

Imam al-Asr Allamah Anwar Schah Bin Muazzam Schah al-Kashmiri al-Hanafi – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Gemäß dem Verständnis der Ahlu Sunna, was den Takfir der Ahl al-Qiblah angeht, so sind hier nicht die Handlungen gemeint, die Kufr Handlungen sind. Oder die Handlungen, die nicht unbedingt jemanden zum Ungläubigen machen.“[1]
Es steht eindeutig fest, dass damit ausschließlich die großen (al-Kabira) und kleinen (as-Saghirah) Sünden gemeint sind und nicht der große Unglaube (Kufrun al-Akbar) oder die große Beigesellung (Shirk al-Akbar) der durch das Prinzip des Istihlal (Erlaubt ansehen) entschuldbar ist, dies haben ausschließlich die Ghulat al-Murjiah (Übertreiber in Irjaa) vertreten. Nicht einmal jene Gelehrten der Sunnah, die den Iman auf zweierlei – I'tiqad und Iqrar – begrenzen haben derartiges vertraten. Muhaqiq al-Imam Zain ad-Din Ibn Ibrahim Ibn Nujaym al-Hanafi – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Und die Schlussfolgerung dessen ist, dass derjenige welcher mit Wörtern des Unglauben spricht, sei es durch Spöttelei oder Darbietung zum Ungläubigen für alle – aus der Gemeinschaft – wird und auf seinen Iman – im Inneren – wird keine Berücksichtigung genommen, wie es von Qadi Khan al-Hanafi in seiner Fatawa bestätigt wird; und derjenige der es versehentlich oder unter Zwang (Ikrah) aussagt, so ist er für alle kein Ungläubiger und derjenige der es Wissentlich und Absichtlich aussagt wird von allen als Ungläubiger deklariert.“[2]
Jene die meinen, dass der Istihlal in allen Angelegenheiten anwendbar ist, sind jene die von Weg des Gesandten Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – abgekommen sind und dies sind jene die den Irjaa – in seiner abscheulichsten Form – in ihren Herzen fest verankert haben. Sie betrachten jeden als Gläubigen Mu'min, solange er sich nicht ausdrücklich zu seiner Handlung bekennt, dass er sie für Erlaubt erklärt. Der sich Niederwerfende vor einem Götze, der Fluchende über Allah, Seinem Gesandten oder al-Din al-Islam, der den Mushaf Beschmutzt, der Gesetzte verabschiedet, doch an deren Falschheit glaubt, etc. ist gemäß dem Murji'ah ein Diener Allahs, wessen Herz von Iman durchströmt wird. Wie herrlich und Wahrhaftig sind doch die Strophen über die Murji'ah von Imam Shamssuddin Abu Abdullah Ibn al-Qayyim al-Dschauzijja al-Hanbali – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein:
„Und ebenso ist der Aufschub/die Verzögerung (al-Irja), beim Erkennen - Des Angebeteten, zur Vollendung gewordener Iman.
So werfe (doch dann) die Mushaf's in den Schmutz und zerstöre das Haus (Kaaba) und führe Jihad in der Ungehorsamen Rebellion (gegen Allah).
Und töte wenn möglich alle (Tawhid Praktizierende) Muwahhiduun und Putze mit Berührung (um Baraka zu bekommen) die Priester und die Kreuze.
Und verunglimpfe alle Gesandten - und die von Ihm (Allah) kamen ganz offen (ohne Verheimlichung).
Und wenn du die Steine siehst, dann gehe im Sujud vor ihnen - falle um (brich zusammen) sogar vor den Götzen und Bildnissen.
Und bestätigt (nur), dass Allah - Er ist Einer, der Gestalter, derjenige Allein (für dich) bestehende.
Und bestätigt (dabei) Gewiss, der Gesandte kam wahrhaftig - von Ihm (ALLAH) mit dem Koran und der Eingebung.
So bist du (mit all dem) wirklich für alle ein Mumin - und es erreicht dich wenig Kufr.
Das ist Er! Der Aufschub/Die Verzögerung (al-Irjaa) bei den Extremen (al-Ghulat). Alle Jahmi (Jahamiten) sind Brüder vom Shaytan.[3]
Desweiteren vertreten einige den Standpunkt, dass der Unglaube erst entsteht, sofern dies in Relation mit der Zurückweisung bzw. Leugnung (al-Juhud) geschieht. Sie bringen ebenso noch eine Aussage des noblen Abu Dschafar at-Tahawi – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – heran, um ihren Standpunkt zu untermauern: „Der Gläubige tritt nur aus dem Iman aus, wenn er etwas davon leugnet (Juhud).“[4]Wie zuvor reißen sie diese Aussage aus dem Zusammenhang, Interpretieren sie ohne jegliches Wissen und ohne das Verständnis der noblen Gelehrten, was wie Erkennbar fatale Auswirkungen auf das Gedankengut der Muslime hat. Imam Sadr ad-Din Abu'l Hassan Ali Ibn Abi al-Izz al-Hanafi – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Der Autor (at-Tahawi) entgegnet hier der Ansicht der Kharawij und den Mu'tazila, welche sagen, dass all jene die eine von den großen Sünden (Kabira) begehen, aufhört ein Gläubiger zu sein. Dies stützt jenes, was er (at-Tahawi) zuvor sagte: „Wir bezeichnen niemanden, der Ahl al-Qiblah, als Kafr, solange er nicht seine Sünde für Erlaubt erklärt. Wir sagen nicht: Den Gläubigen schadet seine erworbene Sünde nicht.“ Wir haben uns bereits über diese Angelegenheit geäußert (in der Darlegung zur grad angeführten Aussage).“ [5]
Er (at-Tahawi) beabsichtigte dadurch die Kharawij und die Mu'tazila zu wiederlegen, die eine Person ihren Iman absprechen aufgrund einer Sünde, in der er verfiel. Dadurch wird klar ersichtlich, dass auch diese Aussage des Imam ausschließlich auf große und kleine Sünden bezogen ist, nämlich im Sinne das jemand der eine große oder kleine Sünde begeht nicht dadurch zum Ungläubigen wird, außer er leugnet oder weißt etwas davon zurück und genau dadurch entgegnete er den Kharawij und Mu'tazila, die jemanden als Ungläubigen betrachten aufgrund des Begehens einer Sünde.
Imam Shami Muhammad Amin Ibn Abidin al-Hanafi – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Außerdem wird ein Rechtsfähiger (Mukallaf) von allen Gelehrten zum Ungläubigen erklärt, wenn dieser über eine lustige Natur verfügt und mit der Absicht eine humorvolle Zeit zu verbringen ein Wort des Kufr äußert, auch wenn das, was er sagt eigentlich gegen seine innere Überzeugung ist.“ [6]
Imam Sa'ad al-Din Ibn Umar al-Taftazani al-Hanafi – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Derjenige der Flachsereien mit den Unglauben (Apostasie) begeht, wird zum Apostanten durch die Flachserei allein und nicht wegen dessen worüber er sich Lustig machte, denn darin liegt die Schlechtmachung der Religion[…] und zugleich ist dies eine Antwort auf jene, die meinen das der Unglauben (Apostasie) ausschließlich durch den Wandel der Überzeugung entsteht und die Spöttelei dies – die Überzeugung bzw. die Aqida – negiert, da ein Fehlen an Anerkennung des Hukm vorhanden ist.[7]
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[1] Ikfar al-Mulhidin fi Daruriyyat ad-Din, S.15ff
[2] Al-Bahr al-Raiq Scharh Kanz al-Daqa'iq; Bei Dr. Alawi Saqqaf: Tawassut wal Iqtisad fi Anna Kufra yakunu bil Qawl Awil fi'l Awil I'tiqad
[3] Qaseedah an-Nooniyyah
[4] Al-Aqida at-Tahawiya, Nr.136
[5] Sharh al-Aqida at-Tahawiya, S.282
[6] Radd al-Muhtar alaa al-Dur al-Mukhtar, 9:7
[7] Sharh al-Talwih alaa l-Tawdih; Dr. Alawi Saqqaf: Tawassut wal Iqtisad fi Anna Kufra yakunu bil Qawl Awil fi'l Awil I'tiqad