Die Differenz zwischen den Imamen der Sunnah ist folglich bloß eine Differenz der Semantik. Die Gelehrten der Sunnah untersuchten ob der Unglaube Stufen besitzt, wo einige übler als andere sind oder ob der Iman Stufen besitzt, wo einige vollkommener als andere sind. Diese Frage ist ein Nebenzweig ihrer Kontroverse bezüglich der Wirklichkeit des Iman, ob es Bekräftigung (Qawl) und Handlung (Amal) ist und Zu- und Abnimmt. Jedoch trafen sie in der Angelegenheit überein, wem Allah, gepriesen sei Er, als Ungläubigen deklariert, so deklarieren sie jenen auch als Ungläubigen. Imam Sadr ad-Din Abul Hasan Ali Ibn Abi al-Izz al-Hanafi (Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein) beschrieb diesen Sachverhalt: „Sie meinen dass sie es sich nicht vorstellen können das Allah jemanden als Ungläubigen bezeichnen wird, welcher sich an jene Sachen richtet die Allah nicht offenbarte und Sein Gesandter würde ihn dann als Ungläubigen bezeichnen. Jene unter Ahlu Sunnah Wal Jammah welche den Standpunkt vertreten das Iman Qawl und Amal beinhaltet, sowie seine Zu- und Abnahme beinhaltet, sind ebenso der Ansicht, das das begehen einer großen Sünde ein Unglauben (Kufr) der Handlungen darstellt, nicht einer des Iman und das dieser Unglauben unterschiedliche Stufen besitzt, wo einige übler als andere sind, wie beim Iman. Aber diejenigen welche meinen das Iman die Bekräftigung im Herzen (al-Tasdiq) ist, dass die Handlungen nicht die Relation zum Iman involviert und das Kufr die Zurückweißung (Takdhib) welcher weder Zu- noch abnimmt ist, meinen das das Begehen einer große Sünden im Metaphorischen Sinne Unglauben (Kufr) statt des tatsächlichen Unglaubens ist, denn nach dem begehen des tatsächlichen Unglaubens fällt man aus der Gemeinschaft des Islams. Auf entsprechender Weise Interpretieren sie auch die Texte, dass die Handlungen und Iman Unterschiedlich sind. Beispielsweise sagen sie das die Disziplin des Gebets, welches im Vers als Iman bezeichnet wurde: "Und es gebührt ALLAH nicht, dass ER euren Iman (euer rituelles Gebet) verloren gehen lässt" (Sure al-Baqara, Vers.143), der Iman im Metaphorischen Sinne angeführt wurde, denn ohne Iman trägt das Gebet keine Bedeutung, oder – so meinen sie – weil das Gebet ein sicherer Beweis des Iman eines jemanden ist und es demonstriert das der Ausführende ein Gläubiger ist. Dies ist Ursache dafür, meinen sie, dass sofern ein Ungläubiger gleichermaßen wie wir Betet, wir demgemäß die Gewissheit erlangen das er in den Islam eingetreten ist. Es sind keine Unterschiede bei den Gelehrten dieser Gemeinschaft existent, dass der Sünder die Bestrafung entgegentritt, selbst wenn sie Mündlich Bezeugen und im Herzen glauben, was den Gesandten Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) offenbart wurde. Sie (die Gelehrten) verurteilen nur jene, die sagen, dass sie (der Sünder) für immer im Feuer verweilen werden, d.h. die Kharawij und die Mu’tazila.“[1]
Jedoch sind die Ahlu Sunnah Wal Jammah darin übereingekommen dass eine Person beim vollziehen einer Handlung des Unglaubens, der Unglaube durch äußerliche Merkmale erkannt werden kann. Derjenige der eine Bekräftigung oder Handlung des Unglaubens ausführt oder aber eine Handlung oder Bekräftigung unterlässt, welche Allah, gepriesen sei Er, und Sein Gesandter (Allahs Segen und Friede auf ihm) als Unglauben klassifizierten, der ist – in Übereinstimmung – gemäß dieses Rechtspruchs zu behandeln. Sie – die Ahl al-Hadith, die Rechtsgelehrten des Irja’a (Maturidiyya) und die Aschariyya – unterscheiden sich jedoch im Bereich der Semantik, wohingegen die Praxis sie vereint. Falls eine Bekräftigung oder Handlung, die als Unglauben klassifiziert wurde jemand ausführt so ist er im Diesseits – für die muslimische Gemeinschaft – gemäß der Beurteilung des Äußeren ein Ungläubiger, sowie in Wirklichkeit, d.h. vor Allah, also im Inneren ein Ungläubiger. So sagte der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm): „Ich bin nicht entsandt worden, um die Menschen nach ihrem Inneren zu beurteilen.“ Al-Hafidh al-Imam Ahmad Ibn Hadschar al-Asqalani (Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein) erläutert dies, wie folgt: „Die Gelehrten haben eine Entscheidung getroffen, dass das Urteil einer Person erst nach dem äußeren Zustand ausgesprochen wird.“[2]Und Scheich al-Islam al-Mujaddid Taqiyyudin Abul Abbas Ahmad Ibn Taymiyah (Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein) führt diesbezüglich folgendes aus: „Wer etwas aussagt, was Unglauben ist oder etwas macht, was zum Unglauben hinführt, so ist dies die der Anlass für seinen Unglauben.“[3]Der Äußerliche Unglauben ruft konsequenter weiße auch dem Inneren Unglauben hervor; gleichermaßen wie die äußerlichen Handlungen eine Bestätigung für den innerlichen Iman sind, ist auch der äußerliche Unglaube eine Bestätigung für den innerlichen Unglauben. Denn wie – in den zu vorigen Abschnitten „Iman - gemäß der Sunnah“ und „Relation und Differenz zwischen Iman und Islam“ – dargelegt, steht das Innerliche mit dem Äußerlichen und das Äußerliche mit dem Inneren in anliegender Relation, wie die eines Herrschers und seine Soldaten. Dies basierend auf der Aussage des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm): „[...]Wahrlich, es gibt im Menschenkörper ein kleines Stück Fleisch wenn dieses gut ist, so ist der ganze Körper gut ist es aber verdorben, so ist der ganze Körper verdorben. Wahrlich, dies ist das Herz!“[4]
Imam Sadr ad-Din Abu'l Hassan Ali Ibn Abi al-Izz al-Hanafi (Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein) Erklärt die Relationierung des Inneren zum Äußerem: „Kein Zweifel ist vorhanden, dass die Negierung der Unterwerfung des Körpers Impliziert, dass ein Mangel an Unterwerfung seitens des Herzens existent ist, denn sofern sich das Herz hingibt, Unterwirft und Gehorcht der Körper sich ebenso; aber falls hingegen, dass Herz sich nicht fügt, kann es keine Zustimmung (des Körpers) geben, die sich in Folgsamkeit Manifestiert. Der Prophet Muhammad (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „[...]Wahrlich, es gibt im Menschenkörper[…]“ Dies bedeutet, dass wenn das Herz gut ist, so sind sein Körper bzw. seine Handlungen auch Definitiv gut. Das Gegenteil zu behaupten ist nicht wahr. Jedoch der Faktor, dass wenn ein Teil des Iman entschwindet, der völlige Iman verschwindet ist wahr, allerdings nur in dem Sinn, dass es nicht bestehen bleibt, ohne beschädigt zu sein, aber nicht in dem Sinn, dass es (Iman) völlig verschwindet; es verschlechtert sich nur.“[5]Wer auch immer mit seiner Zunge ein Wort des Unglaubens ausspricht, ohne jegliches Verlangen danach und vorsätzlich dies aussagt, dann wird er dadurch sowohl Innerlich als auch Äußerlich zum Ungläubigen und wir erlauben es nicht zu sagen: Es ist für solch jemand möglich in Inneren noch ein Gläubiger zu sein. Das der Innerliche Unglauben dadurch ebenso zustande kommt, bedeutet nicht zwangsläufig – gemäß der Meinung der Ahl al-Hadith – das derjenige die Botschaft zwangsläufig Ablehnt oder Zurückweißt, hingegen sind die Hanafiten und die Aschariyya anderer Meinung, ihre Meinung besagt: „Wer eine Bekräftigung oder Handlung des Unglaubens begeht, so ist dies ein Beleg dafür das dieser im Herzen unweigerlich leugnet (Takdhib) oder keine Bestätigung (Tasdiq) mehr für die Botschaft des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) vorhanden ist.“ Ihre Differenz ist demgemäß lediglich eine Angelegenheit der Semantik, da beide Gruppierungen jemanden zum Ungläubigen erklären, den Allah, gepriesen sei Er, und Sein Gesandter (Allahs Segen und Friede auf ihm) zum Ungläubigen erklärten; sie unterscheiden sich lediglich in den Ursachen des Unglaubens. Die Hanafiten und Aschariyya meinten das die Ursache für den Unglauben nicht wegen der äußerlichen Erscheinungen entsteht, vielmehr ist dies bloß ein Indiz dafür das er in seinem Herzen keine Bestätigung hat. Auf dieser Grundlage haben sie die Leugnung (Takdhib) als Bedingung für den äußeren Unglauben aufgestellt. Einer von ihnen ist Imam Shami Muhammad Amin Ibn Abidin al-Hanafi (Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein), so Kommentiert er die Aussage „Wer aus Spaß eine Aussage des Unglaubens tätigt, ist ein Ungläubiger“, wie folgt: „Damit ist gemeint, wenn er dies vorsätzlich begeht ohne eine wirkliche Bedeutung zu beabsichtigen, so steht dies nicht entgegen seiner Bestätigung (Tasdiq), gleichermaßen bei der Bekräftigung, denn wenn die Bestätigung (Tasdiq) tatsächlich existent ist, ist sie wegen dem Urteil aufgehoben. Allah, gepriesen sei Er, hat manche Handlungen des Unglaubens als Unglauben eingestuft, da schon – beim Ausführen solch einer Handlung – keine Bestätigung vorhanden sein kann, wie z.B. das begehen einer Handlung des Unglaubens aus Spaß, die Niederwerfung vor einem Götzen oder das Fortwerfen des Mushaf in den Dreck usw. Auch wenn in diesem Fall der Mensch aussagen würde, dass er Tasdiq hat, ist er ein Ungläubiger, weil er durch solche Handlungen dies zur Lüge erklärt.“[6]
Denn die Hanafiten sind der Meinung das die Handlungen der Extremitäten lediglich eine Kontinuität des Inneren darstellen, weshalb sie aufbauend auf diesem Prinzip und den der Handlungen des Herzen (Amalu bil-Qalb) auf jene Schlussfolgerung kamen; nämlich dass die Handlungen des Unglauben auf die nicht Existenz der Bestätigung im Inneren hindeuten, da die Kontinuität ausblieb, weshalb gemäß ihrer Lehre der Ursprung nicht existiert, nämlich die Bestätigung. Scheich al-Islam al-Mujaddid Taqiyyudin Abul Abbas Ahmad Ibn Taymiyah (Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein) sagte über diese Darlegung: „Abu Abillah as-Salihi sagte: „Der Iman ist nur Bestätigung (at-Tasdiq) und Kenntnis (al-Marifah), wobei diese Bestätigung eine Reihe von Bedingungen hat. Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt werden, so weist dies auf die Nichtexistenz der Bestätigung hin. Genauso ist es auch für jede äußerliche Handlung oder Aussage des Unglaubens. Wenn diese Taten bzw. Aussagen verrichtet werden, so zeigt dies, dass keine Bestätigung bzw. Kenntnis im Herzen existiert. Unglaube ist ein Teil für sich. Iman ist aber die Bestätigung und Kenntnis des Herzen. Dies ist eine der zwei bekannten Aussagen von Abu‘l Hassan al-Aschari. Und seine Gefährten wie al-Qadi Abu Bakr und Abu al-Ma'ali sind auch diese Meinung, deswegen nannten die Gelehrten sie Murji’ah.“[7]Ferner sagte Scheich al-Islam (Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein): „Manche Scholastiker und ihresgleichen von den Rechtswissenschaftlern, die in diesem Punkt ein falsches Verständnis entwickelten, sagten: „Iman ist nur Kenntnis anstatt die Bestätigung des Propheten. Seine Beschimpfung bzw. Diffamierung schädigt ihrem Iman nicht. Nach dem sie aber gesehen haben, dass die Gemeinschaft gegen sie Takfir vornahmen, sagten sie: „Er wird ungläubig, weil diese Handlung zeigt, dass er diese Tat nicht als verboten sieht. Wer dies erlaubt sieht, so bezichtigt er den Gesandten der Lüge. Der wird nicht durch die Beschimpfung ungläubig, sondern durch die Bezichtigung der Lüge. Denn die Beschimpfung zeigt schon, dass in seinem Herzen die Leugnung des Propheten ist[…]Wer für jemanden, der ohne Zwang eine Aussage oder Tat des Unglaubens tätigt oder etwas leugnet, oder etwas für lüge erklärt, sagt: „ Mit all diesen Sachen kann er im Herzen gläubig sein, jedoch ist er kein Gläubiger[…] Solchen den Iman zuzusprechen ist entgegen des Koran.“[8]
Die Lehrmeinung der Ahlu Sunnah Wal Jammah besagt jedoch das ein Mensch allein durch die Handlungen die Unglauben darstellen, zum Ungläubigen werden kann und dasselbe gilt für die Bekräftigungen. Jeder dieser Sektionen kann für sich, für den Unglauben stehen, ohne die anderen miteinzubeziehen, oder demgemäß auf die Situation im Inneren zurückschließen, denn Allah, gepriesen sei Er, und Sein Gesandter (Allahs Segen und Friede auf ihm) verlangen ausschließlich gemäß dem Äußeren zu Urteilen. Die Zurückweißung (Takdhib), Leugnung (Juhud) oder Begehrung (Qasd) sind keine notwendigen Bedingungen, um jemanden zum Ungläubigen zu erklären. Imam Abu Thawr Ibrahim Ibn Khalid Ibn Abu al-Yaman al-Kalibi (Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein) sagte: „Falls jemand sagt: „Der Messias Jesus ist Allah – Erhaben ist Allah – und weißt eine Angelegenheit des Islams zurück, wobei er sagt: „Mein Herz glaubt rein nichts davon (was ich sagte)“, sodann ist er ein Ungläubiger durch die Kundgebung dessen – und nicht wegen der Überzeugung – und er ist keiner der Gläubigen.“[9]Imam Ishaq Ibn Ibrahim Ibn Rahaway (Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein) sagte: „Die Muslime stimmen darin überein, dass derjenige, der Allah oder Seinem Propheten Beleidigt, oder etwas was Allah, der Segensreiche, offenbarte entfernt (Dafa’a) oder einen Propheten unter den Propheten Allahs tötet, sodann ist er ein Ungläubiger (Kafir), selbst wenn er all jenes beglaubigt (wa in kana Muqirran) was Allah offenbarte.“[10] Imam Ahmad Ibn Hadschar al-Asqalani (Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm) sagte bezüglich der Begehrung: „Unter den Muslimen sind jene welche die Religion verlassen, ohne dessen Begehrung (Qasd) und ohne eine andere Religion zu wählen, außer dem Islam.“[11]
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[1] Scharh al-Aqida at-Tahawiya, S.272f
[2] Fath al-Bari, 12:273
[3] As-Sarim al-Maslul alaa Shatim ar-Rasul, S.177
[4] Ahmad Ibn Hanbal: al-Musnad, 4:271; Abdullah ad-Darimi: Sunan ad-Darimi, 2:245
[5] Scharh al-Aqida at-Tahawiya, S.293f
[6] Radd al-Muhtar alaa al-Dur al-Mukhtar, Kitab al-Riddah, 3:284
[7] Al-Majmoo al-Fatawa, 7:509
[8] As-Sarim al-Maslul alaa Shatim ar-Rasul, S.517, 518, 523
[9] Abu’l Qasim al-Lalika’i: Scharh Usul al-I’tiqad Ahlu Sunnah, 4:849
[10] Ahmad Ibn Taymiyah: As-Sarim al-Maslul alaa Shatim ar-Rasul; Dr. Alawi Saqqaf: Tawassut wal Iqtisad fi Anna Kufra yakunu bil Qawl Awil fi'l Awil I'tiqad
[11] Fath al-Bari, 12:373
Fortsetzung Folgt - So Allah will - mit mehreren Punkten worin sie Übereinstimmen, weswegen es eine Angelgenheit der Semantik ist




[…] Entsprechend Jahm ist Kufr die Ignoranz bzw. Unwissenheit gegenüber Allahs. Jedoch ist keiner mehr Ignorant gegen Allah als Jahm selbst, denn er reduziert Allah auf sein bloße Existenz und zieht Ihm alle seine Attribute ab. Es kann keine größere Ignoranz existieren als dies. Er ist deshalb ein Ungläubiger, gemäß seiner eigenen Aussage.“ [Scharh al-Aqida at-Tahawiya, S.283)
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