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Thema: Der Fiqh - nach der Rechtsschule von Imām Aḥmad

  1. #1
    Abū al-Qaa-Qaa
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    Der Fiqh - nach der Rechtsschule von Imām Aḥmad



    أخصر المختصرات في الفقه على مذهب الإمام أحمد بن حنبل

    Die kürzeste Zusammenfassung im Fiqh nach der Rechtschule des Imām
    Aḥmad bin Hanbal

    Übersetzung. Abū al-Qaa-Qaa
    www.ad-durar.de

    Vorwort des Übersetzers:

    Aller Lobpreis gebührt Allāh, dem Herrn der Welten. Und Allāhs Segen und Heil seien auf Seinen Gesandten. Um fortzufahren:

    Da die Rechtswissenschaft (fiqh) im deutschen Bereich sehr große Lücken aufweist, habe ich es mir zur Aufgabe gemacht diese mit der Erlaubnis Allāhs, des Segensreichen, füllen.

    Wisse, möge Allāh Sich deiner erbarmen, dass kein Zweifel darin besteht, dass die Fiqh-Wissenschaft zu den vorzüglichsten Wissenschaften gehörten, da der Diener dadurch die Erkenntnis erlangt, wie man Allāh anzubeten hat. Denn jedem ist bewusst, dass genau dieser Aspekt zu den Bedeutungen des zweiten Glaubensbekenntnisses gehört: "Ich bezeuge, dass Muhammad Allāhs Gesandter ist". Was bezeugt der Diener damit? Der Diener bezeugt damit, dass er dem Gesandten Allāhs, Allāhs Segen und Heil auf ihm, darin gehorcht, was er befohlen hat, dem Gesandten darin zu glauben, was er berichtet hat, davon fernzubleiben, was er, Allāhs Segen und Heil auf ihm, verboten und verpöhnt hat und Allāh nur so anzubeten, wie der Gesandte Allāhs es uns gelehrt hat.

    Allāh, der Segensreiche, sagt: {Und was euch der Gesandte gibt, das nehmt an; und was er euch untersagt, dessen enthaltet euch. Und fürchtet Allah; wahrlich, Allah ist streng im Strafen.}[Al-Qurān al-Karīm 59:7]

    Ibn Kathīr, möge Allāh Sich seiner erbarmen, sagte: "Seine Aussage: {Und was euch der Gesandte gibt, das nehmt an; und was er euch untersagt, dessen enthaltet euch. Und fürchtet Allah.}, nämlich alles, wozu er euch aufgefordert hat, so tut es. Und alles, was er euch untersagt, dessen halltet euch fern. Denn er wird nur zu Gutem aufforderen und nur Übel untersagen. Masrūq sagte: 'Eine Frau kam zu Ibn Mas'ūd und sagte: 'Ich habe erfahren, dass du (den Beruf) der Tätowiererin und derjenigen, die Haarverlängerungen macht, verwehrst. Ist es etwas, was du im Buch Allāhs, des Erhabenen, oder vom Gesandten Allāhs, Allāhs Segen und Heil auf ihm, erfahren hast?' Er sagte: 'Doch ist es etwas, was ich im Buch Allāhs und vom Gesandten Allāhs, Allāhs Segen und Heil auf ihm, erfahren habe.' Sie sagte: 'Bei Allah, ich habe alles, was zwischen den beiden Deckblättern durchgeblättert, fand jedoch nicht das, was du sagst.' Er sagte: 'Hast du nicht darin (Seine Aussage) gefunden: {Und was euch der Gesandte gibt, das nehmt an; und was er euch untersagt, dessen enthaltet euch. Und fürchtet Allah}?' Sie sagte: 'Doch.' Er sagte: 'Denn ich habe den Gesandten Allāhs, Allāhs Segen und Heil auf ihm, gehört (...)'" [Hier]

    Aus diesem Beispiel, die der Imām angeführt hatte, erkennen wir die Wichtigkeit im Erlernen der islamischen Rechtswissenschaft. Und deswegen sagte der Gesandte Allāhs, Allāhs Segen und Heil auf ihm: "Wem Allāh Gutes zuteil werden lassen will, den gibt Er Verständnis in der Religion/im Dīn. Gewiss, ich bin nur ein Aufteiler (qāsim) und Allāh gibt. Und diese Nation wird aufrecht auf dem Geheiß Allāhs verbleiben; schaden wird sie nicht jener, der ihr zuwiderhandelt, bis der Befehl Allāhs kommt."

    Diesen Hadīth überlieferte Imām al-Buchārī in seinem Saḥīḥ von Mu'āwiah über den Gesandten Allāhs, Allāhs Segen und Heil auf ihm. Diesen Hadīth führte der Imām, möge Allāh Sich seiner erbarmen, im Buch des Wissens unter dem Kapitel "Kapitel: Wem Allāh Gutes zuteil werden lassen will, den gibt Er Verständnis in der Religion".

    Ibn Jibrīn, möge Allāh Sich seiner erbarmen, sagte: "Seine Aussage: 'Wem Allāh Gutes zuteil werden lassen will, den gibt Er Verständnis in der Religion/im Dīn.' Das der fiqh ist das Verständnis, nämlich dass Er ihn mit Verständnis, Klugheit und Kenntnis versorgt, indem er (in der Lage ist) die Urteile aus den Beweisen zu extrahieren, und indem er ein starkes Auffassungsvermögen und einer Stärke in der Auslegung der Beweise hat. Und dies ist es, was Allāh, der Erhabene, vielen von den Gefährten und denen, die nach ihnen kamen, schenkte. Der Prophet, Allāhs Segen und Heil auf ihm, sprach ein Bittgebet für Ibn 'Abbās mit seinen Worten: 'O Allāh, gebe ihm Verständnis in der Religion.' Und in einer Version: 'Und lehre ihm die Auslegung'. Und er wurde so. Es wurde sogar erwähnt, dass er einmal Sūrat an-Nūr mit einer rhetorisch erhabenen Auslegung erklärt hatte, die wenn die Juden, Christen, Türken und Römer sie hören würden, (auch) den Islām annehmen würden."

    Und wie zuvor erwähnt ist der Muslim dazu angehalten mit einem gewissen Scharfsinn Allāh, den Erhabenen, anzubeten, entsprechend dem, mit dem der Gesandte Allāhs, Allāhs Segen und Heil auf ihm, kam. Und dieser Aspekt gehört ebenfalls zu den Bedingungen der Annahme der gottesdienstlichen Akte. Demnach ist das Wissen darüber obligatorisch für jeden Muslim und für jede Muslima, denn alles, wodurch nur die Pflicht erfüllt bzw. vollendet werden kann, ist ebenfalls eine Pflicht.

    Und deswegen heißt es in einem Artikel der Umm al-Qurā: "Die islamischen Wissenschaften sind alle vorzüglich und ehrenhaft, denn kein Student des Wissens (Tālib al-'Ilm) ist unwisend über die Aḥādīth, in denen der Vorzug des danach Strebenden erwähnt wird. Jedoch wird die unterscheidet sich die Herrlichkeit der Ehre je nach Situation, Zeit und Bedürftigkeit."

    Bei der islamischen Rechtswissenschaft jedoch handelt es sich um eine Rechtswissenschaft, die in jeder Situation und in jeder Zeit eine hohe Stellung in der islamischen Nation besitzt. Deswegen sollten wir es uns zur Aufgabe machen, diese Wissenschaft zu studieren. Allāh, der Erhabene, sagt: {Sondern sprich: "O mein Herr, mehre mein Wissen."}


    Diese Auslegung trägt den Titel "Die kürzeste Zusammenfassung im Fiqh nach der Rechtschule des Imām
    Aḥmad bin Hanbal
    " vom Imām Muḥammad bin Badr-ad-Dīn Balbān al-Dimashqī, möge Allāh Sich seiner erbarmen. Der Kommentator ist der Imām 'Abdillāh bin 'Abdirrāḥmān bin al-Jibrīn, möge Allāh Sich seiner erbarmen. Diese Reihe basiert auf der hanbalitischen Rechtsschule bzw. auf der Rechtsschule von Imām Aḥmad bin Hanbal, Allahs Wohlgefallen auf ihm.

    Und aller Lobpreis gebührt Allāh
    dem Herrn der Welten


    Geändert von Abū al-Qaa-Qaa (28.01.2010 um 02:31 Uhr)

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