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Ayatollah al-Rohani: Kein Sunnite betritt das Paradies
Oft wird behauptet, die Schia sehe Sunniten als Muslime an und akzeptiere ihre Religion als eine der Denkschulen des Islams, doch die Wahrheit ist, dass laut der schiitischen Doktrin kein Sunnite jemals ins Paradies eingehen kann und keine seiner Taten jemals angenommen wird. Dies bedeutet nichts anderes, als dass nach dem Glaube der Schiiten jeder Sunnite ein Kāfir ist!
Großayatollah Muḥammad Ṣādiq al-Rohani:
السؤال : شخص من أخوننا من أتباع المذاهب الأخرى يؤمن بالله ورسوله يصلي ويتعبد وفق مذهبه ومن أهل الخير والصلاح يحب آل بيت النبي (ص) الكرام يحترمهم ويقدرهم لكنه لايعتقد بولاية الإمام علي (ع) والأئمة الاثنى عشر(ع) وعصمتهم مع التأكيد على حبه لهم فهل هو ممن يستحق دخول الجنة يوم القيامة بهذا المعتقد ؟
الجواب : باسمه جلت اسمائه - القرار بولاية الامام امير المؤمنين (ع) و امامته – و امامة الائمة الاثني عشر عليهم صلوات الله شرط قبول الاعمال و العبادات و بالتالي فهو شرط لدخول الجنة.
Frage: Ein Bruder von mir folgt einer anderen Madhhab (d.h. er ist kein Schiite). Er glaubt an Allah und seinen Gesandten, betet, verrichtet seine Anbetungshandlungen gemäß seiner Madhhab, gehört zu den guten und tugenthaften Menschen, er liebt die edlen Ahlel-Bayt des Propheten (s) und er achtet und schätzt sie, jedoch glaubt er nicht an die Führung Imām ʿAlīs (ʿa) und der zwölf Imāme, genausowenig wie an ihre Unfehlbarkeit, wobei ich nochmals seine Liebe zu ihnen betone. Gehört er mit diesem Glauben zu jenen, welchen am jüngsten Tag der Eintritt ins Paradies zusteht?
Antwort: Im Namen des Besitzers der verherrlichten Namen - Die Bestätigung der Führung des Anführers der Gläubigen (ʿa) und der zwölf Imāme, die Segungen Allahs seien auf ihnen, ist eine Bedingung für die Annahme der Taten und der Handlungen der Anbetung und daher ist sie auch eine Bedingung für den Eintritt ins Paradies.
Quelle: http://www.istefta.com/ans.php?stfid=5277&subid=1
Allah und die Imame sind eins
Der Großayatollah und anerkannte Marja Muhammad Musa al-Yaqoobi sagt in einer Fatwa, dass Allah und die Imame eins seien:
FRAGE: Es gibt ein Hadith der folgendes besagt: Im Buch "Haquk ul Yakeen" arabische Version Band 2 Seite 7 Kapitel Argument Reejat. Ali – Der Führer der Gläubigen (as) sagt: "Ich bin derjenige, der die Wolken kontrolliert, erhelle den Tag, Nacht, Wolken, Meere, Sterne. Sonne und Mond (tue mit ihnen was ich will)."
ANTWORT: Auch wenn diese Aussage wirklich von Imam Ali stammt, widerspricht sie der im Rahmen der islamischen Philosophie durch die Vernunft nachweisbare Meinung nicht, dass der Mensch deshalb erschaffen wurde, dass er die göttlichen Vollkommenheiten und Eigenschaften aneignet, bis er zum Stadium kommt, in dem er sich in Allah verschmelzt. Die Imame sind schon zu diesem Stadium gekommen.
Und wir suchen Zuflucht bei Allah vor diesem offenkundigen Kuffr, wie man ihn sonst nur von den Mu'atazilah und Jahmiyyah kennt.
Link zur Fatwa: http://www.yaqoobi.de/rechtsfragen/Imam%20Ali.html
Ayatollah al-Khoi: Nichtschiiten zu belügen ist erlaubt
Oft wird behauptet, dass Lügen den Schiiten nur aus Angst und in Lebensgefahr gestattet sei, doch der anerkannte Ayatollah und Lehrer von Sistani al-Khoi gab ein Fatwa, wonach es Schiiten erlaubt ist, jemanden, der die schiitische Religion angreift mit Lügen zu "widerlegen":
السؤال: هل يجوز الكذب على المبدع أو مروج الضلال في مقام الاحتجاج عليه ، إذا كان الكذب يدحض حجته ، ويبطل دعاويه الباطلة ؟
الفتوى: إذا توقف رد باطله عليه ، جاز.
Übersetzung:
Frage: Ist es erlaubt, beim Argumentieren gegen einen Neuerungsträger oder einen Verbreiter von Irrlehren, Lügen gegen ihn zu benutzen, wenn die Lüge seine Beweise widerlegt und seine Behauptungen nichtig macht?
Fatwa: Wenn die Widerlegung seine falschen Lehren stoppt, dann ist es erlaubt.
So zeigt sich, dass Taqiyyah wohl tatsächlich nur in Situationen der Angst erlaubt ist, wobei Angst vor der Wahrheit mit darunter fällt.
Nachprüfbar auf folgenden schiitschen Internetseiten:
http://www.alseraj.net/ar/fikh/1/?XjhPb ... 768&1&30&1 (Archiv)
http://arabic.al-khoei.org/falea.htm (Archiv)
Rohani über den Ausspruch "Ya Ali"
Allah sagt in Surat al-Fatiha: "Zu Dir beten wir und Dich bitten wir um Hilfe". Doch der Ayatollah und anerkannte Marja Rohani sieht kein Problem darin die Anrufung Allahs durch die Anrufung Alis zu ersetzen, sei es in einer bedrückenden oder schweren Situation, oder selbst im Gebet.
Er gab folgende Fatwa:
السؤال: هل يجوز للأم اثناء الولادة ان تندب امير المؤمين علي عليه السلام وتقول في حال الولادة يا علي ؟
الجواب: باسمه جلت اسمائه يجوز بل يكون حسنا.
Übersetzung:
Frage: Ist es erlaubt für eine gebährende Frau erlaubt den Führer der Gläubigen Ali, Friede sei auf ihm, zu preisen , indem sie während der Geburt sagt: "Ya Ali"?
Antwort: Im Namen des Trägers der gloreichsten Namen. Es ist nicht nur erlaubt, sondern lobenswert.
Quelle: Offizielle Fatwa-Seite von Ayatollah Rohani
Die Realität der „Genussehe“
السؤال: انا فتاة ابلغ من العمر 31 عام لم اتزوج بعد و يوجد لدي صديق اتمتع معه كل اسبوع يوم واحد و يعاشرني من الخلف هل الامر مقبول ام لا مع العلم لايوجد رجل يتقدم لي بعد.
الجواب: باسمه جلت اسمائه - يجوز برضاك علي كراهة بشرط اجراء العقد ولو بعنوان المتعة و الا فيحرم
Übersetzung:
Frage: Ich bin eine junge Frau im Alter von 31 Jahren und ich bin noch nicht verheiratet, jedoch habe ich einen Freund, mit dem ich jede Woche einmal die Genussehe vollziehe, wobei er mir von hinten beiwohnt. Ist diese Sache mit dem Wissen, dass ich noch keinen Mann gefunden habe, akzeptabel oder nicht?
Antwort: Im Namen des Besitzers der verherrlichten Namen. Es ist - obgleich verpöhnt - mit deiner Einwilligung erlaubt, unter der Bedinung dass ein Vertrag geschlossen wird, ggf. im Sinne einer Genussehe. Ansonsten ist es nicht erlaubt.
Großayatollah Rohani ( Quelle / Archiv )
السؤال: ما حكم التمتع بمرأة نيتها الزنا ونيتي المتعة مع علمها بالمتعة دون اعترافها به؟
الجواب: باسمه جلت اسمائه - النية بنحو الداعي لاتضر مع علمها بالانشاء و ايجاد العلقة ـ يجوز التمتع بها.
Übersetzung:
Frage: Was ist das Urteil über die Genussehen mit einer Frau, deren Absicht Unzucht ist, während meine Absicht die Genussehe ist und sie davon weiß, es jedoch nicht anerkennt?
Antwort: Im Namen des Besitzers der verherrlichten Namen. Eine Absicht in diese Richtung ist kein Problem. Sofern sie weiß, was für eine Verbindung geschlossen wird, ist die Genussehe mit ihr erlaubt.
Großayatollah Rohani ( Quelle / Archiv )
السؤال: ما حكم التمتّع بالزانية ؟ وماذا لو كانت هذه الزانية مشهورة بالزنا والعياذ بالله أيصحّ التمتّع بها أم لا ؟ وهل يشترط أن تعترف بأنّ المتعة عقد شرعي أم لا يشترط ذلك ؟
الجواب: باسمه جلت اسمائه - التمتع بالزانيه جائز ـ وكذلك بالمشهورة بالزنا وان كان مكروها.
Übersetzung:
Frage: Was ist das Urteil über die Genussehe mit einer Unzüchtigen? Und was ist, wenn sie - Gott behüte - bekannt ist für ihre Hurerrei? Ist die Genussehe auch dann in Ordnung? Und ist es eine Bedingung, dass sie die Genussehe als einen legalen Vertrag anerkennt oder nicht?
Antwort: Im Namen des Besitzers der verherrlichten Namen. Die Genussehe mit einer Unzüchtigen ist erlaubt, und ebenso mit einer Frau, die bekannt ist für ihre Hurerrei, obgleich dies verpöhnt ist.
Großayatollah Rohani ( Quelle / Archiv )
Mehr Widerwärtigkeit dergleich nachzulesen auf:
http://www.maslul.de/aussagen.html