Seite 3 von 9 ErsteErste 1 2 3 4 5 ... LetzteLetzte
Ergebnis 21 bis 30 von 83

Thema: Hadith bzgl. Mut´a

  1. #21
    Abu_Al-Qaa-Qaa
    Nicht registriert

    Re: Hadith bzgl. Mut´a



    Ibn Al-Jnoub es ist wirklich ein aufrichtiger Rat. Lerne erst zu argumentieren.

    Zitat Zitat von Ibn Al-Jnoub
    Du vertraust somit nicht nur Allah und den Propheten(sas) sondern anderen Männern von denen du NIX weißt.
    Sinnlose Worte, von denen sogar die sieben Weltmeere trotz ihres Salzgehaltes verunreinigt werden.
    Ich habe eine Frage: Wie gut bist du im Arabischen?
    Grund: Ich würde gerne mit dir auf Arabisch diskutieren.

  2. #22
    Eingeschränkter Benutzer
    Religion
    Islam
    Richtung
    sunnah
    Geschlecht
    Männlich
    Registriert seit
    Jan 2009
    Beiträge
    186

    Re: Hadith bzgl. Mut´a

    Zitat Zitat von Ibn Al-Jnoub
    Kuck ma, der Quran ist das einzige was 100% sicher ist.
    Das heißt du kannst kein Hadith zitieren und sagen das dieser Hadith, in dessen Überlieferungskette Lügner enthalten sein kann, eine Aya im Quran abrogiert.
    Du vertraust somit nicht nur Allah und den Propheten(sas) sondern anderen Männern von denen du NIX weißt.
    Das kriterium in ahlul sunnah ist Authenzität. Wenn ein Hadith authentisch vom gesandten (saas) ist, dann wiederspricht er nie den Quran, außer man behauptet der gesandte (saas) widerspreche Allah swt. Die leute im Isnad sind nicht irgendwelche männer auf dem markt oder aus der strasse, sondern Gelehrte des Islams .. überprüft von anderen wissenden muslimischen Zeitzeugen auf glaubwürdigkeit, wissen und taqwa.... und einiges andere

    Euer kriterium sind eure gelüste, euer isnad ist für den mülleimer.

  3. #23
    Abu Dawud
    Nicht registriert

    Re: Hadith bzgl. Mut´a



    Kuck ma, der Quran ist das einzige was 100% sicher ist.
    Das heißt du kannst kein Hadith zitieren und sagen das dieser Hadith, in dessen Überlieferungskette Lügner enthalten sein kann, eine Aya im Quran abrogiert.
    Du vertraust somit nicht nur Allah und den Propheten(sas) sondern anderen Männern von denen du NIX weißt.
    Du solltest dich tatsächlich in Deinem eigenen Interesse mit den Hadithwissenschaften beschäftigen. So kommst Du hier nicht weiter. Wir sprechen hier nicht von Al-Kafi, in dem 9 von 10 Überlieferungen auf Taqiya basieren oder gelogen sind. Das ist ein verkehrter Massstab.

    Wenn ein Hadith mutawatir ist und im Widerspruch steht zudem was im Quran steht, wird er trotzdem abgelehnt weil der Quran die Beweisstärke Kraft ist.
    Wenn das wirklich Deine Überzeugung ist, haben die Grundüberzeugungen Deines 12er Imamiten Glaubens keine Basis, denn im Qur'an al Karim gibt es keine Ayat, die aussagen, dass:

    - das Imamat eine Säule des Islams ist
    - wer nicht an die Imame glaubt, den Tod der Jahilija stirbt
    - die Imame vollständiges Wissen über alles in der Vergangenheit, der Gegenwart und der Zukunft besitzen und zudem unfehlbar sind

    Mut'a ist im Vergleich zu diesem Dingen also das kleinere Problem, Und wenn Du nur an Hadithe glaubst, die anhand des Quran nachvollziehbar sind, dann musst Du wohl Deine Immamiten Überzeugung aufgeben.

    aber das ist ein anderes Thema. Für mich ist diese Diskussion beendet. Es sind genügend Argumente dargelegt worden für Leute die Verstand und Einsicht haben - Leute die sich lieber ihren Gelüsten hingeben, sollen sich ruhig mit der Mut'a ihre Zeit vertreiben.

  4. #24
    Abu_Al-Qaa-Qaa
    Nicht registriert

    Re: Hadith bzgl. Mut´a



    Unser Südlibanese versucht hier mit dem gleichen Deckmantel seines Großgelehrten mit libanesischem Akzent "Hassan Nasrullah" zu diskutieren. Ich komme bald zu der Ansicht, dass er nicht selber die Texte schreibt, sondern einer seiner Großmuftis schreibt ihn alles raus, was so hinkommen könnte. Leider habe ich keinen Beweis dafür.

    Was muss er lernen:

    1. Bezug nehmen auf die Argumentation der Anderen
    2. Den Gesichtspunkt seiner Beweisführung verdeutlichen und keine Mehrdeutichkeit im Raum lassen
    3. Mit Beweisen und nicht mit Vermutungen seine Aussagen zu bestätigen

  5. #25
    Eingeschränkter Benutzer
    Religion
    Islam
    Richtung
    Schia
    Geschlecht
    Männlich
    Registriert seit
    Feb 2009
    Beiträge
    240

    Re: Hadith bzgl. Mut´a

    Im Quran lesen wir:



    {Wenn Wir eine Aya aufheben oder der Vergessenheit anheimfallen lassen, so bringen Wir eine bessere als sie oder eine gleichwertige hervor. Weißt du denn nicht, daß Allah Macht über alle Dinge hat?[2:106]}


    Ihr sagt das die Aya über Muta aufgehoben wurde.
    So bringt erstens einen Beweis aus dem Quran das ein Hadith eine Aya aufheben kann.
    Und bringt mir die Aya die gleichwertig/besser ist und die aufgehobene Aya ersetzt.

  6. #26
    RedetNurGutes
    Nicht registriert

    Re: Hadith bzgl. Mut´a

    @Ibn Al-Jnoub
    Ihr Schiiten wendet doch auch die Steinigung an. Wieso? Im Qur'an lesen wir, dass man die Unzüchtigen einsperren soll. Wie kamt ihr denn zum Urteil der Steinigung, wo es doch keinen (expliziten) Vers darüber gibt.

  7. #27
    Abu_Al-Qaa-Qaa
    Nicht registriert

    Re: Hadith bzgl. Mut´a



    Hier habe ich einen Hadith aus den Büchern der Shia, der bestätigt, dass die Zeitehe verboten ist:

    محمد بن يحيى عن أبي جعفر عن أبي الجوزا عن الحسين بن علوان عن عمرو بن خالد عن زيد بن علي عن آبائه عن علي عليهم السلام قال :

    (( حرم رسول الله صلى الله عليه وآله يوم خيبر لحوم الحمر الأهلية ونكاح المتعة ))

    Von Muhammad bin Yahya, von Abu Ja´far, von Abu Al-Jawzaa, von Al-Hussein bin `Ulwan, von `Amruu bin Khalid, von Zaid bin Ali, von seinen Vätern, von Ali, Allahs Segen auf ihn, der sagte:

    "Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihn, verbot am Tage von Khaibar das Eselfleisch und die Zeitehe."

    __________________________________________________ ________________________________________________

    Die Entstehung der Zeitehe:
    Gewiss, die Zeitehe war in der Zeit der Ignoranz und der Unwissenheit (jahiliah) erlaubt, genauso wie Alkohol, Glücksspiel etc. als erlaubt erklärt wurden. [...] Von den Gewohnheiten der Jahiliah bis zur Sendung des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihn, steigerte sich der Verbot solcher Dummheiten. Was jedem bekannt ist, ist, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihn, das Konsumieren des Alkohols im Laufe von drei Phasen verbot. Genauso verblieb der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihn, bis er die Muslime vollkommen von den üblen Gewohnheiten reinigte.
    Obwohl es keinen fixen Ausspruch gab, verwehrte der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihn, die Zeitehe bis zum Eroberungsjahr, wo sich bis dahin die Verbreitung dieser Art der Ehe ohne eine Abrogation von seitens des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihn, denn er war es, der nicht aus eigenen Trieben sprach, sodass er auf ein Geheiß von Allah, den Segensreichen, wartete.
    Um am Tage von Khaibar gab der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihn, den Verbot der Zeitehe bekannt, nachdem Allah, der Erhabene, seine Worte in der Sura Al-Muminuun hinab sandte: "Und diejenigen, die ihre Intimbereiche behüten, außer ihren Ehefrauen und denen gegenüber, die ihnen gehören. Denn dann sind sie gewiss nicht zu tadeln. Wer dann anderes als dies erstrebt, diese sind die wirklichen Übertretenden. Und diejenigen, welche das ihnen Anvertraute und ihre Abmachungen wahren." [23:5-8]
    Die Zeitehe ist nicht mit der Ehe zu vergleichen, weder ist sie ein Besitz der Rechten.
    Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihn, verbot daraufhin die Zeitehe mit folgenden Worten: "O ihr Menschen! Ich habe euch vorher den Genuss mit den Frauen (d.h. Zeitehe; Genussehe) erlaubt. Wahrlich, Allah hat euch dies bis zum Anbruch des Tages der Auferstehung verboten. Wer nun etwas von ihnen hat, der soll sie gehen lassen. Und nehmt ihnen nichts von dem, was ihr ihnen (an MItgift) gegeben habt."

    Damit trat der Meinungsunterschied zwischen der Sunnah und der Shia, denn die Shia vertreten die Ansicht, dass die Zeitehe in der Zeit vom Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihn, der Zeit von Abu Bakr und ein Teil der Zeit von Umar bin Al-Khattab, Allahs Wohlgefallen auf ihnen beiden, angehalten hat. Sodann war es Umar, der die Zeitehe verboten haben soll.

    Dies jedoch, widerspricht der Tatsächlichkeit. Denn keiner unter den Gefährten praktizierte die Zeitehe nach dem Eroberungsjahr (`Am Al-Fath). Als die neu-konvertierten Muslime in der Zeit der Khilafa von Umar die Wiedereinführung der Zeitehe aufgrund ihrer Unwissenheit über ihren Verbot begehrten, rief Umar ihren Verbot aus. So war es nicht Umar, der sie verbietete, sondern der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihn. Jedoch ist der Hass der Shia zu Umar so emens, dass er der Grund für die unzähligen Lügen über ihn, Allahs Wohlgefallen auf ihn, sind.

    Mit der Mut´ah (Zeiehe; Genussehe) ist nicht die langanhaltende Ehe verbunden mit den Wunsch, Kinder zu erzeugen oder das "Einziehen" in die Frau, um die Liebe und Barmherzigkeit zu erlangen, sondern damit ist die Ehe gemeint, die auf eine kurze Zeitintervalle eingeschränkt ist. Deswegen Zeitehe. Und diese Art der Ehe ist laut dem Konsensus der Ahl As-Sunnah verboten.

    Von denen, die die Zeitehe verboten: Malik -Ahl Al-Madina-, Abu Hanifa -Ahl Al-Kufa-, Al-Awza´y -Ahl Ash-Sham-, Al-Laith -Ahl Misr-, Ash-Shai´y, Ibn Masoud, Ibn As-Subair.


    Beweisführung der imamitischen Shia über die Genehmigung der Zeitehe:


    Allah, der Erhabene, sagt in Sura An-Nisaa: "Und gebt denen, die ihr genossen habt, ihre Brautgabe. Dies ist eine Vorschrift; doch soll es keine Sünde sein, wenn ihr über die Vorschrift hinaus miteinander eine Übereinkunft trefft. Seht, Allah ist Allwissend und Allweise." [4:24]
    Die Shia haben mit dem Genießen (istimtaa´) etwas anderes als die Ehe und mit der Belohnung (ajr) etwas anderes als die Brautgabe verstanden. Nach ihrem Verständnis ist dieser Vers ein Beweis für die Erlaubnis der Zeitehe.
    Und sie sagen: Ibn Masoud las: "Und gebt denen, die ihr für eine bestimmte Zeit genossen habt, ihre Brautgabe." [...]
    Dies jedoch, sind alles nur falsche Auslegungen.

    Darf man mit kleinen Mädchen eine Zeitehe eingehen?

    As-Sayyid Al-Hussein Al-Mussawy, möge Allah sich ihm erbarmen, sagte:
    "Als der Imam Al-Khumaini in Irak lebte, wendeten wir uns (oftmals) an ihn, um von ihm das Wissen zu verlangen, bis unsere Beziehung mit ihm sehr innig waren. Eines Tages stimmte er einer Bitte zu, in eine Stadt zu Besuch zu erscheinen. Diese Stadt lag im westlich von Mosul um 1 1/2 Stunden mit dem Auto entfernt. Er bat mich ihn auf dieser Reise zu begleiten und ich nahm das Angebot an und reiste mit ihn. Sie -die Bewohner dieser Stadt- nahmen uns in der Zeit unseres Aufenthaltes bei einer dort lebenden shiitischen Familie sehr großzügig auf. [...]
    Als die Reise ihrem Ende nahte, wollten wir wieder zurückkehren. Auf unserem nach Hauseweg und unserer Durchquerung von Baghdad, wollte der Imam eine Rast von der Beschwerlichkeit der Reise einlegen. So befahl er, das Gebiet der `Atifiah anzuzielen, den dort lebte ein Mann iranischer Herkunft, der Said Sahib hieß, zwiscen dem und dem Imam eine innige Bindung bestand. [...] Und als die Schlafenszeit näher rückte und die Anwesenden zu ihren Häusern kehrten, sah der Imam Al-Khumaini ein kleines Mädchen, die ca. 4-5 Jahre alt war, die aber sehr schön aussah. So forderte die Imam von ihrem Vater Sayyd Sahib sie für eine Zeitehe bzw. Genussehe zur Verfügung zu stellen. Er genehmigte es mit großer Freude. So ging Imam Al-Khumaini zu Bett und das kleine Mädchen war auf seinem Schoß. Wir hörten nur ihr Weinen und ihr Schreien!! [...]

    Er fagte (am darauffolgenden Tag): Sayyid Hussein! Die Zeitehe mit ihr ist erlaubt. Jedoch nur mit Spielchen, Küssen und dem Tafkhith -also, dass man den Penis zwischen die Schenkel legt. Jedoch ist der Geschlechtsverkehr mit ihr nicht möglich.

    Der Imam Al-Khumaini sah sogar die Zeitehe mit einem Säugling als erlaubt an. Er sagte: "Es ist nichts schlimmes dran, den Genuss mit einem Säugling in Form von Umarmung und Tafkhith und Küssen zu praktizieren." [Tahrir Al-Wassilah (2/241)]

    [lillahi thumma li-t-Tarikh/S. 36]

  8. #28
    Eingeschränkter Benutzer
    Religion
    Islam
    Richtung
    Schia
    Geschlecht
    Männlich
    Registriert seit
    Feb 2009
    Beiträge
    240

    Re: Hadith bzgl. Mut´a

    Zitat Zitat von RedetNurGutes
    @Ibn Al-Jnoub
    Ihr Schiiten wendet doch auch die Steinigung an. Wieso? Im Qur'an lesen wir, dass man die Unzüchtigen einsperren soll. Wie kamt ihr denn zum Urteil der Steinigung, wo es doch keinen (expliziten) Vers darüber gibt.
    Ein Hadith wird benutzt um eine Aya im Quran zu erklären und nicht aufzuheben.
    Nur ein Aya kann eine Aya aufheben so wie Allah das im Quran sagt.
    Also bringt die Aya die Muta aufhebt oder beweist aus dem Quran das ein Hadith auch eine Aya aufheben kann.

    Abu Qaa Qaa, ich hab einfache Fragen gestellt und du machst das Thema wieder extrem kompliziert mit deinen Copy Paste Artikel.

    Schau was wir in einem Sahih Hadith lesen von Ibn Abbas:
    Musnad Ahmad Ibn Hanbal, Volumen 5, Seite 228



    Ibn Abbas sagte zu Urwah ibn Zubayr das der Prophet(Sas) Muta erlaubt hat, daraufhin sagt Urwah ibn Zubayr das Abu Bakr und Umar dies verbaten.
    Ibn Abbas antwortete: "Ich sage: Der Prophet(sas) sagte und du sagst: Abu Bakr und Umar verboten es.

  9. #29
    Yusuf Sayfullah
    Nicht registriert

    Re: Hadith bzgl. Mut´a

    Du solltest die Texte richtig lesen, denn die Aya wurde gebracht, bitte erst lesen, dann Posten.
    Das ihr jedes mal versucht die Postings von Bruder Abu_Al-Qaa-Qaa mit "Copy Paste" herabzuwürdigen zeigt nur eure Verzweiflung.
    Mal angenommen es sind alles Copy Paste Artikel (was ich bezweifle), so enthalten sie dennoch jedes mal Argumente die euren Batil widerlegen.

  10. #30
    Abu_Al-Qaa-Qaa
    Nicht registriert

    Re: Hadith bzgl. Mut´a



    Ibn Al-Jnoub, du weißt ganz genau, dass du keine Argumentation hast. Ich werde dir folgen, wie dein eigener Schatten, bis du die Reue annimmst, oder von hier verschwindest. Das Erstere ist erwünscht.

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein