Worin sich die Gelehrten nicht einig sind: annulliert es
die rituelle Gebetswaschung oder nicht?
“Wer immer in seinem Bauch etwas merkt, sich aber nicht sicher ist, ob etwas abgegangen ist, soll das Gebet nicht verlassen, bis er ein Geräusch hört oder Windabgang verspürt.” (Sahih Muslim)
- Ausscheidungen vom Körper, aus anderen als den zwei Wegen (Urin und Stuhl). Wie Blutverlust, Nasenbluten, Erbrechen und krankhaftes Nasenbluten.
- Berührung einer Frau mit Lust.
- Toten-Waschung. Es ist erwünscht, dass man Wudu’ macht.
- In diesem Punkt geht es um Zweifel. Wenn man Zweifel hat, ob Blähungen abgegangen sind oder nicht, ob während dem Gebet oder nicht, geht man davon aus, dass man noch Wudu’ hat, es sei denn, man hörte ein Geräusch oder nahm Geruch war. Von Abu Huraira () wird berichtet, dass der Gesandte Allahs () sagte:
Der Sinn dieser Überlieferung liegt darin, dass man sich sicher sein soll, dass etwas aus einem abgegangen ist. Dies gilt für denjenigen, der sich sicher über seine Reinheit ist, aber zweifelt, ob er Windabgang hatte. Doch derjenige, der an seiner Reinheit zweifelt, muss die rituelle Gebetswaschung vollziehen.

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