
Das Rezitieren des Quran an Gräbern und auf Friedhöfen mit der Hoffnung, dass es den Toten zugute kommt und ihnen nutzt, ist erlaubt und daran ist nichts auszusetzen, und das gemäß der Allgemeinheit der vier Rechtsschulen, der Juristen und der Praxis der Muslime seit jeher. Die Rechtsschule von Imam Abu Hanifah: Imam Badr ad Din … Ganzer Beitrag