2. Die Gesetzgebung im Islam
2.1. Das Recht der Gesetzgebung gebührt allein Allah
Schaykh Ṣaliḥ al-Fawzān schreibt in seinem Buch ʿAqīdah al-Tawḥīd:
Das Festlegen von Gesetzen, welchen die Diener in ihrer Anbetung und in ihren Taten folgen, auf
welche sie ihre Angelegenheiten zurückführen, und welche die Streitigkeiten zwischen ihnen klären
und die Feindseligkeiten beilegen, ist ein Recht Allahs des Erhabenen, des Herrn der Menschen und
Erschaffers der Schöpfung. ﴾ Wahrlich, ihm gehören die Schöpfung und der Befehl, segensreich ist
er, der Herr der Welten. ﴿
Und er ist der, der weiß was gut ist für seine Diener, und er legt es für sie fest. Da er ihr Herr ist,
bestimmt er die Gesetze für sie, und da sie seine Diener sind akzeptieren sie sein Urteil. Und sie
ziehen einen Nutzen daraus, so sagt Allah der Erhabene: ﴾ Und wenn ihr in einer Sache streitet, so
führt sie zurück auf Allah und den Gesandten, wenn ihr an Allah und den letzten Tag glaubt. Dies
ist das Beste und ein vorzüglicheres Ende. ﴿
Und er sagt: ﴾ Und wenn ihr über eine Sache uneins seit, so liegt das Urteil darüber bei Allah. Dies
ist Allah mein Herr... ﴿ Und er verurteilt es, dass sich seine Diener einen Gesetzgeber außer ihm
nehmen: ﴾ Oder haben sie etwa Teilhaber, die ihnen in der Religion etwas vorschreiben, wozu
Allah keine Erlaubnis gegeben hat? ﴿
Und wer eine Gesetzgebung außer der Gesetzgebung Allahs akzeptiert, der hat Allah etwas zur
Seite gestellt (Schirk begangen), und das was Allah und sein Gesandter in der Anbetung nicht
vorgeschrieben haben ist eine Neuerung (Bidaah ʿ ), und jede Neuerung ist ein Irregehen.
Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Wer in unserer Sache etwas einführt,
was nicht von ihr ist, der wird zurückgewiesen“ und in einer Überlieferung: „Wer eine Tat begeht,
für die es keinen Befehl von uns gab, der wird zurückgewiesen.“
Und was in der Politik und im Richten zwischen den Menschen weder von Allah noch von seinem
Gesandten bestimmt wurde, dass ist das Urteil des Tāghūt und der Jāhiliyyah.﴾ Ist es etwa das
Urteil der Jāhiliyyah, welches sie begehren? Und wessen Urteil ist besser als das Allahs für
Menschen mit Gewissheit? ﴿
Und ebenso ist das Erlaubt- und Verbotenmachen ein Recht Allahs und es steht niemandem zu ihm
hierin ein Teilhaber zu sein: ﴾ Und esst nicht von dem, worüber nicht der Name Allahs gesprochen
wurde; denn wahrlich, das ist Frevel. Und gewiss werden die Satane ihren Verbündeten eingeben,
mit euch (darüber) zu streiten. Und wenn ihr ihnen gehorcht, so werdet ihr gewiss solche sein, die
Allah etwas beigesellen. ﴿
So hat also Allah das Befolgen der Satane und ihrer Verbündeten in der Erlaubnis einer Sache,
welche Allah verboten hat, zum Schirk erklärt. Genauso gilt für jemanden, der Gelehrten oder
Führern im Verbot von etwas folgt, was Allah erlaubt hat, oder in der Erlaubnis einer Sache, die
Allah verboten hat, dass er sich diese als Herren neben Allah genommen hat. ﴾ Sie haben ihre
Schriftgelehrten und Mönche, sowie Jesus den Sohn der Maria zu Herren neben Allah genommen,
wo ihnen doch befohlen wurde nur einem Gott zu dienen, außer dem es keinen anderen gibt, hoch
erhaben ist er über das, was sie ihm zur Seite stellen. ﴿
Und in einem Hadith wird berichtet, dass der Prophet diesen Vers in Anwesenheit von ʿAdī bin
Ḥātim al-Ta'ī rezitierte, möge Allah mit ihm zufrieden sein, worauf dieser sagte: „Oh Gesandter
Allahs, wir beteten sie nicht an!“ Er antwortete: „Erlaubten sie euch nicht, was Allah verboten
hatte, woraufhin ihr es für erlaubt erklärtet? Und verbaten sie euch nicht, was Allah erlaubt hatte,
worauf ihr es für verboten erklärtet?“ Er sagte: „Doch.“ Darauf sagte der Prophet, Allahs Segen
und Heil auf ihm: „Das ist ihre Anbetung.“
Ihr Gehorsam ihnen gegenüber im Erlauben und Verbieten von Dingen neben Allah stellte also ihre
Anbetung und ihren Schirk dar. Es ist ein großer Schirk, welcher unvereinbar mit dem Tawḥīd ist,
welchen das Bezeugen von „lā Ilāha illā Allah“ nach sich zieht, denn von den Folgen dieses
Zeugnisses ist, dass das Verbieten und Erlauben einzig das Recht Allahs ist.
Und wenn dies schon bei jemandem der Fall ist, der Gelehrten und Mönchen im Verbot und in der
Erlaubnis von Dingen folgt, die dem Urteil Allahs widersprechen, während er weiß dass sie ihm
widersprechen, die andererseits aber näher am Wissen und an der Religion sind als er, und deren
Fehler vielleicht auf einen falschen Ijtihād zurückgeht, für den sie dennoch belohnt werden, wie ist
es dann erst bei jemandem, der erfundenen Gesetzen folgt, welche das Werk der Ungläubigen und
Gottlosen ist, die sie in den Ländern der Muslime einführten um damit zwischen ihnen zu richten?
Es gibt keine Kraft und Macht außer durch Allah.
Dieser hat sich die Ungläubigen zu Herren neben Allah genommen, die für ihn die Gesetze erlassen,
ihm vorschreiben was verboten ist, und zwischen den Menschen richten.

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