+ Antworten
Seite 1 von 38 1 2 3 11 ... LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 375

Thema: Islamische Fataawa für Frauen

  1. #1
    Al Athari
    Nicht registriert

    Islamische Fataawa für Frauen








    Islamische Fataawa für Frauen


    فتا وى المر أة



    [Schari’ah Regelungen zu Frauen Angelegenheiten von die Großen Muftis Saudi Arabiens: Shaikh Ibn Baz, Schaikh Ibn ’Uthaimiin, Schaikh Ibn Jibreen und anderen]


    Zusammengestellt von


    Muhammad bin `Abdul-`Aziz Al- Musnad


    Übersetzt von


    Abu Ammar Ghembaza Moulay-Mohamed





    Hinweis: Die in Grau markierten Fußnoten stehen nicht im Buch und sind Zusätze von Uns, da die Rechtsurteile von Land zu Land unterschiedlich sein können.


    Inhaltsverzeichnis

    Biographien
    Was jemanden vom Islam entfernt
    Es gibt zwei Sorten der Heuchlerei


    1. Fragen im Zusammenhang mit Aqida (Glauben)

    001. Besuchen von Gräbern und ihre Verwendung, um sich Allah zu nähern
    002. Wahrsager befragen
    003. Jemand, der Allahs Gesetzen widerspricht
    004. Geburtstagsfeier
    005. Wie man sich nicht-betenden Verwandten gegenüber verhält
    006. Über die Einstellung einer nicht-muslimischen Magd
    007. Mit Blut waschen
    008. Eine Tierhaut auf den Bauch eines Babys legen
    009. Ein Messer auf ein Kind legen
    010. Es ist nicht erlaubt, Tote um Segen zu ersuchen
    011. Aufhängen und Besitz von Bildern
    012. Papiere, die den Namen Allahs sw. tragen
    013. Wegen Krankheit weinen
    014. Frauen, die Gräber besuchen
    015. Herstellung von Bildern
    016. Sich den Tod herbeiwünschen
    017. Bestimmte Gelegenheiten feiern
    018. Die Unreinheiten des Ungläubigen ist geistig
    019. Sich mit den Ungläubigen mischen
    020. Belohnung im Paradies für die Frauen
    021. Reinheit und Prahlerei
    022. Muttertag feiern
    023. Die Weisheit in der Erschaffung der Berichterstattenden Engel


    2. Fragen im Zusammenhang mit Wissen

    024. Frauen und die Suche nach Wissen
    025. Studenten, die für ihre Lehrer aufstehen & Weibliche Lehrer für Jungen


    3. Fragen im Zusammenhang mit körperlicher Reinigung

    026. Seine Absicht laut auszusprechen ist eine Erneuerung
    027. Ein Baby erbricht auf Kleidung
    028. Wenn eine Frau ihr Baby wäscht, ist ihre Gebetswaschung hinfällig?
    029. Regel über Sekretion aus der Vagina
    030. Auftragen von Hennah auf die Haare macht die Gebetswaschung nicht hinfällig
    031. Zweifel über die Gebetswaschung
    032. Wie eine Frau über ihren Kopf streicht
    033. Wie man sich nach dem Geschlechtsverkehr und der Menstruation wäscht
    034. Gebet in Kleid und dünnen, durchscheinenden Strümpfen
    035. Über dünne, durchscheinende Strümpfe streichen
    036. Wenn ein kleines Loch im Strumpf übersehen wurde
    037. Regel über vaginalen Ausfluss
    038. Beschäftigung einer Ungläubigen zum Kochen und Saubermachen
    039. Getrocknete Verunreinigungen sind kein Problem
    040. Verbliebene Essensreste zwischen den Zähnen und Gebetswaschung
    041. Einem Baby die Windel wechseln macht die Gebetswaschung nicht ungültig
    042. Öl vom Kochen hindert das Wasser bei der Gebetswaschung
    043. Bei der Gebetswaschung mit Seife waschen
    044. Küssen annulliert nicht die Gebetswaschung
    045. Sie muss Ghusl machen


    4. Fragen im Zusammenhang mit Menstruation und Wochenbett

    046. Eine Frau ist durch die Menstruation oder Blutungen nicht unrein
    047. Benutzung von Tabletten, die die Menstruation unterdrückt
    048. Unterbrechung der Blutung bei der Regel
    049. Bluttropfen nach dem Ghusl
    050. Wenn die Menstruation einer Frau vor Sonnenuntergang endet
    051. Wie eine menstruierende Frau sich vom Urin reinigt
    052. Wenn die Menstruation in der Moschee einsetzt
    053. Menstruierende Frauen dürfen Qur’ankommentare lesen
    054. Erlaubnis für menstruierende Frauen Qur’an zu rezitieren
    055. Gebet der Mustahaadha
    056. Wenn die Blutung vor dem 14’ten Tag endet
    057. Regel bezüglich Fehlgeburt
    058. Blutung vor der Geburt
    059. Bedeutung des Wortes Quru’
    060. Versäumte Fastentage nachholen
    061. Wenn die Regel über die normale Länge hinaus andauert
    062. Fehlgeburt im dritten Schwangerschaftsmonat
    063. Geschlechtsverkehr vor 40 Tagen
    064. Bittgebet einer menstruierenden Frau
    065. Gebet einer menstruierenden Frau
    066. Bräunlicher oder gelblicher Ausfluss
    067. Eine menstruierende Frau darf Henna benutzen
    068. Menstruierende Frauen und Qur’an schreiben
    069. Seid nicht voreilig!
    070. Über das Blut, das genau vor der Regel kommt


    5. Fragen im Zusammenhang mit dem Gebet

    071. Jemand der nicht betet
    072. Frauen machen weder Adhaan noch Iqamah
    073. Frauen, die ohne Hijâb beten
    074. Unkontrollierbarer Urinfluss
    075. Frauen bedecken ihre Hände und Füße
    076. Beten mit Handschuhen
    077. Hände werden im Gebet erhoben
    078. Platzieren der Hände
    079. Was zuerst aufgesetzt wird: Knie oder Hände
    080. Versuchung des Teufels im Gebet
    081. Es klingelt beim Beten an der Tür
    082. Frauen, die in ihrem Haus dem Imam folgen
    083. Es schadet nicht, beim Tahajjud aus einem Qur’anexemplar zu lesen
    084. Das Heben der Hände beim Witrgebet
    085. Das Witr schon gebetet, dann in der Nacht aufgestanden
    086. Letzte Zeit für das Witrgebet
    087. Frauen, die mit unbedeckten Händen und Füßen beten
    088. Bestimmen des letzten Drittel der Nacht
    089. Frauen, die auf dem Marktplatz beten
    090. Regel über die Niederwerfung bei der Rezitation
    091. Wenn eine Frau nicht im Stehen beten kann
    092. Hinauszögern des Gebets wegen Schlaf
    093. Zweifel im Gebet
    094. Hinauszögern des ’Ishagebets
    095. Reue löscht, was vorher passiert ist
    096. Frauen beim „Gebet um Regen“
    097. Hinauszögern des Gebets
    098. Die größte und die geringste Anzahl der Bezeugungen in Ruku’ und Sujud
    099. Einflüsterung des Teufels im Gebet
    100. Jemand, der zur Gebetszeit schläft
    101. Die beste Reihe im Gebet für Frauen
    102. Iqamah für Frauen
    103. Unbegründete Gebete
    104. Jemanden beim Beten unterbrechen
    105. Wehen und Gebet
    106. Witrgebet und später Nachtgebet (Tahajjud)
    107. Vervollständigt, was ihr im Gebet vergesst
    108. Frauen, die zum ’Id-Gebet hinausgehen
    109. Niederwerfung wegen Rezitation ist erlaubt
    110. Es ist notwendig, versäumte Gebete nachzuholen
    111. Den Kopf beim Beten oder Rezitieren nicht bedecken
    112. Wehenschmerzen sind Bußen für Sünden
    113. Es ist Frauen nicht erlaubt, Männer im Gebet zu führen
    114. Das Tragen verbotener Kleidung kann das Gebet ungültig machen


    6. Fragen im Zusammenhang mit Begräbnissen

    115. Es schadet nicht, wenn der Ehemann den Körper seiner Frau wäscht
    116. Das Totengebet ist nicht nur für Männer
    117. Versammlung nach dem Begräbnis
    118. Kein spezieller Tag für Beileidbekundungen
    119. Wehklagen um den Verstorbenen
    120. Aus Kummer auf die Wangen schlagen und an den Kleidern reißen


    7. Fragen im Zusammenhang mit Zakat

    121. Zakat auf Schmuck ist eine Pflicht
    122. Zakat auf Schmuck mit Steinverzierungen
    123. Verkauf des Goldes bevor dafür Zakat gegeben wurde
    124. Kann ein Ehemann für seine Gattin Zakat geben?
    Kann Zakat einem Neffen gegeben werden?
    125. Es schadet nicht, Zakat dem armen Ehemann zu geben.
    126. Zakat der Mutter geben
    127. Kein Zakat auf Haushaltsgegenstände
    128. Den Mujahidien Zakat geben
    129. Zakat auf Schmuck


    8. Fragen im Zusammenhang mit Fasten

    130. Die versäumten Tage von Ramadhan nachholen
    131. Versäumte Tage nachholen und einen Armen speisen
    132. Das Nachfasten der versäumten Tage vom Ramadhan hinauszögern


    9. Fragen im Zusammenhang mit Hajj und ’Umrah

    133. Die Menstruation setzte ein, bevor sie `Umrah gemacht hatte
    134. Nichts Schlimmes passiert
    135. Ehemann hält sie davon ab, Hajj zu machen
    136. Gesichtsschleier im Ihram nicht erlaubt
    137. Verwendung von Tabletten, die die Regel unterdrücken
    138. Man ist nicht verpflichtet, ohne Mahram Hajj zu machen
    139. Hajj einer Frau ohne Mahram
    140. Frauen treten in den Statur des Ihram mit Strümpfen und Handschuhen
    141. Frauen im Ihram mit der Kleidung, die sie wollen
    142. Die Kleidung des Ihram wechseln
    143. Hajj einer menstruierenden Frau
    144. Menstruieren in den Ihram eintreten
    145. Warten bis sie rein wird
    146. Hat aus Unwissenheit die Haare nicht geschnitten
    147. Soll die Frau ihr Gesicht und ihre Hände unbedeckt lassen?
    148. Hajj zugunsten des Vaters verrichten
    149. Nach dem „Abschiedstawaf“ etwas kaufen


    10. Fragen im Zusammenhang mit dem Opfer

    150. Bürsten der Haare desjenigen, der zu schlachten beabsichtigt
    151. Waschen und Bürsten der Haare in den ersten zehn Tagen von Dhul-Hijjah
    152. Erlaubnis für Frauen zu schlachten


    11. Fragen im Zusammenhang mit Heirat

    153. Verwendung von Tabletten zur Geburtenkontrolle
    154. Geburtenkontrolle
    155. Geeignetes Alter für die Heirat
    156. Zuerst die Heirat
    157. Die junge Frau darf nicht gezwungen werden
    158. Der Antrag einer religiösen jungen Mannes wurde von der Mutter abgelehnt
    159. Man sollte keinen Mann heiraten, der nicht das Gemeinschaftsgebet betet
    160. Christen heiraten muslimische Frauen
    161. Bedingung die erfüllt werden muss
    162. Hochzeitsfeiern in Hotels
    163. Frauen, die an Hochzeits- und Geburtstagsfeiern teilnehmen
    164. Brautgabe ist das Recht der Frau
    165. Bezüglich Polygamie
    166. Kein Widerspruch in den
    167. Eine Frau betrachtet Männer
    168. Frauen, die Nicht- Mahram- Männer ansehen
    169. Verständigung zwischen jungen Männern und Frauen ist nicht erlaubt
    170. Ein schreckliches Verbrechen
    171. Man sollte seine Frau nicht überlasten
    172. Hochzeitszug mit Braut und Bräutigam zusammen
    173. Muslimische Frau heiratet keinen Ungläubigen
    174. Muslimische Frau heiratet einen Christen
    175. Heirat von entfernten oder nicht verwandten bevorzugt
    176. Tochter darf nicht zur Heirat gezwungen werden
    179. Heirat mit der Absicht sich wieder zu scheiden
    178. Heirat mit dem größten Segen
    179. Einen Ehemann auswählen
    180. Beziehungen vor der Heirat
    181. Coitus Interruptus mit Einwilligung der Frau
    182. Mit dem Ehemann bleiben, der nicht betet
    183. Der vermisste Ehemann hat die Wahl
    184. Keine Einschränkung was gesehen werden darf
    185. Junge Frau lehnt Ehe ab
    186. Ehevertrag während der Menstruation
    187. Regelung über analen Geschlechtsverkehr
    188. Hände nicht-verwandter- Frauen schütteln
    189. Ratschlag an „Alte Jungfern“
    190. Familienchauffeur und Frauen
    191. Verständigung zwischen beiden Geschlechtern
    192. Schwager ist kein Mahram
    193. Mit Frauen telefonieren


    12. Fragen über die Beziehung zwischen den Ehegatten

    194. Ehemann befasst sich nicht mit seiner Frau
    195. Ehemann behandelt seine Frau nicht gut
    196. Ehemann verflucht und kränkt
    197. Eine Frau nimmt Geld ihres Mannes ohne sein Wissen
    198. Gehorsam nur in dem, was rechtens ist
    199. Wenn eine Frau ihrem Ehemann einen Rat gibt
    200. Wenn der Ehemann raucht
    201. Wenn eine Ehefrau ihren Gatten abweist


    13. Fragen über Stillen

    202. Stillen nach der Menopause
    203. Familienbande durch das Stillen


    14. Fragen im Zusammenhang mit Scheidung

    204. Bitte um Scheidung aus Bedarf
    205. Impotenz erlaubt, um Scheidung zu bitten
    206. Ich möchte, dass er mich scheiden lässt
    207. Eine menstruierende Frau scheiden lassen


    15. Fragen im Zusammenhand mit der Wartezeit (Iddah) und dem Trauern

    208. Woran muss sich die trauernde Witwe halten?
    209. In der Trauerzeit eine Uhr tragen
    210. Die Trauerzeit einer schwangeren Witwe
    211. Trauern ältere Frauen?
    212. Wartezeiten trauernder älterer oder sehr junger Frauen
    213. Trauernde Witwe zieht vom Haus ihres Gatten in das ihrer Familie um
    214. Fortsetzen von Studien während der Trauerzeit
    215. Wenn der Ehemann vor dem Vollzug der Ehe stirbt
    216. Darf eine trauernde Frau ans Telefon gehen?
    217. Keine Begründung für die Witwe schwarz zu tragen
    218. Die Wartezeit der Trauernden hinauszögern


    16. Fragen in Verbindung mit Eid und Schwur

    219. „Bei ALLAH (wallahi)“ sagen und die Sühne für einen gebrochenen Eid
    220. Auf die eigenen Kinder schwören
    221. Nicht die Fähigkeit besitzen, de Schwur zu erfüllen
    222. Die Sühne für einen gebrochenen Eid hinauszögern
    223. Aber ich aß davon
    224. Ein Schwur ist unerwünscht
    225. Die Richtung des Schwures ändern


    17. Fragen im Zusammenhang mit der Sühne für einen gebrochenen Eid

    226. Menge des Essens als Sühne für einen gebrochenen Eid
    227. Sühne für einen gebrochenen Eid und falsche Bezeugung
    228. „Wenn Allah will (insha ALLAH)“ nach einem Schwur sagen
    229. Sühne für einen gebrochenen Schwur


    18. Fragen im Zusammenhang mit schmählichen Verbrechen

    230. Keine Sühne für sie
    231. Sie war unachtsam


    19. Fragen über Hijab Bekleidung und Schmuck / Verzierung

    232. Unbedecktes Gesicht vor Verwandten des Ehemann & Ein Junge schläft mit Mutter oder Schwester
    233. Es ist einer Frau nicht erlaubt, Nicht-Mahram die Hand zu geben
    234. Eine Frau küsst den Kopf eines Mannes
    235. Eine Frau sitzt mit Verwandten
    236. Sich über eine Frau wegen ihres Hijab lustig machen
    237. Unbedecktes Gesicht vor Bediensteten oder Chauffeur
    238. Unbedecktes Gesicht im Ausland
    239. Hijab des jungen Mädchen
    240. Hijab einer Älteren Dame
    241. Hijab einer Dienerin
    242. Dienerin muss Hijab tragen
    243. Hijab vor nicht-muslimischen Frauen
    244. Kein Hijab vor dem Schwiegersohn
    245. Frauen fahren mit einem Nicht-Mahram Chauffeur
    246. Eine Frau ist nicht der Mahram einer anderen Frau
    247. Verantwortlich, für was sie anhat
    248. Enge und weiße Kleidung
    249. Fußkettchen
    250. Eine Frau schneidet ihre Haare
    251. Eine Perücke tragen
    252. Augenbrauen kürzen, lange Fingernägel und Nagellack
    253. Ringförmiger Goldschmuck
    254. Hochhackige Schuhe
    255. Frauen, die Wohlgeruch benutzen
    256. Allah sw. ist Schön und liebt die Schönheit
    257. Unbedecktes Gesicht im Ausland und zupfen der Augenbrauen
    258. Kein Schaden im Gegenwart eines Blinden
    259. Muslima darf ihr Haar vor einer nicht-muslimischen Frau unbedeckt lassen
    260. Gesichtsschleier tragen
    261. Frau des Onkels mütterlicherseits ist kein Mahram
    262. Unbedecktes Gesicht vor nicht-Mahram Männern
    263. Hellfarbige Kleidung und kurze Kleider
    264. Fürchtet Allah so gut ihr könnte
    265. Handschuhe tragen
    266. Kurze Kleider für kleine Mädchen
    267. Unbedeckte Hände und Füße
    268. Kauf und Besitz von Modemagazinen
    269. Das Islamische Hijab
    270. Tragen von Fußkettchen
    271. Entfernen der Kopfbedeckung
    272. Lass deine Frau sich an die Verse halten
    273. Unabhängige Lebensbereiche
    274. Verbot für die Frau mit ihrem Schwager zu sitzen
    275. Vor dem Stillvater des Ehemannes
    276. Tragen von Nasenringen
    277. Unbedecktes Gesicht
    278. Tragen von Perücken
    279. Großonkel ist Mahram
    280. Solchen Herrschern nicht gehorchen


    20. Fragen über das Pflichtbewusstsein gegenüber den Eltern

    281. Das Gebet wird nicht akzeptiert
    282. Meine Mutter behandelt mich wie ein Kind
    283. Meine Mutter starb als sie wütend auf mich war


    21. Fragen in Verbindung mit Bittgebeten (Du’a)

    284. Ich fürchte Finsternisse
    285. Meine Bittgebete wurden nicht beantwortet
    286. Bittgebet gegen die eigenen Kinder


    22. Gemischte Fragen

    287. Frauen haben Unzulänglichkeiten in Vernunft und Religion
    288. Kein Schaden durch wahrheitsgetreue Scherze
    289 Hadith der Sieben & Frauen fahren Auto
    290. Frauen arbeiten an der Seite von Männern
    291. Der Ehemann ist Alkoholiker
    292. Herstellen, Verteilen und Kaufen abtrünniger Magazine
    293. Lesen abtrünniger Magazine
    294. Qur’an ist der Ersatz
    295. Hören von Radioprogrammen, die Musik ausstrahlen
    296. Musik hören, singen und Musikprogramme sehen
    297. Sie sagen, ich sei ein Unruhstifter
    298. Zu schüchtern, um jemanden zurecht zuweisen
    299. Mann muss das Gute gebieten, auch wenn der andere sich aufregt
    300. Frauen, die Haare entfernen
    301. Ein Kind den anderen vorziehen
    302. Altes Gold gegen Neues eintauschen
    303. Übriggebliebenes im Müll und Zeitungen als Tischdecke
    304. Sünden und Löschen von Segen
    305. Bilder von Lebewesen sind verboten
    306. Bilder zur Erinnerung sammeln
    307. Stimme der Frau
    308. Das Haus ohne Erlaubnis des Ehemanns verlassen
    309. Ein verbotenes Geschenk
    310. Stimme der Frau ist Aurah
    311. Frauen, die mit einem Nicht-Mahram Chauffeur fahren
    312. Einen Hund im Haus halten
    313. Nicht-Mahram die Hand geben
    314. Lügen ist verboten- im Spaß und im Ernst
    315. Einen Verstorbenen im Traum sehen
    316. Magazine kaufen
    317. Plastische Chirurgie
    318. Eine Frau nimmt vom Reichtum ihres Mannes
    319. Ungewöhnliche Haare aus dem Gesicht entfernen
    320. Die Haare oben auf dem Kopf hochgesteckt
    321. Nicht erlaubt, einen Nicht-Mahram zu küssen
    322. Ehegatten im Paradies
    323. Diese Tat ist nicht erlaubt
    324. Die schlechtesten Menschen sind die Zweigesichtigen
    325. Manchen Kindern den Vorzug geben
    326. Henna während der Regel auftragen
    327. Erbe einer geschiedenen Frau
    328. Gold verkaufen, das eine Gravur oder ein Bild enthält
    329. Zusätzliche Zähne entfernen
    330. Studenten schlagen
    331. Vergraben von Nägeln und Haaren
    332. Gold verkaufen
    333. Nimm die beste Annäherung
    334. Qur’an lesen ohne seine Bedeutung zu verstehen
    335. Es ist nicht erlaubt, etwas wegzuwerfen, das ALLAHs sw. Verse enthält
    336. Eine ungültige Erbschaft
    337. Frauen nehmen an Lehrveranstaltungen teil
    338. Zeitungen nach dem Lesen
    339. Selbstmord
    340. Erlaubte Arbeit für Frauen
    341. Geschlechtsverkehr mit einer schwangeren Frau
    342. Mutter reagiert auf Ratschlag wütend
    343. Geburtenkontrolle
    344. Leichter Sport unter Ehegatten
    345. Reichtum und Brautgabe einer Frau
    346. Bilder von Frauen betrachten
    347. Musik hören und Shows im Fernsehen
    348. Auch mit Handschuhen nicht erlaubt, die Hand zu geben
    349. Frauen und Männer im Krankenhaus
    350. Haare schneiden, hochhackige Schuhe, Dinge zur Verschönerung
    351. Solche Papiere müssen verbrannt und begraben werden
    352. Es ist ihr nicht erlaubt, von seiner Tasche zu nehmen
    353. Es ist ihr nicht erlaubt, die Fingernägel langwachsen zu lassen
    354. Freiwilliges Fasten nicht bevor versäumte Fastentage aufgeholt sind
    355. Es ist dem Ehemann nicht erlaubt, den Reichtum seiner Frau auszugeben
    356. Soll ich meinen Schwiegervater bedienen?
    357. Schummeln bei wissenschaftlichen / weltlichen Prüfungen
    358. Haare schneiden
    359. Schwere einer Krankheit tilgt Sünden
    360. Eier, Honig und Milch zum Heilen benutzen
    361. Applaudieren und Pfeifen
    362. Es ist nicht erlaubt, bei Prüfungen zu schummeln
    363. Über Lehrer lustig machen und Spottnamen geben
    364. Es ist einem Lehrer nicht erlaubt, einen Schüler zu betrügen
    365. Sie tag Gutes, aber falsch
    366. Vielleicht hast du gegen etwas eine Abneigung
    367. Besuch zwischen Muslim und Nicht- Muslim

    Glossar
    Geändert von UmmJuwairiya (08.10.2010 um 21:59 Uhr)

  2. #2
    Al Athari
    Nicht registriert

    Schaikh ibn 'Uthaimien



    Abu 'Abdullah Muhammad bin Salih bin Muhammad bin 'Uthaimien At- Tamimi An Najdi wurde am 27. Ramadhan 1347 n.Hj. in Unaizah in der Region von Qasiem als Sohn einer berühmten religiösen Familie geboren. Er genoss seine Ausbildung bei vielen bekannten Gelehrten, wie Schaikh 'Abdur-Rahman Sa'di, Schaikh Muhammad Ami Schinqiti und Schaikh 'Abdul-'Aziz bin Baz.

    Als er zu lehren begann, war dies für viele Studenten aus Saudi Arabien und von außerhalb von Vorteil. Er hatte seinen eigenen einzigartigen Stil der Auslegung und Erklärung religiöser Themen. Er war einer jener Gelehrter, die dem Islam ohne jegliche religiöse Vorurteile dienten und die sich von den Einschränkungen des blinden Folgens fernhielten. Er zeichnete sich durch seinen großen Einsatz von Anstrengungen in religiösen Angelegenheiten und Analogieschlüssen, die ganz deutlich das religiöse Verständnis. das er besaß, und richtige Verwendung der Religionsprinzipien, die er angenommen hat, beweisen.

    Wenn er religiöse Erlasse ausspricht, basieren seine Fataawa, genau wie Schaikh bin Baz, auf Beweis aus Qur'an und Sunnah. Es gehen ungefähr 50 Zusammenstellungen auf seinen Verdienst. Er unterrichtete Religiöse Grundlagen an der Schari'ah Fakultät der Islamischen Universität Imam Muhammad bin Sa'ud, Außenstelle Qasiem. Er war ebenfalls Mitglied des Komitees der Ranghöchsten Gelehrten des Königreichs sowie Imam und Khatib der großen Moschee in der Stadt Unaizah.

    Schaikh ibn 'Uthaimien -möge ALLAH ihm gnädig sein- verstarb am 15 Schawwal 1421, das entspricht dem 10.Januar.2001, vor Maghrib (Sonnenuntergang).



    Schaikh ibn Baz



    Abu 'Abdullah Shaikh 'Abdul 'Aziz bin 'Abdullah bin 'Abdur-Rahman Aal- Baz wurde im Dhul Hijja 1330. H (12.1912) in der Stadt Riyadh geboren. Er lernte schon sehr früh den Qur'an auswendig und dann eignete er sich Wissen von vielen der größten Gelehrten des Königreiches an.

    Einige seiner Lehrer waren Shaikh Muhammad bin 'Abdul-Latif Aal-Shaikh,
    Shaikh Salih bin 'Abdul-'Aziz Aal-Shaikh und [...] Shaikh Muhammad Ibrahim Aal-Shaikh, der seinerzeit der Mufti Saudi Arabiens war.

    Shaikh ibn Baz begleitete den hochangesehenen Shaikh und lernte ungefähr zehn Jahre von ihm. So erhielt er seine religiöse Ausbildung durch die Familie des Imams Muhammad bin 'Abdul-Wahab (rahimahullah)

    Danach wurde Shaikh bin Baz zum Richter ernannt und er arbeitete 14 Jahre im Rechtswesen, bis er an die Ausbildungsfakultät berufen wurde. Er erteilte neun Jahre lang am Riyadh Kollege für Islamisches Gesetz des Religiösen Instituts in Riyadh Unterricht. Dann wurde er zum Vize-Rektor der Islamischen Universität in Al-Madinah berufen; aber kurz darauf wurde er Rektor mit allen administrativen Befugnissen.

    Später wurde er zum Präsident der Oberaufsicht für Islamische Forschung, Ifta, Aufruf und Verbreitung im Königreich Saudi Arabien. Schließlich war er der Große Mufti Saudi Arabiens.

    Er war ebenfalls Präsident verschiedener Islamischer Komitees und Räte, die bekanntesten davon: das Komitee der Ranghöchsten Gelehrten des Königreichs, das Ständige Komitee für Islamische und Bildungsnachforschung, das Gründungskomitee der Muslim World League, der Höchste Weltrat für Moscheen, die Islamische Rechtswissenschaftliche Vereinigung in Makkah und er war Mitglied des Höchsten Rates der Islamischen Universität in Al Madinah und des Höchsten Komitees für Islamische Verbreitung.

    Er gehörte zwar der Hanbali Rechtsschule an, aber seine Erlasse beruhen alle auf Qur'an und Sunnah.
    Shaikh bin Baz - möge ALLAH ihm gnädig sein- verstarb am Donnerstagvormittag den 27. Muharram 1420, das entspricht dem 13.Mai.1999.



    Schaikh ibn Jibreen



    'Abdullah bin 'Abdur-Rahman Al-Jibreen ist Mitglied der Oberaufsicht für Islamische Forschung, Ifta, Aufruf und Verbreitung im Königreich Saudi Arabien. Er erhielt seine Ausbildung von den größten Gelehrten Saudi Arabiens, auch von [...] Schaikh bin Baz. Er nahm an vielfältigen Seminaren und religiösen Foren für die Verbreitung und den Ruf zum Islam teil. Er gibt auch spezielle Vorträge zu demselben Zweck. Er hat viele Bücher und Broschüren zu unterschiedlichen islamischen Themen verfasst.
    Geändert von UmmJuwairiya (08.10.2010 um 22:00 Uhr)

  3. #3
    Al Athari
    Nicht registriert

    Was jemanden vom Islam entfernt




    Schaikh ul Islam Muhammad bin Suleiman At- Tamimi stellte fest: „Wisset,dass einen zehn Dinge vom Islam entfernen. [Es sind:]

    1. Allah سبحانه و تعالى in der Anbetung etwas zur Seite zu stellen.
    Allah سبحانه و تعالى sagt:

    إِنَّ اللَّهَ لَا يَغْفِرُ أَنْ يُشْرَكَ بِهِ وَيَغْفِرُ مَا دُونَ ذَلِكَ لِمَنْ يَشَاءُ



    „Wahrlich, Allah wird es nicht vergeben, dass Ihm Götter zur Seite gestellt werden: doch Er vergibt, was geringer ist als dies, wem Er will."[4:116]



    إِنَّهُ ۥ مَن يُشۡرِكۡ بِٱللَّهِ فَقَدۡ حَرَّمَ ٱللَّهُ عَلَيۡهِ ٱلۡجَنَّةَ وَمَأۡوَٮٰهُ ٱلنَّارُ*ۖ وَمَا لِلظَّـٰلِمِينَ مِنۡأَنصَارٍ۬



    „Wer Allah Götter zur Seite stellt, dem hat Allah das Paradies verwehrt, und das Feuer wird seine Herberge sein. Und die Frevler sollen keine Helfer finden." [5:72]

    Dies beinhaltet auch die Opferung von Tieren für irgendwelche Jinn oder Gräber.

    2. Wer einen Vermittler zwischen sich und Allah سبحانه و تعالى einsetzt, den er anbetet, von dem er Fürsprache erbittet und auf den er vertraut, der hat nach übereinstimmender Ansicht der Gelehrten Gotteslästerung begangen.

    3. Wer die Götzendiener nicht für Ungläubige hält, oder wer an ihrem Unglauben zweifelt, oder wer ihre Lebensweise für richtig hält, hat selbst eine Tat des Unglaubens begangen.

    4. Wenn jemand die Leitung eines anderen für vollständiger als die des Propheten صلالله عليه وسلم
    hält, oder das Urteil eines anderen für besser als das des Propheten صلالله عليه وسلم ,[dann hat dieser selbst eine Tat des Unglaubens begangen.] Dies ist genauso, als würde er die Regeln und Gesetze falscher Götter [seien sie menschlich oder anderes] vor denen des Propheten صلالله عليه وسلم bevorzugen.

    5. Wer irgendetwas von dem, was der Prophet gebracht hat, nicht mag, selbst wenn er danach handelt, hat eine Tat des Unglaubens gemacht.

    6. Wer sich über irgendeinen Teil der Religion des Gesandten lustig macht oder Witze macht, oder über ihren Lohn oder über ihre Strafe, hat eine Tat des Unglaubens begangen. Die Begründung hierfür finden wir in Allahs سبحانه و تعالى Aussage:

    قُلْ أَبِاللَّهِ وَءَايَاتِهِ وَرَسُولِهِ كُنْتُمْ تَسْتَهْزِئُونَ لا تَعْتَذِرُوا قَدْ كَفَرْتُمْ بَعْدَ إِيمَانِكُ




    „Sprich: "Galt euer Spott etwa Allah und Seinen Zeichen und Seinem Gesandten?" [9:65]
    Versucht euch nicht zu entschuldigen. Ihr seid ungläubig geworden, nachdem ihr geglaubt habt." [9:66]



    6. Zauberei verwenden [ist eine Tat des Unglaubens], dies beinhaltet diese magische Beschwörungen, die jemanden eine andere Person lieben oder hassen sollen. Wer sie verwendet oder wem das gefällt, hat eine Tat des Unglaubens begangen. Allah سبحانه و تعالى sagt im Qur’an:


    وَمَا يُعَلِّمَانِ مِنْ أَحَدٍ حَتَّى يَقُولاَ إِنَّمَا نَحْنُ فِتْنَةٌ فَلاَ تَكْفُرْ



    „Die beiden [Engel] jedoch haben niemanden etwas gelehrt, ohne dass sie gesagt hätten: 'Wir sind nur eine Versuchung, so werde nicht ungläubig [indem du diese Zauberei von uns lernst]'" [2:102]

    8. Die Götzendiener zu unterstützen und ihnen gegen die Muslime beizustehen [ist eine Form des Unglaubens]. Der Beweis hierfür ist Allahs سبحانه و تعالى Aussage:


    وَمَنْ يَتَوَلَّهُمْ مِنْكُمْ فَإِنَّهُ مِنْهُمْ إِنَّ اللَّهَ لَا يَهْدِي الْقَوْمَ الظَّالِمِينَ



    „Nehmt nicht die Juden und die Christen zu Beschützern. Sie sind einander Beschützer. Und wer sie von euch zu Beschützern nimmt, der gehört wahrlich zu ihnen. Wahrlich, Allah weist nicht dem Volk der Ungerechten den Weg." [5:51]

    9. Wenn jemand glaubt, dass manche Menschen von den Gesetzen Muhammads befreit seien, so wie Khidr von den Gesetzen Mose befreit war, dann ist diese Person ein Ungläubiger/ Kafir.

    10. Sich von der Religion Allahs سبحانه و تعالى abwenden, sie nicht lernen oder anwenden [ist auch eine Form des Unglaubens]. Der Beweis hierfür liegt in Allahs سبحانه و تعالى Aussage:

    وَمَنْ أَظْلَمُ مِمَّن ذُكِّرَ بِآيَاتِ رَبِّهِ ثُمَّ أَعْرَضَ عَنْهَا إِنَّا مِنَ الْمُجْرِمِينَ مُنتَقِمُونَ



    "Und wer ist ungerechter als jener, der an die Zeichen seines Herrn gemahnt wird und sich dann doch von ihnen abwendet? Wahrlich, Wir werden Uns an den Sündern rächen." [32:22]

    „ Es gibt keinen Unterschied bei all dem Zitierten, ob die Handlung scherzhaft, ernst oder aus Angst begangen wurde. Die einzige Ausnahme bildet derjenige, der gezwungen wurde. Sie alle gehören zu den größten der gefährlichsten Taten und sie gehören ebenfalls zu denen, die am häufigsten vorkommen. Ein Muslim muss sich von ihnen fernhalten und bezüglich derartiger Handlungen um sich selbst fürchten. Wir nehmen unsere Zuflucht bei Allah سبحانه و تعالى vor dem, was Seinen Ärger und den Schmerz Seiner Strafe hervorruft.“
    Geändert von UmmJuwairiya (08.10.2010 um 22:03 Uhr)

  4. #4
    Al Athari
    Nicht registriert

    Es gibt zwei Sorten der Heuchlerei


    In Bezug auf den Glauben und in Bezug auf die Taten:

    Heuchlerei in Bezug auf den Glauben besteht aus 6 Arten. Derjenige, der sich irgendeiner von ihnen verschuldet hat, wird sich im tiefsten Abgrund der Hölle wieder finden.
    Es sind:

    1.) Den Gesandten Allahs صلى الله عليه وسلم ablehnen oder nicht an ihn glauben;

    2.) Etwas ablehnen, was der Gesandte Allahs صلى الله عليه وسلم gebracht oder gelehrt hat;

    3.) Den Gesandten Allahs صلى الله عليه وسلم hassen;

    4.) Etwas, das der Gesandte Allahs صلى الله عليه وسلم gebracht hat, hassen;

    5.) Zufrieden sein, wenn die Religion des Gesandten Allahs صلى الله عليه وسلم vermindert oder geschwächt wird.

    6.) Unzufrieden sein, wenn die Religion des Gesandten Allahs صلى الله عليه وسلم gestärkt wird oder siegt.
    Geändert von UmmJuwairiya (08.10.2010 um 22:03 Uhr)

  5. #5
    Al Athari
    Nicht registriert

    1. Fragen im Zusammenhang mit Aqidah (Glauben)




    Die Fatwa bezüglich, den Besuch von Gräbern und ihre Verwendung, um Allah näher zu kommen



    1. Frage: Wie lautet die Fatwa bezüglich das Besuchen von Gräbern und der Versuch, Allah سبحانه و تعالى mit Hilfe der Mausoleen näher zu kommen; und die Benutzung von Schafen und Reichtümern, um ihnen näher zu kommen, so wie der Besuch des Mausoleums von al-Sayid al-Badawi, al-Husain und al-Sayidah Zainab. (1)
    Bitte helfen Sie uns [indem sie unsere Frage beantworten], möge Allah سبحانه و تعالى ihnen helfen.

    Antwort: Das Besuchen der Gräber besteht aus zwei Arten. Die Erste ist gesetzlich beschränkt und erwünscht. Es ist der Besuch der Gräber, um Bittgebete für den Verstorbenen zu sprechen und für ihn um Gnade zu bitten; und auch, um sich den Tod zu vergegenwärtigen und um sich auf das Jenseits vorzubereiten.
    Dies hat seine Grundlage in dem Hadith des Propheten صلالله عليه وسلم :

    زوروا القبور فإنها تزكر كم الآخرة


    "Besucht die Gräber, denn sie erinnern euch an das Jenseits." (2)

    Der Prophet صلالله عليه وسلم und seine Gefährten pflegten, die Gräber zu besuchen. Trotzdem gilt dies nur für Männer, nicht für Frauen. Was die Frauen angeht, so ist es ihnen nicht gestattet, die Gräber zu besuchen. Tatsächlich sollen sie davon abgehalten werden, dies zu tun, denn der Prophet صلالله عليه وسلم verfluchte die Frauen, die die Gräber besuchen (2), denn ihr Besuch bei den Gräbern ist für sie eine große Versuchung. Und auch für andere stellen sie [durch ihr Verhalten] eine Versuchung dar, wegen ihrem Mangel an Geduld und ihrem großen Kummer, der sie überkommt. Es ist ihnen daher gesetzlich nicht erlaubt, die Gräner zu besuchen. Es wird in den Sahih ebenfalls festgestellt, dass Umm Atiyah رضي الله عنها sagte: " Uns wurde verboten, dem Trauerzug zu folgen, aber es wurde nicht streng verfolgt."
    Dies zeigt, dass sie aus Furcht, es könnte für sie eine zu große Versuchung sein, oder ihretwegen und wegen ihrer mangelnden Geduld, davon abgehalten wurden, dem Trauerzug bis zum Friedhof zu folgen. Die Grundregel wenn etwas, das angeordnet wurde, verboten wird. Allah سبحانه و تعالى sagt:


    وَمَا آتَاكُمُ الرَّسُولُ فَخُذُوهُ وَمَا نَهَاكُمْ عَنْهُ فَانتَهُوا




    "Und was euch der Gesandte gibt, das nehmt an; und was er euch untersagt, dessen enthaltet euch." [Al-Hashr 7]

    Was das Sprechen von Gebeten für den Toten angeht (wie im Totengebet), ist dies Männer wie Frauen gestattet. Dies wurde authentisch im Hadith vom Gesandten Allahs صلالله عليه وسلم , und von seinen Gefährten رضي الله عنهم berichtet.
    Was das Folgen des Beerdigungszuges betrifft, kann die Aussage von Umm Atiyah رضي الله عنها: "aber es wurde nicht streng verfolgt" nicht als Beweis dafür gewertet werden, dass es den Frauen erlaubt wäre, dem Beerdigungszug zu folgen. Denn das Verbot stammt vom Gesandten Allahs صلالله عليه وسلم , und dies verbietet diese Tat. Ihre Feststellung "aber es wurde nicht streng verfolgt" muss auf ihrer Erinnerung beruhen und sie vermutete, dass es so war, aber ihre persönliche Erinnerung kann nicht als Widerspruch zur Sunnah gelten.

    Die zweite Art die Gräber zu besuchen, ist ein Irrglaube, Es ist der Besuch der Gräber, um Gebete zu den Toten zu sprechen und um sie um Hilfe zu bitten, oder um Opfer oder Gelöbnisse zu ihren Gunsten zu machen. Dies ist ein Übel und eine größere Form des Schirk. (4)
    Wir bitten Allah سبحانه و تعالى um Sicherheit. Eng hiermit verknüpft ist das Besuchen der Gräber, um spezielle Bittgebete zu machen, Qur'an zu lesen oder auf dem Friedhof zu beten. Dies alles ist Ketzerei, Irrglaube. Diese Art des Grabbesuchs ist nicht gesetzlich empfohlen und stellt einen der Wege dar, die zum Schirk führen.

    Also gibt es drei Formen der Besuche:

    Die erste Form ist gesetzlich empfohlen. Es ist, wenn man den Friedhof besucht, um für den Verstorbenen zu beten und um sich den Tod zu vergegenwärtigen.

    Die zweite Form ist, wenn man das Grab besucht, um Qur'an zu lesen, dort zu beten oder ein Opfer darzubringen. Dies ist Ketzerei und führt zu Schirk.

    Die dritte Form ist, wenn man das Grab besucht, um im Namen des Verstorbenen zu opfern, um ihm näher zu kommen, aus irgendeinem Grund zu dem Verstorbenen zu beten anstatt zu
    Allah سبحانه و تعالى oder um ihn zu Hilfe, um Unterstützung oder einen Sieg zu bitten. Dies sind alles größere Formen des Schirk. Wir bitten Allah سبحانه و تعالى um Sicherheit vor ihnen. Man muss sich besucht und vorsichtig bei derartigen Erneuerungen sein.

    Es ist völlig bedeutungslos, ob der Verstorbene, der angebetet wird, ein Prophet, ein Salih (Rechtschaffener) oder sonst etwas war. Unter diese Kategorie fällt auch, was manche Unwissende am Grab des Propheten صلالله عليه وسلم tun, wie Bittegebete zu ihm sprechen und ihn um Rettung zu bitten. Es beinhalten ebenso, was die Leute an den Gräbern von Al-Husain, Al- Badawi, Shaikh Abdul-Qadir al Jielani und anderem tun.
    Allah سبحانه و تعالى ist der Eine, Den wir um Hilfe bitten.



    Schaikh bin Baz رحمه الله

    ___________________________________________
    (1) Diese Frage bezieht sich auf eine in vielen Teilen der Muslimischen Welt weit verbreitete Sitte. Die drei Mausoleen, die in der Frage genannt werden, befinden sich in Ägypten. Menschen besuchen sie und opfern von ihrem Reichtum oder Tiere, weil sie denken, dies in der Ehre des Verstorbenen zu tun, würde sie Allah سبحانه و تعالى näher bringen und Allah سبحانه و تعالى wäre mit ihnen zufrieden.

    (2) Teil eines Hadith, den Muslim, Ahmad, An-Nasa'i, Abu Dawud und Ibn Majah mit "Tod" anstatt "Jenseits" als letztem Wort überliefern. Ibn Majah überliefert auch etwas Ähnliches mit "Jenseits" als letztem Wort.

    (3) Dies wird in einem Hadith von At-Tirmidhi, An-Nasa'i, Abu Dawud, Ibn Majah und Ahmad berichtet. Allerdings überliefern sie alle von Abu Salih, der ein schwacher Überlieferer war, deshalb halten viele Hadithgelehrter
    (wie Ibn Hajr, Al-Albani, und andere) diese Überlieferung für schwach.
    Die korrekte (hasan) Überlieferung dieses Hadith besagt, dass der Prophet صلالله عليه وسلم jene Frauen verfluchte, die regelmäßig die Gräber besuchen.[Berichtet bei At-Tirmidhi, Ibn Majah und Ahmad. Gemäß Al-Albani ist diese Überlieferung hasan. Siehe Muhammad Nasir ad-Diin al- Albani, Sahih Sunan at-Tirmidhi (Riyadh:Maktab al-Tarbiyah al Arabi li- Daul al Khalieedj. 1988) Bd.1.S308]
    Dies kann eine ziemlich andere Deutung des Hadith geben, wie Abdul Rahman al-Mubarakfoori angibt in Tuhfah al-Ahwadi bi Scharh Jami' at-Tirmidhi) Beirut: Dar al-Fikr, n.d) Bd.4, S.160) Bakr Abu Zaid deutet diesen Hadith so, dass er das gleiche bedeutet wie der vorangegangene.[Siehe Bakr Abu Zaid Juz'fi Ziyarat an-Nisa li-lQubuur (Riyadh: Dar al aasima, 1994)S.24-27] Wenn eine Frau dafür bekannt ist, dass ihr Benehmen auf dem Friedhof nicht mit den Regeln der Schari'a zu vereinbaren ist, dann sollte sie laut der übereinstimmenden Ansichten der Gelehrte davon abgehalten werden, die Gräber zu besuchen. Allah سبحانه و تعالى weiß es am besten.

    (4) "Größere Form des Schirk" bedeutet, dass diese Handlung einen unter bestimmten Umständen aus dem Glauben des Islam hinausfördert.
    Geändert von UmmJuwairiya (08.10.2010 um 22:05 Uhr)

  6. #6
    Al Athari
    Nicht registriert

    Fatwa über Befragung von Wahrsagern und Hellsehern



    2. Frage: Mein Vater litt an einer psychischen Erkrankung, die über längere Zeit andauerte. Es gab während dieser Zeit Besuche im Krankenhaus. Einige unserer Verwandten rieten uns, eine spezielle Frau aufzusuchen, die, wie sie sagten, die Heilung für diese Art von Erkrankungen wisse. Sie sagten auch, der Name des Erkrankten sei alles, was man ihr nennen müsse, und sie würde einem dann sagen, was ihn befallen hat und ein Heilmittel geben. Ist es uns erlaubt, diese Frau zu besuchen? Helfen sie uns, möge Allah سبحانه و تعالى sie mit Gutem belohnen.


    Antwort: Es ist weder erlaubt, dieser Frau Fragen zu stellen, noch ihr oder Ähnlichen Glauben zu schenken. Dies ist so, weil sie zu den Hellsehen und Wahrsagern gehört, die behaupten, sie besäßen Wissen über das Unsichtbare und die für ihre Heilungen und ihr Wissen über die Menschen die Jinn um Hilfe bitten. Es wurde authentisch berichtet, dass der Gesandte Allahs صلالله عليه وسلم sagte :

    من أتى عرافا فسأله عن شييء لم تقبل له صلاة أربعين ليلة



    "Wenn jemand zu einem Wahrsager geht und ihn über etwas befragt, wird sein Gebet vierzig Nächte lang nicht angenommen."

    Muslim berichtete dies in seinem Sahih. Es wurde ebenfalls authentisch überliefert, dass er صلالله عليه وسلم sagte:

    من أتى عرافا أو كاهنا فصدقه بما يقول فقد كفر بما أنزل على محمد صلى الله عليه و سلم


    "Wer auch immer zu einem Wahrsager geht und an das glaubt, was er sagt, der hat nicht an das geglaubt, was Muhammad صلالله عليه وسلم offenbart wurde." (1)

    Es gibt viele Ahadith mit dieser Bedeutung. Deshalb ist es ein Muss, solche Leute zu stoppen und jene, die sie besuchen. Sie sollten weder befragt werden, noch sollte ihnen Glauben geschenkt werden. Sie sollten zu Obrigkeit gebracht werden, damit sie die ihnen zustehende Strafe erhalten. Wenn man ihre Anwesenheit duldet und sie nicht der Obrigkeit übergibt, schadet dies der Gesellschaft im Ganzen. Sie so zu lassen, hilft ihnen auch dabei, unwissende Menschen zu täuschen, die ihnen Fragen stellen und an sie glauben. (2)


    Der Prophet صلالله عليه وسلم sagte:

    من ر أى منكم منكرا فليغيره بيده فإن لم يستطع فبلسانه فإن لم يستطع فبقلبه وذلك أضعف الإيمان



    "Wenn jemand von eich ein Übel sieht, muss er es mit seiner Hand verändern. Wenn er dazu nicht in der Lage ist, dann soll er es mit seiner Zunge tun. Und wenn er selbst das nicht vermag, dann mit seinem Herzen und das ist der schwächste Grad des Glaubens."

    Dies wurde von Muslim in seinem Sahih berichtet. Es besteht kein Zweifel daran, dass ein Teil des allgemeinen Konzepts ist, sie mit der Zunge zu beseitigen, wenn man sie der Obrigkeit übergibt, wie dem Bürgermeister einer Stadt, den Menschen, deren Arbeit es ist, das Recht durchzusuchen und das Übel zu beseitigen, sowie den Gerichten.
    Es ist ebenfalls ein Teil dessen, dass einer dem anderen in Rechtschaffenheit und Frömmigkeit hilft.
    Möge Allah سبحانه و تعالى alle Muslime in dem unterstützen, was für sie das Beste ist und sie vor jedem Übel beschützen.

    Schaikh bin Baz رحمه الله

    ________________________________
    (1) Berichtet bei Ahmad. Es scheint, dass die korrekte Version in Sahih Muslim ohne die Worte: „und an das glaubt, was er sagt“ berichtet wurde. Allah weiß es am besten.

    (2) Die Regel in dieser Frage bezieht sich ebenfalls auf alle anderen Arten, die Zukunft vorherzusagen, die im Wesen mittlerweile zum Alltag gehören, wie Astrologie und Psychotest. Muslime müssen sie völlig vermeiden und dürfen ihren Feststellungen keinen Glauben schenken.
    Geändert von UmmJuwairiya (08.10.2010 um 22:06 Uhr)

  7. #7
    Al Athari
    Nicht registriert

    Fatwa über denjenigen, der Allahs Gesetzen widerspricht



    3. Frage: Wie lautet die Fatwa über jemanden, der sagt, manche der Gesetze der Schari’ah müssten erneuert werden, sie müssten angepasst werden, denn sie seien mit den Entwicklungen unserer Tage und Zeiten nicht vereinbar. Beispielsweise was das Erbe angeht, das Gesetz, das besagt, dass ein Mann den doppelten Anteil bekommt, müsse überdacht werden. Wie ist das Islamische Rechtsurteil über denjenigen, der etwas in dieser Richtung sagt?

    Antwort: Die Gesetze, die Allah سبحانه و تعالى für Seine Diener festgelegt und in Seinem Edlen Buch oder durch die Zunge Seines Gesandten صلالله عليه وسلم deutlich gemacht hat- wie die Gesetze über die Erbschaft, die fünf täglichen Gebete, Zakat, Fasten und so weiter, das hat Allah سبحانه و تعالى für Seine Diener deutlich gemacht und darüber ist sich die Muslimische Gemeinschaft (Ummah) einig- ihnen darf nicht widersprochen werden, sie dürfen von niemanden verändert werden, denn sie wurden für diese Gemeinschaft eingesetzt, um von der Zeit des Propheten صلالله عليه وسلم und nach ihm bis zu Stunde [des Gerichts] angewendet zu werden. Zu diesen Gesetzen gehört der Vorzug der männlichen Kinder über die weiblichen Kinder und Großkinder und Brüder und Halbbrüder des Vaters [bei der Erbschaft]. Allah سبحانه و تعالى sagt dies klar in Seinem Edlen Buch und die Gelehrten sind sich darin einig. Aus diesem Grund ist es unsere Pflicht, mit Glauben und Überzeugung gemäß zu handeln. Wenn jemand behauptet, dass etwas, das sich von der Schari’ah unterscheidet, passender ist, dann ist er ein Ungläubiger / Kafir. Ähnlich wie wenn irgendeiner sagt, es sei erlaubt, gegen die Schari’ah zu verstoßen, der ist auch ein Ungläubiger. Und zwar weil er sowohl Allah سبحانه و تعالى und Seinem Gesandten صلالله عليه وسلم , wie auch der übereinstimmenden Ansicht der Ummah widerspricht.
    Es ist die Aufgabe des Qadi (Sachverständigen),ihn zur Reue aufzurufen, wenn er ein Muslim ist. Wenn er bereut [wird es von ihm angenommen]; wenn er nicht bereut, muss er als Ungläubiger, als Abtrünniger vom Islam getötet werden. (1)
    Denn der Prophet صلالله عليه وسلم sagte:

    من بدل دينه فاقتلوه


    "Wer seine Religion eintauscht, soll getötet werden." (2)

    Wir bitten Allah سبحانه و تعالى um Sicherheit und um Sicherheit für alle Muslime vor der Irreführung durch Versuchungen und vor dem Abweichen von der reinen Schari’ah.

    Schaikh bin Baz رحمه الله


    ____________________________
    (1) Dies gilt nur in Länder, indem man einen Islamischen Gerichtshof zu Rate zieht. Das heißt es muss einen Qadi (Sachverständigen) Richter geben, der den dann zur Reue aufruft, und ihm Zeit gibt, danach folgt die Hinrichtung, wenn er nicht bereut. (Wichtig: Es ist kein Ruf zur Selbstjustiz.)

    (2)Überliefert bei Bukhary,Ahmad,Abu-Dawud, An-Nasa’i, At-Tirmidhi und Ibn Majah.
    Geändert von UmmJuwairiya (08.10.2010 um 22:07 Uhr)

  8. #8
    Al Athari
    Nicht registriert

    Fatwa über das Geburtstagsfeiern



    4. Frage: Wie lautet die Fatwa über das Geburtstagsfeiern?


    Antwort: Das Geburtstagsfeiern besitzt in der reinen Schari’ah nirgendwo eine Quelle.
    Es ist tatsächlich eine Bid’a (Erneuerung), über welche der Gesandte Allahs صلالله عليه وسلم sagte:

    من أحدث في أمرنا هذا ما ليس منه فهو رد


    "Wer etwas in unsere Angelegenheiten einführt, das nicht dazu gehört, dessen Handlung soll zurückgewiesen werden."


    Dies wurde sowohl von [Iman] Al-Bukhary als auch von [Imam] Muslim überliefert. In einer anderen Version berichten Muslim und Al-Bukhary in einer definitiven mu’allaq (1) Form:

    من عمل عملا ليس عليه أمرنا فهو رد



    "Wer eine Tat vollbringt, die unseren Angelegenheiten nicht entspricht, dessen Tat wird abgelehnt."


    Es ist uns wohlbekannt, dass der Prophetصلالله عليه وسلم während seines ganzen Lebens weder seinen Geburtstag feierte noch jemals anordnete, dass er gefeiert werden solle. Auch lehrte er seinen Gefährten nicht, dies zu tun. Daher feierten ihn auch die rechtgeleiteten Khalifen und alle seine Gefährten nicht. Sie sind die Menschen mit dem Größten Wissen über seine Sunnah und sie waren die Beliebtesten bei dem Propheten صلالله عليه وسلم . Sie waren ebenfalls diejenigen, die am meisten darauf bedacht waren, alles zu befolgen, was der Prophet صلالله عليه وسلم gebracht hat. Wenn also jemand den Geburtstag des Propheten hätte feiern sollen, dann wäre es zu ihrer Zeit offenkundig gemacht geworden. Demgemäß feierte auch keiner der Gelehrten der besten Generationen (2) seinen Geburtstag, noch befahl einer dies zu tun.
    Von dem zuvor genannten ist klar ersichtlich, dass eine derartige Feier nicht von dem Gesetz stammt, das Allah سبحانه وتعالى Muhammad gegeben hat. Wir rufen Allah سبحانه وتعالى und alle Muslime zu Zeugen, wenn der Prophet صلالله عليه وسلم dies getan oder nur befohlen hätte, oder wenn auch nur seine Gefährten dies getan hätten, dann würden wir uns beeilen, es ihnen gleich zu tun und andere dazu aufzurufen, es auch zu machen. Und dies – alles Lob gebührt Allah عز و جل- weil wir diejenigen sind, die am meisten darauf bedacht sind, seiner Sunnah zu folgen und seine Anordnungen und Verbote zu befolgen. Wir bitten Allah عز و جل für uns selbst und unsere muslimischen Brüder um Standhaftigkeit bei der Wahrheit, indem wir alles meiden, was von Allahs reiner Schari’ah abweicht.

    Wahrlich, Er ist der Großzügigste und Edelste.

    Schaikh bin Baz رحمه الله

    ____________________________
    (1) Muallaq bedeutet, dass Imâm al Bukhary nicht die ganze Überliefererkette des Hadith nannte. Trotzdem, wenn es in einer "definitiven muallaq Form" steht, zeigt dies, dass er ihn bis zu dem Überlieferer, den er nannte, für authentisch hielt.

    (2) Die ersten drei Generationen des Islam, d.h. die Generationen des Propheten صلالله عليه وسلم und die zwei folgenden.
    Geändert von UmmJuwairiya (08.10.2010 um 22:09 Uhr)

  9. #9
    Al Athari
    Nicht registriert

    Wie verhält man sich gegenüber nicht- betenden Verwandten?



    5. Frage: Ich habe einen Schwager, der selten betet. Ich lebe bei der Familie meines Ehemanns und [die weiblichen Mitglieder seiner] Familie sitzen mit ihm, auch wenn der Imam betet. Was soll ich tun? Ich bin keine seiner Verwandten (Mahram). Gibt es für mich irgendeine Sünde, weil ich nicht die Fähigkeit besitze, ihm einen Rat zu geben?

    Antwort: Wenn er nicht betet, dann verdient er es, dass er geächtet wird. Sie sollten ihn weder begrüßen, noch seinen Gruß erwidern, bis er bereut. Nicht zu beten ist eine größere Form des Kufr [es entfernt einem vom Islam ]. Es ist wahr selbst wenn jemand nicht verneint, dass es verpflichtend ist. Es entspricht der richtigsten Meinung unter den Gelehrten.
    Der Prophet صلالله عليه وسلم sagte:


    العهد الذي بيننا وبينهم الصلاة ، فمن تركها فقد كفر



    "Das, was uns und sie [die Ungläubigen] unterscheidet, ist das Gebet. Wer es aufgibt, hat Gotteslästerung begangen."

    Dies wurde von Imam Ahmad und den Sammlern der Sunan mit einer wohlklingenden Kette überliefert. Der Prophet صلالله عليه وسلم sagte auch:



    بين الرجل الكفر و الشرك ترك الصلاة




    "Zwischen einem Mann und dem Unglauben und Götzendienst ist das Aufgaben des Gebets."

    Dies wurde von Imam Muslim in seinem Sahih überliefert.
    Wenn also jemand die Pflicht des Betens verneint, dann ist er gemäß dem Konsens der Gelehrten ein Ungläubiger.

    Daher ist es die Aufgabe seiner Familie, ihn zurechtzuweisen und zu ächten, wenn er nicht bereut. Es ist auch ihre Pflicht, seinem Fall dem Qadi (Sachverwalter) vorzutragen, damit dieser ihn zur Reue aufruft. Wenn er bereut,[wird dies von ihm angenommen]. Wenn er nicht bereut, muss er getötet werden,
    und zwar sagt Allah عز و جل im Quran:


    فَإِنْ تَابُوا وَأَقَامُوا الصَّلَاةَ وَءَاتَوُا الزَّكَاةَ فَخَلُّوا سَبِيلَهُمْ



    "Wenn sie aber bereuen und das Gebet verrichten und die Zakah entrichten, dann gebt ihnen den Weg frei." [9:5]


    Der Prophet صلالله عليه وسلم sagte ebenfalls:

    نهيت عن قتل المصلين



    "Mir wurde verboten, diejenigen die beten zu töten." (1)

    Diese Beweise zeigen, dass derjenige, der nicht betet, keineswegs seine absolute Freiheit hätte. Und es ist nicht verboten, ihn zu töten, wenn er zur Obrigkeit gebracht wird und nicht bereut. Und Allah ist der Eine, der Rechtleitung erteilt.

    Schaikh bin Baz رحمه الله

    ____________________________
    (1) Berichtet bei Abu Dawud. Manche der Überlieferer in seiner Kette sind unbekannt. Trotzdem wegen unterstützender Beweise hat Schaikh al Albani rahimahullah diesen Hadith für Sahih erklärt. Siehe Muhammad Nasir ad Dien Al-Albani Sahih Sunan Abu Dawud (Riyadh: Maktaba at-Tarbiya al-Arabi li-Daul al-Khalieg. 1989) Bd. 3, S.931. Er wird ebenfalss detailliert erläutert, allerdings ohne zu nennen, dass er von Abu Dawud überliefert wurde, in Muhammad Nasir ad-Dien al-Albani Silsilah al-Ahaadith as-Sahiha (Riyadh: Maktaba al-Maarif, 1991) Bd. 5, S.493.
    Geändert von UmmJuwairiya (08.10.2010 um 22:10 Uhr)

  10. #10
    Al Athari
    Nicht registriert

    Fatwa über die Einstellung einer nicht-muslimischen Magd [oder eines Dieners]



    6. Frage: Ich verschickte Anfragen wegen einer Magd, die meiner Frau mit ihrer Hausarbeit helfen sollte. Durch Briefe entdeckte ich, dass sie in dem Land, aus dem ich die Magd wollte, keine Muslima finden konnten. Ist es mir erlaubt, eine nicht-muslimische Magd einzustellen?

    Antwort: Es ist nicht erlaubt, eine nicht-muslimische Magd zu haben oder einen nicht-muslimischen männlichen Diener oder einen Arbeiter, der nicht Muslim ist, für jeden, der auf der Arabischen Halbinsel lebt. Dies ist so, weil der Prophet befahl, dass die Juden und die Christen des Landes verwiesen werden sollten. Er ordnete an, dass nur Muslime dagelassen werden sollten. Er verfügte beim Sterben, dass alle Götzendiener von dieser Halbinsel verwiesen werden sollten. Des weiteren ist das Anheuern ungläubiger Männer und Frauen sehr gefährlich für die Muslime, für ihren Glauben, ihr Verhalten und das Großziehen ihrer Kinder. Aus diesem Grund muss so etwas in Gehorsam zu Allahعز و جل und Seinem Gesandten vorgebeugt werden, und um einer Quelle des Übels und der Unmoral vorzubeugen.

    Und Allah ist der Eine, der Rechtleitung erteilt.

    Schaikh bin Baz رحمه الله

    Geändert von UmmJuwairiya (08.10.2010 um 22:24 Uhr)

+ Antworten

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein