(Teil I) Kapitel: Die Legalität der Meinungsverschiedenheit und ihre Anstandsregeln
Gewiss, die Meinungsverschiedenheit in den Abzweigungen der Urteile der Shari'ah existierte bereits in der Zeit der Gefährten -Allahs Wohlgefallen auf ihnen-, und sie hielten an bis zu unserer Zeit.
Ash-Shatibi sagte in Al-I'tisam (2/191): "Gewiss, die Meinungsverschiedenheit existierte/begann von der Zeit der Gefährten bis zur heutigen Zeit in den Angelegenheiten der Rechtsgutachten (ijtihadiah). Die erste Meinungsverschiedenheit trat in der Zeit der rechtgeleiteten und rechtleitenden Khulafaa' auf. Sodann (fand) er bei den restlichen Gefährten statt. Und nach ihnen bei ihren Nachfolgern, und keiner von ihnen wurde deswegen jemals kritisiert. Und jene nach den Gefährten folgten ihnen in der Erweiterung/Ausweitung der Meinungsverschiedenheit."
Al-Qassim bin Muhammad sagte: "Die Meinungsverschiedenheit der Gefährten des Gesandtenist eine Barmherzigkeit für die Menschen."
Und er sagte: "Wahrlich, Allah legte den Nutzen in der Meinungsverschiedenheit der Gefährten des Prophetenin ihren Taten. Es wird kein Mann von ihnen eine Tat ausführen, außer dass er sich selber in einer Erweiterung (der Handlungsmöglichkeiten) sah, und dass er andere sah, die besser/vorzüglicher waren als er und diese Tat ausführten."
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Anmerkung: Al-Qassim bin Muhammad bin Abu Bakr As-Siddiq ist einer der sieben Rechtsgelehrten von Medinah gewesen.
[Quelle(n): 'Tabaqat Ibn Sa'd' (5/189); 'Jami' Bayan Al-'Ilm (2/901)]
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'Umar bin 'Abdil'aziz sagte: "Ich mag es nicht, dass die Gefährten des Gesandten Allahsin ihren Meinungen nicht verschieden sind. Denn, wenn es ein einiges Wort wäre, dann wären die Menschen in Enge. Und sie sind Führer, die als Vorbildfunktion dienen. Und wenn ein Mann an das Wort einer von ihnen festgehalten hätte, dann ist er im Wohlstand."
Und er sagte: "Es erfreut mich nicht, dass ich durch ihre Meinungsverschiedenheit die roten Kamele erhalte."
[Quelle: "Jami' Bayan Al-'Ilm" von Ibn 'Abdilbarr (2/901-902)]
Yahya bin Sa'id sagte: "Die Rechtsgutachter erstellen (immer) noch Gutachten, sodass einer erlaubt und der andere verbietet (= also, er sie haben durch ihre Gutachten individuelle/unterschiedliche Gutachten ermittelt). Dennoch sieht weder derjenige, der verboten hat, dass derjenige, der erlaubt hat, durch seine Erlaubnis ins Verderben gefallen ist. Noch sieht derjenige, der erlaubt hat, dass derjenige, der verboten hat, durch sein Verbot ins Verderben gefallen ist."
[Quelle: "Tarikh Baghdad" (8/42)]
Von Muhammad bin 'Abdurrahman As-Sirfi wird berichtet, dass er sagte: "Ich fragte Ahmad bin Hanbal: 'Wenn sich die Gefährten des Gesandtenin einer Angelegenheit uneinig waren, ist es uns gestatten, ihre Aussagen zu untersuchen, aufdass wir wissen mögen, wer im Recht liegt und wir ihn folgen?' Er sagte:'Es ist nicht gestattet, die Gefährten des Gesandten Allahs
zu untersuchen.' Daraufhin fragte ich: 'Und wie soll ich hierin vorgehen?' Er sagte: 'Du ahmst denjenigen nach, wen du möchtest.'"
Abu 'Umar sagte: "Er gestattete nicht die Untersuchung derer Dinge, in denen sie sich verschieden waren, aus Angst vor der Einschlagung der Untersuchung jener Dinge, die zwischen ihnen vorgefallen waren und sie sich (deswegen) gegenseitig bekriegt haben."
Und der Shaikh des Islam erwähnte in Majmou' Al-Fatawa: "Ein Mann verfasste in Buch über die Meinungsverschiedenheit, woraufhin Ahmad (zu ihn) sagte: 'Nenne es nicht 'Buch der Meinungsverschiedenheit', sondern nenne es 'Buch des Wohlstandes'."" (30/79)
Und in den 'Sunan Ad-Darimi' (1/159) im Kapitel 'Meinungsverschiedenheit der Rechtsgelehrten (fuqahaa')' wird von Humaid berichtet, dass er sagte: "Ich sagte zu 'Umar bin 'Abdil'aziz: 'Wenn du nur die Menschen auf eine Sache vereinigt hättest?' Daraufhin sagte er: 'Es erfreut mich nicht, dass sie sich nicht (in den Meinungen) verschieden sind.' Sodann schrieb er zu den verschiedenen Regionen, dass jeder Stamm/jedes Volk das bestimmen sollen, worauf der Konsens ihrer Rechtsgelehrten beruht."
Und 'Aun bin 'Abdullah sagte: "Ich mag es nicht, dass die Gefährten des Prophetenihren Meinungen nicht verschieden waren. Denn, wenn sie sich auf etwas geeinigt hätten und ein Mann es verlassen hätte, dann hätte er die Sunnah verlassen. Und wenn sie (in ihren Meinungen) verschieden wären und ein Mann daran festgehalten hätte, dann würde man sagen: 'Er hält an der Sunnah fest.'"
Und er sagte in 'Hilyatu-l-Auliyaa' (5/19) sagte er: "Wenn in der Anwesenheit von Talha bin Musrif die Meinungsverschiedenheit erwähnt wurde, sagte er: 'Spricht nicht von der Meinungsverschiedenheit, sondern von dem Wohlstand."
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Anmerkung: Es wäre normalerweise vorzüglicher von einer Verschiedenheit in der Ansicht zu sprechen. Denn die Meinung kann und kann nicht auf eigenen Schlussfolgerungen ohne Beweise (aus Qur'an und Sunnah) beruhen. Jedoch kann man eine Ansicht vertreten, die der Ansicht des anderen widerspricht, obwohl sich beide auf denselben Quellen beruhen.
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Fortsetzung folgt...
Übersetzt von
Abu Al-Qaa-Qaa



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ist eine Barmherzigkeit für die Menschen."