
Zitat von
Mohammed Isa
Selam Aleykum,
Ist Wein- und/oder Spirituosenessig halal, in Anbetracht dass jeder Essig durch Oxidation von Alkohol entsteht und gewöhnlicher Essig vermutlich halal ist?
Alles Lob gebührt Allah (subhanahu wa ta`ala).
Essig ist ein bekanntes Grundnahrungsmittel das aus Wein gewonnen wird, dessen chemische Zusammensetzung verändert wurde, so dass er nicht mehr süß, sondern bitter und sauer schmeckt.
Jaabir (radhiaAllahu `anhu) überlieferte, dass der Prophet (sallaAllahu `alaihi wa sallam) sagte: „Was für eine gute Nahrung Essig doch ist.” [Überliefert bei Muslim, 3/1623]
Wenn Wein von selbst ohne jede absichtliche Veränderung zu Essig wird, so ist es erlaubt ihn zu essen, zu trinken damit Handel zu betreiben, gemäß dem Konsens der Gelehrten aufgrund des oben genannten Hadith.
Wenn jedoch der Wein durch absichtliche Veränderung zu Essig wird, beispielsweise durch Zusatz von Essig, Zwiebeln, Salz usw., oder durch irgendeinen anderen Prozess, so herrschen in diesem Fall unter den Gelehrten (rahimahumuAllah) unterschiedliche Meinungen über das generelle Erlaubtsein.
Shafi´iten, Hanbaliten und einige der Malikiten sagten dass es nicht erlaubt sei absichtlich den Wein zu Essig zu verändern weil er dann dadurch nicht rein sei. Der Beweis (Dalil) dafür ist der Hadith von Anas Ibn Malik (radhiaAllahu `anhu) der sagte: „Der Gesandte Allahs (sallaAllahu `alaihi wa sallam) wurde gefragt ob Wein verändert werden könne um ihn als Essig zu verwenden und er antwortete: „Nein.”” [Überliefert bei Muslim]
Abu Talhah (radhiaAllahu `Anhu) überlieferte, dass der Prophet (sallaAllahu `alaihi wa sallam) über einige Waisenkinder befragt wurde die Wein geerbt hatten. Er sagte: „Schüttet ihn weg.” Darauf wurde er gefragt: „Können sie nicht daraus Essig machen?” Er antwortete: „Nein.“ [Überliefert bei Muslim]
Der Grund dafür ist:
Allah (subhanahu wa ta`ala) hat uns befohlen den Wein zu meiden. Ihn aufzubewahren und zu behandeln bis er zu Essig wird, bedeutet einen Umgang damit zu haben wie beispielsweise durch Lagerung und den Nutzengewinn und das ist verboten.
Es ist einem Muslim verboten Essig von Jemandem zu erwerben der es verkauft, solange er nicht sicherstellen kann oder weiß, dass der Essig nicht mit Hilfe eines absichtlichen Prozesses entstanden ist. `Umar (radhiaAllahu `anhu) sagte: „… Es gibt nichts dagegen auszusetzen, wenn ein Mann Essig von den Leuten der Schrift erwirbt, solange er weiß, dass sie ihn (den Essig) nicht durch absichtlichen Prozess aus Wein gewonnen haben.” [Al-Mughni, 8/330]
Und Allah (subhanahu wa ta`ala) weiß es am besten.
[Bidaayat Al-Mujtahid von Ibn Rushd, 1/461; Kashschaf Al-Qinaa´ von Al-Bahwati, 1/187; Fath Al-Qadeer von Ibn Al-Hammaam, 8/166; Al-Majmu` von An-Nawawi, 1/225; Al-Mughni von Ibn Qudaamah, 8/319]
Shaykh Muhammad Salih Al-Munajjid
wsalam