sarim al-Maslul alaa Shatim ar-Rasul, S.178
    [5] As-Sarim al-Maslul alaa Shatim ar-Rasul, S.524


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    Geändert von Abu_Taymiyyah (12.06.2010 um 06:52 Uhr)

  3. #13
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    Imam Shamssuddin Abu Abdullah Ibn al-Qayyim al-Dschauzijja al-Hanbali – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Es ist demjenigen vorausgegangen der folgendes Aussprach als er sein verlorenes Kamel wiederfand: „Oh Allah, Du bist mein Diener und ich bin Dein Herr“, versprach bzw. irrte er sich vor lauter Freude und er beging durch diese Worte kein Unglauben, obwohl er puren und offenkundigen Unglauben aussprach. Denn er beabsichtige es nicht auszusagen. Und derjenige der gezwungen wird den Unglauben auszusprechen, hat tatsächlich den Unglauben ausgesprochen, jedoch wird er dadurch nicht zum Ungläubigen, weil er nicht den Unglauben auszusprechen begehrte, im Vergleich zu denjenigen der spottet oder scherzt (über Allah, den Gesandten oder der Religion). In solch einem Fall würde diese Äußerung den Unglauben und die Scheidung (der Ehe) bedingt erfordern, selbst wenn er ausschließlich scherzte und herumalberte, da er (selbstständig und bewusst) begehrte diese Wörter auszusprechen (Qasidun littakallum bil-lafdh). Und selbst wenn er bloß scherzte, so würde es keine Entschuldigung im Vergleich mit demjenigen geben der dazu gezwungen wird oder sich irrte bzw. versprach oder vergesslich war. Solch einer ist entschuldigt[…][1]

    Diejenigen die den Istihlal als eine umfassende Bedingung betrachten, um jemanden zum Ungläubigen zu erklären bringen folgende Aussage von Abu Dschafar at-Tahawi – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – heran, um ihren Standpunkt untermauern zu können: „Wir bezeichnen niemanden, der Ahl al-Qiblah, als Kafr, solange er nicht seine Sünde für Erlaubt erklärt.“

    Demnach meinen sie dass derjenige der seine begangene Sünde bzw. Unglauben nicht für Erlaubt erklärt, demgemäß auch nicht zum Ungläubigen werden kann. Sie benutzen diese Aussage – die grundsätzlich Wahrhaftig ist – um ihren fehlerhaften Standtpunkt untermauern zu können, wobei dadurch ersichtlich wird das diese Leute ohne jegliches Wissen über dieses Prinzip reden. Weder beschäftigen sie sich mit dem Hintergrund dieser Aussage, noch welch eine Idee sich damit verbindet. Sich diese Fragen zu beantworten ist von definitiver Notwendigkeit, sodass man keinesfalls auf die Scheinargumente reinfällt oder dies aus Unwissenheit aus dem Kontext zieht. Was war der Hintergrund bzw. die Intention die der Imam (at-Tahawi) mit dieser Aussage beabsichtigte? Imam Sadr ad-Din Abul Hasan Ali Ibn Abi al-Izz al-Hanafi – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Was die Aussage des Imam angeht, so war seine Aussage auf die Kharawij bezogen, weil sie (wie bekannt) aufgrund von großen Sünden jemanden von Ahl al-Qiblah Takfir machten. Durch diese Aussage hat at-Tahawi einen Unterschied zwischen Ahlu Sunnah und den Kharawij gemacht, in dem er darlegte, dass Ahlu Sunnah aufgrund der Sünden kein Takfir der Ahl al-Qiblah vornimmt, bis derjenige, diese Sünde nicht für erlaubt erklärt. Die Sünden, welche hier erwähnt werden sind die, wie Unzucht, Alkohol trinken „Zamb mufasiq wa kheyri mukafir“ (d.h. großen Sünden, die nicht die Stufe des Kufr/Schirk erreichen).“[2]

    Diese Aussage bezog sich demgemäß auf die Kharawij, welche auf die Ahl al-Qibla Takfir machten aufgrund von Sünden. Mit seiner Aussage hat der Imam ausschließlich den Standpunkt der Jammah dargelegt hinsichtlich der Frage ob ein Muslim, der Sünden begeht ein Abtrünniger oder weiterhin der Gemeinschaft angehört. Daraus wird Explizit sichtbar, dass sich seine Aussage ausschließlich auf Sünden bezieht und keineswegs eine Relation zum Kufrun al-Akbar darstellt, wie einige Leute es darstellen wollen. Ein Muslim wird nicht durch das Begehen einer großen bzw. kleinen Sünde zum Ungläubigen, es sei denn er Erlaubt diese oder Verbietet etwas, was Allah, der Segensreiche, uns auferlegte. Der Istihlal ist demgemäß im Bereich der Abtrünnigkeit nimmer eine Bedingung, um erst dann aus der Gemeinschaft befördert zu werden.

    Scheich al-Islam al-Mujaddid Taqiyyudin Abu’l Abbas Ahmad Ibn Taymiyah al-Hanbali – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Wir (Ahlu Sunnah) trafen Konsens, was den Satz „jemand wegen Sünden nicht zum Ungläubigen erklären" angeht, so meinen wir hier Sünden wie Unzucht, Alkohol trinken oder solche Sünden[...]“[3]



    ________________________________________________

    [1] I'laam ul-Muwaqqi'een an Rabb il Aalameen, 3:63
    [2] Sharh al-Aqida at-Tahawiya
    [3] Al-Majmoo al-Fatawa, 7:302

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    Geändert von Abu_Taymiyyah (13.06.2010 um 08:08 Uhr)

  4. #14
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    Imam al-Asr Allamah Anwar Schah Bin Muazzam Schah al-Kashmiri al-Hanafi – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Gemäß dem Verständnis der Ahlu Sunna, was den Takfir der Ahl al-Qiblah angeht, so sind hier nicht die Handlungen gemeint, die Kufr Handlungen sind. Oder die Handlungen, die nicht unbedingt jemanden zum Ungläubigen machen.“[1]

    Es steht eindeutig fest, dass damit ausschließlich die großen (al-Kabira) und kleinen (as-Saghirah) Sünden gemeint sind und nicht der große Unglaube (Kufrun al-Akbar) oder die große Beigesellung (Shirk al-Akbar) der durch das Prinzip des Istihlal (Erlaubt ansehen) entschuldbar ist, dies haben ausschließlich die Ghulat al-Murjiah (Übertreiber in Irjaa) vertreten. Nicht einmal jene Gelehrten der Sunnah, die den Iman auf zweierlei – I'tiqad und Iqrar – begrenzen haben derartiges vertraten. Muhaqiq al-Imam Zain ad-Din Ibn Ibrahim Ibn Nujaym al-Hanafi – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Und die Schlussfolgerung dessen ist, dass derjenige welcher mit Wörtern des Unglauben spricht, sei es durch Spöttelei oder Darbietung zum Ungläubigen für alle – aus der Gemeinschaft – wird und auf seinen Iman – im Inneren – wird keine Berücksichtigung genommen, wie es von Qadi Khan al-Hanafi in seiner Fatawa bestätigt wird; und derjenige der es versehentlich oder unter Zwang (Ikrah) aussagt, so ist er für alle kein Ungläubiger und derjenige der es Wissentlich und Absichtlich aussagt wird von allen als Ungläubiger deklariert.“[2]

    Jene die meinen, dass der Istihlal in allen Angelegenheiten anwendbar ist, sind jene die von Weg des Gesandten Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – abgekommen sind und dies sind jene die den Irjaa – in seiner abscheulichsten Form – in ihren Herzen fest verankert haben. Sie betrachten jeden als Gläubigen Mu'min, solange er sich nicht ausdrücklich zu seiner Handlung bekennt, dass er sie für Erlaubt erklärt. Der sich Niederwerfende vor einem Götze, der Fluchende über Allah, Seinem Gesandten oder al-Din al-Islam, der den Mushaf Beschmutzt, der Gesetzte verabschiedet, doch an deren Falschheit glaubt, etc. ist gemäß dem Murji'ah ein Diener Allahs, wessen Herz von Iman durchströmt wird. Wie herrlich und Wahrhaftig sind doch die Strophen über die Murji'ah von Imam Shamssuddin Abu Abdullah Ibn al-Qayyim al-Dschauzijja al-Hanbali – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein:

    „Und ebenso ist der Aufschub/die Verzögerung (al-Irja), beim Erkennen - Des Angebeteten, zur Vollendung gewordener Iman.

    So werfe (doch dann) die Mushaf's in den Schmutz und zerstöre das Haus (Kaaba) und führe Jihad in der Ungehorsamen Rebellion (gegen Allah).

    Und töte wenn möglich alle (Tawhid Praktizierende) Muwahhiduun und Putze mit Berührung (um Baraka zu bekommen) die Priester und die Kreuze.

    Und verunglimpfe alle Gesandten - und die von Ihm (Allah) kamen ganz offen (ohne Verheimlichung).

    Und wenn du die Steine siehst, dann gehe im Sujud vor ihnen - falle um (brich zusammen) sogar vor den Götzen und Bildnissen.

    Und bestätigt (nur), dass Allah - Er ist Einer, der Gestalter, derjenige Allein (für dich) bestehende.

    Und bestätigt (dabei) Gewiss, der Gesandte kam wahrhaftig - von Ihm (ALLAH) mit dem Koran und der Eingebung.

    So bist du (mit all dem) wirklich für alle ein Mumin - und es erreicht dich wenig Kufr.

    Das ist Er! Der Aufschub/Die Verzögerung (al-Irjaa) bei den Extremen (al-Ghulat). Alle Jahmi (Jahamiten) sind Brüder vom Shaytan.[3]


    Desweiteren vertreten einige den Standpunkt, dass der Unglaube erst entsteht, sofern dies in Relation mit der Zurückweisung bzw. Leugnung (al-Juhud) geschieht. Sie bringen ebenso noch eine Aussage des noblen Abu Dschafar at-Tahawi – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – heran, um ihren Standpunkt zu untermauern: „Der Gläubige tritt nur aus dem Iman aus, wenn er etwas davon leugnet (Juhud).“[4]Wie zuvor reißen sie diese Aussage aus dem Zusammenhang, Interpretieren sie ohne jegliches Wissen und ohne das Verständnis der noblen Gelehrten, was wie Erkennbar fatale Auswirkungen auf das Gedankengut der Muslime hat. Imam Sadr ad-Din Abu'l Hassan Ali Ibn Abi al-Izz al-Hanafi – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Der Autor (at-Tahawi) entgegnet hier der Ansicht der Kharawij und den Mu'tazila, welche sagen, dass all jene die eine von den großen Sünden (Kabira) begehen, aufhört ein Gläubiger zu sein. Dies stützt jenes, was er (at-Tahawi) zuvor sagte: „Wir bezeichnen niemanden, der Ahl al-Qiblah, als Kafr, solange er nicht seine Sünde für Erlaubt erklärt. Wir sagen nicht: Den Gläubigen schadet seine erworbene Sünde nicht.“ Wir haben uns bereits über diese Angelegenheit geäußert (in der Darlegung zur grad angeführten Aussage).“ [5]

    Er (at-Tahawi) beabsichtigte dadurch die Kharawij und die Mu'tazila zu wiederlegen, die eine Person ihren Iman absprechen aufgrund einer Sünde, in der er verfiel. Dadurch wird klar ersichtlich, dass auch diese Aussage des Imam ausschließlich auf große und kleine Sünden bezogen ist, nämlich im Sinne das jemand der eine große oder kleine Sünde begeht nicht dadurch zum Ungläubigen wird, außer er leugnet oder weißt etwas davon zurück und genau dadurch entgegnete er den Kharawij und Mu'tazila, die jemanden als Ungläubigen betrachten aufgrund des Begehens einer Sünde.

    Imam Shami Muhammad Amin Ibn Abidin al-Hanafi – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Außerdem wird ein Rechtsfähiger (Mukallaf) von allen Gelehrten zum Ungläubigen erklärt, wenn dieser über eine lustige Natur verfügt und mit der Absicht eine humorvolle Zeit zu verbringen ein Wort des Kufr äußert, auch wenn das, was er sagt eigentlich gegen seine innere Überzeugung ist.“ [6]

    Imam Sa'ad al-Din Ibn Umar al-Taftazani al-Hanafi – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Derjenige der Flachsereien mit den Unglauben (Apostasie) begeht, wird zum Apostanten durch die Flachserei allein und nicht wegen dessen worüber er sich Lustig machte, denn darin liegt die Schlechtmachung der Religion[…] und zugleich ist dies eine Antwort auf jene, die meinen das der Unglauben (Apostasie) ausschließlich durch den Wandel der Überzeugung entsteht und die Spöttelei dies – die Überzeugung bzw. die Aqida – negiert, da ein Fehlen an Anerkennung des Hukm vorhanden ist.[7]

    _____________________________________________

    [1] Ikfar al-Mulhidin fi Daruriyyat ad-Din, S.15ff
    [2] Al-Bahr al-Raiq Scharh Kanz al-Daqa'iq; Bei Dr. Alawi Saqqaf: Tawassut wal Iqtisad fi Anna Kufra yakunu bil Qawl Awil fi'l Awil I'tiqad
    [3] Qaseedah an-Nooniyyah
    [4] Al-Aqida at-Tahawiya, Nr.136
    [5] Sharh al-Aqida at-Tahawiya, S.282
    [6] Radd al-Muhtar alaa al-Dur al-Mukhtar, 9:7
    [7] Sharh al-Talwih alaa l-Tawdih; Dr. Alawi Saqqaf: Tawassut wal Iqtisad fi Anna Kufra yakunu bil Qawl Awil fi'l Awil I'tiqad
    Geändert von Abu_Taymiyyah (15.06.2010 um 02:46 Uhr)

  5. #15
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    Ahl al-Qiblah wird aufgrund einer Sünde nicht zum Ungläubigen

    „Wir bezeichnen niemanden, der Ahl al-Qiblah, als Kafr, solange er nicht seine Sünde für Erlaubt erklärt.“ Dies ist ein grundlegendes Prinzip der Ahlu Sunnah Wal Jammah. Wer sind die Ahl al-Qiblah? Imam Abu Dschafar at-Tahawi – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Wir nennen unsere Glaubensgefährten gläubige Muslime, solange sie anerkennen, was der Prophet überbrachte und alles, was er gesagt und erzählt hat, bestätigen.“[1] Mit Ahl-Qiblatina meint at-Tahawi; jeder der den Islam bekräftigt, sein Gesicht gen Kaaba im Gebet ist, selbst wenn er falsche Gedanken vertritt, die keinen Unglauben darstellen oder sich in sündige Taten vertieft, es sei denn dass er bestreitet, was der Gesandte – Allahs Segen und Friede auf ihm – brachte. Dieser Grundsatz wurde von den Gelehrten der Sunnah niedergeschrieben, um die Gedanken der Kharawij und Mu’tazila zu wiederlegen, welche aufgrund von große Sünden jemanden Exkommunizieren.

    Die Sünden werden in zwei Kategorien eingegliedert:

    • · Sünden die großen Unglauben (Kufrun al-Akbar) darstellen, wie das Beigesellen eines anderen neben Allah, die Spötterei über Allah, Seinem Gesandten oder der Religion oder die große Heuchelei (Nifaq al-Akbar); allgemein sind es jene Sünden, wodurch man ungläubig wird und nicht zum Frevler

    • · Sünden, die nicht die Stufe des großen Unglauben (Kufrun al-Akbar) erreicht haben, wie das begehen von Unzucht, das ungerechte Töten eines Menschen oder die Flucht vom Schlachtfeld; Diese Sünden sind große Sünden (Kabirah), wodurch man Frevler, aber nicht Ungläubig wird (Dhanbun mufassfiqun wa ghairi-mukaffirun)

    Allah, gepriesen sei Er, bezeichnet das Anrufen eines anderen als Allah als großen Unglauben:

    {"Und wer neben Allah einen anderen Gott anruft, für den er keinen Beweis hat, der wird seinem Herrn Rechenschaft abzulegen haben. Wahrlich, die Ungläubigen haben keinen Erfolg." (Sure al-Mu’minin, Vers.117) }

    Allah, gepriesen sei Er, bezeichnet das Vorwerfen einer ehrenhaften Frau mit Unzucht als Frevel (Fisq):

    {"Und denjenigen, die ehrbaren Frauen (Unkeuschheit) vorwerfen, jedoch nicht vier Zeugen (dafür) beibringen, verabreicht achtzig Peitschenhiebe. Und lasset ihre Zeugenaussage niemals gelten; denn sie sind es, die Frevler sind."(Sure an-Nur, Vers.4) }

    Und Allah, gepriesen sei Er, sagt:

    {"Und esset nicht von dem, worüber Allahs Name nicht ausgesprochen wurde; denn wahrlich, das ist Frevel. Und gewiss werden die Satane ihren Freunden eingeben, mit euch zu streiten. Und wenn ihr ihnen gehorcht, so werdet ihr Götzendiener sein." (Sure al-An’am, Vers.121) }

    In diesem Vers erwähnt Allah, gepriesen sei Er, beide Sünden: Frevel (Fisq) und Unglaube (Kufr). Während Allah, gepriesen sei Er, den Verzehr des Fleisches, welches nicht in Seinem Namen geschlachtet wurde und das beschuldigen einer ehrenhaften Frau als Frevel (Fisq) bezeichnet, stuft der Erhabene die Gehorsamkeit bzw. Folgeleistung der Gesetzgebung der Ungläubigen als Unglauben ein. Al-Hafidh al-Imam Abu al-Fida Imad ad-Din Ismail Ibn Kathir – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – kommentierte die Worte: {"Und wenn ihr ihnen gehorcht, so werdet ihr Götzendiener sein"}, wie folgt: „Das heißt die Befolgung anderer Befehle/Gesetze anstatt der Befehle/Gesetze Allahs, des Erhabenen, ist die große Beigesellung (Shirk al-Akbar), wie im (folgenden) Vers erwähnt wird: "Sie nahmen sich ihre Gelehrten und ihre Mönche zu Herren neben Gott, sowie auch Christus, den Sohn Marias. Dabei wurde ihnen doch nur befohlen, einem einzigen Gott zu dienen".“[2]

    Aus diesem Vers wird entnommen, dass sobald eine Sünde nicht den großen Unglauben (Kufrun al-Akbar), die große Beigesellung (Shirk al-Akbar) oder die große Heuchelei (Nifaq al-Akbar) darstellt, das Erlauben des Verbotenen (Istihlal) eine Bedingung ist, um in den Unglauben zu verfallen. Jedoch sobald diese Sünde die Stufe des Unglauben, Beigesellung oder der Heuchelei erreicht hat, so ist schon das alleinige Begehen dieser Sünde der Grund für den Unglauben und der Exkommunizierung. Es sind jene Sünden, die denjenigen bei der Ausführung dieser Sünde aus der Gemeinschaft Exkommunizieren. Auf zweierlei Arten kann dies Zustandekommen: wenn das Obligatorische verlässt; wenn man eine untersagte Handlung mit den Extremitäten oder Bekräftigung mit der Zunge tätigt. Diese Arten von Sünden stehen dem Iman Diametral entgegen, weshalb sie das Fundament des Islam zerstören. Und sie gliedern sich wiederrum in zwei Arten:

    · Das Unterlassen jener Handlungen, welche das Fundament des Iman darstellen, wie das Glaubensbekenntnisse, Handlungen des Herzens, Überzeugung im Herzen usw.

    · Die Untersagungen, die das Fundament schaden, wie das Spotten oder Beschimpfen Allahs, dem Segensreichen, Seinen Gesandten – Allahs Segen und Friede auf ihm – oder über die Religion, das Erlassen von fremden Gesetzten, die Implementierung fremder Gesetzte, das Anrufen anderer als Allah, das Schlachten im Namen anderer als Allah oder Wahrsagerei und Zauberei zu Praktizieren.

    Die großen Sünden (Kabirah) sind jene wegen dessen man nicht zum Ungläubigen wird, ausgenommen man erklärt das Verbotene für Erlaubt (Istihlal). Es sind also jene die nicht die Stufe des großen Unglauben, Beigesellung oder Heuchelei erreicht haben. Ab wann wird eine Sünde als Kabirah eingestuft und wann als Saghirah?

    Große Sünden (al-Kabirah):

    Al-Qadi al-Imam Muhammad Ibn Mandhur al-Ansari al-Afriqi – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte hinsichtlich der Bedeutung von al-Kabirah: „Al-Kibr (Singular von Kabirah); Große Sünde und eine Sache für das Allah das Feuer verspricht. Kibratu: Ähnlich wie Al-Kibr, jedoch enthält al-Kibr eine Form des Superlativs. Allah, gepriesen sei Er, sagt: {"Sie sind jene, die sich vor den großen Sünden und den Schlechtigkeiten hüten." (Sura an-Najm, Vers.22)}.[3]

    Die großen Sünden sind jene, die im Koran, der authentischen Sunnah und dem Konsens auch als solche bezeichnet werden. Außerdem gehören dazu all jene Übertretungen, welche mit einer schweren Bestrafung des Verursachers belegt sind oder für die in der Scharia eine festgelegte Form der Bestrafung existiert oder jene Übertretungen, vor dessen Ausführung streng abgeraten wird. Demgemäß muss jede große Sünde im Buch oder in den Überlieferungen der Stufe „Sahih“ oder „Hasan“ mit Fisq, Verdammnis oder mit einer Bedrohung assoziiert sein, um zu dieser Art von Sünden gezählt werden zu können.

    Scheich al-Islam al-Mujaddid Taqiyyudin Abu'l Abbas Ahmad Ibn Taymiyah al-Hanbali – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Eine große Sünde (al-Kabirah) ist das, wo eine spezifische Bestrafung im Diesseits oder im Jenseits verheißen worden ist[…] Wann immer der Iman oder das Paradies in einer Überlieferung (Ahadith) negiert wird, ist es ausschließlich aufgrund einer großen Sünde (al-Kabirah).“[4]

    Sayyiduna Abu Abdullah Ibn Abbas – Allahs Wohlgefallen auf ihm – sagte: „Alle Sünden, wo gesagt wird, dass sie den Zorn oder Fluch Allahs auf sich ziehen oder zum Höllenfeuer führen sind große Sünden (al-Kabirah).“[5]

    Imam Sa'ad al-Din Ibn Umar al-Taftazani al-Hanafi – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Wie bereits gesagt ist eine mögliche Bedeutung von Kabirah, dessen Verderbtheit gleich der Verderbtheit der bereits angeführten Dinge ähnlich ist (zuvor erwähnte der Autor: Polytheismus, das Töten eines Unschuldigen, Ehebruch, Zauberei, vom Schlachtfeld fliehen etc.) oder es ist das bezüglich dessen das Gesetzt mit einer Bestrafung droht; auch ist jeglicher Ungehorsam auf dem das Geschöpf verharrt eine große Sünde[…]“[6]

    Für die Bedeutung der „Großen Sünden“ gibt es keine Einheitliche Definition. Gemäß Izz ud-Din Ibn Abd al-Salam – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – lautet die anerkannteste Definition wie folgt: „Eine große Sünde ist jede eindeutig nachweislich beschriebene Sünde, welche bei der Ausübung bagatellisiert und nicht für ernst genommen wird.“ Andere Wissenschaftler, wie Abu Sa'id al-Hasan al-Basri – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – meinten hingegen: „Jede Sünde, die Allah mit dem Feuer in Verbindung bringt, gehört zu den großen Sünden.“

    _______________________________________________

    [1] Al-Aqida at-Tahawiya, Nr.123, 124
    [2] Tafsir al-Quran al-Adhim
    [3] Lisan al-Arab
    [4] Al-Majmoo al-Fatawa, 11:650
    [5] Al-Majmoo al-Fatawa, 11:650
    [6] Sharh al-Aqida al-Nasafiyyah, S.107


    Geändert von Abu_Taymiyyah (18.06.2010 um 07:48 Uhr)

  6. #16
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    Allah, gepriesen sei Er, sagt:

    {"Wenn ihr euch vor den großen Sünden hütet, welche euch verboten wurden, so werden Wir eure Fehler verbergen und euch auf eine ehrenvolle Stufe erheben." (Sura an-Nisa, Vers.31)}

    Imam Abu Abdullah al-Qurtubi al-Maliki – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – kommentierte dazu: „In diesem Vers verbietet Allah eine Anzahl von Sünden. Das, was Er hier verbietet sind die großen Sünden. Allah verspricht, dass Er all jenen ihre kleinen Sünden vergeben wird, wenn sie sich vor den Vergehen hüten, die als große Sünden bezeichnet werden. Dieser Vers zeigt deutlich, dass die Sünden in klein und groß unterteilt werden. Darauf stützend haben einige Exegeten und Rechtsgelehrte geäußert, dass ausgehend von dem Versprechen Allahs kleine Sünden, wie z.B.: die Berührung oder die Betrachtung einer einem selbst verbotenen Frau, unter Umständen Vergebung finden, sofern man natürlich die großen Sünden meidet. Doch das bedeutet nicht, dass alle kleinen Sünden vollkommen vergeben werden[…] All jene Vergehen, bei denen Allah mit einer Strafe droht, sowie all jene, die den Lebewesen Schaden zufügen, gehören zu den großen Sünden; alle anderen zu den kleinen.“[1]

    Kleine Sünden (Al-Saghirah):

    Kleine Sünden sind Handlungen die Allah, gepriesen sei Er, missfallen, aber für die keine spezifische Bestrafung im Diesseits oder Jenseits oder strenge Ermahnung vorhanden ist.

    Scheich al-Islam al-Mujaddid Taqiyyudin Abu'l Abbas Ahmad Ibn Taymiyah al-Hanbali – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „[…] und eine kleine Sünde (al-Saghirah) ist das wo nix dieser Art (von Bestrafung) erwähnt worden ist. Das Beste was bezüglich dieser Frage gesagt wurde, ist die Aussage von Sayyiduna Abdullah Ibn Abbas. Abu Ubaid, Ahmad Ibn Hanbal und andere haben seine Aussage notiert, dass eine kleine Sünde jene sind wofür keine Strafe im Diesseits oder im Jenseits erwähnt worden sind. Dies ist auch die Implikation der folgenden Aussage: „Eine kleine Sünde ist das, wofür keine spezifische Bestrafung (al-Hadd) in diesem Leben vorgeschrieben ist.“ Kleine Sünden sind jene auf denen keine spezifische Strafe in diesem Leben erwähnt worden ist, noch irgendeine spezifische Ermahnung (al-Waid) bezüglich des Jenseits ausgestellt wurde, wie beispielsweise jene Person die zum Feuer entsandt wird oder er den Zorn Allahs und Sein Fluch auf sich ziehen wird.“[2]

    Imam Sa'ad al-Din Ibn Umar al-Taftazani al-Hanafi – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „[…] auch ist jeglicher Ungehorsam auf dem das Geschöpf verhaart eine große Sünde und alles für das es ein Straferlass gibt ist eine kleine Sünde (al-Saghirah).“[3]

    Große und kleine Sünden in Relation:

    Eigentlich können die zwei Relativen Begriffe nicht Definitiv Separat voneinander geführt werden. Nur im direkten Vergleich untereinander sind bestimmte Sünden größer oder kleiner als andere. Die Weisheit, welche sich dahinter verbirgt, ist, dass der Gläubige sich vor jeder Sünde, ob groß oder klein, distanziert. Spezifische Sünden bezeichnet man im unmittelbaren Vergleich mit einer anderen als kleinere Sünde. Beispielsweise ist der Genuss von Berauschendes im direkten Vergleich zum Unglauben oder Beigesellung eine kleinere Sünde. Das Erblicken oder Küssen einer untersagten Frau ist wiederum im direkten Vergleich zum Ehebruch oder unerlaubten Geschlechtsverkehr eine kleine Sünde. Der Standpunkt der Ahlu Sunnah Wal Jammah ist, dass nimmer eine Sünde vergeben wird, nur da man sich vor einer anderen hütet. Denn Allgemein zählt jede Sünde zu den großen, nur im direkten Vergleich untereinander unterscheidet man zwischen großen und kleinen. Denn selbst das Begehen einer kleinen Sünde kann ggf. zu einer großen Sünde werden, falls man auf diese kleine Ungehorsamkeit behaart und sich nicht von ihr distanziert und Reue zeigt. Ihre Vergebung liegt allein in Allahs Hand, wenn Er, gepriesen sei Er, will, dann vergibt er ihnen und wenn Er, gepriesen sei Er, will dann bestraft er ihnen.

    Imam Sa'ad al-Din Ibn Umar al-Taftazani al-Hanafi – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Der Autor von al-Kifaya[4] sagte das in Wahrheit die zwei Relative Begriffe sind, welche nicht Definitiv voneinander getrennt werden können. So ist jeder Ungehorsam, wenn es im Vergleich zu etwas ist, was darüber steht, klein; und wenn es darunter steht, ist es groß. Die absolut größte Sünde ist Unglaube, da kein vergehen existiert, das größer ist als es. Im Allgemeinen enthält die Bedeutung der großen Sünden (al-Kabirah) andere Dinge abgesehen von Unglauben.“[5]

    Imam Abu Muhammad Said Ibn al-Jubair – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Dass reumütige Bitten um Sündenvergebung vernichtet die großen Sünden und das Beharren auf kleine Sünden lassen diese zu große werden.“[6]

    Dass die kleinen Sünden vergeben werden – sofern man Aufrichtig Reue zeigt –, wenn man sich vor den großen Sünden hütet, so herrscht zwischen dem Koran und der Sunnah Einigkeit. Das Meiden der großen Sünden, hat nicht unbedingt die Vergebung der kleinen Sünden zur Folge. Nur ist nach der vorherrschenden Vermutung, der führenden Hoffnung und dem festgeschriebenen Wunsch Allahs, ihre Vergebung sehr wahrscheinlich. Denn wenn wir sagen würden, dass durch das Meiden der großen Sünden den kleinen mit Bestimmtheit verziehen wird, so hätten wir das Begehen der kleinen Sünden für erlaubt erklärt. Das wiederum widerspricht der islamischen Scharia. Imam Abu Mansur as-Samarqandi al-Maturidi al-Hanafi – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Diejenigen, die Sünde begehen, verlieren dadurch nicht ihren Iman. Denn über eine große übereinstimmende Überlieferung steht es fest, dass die Möglichkeit der Vergebung auch für die großen Sünden besteht. Wenn die großen Sünden vergeben werden können, dann ist die Möglichkeit der Vergebung der kleinen Sünden umso größer.“[7]

    _______________________________________________

    [1] Al-Jami' li Ahkam il-Qur'an, 5:158ff
    [2] Al-Majmoo al-Fatawa, 11:650f
    [3] Sharh al-Aqida al-Nasafiyyah, S.107
    [4] Abu Bakr Ahmad Al-Khatib al-Baghdadi
    [5] Sharh al-Aqida al-Nasafiyyah, S.108
    [6] Abu Abdullah al-Qurtubi: Al-Jami' li Ahkam il-Qur'an, 5:161
    [7] Kitab at-Tawhid, S.329
    Geändert von Abu_Taymiyyah (19.06.2010 um 04:18 Uhr)

  7. #17
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    Aufgrund von großen Sünden wird niemand ein Ungläubiger:

    „Wir bezeichnen niemanden, der Ahl al-Qiblah, als Kafr, solange er nicht seine Sünde für Erlaubt erklärt.“ Gegenwärtig vertreten manche über diesen Grundsatz der Ahlu Sunnah Wal Jammah ein fehlerhaftes und oberflächliches Verständnis. Dieses fehlerhafte Verständnis beinhaltet; das ein Gläubiger jegliche Handlung ausführen könne und dabei ein Muslim bleibt, ausgenommen das er Istihlal macht; dies beinhaltet bei ihnen auch die Aussagen und Handlungen des Unglaubens, d.h. das jemand der Unglauben Bekräftigt oder Begeht erst durch den Istihlal zum Ungläubigen wird, bevor dies nicht geschieht kann solch jemand nimmer aus der Gemeinschaft exkommuniziert werden. Dadurch haben sich mehrere fatale Ideen in der Ummah ausgebreitet, wie beispielsweise, dass der Herrscher der nicht mit dem Regiert, was Allah, gepriesen sei Er, herabgesandt hat nicht zwingend zum Ungläubigen wird, solange er seine Handlung als Verboten ansieht, das Gesetzt Allahs nicht leugnet oder es als Erlaubt (Istihlal) ansieht. Wer von unsere Rechtschaffenen Gelehrten hat jemals dieses Grundprinzip derart Ausgelegt? Wer hat dadurch den Unglauben oder sogar die Beigesellung entschuldigt? Das Wahrhaftige Verständnis dieses Prinzips lautet, wie folgt: Dieser Grundsatz wurde entgegen den Kharawij und Mu’tazila verfasst, weil sie aufgrund von großen Sünden (al-Kabirah) jemanden aus der Gemeinschaft exkommunizierten. Die Gelehrten begriffen dadurch das damit ausschließlich die großen Sünden (al-Kabirah) gemeint sind, und das jemand der solch eine begeht nicht dadurch zum Ungläubigen wird, außer dass er sie für Erlaubt erklärt. Dadurch legten sie den unterschieden zwischen den Leuten der Sunnah und der Bid’a dar, welche jemanden deshalb zum Ungläubigen erklären, auch wenn er es nicht leugnet oder für erlaubt erklärt. Mit dem Begriff „Sünden“ sind jene gemeint, welche eine niedrige Stufe als Kufr/Shirk haben, wie die Kabirah und Saghirah. Wie wir bereits die Aussage „keinen Gläubigen wegen dem Begehen einer Sünden zum Ungläubigen zu erklären“, erklärten, sind damit solche Sünden gemeint, die keinen Unglauben darstellen. Diese Sünden werden nicht zur Ursache für die große Beigesellung und stehen nicht im Diametralen Wiederspruch zur Überzeugung und den Handlungen des Herzens. Die Formulierung „wir erklären keinen Gläubigen“, zeigt desweiteren, dass derjenige, der vom Verbot dieser Sünde überzeugt ist sowie auch von der damit verbundenen Strafe beim Begehen der Sünde, ein Gläubiger ist. Der Betroffene wird dadurch aber zum Frevler. Beim Begehen dieser Sünde wird eine Bestrafung verhängt und durchgeführt, falls die Bedingungen dafür Erfüllt worden sind und dies gilt als Löschung und Tilgung dieser Begangenen Sünde. Die Formulierung „bis er diese Sünde für erlaubt erklärt (Istihlal)“, legt dar, dass solange diese Sünde nicht für erlaubt erklärt (Istihlal) wurde, der Betroffene nicht zum Ungläubigen erklärt wird. Jedoch wenn jemand, diese Sünde nicht begeht, aber davon überzeugt ist, dass sie erlaubt ist, so ist dies ausreichend für seine Unglauben, da er dadurch zum Leugner des Buches und der Sunnah wird. Daraus wird ersichtlich das die fehlerhaften Konzeptionen die die Leute der Erneuerung daraus ableiten, schlichtweg falsch und nichtig sind. Nimmer sind damit die Sünden gemeint, welche die Stufe des großen Unglauben (Kufrun al-Akbar) und der großen Beigesellung (Shirk al-Akbar) erreicht haben; kein Wissenschaftler hat jemals dies derart Ausgelegt und es (Istihlal) als eine Bedingung der Exkommunizierung festgesetzt. Darauf einigten sich die renommierten Wissenschaftler der Ahlu Sunnah Wal Jammah:

    Imam al-Mullah Ali Ibn Muhammad al-Qari al-Hanafi – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Wir erklären niemanden zum Ungläubigen, wie groß auch immer seine begangene Sünde sein sollte, solange dieser es nicht im vorsätzlichen Glauben getan, diese sei Halal (legitim) gewesen.“[1]

    Imam Najm ad-Din Abu Hafs Umar al-Nasafi al-Hanafi – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Eine große Sünde beseitigt ein Iman habendes Geschöpf nicht vom Glauben, noch führt es ihn in den Unglauben. Doch Allah, gepriesen sei Er, vergibt demjenigen nicht der Ihm etwas Beigesellt, aber Er vergibt etwas anderes als dies, wem auch immer Er will (vergibt Er) jegliche Sünde, entweder groß oder klein. Die Bestrafung einer kleinen Sünde ist zulässig und ebenso die Vergebung einer großen Sünde, sofern es nicht von der Natur ist, dass Verbotene für Erlaubt zu erklären (Istihlal); denn dies ist Unglaube. Die Fürsprache des Propheten – Allahs Segen und Friede auf ihm – wird durch Überlieferungen im Falle von denjenigen gegründet, der große Sünden begeht. Und jene die Iman haben, welche große Sünden begehen werden nicht ewig im Feuer verweilen.“[2]

    Imam Sa'ad al-Din Ibn Umar al-Taftazani al-Hanafi – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – kommentierte die vorige Aussage, wie folgt: „Die absolut größte Sünde ist Unglaube, da kein vergehen existiert, das größer ist als es. Im Allgemeinen enthält die Bedeutung der großen Sünden – im genannten Grundsatz – andere Dinge, abgesehen von Unglauben. „Beseitigt ein Iman habendes Geschöpf nicht vom Glauben“/ denn die Bestätigung (Tasdiq), welcher die reale Essenz des Glaubens ist, weiterbesteht. Dies im Gegensatz zu der Position von den Mu’tazila, in dem sie behaupten, dass wer auch immer eine große Sünde begeht weder ein Gläubiger noch ein Ungläubiger ist[…] „In den Unglauben“/ Dies im Gegensatz zu den Kharawij, da sie den Standpunkt vertraten, dass derjenige der eine große Sünde oder gar eine kleine Sünde begeht ein Ungläubiger ist und das es keine mittlere Position zwischen Iman und Kufr gibt[…] Aber wann immer es auf die Weise geschieht das Verbotene als Erlaubt zu erklären (Istihlal)[…] ist es Unglaube, weil es ein Zeichen des Takdhib ist.“[3]

    Scheich al-Islam al-Mujaddid Taqiyyudin Abu‘l Abbas Ahmad Ibn Taymiyah al-Hanbali – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Wir (Ahlu Sunnah) trafen Konsens, was den Satz „jemand wegen Sünden nicht zum Ungläubigen erklären" angeht, so meinen wir hier Sünden wie Unzucht, Alkohol trinken oder solche Sünden[...]“[4]

    Scheich al-Islam al-Mujaddid Taqiyyudin Abu’l Abbas Ahmad Ibn Taymiyah al-Hanbali – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte desweiteren: „Und es ist obligatorisch dafür Wissend zu sein, dass die Aussage „der Unglaube von jemanden, der Allah, den Boten oder die Religion verunglimpft ausschließlich Unglaube ist, da er Istihlal auf seine Handlung machte (d.h. er erklärte diese Verunglimpfung als Gesetzlich Erlaubt“ ein widerwärtiger Fehler und eine sehr große Abweichung darstellt...und dies aus zahlreichen Perspektiven[...]“[5]

    Imam Sadr ad-Din Abul Hasan Ali Ibn Abi al-Izz al-Hanafi – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Was die Aussage des Imam angeht, so war seine Aussage auf die Kharawij bezogen, weil sie bei den Leuten der Gebetsrichtung (Muslimen) aufgrund großer Sünden den Takfir vornahmen. Durch diese Aussage hat der Imam einen Unterschied zwischen Ahlu Sunnah Wal Jammah und den Kharawij gemacht, indem er erklärte, dass Ahlu Sunnah Wal Jammah wegen Sünden, die nicht die Stufe des großen Unglaubens erreichen, sondern solche wie Unzucht den Verzehr von Alkohol usw. (Zamb mufasiq wa kheyri mukafir – d.h. großen Sünden, die nicht die Stufe des Kufr/Schirk erreichen) keinen Takfir bei den Leuten der Gebetsrichtung vornehmen, bis derjenige diese Sünde (wie Unzucht, Alkohol trinken usw.) für erlaubt (Istihlal) erklärt.“[6]

    Imam al-Asr Allamah Anwar Schah Bin Muazzam Schah al-Kashmiri al-Hanafi – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Gemäß dem Verständnis der Ahlu Sunna, was den Takfir der Ahl al-Qiblah angeht, so sind hier nicht die Handlungen gemeint, die Kufr Handlungen sind. Oder die Handlungen, die nicht unbedingt jemanden zum Ungläubigen machen.“[7]

    Die Angelegenheit der Exkommunizierung (Takfir) oder der nicht-Exkommunizierung (nicht Takfir) hat eine Menge Kontroverse und sogar zur Verfolgung geführt. Desweiteren hat dies gewaltig zur Spaltung beigetragen. Die Meinungen und Begierden haben sich überall in dieser Angelegenheit stark ausgebreitet. Die unterschiedlichen Fraktionen haben all ihre Meinungen verkündet, sowie weiterentwickelte Thesen hervorgebracht zur Untermauerung ihrer Sichtweise. Im Allgemeinen nahmen sie entweder einen Extremen oder Moderaten Standpunkt hinsichtlich der Konzeptionen und der Ideologie (Islam) an dem jene festhalten, wo sie jedoch in Wahrheit dem entgegenstehen oder in ihrer Beurteilung der Wahrheit, was Allah, Seinem Gesandten – Allahs Segen und Friede auf ihm – herabsandte, sowie über diejenigen die sich der großen Sünden schuldig machen.

    Eine Fraktion – Jahmiyyah und die Extremen Murji’ah – verrichtete auf niemanden der Ahl al-Qiblah den Takfir und verurteilten den Takfir insgesamt, selbst wenn ihnen bewusst wurde, dass innerhalb der Gemeinschaft Heuchler existieren, welche größere Ungläubige als die Juden und Christen sind, sowie bei jenen die öffentlich ihren Unglauben ausleben oder die ihre Heuchelei bei jeder Gelegenheit ausleben, trotz der äußerlichen Bekräftigung.

    Allerdings herrscht keine Meinungsverschiedenheit in der Gemeinschaft bezüglich des Sachverhalts, dass wenn irgendjemand sich auflehnt, jene Angelegenheiten anzuerkennen, welche eindeutiges und definitives (Zahir wa Mutawatir) Wissen darstellen betreffs dessen was Obligatorisch oder Ungesetzlich ist, so wird er dazu angehalten sich zu wiederrufen. Falls er wiederruft wird er in Ruhe gelassen, anderseits wird er als Apostant (Murtad) und Ungläubiger (Kafir) deklariert, sowie Hingerichtet. Heuchelei und Apostasie sind häufige Konsequenzen von ketzerischen Ideen und schlimmen Praktiken. Ahmad Ibn Muhammad al-Khallal notiert in Kitab as-Sunnah eine Aussage von Muhammad Ibn Sirin – durch eine einwandfreie Überlieferungskette –, dass diejenigen welche ziemlich leicht zur Apostasie rotieren, jene sind welche abwegige Konzeptionen und Überzeugungen haben. Ibn Sirin vertritt darin den Standpunkt dass im Fall von solchen Leuten, der folgende Vers herabgesandt wurde:

    {"Und solltest du diejenigen sehen, die über Unsere Zeichen (Ayat) lästern, so wende dich von ihnen (so lange) ab, bis sie zu einem anderen Thema übergehen." (Sure Al-An’am, Vers.68)}

    ______________________________________________

    [1] Sharh al-Fiqh al-Akbar, S.212
    [2] Al-Aqida al-Nasafiyyah
    [3] Sharh al-Aqida al-Nasafiyyah, S.108
    [4] Al-Majmoo al-Fatawa, 7:302
    [5] As-Sarim al-Maslul alaa Shatim ar-Rasul, S.514
    [6] Sharh al-Aqida at-Tahawiya
    [7] Ikfar al-Mulhidin fi Daruriyyat ad-Din, S.15ff
    Geändert von Abu_Taymiyyah (20.06.2010 um 03:55 Uhr)

  8. #18
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    Aus diesem Grund nahm die Allgemeinheit der Wissenschaftler davon Abstand, dass sie keine Exkommunizierung aufgrund einer Sünde machen würden. Vielmehr bevorzugen sie zu sagen, dass sie keine Exkommunizierung für alle Sünden machen, da die Kharawij dies machten. Dies sind zwei unterschiedliche Standpunkte; der zweite Standpunkt ist eine Verwerfung des Kharawij Gedankenguts, welche die Exkommunizierung für jegliche Sünde vornehmen. Dies ist der Grund – und Allah weiß es am besten – weshalb Abu Dschafar at-Tahawi seine Aussage einschränkt und sagte: „[...]solange er nicht es für Erlaubt erklärt.“ Allerdings kann diese Einschränkung scheinbar suggerieren, dass sich at-Tahawi ausschließlich auf die Fehler in der Praxis bezieht, nicht aber in Angelegenheiten der Überzeugung. Es ist schwierig dies zu akzeptieren, da sich die Aufforderungen der Scharia in Angelegenheiten der Praxis nicht ausschließlich auf die Handlungen, sondern auch auf die Überzeugung bezieht und in Angelegenheiten der Überzeugung, bezieht es sich nicht ausschließlich darauf, sondern umfasst auch die Handlungen. Denn die Handlungen werden nicht nur auf die der Extremitäten beschränkt; auch die Handlungen des Herzens sind vorhanden. In Wahrheit sind die Handlungen des Herzens maßgebender, da aus sie die Handlungen der Extremitäten resultieren. Imam Sadr ad-Din Abu’l Hasan Ali Ibn Abi al-Izz al-Hanafi – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Jedoch verschwindet diese Entgegnung, sobald der eingeschränkte Satzteil, wie folgt genommen wird zu lesen: „solange er nicht an deren Erlaubt glaubt“.“[1]

    Desweiteren sagen wir nicht „den Gläubigen schadet seine erworbene Sünde nicht.“ Dies steht im Gegensatz zu den Standpunkt der Murji’ah, in der die Sünden einen nicht schaden, wenn er Iman hat. Der Standpunkt der Murji’ah ist die eine Extreme, dagegen ist die der Kharawij die andere Extreme; die Kharawij exkommunizieren aufgrund einer Sünde bzw. jeder großen Sünde. Ähnlich meinen die Mu’tazila das die großen Sünden den Iman vollständig liquidieren und nichts zurücklässt. Die Kharawij meinen dass die Sünde den Frevler vom Iman abstößt und somit im Unglauben landet. Auf der anderen Seite meinen die Mu’tazila, dass eine Sünde jemanden vom Iman abstößt, aber man nicht im Unglauben landet. Dies ist der bekannte Standpunkt zwischen den zwei Standpunkten der Murji’ah und Kharawij; jedoch weil sie die Meinung vertreten, dass solch jemand kein Iman besitzt, verurteilen sie ihn ins Ewige Feuer.

    Manche Gelehrte der Scholastik (Kalam), Rechtswissenschaft (Fiqh) und Hadithwissenschaft (Hadith) vertreten denselben Standpunkt, wenn dies in Fragen des I’tiqad geschieht, aber nicht in der Praxis, aufgrund von großen oder kleinen Sünde, selbst wenn die Ansicht der betreffenden Person auf eine ungewöhnliche Interpretation (Ta’wil) der Texte basiert. Sie vertreten die Überzeugung das sie jeden Exkommunizieren der ketzerische Überzeugungen hält, ohne dabei zwischen einem Gelehrten (Mujtahid) der einen Fehler begann und einen Laien (Ammiy) zu differenzieren. Sie beschuldigen denjenigen mit Unglauben und weigern sich, die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, dass der Mujtahid Aufrichtig in seiner Anstrengung sein könnte, wenn auch er nicht zum richtigen Entschluss gelangte. Scheich al-Islam Taqiyyudin Abu’l Abbas Ahmad Ibn Taymiyah al-Hanbali – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Der Grund für diese Differenz (ob die Jahmiyyah Ungläubige sind oder nicht) – innerhalb der Hanbalitischen Rechtschule – liegt in der Antwort hinsichtlich der Fragestellung, ob die Menschen welche ketzerischen Ideen aufweisen exkommuniziert werden können als Ungläubige oder nicht. Diejenigen welche die Jahmiyyah von der Liste der zweiundsiebzig Sekten ausgliedern exkommunizieren die Brandstifter dieser Ketzerei, da nicht jeder der mit Ketzerei in Berührung kommt exkommuniziert werden kann. Vielmehr kategorisieren sie solche Menschen mit den Leuten der Bestrafung (Ahlal al-Wa’id), wie die unnachgiebigen (Fussaq) und die Sünder (Usat). Anderseits sind jene, welche die Jahmiyyah in die Liste mit eingliedern von zweierlei Art: jene welche niemanden von ihnen als Ungläubige deklarieren und jene welche alle als Ungläubige deklarieren. Die letztere Lehrmeinung ist die Meinung einiger Wissenschaftler der späteren Zeiten aus dem Kreise der Anhänger der Rechtsgelehrten oder Scholastikern[…] Doch innerhalb der Hanbalitischen Rechtschule haben die Wissenschaftler Differenzen, denn unter ihnen sind einige, welche alle ketzerischen Sekten einschließlich dieser (zuvor erwähnten) ohne eine Unterscheidung zu machen als Ungläubige ansehen, einige von ihnen sagten auch, dass sie (die Sekten) auf ewig zum Höllenfeuer verurteilt werden. Dies ist Falsch und wiederspricht gewiss den Prinzipen der Ahlu Sunnah Wal Jammah, sowie des Imam Ahmad Ibn Hanbal und dem Heiligen Koran und der Sunnah. Diejenigen welche keine ketzerischen Sekten exkommunizieren machen dies aus dem Grunde nicht, weil sie Ketzer mit den Sündern gleichsetzten. Sie sagen dass ebenso wie Ahlu Sunnah Wal Jammah niemanden wegen einer Sünde als Ungläubigen bezeichnet, würden sie ähnlich nicht jemanden als Ungläubigen bezeichnen wegen seiner Ketzerei.“[2]

    Dies ist etwas gravierendes, denn mehrere authentische Überlieferungen besagen, dass jemand, der ein Partikel an Iman im Herzen hat aus dem Feuer herausgeholt wird. Den Text welche jene Leute zur Unterstützung ihrer Ansicht heranziehen ist, dass die Besitzer des falschen Glaubens verdammt werden, welche in Konflikt mit jener Überlieferung steht. Wir werden zu diesem Thema später zurückkehren, wenn wir uns über die Aussage des Abu Dschafar at-Tahawi äußern: „Jene die große Sünden begehen, werden nicht für immer in der Hölle verweilen, wenn sie als Muwahhiduun sterben.“

    _____________________________________________

    [1] Sharh al-Aqida at-Tahawiya, S.266
    [2] Al-Majmoo al-Fatawa, 3:345ff
    Geändert von Abu_Taymiyyah (21.06.2010 um 04:04 Uhr)

  9. #19
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    Die Ketzerischen Überzeugungen müssen in diesem Licht begriffen werden; eine Person kann sowohl innerlich als auch äußerlich Aufrichtig in seinem Iman sein, aber durch eine fehl Interpretation eines Textes besitzt er eine ketzerische Überzeugung, da er entweder Qualifiziert ist, um die Texte Auszulegen oder ein Sünder, weil er unqualifiziert ist eine Auslegung der Texte durchzuführen. Ungeachtet ob derjenige dazu Befähigt ist oder nicht, kann man nicht sagen, dass er dadurch kein Gläubiger mehr ist, da er aufgrund seiner Auslegung eine ketzerische Überzeugung hat, ausgenommen das ein Text existiert welche die Aussage: dass er dadurch zum Ungläubigen wird, unterstützt. Jeder der einen anderen Standpunkt in dieser Angelegenheit vertritt, ist auf der gleichen Linie mit den Kharawij und Mu’tazila. Ebenso ist es falsch zu meinen, dass diejenigen die fehlerhafte Überzeugungen besitzen, gar nicht exkommuniziert werden sollten.

    Jener Standpunkt der Wahrhaftig ist, befindet sich zwischen den zwei Extremen Standpunkten. Wenn eine ketzerische und falsche Idee, dass Negiert was der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – brachte, so ist es verpflichtend die Wahrheit diesbezüglich zu verkünden. Wir müssen von der zugesicherten Bestrafung berichten, welche in den Texten zu dem jeweiligen Sachverhalt festgelegt wurde. Desweiteren muss man eindeutig aufzeigen, dass dies Unglaube darstellt und das jemand der derartiges vertritt ein Ungläubiger ist. Dieser Umstand wird ein treffen, sobald wir die angekündigte Bestrafung bekunden welche in den Texten angeordnet ist hinsichtlich des Unrechts. Auf dieser Grundlage habe die Mehrheit der Persönlichkeiten der Sunnah die Exkommunizierung auf denjenigen ausgesprochen, welche den ketzerischen Standpunkt vertreten das der Koran Erschaffen ist, oder das Allah, gepriesen sei Er, im Jenseits nicht von den Augen erblickt werden kann, oder das Allah, gepriesen sei Er, die Dinge nicht weiß, bevor sie eintreten. Abu Yusuf sagte, dass er mit seinem Lehrer Abu Hanifa Tagelang betreffs der Angelegenheit Debattierte, ob der Koran Erschaffen sei, bis sie beide letztendlich darin übereinkamen, dass wer auch meint, dass der Koran Erschaffen sei, ein Ungläubiger ist.[1] Abu Huraira – Allahs Wohlgefallen auf ihm – berichtet, dass der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – sagte: „Unter den Stämmen Israels gab es zwei Familienmitglieder. Der eine war ein Sünder, der andere war ein großer Verehrer. Wann immer der letztere den ersteren bei der Begehung einer Sünde sah, so bat er ihn, sich davon fern zu halten. Eines Tages als er einer Sünde nachging und der Verehrer ihn darum bat Abstand davon zu nehmen, sagte sein Begleiter (der Sünder): „Verlass mich mein Herr. Bist du mein Hüter?“ Er (der Verehrer) sagte: „Bei Allah, Er wird dir nimmer Verzeihen und nimmer wirst du ins Paradies eintreten.“ Wenn sie Sterben, dann werden sie Allah überreicht, welcher den Verehrer anredet und sagt: „Kennst du mich? Beherrschst du meine Bevorzugungen (Gaben)?“ Dann wendet Er sich zu den Sünder und sagt: „Betrete das Paradies. Du hast Meine Barmherzigkeit.“ Den anderen Befahl Er zur Hölle entsandt zu werden.“ Abu Huraira – Allahs Wohlgefallen auf ihm – fügte hinzu: „Bei demjenigen, in dessen Hand meine Seele ist, der Verehrer sprach ein Wort, welches sein Leben im Diesseits und im Jenseits Ruinierte.“[2]

    Imam Sadr ad-Din Abu’l Hasan Ali Ibn Abi al-Izz al-Hanafi – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – kommentierte die Überlieferung, wie folgt: „Dies ist deshalb so, weil wir nicht die Kenntnis besitzen, ob eine spezifische Person versuchte die Wahrheit zu finden und dabei scheiterte, weshalb er Verdient entschuldigt zu werden oder ob er vielleicht die maßgeblichen Texte betreffs einer Angelegenheit nicht bekommen konnte. Desweiteren ist es möglich, dass er einen starken Iman und mehrere rechtschaffene Handlungen hatte, die ihm für die Barmherzigkeit und Begnadigung Allahs befürworten. Allah, gepriesen sei Er, kann ihm verzeihen, wie Er, gepriesen sei Er, denjenigen verzieh, der seinen Söhnen befahl seinen Körper zu verbrennen, wenn er Stirbt und seine Asche in die Luft zu zerstreuen, da er Angst vor dem Zorn Allahs hatte. Er dachte, dass Allah, gepriesen sei Er, nicht in der Lage sein wäre die Überreste zu versammeln und ihn auferstehen lassen.“[3]

    Nicht zu Urteilen was mit ihm im Jenseits geschieht, beinhaltet jedoch nicht, dass wir den Ketzer im Diesseits nicht bestrafen, ihn anhalten jenes zu wiederrufen und falls er nicht widerruft ihn Hinzurichten. Wenn die Idee die jemand vertritt Unglaube darstellt, werden wir es als Unglauben bezeichnen und ihn als Ungläubigen deklarieren, vorausgesetzt die Bedingungen und Hindernisse der Exkommunizierung sind erfüllt.

    Niemand von den Ahl al-Qiblah der offensichtlich ein Gläubiger ist, sollte als Ungläubiger deklariert werden, ausgenommen das er ein Heuchler und Feind der Lebensordnung Allahs ist. Im Koran wird dies eindeutig verständig gemacht. Allah, gepriesen sei Er, erschuf drei Sorten von Menschen; die Ungläubigen, welche entweder Polytheisten oder Ahl al-Kitab sind; die Gläubigen, welche nicht nur äußerlich, sondern auch innerlich der Wahrheit treu und ergeben sind; und die Heuchler, welche äußerlich treu und ergeben sind, aber innerlich untreu und ungehorsam sind, also kein Iman besitzen. Alle drei Sorten wurden am Anfang der Sure al-Baqara erwähnt. Bei einer Person, bei der nachgewiesen wird, dass er nicht Wahrhaftig Überzeugt ist, selbst wenn er das Glaubensbekenntnis bekräftigt, muss ein Heuchler sein.

    __________________________________________

    [1] Muhammad adh-Dahabi: Mukhtasar al-Uluw, S.140; Ahmad al-Baihaqi: al-Asma’i wa as-Siffat, S.251
    [2] Abu Dawud Sulaiman Ibn Aschath : Sunan Abu Dawud, Kitab al-Adab, Nr.4901; Ahmad Ibn Hanbal: al-Musnad, 2:323, 363
    [3] Sharh al-Aqida at-Tahawiya, S.268
    Geändert von Abu_Taymiyyah (21.06.2010 um 22:36 Uhr)

  10. #20
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    Dies zeigt die Falschheit der beiden Extremen Standpunkte auf, denn wenn man jedermann als Ungläubigen deklarieren würde, welcher eine fehlerhafte Überzeugung hält, dann bedeutet dies, dass man jemanden als Ungläubigen bezeichnet, der Aufrichtig in seinem Iman sein könnte und nicht ein Heuchler ist. Sie können Allah, gepriesen sei Er, und Seinem Gesandten – Allahs Segen und Friede auf ihm – im Herzen aufrichtig Liebe und an sie Iman haben, wenn auch sie Sünden und Fehler begehen. Da die Menschen durch Allah, gepriesen sei Er, in drei Gruppen kategorisiert wurde, können wir unter den ketzerischen Gruppierungen jene haben, welche Heuchler und Feine des Islams, also Ungläubige sind. Solche Menschen sind zumeist unter den Rawafid und Jahmiyyah aufzufinden. Ihre Oberhäupter waren Heuchler, genau wie der Mann, der den Rafd erfand ein Heuchler war. Die Denkschule der Jahmiyyah ist ebenso auf Basis der Heuchelei errichtet worden. Mitten unter den ketzerischen Sekten können auch Menschen Vorhandensein die den Iman im Herzen verankert haben, doch sie machen sich Schuldig der Unwissenheit, Fehlverhalten und hinsichtlich der Sunnah begehen sie Fehler. Derartige Leute sind nimmer Ungläubige oder Heuchler. Sie können Sache begehen, wodurch sie zu Frevler und Sünder werden. Einige von ihnen Interpretieren irrtümlich falsch die Texte; jenen wird – so Allah will und hoffen darum – hoffentlich vergeben. Manche können also Iman und Frömmigkeit zu einem gewissen Grad besitzen, wodurch sie eine Art der Liebe Allahs und Unterstützung (Walayah) entsprechend ihres Glaubens und Frömmigkeit verdienen.

    Scheich al-Islam Taqiyyudin Abu’l Abbas Ahmad Ibn Taymiyah al-Hanbali – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „[…] die Doktrinen die jemand vertritt können selbst Treuelosigkeit[1] bedeuten. Zum Beispiel bestreitet jemand die Verpflichtung des Gebets, der Pflichtabgabe, das Fasten oder die Pilgerfahrt oder bringt zur Geltung, dass Unzucht, Berauschendes, Glückspiel oder Heiraten eines untersagten Personenkreises legitim sind. Jedoch ist es möglich, dass ein Vertreter solch einer Lehre nicht die Kenntnis darüber besitzt oder ihn nicht die Worte des Gesandten Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm –hinsichtlich dieser Sachen erreicht haben. Solch eine Person wird nicht als Ungläubiger bezeichnet. Dies kann mit einer Person geschehen, welche in den Islam neu Konvertiert ist oder geboren wurde und dann an einem Ort hingebracht wurde, welcher den Islam nicht erreichte. Er kann daher nicht mit der Begründung zum Ungläubigen erklärt werden, dass er etwas leugnete was zum Propheten – Allahs Segen und Friede auf ihm – herabgesandt wurde, da er nicht wusste, dass jenes zu Ihm herabgesandt wurde. Die Doktrinen der Jahmiyyah fallen genau in dieses Konzept, weil sie die Eigenschaften mit denen sich Allah, der Segensreiche, befähigt und welche Er zu seinem Gesandten – Allahs Segen und Friede auf ihm – herabsandte negieren. Drei Begründungen sind vorhanden, weshalb sie sehr stark verurteilt wurden: Erstens sind die Texte die ihre Doktrinen entgegenstehen in Hülle und Fülle im Heiligen Koran, den Überlieferungen (Ahadith) und dem Konsens existent und sie (die Texte) sind allerseits bekannt und sie (die Jahmiyyah) weißen sie durch ihre Fehlinterpretation zurück. Zweitens belaufen sich ihre Doktrinen auf die Negierung des Schöpfers, jedoch kann es sein, dass einige unter ihnen nicht realisiert haben, dass ihre Doktrinen den Schöpfer negiert. Gerade wie Grundlage des Iman die Überzeugung an Allah, den Segensreichen, ist, ist die Grundlage des Kufr, die Negierung Allahs. Drittens wiedersprechen sie Gewissheiten, worin alle Religionen übereinstimmen und welche durch die Natur des Menschen (Fitra) bezeugt sind. Trotz dessen sind viele der Muslime nicht befähigt, den realen Sinn ihrer Doktrinen nachzuvollziehen; einige denken sogar, dass die Wahrheit bei ihnen (Jahmiyyah) ist, da sie ihre Gegenmeinung durchaus entschlossen vortragen. Derartige Muslime haben bestimmt Iman an Allah und Seinem Gesandten – Allahs Segen und Friede auf ihm – und sind aufrichtig in ihrem Herzen von Ihnen Überzeugt, aber die Argumente welche die Ketzer vorlegen irritieren sie, ebenso wie sie sich selbst damit irritieren. Gewiss sind diese Muslime allesamt keine Ungläubigen; einige von ihnen können Sünder oder Missetäter sein; andere können sich irren und Allah, der Barmherzige, vergibt ihnen hoffentlich; und andere wiederum können sogar zusammen mit ihren fehlerhaften Ideen, Iman und Frömmigkeit besitzen, wodurch sie die Unterstützung und Allahs Liebe verdienen, entsprechend ihres Iman und ihrer Frömmigkeit.[2]

    Umar Ibn al-Khattab – Allahs Wohlgefallen auf ihm – berichtet das es zur Zeit des Propheten – Allahs Segen und Friede auf ihm – einen Mann gab Namens Abdullah (Al-Himar). Er Pflegte den Gesandten – Allahs Segen und Friede auf ihm – durch seine Witze zu amüsieren. Er wurde verprügelt, für das Trinken von Wein. Eines Tages wurde er hingebracht und verprügelt, da sagte ein Mann: „Oh Allah verfluchte ihn. Ich frage mich wie oft er Bestraft werden wird!“, da sagte der Prophet – Allahs Segen und Friede auf ihm: „Verfluche ihn nicht. Bei Allah, er Liebt Allah und Seinen Gesandten.“[3] Dies trifft ebenso auf viele andere Menschen zu, sogar mit Gelehrten und Frommen ist dies der Fall. Sie vertreten in manchen Angelegenheiten Ideen, die ähnlich den der Jahmiyyah, Murji’ah, Qadariyyah, Schiiten und Kharawij sind. Jedoch folgen diese großen Gelehrten jenen ketzerischen Konzepten nicht vollkommen, obwohl sie mit ihnen in manchen geringeren oder manchmal größeren Punkten übereinstimmen oder gewisse Ähnlichkeiten aufweisen. Dies ist einer der Gründe weshalb viele der ketzerischen Sekten versuchen, sich mit den renommierten Persönlichkeiten unter den lauteren Altvorderen zu assoziieren. Beispielsweise bekannten sich viele der Jahmiyyah und Mu’tazila zu Abu Hanifa al-Nu’am Ibn Thabit al-Kufi – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – und meinten das ihre Methologie dieselbe die von Abu Hanifa ist. Der Grund dafür liegt darin das die früheren Imame (Abu Hanifa, Malik Ibn Abas und Ibn Idris ash-Schafi’i) weder von der Mu’tazila umgeben waren, noch eine sehr große Gefahr von ihnen ausging. Hingegen lebte Ahmad Ibn Hanbal zu einer Epoche als die Mu’tazila großen Einfluss erlangten und er (aufgrund seiner vehementen Kritik und Widerlegung ihrer Lehren) in den Mittelpunkt ihres Interesses geriet. Daraus folgend kann die Anzahl der überlieferten Aussagen von ihm nicht mit den anderen drei Imamen verglichen werden betreffs dieser Sekten. Viele der Mu’tazila folgten in Angelegenheiten des Fiqh der Meinung von Abu Hanifa, was ein Grund dafür war, dass es nicht allzu viele Aussagen von Imam Abu Hanifa gab, die man hätte gegen sie verwenden können. Ein anderer Grund dafür war, dass Abu Hanifa am Anfang in der spekulativen Scholastik (Illm al-Kalam) involviert war, doch sodann gab Allah, gepriesen sei Er, Licht und Verständnis und so wandte er sich von der Scholastik ab, wobei diese Ketzer die führenden Aussagen heranzogen, um ihre Bindung zu Abu Hanifa zu belegen. Es wird ebenfalls überliefert das einige frühere Menschen die von Jahm beeinflusst wurden, Studenten von Abu Hanifa waren[4]. Allerdings waren alle berühmten Studenten dieser vier Imame und auch die Studenten die nach ihnen kamen auf dem Weg der reinen Überzeugung und sprachen sich gegen den Kalam und ihren Einfluss aus. Die Überlieferungen erreichen die Stufe des Tawatur, indem die Imame und ihre Studenten gegen den Kalam reden. Im Hinblick auf die Hanbalitische Rechtsschule, so war es hier selbstverständlich, dass aufgrund der großen Menge an Aussagen von Ahmad Ibn Hanbal es geradezu unmöglich für irgendjemanden war sich Ahmad zuzuschreiben und gleichzeitig die Lehre der Scholastik zu befolgen. Es gibt hier sehr wenige Ausnahmen wie beispielsweise der bekannte Abu Faradsch Ibn al-Dschawzi und sein Lehrer Abu al-Wafa Ibn Aqil. Wie auch immer, aus all den Rechtschulen hat sich die Hanbalitische Schule im Allgemeinen als undurchdringlich (für die Lehre des Kalam) bewiesen. Vor allen Dingen weil Ahmad Ibn Hanbal der letzte der vier Imame war und er die eindeutigsten Aussagen über die `Aqida im Allgemeinen und insbesondere über die Namen und Eigenschaften hatte. Deswegen war es unmöglich für irgendjemanden sich Ahmad in Bezug auf die Rechtsschule zuzuschreiben und gleichzeitig der Lehre des Kalam zu folgen.

    Dann gab es noch jene Gelehrte, welche in einigen oder wenigen Angelegenheiten diesen ketzerischen Sekten ähnelten oder die gleichen Konzeptionen betreffs einer oder mehrere Angelegenheiten vertraten; trotz dessen waren sie keine Ungläubige, vielmehr waren sie Aufrichtige Wissenschaftler, welche Aufrichtig Handelten und aufgrund einiger fehl Interpretation Fehler in Angelegenheiten der Aqida hatten. So wird über Abu’l Hasan al-Mawardi gesagt das er in manchen Angelegenheiten den Mu’tazila ähnelte, obwohl er der Schafiitischen Rechtschule angehörte, trotz dessen werden seine Arbeiten Geschätzt und Gelobt. Abu Amr Ibn Salah – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: Mawardi ist beschuldigt worden, der mu'tazilitischen Sekte zu folgen. Ich habe ihn oft davor verteidigt, bis ich fand, dass er in einigen Dingen tatsachlich ihre Ansichten vertritt. Er hat das nicht in der Öffentlichkeit getan, und hat sie auch nicht in der Diskussion bezüglich der Behauptung, dass der Koran erschaffen sei, bestätigt.“

    Einer der schändlichsten Eigenschaften der ketzerischen Gruppen ist, dass sie eine Tendenz aufweisen sich gegenseitig zu exkommunizieren. Zur gleichen Zeit ist es einer der lobenswertesten Eigenschaften von den Leuten des Wissens, dass sie auf die Fehler hinweisen, aber dass sie andere nicht exkommunizieren. Scheich al-Islam Taqiyyudin Abu’l Abbas Ahmad Ibn Taymiyah al-Hanbali – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Diejenigen welche die Träger der Häresie und Neigungen Exkommunizieren, wie die Schiiten, Mu’tazila und anderen, widerspricht dem Koran und der Sunnah, dem Konsens der Gefährten und der Altvorderen.“[5]

    ____________________________________________

    [1] Welches von der Wahrhaftigen Wahrheit abweicht
    [2] Al-Majmoo al-Fatawa, 3: 353ff
    [3] Muhammad Ibn Ismail al-Bukhary: al-Dschami as-Sahih, Kitab al-Hudud, Nr.6780; Abu Muhammad al-Baghawi: Sharh al-Sunnah, Nr.2606
    [4] Ahmad Ibn Hanbal: al-Radd al-Jahmiyyah
    [5] Al-Manhaj as-Sunnah, 3:62
    Geändert von Abu_Taymiyyah (22.06.2010 um 01:33 Uhr)

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