Umfrageergebnis anzeigen: Was ist Iman?

Teilnehmer
63. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Bestätigung im Herzen

    5 7,94%
  • Bestätigung im Herzen/ die Besätigung mit der Zunge

    20 31,75%
  • Rede und Handlung

    38 60,32%
+ Antworten
Seite 7 von 8 ErsteErste ... 5 6 7 8 LetzteLetzte
Ergebnis 61 bis 70 von 71

Thema: Al-Iman - gemäß der Sunnah

  1. #61
    Erweitertes Mitglied
    Religion
    Al-Din al-Haqq
    Richtung
    Ahlu Sunnah Wal Jammah/Muhammad Ibn Idris ash-Schafi'i
    Geschlecht
    Männlich
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    Feb 2010
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    Berlin/Neukölln
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    737




    Gegenwärtig ist es bedauerlicherweise dazu gekommen das manche Imam Abu Hanifa oder Allgemein die Hanafitische Rechtschule fälschlicherweise Sachen in der Realisierung des Iman und Kufr zuschreiben – welche sie (die Verleugner) aus ihrer Definition des Iman und Kufr herauskristallisieren – wie; sie erklären nimmer jemanden zum Ungläubigen, außer er legt die Zurückweisung in seinen Herzen ausdrücklich offen; gemäß ihrer – der Hanafitischen – Meinung ist jeder ein Mu’min gleichgültig welch eine Aussage oder Handlung jemand tätigt, sei es die Verspottung der Zeichen Allahs, die Niederwerfung bzw. Anbetung einer Statue, die Gläubigen zu bekämpfen oder eine Ähnliche Handlung oder Äußerung des Unglaubens auszuführt, ist gemäß ihrer Meinung ein Gläubiger mit vollkommenen Iman ist, solange er dessen Falschheit Bezeugt und dessen Zurückweißung die im Herzen ist, nicht äußert. Dies ist definitiv eine heimtückische Darlegung des Glaubens der Hanafitischen Lehre und zeugt ausschließlich von der Unwissenheit,Niederträchtigkeit und Ignoranz desjenigen, wie wir sehen werden. Denn die Differenz zwischen ihnen ist lediglich eine Angelegenheit der Semantik, welche keine Essenziellen Auswirkungen auf dessen Realisierung bewirkt. Oberflächlich bewirkt es den Eindruck einer absoluten Widersprüchlichkeit, wohingegen derjenige der diese Angelegenheit Tiefgründig Analysiert zum Resultat gelangen, dass die Differenz sich auf die Semantik bezieht, nicht jedoch auf die Praxis; es ist eine Differenz der Theorie. Scheich al-Islam Taqiyyudin Abul Abbas Ahmad Ibn Taymiyah (Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm) sagte: „Gewiss, die meisten Streitigkeiten unter den Anhängern der Sunnah in dieser Angelegenheit ist eine Streitigkeit in den Ausdrücken.“[1]Dass die Hanafitischen Gelehrten die Handlungen nicht als einen Bestandteil des betrachten, impliziert nicht das sie in der Praxis dieselbe Lehre vertreten, wie Jahm Ibn Safwan[2], Abu al-Hussain as-Salih[3] oder diejenigen die im Irja’a Übertrieben (Ghulu), sodass ein Mensch jegliche Bekräftigungen oder Handlungen des Unglaubens ausführen darf, wobei dies nimmer die Ursache für den Unglauben sein kann, außer durch den offensichtlichen Ausdruck der Zurückweißung oder Unwissenheit, oder das die Sünden den Iman nicht schaden, sowie – gemäß der Murji’ah – das derjenige der eine große Sünde begeht, keinerlei Bestrafung im Diesseits verdient, sowie im Jenseits wenn er mit der bloßen Bestätigung im Herzen verstirbt – unabhängig von seiner Äußerlichen Frömmigkeit, d.h. derjenige der sogar alle Sünden von den großen begeht und keine Reue begeht und sich sodann Allah vollkommen Hingibt – mit absoluter Sicherheit in Garten eintreten wird, aufgrund seiner bloßen Bestätigung (Tasdiq). Vielmehr stimmt Abu Hanifa’s Darlegung in der Praxis mit der, der anderen Imame überein; sie sind der Überzeugung das gewisse Handlungen der Extremitäten zum Unglauben führen können, jedoch nicht die Hauptsächliche Ursache dessen sind, unabhängig ob derjenige Tasdiq im Herzen oder auf der Zunge hat; auch meinen sie – im Gegensatz zu den Murji’ah – das wer eine gute Tat in Übereinstimmung mit allen notwendigen Bedingungen, frei von allen verdorbenen Mängeln und zunichtemachenden Dingen verrichtet und dann diese Tat nicht durch Kufr oder Apostasie in irgendeinem Abschnitt seines Lebens vor seinem Tod annulliert, dessen Tat wird Allah, der Allmächtige, nicht verloren gehen lassen. Vielmehr wird Allah sie akzeptieren und den Lohn dafür geben. Bei schlechten Taten eines Gläubigen, die weder Schirk noch Kufr sind, liegt die Entscheidung bei Allah, falls er gestorben sein sollte, ohne davor Tauba gemacht zu haben. Wenn Allah will, bestraft Er ihn, und wenn Er will, vergibt Er ihm, ohne ihn dabei zu bestrafen. Jede Tat, die Augendienerei und Arroganz beinhaltet, macht den Lohn der Tat zunichte.[4] Durch die Aussage Abu Hanifa's (Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein): „[...]bei schlechten Taten eines Gläubigen, die weder Schirk noch Kufr sind, liegt die Entscheidung bei Allah[...]“, wird offenkundig dargelegt, was sein Standpunkt diesbezüglich war; nähmlich das die Überzeugung einem nicht vor der Apostasie uneingeschränkt bewahrt und sie - die Handlungen - zum Unglauben führen können. Imam Abu Dschafar at-Tahawi al-Hanafi (Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein) sagte dazu: „Wir sagen nicht: Den Gläubigen schadet eine erworbene Sünde nicht. Wir hoffen das Er den Guthandelnden der Gläubigen vergibt und sie durch Seine Barmherzigkeit in Paradies eingehen lässt und wir machen uns immer noch Sorgen um sie und bezeugen nicht, dass sie Paradiesbewohner sind. Wir bitten um Vergebung für die Schlechthandelnden von ihnen und wir haben Angst um sie und geben für sie die Hoffnung nicht auf.“[5] Dies ist eine Widerlegung der Murji’ah Ansichten, in welcher die Sünden einen nicht schaden, wenn jemand Mängel im Glauben hat. Die Position der Murji’ah ist die eine Extreme, indessen die Position der Kharawij die andere Extreme ist; die Kharawij exkommunizieren aufgrund einer Sünde oder jede großen Sünde. Ähnlich sagen die Mu’tazila, dass die großen Sünden den Iman vollständig zerstören und nichts zurücklässt. Die Kharawij sagen dass die Sünde den Sünder von den Glauben ausstößt und im Unglauben landet. Auf der anderen Seite meinen die Mu’tazila, dass eine Sünde jemanden vom Glauben abstößt, aber nicht im Unglauben landet. Dies ist die bekannte Position zwischen den zwei Positionen (Murji’ah und Kharawij). Jedoch weil sie aussagen, dass solch jemand kein Glauben hat, werfen sie ihn auf ewig ins Feuer. Desweiteren sind Abu Hanifa und seine Gefolgsleute der Meinung in Übereinstimmung mit den anderen Gelehrten des Fiqh und Hadith das derjenige der eine von den Nawaqidh al-Islam/Iman[6] begeht zum Abtrünnigen wird, unabhängig von seiner Überzeugung. Denn für beide Fraktionen ist derjenige ein Ungläubiger den Allah, gepriesen sei Er, und Sein Gesandter (Allahs Segen und Friede auf ihm) als Ungläubigen deklarieren, wobei bei beiden die Überzeugung, Absicht oder Unwissenheit kein zwingender Hinderungsgrund am Urteil darstellt. Derjenige der über Allah, gepriesen sei Er, Seine Propheten und Gesandten (Allahs Segen und Friede auf ihnen), Seine Gesetzte oder Seine Zeichen Spottet bzw. Scherze sich darin Erlaubt ist in Übereinstimmung ein Ungläubiger, unabhängig davon ob er im Herzen von gesagten Überzeugt ist oder nicht, lediglich der Zwang oder sich zu versprechen sind ein Grund für den Erhalt des Iman bzw. Islam. Allah, der Segensreiche, sagt über jene die sich über Seine Zeichen Belustigen oder Scherzen:

    "Und wenn du sie fragst, werden sie ganz gewiss sagen: „Wir haben nur (schweifende) Gespräche geführt und gescherzt.“ Sag: „Habt ihr euch denn über Allah und Seine Zeichen und Seinen Gesandten lustig gemacht? Entschuldigt euch nicht! Ihr seid ja ungläubig geworden, nachdem ihr den Glauben (angenommen) hattet.“ Wenn Wir (auch) einem Teil von euch verzeihen, so strafen Wir einen (anderen) Teil (dafür), dass sie Übeltäter waren“." (Sure at-Tawba, Vers.65-66)

    Sowohl die Ahl al-Hadith als auch die Hanafitischen Imame, bewiesen durch diese Worte das der Unglaube ohne Rücksicht auf dem Iman zustande kommen kann. Der Hanafitische Muhaqiq al-Imam Zain ad-Din Ibn Ibrahim Ibn Nujaym al-Hanafi (Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein) führte dazu aus: „Und die Schlussfolgerung dessen ist, dass derjenige welcher mit Wörtern des Unglauben spricht, sei es durch Spöttelei oder Darbietung zum Ungläubigen für alle – aus der Gemeinschaft – wird und auf seinen Iman – im Inneren – wird keine Berücksichtigung genommen, wie es von Qadi Khan al-Hanafi in seiner Fatawa bestätigt wird; und derjenige der es versehentlich oder unter Zwang (Ikrah) aussagt, so ist er für alle kein Ungläubiger und derjenige der es Wissentlich und Absichtlich aussagt wird von allen als Ungläubiger deklariert.“[7] Ebenso einer der größten Wissenschaftler des Hanafitischen Fiqh Imam al-Kamal al-Din Ibn al-Human al-Hanafi[8] (Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein) führte hinsichtlich dieses Sachverhaltes folgendes aus: „Derjenige der Spötteleien mit den Wörtern des Unglaubens betreibt wird zum Apostanten, sogar wenn er nicht daran Iman hat, aufgrund der Diffamierung (Istikhfaf) und es ist ein Kufr des Inad (Trotz) und die Aussagen die einem zum Ungläubigen machen sind in den Rechtsgutachten (Fatawa) bekannt.“[9]Und Imam Sa’d al-Din Ibn Umar al-Taftazani al-Hanafi (Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein) führte diesbezüglich aus: „Derjenige der Flachsereien mit den Unglauben (Apostasie) begeht, wird zum Apostanten durch die Flachserei allein und nicht wegen dessen worüber er sich Lustig machte, denn darin liegt die Schlechtmachung der Religion[…] und zugleich ist dies eine Antwort auf jene, die meinen das der Unglauben (Apostasie) ausschließlich durch den Wandel der Überzeugung entsteht und die Spöttelei dies – die Überzeugung bzw. die Aqida – negiert, da ein Fehlen an Anerkennung des Hukm vorhanden ist.[10]
    __________________________________________________ __

    [1] Kitab al-Iman
    [2] Er wurde 128 n.H. von Gouverneur von Marw, Salim Ibn Ahwaz aufgrund seines Irreglaubens hingerichtet [Abu Fida Ismail Ibn Kathir: al-Bidaayah wa an-Nihaayah, 9:364]; Imam Sadr ad-Din Abul Hasan Ali Ibn Abi al-Izz al-Hanafi führte hinsichtlich dessen Meinung betreffs des Iman folgendes an: „Sogar Iblis würde ein vollkommener Gläubiger sein, gemäß Jahm’s Meinung. Iblis beanspruchte nicht Ignoranz gegenüber Allah. Iblis hatte Kenntnis über Allah, wie ER sagt: {"Er (Iblis) sprach: Oh Mein Herr, gewähre mir Aufschub bis zum Tage, an dem sie auferweckt werden." (Sure al-Higr, Vers.36)} […] Entsprechend Jahm ist Kufr die Ignoranz bzw. Unwissenheit gegenüber Allahs. Jedoch ist keiner mehr Ignorant gegen Allah als Jahm selbst, denn er reduziert Allah auf sein bloße Existenz und zieht Ihm alle seine Attribute ab. Es kann keine größere Ignoranz existieren als dies. Er ist deshalb ein Ungläubiger, gemäß seiner eigenen Aussage.“ [Scharh al-Aqida at-Tahawiya, S.283)
    [3] Imam Sadr ad-Din Abul Hasan Ali Ibn Abi al-Izz al-Hanafi sagte betreffs seines Glaubens: „Al-Jahm Ibn Safwan und Abu al-Hussain as-Salih, ein Führer der Qadariyyah, glauben das Iman eine Form von Kenntnis (Marifah) im Herzen ist. Diese Ansicht ist noch schlimmer als die zuvor – das Iman nur Bekräftigung durch die Zunge ist – genannte, weil sie impliziert das Pharao und seine Gefolgsleute Gläubige waren, seitdem sie die Kenntnis besaßen das Moses und Aron Wahrhaftige Propheten waren, wenn gleich sie es auch zurückgewiesen haben.“ [Scharh al-Aqida at-Tahawiya, S.282]
    [4] Al-Fiqh al-Akbar, S.5
    [5] Al-Aqida at-Tahawiya, Nr.131, 132, 133
    [6] Die Liquiderer des Islam/Iman sind zehn am Stück
    [7] Al-Bahr al-Raiq Scharh Kanz al-Daqa‘iq; Bei Dr. Alawi Saqqaf: in Tawassut wal Iqtisad fi Anna Kufra yakunu bil Qawl Awil fi'l Awil I'tiqad notiert
    [8] Er ist: Muhammad Ibn Abd al-Wahid Ibn Abd al-Hamid Ibn Masud al-Siwasi, der al-Iskandari, der Mudjtahid, besser bekannt unter den Namen al-Kamal al-Din Ibn al-Human [Jalaluddin as-Suyuti: Kitab al-Tahadduth bi Ni’mat Allah]; Er war einer von Jalaluddin as-Suyuti's Lehrern
    [9] Fath al-Qadir; Bei Dr. Alawi Saqqaf: in Tawassut wal Iqtisad fi Anna Kufra yakunu bil Qawl Awil fi'l Awil I'tiqad notiert
    [10] Scharh al-Talwih alaa l-Tawdih; Bei Dr. Alawi Saqqaf: in Tawassut wal Iqtisad fi Anna Kufra yakunu bil Qawl Awil fi'l Awil I'tiqad notiert
    Geändert von Abu_Taymiyyah (29.04.2010 um 02:43 Uhr)

  2. #62
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    Die Differenz zwischen den Imamen der Sunnah ist folglich bloß eine Differenz der Semantik. Die Gelehrten der Sunnah untersuchten ob der Unglaube Stufen besitzt, wo einige übler als andere sind oder ob der Iman Stufen besitzt, wo einige vollkommener als andere sind. Diese Frage ist ein Nebenzweig ihrer Kontroverse bezüglich der Wirklichkeit des Iman, ob es Bekräftigung (Qawl) und Handlung (Amal) ist und Zu- und Abnimmt. Jedoch trafen sie in der Angelegenheit überein, wem Allah, gepriesen sei Er, als Ungläubigen deklariert, so deklarieren sie jenen auch als Ungläubigen. Imam Sadr ad-Din Abul Hasan Ali Ibn Abi al-Izz al-Hanafi (Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein) beschrieb diesen Sachverhalt: „Sie meinen dass sie es sich nicht vorstellen können das Allah jemanden als Ungläubigen bezeichnen wird, welcher sich an jene Sachen richtet die Allah nicht offenbarte und Sein Gesandter würde ihn dann als Ungläubigen bezeichnen. Jene unter Ahlu Sunnah Wal Jammah welche den Standpunkt vertreten das Iman Qawl und Amal beinhaltet, sowie seine Zu- und Abnahme beinhaltet, sind ebenso der Ansicht, das das begehen einer großen Sünde ein Unglauben (Kufr) der Handlungen darstellt, nicht einer des Iman und das dieser Unglauben unterschiedliche Stufen besitzt, wo einige übler als andere sind, wie beim Iman. Aber diejenigen welche meinen das Iman die Bekräftigung im Herzen (al-Tasdiq) ist, dass die Handlungen nicht die Relation zum Iman involviert und das Kufr die Zurückweißung (Takdhib) welcher weder Zu- noch abnimmt ist, meinen das das Begehen einer große Sünden im Metaphorischen Sinne Unglauben (Kufr) statt des tatsächlichen Unglaubens ist, denn nach dem begehen des tatsächlichen Unglaubens fällt man aus der Gemeinschaft des Islams. Auf entsprechender Weise Interpretieren sie auch die Texte, dass die Handlungen und Iman Unterschiedlich sind. Beispielsweise sagen sie das die Disziplin des Gebets, welches im Vers als Iman bezeichnet wurde: "Und es gebührt ALLAH nicht, dass ER euren Iman (euer rituelles Gebet) verloren gehen lässt" (Sure al-Baqara, Vers.143), der Iman im Metaphorischen Sinne angeführt wurde, denn ohne Iman trägt das Gebet keine Bedeutung, oder – so meinen sie – weil das Gebet ein sicherer Beweis des Iman eines jemanden ist und es demonstriert das der Ausführende ein Gläubiger ist. Dies ist Ursache dafür, meinen sie, dass sofern ein Ungläubiger gleichermaßen wie wir Betet, wir demgemäß die Gewissheit erlangen das er in den Islam eingetreten ist. Es sind keine Unterschiede bei den Gelehrten dieser Gemeinschaft existent, dass der Sünder die Bestrafung entgegentritt, selbst wenn sie Mündlich Bezeugen und im Herzen glauben, was den Gesandten Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) offenbart wurde. Sie (die Gelehrten) verurteilen nur jene, die sagen, dass sie (der Sünder) für immer im Feuer verweilen werden, d.h. die Kharawij und die Mu’tazila.“[1]

    Jedoch sind die Ahlu Sunnah Wal Jammah darin übereingekommen dass eine Person beim vollziehen einer Handlung des Unglaubens, der Unglaube durch äußerliche Merkmale erkannt werden kann. Derjenige der eine Bekräftigung oder Handlung des Unglaubens ausführt oder aber eine Handlung oder Bekräftigung unterlässt, welche Allah, gepriesen sei Er, und Sein Gesandter (Allahs Segen und Friede auf ihm) als Unglauben klassifizierten, der ist – in Übereinstimmung – gemäß dieses Rechtspruchs zu behandeln. Sie – die Ahl al-Hadith, die Rechtsgelehrten des Irja’a (Maturidiyya) und die Aschariyya – unterscheiden sich jedoch im Bereich der Semantik, wohingegen die Praxis sie vereint. Falls eine Bekräftigung oder Handlung, die als Unglauben klassifiziert wurde jemand ausführt so ist er im Diesseits – für die muslimische Gemeinschaft – gemäß der Beurteilung des Äußeren ein Ungläubiger, sowie in Wirklichkeit, d.h. vor Allah, also im Inneren ein Ungläubiger. So sagte der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm): „Ich bin nicht entsandt worden, um die Menschen nach ihrem Inneren zu beurteilen.“ Al-Hafidh al-Imam Ahmad Ibn Hadschar al-Asqalani (Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein) erläutert dies, wie folgt: „Die Gelehrten haben eine Entscheidung getroffen, dass das Urteil einer Person erst nach dem äußeren Zustand ausgesprochen wird.“[2]Und Scheich al-Islam al-Mujaddid Taqiyyudin Abul Abbas Ahmad Ibn Taymiyah (Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein) führt diesbezüglich folgendes aus: „Wer etwas aussagt, was Unglauben ist oder etwas macht, was zum Unglauben hinführt, so ist dies die der Anlass für seinen Unglauben.“[3]Der Äußerliche Unglauben ruft konsequenter weiße auch dem Inneren Unglauben hervor; gleichermaßen wie die äußerlichen Handlungen eine Bestätigung für den innerlichen Iman sind, ist auch der äußerliche Unglaube eine Bestätigung für den innerlichen Unglauben. Denn wie – in den zu vorigen Abschnitten „Iman - gemäß der Sunnah“ und „Relation und Differenz zwischen Iman und Islam“ – dargelegt, steht das Innerliche mit dem Äußerlichen und das Äußerliche mit dem Inneren in anliegender Relation, wie die eines Herrschers und seine Soldaten. Dies basierend auf der Aussage des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm): „[...]Wahrlich, es gibt im Menschenkörper ein kleines Stück Fleisch wenn dieses gut ist, so ist der ganze Körper gut ist es aber verdorben, so ist der ganze Körper verdorben. Wahrlich, dies ist das Herz!“[4]

    Imam Sadr ad-Din Abu'l Hassan Ali Ibn Abi al-Izz al-Hanafi (Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein) Erklärt die Relationierung des Inneren zum Äußerem: „Kein Zweifel ist vorhanden, dass die Negierung der Unterwerfung des Körpers Impliziert, dass ein Mangel an Unterwerfung seitens des Herzens existent ist, denn sofern sich das Herz hingibt, Unterwirft und Gehorcht der Körper sich ebenso; aber falls hingegen, dass Herz sich nicht fügt, kann es keine Zustimmung (des Körpers) geben, die sich in Folgsamkeit Manifestiert. Der Prophet Muhammad (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „[...]Wahrlich, es gibt im Menschenkörper[…]“ Dies bedeutet, dass wenn das Herz gut ist, so sind sein Körper bzw. seine Handlungen auch Definitiv gut. Das Gegenteil zu behaupten ist nicht wahr. Jedoch der Faktor, dass wenn ein Teil des Iman entschwindet, der völlige Iman verschwindet ist wahr, allerdings nur in dem Sinn, dass es nicht bestehen bleibt, ohne beschädigt zu sein, aber nicht in dem Sinn, dass es (Iman) völlig verschwindet; es verschlechtert sich nur.“[5]Wer auch immer mit seiner Zunge ein Wort des Unglaubens ausspricht, ohne jegliches Verlangen danach und vorsätzlich dies aussagt, dann wird er dadurch sowohl Innerlich als auch Äußerlich zum Ungläubigen und wir erlauben es nicht zu sagen: Es ist für solch jemand möglich in Inneren noch ein Gläubiger zu sein. Das der Innerliche Unglauben dadurch ebenso zustande kommt, bedeutet nicht zwangsläufig – gemäß der Meinung der Ahl al-Hadith – das derjenige die Botschaft zwangsläufig Ablehnt oder Zurückweißt, hingegen sind die Hanafiten und die Aschariyya anderer Meinung, ihre Meinung besagt: „Wer eine Bekräftigung oder Handlung des Unglaubens begeht, so ist dies ein Beleg dafür das dieser im Herzen unweigerlich leugnet (Takdhib) oder keine Bestätigung (Tasdiq) mehr für die Botschaft des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) vorhanden ist.“ Ihre Differenz ist demgemäß lediglich eine Angelegenheit der Semantik, da beide Gruppierungen jemanden zum Ungläubigen erklären, den Allah, gepriesen sei Er, und Sein Gesandter (Allahs Segen und Friede auf ihm) zum Ungläubigen erklärten; sie unterscheiden sich lediglich in den Ursachen des Unglaubens. Die Hanafiten und Aschariyya meinten das die Ursache für den Unglauben nicht wegen der äußerlichen Erscheinungen entsteht, vielmehr ist dies bloß ein Indiz dafür das er in seinem Herzen keine Bestätigung hat. Auf dieser Grundlage haben sie die Leugnung (Takdhib) als Bedingung für den äußeren Unglauben aufgestellt. Einer von ihnen ist Imam Shami Muhammad Amin Ibn Abidin al-Hanafi (Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein), so Kommentiert er die Aussage „Wer aus Spaß eine Aussage des Unglaubens tätigt, ist ein Ungläubiger“, wie folgt: „Damit ist gemeint, wenn er dies vorsätzlich begeht ohne eine wirkliche Bedeutung zu beabsichtigen, so steht dies nicht entgegen seiner Bestätigung (Tasdiq), gleichermaßen bei der Bekräftigung, denn wenn die Bestätigung (Tasdiq) tatsächlich existent ist, ist sie wegen dem Urteil aufgehoben. Allah, gepriesen sei Er, hat manche Handlungen des Unglaubens als Unglauben eingestuft, da schon – beim Ausführen solch einer Handlung – keine Bestätigung vorhanden sein kann, wie z.B. das begehen einer Handlung des Unglaubens aus Spaß, die Niederwerfung vor einem Götzen oder das Fortwerfen des Mushaf in den Dreck usw. Auch wenn in diesem Fall der Mensch aussagen würde, dass er Tasdiq hat, ist er ein Ungläubiger, weil er durch solche Handlungen dies zur Lüge erklärt.“[6]

    Denn die Hanafiten sind der Meinung das die Handlungen der Extremitäten lediglich eine Kontinuität des Inneren darstellen, weshalb sie aufbauend auf diesem Prinzip und den der Handlungen des Herzen (Amalu bil-Qalb) auf jene Schlussfolgerung kamen; nämlich dass die Handlungen des Unglauben auf die nicht Existenz der Bestätigung im Inneren hindeuten, da die Kontinuität ausblieb, weshalb gemäß ihrer Lehre der Ursprung nicht existiert, nämlich die Bestätigung. Scheich al-Islam al-Mujaddid Taqiyyudin Abul Abbas Ahmad Ibn Taymiyah (Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein) sagte über diese Darlegung: „Abu Abillah as-Salihi sagte: „Der Iman ist nur Bestätigung (at-Tasdiq) und Kenntnis (al-Marifah), wobei diese Bestätigung eine Reihe von Bedingungen hat. Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt werden, so weist dies auf die Nichtexistenz der Bestätigung hin. Genauso ist es auch für jede äußerliche Handlung oder Aussage des Unglaubens. Wenn diese Taten bzw. Aussagen verrichtet werden, so zeigt dies, dass keine Bestätigung bzw. Kenntnis im Herzen existiert. Unglaube ist ein Teil für sich. Iman ist aber die Bestätigung und Kenntnis des Herzen. Dies ist eine der zwei bekannten Aussagen von Abu‘l Hassan al-Aschari. Und seine Gefährten wie al-Qadi Abu Bakr und Abu al-Ma'ali sind auch diese Meinung, deswegen nannten die Gelehrten sie Murji’ah.“[7]Ferner sagte Scheich al-Islam (Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein): „Manche Scholastiker und ihresgleichen von den Rechtswissenschaftlern, die in diesem Punkt ein falsches Verständnis entwickelten, sagten: „Iman ist nur Kenntnis anstatt die Bestätigung des Propheten. Seine Beschimpfung bzw. Diffamierung schädigt ihrem Iman nicht. Nach dem sie aber gesehen haben, dass die Gemeinschaft gegen sie Takfir vornahmen, sagten sie: „Er wird ungläubig, weil diese Handlung zeigt, dass er diese Tat nicht als verboten sieht. Wer dies erlaubt sieht, so bezichtigt er den Gesandten der Lüge. Der wird nicht durch die Beschimpfung ungläubig, sondern durch die Bezichtigung der Lüge. Denn die Beschimpfung zeigt schon, dass in seinem Herzen die Leugnung des Propheten ist[…]Wer für jemanden, der ohne Zwang eine Aussage oder Tat des Unglaubens tätigt oder etwas leugnet, oder etwas für lüge erklärt, sagt: „ Mit all diesen Sachen kann er im Herzen gläubig sein, jedoch ist er kein Gläubiger[…] Solchen den Iman zuzusprechen ist entgegen des Koran.“[8]

    Die Lehrmeinung der Ahlu Sunnah Wal Jammah besagt jedoch das ein Mensch allein durch die Handlungen die Unglauben darstellen, zum Ungläubigen werden kann und dasselbe gilt für die Bekräftigungen. Jeder dieser Sektionen kann für sich, für den Unglauben stehen, ohne die anderen miteinzubeziehen, oder demgemäß auf die Situation im Inneren zurückschließen, denn Allah, gepriesen sei Er, und Sein Gesandter (Allahs Segen und Friede auf ihm) verlangen ausschließlich gemäß dem Äußeren zu Urteilen. Die Zurückweißung (Takdhib), Leugnung (Juhud) oder Begehrung (Qasd) sind keine notwendigen Bedingungen, um jemanden zum Ungläubigen zu erklären. Imam Abu Thawr Ibrahim Ibn Khalid Ibn Abu al-Yaman al-Kalibi (Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein) sagte: „Falls jemand sagt: „Der Messias Jesus ist Allah – Erhaben ist Allah – und weißt eine Angelegenheit des Islams zurück, wobei er sagt: „Mein Herz glaubt rein nichts davon (was ich sagte)“, sodann ist er ein Ungläubiger durch die Kundgebung dessen – und nicht wegen der Überzeugung – und er ist keiner der Gläubigen.“[9]Imam Ishaq Ibn Ibrahim Ibn Rahaway (Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein) sagte: „Die Muslime stimmen darin überein, dass derjenige, der Allah oder Seinem Propheten Beleidigt, oder etwas was Allah, der Segensreiche, offenbarte entfernt (Dafa’a) oder einen Propheten unter den Propheten Allahs tötet, sodann ist er ein Ungläubiger (Kafir), selbst wenn er all jenes beglaubigt (wa in kana Muqirran) was Allah offenbarte.“[10] Imam Ahmad Ibn Hadschar al-Asqalani (Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm) sagte bezüglich der Begehrung: „Unter den Muslimen sind jene welche die Religion verlassen, ohne dessen Begehrung (Qasd) und ohne eine andere Religion zu wählen, außer dem Islam.“[11]


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    [1] Scharh al-Aqida at-Tahawiya, S.272f
    [2] Fath al-Bari, 12:273
    [3] As-Sarim al-Maslul alaa Shatim ar-Rasul, S.177
    [4] Ahmad Ibn Hanbal: al-Musnad, 4:271; Abdullah ad-Darimi: Sunan ad-Darimi, 2:245
    [5] Scharh al-Aqida at-Tahawiya, S.293f
    [6] Radd al-Muhtar alaa al-Dur al-Mukhtar, Kitab al-Riddah, 3:284
    [7] Al-Majmoo al-Fatawa, 7:509
    [8] As-Sarim al-Maslul alaa Shatim ar-Rasul, S.517, 518, 523
    [9] Abu’l Qasim al-Lalika’i: Scharh Usul al-I’tiqad Ahlu Sunnah, 4:849

    [10] Ahmad Ibn Taymiyah: As-Sarim al-Maslul alaa Shatim ar-Rasul; Dr. Alawi Saqqaf: Tawassut wal Iqtisad fi Anna Kufra yakunu bil Qawl Awil fi'l Awil I'tiqad
    [11] Fath al-Bari, 12:373

    Fortsetzung Folgt - So Allah will - mit mehreren Punkten worin sie Übereinstimmen, weswegen es eine Angelgenheit der Semantik ist

    Geändert von Abu_Taymiyyah (30.04.2010 um 05:39 Uhr)

  3. #63
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    Dies ist wahrscheinlich die Charakteristischste Differenz zwischen beiden; die Allgemeine Lehrmeinung der Hanafiten, Aschariyya und eine Fraktion der Scholastiker besagt, dass das Unterlassen oder das Begehen einer Handlung des Unglauben mit der Überzeugung (I’tiqad) in Relation kommen muss, damit man aus dem Islam austritt. Sowohl Takdhib als auch Juhud sind mit der Überzeugung verbunden, weshalb eine Handlung des Unglaubens auf die nicht Existenz der Überzeugung im Herzen hinweist, denn wenn Allah, gepriesen sei Er, eine bestimmte Handlung als Unglauben klassifizierte, so tat Er, gepriesen sei Er, dies, da jemand der solches begeht keineswegs I’tiqad im Herzen aufweisen kann, da es Diametral den Iman entgegen steht, weshalb der Grund für sein Unglauben nicht die Handlung oder Bekräftigung an sich ist, vielmehr ist die Überzeugung der Anlass dafür, welche sich in den Handlungen wiederspiegelt. So gliederten sie den Unglauben in Kufr al-Amali (Handlungen des Unglaubens) und Kufr al-I’tiqad (Überzeugungen des Unglaubens) ein, wobei sie den großen Unglauben, der einem aus der Religion befördert, ausschließlich in der Kategorie einbezogen, der mit dem I’tiqad in Relation steht. Der Unglauben der Handlungen ist für sie zwar auch Unglaube, jedoch in einem Metaphorischen Sinne. Hingegen besagt die Lehrmeinung gemäß der Ahlu Sunnah Wal Jammah: der Unglauben kann durch die Überzeugung im Herzen (al-Aqd bil-Qalb), der Bekräftigung mit der Zunge (al-Iqrar bil-Lisan) und den Handlungen der Extremitäten (Amal bil-Jawarih) entstehen, sowohl unabhängig voneinander als auch in Relation zueinander. Der Unglaube ist ein Prozess der im Inneren eines Menschen verläuft, weshalb nicht demnach geurteilt werden kann und zudem – gemäß der Aussage des Gesandten – es nicht unser Aufgabe entspricht. Infolgedessen wird nach dem Äußeren Handlungen und Bekräftigungen der Unglauben gemessen. Falls nun jemand Allah, gepriesen sei Er, oder Seine Zeichen verspottet oder beleidigt, oder eine andere Bekräftigung oder Handlung des Unglaubens begeht, so wird ihm der Unglauben zugeschrieben, welcher dadurch entstanden ist, unabhängig ob er nun den Gesandten Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm), Allah, gepriesen sei Er, oder sonst einer Seiner Zeichen ablehnt, dies aus seiner Heuchelei entsprießt, oder aus irgendwelchen anderen Motiven. Für Ahlu Sunnah Wal Jammah ist dies Bedeutungslos, weil nimmer die Möglichkeit gegeben ist dies zu ermitteln. Scheich al-Islam Taqiyyudin Abul Abbas Ahmad Ibn Taymiyah (Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein) drückte die Meinung der Ahl al-Hadith, wie folgt aus: „Derjenige, der die Botschaft des Propheten nicht bestätigt, sie für Lüge erklärt, sie wegen des Hochmutes ablehnt, weil er sich seiner Gelüste unterworfen hat oder daran zweifelt, (dieser) ist ein Ungläubiger. Denn jeder, der die Botschaft des Propheten für Lüge erklärt, ist ungläubig. Derjenige, der nicht an die Botschaft des Propheten glaubt und ihn (zusätzlich) dabei nicht für einen Lügner erklärt, ist trotzdem ein Ungläubiger.“[1]Weiterhin führte er aus: „Unglaube bedeutet keinen Iman an Allah und Seinen Gesandten (Allahs Segen und Friede auf ihm) zu verinnerlichen, gleichgültig, ob man sie leugnet oder nicht, genauso wenn man sie anzweifelt und deswegen sich von der Botschaft abwendet, oder aus irgendeinem anderen Grund. Denn dies spielt keine Rolle.“[2]Und zudem sagte er: „Wer etwas sagt, was Unglauben ist, oder etwas macht, das zum Unglauben führt, so ist dies die Ursache für seinen Unglauben.“[3] Die Angelegenheiten die den Islam zunichtemachen ereignen sich zuweilen durch Bekräftigungen welche den Unglauben darstellen, sowie durch die Handlungen welche den Unglauben darstellen. Wenn man etwas zurückweist, wofür ein Definitiver Beweis vorhanden ist, so kann es keine Religion geben, ohne daran I’tiqad zu haben und dies ist der Unglaube durch die Überzeugung und das Bekräftigen von Wörtern, wofür Beweise vorhanden sind, dass das Aussprechen Unglauben darstellt, so steht dies für sich für seinen gewaltigen Unglauben und dasselbe gilt für das begehen jeglicher Handlungen der Extremitäten, wofür Beweise vorhanden sind, dass das Ausführen einer derartigen Handlung Unglauben ist, so ist er allein wegen seiner Handlung zum Ungläubigen erklärt worden, ohne das Rücksicht auf seine Aussage: „All jenes was ich aussagte oder ausführte entspricht nicht meiner Überzeugung im Inneren“, genommen.Jedoch verneint Ahlu Sunnah Wal Jammah die Tatsache nicht das der Äußerliche Unglauben in Relation zum Inneren stehen kann; die Gelehrten gliederten diesen – durch Überzeugung, Bekräftigung und Handlung – Unglauben in zwei Stufen: Ursache oder Anlass des Unglaubens. Der äußerliche Unglaube durch Aussagen und Handlungen einer Person, die im Inneren, durch Taten und Wörter den Unglauben verursachen. Alle Arten des Unglaubens sind von den Handlungen des Herzens (Amalu bil-Qalb), die Diametral im Wiederspruch mit den Handlungen des Fundaments des Iman stehen. Scheich al-Islam Taqiyyudin Abul Abbas Ahmad Ibn Taymiyah (Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein) sagte diesbezüglich: „Es sind zahlreiche Verse im Koran existent, die die Angelegenheit hervorhebt, dass der Iman die Handlungen umfasst. Allah, gepriesen sei Er, sagt: {"Nur jene glauben an Unsere Zeichen, die sich, wenn sie an sie gemahnt werden, niederwerfen und das Lob ihres Herrn preisen; und sie sind nicht hochmütig." (Sure as-Sagda, Vers.15)} So erklärte Er dem Iman aller anderen ab. Wer nun mit dem Koran ermahnt wird, jedoch nicht tut, was Allah ihn auferlegt hat, sich niederzuwerfen, der gehört nicht zu den Gläubigen. Und die Niederwerfung in den fünf (Pflicht)gebeten ist mit Konsens der Muslime eine Pflicht. Was die Niederwerfung der Rezitation angeht, so herrscht darin Uneinigkeit. Jene, die die Niederwerfung der Rezitation als Pflicht sehen, argumentieren mit diesem (oben erwähnten) Vers. Andere Verse dieser Art sind:{"Die Gläubigen sind nur jene, die an Allah und Seinen Gesandten glauben und dann nicht (am Glauben) zweifeln und sich mit ihrem Besitz und ihrem eigenen Leben für Allahs Sache einsetzen. Das sind die Wahrhaftigen." (Sure al-Hugurat, Vers.15)} Und: {"Nur diejenigen sind Gläubige, die an Allah und an Seinen Gesandten glauben, und diejenigen, die, wenn sie in einer für alle wichtigen Angelegenheit bei ihm sind, nicht eher fortgehen, als sie ihn um Erlaubnis (dazu) gebeten haben. Die, die dich um Erlaubnis bitten, sind diejenigen, die (wirklich) an Allah und Seinen Gesandten glauben. Wenn sie dich also um Erlaubnis für irgendeine eigene Angelegenheit bitten, so erteile dem von ihnen die Erlaubnis, dem du willst, und bitte Allah für sie um Verzeihung. Wahrlich, Allah ist Allverzeihend, Barmherzig." (Sure an-Nur, Vers.62) }Und: {"Allah verzeiht dir! Warum erlaubtest du ihnen (zurückzubleiben), bis die, welche die Wahrheit sagten, dir bekannt wurden und du die Lügner erkanntest? Diejenigen, die an Allah und an den Jüngsten Tag glauben, bitten dich nicht um Erlaubnis, nicht mit ihrem Gut und ihrem Blut kämpfen zu müssen, und Allah kennt diejenigen recht wohl, die (Ihn) fürchten. Nur die werden dich um Erlaubnis bitten, (dem Kampf fernzubleiben,) die nicht an Allah und an den Jüngsten Tag glauben und deren Herzen voller Zweifel sind; und in ihrem Zweifel schwanken sie." (Sure at-Tauba, Vers.43-45)} Er, gepriesen ist Er, stellte klar, dass der Iman notwendige/obligatorische und gegensätzliche Aspekte besitzt, die die Bestätigung seiner notwendigen Aspekte und die Negierung (all) seiner Gegensätze herbeiführen. Zu den Gegensätzen des Iman gehört das Bezeigen der Zuneigung jener, die Allah und Seinem Gesandten entgegenhandeln. Ebenfalls gehört zu den Gegensätzen des Iman das Bitten um Erlaubnis den Jihad zu unterlassen. Hierauf deklariert Er, dass das das Bitten um Erlaubnis nur von jenen stammen kann, welche nicht an Allah und den jüngsten Tag glauben.“[4]So äußert sich Takdhib und Juhud – der im Inneren ist – durch die Äußerungen und Handlungen, wie Allah, gepriesen sei Er, uns berichtet, ohne diesen erst bezeugen zu müssen:

    {"Doch als Unsere sichtbaren Zeichen zu ihnen kamen, sagten sie: „Das ist offenkundige Zauberei.“ Und sie verwarfen (Juhud) sie in Ungerechtigkeit und Hochmut, während ihre Seelen doch von ihnen überzeugt waren. Siehe nun, wie das Ende derer war, die Unheil anrichteten!" (Sure an-Naml, Vers.13-14)}

    {"Sie leugneten ihn in Unrecht und Hochmut, obwohl sie selbst an ihn fest geglaubt haben. Siehe nun, wie das Ende derer war, die Unheil anrichteten!" (Sure an-Naml, Vers.14)}

    {"Wir wissen, dass dich das traurig macht, was sie sagen. In Wahrheit leugnen sie dich nicht, sondern die Ungerechten leugnen die Zeichen Allahs." (Sure al-An’am, Vers.33)}

    Imam Shamssuddin Abu Abdullah Ibn al-Qayyim al-Dschauzijja al-Hanbali (Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein) sagte dazu: „Auch wenn diese Art des Kufr, Unglaube durch Leugnung genannt wird, ist dies richtig. Denn hier besteht die Leugnung mit der Zunge.“[5]

    Oder die Worte Allahs:

    {"Hast du nicht jene gesehen, die den al-Din Verleugnen (Takdhib)? Er ist daran zu erkennen, dass er die Waise unterdrückt und ungerecht behandelt und nicht zur Speisung des Armen anspornt." (Sure al-Maun, Vers.1-3) }

    Die angeführten Verse wiederlegen die falsche Darstellung, dass der große Unglauben ausschließlich im Herzen stattfindet und man dies mit der Zunge offenkundig machen müsste, um in den Wirklichen Unglauben zu fallen. Diese Verse beweisen eindeutig das Gegenteil, denn Allah, gepriesen sei Er, sagte nicht: "Hast du nicht gehört", noch Sprach Er: "Bestritt er dies nicht mit der Zunge?" Doch Er, der Segensreiche, sprach vielmehr: {„Hast du nicht jene gesehen, die den al-Din Verleugnen (Takdhib)?“ }

    __________________________________________________ __________

    [1] Al-Majmoo al-Fatawa, 3:315, 20:87
    [2] Al-Majmoo al-Fatawa, 12:335
    [3] As-Sarim al-Maslul alaa al-Shatim al-Rasul, S.177
    [4] Al-Majmoo al-Fatawa, 7:158
    [5] Madaariju’s Saalikeen, 1:337



    Fortsetzung Folgt - So Allah will
    Geändert von Abu_Taymiyyah (01.05.2010 um 06:15 Uhr)

  4. #64
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    Und außerdem sagt Allah, gepriesen sei Er:

    {"Und wenn du sie fragst, werden sie ganz gewiss sagen: „Wir haben nur (schweifende) Gespräche geführt und gescherzt.“ Sag: „Habt ihr euch denn über Allah und Seine Zeichen und Seinen Gesandten lustig gemacht? Entschuldigt euch nicht! Ihr seid ja ungläubig geworden, nachdem ihr den Glauben (angenommen) hattet.“ Wenn Wir (auch) einem Teil von euch verzeihen, so strafen Wir einen (anderen) Teil (dafür), dass sie Übeltäter waren“." (Sure at-Tawba, Vers.65-66) }

    Diese Verse belegen dass das Spotten über Allah oder Seiner Zeichen Unglauben und Apostasie darstellt, gleichgültig ob zur Belustigung oder vollem Ernst. Der Offenbarungsanlass (Asbab al-Nuzul) dieser Verse ist: Leute die mit dem Propheten zum Dschihad auszogen und dann anfingen sich über einige Gefährten (Allahs Wohlgefallen auf ihnen) lustig zu machen. Sodann als diese Worte herabgesandt worden sind, entschuldigten sie sich beim Gesandten Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm). Al-Hafidh al-Imam Abu Fida Ismail Ibn Kathir (Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein) führt folgende Überlieferung heran: „Muhammad Ibn Kaab al-Quradhi u.a. sagte: „Einer Heuchler sagte: „Ich sehe, dass die Rezitatoren des Koran unter uns am meisten ihre Bäuche liebe, am meisten lügen und am feigsten sind, wenn es zum Kampf kommt.“ Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) wurde davon in Kenntnis gesetzt, worauf der betreffende Heuchler zu Ihn (Allahs Segen und Friede auf ihm) kam, der jedoch bereits aufgebrochen war und auf seinem Kamel saß. Der Mann sprach: „Oh Gesandter Allahs wir plauderten doch nur und scherzten, worauf Er (Allahs Segen und Friede auf ihm) erwiderte: „Galt euer Spott etwa Allah und Seinen Zeichen und Seinem Gesandten?" Versucht euch nicht zu entschuldigen. Ihr habt Kufr begangen, nachdem ihr (einmal) Imān hattet[…]“ Und es war so, dass die Füße von ihm (d.h. des Heuchlers) über die Steine schleiften wobei der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) sich nicht zu ihm wandte und ihn nicht beachtete, während der Mann am Kamelsattel des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) hing.“[1]

    Aus einer anderen Überlieferung geht hervor das die Schmäher sich entschuldigten indem sie aussagten: „Wahrlich wir haben uns nur während des Reitens eine Geschichte erzählt, um uns mit ihr den Weg zu verkürzen.“ Scheich al-Islam al-Mujaddid Taqiyyudin Abul Abbas Ahmad Ibn Taymiyah (Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein) erklärte diese Worte: „Mit anderen Worten: „Wahrlich wir haben nur gescherzt und gespielt, aber haben damit nimmer den Unglauben beabsichtigt und waren nicht von ihm überzeugt.“ Darauf hat Allah, gepriesen sei Er, nicht etwa zu ihnen gesagt: „Ihr habt gelogen, vielmehr wart ihr überzeugt davon!“ Vielmehr sagte Er: „Entschuldigt euch nicht! Ihr seid ja ungläubig geworden.“ Also, mit dieser eurer Tat, auch wenn ihr nicht davon überzeugt wart. Daraus verstehen wir, dass der Schmäher Allahs, Seiner Religion oder Seines Propheten (Allahs Segen und Friede auf ihm) ungläubig ist, ganz gleich ob er damit nur scherzte oder dies ernst meinte und egal ob er diese Schmähung als erlaubt ansah oder nicht. Darin ist zugleich eine Antwort auf die Murji’ah, die glauben, dass der Kufr nicht eintritt, außer durch Überzeugung (al-I’tiqad), das für Erlaubt halten der Verbote Allahs (Istihlal) oder die Verleugnung der Gebote Allahs (Takdhib).“[2]Und Imam Fakhr al-Din Abu Abdullah Muhammad al-Razi asch-Schafi’i (Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein) sagte bezüglich dieser Verse: „Die Belustigungen der Religion in jeglicher Form ist Unglauben an Allah[…] zweitens zeigt es die Falschheit jener, welche meinen das Unglauben nimmer zustande kommt, ausgenommen durch die Handlungen des Herzens (Amalu bil-Qalb).“[3]

    Damit wurde wohl der Hauptunterschied zwischen beiden Fraktion aufgezeigt, nämlich in den Ursachen für den Unglauben. Jedoch ist die Differenz nicht Essenziell und sollte kein Grund sein die Brüderlichkeit im Iman abzubrechen oder gar deswegen – wegen der Differenz in der Semantik – zur Spaltung aufzurufen, denn die Brüderlichkeit zwischen den Leute der Qiblah muss bestehen bleiben, trotz ihrer Fehler, wie Allah, gepriesen sei Er, sagt:

    {"Die Gläubigen sind ja Brüder. So stiftet Frieden zwischen euren Brüdern und fürchtet Allah, auf dass euch Barmherzigkeit erwiesen werde." (Sure al-Hugurat, Vers.10)}

    Denn sowohl die Hanafiten als auch die anderen Gelehrten der Ahlu Sunnah Wal Jammah deklarieren jenen zum Ungläubigen wem Allah, gepriesen sei Er, und Sein Gesandter (Allahs Segen und Friede auf ihm) als Ungläubigen deklarierten. Imam al-Kamal al-Din Ibn al-Human al-Hanafi (Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein) sagte zu dieser Differenz: „Die andere Schule, gemäß der Sunnitischen Lehre, die Maturidis, die an die Position der Glaubenslehre von Imam Abu Hanifa festhalten – meinen das der Iman Konstant ist: Er ist entweder vorhanden oder er ist nicht vorhanden. Sie sind der Meinung, dass sich die Stärke und Schwäche der Überzeugung, auf die Gewissheit (Yaqin) bezieht und nicht auf die Essenz des Iman. Der Unterschied liegt lediglich in der Definition, obwohl für einige ein Realer Unterschied besteht.“[4] Und Imam Sadr ad-Din Abu'l Hassan Ali Ibn Abi al-Izz al-Hanafi (Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein) erklärt diese Differenz der Semantik, wie folgt: „Die Differenzen welche unter Ahlu Sunnah Wal Jammah hinsichtlich des Iman aufgefunden wird ist ausschließlich eine Angelegenheit der Semantik. Sie – die Differenzen unter ihnen – sind nichts worüber man sich Sorgen machen müsste, ausgenommen dass sich eine Gruppe mit einer anderen Streitet und somit die Gemeinschaft spaltet[…] Abu Hanifa (Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein) begriff Iman gemäß seiner Lexikalischen Bedeutung, sowie basierend auf Beweise von den Wörtern des Koran und der Sunnah. Die anderen Gelehrten (Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein) erfassten seine Schar’i Bedeutung im Schein des Koran und der Sunnah, welche ferner der Überzeugung, auch noch einige andere Eigenschaften des Begriffs vermerkt. Dies stimmt darin überein, was die Scharia mit anderen Begriffen, wie Salah (Gebet) und Hadsch (Pilgerfahrt) tut[…] Iman in den Wörtern des Koran und der Sunnah, kann sowohl Allgemein, als auch mit der Spezifischen Bedeutung zusammengesetzt werden.“[5]

    __________________________________________________ ___

    [1] Tafsir al-Quran al-Adhim
    [2] As-Sarim al-Maslul alaa al-Shatim ar-Rasul, S.117, 516ff
    [3] Tafsir al-Kabir
    [4] Al-Musayara
    [5] Scharh al-Aqida at-Tahawiya, S.288, 291
    Geändert von Abu_Taymiyyah (06.05.2010 um 02:30 Uhr)

  5. #65
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    Die Punkte die darauf hinweisen das die Differenz sich lediglich auf die Semantik bezieht können, wie folgt zusammengefasst werden:

    • · Beide sind sich einig das wer auch immer mit seiner Zunge den Islam bekräftigt, aber Innerlich nicht Überzeugt ist, ist kein Gläubiger. Dies sind die Heuchler, worüber Allah, gepriesen sei Er, uns über sie Informiert hat, dass sie eine strengere und gewaltigere Bestrafung unterworfen werden, wie die gewöhnlichen Ungläubigen und ihre Wohnstädte im tiefsten und niedrigsten Schlund der Hölle sein wird.

    • · Sie stimmen darin überein das Anerkennung und Zustimmung durch das Herz nicht genügen um jemanden als Gläubigen zu betrachten. Es muss abgesehen von der Anerkennung und Zustimmung, eine Bekräftigung mit der Zunge stattfinden. Pharao und seine Gefolgsleute wussten in ihrem Herzen das Moses und Aron mit der Wahrheit kamen und sie Wahrhaftige Boten ihres Herrn waren, aber trotz dessen waren sie Ungläubige. Allah, gepriesen sei Er, teilt uns mit, was Moses zu Pharao sagte:{ "Du weißt recht wohl, dass kein anderer als der Herr der Himmel und der Erde diese (Zeichen) als Zeugnisse herabgesandt hat; und ich halte dich, o Pharao, zweifellos für ein Opfer des Unheils." (Sure al-Isra, Vers.102)} Und: {"Und sie verwarfen sie in Ungerechtigkeit und Hochmut, während ihre Seelen doch von ihnen überzeugt waren. Siehe nun, wie das Ende derer war, die Unheil anrichteten!" (Sure an-Naml, Vers.14)} Die Leute der Schrift bestätigten die Gesandtschaft Muhammad’s (Allahs Segen und Friede auf ihm), aber sie glaubten Ihn nicht. Allah, gepriesen sei Er, sagt: {"Sie, denen wir das Buch gaben, erkennen es, wie sie ihre Söhne erkennen. Jene aber, die ihrer selbst verlustig gegangen sind, glauben es nicht." (Sure al-An’am, Vers.20)} Iblis wusste das es keinen anderen Erschaffer und niemand das Recht gebührt Angebetet zu werden außer Allah, trotz seines Wissens und dieser Anerkennung ist er der Kopf der Ungläubigen. Die Leute der Sunnah stimmen darin überein das der Gläubige, welche zur Ahl-Qiblah gehören und nicht ewig im Höllenschlund verweilen wird, jene sind welche vom Islam im Herzen mit fester Überzeugung, ohne den geringsten Zweifel überzeugt sind und mit der Zunge das Glaubensbekenntnis bekräftigt, solange er keine Bekräftigungen oder Handlungen ausführt welche seinen Islam zerstört.

    • · Ahlu Sunnah Wal Jammah sind einstimmig einer Meinung, dass Allah von Seinen Dienern beides „Äußerung und Handlung“ verlangt. Qawl umfasst sowohl das Bekenntnis (Iqrar) mit der Zunge und die Überzeugung (Tasdiq) im Herzen. Gleichermaßen besteht al-Amal aus zwei Kategorien: die Handlungen des Herzens (Amalu bil-Qalb), wie die Absicht (Niyyah), Aufrichtigkeit (Ikhlas) und die Handlungen der Extremitäten. Jedoch entsteht der Disput aus der Gegebenheit, ob all diese Erfordernisse durch den Begriff Iman umfasst werden. Manche meinen das Iman Äußerung und Handlung umfasst und andere schließen nur ein Teil davon ein, also die Äußerungen und sehen den anderen Teil – die Handlungen – als seine Kontinuität an.

    • · Sie trafen Konsens das derjenige der Iman im Herzen hat und durch seine Zunge den Islam bekräftigt, aber sich bei den Handlungen der Extremitäten enthält, ein Sünder ist, wovor er sich vor Allah, gepriesen sei Er, verantworten muss und wenn Er, gepriesen sei Er, will dann vergibt Er ihn und wenn Er, gepriesen sei Er, will dann bestraft er ihn.

    • · Die (Leute) der Ahlu Sunnah Wal Jammah stimmen überein, dass wenn jemand eine große Sünde begeht nicht sein Iman oder Islam verliert, noch tritt er in Unglauben (Kufr) ein und er wird nicht ewig in Höllenschlund verweilen, wie die Ungläubigen, solange er seine Sünde nicht für Erlaubt erklärt (Istihlal). Der Heilige Koran, die Sunnah und der Konsens (der Gemeinschaft) bestätigen alle, dass der Unzüchtige, der Dieb und der Verleumder nicht getötet werden; sie werden ausschließlich für ihre begangenen Verbrechen bestraft. Selbst wenn sie Mündlich Bezeugen und im Herzen glauben, muss er die Bestrafung im Diesseits und Jenseits antreten.

    • · Sie sind sich einig das derjenige ein Ungläubiger ist den Allah, gepriesen sei Er, und Sein Gesandter (Allahs Segen und Friede auf ihm) als Ungläubig deklarierten. Sowohl die Hanafitischen Gelehrten als auch die anderen erklärten denjenigen zum Ungläubigen der eine von den Nawaqih al-Iman/Islam macht, unabhängig ob derjenige sein Iman im Herzen bekräftigt. Sie differenzieren sich lediglich in den Ursachen des Unglaubens.

  6. #66
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    Eine Erweiterung zum Teil: 6. Seite und 5. eingefügter Text:

    Diejenigen welche die Handlungen durch die Extremitäten als einen Essenziellen Bestandteil des Iman ansehen, betrachten die Handlungen nicht gleichermaßen essenziell, wie die Überzeugung im Herzen; denn letzteres stellt das Fundament des Iman dar, weshalb ohne die Überzeugung im Herzen der Rest nicht angenommen wird. Der Standpunkt der anderen Gruppe ist – obwohl sie die Handlungen nicht als ein Bestandteil des Iman betrachten – das die Handlungen obligatorisch sind, da sie die Kontinuität des Iman darstellen. Es ist von Nutzen sich ein Allgemeines Bild in dieser tiefgreifenden Angelegenheit zu schaffen, so dass jeder mit Gewissheit bestimmen kann, was die Realisierung des Iman umfasst und was es nicht umfasst.
    Die Hanafiten und ein Teil der Scholastiker sehen die Handlungen nicht als ein Bestandteil des Iman; eher sagen sie das die Handlung eine Frucht von den Früchten des Iman sei, d.h. die Handlungen sind die Bedingung der Vervollkommnung (Shart Kamal); jedoch sind die Leute der Sunnah der Meinung das die Handlung eine Bedingung für die Richtigkeit (Shart Sihha) des Iman darstellt. Einer von ihnen ist Hodschatul al-Islam Abu Hamid Muhammad al-Ghazali (Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein) welcher diesbezüglich folgendes Gleichnis anführt: „Dies ist durchaus denkbar, da die Äußere Unterwerfung mittels Wort und Tat, die Frucht und Resultat der Inneren Unterwerfung sind. Gleichermaßen wird der Name eines spezifischen Baumes verwendet, um beide, die Pflanze selbst sowie die Furcht der Pflanze zu bezeichnen.“[1] Und al-Hafidh al-Imam Ahmad Ibn Ali Ibn Hadschar al-Asqalani (Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein) sagte: „Die Salaf haben gesagt, der Iman ist Glaube im Herzen, Aussprache mit der Zunge und Handlung mit den Gliedmaßen. Sie meinten damit, die Taten sind eine Bedingung für die Perfektion des Iman.“[2] Wenn man fragt: „Euer gesagtes führt zum Resultat das der Iman ohne Rechtschaffene Handlungen bestehen bleiben kann und das es nicht die Richtigkeit des Iman bedingt, obwohl es unter der den Laien und den Wissenden dieser Ehrenvollen Gemeinschaft wohlbekannt ist, dass die lauteren Altvorderen (as-Salaf al-Salihin) sagten das Iman sowohl aus die Überzeugung im Herzen (al-Aqd bil-Qalb), Verbale Bekräftigung (al-Iqrar bil-Lisan) und Handlungen der Extremitäten (al-Amal bil-Jawarih) besteht? Einer von ihnen, nämlich Hodschatul al-Islam Abu Hamid Muhammad al-Ghazali (Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein) antwortet auf diese Frage, wie folgt: „Es ist nicht unwahrscheinlich das Rechtschaffene Handlungen als ein Bestandteil des Iman betrachtet werden, weil sie ihn – den Iman – perfektionieren und vervollkommnen, genauso wie gesagt wird das Kopf und Hände ein Teil des Menschen sind. Es ist augenscheinlich das eine Person aufhören wird menschlich zu sein, wenn sein Kopf nicht mehr vorhanden ist; aber er wird nicht aufhören ein Mensch zu sein, wenn einer seiner Hände durch Amputation verloren gehen. Gleichermaßen wird sowohl der Takbir und Tasbih – am Anfang des Gebets – als ein Teil des Gebets angesehen, obgleich es durch dessen Unterlassung nicht Annulliert wird. Demzufolge steht die Akzeptanz des Geistes in Relation mit dem Iman, genauso wie der Kopf in Relation mit der Existenz des Menschen steht, da das eine von der Existenz des anderen abhängt und aufhört zu existieren, wenn der andere nicht mehr existiert.“[3]

    Wer von den lauteren Altvorderen hat jemals davon, also von der Bedingung für die Perfektion des Iman (Shart Kamal) gesprochen? Eher ist es widersprüchlich davon auszugehen das die Handlung ein Bestandteil des Iman ist und daraufhin zu sagen, dass die Handlung eine Bedingung für die Perfektion des Iman ist, vielmehr legen die Aussagen der lauteren Altvorderen dar, dass die Handlungen ein Essenzieller Bestandteil des Iman darstellt, also eine Bedingung für Richtigkeit des Iman (Shart Sihha) ist: Scheich al-Islam al-Imam Abu Amr Abdurrahman al-Awza'i (Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein) sagt: „Der Iman wird nicht aufrecht, außer mit dem Wort, und der Iman und das Wort werden nicht aufrecht, außer mit der Tat, und der Iman, das Wort und die Tat werden nicht aufrecht, außer mit der Absicht, die mit der Sunnah übereinstimmt. Jene von den Salaf, die vorausgegangen waren, haben den Iman nicht getrennt. Die Tat gehört zum Iman, und der Iman gehört zur Tat. Der Iman ist wahrlich nur ein Name, der zusammenfasst, wie diese Religionen durch ihre Namen zusammengefasst werden, und die Bestätigung des Iman ist die Tat. Wer nun mit seiner glaubt, mit seinem Herzen kennt und dies mit seiner Tat bestätigt, so ist dies der festeste Halt, an dem es kein Zerreißen gibt. Und wer mit seiner Zunge spricht, jedoch mit seinem Herzen nicht kennt und dies nicht mit seiner Tat bestätigt, von dem wird nicht angenommen, und er gehört im Jenseits zu den Verlierern.“[4]Die lauteren Altvorderen waren sich demgemäß einig, dass die Handlungen ein Essenzieller Bestandteil des Iman sind, ohne den der Iman einer Person nicht bestehen bleiben kann. Vielmehr ist er so essenziell und beachtenswert das der Iman ein umfassender Begriff für die Überzeugung (al-I’tiqad), das Wort (al-Iqrar) und Handlung (Amal) ist. Denn die Aussagen unser Altvorderen sind mehr als offenkundig das es sich bei den Handlungen nicht um die Bedingungen der Perfektion, sondern um die Bedingungen der Richtigkeit des Iman handelt. Niemand ist Muslim, der ALLE Handlungen unterlässt, denn das nicht Vorhandensein des letzteren – Handlungen – bedingt das nichtvorhandensein des Iman im Herzen. Scheich al-Islam al-Mujaddid Taqiyyudin Abu‘l Abbas Ahmad Ibn Taymiyah (Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm) traf es genau auf dem Punkt, als er sagte: „Die Handlungen sind Wahrnehmbar und wir können sie sehen, doch der Iman, das Wissen, die Liebe, die Furcht und die Hoffnung sind unwahrnehmbar. Jedoch haben sie (der Iman, die Liebe etc.) ihre (Äußerlichen) Merkmale, die ihre Anwesenheit beweisen und da normalerweise ein Merkmal, die Existenz einer Sache nicht beweisen kann, es sei denn, es stellt eine Notwendige Konsequenz des letzteren (Iman) dar, woraus ersichtlich wird, dass die Handlungen, die ein Gläubiger begeht, das Resultat des Iman sind.“[5] Und die Aussagen von Abu Hamid Muhammad al-Ghazali und Ahmad Ibn Hadschar al-Asqalani (Möge Allah Wohlzufrieden mit ihnen sein) decken sich nicht mit den Aussagen der Altvorderen hinsichtlich des Inhalts, Bedeutung und Konsequenzen des Iman, wie man offenkundig aus den Worten von Abdurrahman al-Awza’i herauslesen konnte. Und dieser Imam ist einer unserer Altvorderen, wodurch er und seinesgleichen am besten wissen, wie der Islam zu verstehen ist. Die allgemeingültige Regel besagt das der Iman ohne Handlung nicht bestehen bleiben kann und das die Handlung ein essenzieller Bestandteil des Iman ist, wobei die Handlungen selber unterschiedliche Stellung haben, wovon manche obligatorisch oder erwünscht sind und manche gewichtiger als andere sind. Imam Sadr ad-Din Abu’l Hassan Ali Ibn Abi al-Izz al-Hanafi (Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein) Erläutert diese Überlieferung folgendermaßen: „Wenn Iman unterschiedliche Stufen besitzt und jede Stufe als Iman bezeichnet wird, erfolgt daraus dass das Gebet, die Pflichtabgabe und die Pilgerfahrt ein Bestandteil des Iman sind, sowie die Frömmigkeiten wie das Schamgefühl, Vertrauen, Furcht und Unterwerfung, ja sogar ein Hindernis von der Straße zu beseitigen sind Bestandteile des Iman. Diverse dieser Bestandteil sind derart grundlegend, wie das Glaubensbekenntnis, sodass sofern man es verliert, der gesamte Iman verloren geht: andere Bestandteile wiederum sind derart geringfügig, wie das Beseitigen eines Hindernisses von der Straße, dass, sofern man sie verliert, man seinen Iman nicht verliert. Zwischen den beiden haben wir zahlreiche unterschiedliche Bestandteile den variierendes Gewicht beigemessen wird, einige folgen dem Glaubensbekenntnis und wiederrum andere sind etwas gewichtiger als das Beseitigen eines Hindernisses von der Straße. Denn die Bestandteile des Iman sind Iman, gleichermaßen wie die Bestandteile des Kufr, Kufr sind.“[6]

    _________________________________________________

    [1] Ihya Ulum al-Din, Kitab al-Qaw’id al-Aqa’id
    [2] Fath al-Bari, Kapitel über die Aussage des Propheten: „Der Islam basiert auf fünf Dingen. Und er (der Iman) ist Aussage und Tat und er nimmt ab und zu.“
    [3] Ihya Ulum al-Din, Kitab al-Qaw’id al-Aqa’id
    [4] Abu'l Qasim al-Lalika'i: Scharh Usul al-I'tiqad Ahlu Sunnah, 5:417
    [5] Al-Majmoo al-Fatawa, Kapitel. Differenz zwischen Iman und Islam
    [6] Scharh al-Aqida at-Tahawiya, S.292




    Ende der Abhandlung


    Geändert von Abu_Taymiyyah (06.05.2010 um 02:40 Uhr)

  7. #67
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    Wäre gut wenn jemand daraus eine pdf erstellt und sie hier hochlädt.

  8. #68
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    Hier sind auch die neuen Edition des Inhalts dieses Threads, sind zwar noch nicht allesamt veröffentlicht, aber inshallah bald:

    Realität des Iman:

    http://www.at-tanzil.de/aqida/iman/d...s-iman-teil-1/

    http://www.at-tanzil.de/aqida/iman/d...s-iman-teil-2/

    Abu Hanifa (Rahimuallah) und Iman:

    http://www.at-tanzil.de/aqida/iman/a...m-iman-teil-1/

    http://www.at-tanzil.de/aqida/iman/a...m-iman-teil-2/



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